342/XVI.

Odpovìï

ministra vnitra

na interpelaci poslance Seidla a soudruhù

o nezákonném provádìní platového zákona è. 103 26 u èetnictva na Slovensku (tisk 27/III).

Èetniètí strážmistøi na Slovensku trvale ustanovení, jímž byla pøiznána stabilisaèní výhoda, nemìli podle výnosu ministerstva vnitra ze dne 21. èervna 1922, èís. 44.665/13 pøi povýšení do hodnosti vrchního strážmistra nároku na další výhody stanovené touto úpravou resp. výnosem ze dne 25. øíjna 1922, èís. 81.214/13 pro vrchní strážmistry. Byly jim proto pøi povýšení na vrchní strážmistry v dobì do 31. prosince 1925 jejích požitky vymìøeny tak, aby úhrnem se rovnaly požitkùm, na nìž by podle zákona ze dne 13. èervence 1922, èís. 232 Sb. z. a n. mìli nárok, nehledì k jejich ustanovení na Slovensku, zvýšeným o tolik, kolik právì pøi tomto ustanovení resp. dnem 1. èervence 1922 získali na penìzích proti požitkùm døívìjším.

Pøi pøevodu do platù podle zákona ze dne 24. èervna 1926, èís. 103 Sb. z. a n. obdrželi pak tito vrchní strážmistøi služné podle §u 191, odst. 4, citovaného zákona.

Postup tento odpovídá názoru, který nejvyšší správní soud již opìtovnì ohlednì t. zv. Slovenské výhody vyslovil. Podle toho záleží podstata slovenské výhody v urychleném dosažení vyšších platových stupnic a nelze z ní tedy nikterak vyvozovati bezpodmíneèný právní nárok na urèitý platový stupeò zejména nárok na požitky co do platového stupnì o tolik vyšší proti platovému stupni, náležejícímu tomu kterému zamìstnanci podle zákona, oè co do platových stupòù získal pøi svém ustanovení na Slovensko. Nárok z této zásady plynoucí vztahuje se jen na zachování oné penìžní výhody, již se zamìstnanci tehdy dostalo. Vzhledem k tomu nemám dùvodu k nìjakému opatøení z podnìtu této interpelace.

V Praze dne 26. bøezna 1930.

Ministr vnitra:

Dr Slávik v. r.

Pøeklad ad 342/IV.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und Volkskultur auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. O. Kallina und Genossen

in Angelegenheit der Nichterledigung des Gesuches des Ortschulrates Lubenz um Bewilligung einer provisorischen Parallelklasse an der Volksschule in Lubenz (Druck 41/V).

Die provisorische Pararellelklasse bei der ersten Klasse der Volksschule mit deutscher Unterrichtssprache in Lubenz ist vom Landesschulrate in Prag mit Gültigkeit vom 1. Februar 1930 bewilligt worden. Gleichzeitig ist dem Ortsschulrate in Lubenz der von der Volksschule mit èechoslovakischer Unterrichtssprache in Lubenz benützte Raum im Gebäude der deutschen Schule zurückgegeben worden.

Prag, am 5. März 1930.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Dr. Derer m. p.

Pøeklad ad 342/V.

Antwort

der Regierung

auf dis Interpellation der Abgeordneten L. Schubert, Ing. R. Jung, Stenzl und Genossen

wegen Waldzuteilung durch das Staatliche Bodenamt (Druck 79/lII).

Es entspricht nicht den Tatsachen, daß das Waldrevier Charlottendorf vom Staatlichen Bodenamte der Waldgenossenschaft in Markt Türnau zugeteilt worden ist. Das genannte Revier ist vom Eigentümer des Großgrundbesitzes mit Genehmigung des Staatlichen Bodenamtes abverkauft worden, wobei dieses Amt weder auf die Person des Käufers, noch auf den Preis einen Einfluß gehabt hat. Der Kaufvertrag ist unter den üblichen Bedingungen und Vorbehalten gemäß der Bestimmung des § 7 des Beschlagnahmegesetzes genehmigt worden und durch besondere Bedingungen ist die geordnete Waldwirtschaft gewährleistet worden.

