Pùvodní znìní ad 1007/VII.
Interpellation
des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen
an den Minister des Innern
wegen Beschlagnahme der Ascher Zeitung, Nr. 271 vom 18. November 1930.
Am 18. November 1920 wurde in Asch in Böhmen im nächtlichen Dunkel von Legionären das Kaiser Josef-Denkmal gestürzt. Die mit Recht empörte Bevölkerung versammelte sich noch in derselben Nacht zu einer Protestversammlung und stellte das gestürzte Denkmal wieder auf. Grundlos haben bewaffnete Legionäre in die unbewaffnete Menge geschossen, so dass drei Tote und 26 Schwerverletzte die Opfer dieser Nacht gewesen sind.
Die Bevölkerung von Asch wollte 10 Jahre später am 18. November 1930 zum Andenken der Opfer des èechischen Chauvinismus eine würdige Trauerkundgebung veranstalten, diese Trauerkundgebung wurde von der Ascher Bezirksbehörde in letzter Stunde unter Berufung auf § 6 des Versammlungsgesetzes vom 15. November 1867, Zahl 135, verboten. Das deutsche Tagblatt Ascher Zeitung, welches am Dienstag, den 15. November d. J. den Aufruf zu dieser Trauerkundgebung enthielt, wurde wegen eines schwarzen Trauerrandes und wegen eines Satzes in dem Aufrufe beschlagnahmt. Die genannte Zeitung hat nun am Dienstag, den 18. November 1930, 67. Jahrgang Nr. 271 auf der ersten Seite zum Andenken an diesen Vorfall einem Artikel unter der Ueberschrift Vor zehn Jahren veröffentlicht.
In diesem Artikel werden in leidenschaftsloser Form die Vorgänge der Sturmnacht aus dem Jahre 1920 geschildert. Trotzdem verfielen drei Stellen, die nur die Aufzählung von Tatsachen enthalten, der Beschlagnahme. Diese drei Stellen lauten:
..: in das sich die Legionäre - - - zurückgezogen hatten, drei von ihnen heraus und schritten, das Gewehr im Anschlag, die Hauptstrasse gegen den Anger zu entlang. Vergebens warnte sie die sie begleitende Gendarmerie-Oberwachtmeister davor - - -
... machten die drei Soldaten plötzlich Kehrt und feuerten ohne jede Ursache mehrere Schüsse mitten in die dichtgedrängten Haufen Ascher Bürger ab.
... an den Bahren der drei Opfer - -
Ein normal denkender Mensch, selbst wenn er die schikanöse Zensurpraxis in der Èechoslovakei genau kennt, wird nicht verstehen, warum ein èechoslovakischer Staatsbeamter diese Stellen beschlagnahmt hat, die weder eine Kritik noch eine Beleidigung, sondern nur die Aufzählung von Tatsachen enthalten. Noch merkwürdiger ist es, dass sich ein Staatsanwalt in diesem Staate findet, der sich scheinbar für verpflichtet hält, diese Beschlagnahme zu bestätigen.
Der genannte Artikel enthält aber auch eine Kritik des Vorgehens der Bezirksbehörde durch das Versammlungsverbot. Es wurden folgende zwei Stellen beschlagnahmt:
Durch ihr engstirniges Verbot hat sich die Wunde nur neuerlich aufgerissen. - Was haben die Herren in Prag bis jetzt dazu getan, uns das Unrecht, das sie an uns begangen, vom Jahre 1918 bis heute, vergessen zu lassen? Sie haben keinen Deut von Recht darauf, unser Vergessen zu fordern. Sie tun im Gegenteil alles, dieses Unrecht eines Jahrzehnts tagtäglich zu erneuern und zu vermehren. Schafft eine andere Atmosphäre, Ihr Herren da oben, statt durch unsinnige Verbote, deren schikanöse Hintergründe klar zutage liegen, die immer noch herrschende Atmosphäre immer mehr zu vergiften.
