Pùvodní znìní ad 1305/VIII.
Interpelláció
a külügyminiszter úrhoz
a Ïákovo - Halmi közötti országútnak Románia részére tõrtérit átadása folytán 11 csehszlovákiai község gazdasági életét megbénító közlekedési nehézségsínek tárgyában.
Beadják: Hokky Károly nemzetgyûlési lépviselõ és társai.
Miniszter Úr!
A csehszlovák - román határ rendezésekor a Ïákovo - Halmi közöd egyetlen országutat a határrendezöbizottság Romániának ítélte azzal a kötelezettséggel, hogy Románia tartozik saját, költségén Ïákovo - Akli községek kõzött egy új utat építeni.
E határrendezés óta 9 esztendõ mint el, de az út még a mai napig nincs megépítve.
A közlekedés a csehszlovákiai Ïákovo és Akli községek között még ma is csak agy történhetik meg, hogy másfél kilométert román területen kell megtenni. - Ehhez azonban vámvizsgálattál egybekötött írásbeli engedélyre van szûkség. Az átkelés ezen felûi idõhöz kötve. A román granicsárok ugyanis akkor nyitják fel és zárják de a sorompót, amikor nekik tetszik. Sokszor órákat kell erre várni. A nyári sürgõs gazdasági munka idején s az õszi betakarításkor óriási idõveszteséget jelent az a gazdálkodókra, hogy reggel 6. óra elõtt és este 6 óra után a sorompón nincs átjárás, Minden közbennjárás, kísérletezés, hogy a románokat jobb beásásra buják, - eddig nem sikerült, Megengedik ugyan az út használatát, mert erre kõtelezték magukat, - de mert az átjárást idõhöz kötik, - ezzel mérhetetlen anyagi kárt és idõveszteséget okoznak a gazdáknak.
Tizenegy csehszlovákiai község lakosságának gazdasági érdeke fûzõdik ahhoz, hogy e lehetetlen közlekedési mizéria megszûnjék. Az érdekelt községek lakossága ugyanis Akli. - hegyen levõ szöllöjét, borát, finom gyümölcsét, mezõgazdasági tér menyét mélyen a piaci áron alul kénytelen elprédálni, mert azokra az általánosan ismert közlekedési nehézségek miatt nem kap vevõt.
E termények után forgalmi és jövedelmi adóban évente cirka 300 ezer Kè adó folyik be, ami bizonyosan megkétszerezõdnék, ha a kérdéses utat a románok kiépítenék.
Éppen azért, mert az út rendezetlensége miatt az államkincstárt is nagy károsodás éri,
kérdjük a miniszter urat;
1.) hajlandó-e a román kormánynál interveniálni és odahatni, hogy Románia a határ rendezésekor és az út átvételekor vállalt ama kötelezettségének, hogy Ïákovo és Akli község kõzõn az utat kiépíti, - eleget tegyen?
2.) Addig is, míg az út kiépül, hajlandó-e a román kormánynál sürgõs lépéseket tenni, hogy az eddigi közlekedési nehézségek a kérdéses útszakaszon megszûnjenek?
Praha, 1931. június hó.
Hokky,
dr. Jabloniczky, dr. Hanreich, dr. Schollich, Szentiványi, dr. Hassold, ing. Kallina, Krebs, Simm, Kasper, Schubert, Köhler, Knirsch, Geyer, ing. Jung, Horpynka, Matzner, dr. Holota, dr. Keibl, Nitsch, Dobránsky, dr. Törköly, dr. Szüllö, Fedor.
Pùvodní znìní ad 1305/IX.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Luschka und Genossen
an die Gesamtregierung,
betreffend die außerordentliche Notlage der Stadt Hotzenplotz.
Die Stadt Hotzenplotz und insbesondere die Gewerbetreibenden der Stadt befinden sich in größter Notsage, Daß Städtchen, welches von, drei Seiten vom Auslande eingeschlossen, unmittelbar an der Staatsgrenze liegt, ist mit seinem Hinterlande nur durch eine Straße verbunden. Hiedurch ist klar, daß die Stadt geschäftlich größtenteils auf den kleinen Grenzverkehr angewiesenes, und daß jede Einschränkung beziehungsweise Erschießung des kleinen Grenzverkehres auf das Wirtschaftsleben der Stadt den empfindlichsten Einfluß ausübt. Es ist daher von Lebensinteressen für die Stadt und führe Bevölkerung, daß wenigstens die in den Zollgesetzen und polizeilichen Vor Schriften vorgesehenen Erleichterungen des kleinen Grenzverkehres nicht nur restlos eingehalten, sondern auch so ausgelegt werden, daß eine Unterbringung des Verkehres nicht eintritt. Dies ist leider der Fall, wie nachsehende Beispiele beweisen.
