Pùvodní znìní ad 1045/VIII.
Interpelláció
az iskolaügyi miniszterhez és a belügymmiszterhez a Borsa községben folyó elnemzetlenités tárgyában. Beadják: Szüllö Géza dr. nemzetgyülési képviselö és társai.
Borsa galántai járási községben 1919.-ben, az elsö népszámláláskor csak négy szlovák család lakott. Az 1921. évi népszámláláskor 382 lakosa volt a községnek s ezek közül 276, vagyis 72% vallotta magát magyarnak, amint azt a hivatalos statisztika is igazolja. Mégis 1921.-töl kezdve az állami népiskolában bevezették a szlovák nylevet, mint egyedüli tanitási nyelvet. Ez ellen már akkor felszólaltan a nagyzsupa keretén belül és az iskolai referátusnál a törvénytelenség megszüntetését kerestem. Késöbb Hodzsa iskolaügyi miniszter ur idejében a parlamentben is interpelláltam ezen kisebbségi jogot mélyen sértö intézkedés ellen. Javulás azonban nem történt és a helyzet ma az, hogy ebben a községben. amelyhez családom tradiciója füz, a mely község irásbeliileg kimutathatóan 700 év óta tisztán magyar község, - az iskolásgyerekek nem tanulnak magyarul, nem tudnak magyarul, irni, szlovákul sem tanulnak meg az iskolában és legnagyobb dicsöségére a kulturának - 1931-ben is az iskola még mindig tisztára szlovák nyelvü s igy a Borsán levö magyar gyermekek tudatlanságra vannak kárhoztatva.
De nemcsak az iskolában tiporják lábbal a kötelezö kisebbségi törvényeket, hanem az iskola falain tul is az egyik tanrtó, Moravcsik Antal azokat a gyerekeket, akik magyarul köszönnek, vagy magyarul beszélnek disznóknak és ördögöknek nevezi. Ezt az eljárást a galántai tanfelügyelö, aki iskolapéldája annak, hogy milyennek nem szabad lennie a nemzetiségi béke kedvéért egy iskolaügyi szervnek, - teljesen helyesli és az egész galántai járásban mindenütt ugyanazzal a zelozitással szlovákosit, mint amilyennel a régi idöben magyarositott, ugyhogy annak idején a magyar kormányzat alatt a magyarositásért különleges elismerésben és kitüntetésben is részesült.
Sérelem érte Borsa községet az elnemzetlenitésre való törekvés tekintetében a nemrégben fefolyt népszámlálás alkalmával is. Borsát kitüntették azzal, hogy ott nem egy de több maradékbirtokot konstruáltak s ezek egyikének tulajdonosa Fiala János mérnök akit egyszermind megbiztak a népszámlálás megejtésével is. Ez a népszámláló biztos a népszámlálási adatokat az utcán a noteszkönyvébe jegyezte be az arra járókelöktöl s ezen statisztikából fogja majd megállapitani azt, hogy.
Borsa községnekmennyi a magyar, s mennyi a szlovák lakossága. Borsa község azért olyan kedvelt gyermeke az elszlovákositó irányzatnak, határát képezi a magyar nyelvhatárnak a Feketeviz és a Csallóköz között. Ami ott történik az kigunyolása a kisebbségi jogoknak s kigunyolása azoknak a kegyes szavaknak, amelyekkel a küllöldet a kormány felelös tényezöi el szokták látni.
Mindezek alapján kérdem a Miniszter Urakat:
Hajlandó-e az iskolaügvi miniszter ur elrendelni a hivatalos vizsgálatot Borsa község iskolájának elszlovákositása miatt hajlandó-e azonnal eljárást inditani Moravcsik Antal tanitónak magatartása miatt;
hajlandó-e a tanfelügyelönek az elszlovákositást eömozditó intézkedéseinek véget vetni
s hajlandó-e a belügyminiszter urral egyetemben intézkedni, hogy a nemzetközi szerzödésben biztositott garanciák mellett a magyarságnak fermaradását Borsa községben nem fogják eröszakos és mesterséges módon megsemmisiteni?
Prága, 1931 március 12.
Dr. Szüllö,
dr. Jabloniczky, ing. Jung, Köhler, dr. Hanreich, Geyer, Matzner, dr Hassold, Knirsch, Simm, Nitsch, Fedor, Szentiványi, Dobránsky, Hokky, ing. Kallina, Kasper, dr. Törköly, dr. Keibl, dr. Holota, Krebs, dr. Schollich, Horpynka, Schubert.
Pùvodní znìní ad 1045/IX.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich
und Genossen an den Minister des Innern, betreffend die Beschlagnahme der Deutschen Volkswehr in Friedek.