... weil man dort bestrebt ist, blutleeren Bürokratismus vor klarer Uiberlegung der jeweiligen Lage zurücktreten zu lassen. In Asch aber herrscht dieser blutleere Bürokratismus unumschränkt und ohne Rücksicht auf die Gefühle der Bevölkerung. Das Ergebnis ist eine sich immer mehr zuspitzende Spannung zwischen diesen beiden Polen, der Bevölkerung und der Bezirksbehörde. Es ist hoch an der Zeit, dass hier Wandel geschaffen und ein anderer Weg gesucht wird, soll das Verhältnis nicht endgiltig und für immer vergiftet werden.
Die Beschlagnahme der ersten drei Stellen war nur ein Versuch mit untauglichen Mitteln, die Geschichte zu fälschen und gewisse in der èechoslovakischen Vaterlandskunde sich unangenehm auswirkende Tatsachen zu verbergen, wodurch sich die Ascher Bezirksbehörde nur lächerlich gemacht hat.
Die sachliche und massvolle Kritik an der Tätigkeit der Regierung und der Ascher Bezirksbehörde, die in den letzten zwei Stellen enthalten ist, verfiel aber auch der Beschlagnahme, und das wirft ein ganz merkwürdiges Licht auf die Tätigkeit der dortigen Beamten. Eine Behörde, die ihre Amtsgewalt dazu benützt, um eine berechtigte Kritik ihrer Tätigkeit nicht in die Oeffentlichkeit kommen zu lassen, untergräbt selbst ihr Ansehen bei der Bevölkerung. In einem andern Staate würde man gegen die Beamten einer solchen Behörde eine Untersuchung führen, ob sie für den ihnen anvertrauten Dienst hinlänglich qualifiziert erscheinen, oder ob sie nur aus Bosheit gegen einen anderssprechenden Teil der Bevölkerung so gehandelt haben, oder ob diese Praxis der Beamten unlauteren Motiven entspringt, weil sie hoffen, durch ungerechtes Vorgehen gegen eine sogenannte Minderheit im Staate sich seitens der Regierung eine bessere Qualifikation und ein rascheres Vorrücken zu sichern.
Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister, ob er bereit und geneigt ist, diesen Fall der Konfiskation der Ascher Zeitung einer gründlichen Untersuchung zu unterwerfen, die verantwortlichen Beamten zur Rechenschaft zu ziehen und dafür zu sorgen, dass sich derartige Fälle in der Zukunft nicht mehr ereignen?
Prag, am 27. November 1930.
Horpynka,
Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Simm, Ing. jung, Dr. Jabloniczky, Szentiványi, Dr. Szüllö, Hokky, Dr. Holota, Fedor, Dobránsky, Dr. Törköly, Nitsch, Köhler, Knirsch, Krebs, Schubert, Kasper, Geyer, Dr. Hassold, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Keibl.
Pùvodní znìní ad 1007/VIII.
Interpellation
des Abgeordneten Fritz Oehlinger und Genossen
an den Minister für nationale Verteidigung
I. wegen des ungebürlichen und vorschriftswidrigen Benehmens von Mannschaftspersonen der Garnison von Trautenau im Verkehre mit der Zivilbevölkerung und
II. wegen der Beschlagnahme des der Stadtgemeinde Trautenau gehörigen ehemaligen Motels Union.
I. In der letzten Zeit häuften sich, im Gegensatze zu den früheren Jahren, in denen zwischen der Zivilbevölkerung und der Garnison in der Stadt Trautenau ein reibungsloses Verhältnis herrschte, die Fälle, dass Mannschaftspersonen in Gastlokalitäten und auf der Strasse, ohne eventuell belästigt, beschimpft oder gar angegriffen worden zu sein, mit der friedliebenden Bevölkerung von Trautenau direkt Streit suchten, ja geradezu Raufereien provozierten und gegenüber der pflichtgemäss einschreitenden und taktvoll wie korrekt vorgehenden städtischen Polizei ein renitentes Benehmen an den lag legten. Auch Ueberfälle von Militärpersonen auf Private kamen vor.
Dem unparteiischen Einschreiten der äusserst geschälten und disziplinierten Polizei von Trautenau wurde zu verschiedenen Malen von Mannschaftspersonen direkt Widerstand geleistet, so dass dieselbe öfters, da die Bereitschaft oder ein diensttuender Offizier entweder nicht erreichbar oder zu spät erschienen waren, in eine heikliche Situation geriet. Aus den vielen Raufhändeln, an denen immer Soldaten nachweislich die Schuld hatten, seien nur zwei besonders angeführt:
Am 31. Dezember 1930 wollte sich eine grössere Anzahl angetrunkener Mannschaftspersonen den Eintritt in eine Silvesterfeier erzwingen. Die Feier musste aus diesem Grunde abgebrochen werden und nur der Besonnenheit des Gastwirtes und der Festteilnehmer war es zu danken, dass es zu keinem Zusammenstoss gekommen ist.
Im vergangenen Jahre wurde vor dem Eingang in ein Gasthaus ein dasselbe verlassender Gast von einem der dort stehenden Soldaten ohne Grund mit dem Bajonett am Oberarm verletzt.
Solche Handlungen von Mannschaftspersonen, wie der gewalttätige Ueberfall auf eine harmlose Silvesterunterhaltung oder das Ziehen des Bajonettes und das Darauflosgehen mit demselben auf einen ganz Unbeteiligten, sind symptomatisch für den Geist, der in einem Teile der Garnison von Trautenau zu herrschen scheint. Gewisse, dunkle Hintermänner scheinen ihre Hände da im Spiele zu haben und um ein gewisses Ziel, die Staatspolizei für Trautenau, ehestens zu erreichen, ist kein Mittel schlecht genug.
Man hetzt das Milität auf die Zivilbevölkerung, man belehrt die Mannschaft, dass sie dem Einschreiten der städtischen Polizei keine Folge zu leisten brauche, man verdächtigt die Deutschen Trautenaus als der Garnison feindlich gesinnt, man verleumdet die städtische Polizei, in dem man derselben parteiisches und ungerechtes Vorgehen gegen Militärpersonen vorwirft u. s. w. Dieser Geist der Verhetzung treibt in der Garnison von Trautenau sein Unwesen und es ist daher Pflicht der vorgesetzten Militärverwaltung den Ursachen dieser Verhetzung der Mannschaft der Garnison von Trautenau nachzuforschen und diejenigen an den Pranger zu stellen, bezw. der Bestrafung zuzuführen, die leichtsinnig und mutwillig das frühere gute Einvernehmen zwischen Garnison und Bevölkerung störten.
II. Bezüglich der Beschlagnahme des der Stadtgemeinde Trautenau gehörigen ehemaligen Hotels Union wäre festzustellen: Im Jahre 1918 wurde der Stadtgemeinde Trautenau das ehemalige Hotel Union für Militäreinquartierungszwecke beschlagnahmt und bis heute nicht freigegeben. Die Militärverwaltung braucht das ehemalige Motel Union nicht mehr, da inzwischen Kasernen auf einem Grund gebaut worden sind, den die Stadtgemeinde Trautenau zum Preise von 20 Kè für den Quadratmeter zur Verfügung gestellt hat. Aus der Beschlagnahme des ehemaligen Motels Union entsteht der Stadtgemeinde Trautenau ein Verlust von Zehntausenden von Kronen, die besonders jetzt in der Zeit der Wirtschaftskrisen und der in Trautenau herrschenden Arbeitslosigkeit der Stadtgemeinde sehr zum Fehlen kommen und dringendst zur Linderung der Not der Arbeitslosen benötigt würden.
Die Tatsache, dass die Stadtgemeinde Trautenau seinerzeit zum Bau von je 3 Staatsbeamten - und Gagistenwohnhäusern an die Staats- und Militärverwaltung einen Grund im Ausmasse von 6.597 Quadratmetern unentgeltlich überlassen hat, ist der deutlichste Beweis, dass die deutsche Bevölkerung Trautenaus keine Animosität gegen die Staats- und Militärverwaltung kennt.
Das Verlangen der Stadtgemeinde nach Aufhebung der Beschlagnahme des ehemaligen Hotels Union, jetzt da die Kasernen bereits fertiggestellt sind, kann nur als ein begründetes, nicht aber als ein gehässiges bezeichnet werden.