Ausländer, welche an der Grenze wohnen und nach Hotzenplotz kommen, müssen für ein Fahrrad z erst beim èsl. Zollamte eine Kaukinn von 420.- Kè erlegen, bevor sie einen Vormerkschein erhalte, Früher wunde es anders gehandhabt und Mißbräuche kamen äußerst selten vor. Ebenso sind Fußen er und Automobilisten, welche aus dem reichsdeutschen Grenzgebiete zu Einkäufen nach Hotzenplotz kommen, jetzt verschiedensten Beschwernissen gesetzt, so daß seid's Städtchen jetzt möglichst meiden.
Der Stadtrat und alle Genossenschaften haben daher das Ersuchen auf Aufhebendes. Vormerkverfahrens für Fahrräder, Erleichterungen des Kraftwagenverkehrs im Grenzzollgebiete und Auflassung der Grenzübertrittscheine für den dortigen kleinen Grenzverkehr gestellt, zumal die Überwachung des Grenzverkehres auch honettem sehr leicht durchgeführt werden könnte.
Für die besonders schwierige Lage des Gewerbestandes, welcher bereits derart zusammenschrumpft, daß in der Stadt nur noch ein Schuhmacherlehrling und im ganzen Gerichtsbezirk gleichen Namens bloß ein Schneiderlehrling gezählt wurden, geben nachstehende Tatsachen charakteristischen Aufschluß.
Reichsdeutsche Grenzbewohner bringen seit alterier Stoffe und Futter im sogenannten Veredlungsverkehre zu den Schneidermeistern. Der Schneidermeister haftet für die tatsächliche Wiederausfuhr. Trotzdem müssen die Aasländer 64 bis 80 Kè Zollkaution erlegen, welche sie erst dann zurückerhalten, wenn der Anzug durch das Zollamt abgefertigt und in das Ausland breit zurückgebracht wunde. Sie müssen daher eine zweitenmal zum Zollamte zurückkehren, um die Zollkaution dann wieder zurückerhalten zu können.
Von Landwirten, welche Kuh- und Pferdegeschirre zwecks Ausbesserung zu den Sattlern bringen, wenden Zollkautionen in solcher Höhe verlang, daß dieser Geschäftsverkehr direkt unmöglich gemacht wird. Im Jänner 1931 brachte ein Ausländer 4 Kuhkissen, 3 Kuhkummette und ein Seitenblatt, alles undenkbar schlechtes dem Zustande, zur Reparatur. Geschätzter Wert: 50.- Kè. Die zur Reparatur notwendige Leinwand im Gewichte von 2 kg, Wert 45.- Kè, wurde ebenfalls mitgebracht. Das èsl. Zollamt forderte dafür eine Zollsicherstellung von nicht weniger als 427,25 Kè.
Im Herbste vergangenen Jahres sollte eine Dreschmaschine von jenseits der Grenze bei einem Schlossermeister der Stadt repariert werden. Die hierfür geforderte Zollkaution war 4000,- Kè, welche nicht aufzubringen war. So mußte trotz der Haftung des Schlossermeisters die Maschine ohne Reparatur wieder zurückgeführt werden, Dasselbe wiederholt sich immer wieder bei Räder- und Wagenreparaturen, so daß die Kundschaft der Landwirte sich immer mehr verliert und die Gewerbetreibenden der Stadt immer mehr verelenden.
So kannte aus den Berichtender Gewerbetreibenden noch eine wie er Reihe von. Beispielen aufgezählt werden, die die wirtschaftliche Notlage der Stadtbevölkerung erklären, Nachdem auch die einzige Industrie im Orte, eine Zuckerfabrik, stillgelegt worden ist, schreitet auch die Arbeitslosigkeit unaufhörlich fort und erreichte im vergangenen Winter schon eine Besorgnis erregende Höhe.
Der Stadtrat hastig bereits außerstande erklärt, die Verantwortung für die Sicherheit und den Besitz der Bewohner zu trogen, wenn durch mangelnde Berücksichtigung der Lebensinteressen der Stadtstaat einer wirtschaftlichen Belebung eine Stillegender Gewerbebetriebe und damit eine unabsehbare Vergrößerung des wirtschaftlichen Elends einritzt, welches die ohnedies in ihren Lebensbedürfnissen sehr bescheidene Bevölkerung der vollständigen Verarmung preisgibt und der Verzweiflung in die Arme treibt.
Die Gefertigten bringen diesen Tatbestand hiemit zur Kenntnis die Gesamtregierung und stellen die Anfrage,
ob die beteiligter Herren Minister des Innern, der Finanzen und des Handels bereit sind, die erbetenen Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr der Stadt zu gewähren,
beziehungsweise, welche Maßnahmen sie zu treffen bereit sind, um die Stadt und führe Bevölkerung vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruche zu bewahren.
Prag, am 18. Juni 1931.
Dr. Luschka,
Oehlinger, Krumpe, Zajièek, Ing. Jung, Knirsch, Fritscher, Scharnagl, Dr. Mayr-Harting, Greif, Bobek, Dr. Petersilka, Kunz, Simm, Geyer, Ing. Kallina, Köhler, Horpynka, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Schollich, Kasper, Dr. Hanreich, Krebs, Schubert, Dr. Hassold.
