1072/X (původní znění).

Odpověď

ministra vnitra na interpelaci poslance H. Krebse a druhů, že kapitánu Spindlerovi bylo zakázáno přednášeti (tisk 890/VI).

Okresní úřad v Chomutově ač hodlal zprvu v interpelaci zmíněnou přednášku kapitána Spindlera povoliti a proto zatím dovolil, aby přednáška byla plakáty oznámena, rozhodl se po zevrubné úvaze vzhledem k poznatkům jinde učiněným k zákazu přednášky z důvodů v interpelaci uvedených. Pořadateli přednášky bylo možno podati proti zákazu odvolání, což neučinil a vzdal se tak sám nároku, aby postup okresního úřadu zejména důvodnost zákazu byly v instančním pořadí nadřízeným úřadem přezkoumány.

Vzhledem k výtkám, které jsou v interpelaci postupu okresního úřadu činěny, podotýkám, že obava v důvodech zákazu vyslovená byla dle náhledu okresního úřadu odůvodněna ne tou měrou vzhledem k obsahu přednášky samé, ale spíše vzhledem k okolnostem jimiž dle informací úřadu, jak shora naznačeno, byla přednáška jinde zhusta doprovázena. Nemá však podkladu domněnka, že okresní úřad zakázal přednášku pod vlivem novinářských zpráv. resp. že by tyto zprávy byly vlastně důvodem zákazu.

Vzhledem k uvedeným okolnostem nemám důvodu k opatření, které je v interpelaci žádáno.

V Praze dne 2 dubna 1931.

Ministr vnitra:

Dr Slávik v. r.

1072/XI (původní znění).

Odpověď

ministra vnitra na interpelaci poslance J. Geyera a druhů o přehmatech četnictva v Habersbirku

u Falknova (tisk 890/IV).

Po přednášce o nakažlivých nemocech zejména záškrtu. kterou uspořádal obvodní lékař MUDr Vilibald Hafenrichter dne 21. listopadu 1930 v Habersbirku za účasti asi 200 osob se rozvinula debata za níž horník a člen obecního zastupitelstva Bedřich Vilém Schubert mimo jiné prohlásil, že dětem v české škole se poskytují na státní útraty výhody, kterých nemají německé děti.

Tato nepravdivá zpráva pobouřila německé obyvatelstvo a popudila je k zášti proti místní české menšině, jíž dán ještě na schůzi ihned po slovech Schubertových průchod.

Četnictvo, dozvěděvši se o tomto výroku vykonalo o něm předepsané šetření a na základě jeho učinilo proti Schubertovi trestní oznámení okresnímu soudu. Schubert při výslechu dne 27. prosince 1930 na obecním úřadě v přítomnosti starosty Antonína Bittnera shora uvedený výrok doznal a omlouval jej tím, že byl špatně informován. Že by byl býval za vyšetřování vykonáván četnictvem proti Schubertovi nějaký nátlak nebo zastrašování, nebylo nijak prokázáno Sám Schubert doznává, že oba vyšetřující četničtí strážmistři jednali s ním slušně a zdvořile.

Výrok ťSpi sladce v německé zemiŤ, pronesl Schubert před delší dobou nad hrobem jednoho spoluobčana. Na došlé udání vyšetřovalo tehdy četnictvo, co Schubert nad hrobem mluvil, ale když nezjistilo nic trestného, upustilo od dalšího vyšetřování. Při této příležitosti bylo Schubertovi podotčeno, že podobná slova jako ťněmecká zemŤ mohou býti různými občany různě vykládána.

Ostatní v interpelaci uvedené domnělé projevy četnictva vůči Schubertovi nebyly rovněž prokázány. Nemám proto z podnětu interpelace důvodu k nějakému opatření.

V Praze dne 31. března 1931.

Ministr vnitra:

Dr Slávik v. r.

1072/XII (původní znění).

Odpověď

ministra železnic na interpelaci poslance R. Köhlera a druhů

o zamýšleném zvýšení cen ročních a poloročních lístků (tisk 754/VIII).