Diese Forderung der Stadtgemeinde Trautenau muss von jedem unvoreingenommenen daher auch von der Militärverwaltung als recht und billig anerkannt werden. Aus diesen Gründen richte ich an den Herrn Minister für Nationale Verteidigung die Anfragen:
1. Ist der Herr Minister bereit, die erwähnten Misstände in der Garnison der Stadt Trautenau ehestens untersuchen und die Schuldtragenden an der Verhetzung und an dem renitenten Auftreten der Mannschaft gegenüber der Zivilbevölkerung und der städtischen Polizei von Trautenau zur Verantwortung ziehen zu lassen?
2. Ist der Herr Minister bereit, die sofortige Aufhebung der Beschlagnahme des ehemaligen Hotels Union in Trautenau zu verfügen?
Prag, am 18. Feber 1931.
Oehlinger,
Bobek, Dr. Mayr-Harting, Zajièek, Dr. Luschka, Hokky, Prause, Dobránsky, Fedor, Dr. Holota, Ecken, Dr. Jabloniczky, Kunz, Dr. Szüllö, Greif, Fritscher, Dr. Rosche, Dr. Petersilka, Scharnagl, Krumpe, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly.
Pùvodní znìní ad 1007/XI.
Interpellation.
des Abgeordneten Karl Fritscher und Genossen
an die Minister des Innern und
für Justiz,
betreffend Konfiskation der Zeitschrift Der Tabakarbeiter No. 3/1931.
Die Nummer 3 des in Zwittau erscheinenden Fachblattes Der Tabakarbeiter wurde im Auftrage der Mährisch-Trübauer Bezirksbehörde konfisziert und die bereits an die Ortsgruppen von Sternberg, Neu-Titschein, Tachau, Bautsch, Iglau, Landskron, Pressburg und Smolnik versandten 3000 Exemplare beschlagnahmt. Die Beschlagnahme erfolgte wegen des Leitartikels 150 Millionen werden gesucht.
Dem Rotstifte verfielen folgende Sätze: 150 Millionen werden gesucht. Die Regierungssozialisten und Agrarier lassen sich Millionen bewilligen. - Wo sind die 150 Millionen hingekommen? Was ist damit zur Linderung der Krise geschehen? Man sagt, dass von den 150 Millionen Kronen nur 40 Millionen dem Sozialminister für die Krisenopfer zur Verfügung gestellt wurden, während die übrigen 110 Millionen Agrarier und Industrielle beziehungsweise ihre Organisationen erhalten hätten. - Es ist ein tragisches Spiel, das sich an die Verteilung dieser 150 Millionen knüpft.
Die passiven Arbeitslosenkassen der Gewerkschaften, an die bei der Bewilligung des Kredites vor allem gedacht war, haben bis zur Stunde noch keinen Heller von diesem Millionenkredit erhalten. Wo mögen diese 150 Millionen hinwandern? 150 Millionen Kronen für die Behebung der Krise, wo mögen sie sein? In welchem Ressorte mögen sie schlummern? Die Arbeiterschaft wird in den nächsten Tagen ganz laut und deutlich darnach fragen müssen. Die Arbeiterschaft ohne Unterschied der Gewerkschaftszugehörigkeit, die Arbeiterschaft ohne Unterschied ihres politischen Bekenntnisses. Die öffentliche Meinung, die fest davon überzeugt ist, dass der bewilligte Betrag wenigstens teilweise seiner Bestimmung zugeführt wurde, wird ebenfalls darnach fragen müssen.
Obiger Artikel ist bereits ohne jede Abänderung in der Textilarbeiterzeitung vom 21. Jänner 1931, Nr. 3; 12. Jahrgang, ferner in der Gewerkschaft Nr. 2 vom 21. Jänner 1931 unbeanständet von der Bezirksbehörde in Trautenau sowie in der Grenzpost Nr. 5 vom 31. Jänner 1931 unbeanständet von der Bezirksbehörde in Böhm. Krumau und auszugsweise in der Deutschen Presse Nr. I9 vom 24: Jänner 1931 unbeanständet in Prag erschienen.
Der Beamte der Bezirksbehörde erklärte, es seien Weisungen eingelangt, dass alle Artikel; welche über den 150 Millionen-Krisenfond Kritik üben, zu konfiszieren sind: Diese angeblichen Weisungen wären geradezu ein Hohn für die Demokratie, welche ja Diskussion sein soll und eine gesunde Kritik nicht verhindern darf.
Ich stelle an die Herren Minister die Anfrage:
1. Ob sie Kenntnis haben von den ergangenen Weisungen?
2. Ob sie bereit sind, diese Weisungen wieder ausser Kraft zu setzen, damit sich eine derartige Zensurpraxis nicht mehr wierderhole?
3. Ob sie den Zensor in Mähr. Trüban zu einer einwandfreien und objektiven Handhabung der Presseaufsicht zu verhalten gedenken?
Prag, am 6. Feber 1931.
Fritscher,
Oehlinger, Dr. Luschka, Hlinka, Dr. Tiso, Mojto, Dr. Fritz, Danihel, Dr. Gažík, Grebáè-Orlov, Dr. Labaj, Onderèo, Galoviè, Zajièek, Scharnagl, Dr. Mederlý, Bobek, Dr. Petersilka, Dr. Mayr-Harting, Krumpe, Greif, Kunz.
Pùvodní znìní ad 1007/XII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Fritz Hassold und Genossen
an den Innenminister
in Angelegenheit der Beschlagnahme der Jugendzeitschrift Jungtum No. 8 vom Jahre 1930.
In der Jugendzeitung des deutschen Turnverbandes Jungtum 8. Folge vom August 1930 erschien auf Seite 59 ein Artikel von Dr. K. Viererbl: Ziel und Weg des Sudetendeutschtums.
In diesem wie in den sonstigen Aufsätzen dieser Zeitschrift werden Probleme nicht vom Standpunkte der Tagespolitik, sondern von einer höheren Warte in grundsätzlichen Auseinandersetzungen behandelt. Deswegen kann solchen Aufsätzen nicht der gleiche Masstab angelegt werden, wie politischen Tageszeitungen. Das Recht der freien politischen Meinungsäusserung in Wort und Schrift kann in einem demokratischen Staate keiner engherzigen Auffassung unterliegen und Abhandlungen, welche das grundsätzliche Programm einer politischen Partei beinhalten, sind wohl nicht geeignet, von einem Zensor unterdrückt zu werden.
Aus dem oben genannten Artikel verfiel folgende Stelle der Zensur:
Mögen auch die Ereignisse der Vergangenheit und die 4 langen Jahre Frontdienst die Eisen geglüht haben, das feste Land, das uns Deutsche - - - umschliesse, haben erst die schicksalsschweren Herbsttage des Unheiljahres geschmiedet, als man daran ging, uns Deutschen der Sudetenländer das Recht auf Selbstbestimmung unserer staatlichen Zugehörigkeit zu verwehren und uns - - - dem tschechoslowakischen Staate einzuverleiben. Das gemeinsame Schicksal und die gemeinsame Not, vor allem aber der gemeinsame Wille, - - - hat uns Deutsche in Böhmen, Mähren und Schlesien und im Tatragebiete zusammengeschweisst zu einer Kampfgemeinschaft um sudetendeutsches Volksrecht!
So ist das Ziel unseres Volkes klar und leuchtend: Ausübung des Rechtes auf freie Selbstbestimmung unserer staatlichen Zugehörigkeit. Die Forderung nach Selbstbestimmung sei aufgenommen in unser Morgen- und Abendgebet, sie werde zum Glaubenbekenntnis aller Deutschen. Für uns Turner ist sie gleichbedeutend mit dem Jahnschen Hochziel: Volkseinheit. - -
Die Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles ist die Deutscherhaltung enseres Siedlungsraumes. Kein Hektar Boden darf verloren gehen durch freiwillige Veräusserung. - - - Die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes wird uns die Revision der Gewaltfriedensverträge von Versailles und St. Germain bringen, gegen die immer mächtiger Sturm gelaufen wird. Das Recht, ihre staatliche Zugehörigkeit frei zu bestimmen, steht aber nur jenen Völkern zu, die auf eigener, angestammter Scholle wohnen und arbeiten.