Pùvodní znìní ad 1305/X.
Interpellation
des Abgeordneten Scharnagl und Genossen
an den Eisenbahnminister,
betreffend den mangelnden Schrankenschutz bei der Lokalbahnstrecke Plan - Tachau.
Die Lokalbahn Plan - Tachau verfügt über keinen Bahnschrankenschutz. Dies hat auch schon schlimme Folgen gezeitigt. So ist am Sonntag, den 7, Juni 1. J, dieser ungenügende Bahnübergangsschutz Ursache geworden, daß ein junges Menschenleben vernichtet und ein zweites Menschenleben in schwere Gefahr gebracht wunde. An diesem Tage fuhr der Verwalter der Tachauer herrschaftlichen Dampfsäge, Karl Lang, mit einem Auto, seiner Mutter nach Plan, bei Marienbad, entgegen. Auf der Rückfahrt mußte er beim Kilometerstein 3,9 die Lokalbahnstrecke Plan - Tachau überqueren.
Zu beiden Seiten der Straße befindet sich dichter Waldbestand. Verwalter Lang dürfte im geschlossene Wagendes Signal des herannahenden Zuges überhört haben, außerdem verhinderte der dichte Wald den Ausblick, Als Verwalter Lang den Zug erblickte, war es bereits zu spät. Er zog zwar im letzten Moment die Bremsen an, bewirkte dadurch nur, daß das Auto direkt mitten auf den Schienen stehe blieb. Es wunde vom Zug erfaßt und beim Zusammenstoß wurde der Wagen zertrümmert, Verwalter Lang wurde mit den Trümmern des Wagens noch 76 Meter weiter geschleift und erbt dabei furchtbare Verletzungen, Seine Mutter wurde beim Zusammenstoß ebenfalls hinausgeschleudert und erheblich verletzt.
Die größte Schuld andrem Unglück tragen die Unübersichtlichkeit des Bahnüberganges und das Fehlen der Schranken. Es wäre unbedingt notwendig, anderes Stelle Bahnschranken anzubringen oder zu mindestens sollte der Wald durchforstet werden, damit die Strecke übersichtlich wird und das Herannahen eines Zuges rechtzeitig wahrgenommen werden kann.
Die Gefertigten stellen hiemit an den Herrn Minister die Anfrage:
1.) Ist die Eisenbahnverwaltung bereit, geeignete Maßnahmen zu treffen, die dazu beitragen sollen, Unglücksfälle zu verhindern?
2.) Ist die Eisenbahnverwaltung bereit, Schranken an der Unglücksstelle anbringen zu lassen, damit weitere Unglücksfälle verhindert werden?
Prag, am 11. Juni 1931.
Scharnagl,
Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Hassold, Dr. Petersilka, Bobek, Krumpe, Zajièek, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Köhler, Dr. Hanreich, Schubert, Dr. Luschka, Knirsch, Greif, Kunz, Horpynka, Mojto.
Pùvodní znìní ad 1305/XI.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Mayr-Harting und Genossen
an den Minister des Innern,
betreffend die Sicherheitsverhältnisse in der Gemeinde Schwaderbach, Bezirk Graslitz.
In der Gemeinde Schwaderbach, Bezirk Graslitz, herrschen derzeit durch Verschuldender kommunistischer Gemeindeverwaltung, bezüglich der Ordnung und öffentlichen Sicherheit Zustände, welche sehr viel zu wünschen übrig lassen. So zum Beispiel wähnende deutschen Vereine, die am 10. Mai den Muttertag durch gemeinsamen Kirchgang und Zug zum Friedhof feierten, bei ihrer Rückkehr aus der Kirche von 400 Kommunisten überfallen, beschimpft und geprügelt. Der Gemeindevorsteher und die Gemeindepolizei, die sich in kommunistischen Händen befinden, haben vollständig versagt. Bei dieser Gelegenheit muß darauf hingewiesen werden, daß Schwaderbach trotz der hoben Einwohnerzahl von über 4000 Menschen keinen. Gendarmerieposten hat, Festgestellt muß ferner wenden daß alle diejenigen, die sich bei der Muttertagsfeier durch Niederschlagen und Messerstichen hervorgetan haben, sich noch auf freiem Fuß befinden, Dadurch ist die Kühnheit der Kommunisten in dem Maße gestiegen, daß der Baubeginnes Kriegerdenkmals trotz baubehördlicher Bewilligung vom kommunistischen Vorsteher verhindert wurde, daß Sitzungen bürgerlicher Vereine an Wochentagen nicht mehr abgehalten werden können, da die Kommunisten in die Lokale hereinkommen und Versammlungen durch Terror unmöglich machen. Eine der Folgen dieser Zustände ist, das alle die Sommerfrischler, die Schwaderbach als Luftkurort schätzen und auch heuer aufsuchen wollten, bereits auch gemeldet waren, durch die in der Gemeinde herrschenden Zustände abgeschreckt, ausnahmslos abgeschrieben haben, Auf diese Weise werden durch die herrschenden Zustände die Bürger von Schwaderbach auch schwer wirtschaftlich geschädigt.