Die Folge 10 der in Friedek erscheinenden Deutschen Volkswehr vom 7. März 1931 verfiel wegen des folgenden Gedichtes der Beschlagnahme:
Märznacht Horch welch brausender Sturm! Den Grüften entsteigen die Toten, irren unstet umher suchen die ewige Ruh, finden sie aber noch nicht. Denn die Heimat, für die sie geblutet. bietet kein ruhiges Bett Schläfern zu friedlichem Traum. Elend, Jammer Verzweiflung herrscht überall Unrecht gebietet Deutsche gehen im Joch schaufeln sich selber das Grab. Tief im Fleisch sitzt der Stachel und schwärend verzehrt er die Volkskraft. Fiebernd winden Millionen sich täglich im schrecklichen Kämpfen. Wer bringt Rettung dem Volk? Wie wird ein Ende der Not? - Wunden können nicht heilen, solange ein Fremdkörper darin sitzt. Leben kann nicht gedeihen im verpesteten Gifthauch der Lüge. Tote klagen uns an. Vermächtnisse heischen Erfüllung. Märtyrer fordern ihr Recht. dem sie das Leben geweiht immerfort ohne Rast und erreichen es sicherlich einmal. Mögen Jahre vergehen ewiges Recht bleibt bestehen. Stark und treu bis zum bitteren Ende durch feindliche Fügung gaben sie alles dahin, was ihnen teuer und lieb, gaben ein Beispiel von mutigem Glauben den künftgen Geschlechtern. Weit hinaus übers Grab dröhnet ihr Schrei in die Welt: Freiheit! Einigkeit! Recht!
Im Märzsturm hallts durch die Nacht hin, weckt aus der Asche den Brand flammend zu mächtiger Glut, schmilzt wieder Tuwind das Eis das Tausende hält noch in Banden rüttelt die Schläfer mit Macht, bis auch der letzte erwacht, sprengt alle Fesseln und Ketten, zerreist die Papiere in Fetzen, reinigt die stickige Luft, bringt uns den Frühling ins Land. Aufgewirbelt vom jauchzenden Föhnwind erblühn die Gefilde. Selbst das härteste Herz hält diesem Aufbruch nicht stand. Also wollen wir hoffen daß wir noch erleben die Windsbraut, die von den Geistern entfacht, Licht bringt in finstere Nacht Hört ihr die Stimmen im Sturm? Aus dem Dunkel rauschet ein Ruf; Märzgefallene grüßen uns gestern und heute und immer und fordern Erlösung, künden den kommenden Tag, Freiheit und Heil unserem Volk.
Koberg-Jägerndorf.
Das Gedicht wurde zur gleichen Zeit in zahlreichen deutschen Zeitungen ohne Anstand abgedruckt, ohne beschlagnahmt zu werden, weil jedenfalls die Zensurbehörde nichts an seinem Inhalte zu beanständen fand. Es wäre auch schwer, etwas darin dem Staate Gefährliches oder sein Ansehen Verletzendes zu finden Nur dem als übereifrig bekannten, chauvinistischen Zensor in Friedek blieb dies vorbehalten. Doch ihm handelte es sich wahrscheinlich in erster Linie nur darum, dieses erprobte Kampfblatt für die Rechte des deutschen Volkes des ostmährischen-schlesischen Industriegebietes durch die Beschlagnahme finanziell zu treffen und auf diesem Wege zu zwingen, seine offene, mannhafte Sprache und sein unerschrockenes Eintreten zu unterlassen.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Innenminister ob er bereit ist, der Zensurbehörde in Friedek Weisungen zu geben, daß in Hinkunft solche leichtfertige Beschlagnahmen zu unterbleiben haben, da sie reine Akte der Willkür und mit den Begriffen von Demokratie und demokratischer Freiheit unvereinbar sind?
Prag, am 17. März 1931.
Dr. Schollich,
Ing. Kallina, Dr. Hassold, Dr Hanreich, Schubert, Knirsch, Köhler, Scharnagl, Greif, Zajièek, Oehlinger, Kasper, Geyer, Simm, Dr. Keibl, Horpynka, Matzner, Ing Jung, Krebs, Bobek, Krumpe, Fritscher.
Pùvodní znìní ad 1045/X.
Interpellation
des Abgeordneten Richard Köhler
und Genossen an den Minister des Innern in Angelegenheit der Errichtung eines Staatsämtergebäudes in Prachatitz.
Im Jahre 1927 hat die Regierung den Neubau eines Bezirksamtsgebäudes verlangt und zwar wegen angeblicher Unzulänglichkeit der bisherigen Amtslokale. In dem Neubau sollten alle staatlichen Ämter untergebracht werden. Bezüglich des Bauschillings war vereinbart, daß die Kosten zu gleichen Teilen von Staat. Bezirk und Gemeinde zu tragen sind. Dagegen sollte die Gemeinde berechtigt sein. von den Ämtern einen angemessenen Mietzins zu verlangen. Am 27. Feber 1928 stimmte die Gemeinde dem zu und machte bezüglich eines Bauplatzes entsprechende Vorschläge.