Uns Turnern, die wir seit Turnvater Jahns Zeiten immer die Bannerträger der völkischen Freiheitsbewegung waren, obliegt die heilige Pflicht, den Glauben an das Sebstbestimmungsrecht wieder im Volke zu festigen und aufzuklären, worum es geht. Niemand kann sagen, wann der Tag der Freiheit anbricht. Dass er aber anbricht, ist unser aller fester Glaube. In diesem Glauben wollen wir arbeiten, dass das breite Volk aufgeklärt und eines Sinnes den anbrechenden Tag der Freiheit begrüsse, - -
Die Unterfertigten stellen an den Herrn Innenminister folgende Anfragen:
1. Ist der Herr Minister gewillt, das Zensurorgan in Brüx zu belehren, dass derartige grundsätzliche politische Aeusserungen nicht zu beschlagnahmen sind?
2. Ist der Herr Minister bereit, den Zensurorganen Weisungen zu geben, dass derartige grundsätzliche politische Abhandlungen nicht zu zensurieren sind?
Prag, am 27. November 1930.
Dr. Hassold,
Knirsch, Kasper, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Köhler, Geyer, Matzner, Horpynka, Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Dr. Holota, Dobránsky, Dr. Szüllö, Hokky, Dr. Jabloniczky, Fedor, Ing. Jung, Krebs, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Schubert.
Pùvodní znìní ad 1007/XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. R. Jung und
Genossen an den Minister für Justiz,
betreffend die Beschlagnahme der Nummer 101 vom 20. Julmonds 1930 der periodischen Druckschrift Neue Zeit in Troppau.
In der Nummer 101, Jahrgang 1930 der periodischen Druckschrift Neue Zeit, Erscheinungsort Troppau war ein Aufsatz des Abgeordneten Leo Schubert enthalten unter dem Titel Wir fordern die Aufhebung der Geheimhaltung der Volkszählung. Die Volkszählung 1930 - ein Potemkinsches Dorfe.
Dieser Aufsatz verfiel zur Gänze der Beschlagnahme. Diese Beschlagnahme wurde vom Kreisgericht in Troppau als Pressegericht mit Erkenntnis vom 20. Dezember 1930 Zl. 1230-1 verfügt. Das genannte Gericht sah in dem Inhalte dieses Aufsatzes ein Vergehen der Störung des öffentlichen Friedens nach § 14, Zl. 5 des Gesetzes zum Schutze der Republik und das Vergehen gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung nach § 300 St. G. Der Aufsatz hatte folgenden Wortlaut:
Wir fordern die Aufhebung
der Geheimhaltung der Volkszählung.
Die Volkszählung 1930 - ein Potemkinsches Dorf.
Vom Abg. Leo Schubert.
Wider Recht und Gesetz, entgegen allen Versprechungen, wurde auch von dieser Regierung die Volkszählung in einer Art und Weise durchgeführt, die unsere schlimmsten Befürchtungen übertroffen hat.
Hat Herr Dr. Beneš den Auftrag erteilt, die Volkszählung zu jenem Ergebnis zu führen, dass die anlässlich der Friedensverhandlungen im berüchtigten Memoire III aufgestellte Behauptung, dass es kein geschlossenes deutsches Sprachgebiet gibt, endlich nachgewiesen wird?
Man hat ja Millionen Steuergelder zum Bau von Schultrutzburgen in unserer Heimat verschleudert und hat neue durch den Genossen Dr. Derer angefordert. Man hat ja unser ganzes Gebiet mit tschechischen Staatsangestellten aller Kategorien überschwemmt, hat in das kleinste friedliche Dorf Gendarmerie gelegt, die froh ist, einmal in Bewegung gesetzt zu werden, wenn eine Versammlung stattfindet. Dies alles doch nur zu dem Zweck, damit Herr Dr. Beneš nicht als Lügner dastehe im Rat der Mächte.