Die Gefertigten stellender an den Herrn Minister des Innern die Anfrage:
1.) Sind dem Herrn Minister des Innern diese Verhältnisse in der Gemeinde Schwaderbach bekannt?
2.) Ist der Herr Minister bereit, für Aufrechterhaltung der Ruhe und öffentlichen Sicherheit Sorge zu tragen und die an den gegenwärtigen Zuständen mitschuldige Gemeindeverwaltung zur Verantwortung au ziehen?
Prag, am 10. Juni 1931.
Dr. Mayr-Harting,
Oehlinger, Scharnagl, Fritscher, Dr. Petersilka, Krumpe, Bobek, Greif, Kunz, Dr. Luschka, Dr. Hassold, Horpynka, Prause, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Hanreich, Eckert, Stenzl, Zajièek.
Pùvodní znìní ad 1305/XII.
Interpellation
der Abgeordneten Stenzl, Eckert, Prause und Genossen
an den Minister des Innern,
Minister für Post- und Telegraphenwesen
und Finanzminister
in Angelegenheit der unbefugten Ausübung des Gast. und Schankgewerbes durch die "Posteinkaufstelle" in Karlsbad.
Im Nachhinge zu unserer am 19. Mai 1931 eingebrachten Interpellation in Angelegenheit der "Posteinkaufstelle" in Prag (Druck 1210) sehen wir uns veranlaßt, neuerdings auf die Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Konsumverein "Posteinkaufstelle" hinzuweisen.
Am 20. Juni 1929 wurde in den Räumen des Postamtes I. in Karlsbad durch den unterdes Leitung von Staatsbeamten sehenden Konsumiere "Posteinkaufstelle" eine Restauration errichtet, in welcher Frühstück, Gabelfrühstück, Mittagessen und Nachtmahl, sowie Bier, Kaffee, Selchwaren u. s. w. verabreicht wird. Durch öffentlich vor der Hauptpost an die Vorübergehende verteilte Flugblätter wurde für den Besuch dieser Restauration Propaganda gemacht.
Bei mehrmaligen Besuch dieses Betriebes durch Funktionäre des Gremiums der Gastgewerbe in Karlsbad wurde festgestellt, daß an die Besucher, unter denen sich viele Karlsbader Kurgäste, ferner Privatangestellte, Angehörige der Staatspolizei u. s. w. befinden, ohne Rücksicht auf die Mitgliedschaft beider "Posteinkaufstelle", Speisen und Getränke verabreicht wurden.
Das genannte Gremium erstattete daher am 29, Juni 1929 unter Zahl 1858/29 eine Anzeige an die Bezirksbehörde Karlsbad unter Schilderung obiger Zustände und am dem Hinweis, daß für diese ungesetzliche Ausspeisung laut dem beider Bezirksbehörde erliegendem Kataster aller Konzessioniert nach § 16 der Gewerbeordnung eine Konzession nicht erteilt wurde und die Unternehmer dieser Restauration auch nicht Mitglieder des Gremiums der Gastgewerbe sind.
Auf diese Anzeige blieb das Gremium der Gastgewerbe biß heute ohne jede Erledigung seitens der Bezirksbehörde Karlsbad, trotzdem wiederholt in dieser Angelegenheit bei dieser Behörde vorgesprochen wurde.
Die Lokale, in welchen diese Restauration errichtet wurde, waren als Wohnendes Postamtdirektors bestimmt. Für alle Besucher beiderlei Geschlechtes und für 7 Angestellte ist ein einziges Klosett vorhanden. Die Lebensmittelvorräte dieser Restauration sind in dem Schlafzimmer der Angestellten untergebracht, was unzweifelhaft auch in hygienischer Beziehung zu beanstanden ist.
Nachdem Bestimmungen der Gewerbeordnung ißt die Verabreichung von Speisen, Kaffee u. s. w. an die Erfindung einer Konzession gebunden und darf mit dem Betriebe vor Erteilender Bewilligung nicht begonnen werden. Ferner ist auf die Eignendes Lokales und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen.
Die Bezirksbehörde Kardsbad hat trotz dieser gesetzlichen Bestimmungen und trotzdem Ansenge des Gremiums keinerlei Schritte gegen die geizt 3 Jahren andauernde unberechtigte Ausübung des Gastgewerbes unternommen und damit ihre Pflicht greulich verletzt, Wie verlautet, solideres ungesetzliche Betrieb nunmehr aus dem Postgebäude in das neue Amtsgebäude der Bezirksbehörde verlegt werden und wunde die staatliche Subvention für das, dem Gesetze widersprechende Unternehmen von Kè 50.000.- auf Kè 100.000.- erhöht. Es ist zweifelhaft, ob die "Posteinkaufstelle" Miete, Licht u. s. w. für die in einem staatlichen Gebäude untergebrachte Restauration bezahlt.