Am 18. Dezember 1930 fand eine kommissionelle Besichtigung der angeschlagenen Bauplätze durch Vertreter des Innen- und Arbeitsministeriums statt. Die von deutscher Seite vertretene Ansicht, den Neubau in das Zentrum der Stadt zu verlegen, wurde abgelehnt und ein an der Peripherie der Stadt gelegenes Grundstück als allein geeignet anerkannt. Die Regierung erklärte sich bereit per Quadratmeter den Preis von 40 Kè zu zahlen, gegenüber den sonst ortsüblichen Preisen von 12 bis 15 Kè.
Die Gemeindevertretung wurde aufgefordert, sich bis 1. Jänner bezüglich des Baues bejahend zu äußern, widrigenfalls das Anrecht auf die Subvention verloren geht.
Am 22. Dezember wurde eine Wählerversammlung von sämtlichen deutschen Parteien einberufen, in der der Neubau abgelehnt wurde, da inzwischen ein neuer Antrag eingelangt war der folgendes besagte:
In dem Neubau sollen nicht alle staatlichen Ämter, sondern nur die Bezirksbehörde und Gendarmerie untergebracht werden die Gemeinde ist nicht berechtigt, Mietzins einzufordern der Bau kommt nicht ins Zentrum der Stadt, sondern in das tschechische Viertel.
Wenn trotzdem die Gemeindevertretersitzung vom 27. Dezember 1930 dem Bau die Zustimmung gegeben hat, so ist das nur auf die Drohung des Bezirkshauptmanns Dr. Vèelák zurückzuführen, daß er eine etwaige Ablehnung des Antrages als eine gegen den Staat gerichtete Demonstration ansehen würde.
Die Unterfertigten fragen den Herrn Minister:
1. ob er bereit ist, den geschilderten Fall zu untersuchen?
2. ob er bereit ist, den genannten Bezirkshauptmann darüber aufzuklären, daß seine Handlungsweise eine vollkommen ungehörige Beeinflußung der Gemeindevertretung ist, die entschieden gerügt werden muß?
Prag, am 17. März 1931.
Köhler,
Dr. Hassold, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Dr. Schollich, Horpynka, Knirsch, Krebs, Geyer, Dr. Keibl, Schubert, Matzner, Kasper, Ing. Jung, Simm, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Dobránsky, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Fedor, Hokky.
Pùvodní znìní ad 1045/XI.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. R. Jung
und Genossen an den Minister des Innern betreffend die sich mehrenden Verbote nationalsozialistischer Versammlungen.
Neuerdings sind die Gliederungen der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei den ärgsten Schikanen seitens der politischen Bezirksbehörden ausgesetzt. In den letzten Wochen wurde eine ganze Anzahl von Versammlungen verboten, obzwar diese zum Teil nur eine Antwort bilden sollte auf vorhergegangene sozialdemokratische Versammlungen mit reichsdeutschen Rednern. Während also der einen Partei keinerlei Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden und sie auch reichsdeutsche und österreichische Redner heranholen darf, wird es den deutschen Nationalsozialisten nicht gestattet, auch ihrerseits reichsdeutsche Redner sprechen zu lassen und die Bevölkerung aufzuklären.
Aber selbst Versammlungen mit einheimischen Rednern werden der Deutschen nat.-soz. Arbeiterpartei unmöglich gemacht. So sind erst kürzlich von der Bezirksbehörde Podersam drei öffentliche Versammlungen des Senators Teschner nicht erlaubt worden. Ebenso hat die Polizeidirektion in Karlsbad eine Versammlung, in welcher Abgeordnete Krebs sprechen sollte, nicht zur Kenntnis genommen. Verboten wurde auch von der Bezirksbehörde Mies eine Versammlung in Staab, in welcher Sekretär Krismanek sprechen sollte, desgleichen eine solche in Podersam. Beide Versammlungen wie auch die in Karlsbad sollten am 8 März stattfinden.
Ähnlich geht die Polizeidirektion in M. Ostrau vor. Sie untersagte den Nationalsozialisten von M. Ostrau eine Gedächtnisfeier für die Toten des 4. März 1919. Soweit das Untersagen sich auf einen formalen Mangel stützt, daß nähmlich die Nationalsozialisten von M. Ostrau keine juristische Person sind, soll gegen das Verbot nichts eingewendet werden. Aber in dem Erkenntnis heißt es auch, daß andererseits das Programm selbst als Erinnerungsfeier der bei den Demonstrationen am 4. März 1919 Gefallenen geeignet ist, in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck einer Todesfeier, sondern der politischen Verherrlichung jener staatsfeindlichen, den Märzdemonstrationen von 1919 zu Grunde liegendenden Bestrebungen, zu erwecken, was mit der öffentlichen Ordnung dieses Staates unvereinbar ist.