Počínaje 1. lednem 1931 byl systém ročních a poloročních lístků zlepšen ve prospěch cestujících v tom směru, že zavedeny byly lístky poloroční v ceně, která se rovná polovině ceny lístku ročního, zatím co před tím činila cena lístku poloročního 65 % ceny lístku ročního.

Při všeobecném zvýšení osobního tarifu o 20% současně provedeném, nemohly býti ze zvýšení vyloučeny lístky tohoto druhu, které i při cenách nově zavedených znamenají mimořádnou podporu obchodu a velmi cennou výhodu pro cestující, o čemž svědčí jejich obliba u cestujících a okolnost, že přes trvající ochablost výrobní a obchodní činnosti se počet lístků vydaných ve srovnání s dobou dřívější jen nevalně změnil.

V Praze dne 11. dubna 1931.

Ministr železnic:

Mlčoch v. r.

1072/XIII (původní znění).

Odpověď

ministra spravedlnosti na interpelaci poslance inž. R. Junga

a druhů o zabavení č. 101 opavského periodického tiskopisu ťNeue ZeitŤ ze dne 20. prosince

1930 (tisk 1007/XIII).

Zabavení článku uvedeného v interpelaci v č. 101 časopisu ťNeue ZeitŤ z 20. prosince 1930 zařízené státním zastupitelstvím v Opavě, bylo soudem přezkoumáno a v plném rozsahu potvrzeno.

V Praze, dne 4. dubna 1931.

Ministr spravedlnosti:

Dr Meissner v. r.

1072/XIV (původní zněni).

Odpověď

ministra sociální péče na interpelaci poslanců dra Luschky,

Kunze a druhů, že u jesenické expositury zemědělské nemocenské pojišťovny byla zřízena poradna pro zabráněni porodům (tisk 937/VII).

Podle zprávy Ústřední sociální pojišťovny zamýšlela zemědělská nemocenská pojišťovna v Kadani zříditi ve své exposituře v Jesenici poradnu pro regulování porodů, avšak nepomýšlela na činnost jež by odporovala právnímu řádu. Z letáčku pojišťovny jest zřejmo, že při event. přerušení těhotenství svých pojištěnek chtěla se pojišťovna říditi pouze lékařskými indikacemi v rámci zákonných ustanovení.

Ústřední sociální pojišťovna vyzvala pojišťovnu, aby v budoucnu před uskutečněním nových zařízení zásadní povahy vyžádala si vždy předem schválení. K zřízení zmíněné poradny nedošlo, poněvadž zemědělská nemocenská pojišťovna od svého úmyslu upustila.

V Praze dne 8 dubna 1931.

Ministr sociální péče:

Dr Czech v. r.

Překlad ad 1072/VII.

Antwort

des Ministers für Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Finanzminister. auf die Interpellation der Abgeordneten F. Matzner, Dr. Hanreich und Genossen, betreffend die Beschaffung der Mittel für die landwirtschaftlichen Meliorationen

(Druck 686/X).

Wenn die wasserwirtschaftlichen Meliorationen in stärkerem Maße unterstützt werden sollen, müssen ausgiebigere Mittel zur Deckung dieser Unterstützungen beschafft werden, was bloß durch die beabsichtigte Schaffung eines staatlichen Fonds für wasserwirtschaftliche Meliorationen verwirklicht werden kann, welcher Fonds eine ständige Quelle eigener Mittel zur Verfügung haben würde. Eine Erhöhung der Mittel kann allerdings nicht, wie dies der 3 Punkt der Interpellation verlangt, auf Kosten der laufenden Staatseinnahmen erfolgen und man kann daher nicht von der Überweisung von zehn Perzent des Ertrages der Zölle von der Einfuhr landwirtschaftlicher Artikel, der im Gesamtertrage der Zölle enthalten ist und daher nach dem Finanzgesetze zur Deckung der staatlichen Gesamtausgaben dient, sprechen, ganz abgesehen davon, daß durch eine solche Überweisung das Gleichgewicht des Staatsvoranschlages namentlich in der Zeit der dermaligen wirtschatflichen Not gestört werden würde, wo an die Erhöhung oder an die Einführung neuer Steuern nicht gedacht werden kann.