Bei der in letzter Zeit durch das Kontrollorgan des Gremiums der Gastgewerbe vorgenommenen Überprüfung wurde folgendes festgestellt:
Am 8. Juni 1931 besuchten in der Zeit von 11 - 1 Uhr mittags außer den Postangestellten 17 Staatspolizisten (in Uniform) um 154 Personen, weiche teils Kurgäste - namentlich Frauen -, Beamte und Angestellte von Karlsbader Firmen waren, dieses Unternehmen und es wurden auch Mittagessen an 10 Personen "über die Gasse" verabfolgt.
Am 9. Juni 1931 besuchten 22 Staatspolizisten, 31 Kurgäste, 176 Karlsbader Angestellte das Restaurant und wunden 7 Mittagessen über die Gasse verabfolgt.
Aus dieser großen Zahl von privaten Gästen, welche nicht Mitglieder der "Posteinkaufstelle" sind und auch nicht sein können, geht unzweifelhaft hervor, daß mit Wissen und unterdes Schutze der Behörden in einem staatlichen Gebäude ein ungesetzlicher Gastgewerbebetrieb ausgeübt wird, welcher nicht nur allein die berechtigten, steuerzahlen den Konzessionsinhaber, sondern auch die staatlichen Finanzen durch Steuerhinterziehung schwer schädigt.
Besonders befremdend ist der Umstand, daß dieses gesetzwidrige Unternehmen außerdem Subventionen von Kè 50.000.- bezw. Kè 100.000.- aus Staatsmitteln erhält, um die berechtigten Steuerträger zu bekämpfen.
Es wäre jedenfalls naheliegender, den Aushilfs- Postangestellten in Kurorten durch Erhöhung ihrer Bezüge die Lebensmöglichkeit zubeißen, all Steuergelder an ein ungesetzlich ausgeübtes Gastgewerbe zu verpulvern, um private Gäste auszuspeien.
Die Gefertigten stellen hiemit an die Herren Minister folgende Anfragen:
Sind die Herren Minister geneigt, unverzüglich diesen unberechtigten Gastgewerbebetrieb einzustellen und die Schuldigen an dieser Gesetzesverletzung entsprechend zu bestrafen?
Wie ist es möglich, daß ein unzweifelhaft gesetzwidriges Unternehmen in einem staatlichen Gebäude untergebracht sein kann?
Wie wird die Subventionserteilung an dieses Unternehmen gerechtfertigt?
Ist der Herr Minister des Innern geneigt, die Bezirksbehörde in Karlsbad wegen offensichtlicher Duldung einer seit 3 Jahren betriebener Gesetzesverletzung zur Verantwortung zu ziehen und die Gewerbebehörden zu beauftragen, Anzeigen über unberechtigte Gewerbeausübungen unverzüglich zu erledigen?
Ist der Herr Finanzminister bereit, das Verfahren gegen die Posteinkaufstelle wegen Steuerhinterziehung durch Verkauf an Nichtmitglieder im Sinne der §§ 68, I, 2a, 75, 83, 185 u. s. f. das Gesetzes 76/1927 einzuleiten?
Ist der Herr Postminister bereit, gegen diejenigen Staatsbeamten, welche entgegen ihrer beschworenen Pflicht die Staatsgesetze bewußt übertreten, die Amtshandlung einzuleiten?
Prag, am 18. Juni 1931.
Stenzl, Eckert, Prause,
Platzer, Windirsch, Heller, Wagner, Böllmann, Hodina, Kunz, Oehlinger, Frischer, Zajièek, Dr. Luschka, Bobek, Dr. Petersilka, Scharnagl, Zierhut, Viereckl, Halke, Böhm, Gläsel.
Pùvodní znìní ad 1305/XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen
an den Minister des Innern,
betreffend die Auflösung der Kulturverbandsortsgruppe Schepankowitz.
Mit Erlaß der Landesbehörde vom 15. April 1931, Z. 34572/30/V-13, wunde die Ortsgruppe des Deutschen Kulturverbandes in Schepankowitz im Hultschiner Ländchen aufgelöst. Der Erlaß hat folgenden Wortlaut:
"Am 23. Juni 1929 veranstaltender dortige unpolitische Versband eine Feier, zu welcher mit Bescheid der Bezirksbehörde in Hultschin vom 21. Juni 1929, Zl. 6/258/III die Erlaubnis erteilt wurde. Unter anderem wurde auch gefordert, daß an der Spitze des Zuges eine würdige tschechoslowakische Fahne getragen werde. Die Fahne wurde jedoch von einem in der Gemeinde mißachteten und körperlich verkümmerten und fast blöden Junker getragen, in einer Art also, durch welcherlei Staatsflagge geschmäht und lächerlich gemacht wurde.
Diesem Tun hat der Vorsitzende des Verbandes Albert Korvas, welcher mit obenangeführten Bescheiden Bezirksbehörde in Hultschin für die Einhaltung der Bedingungen verpflichtet worden war, keinen Einhalt geboten, obwohl dies seine Pflicht als Vorsitzender war und in seiner Macht lag.