Auf Grund des dargestellten Standes der Angelegenheit hat die Regierung keinen Grund zu irgend einer Maßnahme.

Prag, am 24. März 1930.

Der Vorsitzende der Regierung:

Udržal m. p.

Pøeklad ad 342/VI.

Antwort

des Ministers für Landwirtschaft

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen,

betreffend das Lehrbuch für Erdkunde von Dr. Zítek (Druck 41/VIII).

Dr. Jan Zítek, Professor des Gymnasiums und der Handelsakademie in Chrudim, hat im Jahre 1920 dem Ministerium für Landwirtschaft die Abfassung eines Lehrbuches der Erkunde für höhere landwirtschaftliche Schulen angeboten. Der Genannte hat an der höheren landwirtschaftlichen Schule in Chrudim Erdkunde unterrichtet; im Hinblicke auf den Bedarf eines Lehrbuches ist sein Angebot angenommen und nach Begutachtung des Manuskriptes durch Ing. Oskar Mildschuh, Direktor der höheren landwirtschaftlichen Landesschule in Pøerov, das Lehrbuch herausgegeben worden. Es ist (im Jahre 1922) nur in einer Auflage von 2.000 Exemplaren gedruckt worden und war im Verlaufe von drei Jahren vergriffen. Seit 1926 wird dieses Lehrbuch an den höheren landwirtschaftlichen Schulen oder an anderen landwirtschaftlichen Schulen bereits nicht mehr verwendet. Das Ministerium für Landwirtschaft hat an eine zweite Ausgabe desselben nicht mehr gedacht und die Ausarbeitung eines neuen Lehrbuches Dr. Oliva, Professor der Gremialhandelsschule in Prag anvertraut; dieses Lehrbuch ist bereits im Druck und wird in nächster Zeit an den höheren landwirtschaftlichen Schulen eingeführt werden.

Die in der Interpellation erwähnten Artikel sind (in der Übersetzung) im wesentlichen richtig, wenn auch nicht genau zitiert, erwecken aber im Kontext einen anderen Eindruck als bei isolierter Zitierung. So lautet der Passus über die Deutsche Republik (Seite 104 des Lehrbuches):

Die Bildung ist sehr verbreitet, Analphabeten sind Seltenheiten. Das Schulwesen ist sehr fortgeschritten und mustergültig. Viele Hochschulen aller Art (darunter 5 forstwirtschaftliche, 4 landwirtschaftliche, 4 tierärztliche), zahlreiche Museen, Galerien, Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten. Die literarische Tätigkeit ist die größte der Welt und aus allen Literaturen wird fleißigst übersetzt. Auf allen Gebieten der Literatur, der Wissenschaft, der Technik, der Kunst ragen die Deutschen hoch hervor. Sie zeichnen sich durch große Strebsamkeit. Scharfsinn und Metodik, Gründlichkeit, Sinn für Ordnung und Reinlichkeit und durch sehr heiße Vaterlandsliebe aus. Ein Fehler ist die Überschätzung der deutschen Kultur, Expansivkraft, Unverträglichkeit, Aufgeblasenheit gegenüber anderen Völkern.

Es ist also zu sehen, daß der Autor neben einer gewissen negativen Kritik auch die positiven Eigenschaften des deutschen Volkes entsprechend gewürdigt hat, so daß von einer einseitigen und unobjektiven Tendenz nicht gesprochen werden kann.

Das Ministerium für Landwirtschaft anerkennt, daß dermalen in einer Zeit der Rückkehr ruhigen Zusammenlebens der Nationen die in der Interpellation angeführten Ausführungen und kritischen Erwägungen in ein Lehrbuch der Erdkunde nicht passen würden. Es muß jedoch erwogen werden, daß das Lehrbuch des Dr. Jan Zítek nicht lange nach dem Kriege herausgegeben und daher unter dem unmittelbaren Einfluße der Mentalität jener Zeit geschrieben war. In dem neuen Lehrbuche des Dr. Oliva kommen ähnliche Aussprüche irgend vor.