Was den Punkt 1 der Interpellation anbelangt, verweise ich auf § 6, Abs. 2, Punkt 1, der Regierungsvorlage des Gesetzes, betreffend den staatlichen Fonds für wasserwirtschaftliche Meliorationen wonach dem Teile B dieses Fonds zwar das Erträgnis des besonderen 25%igen Zuschlages zur Grundsteuer zugewiesen wird, welcher Zuschlag jedoch bis Ende des Jahres 1937 nicht eingehoben werden wird, und wonach die Regierung auch zu einer weiteren Verlängerung dieser Frist ermächtigt wird. falls sich die Wirtschaftsverhältnisse in der Landwirtschaft bis zu diesem Zeitpunkte nicht bessern. Dafür gewährt der Staat dem Fonds aus eigenen Mitteln i J 1931 den Betrag von 15 Mill Kč und in den weiteren Jahren bis zur erstmaligen Erhebung des Zuschlages alljährlich den Betrag von 20 Mill. Kč.

Prag, am 27. März 1931.

Der Minister für Landwirtschaft:

Bradáč m. p.

Překlad ad 1072/VIII.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung

auf die Interpellation des Abgeordneten

Dr. E. Schollich und Genossen, betreffend den Tod des Soldaten Franz

Böhm (Druck 851/XV).

Das Ministerium für nationale Verteidigung widmet den Selbstmorden in der Armee intensive Aufmerksamkeit und ist, jeden einzelnen Fall eingehend überprüfend, bestrebt, durch Ermittlung und Beseitigung der tatsächlichen Ursachen diesen mißlichen Erscheinungen zu steuern. Jeder Fall von Selbstmord wird im administrativen und gerichtlichen Wege untersucht und durch dieses zweifache Vorgehen wird, soweit dies überhaupt möglich ist, die Gewähr dafür geboten, daß die Ursachen jedes Selbstmordes ermittelt werden. Wenn es sich zeigt, daß an einem Selbstmorde auch dritte Personen Schuld tragen, zögert das Ministerium für nationale Verteidigung nicht, gegen diese mit größter Strenge einzuschreiten.

Über den Selbstmord des Franz Böhm, Soldat des 7. Reiterregiments in Göding, ist Folgendes ermittelt worden:

Der Genannte hat am 1. Oktober 1930 den militärischen Präsenzdienst angetreten und hat bereits vom Anfange an als inteligenter und disziplinierter Soldat gegolten. In der Ausbildung war er zwar bis zu einem gewissen Grade langsam, die Vorgesetzten brachten ihm aber Geduld entgegen, in der Annahme, daß seine Langsamkeit und bis zu einem gewissen Grade auch seine Schüchternheit in dem Umstande wurzeln, daß er die čechische Sprache nicht in genügendem Maße beherrscht hat. Als einer der fähigeren Soldaten ist er der Unteroffiziersschule zugeteilt worden.

Im übrigen war er von verschlossenem, menschenscheuem Charakter und machte sowohl in seinem Äußeren als auch in seinem Verhalten stets den Eindruck eines irgendwie unglücklichen Menschen. Sehr häufig klagte er darüber, daß er Heimweh habe.

An dem schicksalsvollen Tage des 19. November 1930 ist er um 1 Uhr 30 Min. nachts geweckt und ist ihm vorschriftsmäßig der Dienst übergeben worden. Seine Aufgabe bestand unter anderem darin, um 4 Uhr 30 Min. die Soldaten zu wecken. welche das Frühstück zu bringen hatten. Der Soldat Böhm tat dies bereits um 4 Uhr 5 Min., wobei er wie ratlos durch den Schlafraum ging und einige zur Bedienung bestimmte Soldaten nicht finden konnte. Um 4 Uhr 30 Min. gingen die geweckten Soldaten um das Frühstück. Als sie um 4 Uhr 45 Min. zurückkamen, fanden sie den Soldaten Böhm draußen vor der Baracke an einem Pfahl knieend aufgehängt. Die sofort eingeleiteten Wiederbelebungsversuche waren ergebnislos und der herbeigerufene Arzt mußte den Tod konstatieren.