Da dadurch die Ruhe und Ordnung gestört wurde, ist es notwendig, für diese Unterlassung des Vorsitzenden den Verband selbst verantwortlich zu machen.
Infolgedessen löst die Landesbehörde des dortigen unpolitischen Verband "Deutscher Kulturverband", Zweigstelle in Schepankowitz im Sinne des § 113, Abs. 2 der Verfassungsurkunde auf.
Gegen diesen Bescheiden die Beschwerde vom Tage der Zustellung an gerechnet bei der Landesbehörde in Brünn an das Ministerium des Innern in Prag erhoben werden. Dieser Berufung wird jedoch keine aufschiebbare Wirkung zuerkannt. Die Bezirksbehörde in Hultschin wird gleichzeitig angewiesen, eventuelles Vermögen des Verbandes und Bücher aufzubewahren. Für den Landespräsidenten: Prochaska e. h."
Zunächst muß zum Tatbestands festgestellt werden, daß der Fahnenträger vollkommen normal und ein durchaus ehrenwerter Mensch ist, das Wahlrecht Besitz, unbestraft ist und daß er seinen Dienstverpflichtungen nach dem Zeugnis seines Dienstgebers zur vollsten Zufriedenheit nachkommt. Der Obmann der Ortsgruppe, Herr Albert Korpus, war wegen dieses Vergehens im Jahre 1929 angeklagt, wurde aber freigesprochen, weil man ihm kein Verschulden nachweisen konnte, Um so merkwürdiger muß es erscheinen, daß jetzt nach 2 Jahren die Landesbehörde die Auflösung der Gruppe der Berufung auf ein angebliches Verschulden des Obmannes verfügt, obwohl die Haltlosigkeit dieser Begründung bereits und ordnungsgemäßen Gerichtsverfahren festgelegt wurde. Damit begründet sich diese Verfügung der Landesbehörde als ein reiner Willkürakt, dem andere Ursachen zu Grunde liegen. Der wahre Grund für die Auflösung wund wohltat Ergebnis der letzten Volkszählung im Hultschiner Ländchen sein, denn soweit bisher bekannt geworden ist, haben sich die Bewohner von Schepankowitz zum überragenden Teil, trotz weitgehendster Einflußnahme und behördlicher Schikanieren zum deutschen Volkstums bekannt, Mindestens 300 Einwohner von Schepankowitz wurden wegen dieses klaren Bekenne nasses zur deutschen Nationalität zur Beziksbehörde nach Hultschin vorgeladen.
Aus dem Erlasse erfährt man auch die mehr als verwunderliche Tatsache, daß der Ortsgruppe aufgetragen worden war, an der Spitze des Festzuges eine Staatsflagge zu ragen. Mit welchem Rechte und unter Berufung auf welche gesetzlichen Bestimmungen wenden Festveranstalter im tschechoslowakischen Freiheitsstaate gezwungen, bei einem Festzuge eine Staatsflagge vorzutragen?
Eine derartige Zumutung, die geradezu der anbefohlenen Verbeugung vor dem Geselcht gleichkommt, muß auf das Energischste zurückgewiesen werden.
Es ist auch mehr als lächerlich, behaupten zu wollen, daß durch dieses Verhaltende Ruhe und Ordnung gestört worden ist. Der Vorfall spielte seich im Jahre 1929 ab, 2 Jahre sind seither vorübergegangen und die Ruhe und Ordnung wurde seither nicht gestört, genau so wenig wie am Tage, wo sich dieses angeblich schwere und aufreizende Verschulden ereignet hat. Es ist auch durch nichts gerechtfertigt, selbst, wenn der Vorgang sich so wie von der Behörde angenommen abgespielt hätte, für ein Vergehen des Obmannes den Verband zur Verantwortung zu ziehen und ihn aufzulösen.
Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Innenminister die Anfrage:
Ist Ihnen dieser Vorgang bekannte und ist Sie bereit zu verfügen, daß die von der Landesbehörde ausgesprochene Auflösung der Kulturverbandsortsgruppe Schepankowitz sofort als unbegründet aufgehoben wird?
Sind Sie bereit, endlich auch für daß Hultschiner Gebiet die Ausnahmebestimmungen außer Kraft zu setzen und dieser angeblich aus dem deutschen Joche "befreiten" Bevölkerung des Hultschiner Ländchens die vollen staatsbürgerlichen Rechte zu geben?
Prag, am 19. Mai 1931.
Dr. Schollich,
Dr. Hassold, Horpynka, Oehlinger, Krumpe, Zajièek, Geyer, Knirsch, Kasper, Köhler, Schubert, Krebs, Simm, Ing. Jung, Kunz, Fritscher, Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Scharnagl, Bobek, Greif, Dr. Mayr-Harting, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Matzner.
Pùvodní znìní ad 1305/XIV.
Interpellation
der Abgeordneten Haiblick, Dr. Stern und Genossen
an den Minister des Innern,
über das unerhörte Vorgehen des Bezirkshauptmannes in Podersam.