Gegen diese Begründung muß auf das Schärfste Stellung genommen werden. Die Polizeidirektion M. Ostrau scheint sehr mangelhafte Geschichtskenntnisse zu besitzen. Denn sonst wüßte sie, daß am 4. März 1919 noch keine Tschechoslowakische Republik bestand. Es können daher Vorgänge, welche sich an diesem Tage abspielten, nicht gut staatsfeindlich gewesen sein. Daher kann auch eine Gedächtnisfeier für die Toten des 4. März 1919 nicht staatsfeindlichen Charakter tragen. Sie stellt vielmehr eine Erinnerung an Volksgenossen dar, welche für eine sittliche Idee starben und verfolgt also den Zweck, die sittlichen Werte im deutschen Volke ebendig zu erhalten. Nun ist das deutsche Volk doch ein Teil der Bürger dieses Staates. Es wird so oft über den Verfall der politischen Moral geklagt und festgestellt, daß dieser Verfall zur Krise der Demokratie und schließlich der Staaten führt. Die Behörden hätten also allen Anlaß, Bestrebungen, welche auf die Förderung der sittlichen Kräfte hinzielen, zu unterstützen, Staat dessen hindern sie derartige Bestrebungen. Sie handeln also nicht nur unlogisch, sondern im eigentlichen des Wortes selbst staatsfeindlich.
Ein Illustrationsbeispiel zu dieser Behauptung bildet auch das Verhalten des Regierungsvertreters in der am 13. März 1. J. in M. Ostrau stattgefundenen Versammlung des Abgeordneten Ing. Jung. Dieser beschäftigte sich mit der Wirtschaftskrise und politischen Lage und erörterte in diesem Zusammenhang auch den Verfall der politischen und wirtschaftlichen Moral. Er wurde in seinen Ausführungen vom Regierungsvertreter dreimal aus den nichtigsten Gründen unterbrochen. So z. B. als er auf die merkwürdige Gebahrung der Prager Mustermesse und deren Fehlbetrag hinwies, für welche nun der Staat aufkommen soll. Dies erweckt ganz den Eindruck, als ob ein Vertreter der Behörde Vorgänge deckt, die gelinde gesagt, vollkommen unwirtschaftlich sind. Von einer Objektivität, die doch der erste Grundsatz eines staatlichen Beamten sein müßte, kann man in einem solchen Falle nicht mehr sprechen.
Den Vogel schießt jedoch die Bezirksbehörde Mähr. Weißkirchen ab. Sie verbot zwei Versammlungen der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei, welche am 15. März in den Landgemeinden Bölten und Pohl stattfinden sollten. Die Tagesordnung lautete: Wirtschaftskrise, politische Lage und Nationalsozialismus. Als Redner war Abgeordnete Ing. Jung gemeldet. Zu demselben Gegenstande hat der Genannte bereits in vielen Orten anstandslos gesprochen und es wurde ihm überal das Zeugnis ausgestellt, daß er den Gegenstand in äußerst tiefgründiger, sachicher und vornehmer Weise behandelte. Es ist daher unerfindlich, warum gerade in zwei Landgemeinden, die überdies rein deutsch sind, die öffentliche Ordnung und Ruhe gestört werden soll. So lautete nähmlich die Begründung des Verbotes. Hiezu muß noch bemerkt werden, daß beide Orte im Wahkreise des genannten Abgeordneten liegen und daß es daher diesem erschwert, ja unmöglich gemacht wird, seinen Wählern Bericht zu erstatten. Die Bezirksbehörde M. Weißkirchen pflegt also eine recht merkwürdige Art von Demokratie.
Die Gefertigten stellen an den Herrn Minister folgende Anfragen:
1. Ist er bereit, dafür zu sorgen, daß die deutsche nationalsozialistische Arbeiterpartei wie andere parlamentarische Parteien behandelt wird und ihr daher keinerlei Schwierigkeiten in ihrer Versammlungstätigkeit bereitet werden?
2. Ist er weiters bereit, die angeführten Fälle untersuchen zu lassen und dafür zu sorgen, daß derartige unsinnige Verbote sich nicht wiederholen?
3. Ist er schließlich gewillt, die unterstellten Behörden anzuweisen, Erinnerungsfeiern zu Ehren der Toten des 4. März 1919 keinerlei Hindernisse in den Weg zu legen?
Prag, den 17. März 1931.
Ing. Jung,
Ing. Kallina, Köhler, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Hassold, Szentiványi, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Hokky, Dobránsky, Fedor, Dr. Holota, Dr. Hanreich, Nitsch, Horpynka, Krebs, Geyer, Kasper, Knirsch, Simm, Dr. Keibl, Schubert, Dr. Törköly.
Pùvodní znìní ad 1045/XVI.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Rud. Jung
und Genossen an den Minister des Innern in Angelegenheit der bedingten Erteilung
einer Kinolizenz.