Man ernannte tschechische Zählkommissäre in Orten mit zwei Tschechen aus Nachbargemeinden, man liess durch tschechische Zählkommissäre bei deutschen Parteien, die kein Wort tschechisch verstehen, die Zählbogen tschechisch ausfüllen und wunderte sich, wenn die Parteien sich weigern, sie zu unterschreiben.
Man ernannte die ärgsten Hetzapostel, die keine Ahnung von Ort und Personenkenntnis haben, zu Revisoren, Leute; die ihre eigenen tschechischen Bezirkshauptleute in vollkommen ungerechter Weise angegriffen haben.
Man beachtete nirgends den Bevölkerungsschlüssel, verbot Beratungsstellen, schüchterte die ohnehin verängstigten deutschen Staatsangestellten ein, zwang sie zu falschen Angaben, verlangte von ihnen, dass sie die Seelen ihrer Kinder verkaufen.
Man arrangierte Zwangsübersiedlungen, verschob Militär wie zur Zeit der berüchtigten Gemeindewahlen in Iglau und Znaim und hat noch den traurigen Mut, all diese unerhörten Massnahmen mit der Reinheit der Volkszählung zu begründen.
Die unausgesprochene Absicht, die wahren Verhältnisse zu korrigieren, und zwar mit dem Instrument der Macht und nicht mit der reinen Waffe des Rechtes, ist nicht nur, den Deutschen in vielen Gemeinden und Bezirken die Zweisprachigkeit zu rauben und ihrem Staatsvolk sie in mindestens ebenso vielen Gemeinden zu erringen, - um ein mildes Wort zu gebrauchen, - nein das Ziel ist ein weiteres, wenn auch keineswegs besseres. Man will den Hundertsatz der Deutschen im ganzen Staatsgebiete künstlich herabdrücken, will unser deutsches Sprachgebiet durch Methoden der Gewalt als Utopie hinstellen und will das Märchen vom tschechischen Nationalstaat politischen Kindern diesseits und jenseits der Staatsgrenzen als Wirklichkeit erscheinen lassen.
Die Tschechen begehen damit einen grossen Denkfehler. Aus den 3,750.000 Deutschen bei der Volkszählung 1910 sind 3,220.000 Deutsche bei der Volkszählung 1920 geworden. Seit dieser Zeit wird niemand mehr Lust und Anlass gehabt haben, sich dem Herrenvolk anzuschliessen.
Sollten also die jetzt angewandten Methoden den Erfolg haben, den deutschen Bevölkerungsanteil herabzusetzen, dann gibt es nur zwei Lösarten, denn verschwinden können die Deutschen nicht.
Entweder entspricht die Volkszählung nicht den Tatsachen, oder aber, man betreibt mit Einschüchterung, Gewalt und noch schlimmeren Methoden eine Politik der nationalen Vergewaltigung.
In beiden Fällen werden wir dafür sorgen, dass die Versicherungen des Aussenministers vor jedem internationalen Forum über die volle Gleichberechtigung und die ungehinderte Entwicklung des nationalen Eigenlebens nicht allzu ernst genommen werden.
Wenn unsere Befürchtungen nicht zu Recht bestehen, und wenn den Herren im Staate an dem Vertrauen der Hälfte der Staatsbürger zur Wahrheit und Reinheit der Volkszählung etwas liegt, dann müsste die ominöse Bestimmung über die Geheimhaltung der Volkszählung unbedingt aufgehoben werden.
Wenn alles mit rechten Dingen zuging, dann hat die Volkszählung doch nicht die Öffentlichkeit zu fürchten. Nur der Böse scheut das Licht.
Das Vertrauen von Millionen Staatsbürgern sollte den Herren im Staat mehr wert sein, als einige nicht ganz zu verantwortende Ziffern. Eine Ablehnung unserer Forderung bedeutet ein Schuldbekenntnis.