Aus den ermittelten Umständen, namentlich aus der Aussage der Zeugen, der Mitsoldaten Böhms und seiner Vorgesetzten geht hervor, daß der Soldat Böhm den Selbstmord zweifellos aus Heimweh in einer augenblicklichen seelischen Depression und während eines plötzlichen Anfalles von Schwermut begangen hat. Namentlich der an die Eltern adressierte, aber nicht abgeschickte Brief des Böhm vom 16. November 1930 gewährt einigermaßen Einblick in seine kranke Seele. Er schreibt dort unter anderem:

ťLiebe Eltern; ich muß Euch die traurige Mitteilung machen, daß ich es beim Militär nicht aushalten kann, weil ich furchtbares Heimweh habe. Ich bitte Euch sucht darum an, daß ich schon zu den Weihnachtsfeiertagen nach Hause kommen kann oder daß ich in die Nähe der Heimat versetzt werde. Ich bitte Euch, diese Mitteilung nicht von der leichten Seite zu nehmenŤ

Durch die gepflogenen Erhebungen ist nichts festgesetzt worden, was dafür sprechen würde, daß der Soldat Böhm den Selbstmord aus Gründen begangen hätte, welche im Militärdienste oder in dem Verschulden dritter Personen beruhen würden. Es muß daher die Vermutung ausgeschlossen werden, welche auch die Interpellation erwähnt, daß der Soldat Böhm den Selbstmord wegen schlechter Behandlung beim Regiment begangen hätte. Nach den Zeugenaussagen und den hinterlassenen Briefen hat der Soldat Böhm nie über den Militärdienst oder über schlechte Behandlung geklagt. Ihm ist besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden und alle haben sich ihn gegenüber nachsichtig benommen. Er war ein disziplinierter, gewissenhafter und gefälliger Soldat und ist niemals bestraft worden. In einem der hinterlassenen Briefe brachte er sogar seine Freude darüber zum Ausdrucke, daß er für die Unteroffiziersschule ausersehen worden sei er verlangt, daß man ihm ein böhmisches Wörterbuch übersende, und verspricht daß er sich schön zusammennehmen und lernen werde, damit er nicht aus der Schule ausgeschlossen werde. Die Gründe des Selbstmordes müssen daher außerhalb des Bereiches des Militärdienstes gesucht werden.

Alles dies ist im administrativen Verfahren ermittelt worden.

Außerdem ist auch ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden, und es ist nunmehr Sache auch des Militärprokurators, in vorgeschriebener Weise nach dem event. Schuldigen zu forschen. Zu diesem Zwecke sind ihm alle auf die Angelegenheit bezughabenden Akten, darunter auch die Originale der vom Soldaten Böhm hinterlassenen Briefe zugeschickt worden. Aus diesem Grunde konnten die Briefe bisher den Eltern des Verstorbenen nicht ausgehändigt werden werden ihnen jedoch sofort ausgefolgt werden, sobald sie im gerichtlichen Verfahren nicht mehr notwendig sein werden.

Prag, am 30 März 1931.

Der Minister für nationale Verteidigung:

Dr. Viškovský m. p.

Překlad ad 1072/IX.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung auf die Interpellation des Abgeordneten R. Köhler und Genossen wegen Winterwäsche der Soldaten

(Druck 890/III).

Die Militärverwaltung widmet den Fragen der Gesundheit der Mannschaft ihre größte Aufmerksamkeit und unternimmt alles, was in ihrer Macht ist, damit die Soldaten während des Militärdienstes keinen Schaden an ihrer Gesundheit erleiden.

Was die Schutzmittel gegen die Kälte anbelangt, sind die Soldaten so ausgerüstet, wie dies nach den bisherigen Erfahrungen als zweckmäßig während der winterlichen Witterung angesehen wird, welche bei unseren klimatischen Verhältnissen die Regel zu sein pflegt.