Die Landesbehörde in Prag hat mit dem Bescheide vom 12. Jänner 1931, Zahl: 543.782 ai 1930, 21 A - 3107/11 ai 29 der Stadtgemeinde Braunau i. B. die weitere unübertragbare Bewilligung zur Veranstaltung von kinematographischen Vorstellungen bis zum 31. Dezember 1931 unter anderen auch unter der Bedingung erteilt, daß sämtliche Aufschriften in der Betriebsanlage an erster Stelle in der Staats-, an zweiter Stelle in der deutschen Sprache angebracht werden müssen und daß wöchentlich regelmäßig eine reintschechische Vorstellung in Regie der Stadt im Einvernehmen mit der Ortsgruppe der Národní Jednota Severoèeská in Braunau vorzuführen ist.
Dieser Bescheid fügt sich würdig der Praxis der Landesbehörde bei der Verleihung von Kinolizenzen an deutsche Kinounternehmungen an. Neu ist aber der Zwang zur Aufführung rein tschechischer Vorstellungen und die Unterordnung der Gemeinde unter die Národní Jednota Severoèeská.
Von deutscher Seite wurde der Standpunkt der Landesbehörde, daß sie die Verleihung von Kinolizenzen an willkürliche Bedingungen knüpfen darf, stets bekämpft. Es ist zwar richtig, daß die Erteilung der Kinolizenz dem Ermessen der Verwaltungsbehörde obliegt, da ein Rechtsanspruch einer Partei auf Erteilung einer solchen Lizenz nicht besteht; freies Ernessen ist aber nicht identisch mit Willkür, sondern es sind ihm gesetzliche Grenzen gezogen und es darf sich daher auch nur innerhalb dieser Grenzen auswirken. Die für die Erteilung einer Kinolizenz maßgebenden Bedingungen sind im § 5 der Ministerialverordnung vom 18. September 1912, R. G. Bl. Nr. 191, genau umschrieben. Ferner wird im § 6 bestimmt, daß die Erteilung der Lizenz davon abhängt, daß die Betriebsmittel den gesundheits-, bau-, feuer- und sicherheitspolizeilichen Anforderungen entsprechen, wie sie im Anhange A zur Verordnung aufgezahlt werden, und daß bei Betrieben mit festem Standorte die Eignung der Betriebsstätte nachgewiesen wird. In der Verordnung sind alle Voraussetzungen für die Lizenzerteilung und für die Entziehung der Lizenz erschöpfend geregelt eine Ermächtigung der Landesbehörde zur Bindung der Lizenzerteilung an andere Bedingungen, als im § 6 der erwähnten Verordnung angeführt sind, kann weder aus dieser, noch aus sonst einer Verordnung oder aus einem Gesetze abgeleitet werden. Allerdings sind die in der bezogenen Verordnung angeführten Bedingungen keine Bedigungen, bei deren Vorliegen die Lizenz erteilt werden muß, doch sind es Bedingungen, bei deren Nichtvorliegen die Lizenz nicht erteilt werden kann. Durch die erschöpfende Regelung hat die Bewilligung von Kinematographen den Lizenzcharakter verloren und den Charakter einer Konzession angenommen. Der Umstand, daß die Ministerialverordnung die Bezeichnung Lizenz wählt, kann daran nichts ändern.
Ein Verwaltungsakt kann nur an solche Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft werden, die Interessen dienen, deren Wahrnehmung im Bereiche der Aufgaben des betreffenden Verwaltungsorganes auf dem besonderen vom Verwaltungsakte betroffenen Verwaltungsgebiete liegt.
Das trifft bei den angeführten Bedingungen der Landesbehörde nicht zu.
Schon die Bedingung bezüglich der sprachlichen Aufschriften in der Betriebsanlage widerspricht dem § 128, Absatz 3, der Verfassungsurkunde. § 128 Absatz 3, der Verfassungsurkunde sichert allen Staatsbürgern nicht bloß das Recht, im privaten Handelsverkehr jede Sprache beliebig zu gebrauchen, sondern verwehrt auch den Staatsbehörden den Staatsbürgern im Privat- und Handesverkehr den Gebrauch einer bestimmten Sprache vorzuschreiben.
Eine Einschränkung - mag sie nun im Verbote des Gebrauches einer bestimmten Sprache oder im Auftrage, eine bestimmte Sprache zu gebrauchen, bestehen - ist nur unter den Voraussetzungen des 4. Absatzes des § 128 der Verfassungsurkunde zuläßig.
§ 128, Absatz 4, der Verfassungsurkunde bestimmt aber, daß staatliche Organe nur dann Einschränkungen des freien Sprachengebrauches der Staatsbürger im Privat- und Handelsverkehr treffen dürfen, wenn ihnen in diesen Belangen ein Gesetz aus Gründen der öffentichen Ordung und der staatlichen Sicherheit, sowie der wirksamen Aufsicht das Recht hiezu gibt. Die Verwaltungsbehörde führt weder ein Gesetz, noch eine derartige Bestimmung an.
Auch das Sprachengesetz und die Sprachenverordnung lassen den verfassungsmäßigen, auf dem Minderheitenschutzvertrag vom 10. September 1919, Slg. Nr. 508/1921, beruhenden Grundsatz der absoluten Sprachenfreiheit im Privat- und Handelsverkehr uneingeschränkt und die Verwaltungsbehörde ist daher nicht befugt, diesen Grundsatz im Verwaltungswege aufzuheben. Aus diesem Grunde muß auch die sprachliche Einschränkung im oben angeführten Sinne als verfassungswidrig und damit im Widerspruche mit der bestehenden Rechtsordnung stehend angesehen werden.
Mit vollster Entschiedenheit aber ist der zweite Teil der Bedingung abzulehnen, mit welcher angeordnet wurde, daß wöchentlich regelmäßig eine rein tschechische Vorstellung in Regie der Stadt im Einvernehmen mit der Ortsgruppe der Národní Jednota Severoèeská in Braunau vorzuführen ist.
Diese Bedingung greift zunächst dadurch in die Privatrechtssphäre des Kinounternehmens ein, daß Vorschriften für die Aufführung bestimmter Filme (rein tschechischer Filme) gegeben werden. Der Einfluß des Staates auf die Aufführung von Filmen ist einzig und allein in der Zensur begründet. Ansonsten darf jeder zensurierte Film aufgeführt werden. Zu einem Auftrage, einen bestimmten Film vorzuführen, ist eine Staatsbehörde nicht zuständig und eine derartige Beschränkung steht im Widerspruche mit § 108 der Vertassungsurkunde und daher im Widerspruche mit der geltenden Rechtsordnung.
In sprachlicher Hinsicht bezüglich der Anordnung der wöchentlichen Aufführung rein tschechischer Filme gilt das bereits vorher bezüglich der Aufschriften im Betriebe Gesagte. Es besteht keine Veranlassung, aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der staatlichen Sicherheit, sowie der wirksamen Aufsicht eine derartige Beschränkung der Aufführungsfreiheit des Kinounternehmens anzuordnen.
Wenn auch das durch das Sprachengesetz geschützte Recht in erster Linie ein immaterieles Recht ist, so muß eine derartige Anordnung der Lizenzbehörde doch auch aus materiellen Gründen durchaus als verwerflich bezeichnet werden. Die Bedingung bedeutet eine untragbare Belastung des Kinounternehmens, also der Gemeinde, weil eine wöchentlich rein tschechische Vorstellung nie einen Ertrag abwerfen könnte. Braunau zählt nach der letzten Volkszählung unter 6.818 Einwohnern 867 tschechische Einwohner. Dieser Prozentsatz hat sich nach den bisherigen Nachrichten auch bei der Volkszählung 1930 nicht geändert. Die Gemeinden der Umgebung, deren Bewohner ebenfalls das Kino zu besuchen pflegen, zählen einen noch viel geringeren Prozentsatz tschechischer Einwohnern. Das städtische Lichtspielhaus ist ein modern eingerichtetes und geräumiges Kinotheater mit 842 Plätzen. Es müßte somit die gesamte tschechische Minderheit. Braunaus ausrücken, um das Kinotheater bei der einen wöchentlichen Vorstellung zu füllen. Da dies natürlich ausgeschlossen ist, kann schätzungsweise angenommen werden, daß eine tschechische Vorstellung von höchstens 40 bis 50 Personen besucht werden wird. Das Eintrittsgeld dieser Besucher würde selbstverständlich nicht hinreichen, um die erhöhten Regiekosten, welche durch die Beschaffung von Filmen eigens für eine einzige Vorstellung in der Woche verbunden sind, zu decken. Die Durchführung dieser Bedingung ist auch technisch unmöglich.
Aus dieser Bedingung, die in nationaler Hinsicht durchaus nicht gerechtfertigt ist, denn es hat sich bisher im Kinobetriebe nicht der geringste Anstand bei der tschechischen Minderheit ergeben, würde somit der Gemeinde beim gegenwärtig schlechten Geschäftsgang ein viele Tausende Kronen betragender Aufwand aufgelastet werden, der unter Umständen die Rentabilität des ganzen Kinobetriebes in Frage stellen könnte. Es ist unglaublich, daß man bei der jetzigen verzweifelten Wirtschaftslage, in der sich die Gemeinden überhaupt und im besonderen die Stadt Braunau befinden, der Stadt noch durch den Zwang zur Vorstellung völlig unrentabler Filme eine schwere Belastung aufbürden will.