Ist den Tschechen nicht genug die Not, in der unser Volk in den ärmsten Teilen des Landes lebt und seine nationale Zukunft unter schwierigsten Verhältnissen sichern muss? - - - sie bedrohen sie weiter und machen es uns unendlich schwer, den Söhnen unseres Volkes Brot und Arbeit zu sichern.
Mehr als ein Jahrzehnt ist verflossen, seitdem die Tschechen als Nutzniesser einer Konkursmasse ihren Staat schufen und - - auch zum Eigner des Hultschiner Ländchens wurden. Angeblich, um ihre Stammesbrüder zu befreien vom preussischen Joch. Statt mit Zuckerbrot, kommen sie mit der Peitsche, um die Verirrten dem Panslavismus zurückzugewinnen. Mehr als zehn Jahre dauert die Knechtschaft schon und dieser Landesteil steht auch heute noch unter Ausnahmzustand. Hier gelten vor allem die Schulgesetze nicht und man bildet sich ein, diese Leute mit Pendrek und Knute zur Liebe zu zwingen und hat noch immer den Mut, angesichts dieses Zustandes, von Bedrückung der Tschechen im alten Oesterreich zu sprechen.
Wenn irgendwo das Volksverzählungsverfahren noch eine Steigerung zur Umkehrung der tatsächlichen Verhältnisse erfahren konnte, dann geschah es im Hultschiner Ländchen, wo schon die letzte Volkszählung zur traurigen internationalen Berühmtheit geworden ist.
Wir aber sagen dem Herrenvolke im Staate: Was nützen alle Praktiken, was nützen alle tschechischen Volkszählungskommissäre und Revisoren, was nützen alle geheimen staatlichen und Výbor-Instruktionen. Sie können nur Ziffern ändern, nicht aber Menschen. Wir sind da! Man hat uns nicht gefragt. Nun muss der Staat alle daraus entstehenden Folgerungen - - - auskosten.
Staaten mögen sieh ändern; das ewig bleibende ist das Volk und kein Volk ist zugrunde gegangen, das sich nicht selbst aufgibt.
Dem Vernichtungswillen der Tschechen und ihren Verkleinerungsmethoden setzen wir den Lebenswillen unseres grossen Volkes entgegen, das schon mehrere Staaten überdauert hat. Wir sind nur ein Teil jener Millionen, die im Herzen Europas siedeln und das kleine tschechische Volk von drei Seiten umklammern. Je früher die Tschechen diesen Tatsachen Rechnung tragen, desto besser für ihr Volk und ihren Staat.
Mit der Waffe des Wahlrechtes in der Hand, werden wir ihnen und der ganzen Welt den Beweis eines Besitzstandes von 3 Millionen Deutscher stets erbringen. Diese Tatsache kann keine Volkszählung aus der Welt schaffen.
Zu einer Regierung, die die Wirtschaft knebelt, wie das vorliegende Umsatzsteuergesetz zeigt, zu einer Regierung, die trotz Beteiligung deutscher Parteien, uns ungerecht behandelt und bedrückt, fehlt uns jedwedes Vertrauen. Mit den Sozialdemokraten der Vorkriegszeit wollen auch wir sagen:
Diesem System keinen Mann und keinen Groschen.
Die Gefertigten stellen an den Herrn Minister folgende Anfrage:
1. Hält der Herr Minister die Forderung nach Aufhebung der Geheimhaltung der Volkszählung für ein Vergehen gegen den § 14 des Gesetzes zum Schutze der Republik und § 300 des St. G.?
2. Hält er die Knebelung des freien Wortes für vereinbar mit den demokratischen Grundsätzen, auf welche sich die Regierung jederzeit beruft?
3. Was gedenkt er zu tun, um der ständigen Knebelung der Presse durch die Staatsanwälte ein Ende zu bereiten?
Prag, am 28. Jänner 1431.
Ing. Jung,
Knirsch, Schubert, Dr. Holota, Geyer, Szentiványi, Dobránsky, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Matzner, Fedor, Horpynka, Dr. Hanreich, Dr. Holota, Simm, Dr. Jabloniczky, Dr. Keibl, Dr. Törköly, Kitsch, Krebs, Dr. Hassold, Kasper, Dr. Szüllö.