Für die Soldaten der Gebirgsinfanterie und Gebirgsartillerie ist für die Winterszeit ein aus grauer gemischter (melierter) Wolle gestrickter Sweater vorgeschrieben. Die Mannschaft aller übrigen Formationen und Anstalten ist im Winter mit einer Weste und einer Bauchbinde ausgestattet, welche aus warmen Wollstoff verfertigt sind. Die Ohren können von der Kälte durch den heruntergezogenen Nackenschutz der Mütze und durch Aufschlagen des Mantelkragens geschützt werden. Diese Art des Tragens der Mütze und des Mantels bewilligt der Kommandant der Mannschaft immer, wenn dies die Witterungsverhältnisse erheischen. Außerdem zieht die Militärverwaltung die Einführung besonderer Haubenmützen in Erwägung und nimmt diesbezüglich praktische Proben vor.

Zum Schutze der Hände dienen die vorgeschriebenen wollenen (gestrickten) Handschuhe. In den Fällen, wo dies nicht hinreichen, würde, können die Formationen aus ausrangierten Kleidungsbestandteilen Tuchhandschuhe (Däumlinge) anfertigen und die Mannschaft damit beteilen.

Zum Schutze der Füße dienen im Winter doppelte Kaliko-Fußlappen. Außerdem ist der gut konservierte und genügend große Schuh an und für sich schon ein Schutz gegen den Frost. Bei den Arbeiten in den Magazinen können sich die Leute bei strengem Frost durch aus ausrangierten Tuch- oder anderen Kleidungsbestandteilen improvisierte Umhüllungen der Füße behelfen.

Bei strenger Kälte kann der Kommandant des Truppenkörpers (der Anstalt) bewilligen, daß der Mannschaft noch eine Decke aus den Augmentationsvorräten ausgefolgt werde.

Die angeführten Schutzmittel gegen die Kälte können bei unseren Verhältnissen als hinreichend angesehen werden, und zwar auch dann wenn ungewöhnlich strenge Kälte eintritt. Dies pflegt jedoch bei unseren klimatischen Verhältnissen nicht die Regel zu sein.

Ganz besondere Maßnahmen hat allerdings der außerordentlich strenge Winter zu Beginn des Jahres 1929 erheischt. Die Militärverwaltung war gezwungen, verschiedene Erleichterungen im Tragen der Uniform zu bewilligen und unter anderem keine Einwendungen gegen das fakultative Tragen eigener Kleidungsstücke zu erheben, soweit diese der Marschbereitschaft nicht zum Nachteile gereichten da sie deren Benützung nicht verbieten konnte.

Die Militärverwaltung kann jedoch nicht solche Ausrüstungsstücke m Vorrat halten, welche nur selten bei abnormalen Ausnahmsfrösten ausgenützt werden könnten. Es wäre dies einerseits unwirtschaftlich, andererseits im Hinblicke auf die Voranschlagsmittel unmöglich.

Winterwäsche ist für die Mannschaft nicht vorgeschrieben und aus den obangeführten Gründen erscheint deren Bedürfnis nicht unerläßlich notwendig, abgesehen davon, daß es aus budgetären und wirtschaftlichen Gründen sowieso nicht möglich wäre, sie derzeit zu beschaffen.

Die Erleichterungen, welche im Jahre 1929 bewilligt worden sind, können allerdings nicht auf Kosten der Abhärtung der Mannschaft angewendet werden, weil auch die Abhärtung eine unerläßliche Bedingung der ordnungsmäßigen Ausübung des Militärdienstes ist. Es ist selbstverständlich daß die Mannschaft mit Vernunft abgehärtet werden muß und geschieht dies zweckmäßig durch die ausgewählten Übungen, erhöhte Bewegung und durch entsprechend geregelte Beschäftigung, womit vielfach die überflüssigen Schutzmittel gegen die Kälte ersetzt werden

Prag, am 27. März 1931.

Der Minister für nationale Verteidigung:

Dr. Viškovský m. p.

Překlad ad 1072/X.