Ganz unglaublich aber klingt die Bevormundung, welche die Landesbehörde der Kinoverwaltung, also der Gemeinde, durch die Ortsgruppe der Národní Jednota Severoèeská zugedacht hat. Die Stadtgemeinde soll gezwungen werden, nur jene Filme aufzuführen welche dieser Jednota genehm sind. Wenn nicht einmal der Staat, außer im Wege der Zensur auf die aufzuführenden Stücke Einfluß zu nehmen vermag, so kann dies umsoweniger eine private Körperschaft, die diese Angelegenheit überhaupt nichts angeht.
Auch durch diese Bedingungen erscheint der § 108 der Verfassungsurkunde verletzt, da eine Beschränkung des Rechtes der tschechoslowakischen Staatsbürger, im Rahmen der allgemeinen Rechtsvorschriften eine Erwerbstätigkeit auszuüben, bloß auf Grund eines Gesetzes möglich ist. Ein solches Gesetz besteht aber nicht, folglich ist auch die Staatsverwaltung nicht berechtigt, in die privatwirtschaftliche Sphäre eines Erwerbsunternehmens in derart einschränkender Weise einzugreifen.
Diese neue, unerhörte, rein chauvinistischen Motiven entspringende Praxis der Landesbehörde verdient die schärfste Verurteilung.
Wir fragen daher den Herrn Minister des Innern:
1.) Ist ihm die bisherige und die neue Art der Praxis der Landesbehörde bezüglich der Kinolizenzen für deutsche Kinounternehmungen bekannt?
2.) Ist er bereit, diesen gesetz- und verfassungswidrigen Unfug abzustellen und die Erteilung von Kinolizenzen nur von den für Kinobetriebe erforderlichen gesundheits-, bau-, feuer- und sicherheitspolizeilichen Anforderungen und nicht auch von politischen Erwägungen abhängig zu machen?
Prag, am 19. März 1931.
Ing. Jung,
Köhler, Schubert, Simm, Knirsch, Krebs, Szentiványi, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Ing. Kallina, Dr. Hassold, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Schollich, Horpynka, Kasper, Geyer, Dr. Holota, Fedor, Hokky, Dobránsky, Dr. Hanreich, Dr. Keibl, Matzner.
Pùvodní znìní ad 1045/XVII.
Interpellation
des Abgeordneten Fr. Matzner
und Genossen an den Minister des Innern wegen unerhörter Übergriffe der Gendarmerie in Freudenthal.
Dienstag, den 17. d. M. wurden fünf Arbeiter von einer Truppe Gendarmerie von beiläufig 28 bis 30 Mann mit Gummiknütteln schwer verprügelt.
Ein junger Bursche hatte die Absicht, nach Mexiko zu gehen. Er wurde von der Gendarmerie mit dem Rufe vom Wege abgedrängt er habe dort nichts zu suchen und beim Arm genommen und mit Gummiknütteln geschlagen. Das vorliegende ärztliche Gutachten stellt das Vorhandensein von zehn, zwei bis drei Zentimeter breiten druckschmerzhaften, blutunterlaufenden Striemen fest am linken Oberarm, über beide Schultern, über den Schulterblättern und entlang der Wirbelsäule im Bereiche des dritten und vierten Brustwirbels. Die Verletzungen sollen nach Angabe des Verletzten durch wiederholtes Schlagen mit dem Gummiknüttel erfolgt sein. Der Grad und die Folgezustände der Verletzungen sind derzeit noch unkontrollierbar. Da der junge Mann zwischen den gestaffelten Gendarmeriekordon kam, wurde er hinund hergejagt und einmal von den oberen, dann von den unteren Gendarmen verprügelt. Er wollte sich den Mißhandlungen dadurch entziehen, daß er in das Haus zu gelangen suchte in dem sich seine Wohnung befand. Und obwohl ihm von der Hauseigentümerin zugerufen wurde, er möge doch hereinkommen kam ein Gendarm herzugelaufen, riß ihn von der Türstufe herunter und schlug auf ihn los. Schließlich gelang es dem Burschen doch sich loszureißen. Er ist der Meinung, wenn ihm das nicht gelungen wäre hätte man ihn erschlagen.
Einem der fünf ersten Arbeiter dem bekannt ruhigen und bescheidenen Hermann Englisch ging es nach Aussagen von drei Zeugen wie folgt: Er wurde an der Brust gepackt, geschlagen, zu Boden geworfen aufgehoben, wieder geschlagen, vorwärtsgestossen und geschlagen daß ihm das Blut von den Händen rann. Die Kleider sind ihm vom Leibe gerissen worden, Hemd, Rock und Weste hingen zerrissen vom Körper des Englisch. In fast ohnmächtigem Zustande wurde Englisch in den Betrieb der Firma G. Marburg und Söhne eingeliefert. Als die Eskorte mit Englisch vor die Marburg-Fabrik kam, wurde Englisch von den Gendarmen unter die dort hohnlachenden Streikbrecher gestossen. Diese spuckten ihn an und stießen den Verwundeten wieder der Gendarmerie zu. die ihn wieder mit Gummiknütteln bearbeitete und vorwärts trieb. Diesem Gewaltakt wohnte auch der Fabrikbesitzer Benno Marburg bei.