Das Verlangen nach einem Verbote der Verwendung des angeführten Lehrbuches ist im Hinblick darauf, daß dasselbe bereits mehrere Jahre nicht mehr verwendet wird, gegenstandslos.

Prag, am 14. Februar 1930.

Der Minister für Landwirtschaft:

Bradáè m. p.

Pøeklad ad 342/VII.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen

betreffend die Aushängung eines geschmacklosen Plakates in der Taborer Ausstellung (Druck 41/VII).

An der Taborer Ausstellung hat sich im Rahmen der Eipositur des Ministeriums für nationale Verteidigung auch der Památník Osvobození beteiligt. Dieser hat in seiner Abteilung auch vier Pressig'sche Plakate untergebracht, welche in den Jahren 1915-1918 vom èechoslovakischen Nationalrat in New-York als Propagationsplakate für die Werbung von Freiwilligen in Amerika herausgegeben worden sind.

Unter den Plakaten befand sich der Titel Preissg'sche Propagationsplakate für die Werbung von ès. Freiwilligen in Amerika.

Die Plakate sind heute Musealien und tragen Titel, welche ihren damaligen Propagationszweck veranschaulichen.

Ich sehe in der Ausstellung dieser Plakate keine Taktlosigkeit oder Geschmacklosigkeit gegenüber dem Deutschen Reiche, sondern bloß ein das Ziel und die Bestrebungen seiner Zeit charakterisierendes historisches Material. Im übrigen finden sich ähnliche Propagandaplakate auf allen ähnlichen ausländischen Ausstellungen.

Prag, am 14. Februar 1930.

Der Minister für nationale Verteidigung:

Dr. Viškovský m. p.

Pøeklad ad 342/XIII.

Antwort

des Ministers für soziale Fürsorge

auf die Interpellation der Abgeordneten R. Kasper, R. Köhler, H. Krebs und Genossen

betreffend die gesetzliche Regelung der Kollektivverträge (Druck 41/XI).

Die Regierung hat in der programmatischen Erklärung vom 13. Dezember 1929 zum Ausdrucke gebracht, daß sie die Entwürfe jener sozialpolitischen Gesetze vorlegen werde, deren Inkraftsetzung durch die eintretende Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit begründet ist. Eines der Mittel, wie dieser Krise zu steuern wäre, ist auch die Ergänzung der gesetzlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer durch Inkraftsetzung der Rechtsverbindlichkeit der Kollektivverträge. Ein solcher Gesetzesentwurf über die Kollektivverträge ist im Ministerium für soziale Fürsorge ausgearbeitet worden und steht derzeit in zwischenministerieller Behandlung. Sobald diese Verhandlungen und die Beratung im Beirate für Wirtschaftsfragen abgeschlossen sein werden, wird der Entwurf nach Genehmigung im Ministerrate der Nationalversammlung mit größter Beschleunigung als Regierungsvorlage vorgelegt werden.

Prag, am 28. Februar 1930.

Der Minister für soziale Fürsorge:

Dr. Czech m. p.

Pøeklad ad 342/XIV.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation der Abgeordneten Dr. Stern, Höhnel und Genossen

wegen der Konfiskation der Ministergalerie im Reichenberger Vorwärts vom 10. Dezember 1929 (Druck 138/XI).

Die Staatsanwaltschaft in Reichenberg hat die Nr. 257 der periodischen Druckschrift Vorwärts vom 10, Dezember 1929 und zwar unter anderem auch wegen des in der Interpellation angeführten Artikels beschlagnahmt, weil sie in dem Inhalte desselben den Tatbestand des Vergehens nach § 300 St. G., Art. V des Gesetzes vom 17. Dezember 1882, Nr. 8/1863, und § 14, Z. 5, des Gesetzes zum Schutze der Republik erblickt und angenommen hat, daß es das öffentliche Interesse erheische, daß der die gesetzlichen Grenzen in einem unzulässigen Maße überschreitende erwähnte Artikel nicht weiter verbreitet werde.

Das Gericht hat die Beschlagnahme bestätigt und damit anerkannt daß die Staatsanwaltschaft mit Recht mit der Beschlagnahme eingeschritten ist. Es war Sache der sich durch die Konfiskation betroffen fühlenden Personen, gegen die gerichtliche Entscheidung Einwendungen zu erheben, was aber nicht geschehen ist, und damit ist die Möglichkeit einer Überprüfung dieser Entscheidung im Instanzenzuge weggefallen.

Bei dem dargelegten Stande der Angelegenheit habe ich daher keine gesetzliche Grundlage zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 11. März 1930.

Der Justizminister:

Dr. Meissner m. p.

Pøeklad ad 342/XV.

Antwort

des Finanzministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. O. Kallina und Genossen

in Angelegenheit der unhaltbaren Zustände beim Karlsbader Steueramte (Druck 138/XII).

Durch die gepflogenen Erhebungen ist festgestellt worden, daß sowohl der Vorstand der Steuerverwaltung als auch der Vorstand des Steueramtes in Karlsbad ihr Augenmerk stets darauf richten, daß eine sachliche und entgegenkommende Mitarbeit der Beamten mit den Steuerträgern erzielt, insbesondere diesen stets die notwendigen Aufklärungen zuteil werden. Es entspricht also die Behauptung, daß diese Zusammenarbeit bloß in den früheren Jahren den Steuerträgern zugute kam, nicht den Tatsachen, und es werden im Gegenteil bei Durchführung der Steuerreform allen Steuerträgern in erhöhtem Maße Informationen erteilt, vielfach sogar auf Kosten der eigenen Arbeit der Beamten. Beim Steueramte werden den Parteien oder ihren Vertretern je zwei Tage in der Woche Informationen erteilt, an den anderen Tagen werden, dringende Fälle ausgenommen. Informationen allerdings verweigert, da die Notwendigkeit besteht, daß die Beamten auch die Möglichkeit zur Verrichtung ihrer schriftlichen und buchhalterischen Arbeiten besitzen. Die Einsichtnahme in die Kontoblätter bezw. Steuerbücher wird den Parteien und deren Rechtsvertretern, sofern sie sich mit einer Vollmacht ausweisen, nicht verweigert, allerdings bloß an den Besuchstagen und ausschließlich in Anwesenheit jenes Beamten, dem die betreffende Gemeinde zugewiesen ist. Den Steuerträgern wird in Steuerangelegenheiten auf jede mögliche Art entgegengekommen und der Beweis dafür ist die Tatsache, daß seit Beginn des Jahres 1928 bis Ende März 1929 in 1.953 Fällen Ratenzahlungen bewilligt worden sind. Soweit zu Exekutionen geschritten werden muß geschieht dies in Zeitintervallen, damit den Steuerträgern die Möglichkeit der Geldbeschaffung zur Zahlung der schuldigen Beträge gegeben werde.

Es ist nicht Schuld des Steueramtes, daß manche Steuerträger um die Bezahlung der Erwerbsteuer für das Jahr 1927 früher gemahnt worden sind, als sie den Zahlungsauftrag erhalten hatten. Der Gemeinde Karlsbad sind nämlich bereits im November 1928 die Zahlungsaufträge für die Erwerbsteuer des Jahres 1927 zur Zustellung an die Steuerträger zugesendet worden. Ende Dezember 1928 und Anfang Jänner 1929 sind die Mahnungen für die Steuerpflicht bis zum Jahre 1928 unter Angabe der definitiven Vorschreibung für das Jahr 1927 ausgefertigt worden. Wenn bis zu diesem Zeitpunkte einzelnen Steuerträgern die Zahlungsaufträge noch nicht zugestellt worden sind, so trägt lediglich das Stadtamt daran die. Schuld, dessen Pflicht die rechtzeitige Zustellung der Zahlungsaufträge war. Im übrigen haben gemäß Art. XIII. der Einführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die direkten Steuern, die Steuerträger die Pflicht, die Steuern, sofern ihnen Zahlungsaufträge nicht zugestellt worden sind, nach der letzten Vorschreibung zu entrichten.

Insoweit bei den Mahnungen bei der Einkommensteuer vereinzelte Versehen geschehen sind, sind die entstandenen Mängel sofort beseitigt worden. Die unrichtige Vorschreibung des 5%igen Zuschlages zur Einkommensteuer ist bloß in 13 Fällen festgestellt worden und der Vorstand der Steuerverwaltung hat bereits Maßnahmen getroffen, daß ähnliche Fälle, die durch die Eile bei der Veranlagung der Steuer für das Jahr 1927 zu erklären sind, sich nicht wiederholen.

Es ist nicht wahr, daß der Steuerdirektor Richter die Beamten deutscher Nationalität dahin überwacht, daß sie kein deutsches. Wort sprechen. Ebenso kann nicht behauptet werden, daß für den Parteienverkehr beim Steueramte in Karlsbad nicht die notwendige Anzahl von die deutsche Sprache vollständig beherrschenden Beamten vorhanden wäre, weil die Referenten für die direkten Steuern durchwegs Beamte deutscher Nationalität sind, bis auf einen, welcher die deutsche Sprache gut beherrscht und vollständig befähigt ist, den deutschen Parteien die notwendigen Informationen zu erteilen. Es ist im Gegenteil wahr, daß sich unter den Beamten deutscher Nationalität einzelne befinden, welche sich mit den èechischen Steuerträgern überhaupt nicht verständigen können.

Zu der Beschwerde über die Zusammensetzung der Steuerkommissionen bemerke ich, daß für den Steuerbezirk Karlsbad-Stadt eine elfgliedrige Kommission besteht, wovon 6 Mitglieder aus dem Antrage der Handels- und Gewerbekammer in Eger, 5 Mitglieder aus dem behördlichen Antrage ernannt worden sind. Von diesen 11 Mitgliedern sind 3 èechischer Nationalität, welche die deutsche Sprache allerdings vollständig beherrschen. Die Zusammensetzung der Steuerkommission ist nach reichlicher Erwägung aller maßgebenden Verhältnisse erfolgt, namentlich wurde darauf geachtet, daß das kaufmännische Element darin gehörig vertreten sei. Selbstverständlich ist bei der Auswahl auch auf die èechischen Steuerträger Rücksicht genommen worden, wobei lediglich die Fachkenntnisse der Kandidaten entschieden haben, damit die Vertretung der einschlägigen Schichten von Kaufleuten - Steuerträgern Èechen und Deutschen möglichst zweckmäßig sei. Die Gesamtzusammenstellung der Steuerkommission erscheint also als ein Bild des tatsächlichen Standes sowohl der èechischen als auch der deutschen Steuerträger und entspricht der wirtschaftlichen Struktur der Bevölkerung von Karlsbad vollkommen. In der Steuerkommission für Karlsbad-Land ist unter 11 Mitgliedern bloß ein Mitglied und ein Ersatzmann Angehöriger der èechischen Nationalität.

Da außer einigen Fällen einer unrichtigen Vorschreibung des 5%igen Zuschlages zur Einkommensteuer und einigen unrichtigen Mahnungen dieser Steuer, hinsichtlich welcher ich mich bereits oben geäußert und welche bereits korrigiert worden sind, andere Mängel nicht festgestellt und in der Interpellation auch konkrete Fälle irgendwelcher Unrichtigkeiten oder Unzukömmlichkeiten nicht angeführt worden sind, habe ich keine Ursache zu irgendeiner Verfügung gefunden.

Prag, am 19. März 1930.

Der Finanzminister:

Dr. Engliš m. p.

 


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