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten

H. Krebs und Genossen, betreffend das Verbot von Vorträgen des Herr Kapitän Spindler (Druck 890/VI).

Obwohl die Bezirksbehörde in Komotau ursprünglich den in der Interpellation erwähnten Vortrag des Kapitäns Spindler zu bewilligen beabsichtigt und deshalb vorläufig bewillgt hatte, daß der Vortrag durch Plakate angezeigt werde, hat sie sich nach gründlicher Erwägung im Hinblicke auf die anderwärts gemachten Erfahrungen für das Verbot des Vortrages aus den in der Interpellation angeführten Gründen entschieden. Der Veranstalter des Vortrages hatte die Möglichkeit, gegen das Verbot Berufung einzulegen, was er nicht getan hat, und er hat sich so selbst des Anspruches begeben, daß das Vorgehen der Bezirksbehörde, namentlich die Motiviertheit des Verbotes im Instanzenzuge durch die vorgesetzte Behörde überprüft werde.

Im Hinblicke auf die in der Interpellation dem Vorgehen der Bezirksbehörde gemachten Vorhalte bemerke ich, daß die in den Verbotsgründen ausgesprochene Befürchtung nach Ansicht der Bezirksbehörde nicht so sehr im Hinblicke auf den Inhalt des Vortrages selbst, sondern mehr im Hinblicke auf die Umstände begründet war, von denen nach den Informationen der Behörde, wie oben angedeutet, der Vortrag anderwärts häufig begleitet war. Die Vermutung, daß die Bezirksbehörde den Vortrag unter dem Einfluße von Zeitungsnachrichten verboten hat, bezw. daß diese Nachrichten eigentlich der Grund des Verbotes gewesen wären, hat jedoch keine Grundlage.

Im Hinblicke auf die angeführten Umstände habe ich keinen Grund zu der in der Interpellation verlangten Maßnahme.

Prag, am 2. April 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Překlad ad 1072/XI.

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten

J. Geyer und Genossen, in Angelegenheit der Übergriffe der Gendarmerie in Haberspirk bei Falkenau (Druck 890/IV).

Nach einem Vortrage über ansteckende Krankheiten, namentlich Diphterie, den der Distriktsarzt MUDr. Willibald Hafenrichter am 21. November 1930 in Haberspirk bei einer Beteiligung von ungefähr 200 Personen veranstaltet hat, entwickelte sich eine Debatte, während welcher Friedrich Wilhelm Schubert, Bergmann und Mitglied der Gemeindevertretung, unter anderem erklärt hat daß den Kindern in der čechischen Schule auf Staatskosten Begünstigungen eingeräumt werden welche die deutschen Kinder nicht genießen.

Diese unrichtige Behauptung erregte die deutsche Bevölkerung und reizte sie zur Gehäßigkeit gegen die örtiche čechische Minderheit auf, welche Gehäßigkeit noch während der Versammlung sofort nach den Worten Schuberts zum Durchbruche kam.

Als die Gendarmerie von diesem Ausspruche Kenntnis erhielt, stellte sie darüber die vorgeschriebenen Erhebungen an und hat auf Grund derselben gegen Schubert die Strafanzeige an das Bezirksgericht erstattet. Schubert hat bei der Einvernahme am 27. Dezember 1930 am Gemeindeamte in Anwesenheit des Vorstehers Anton Bittner den obangeführten Ausspruch zugestanden und ihn damit entschuldigt, daß er unrichtig informiert worden sei. Daß während der Untersuchung durch die Gendarmerie gegen Schubert irgendein Druck oder eine Einschüchterung ausgeübt worden wäre, ist in keiner Weise erwiesen worden Schubert gibt selbst zu, daß die beiden untersuchenden Gendarmeriewachtmeister mit ihm anständig und höflich umgegangen seien.

Den Ausspruch ťRuhe sanft in deutscher ErdeŤ hat Schubert vor längerer Zeit am Grabe eines Mitbürgers gemacht. Auf Grund der eingelangten Anzeige hat die Gendarmerie damals erhoben, was Schubert am Grabe gesprochen hat, als sie jedoch nichts strafbares feststellte hat sie von der weiteren Untersuchung Abstand genommen. Bei dieser Gelegenheit ist Schubert gegenüber bemerkt worden, daß ähnliche Worte wie ťdeutsche ErdeŤ von verschiedenen Bürgern verschieden ausgelegt werden können.