Die Attacken der Gendarmen haben sich fortgesetzt bis hinauf in die W.-F.-Olbrich-Straße. Beim Arbeiterheim standen einige Arbeiter vor dem Tor. Zu ihnen kam der Stadtarbeiter Bauer, der den ganzen Tag auf der Wildgruber Straße Schnee geschaufelt hatte, also am Streik gar nicht beteiligt war und meinte zu ihnen: Die sollten sich um etwas anderes kümmern. Das hörte ein von auswärts zugeteilter Gendarm, der in Begleitung anderer Gendarmen vorüberging. Er trat aus der Reihe und forderte die Leute beim Arbeiterheim auf wegzugehen. Sie sind der Aufforderung nachgekommen und gingen ins Haus hinein. Das genügte den Gendarmen nicht Sie wollten den Namen Bauers wissen. Bauer ein etwas langsam denkender Mensch hat jedenfalls die Frage überhört und wollte über die Treppen hinaufgehen. Da eilte ihm der Gendarm nach, schlug ihn mit dem Gummiknüttel, riß ihn bei einem Fuß zurück, so daß er auf die mit Bandeisen beschlagene Stufe fiel und in dieser Lage wurde er mit dem Gummiknüttel geschlagen. Das spielte sich alles ohne Wortwechsel zwischen Arbeitern und Gendarmerie ab. Die Gendarmerie führte Bauer ab Ein Gendarm drang im Haus gegen die Arbeiter vor die nur langsam in den Saal gelangen konnten und so haben auch die der Aufforderung Folge leistenden Arbeiter mit dem Gummiknüttel Schläge bekommen.
Personen, die zufällig in den Bereich der grauenvollen Raserein kamen, blieben von der Prügelei nicht verschont. Ein von auswärts kommender Radfahrer, der in Milkendorf daheim ist, hatte sein Fahrrad vor dem Arbeiterheim stehen und war eingekehrt. Als er den Wirbel sah, eilte er hinaus um sein Fahrrad zu holen. In diesem Augenblick sausten schon Schläge auf ihn nieder, ohne daß er dazu irgendwelche Ursachen gegeben hatte. Es gab auch keinen Wortwechsel.
In der Wachstube verlangten Vertreter der Gewerkschaft daß den verletzten Arbeitern ärztliche Hilfe zuteil werden müsse. Das wurde von der Gendarmerie mit dem Hinweis abgelehnt, daß es geschehen werde, wenn sie es für notwendig halte Sekretär Ullmann rief die Bezirksbehörde an und ersuchte, man möge die Verletzten doch nicht im Arrest. sondern ins Spital bringen. Es wurde von der Behörde erklärt, daß man nicht in der Lage sei, derartige Verfügungen zu treffen, in die Amtshandlungen der Gendarmerie nicht eingreifen werden könne und erst ein Bericht eingeholt werden müsse. Wenn ärztliche Hilfe notwendig wäre, würde die Gendarmerie es veranlassen.
Die verletzten Arbeiter Englisch, Bauer und Stein wurden dem Gericht eingeliefert. Dem Bauer, der den ganzen Tag Schnee geschaufelt und von früh bis abends noch nichts gegessen hatte durfte auch im Arrest nichts verabreicht werden. Die Leute wurden wie Schwerverbrecher behandelt, obzwar sie vollkommen unschuldig waren.
Diese Tatsache hat die Arbeiterschaft so aufgeregt, daß immer lauter das Verlangen gestellt wurde, die Verhafteten müssen aus dem Arrest heraus. Es hätte zur Beruhigung der auf dem Hauptplatze stehenden Massen beigetragen, und hätte dem Gesetze genügt, wenn die Verletzten in Spitalpflege übergeben worden wären.
Die Unterzeichneten fragen den Herrn Minister des Innern, ob ihm diese Vorgänge schon bekannt sind.
Weiters fragen wir an, ob sofort eine gründliche Untersuchung vorgenommen wird und der Gendarmerie Weisungen erteilt werden, wie sie sich ruhigen Bürgern gegenüber zu benehmen haben und ob auch die Schuldigen wegen körperlicher Verletzungen der Bestrafung zugeführt werden.
Mit solchen Maßnahmen, wie die Gendarmerie vorgegangen ist, wird nur der Bolschewismus großgezogen.
Prag, am 20. März 1931.
Matzner,
Dr. Schollich, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Horpynka, Ing Kallina, Dr. Hanreich, Knirsch, Kasper, Geyer, Szentiványi, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Hokky, Ing. Jung, Krebs, Schubert, Köhler, Dr Jabloniczky, Dr Szüllö, Fedor, Dobránsky, Simm.