Die Arbeiterschaft von Podersam unter Führung den KPÈ hat sich anfangs 1928 unser sehr schwierigen Verhältnissen ein kleines Vereinsheim gebaut. Die Gemeinde wie Bezirksbehörde hat das Ansuchen der Ortsgruppe der Volksheimgenossenschaft um die Gasthauskonzession abgelehnt, infolgedessen konnte der Bau nur in kleinen Stil erfolgen. Auf ein Ansuchen der Ortsgruppe der KPÈ Podersam wurde ihr bewilligt im Vorgarten des Volksheimes ein Lenindenkmal zu erbauen, das am Internationalen Jugendtag 1928 der Obhut der Podersamer Arbeiterschaft übergeben wurde. Diese Übergabe war mit der 40jahrfeier der Arbeiterbewegung im Bezirke verbunden. Die Mehrheit der Arbeiterschaft des Bezirkes steht hinter der KPÈ und das beunruhigt den Staatsapparat der deutschen und tschechischen bürgerlichen Parteien und die Lakaien der reformistischen Funktionäre und des ganzen faschistischen Gesindels. Alle Persekutionen in den Betrieben, die Persekution des langjährigen Vertrauensmannes der KPÈ in der Krankenversicherungsanstalt, die Verbote aller öffentlichen Kundgebungen der KPÈ, welche seile 3 Jahren erfolgten, das Renegatentum, das sich kaufen lies, und gegen unsere Funktionäre sogar Meineide leistete, das alles war nicht imstande die Position der KPÈ unterdes Arbeiterschaft das Bezirkes Podersam zu vernichten. Am 1. Mai 1931 marschierte die Podersamer Arbeiterschaft unter der rohen Fahne im Zeichen vom Hammer und Sichel in einer imposanten und großen Kundgebung auf unter der Lösungen der Partei Lenins. Das Transparent: "Lenin ist tot - der Leninismus lebt!" wurde beschlagnahmt. Noch am selben Tage leistete sich die Bezirksbehörde folgenden Erlaß; Bezirksbehörde in Podersam, È. j. 322 pres.
Leninsdenkmalentfernung.
Am 1. Mai 1931.
Bau-, Konsum- und Spargenossenschaft m. b. H.
"Volksheim"
Podersam.
Zu Handendes bisherigen Obmannes H. Hermann Krehan in Kommotau.
Auf der Parzelle K. Z. 3518 I. in Podersam Garten wurde ein Denkmal mit einer den Leninkopf veranschaulichenden und die Aufschrift: "Lenin" tragenden Platte aufgestellt, Dieser Vorgarten vordem Hause Nro. 495, Volksheim, ist öffentlich zugänglich. Die Säule ist von der Straße circa 4 Meter entfernt, der Vorgarten, in dem sie steht, ist von der Straße durch einen wenig mehr als 1 Meter hohen Zaun abgetrennt. Das Denkmal steht daher am öffentlichen Orte und ist von einem weiteren öffentlichen Orte (Straße) deutlich sichtbar ans die Aufschrift "Lenin" gut lesbar. Die Lehne Lenins ist mit der Staatsidee der ÈSR. bzw. mit den hiesigen staatsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verhältnissen nicht vereinbarlich und die Aufstellung des Denkmals und der Tafel hatte offensichtlich eine antistaatliche Tendenz. Im Grün de des § 26 des Gesetzes zum Schutze der Republik, wird daher angeordnet, daß sie das Denkmal binnen 8 Tagen entfernen, Falls sie diesem Auftrag nicht nachkommen, wird der Zwangsvollzug auf ihre Kosten durchgeführt und wird außerdem das Strafverfahren eingeleitet, Gegen diesen Bescheid ist die binnen 15 Tagen nach dessen Zustellung bei der Bezirksbehörde in Podersam einzubringende Berufung an die Landesbehörde in Prag zulässig,
Der Bezirkshauptmann. Oberrat der politischen Verwaltung,
Žák.
Wir fragen den Herrn Minister:
Wie denkt er ähnliche Provokationen in Zukunft unmöglich zu machen?
Wie kann er dieses "Kulturdokument" verantworten?
Ist er bereit, die Verfügung des Bezirkshauptmannes sofort aufzuheben, den Bezirkshauptmann abzusetzen und streng zu bestrafen?
Prag, am 26. Mai 1931.
Haiblick, Dr. Stern,
Barša, Gottwald, Vallo, Dvoøák, Kopecký, Tyll, Babel, Klimmt, Zápotocký, Steiner, Œliwka, Rjevaj, Hrubý, Juran, Hodinová, Èižinská, Kuhn, K. Procházka, Novotný, Kubaè.
Pùvodní znìní ad 1305/XV.
Interpellation
der Abgeordneten Krumpe, Greif und Genossen
an den Minister für öffentliche Arbeiten und
an den Minister für soziale Fürsorge,
betreffend die unleidlichen Zustände bei öffentlichen Bauten in Nordböhmen.
Verschiedene Baufirmen, die in Nordböhmen staatliche Bauten ausführen, benützen die herrschende Arbeitslosigkeit u Lohndrückereien und erklären, an keinerlei Tarife gebunden zu sein, Außerdem herrscht das Überstundenwesen in ärgster Form, da die Arbeiterschaft wegen zu geringen Verdienstes selbst auf Überstunden drängt. Auch die Sonntagsruhe wird vielfach nicht eingehalten. In dieser Beziehung seien die Firmen: Straßenbauunternehmung Konstruktive und die Bauunternehmung Ovesný, Nachlinger und Co. genannt. Viele Firmen wienerisch ortsansässige Arbeiter aufzunehmen und bringen fremde Arbeitskräfte ums den entlegenen Bezirken mit. So vor allem die Baufirma Uhlíø, die beim Bau eines Beamtenhauses in Schlackenau einen einzigen Maurer von Schlackenau beschäftigt. Durch dieses Vorgehen wird der Zweck der Investitionen, für Bezirke, die schwer unter der Arbeitslosigkeit zu leiden haben, Verdienstmöglichkeit zu schaffen, illusorisch gemacht.
Daher fragende Unterzeichneten an:
Ob bei Vergebung staatlicher Bauten die Bedingung zur Bezahlung tarifmäßiger Löhne gestellt wird?
Die Unterzeichneten fragen weiter:
1.) Sind die Herren Minister bereit, bei Vergabe öffentlicher Bauten die Bedingung aufzustellen, daß nur ortsansässige Arbeiter oder solche aus der nächsten Umgebung beschäftigt werden dürfen, soweit es sich nicht um Spezialarbeiter handelt, die am Orte selbst nicht vorhanden sind?
2.) Sind die Herren Minister bereit, Anweisungen an die einzelnen Amtsstellen zu geben, daß die öffentlichen Bauten, sowohl Gebäude- als Straßenbauten, in Bezug auf die Einhaltung der achtundvierzig sündigen Arbeitszeit und der Sonntagsruhe, schärfstens überwacht und daß die gegen diese Vorschriften Verstoßenden entsprechend bestraft werden?
Prag, am 11. Juni 1931.
Krumpe, Greif,
Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Fritscher, Dr. Schollich, Horpynka, Matzner, Scharnagl, Bobek, Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Dr. Hassold, Zajièek, Kunz, Ing. Jung, Knirsch, Geyer.
Pùvodní znìní ad 1305/XVI.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Luschka, Ing. Jung, Dr. Schollich, Dr. Peters, Eckert und Genossen
an den Minister für auswärtige Angelegenheiten,
betreffend die beleidigenden Ausführungen des Herrn Gesandten der Èechoslovakischen Republik in Paris Osuský auf einem Kongreß der ehemaligen französischen Frontsoldaten am 7. Juni d. J.
Das tschechoslowakische Preßbüro gab ihn der Nacht vom 8. auf den 9. Juni die Nachricht aus, daß der tschechoslowakische Gesandte in Paris Osuský auf einem Kongreß der ehemaligen Französischen Frontsoldaten eiere Kundgebung für die französisch - tschechoslowakische Freundschaft veranstaltete, bei der er auch das Problem der Kriegsschuld aufrollte. Der Nachricht des tschechoslowakischen Preßbüros zufolge fühlte Herr Osuský folgendes aus:
"Manche unserer ehemaligen Feinde sind bestrebt, sich von der Verantwortung für den schrecklichen Krieg von 1914 zu reinigen ... Wenn unser ehemaligen Feinde nicht Helden des Verbrechen, sein wollen, wollen wir nicht die Märtyrer eines Irrtums sein..."
Diese Ausführungen adelten u, a, eine Pauschalbeleidigung der deutschen Nation dar, zu der sich über drei Millionen tschechoslowakischen Staatsbürger bekennen, und widersprechen jenen Versicherungen freund-nachbarlicher Beziehungen, welche die tschechoslowakische Außenpolitik bei vielen Gelegenheiten Deutschland und Österreich gegenüber abgibt.
Die Gefertigten richten an den Herrn Außenminister folgernde Fragen:
1. Hat sieh der Herr Außenminister von der Richtigkeit dieser vom tschechoslowakischen Preßbüro verbreiteten Ausführungen überzeugt?
2. Was ist der Herr Außenminister bereit zu bunt, damit einerseits diese Beleidigung der deutschen Nation zurückgenommen und andererseits verhindert wird, daß ein Vertretendes Staates in so unverantwortlicher Weise die Grenzen der internationalen Courtoisie überschreitet?
Prag, am 11. Juni 1931.
Dr. Luschka, Ing. Jung, Dr. Schollich, Dr. Peters, Eckert,
Dr. Hassold, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Horpynka, Matzner, Prause, Stenzl, Köhler, Schubert, Knirsch, Krebs, Dr. Rosche, Simm, Kasper, Geyer, Oehlinger, Bobek, Greif, Krumpe, Dr. Mayr-Harting, Scharnagl, Dr. Petersilka, Zajièek, Fritscher, Kunz, Jelinek.