Die übrigen in der Interpellation angeführten Äußerungen der Gendarmerie gegenüber Schubert sind ebenfalls nicht nachgewiesen worden. Ich habe daher aus Anlaß der Interpellation keinen Grund zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 31. März 1931.

Der Minister des Innern:

Dr. Slávik m. p.

Překlad ad 1072/XII.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten

R. Köhler und Genossen

betreffend die beabsichtigte Preiserhöhung

der Jahres- und Halbjahreskarten

(Druck 754/VIII).

Beginnend mit dem 1. Jänner 1931 ist das System der Jahres- und Halbjahreskarten zu Gunsten der Reisenden in der Richtung verbessert worden, daß Halbjahreskarten zu einem Preise eingeführt worden sind, welcher der Hälfte des Preises der Jahreskarte gleichkommt während vorher der Preis der Halbjahreskarte 65 % des Preises der Jahreskarte betragen hat.

Bei der allgemeinen Erhöhung des Personentarifes um 20%, die gleichzeitig vorgenommen worden ist, konnten die Karten dieser Art von der Erhöhung nicht ausgenommen werden, welche Karten auch bei den neu eingeführten Preisen eine außerordentliche Unterstützung des Handels und einen sehr wertvollen Vorteil für die Reisenden bedeuten, wofür deren Beliebtheit bei den Reisenden und der Umstand spricht, daß trotz der bestehenden schwächeren Produktions- und Geschäftstätigkeit sich die Zahl der ausgestellten Karten im Vergleiche zur früheren Zeit nur unbedeutend geändert hat.

Prag, am 11. April 1931.

Der Eisenbahnminister:

Mlčoch m. p.

Překlad ad 1072/XIII.

Antwort

des Justizministers auf die Interpellation des Abgeordneten

Ing. R. Jung und Genossen, betreffend die Beschlagnahme der Nummer 101 vom 20. Dezember 1930 der periodischen Druckschrift ťNeue ZeitŤ in Troppau (Druck 1007/XIII).

Die Beschlagnahme des in der Interpellation angeführten Artikels in Nr. 101 der Zeitschrift ťNeue ZeitŤ vom 20. Dezember 1930, welche von der Staatsanwaltschaft in Troppau verfügt worden ist, ist durch das Gericht überprüft und in vollem Umfange bestätigt worden.

Prag, am 4. April 1931.

Der Justizminister:

Dr. Meissner m. p.

Překlad ad 1072/XIV.

Antwort

des Ministers für soziale Fürsorge auf die Interpellation der Abgeordneten

Dr. Luschka, Kunz und Genossen, betreffend die Errichtung einer Beratungsstelle zur Geburtenverhütung bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherungsanstalt, Expositur Jechnitz (Druck 937/VII).

Auf Grund des Berichtes der Zentralsozialverscherungsanstalt hat die landwirtschaftliche Krankenversicherungsanstalt in Kaaden beabsichtigt, bei ihrer Expositur in Jechnitz eine Beratungsstelle für Geburtenregulierung zu errichten, hat jedoch hiebei nicht an eine Tätigkeit gedacht, welche der Rechtsordnung widersprechen würde. Aus den Flugzetteln der Versicherungsanstalt ist ersichtlich, daß sich die Versicherungsanstalt bei einer eventuellen Unterbrechung der Schwangerschaft ihrer weiblichen Versicherten bloß nach den ärztlichen Indikationen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen richten wollte.

Die Zentralsozialversicherungsanstalt hat die Versicherungsanstalt aufgefordert, in Hinkunft vor der Verwirklichung von Neueinrichtungen grundsätzlichen Charakters stets im voraus die Genehmigung einzuholen. Zu der Errichtung der erwähnten Beratungsstelle ist es nicht gekommen, weil die landwirtschaftliche Krankenversicherungsanstalt von ihrer Absicht abgekommen ist.

Prag, am 8. April 1931.

Der Minister für soziale Fürsorge:

Dr. Czech m. p.


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP