Pátek 3. èervence 1931

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 136. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 3. èervence 1931 odpol.

1. Øeè posl. Scharnagla (viz str. 4 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die uns vorgelegte Regierungsvorlage, betreffend die staatliche Hilfe bei Elementarschäden im Jahre 1931, kommt reichlich spät, was aber leicht verständlich ist, da die verantwortlichen Führer in der Regierung nicht gut in die Sommerferien gehen können, ohne etwas mit nach Hause zu bringen.

Es ist für den Laien draußen, für den Landwirt, ganz unverständlich, daß die heutige starke, wenigstens ziffernmäßig starke Regierung, nicht in der Lage sein sollte, der schwer um ihre Existenz ringenden Landwirtschaft zu Hilfe zu kommen. Für die verschiedensten Dinge, auch unproduktiver Natur, hat die Regierung Millionen, ja Milliarden Kronen zur Verfügung. Zur Sanierung von verkrachten Banken hat man Millionen zinsenlos hingegeben, dagegen für die darniederliegende Landwirtschaft ist fast nichts zu haben, denn auch diese gedachte Hilfe bedeutet eine neue Verschuldung. Wer garantiert uns, ob die heimische Landwirtschaft, wenn die bisherige Krise sich so weiter ausbreitet, in den nächsten Jahren eine Verzinsung auch nur von 3 % leisten kann. Es gibt heute zahlreiche Landwirte, wenigstens draußen im deutschen Siedlungsgebiet, die sehr oft in einem ganzen Monat keine Hundert Kronen einnehmen, wir sehen, wie gedarbt und gespart wird, mit Schrecken muß doch auch die Regierung sehen, daß heute die Landwirtschaften, die zur Versteigerung kommen, oftmals um den Ausrufspreis zugeschlagen werden, wenn sich überhaupt noch ein Käufer findet. Seit vielen Wochen wartet man auf die Einführung eines Getreidemonopols oder eines Bewilligungsverfahrens mit festen Preisen, doch leider vergeblich. Es darf sich in Zukunft nicht mehr wiederholen, wie es im heurigen Frühjahr der Fall war, daß man die Getreidepreise um hundert Prozent erhöhte, wo keine 10 % der Ernte mehr in der Hand des Produzenten waren. Es darf keinem Landwirt verübelt werden, wenn er, verärgert über derartige Dinge, die Faust ballt, jedwede Lust verliert, vom frühen Morgen bis in die sinkende Nacht hinein zu arbeiten, samt seiner Familie, um nur seine Existenz zu erhalten, nur um seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staat und seinen Gläubigern nachzukommen, wenn andere die Frucht dieser übermenschlichen Arbeit ernten.

Die Landwirtschaft, sie will kein Almosen, keine Geschenke von der Regierung, sie fordert gleiche und gerechte Unterstützung, wie man sie anderen Ständen und Berufen zuteil werden ließ. Der schwerste Schlag, der die Landwirtschaft treffen kann, sind selbstverständlich die verschiedenen Elementarereignisse. Binnen wenigen Minuten ist oftmals besonders in den letzten Jahren haben sich solche Ereignisse sehr oft wiederholt - die ganze Ernte vernichtet. Ein agelschlag zur Zeit, wo die Ernte heranreift, bedeutet nicht nur ein verlorenes Wirtschaftsjahr, er führt zu Zwangs- und Notverkäufen, die sich dann in den weiteren Jahren bitter rächen. Eine derartige Katastrophe ist in 2 bis 3 Jahren nicht aus der Welt zu schaffen. Umso schwerer aber, wenn sich derartige Katastrophen rasch wiederholen.

Ich möchte hier nur ein Beispiel von unseren schwer betroffenen westböhmischen Bezirken Tachau. Plan und Mies anführen, die am 4. Juli 1929 von einem schweren Hagelschlag heimgesucht wurden, wo die Ernte zu 100% vernichtet, großer Schaden an den Gebäuden, vor allem an den Dächern und Forsten angerichtet wurde. Nun hat ein neuerlicher Hagelschlag vom 24. Juni l. J. wieder mehrere Gemeinden desselben Gebietes betroffen und neuerlich die Ernte vernichtet. Wir begrüßen deshalb das vorgelegte Elementarkatastrophengesetz, doch geben wir der berechtigten Forderung Ausdruck, daß in gleicher Weise die Landwirtschaft deutscher Zunge berücksich tigt wird. Man spricht in verschiedenen Kreisen von einer Zwangs- oder wenigstens freiwilligen Ernte-Hagelversicherung, sicherlich für den Versicherten ein Schutz, eine Beruhigung. Doch muß erwogen werden, daß die Landwirtschaft von heute eine Mehr- oder Neubelastung absolut nicht verträgt, Denn es ist doch eine alte Tatsache, daß, wenn der Landwirt seine Ernte durch zehn Jahre bei irgendeiner Anstalt versichert hat, durch die Entrichtung der Prämie die elfte Ernte durch die Prämienzahlung verloren geht. Es darf sich nicht mehr wiederholen, wie im vorigen Herbste, daß die Ernte weit unter den Gestehungskosten abgegeben werden muß, wo dann die meisten Landwirte das Getreide zur Mast von Rindern und Schweinen verwendet haben; nun aber kommt ein stärkeres Angebot auf den Schlachtviehmärkten, dadurch wieder ein Sinken der Preise, bedingt durch die schlechte Beschäftigung der Industrie und die große Arbeitslosigkeit, sodaß dieses Angebot von Vieh nicht an den Mann gebracht werden kann. Heute ist alles Vieh bereits ohne Nachfrage und der Landwirt sieht sich um seinen gerechten Lohn gebracht.

Kommt der vorliegende Gesetzesantrag auch reichlich spät, so verkennen wir seine wichtige Bedeutung nicht und werden deshalb für das Gesetz stimmen. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Schweichharta (viz str. 8 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die in Rede stehende Regierungsvorlage, betreffend die Staatshilfe bei Elementarkatastrophen für das Jahr 1931 begrüßen wir deutschen Sozialdemokraten mit Genugtuung. Sie bedeutet eine wesentliche Verbesserung der bisherigen unzulänglichen Bestimmungen und wir sind bereit, auch noch weitere Wünsche zu erfüllen. Voraussetzung dabei ist selbstverständlich, daß auch die berechtigten Forderungen anderer Kreise, welche in Not geraten sind, vor allem der Arbeiterschaft, berücksichtigt werden.

In erster Reihe ist das Gesetz zugunsten der Landwirtschaft geschaffen, die ja natürlicherweise durch Elementarkatastrophen in erster Reihe getroffen wird. Die Vorlage enthält aber die Bestimmung, daß auch andere Geschädigte eine Unters tützung erhalten können. So lange keine regelrechte Versicherung gegen Unwetterschäden allgemein besteht, ist die Landwirtschaft zunächst immer wieder auf staatliche Hilfe angewiesen. In Form von Zinsen, Beiträgen, Darlehen und Subventionen sucht auch diese Vorlage die Notlage der Landwirtschaft und anderer Kreise zu mildern. Daß dies nur ein Palliativmittel sein kann, ist klar. Deshalb erheben wir die Forderung aufs neue, daß eine umfassende Elementarschädenversicherung möglichst bald geschaffen wird, wobei wir allerdings die Schwierigkeiten einer solchen Versicherung nicht übersehen. Es sind bereits verschiedene Ansätze hierzu da, aber es ist leider noch nicht zu einer konkreten Tat gekommen, weil verschiedene Privatinteressen eine nicht unwichtige Rolle spielen und auch die Organisationsform noch umstritten ist.

Wenn immer wieder auf die große Notlage der Landwirtschaft hingewiesen wird, so sind wir als parlamentarische Vertreter organisierter Kleinbauern und angesichts der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Landwirtschaft dieses Staates stets bereit, allen Maß nahmen zuzustimmen, welche eine Erleichterung bringen können. Ich erinnere ausdrücklich daran, daß sämtliche von anderer Seite vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen im Rahmen der Koalitionspolitik unsere Zustimmung gefunden haben, so das Provenienzgesetz, das Mehlmischungsgesetz, das Brotgesetz, die gleitenden Zölle usw. Wenn die Auswirkung dieser Gesetze nicht immer den gewünschten Erfolg zeitigte, so ist das wahrlich nicht unsere Schuld, sondern liegt an den schwierigen Verhältnissen in der Landwirtschaft, betrachtet im Weltmaßstabe. Immerhin muß hervorgehoben werden, daß das Ärgste für die heimische Landwirtschaft hintangehalten wurde, was auch für uns als Verdienst angerechnet werden muß.

Uns ist klar, daß mit den bisherigen Mitteln die Prosperität der heimischen Landwirtschaft dauernd nicht aufrecht erhalten werden kann und tiefgreifende Maßnahmen getroffen werden müssen, um sie leistungsfähiger zu gestalten und sie vor dem Niedergang zu bewahren. Ohne Zweifel hat die ungeheuere Überproduktion im Auslande und der im Gefolge eintretende Preissturz auf die Landwirtschaft verheerend eingewirkt. Wir müssen uns sagen, daß es sich um ein internationales Problem handelt, das nur in gegenseitigem Einvernehmen aller Staaten gelöst werden kann und daß die besten Kräfte darangesetzt werden müssen, um eine möglichst baldige Lösung zu finden. Gegenwärtig tobt auf dem Weltgetreidemarkte ein ungeheuerer Kampf. Die Getreideproduktion der Erde beträgt nach Abzug von Sowjetrußland etwa 300 Millionen Tonnen jährlich, Weizen, Roggen, Hafer, Mais und Gerste zusammengenommen. Von dieser Menge dürften die Landwirte ein Drittel für sich selbst verwenden, als Brotgetreide, als Saatgut und als Viehfutter. Der Rest von 200 Millionen Tonnen kommt direkt und indirekt in den Verkauf. Durch Überproduktion der überseeischen Staaten, aber auch durch die Exportpolitik Sowjetrußlands ist der Verkaufswert dieser Menge tief gesunken und die Landwirtschaft hat Milliarden eingebüßt.

Was bei der Getreideproduktion der Fall ist, trifft auch bei anderen Produktionszweigen zu, z. B. bei der Hopfenproduktion, beim Zuckerrübenbau usw. Die Verhältnisse sind vielfach so kraß geworden, daß eine arge Verschuldung der Landwirtschaft eingetreten ist und daß speziell viele kleinbäuerliche Existenzen vor dem Ruin stehen.

Not tut vor allem eine planmäßige soziale Aufbauarbeit, welche Produktion und Konsum in ein richtiges Verhältnis bringt, wobei nicht zuletzt daran gedacht werden muß, daß der Verbrauch wichtiger Nahrungsmittel wie Fleisch, Zucker und dgl. wesentlich gesteigert werden muß. Das kann aber nur geschehen, wenn man mithilft, die Lage der Konsumenten, vor allem der Arbeiterschaft zu bessern, ihre Löhne zu erhöhen, ihre Kaufkraft damit zu stärken. Die erhöte Kaufkraft kommt erfahrungsgemäß in erster Reihe der Landwirtschaft in Gestalt vermehrten Absatzes von Lebensmitteln zugute. Die Landwirtschaft selbst muß trachten, mit eigener Hilfe und, wo die nicht ausreicht, mit Hilfe des Staates, ihre Leistungsfähigkeit auszugestalten, wobei die genossenschaftliche Organisation eine große Rolle spielt. Leider beobachten wir, daß der genossenschaftliche Gedanke in den Reihen der Landwirte noch nicht überall festen Fuß gefaßt hat und daß nach dieser Richtung hin noch eine große Erziehungsarbeit geleistet werden muß. Der Ausschaltung des Zwischenhandels muß ein besonderes Augenmerk gewidmet werden, was durch ein systematisches Zusammengehen der landwirtschaftlichen und der Konsumgenossenschaften am besten erzielt werden kann. Erfreulicherweise sind auf diesem Gebiete bereits vielversprechende Anfänge zu verzeichnen. Ich möchte darauf hinweisen, daß die organisierten Farmer Kanadas dem internationalen Bund der Konsumgenossenschaften restlos angeschlossen sind. Sie waren auch auf der letzten Wiener Tagung der konsumgenossenschaftlichen Internationale, die heute 55 Millionen Familien umfaßt, vertreten. Die kanadischen Farmer haben sich durch den direkten Absatz ihrer Waren bei der der englischen, schottischen und deutschen Großeinkaufsgesellschaft eine überaus wertvolle und dauernde Kundschaft erworben. Dieses Beispiel verdient allenthalben Nachahmung und wir begrüßen jeden Schritt, der in dieser Beziehung gemacht wird, um die wichtigsten Gruppen der Volkswirtschaft, Landwirte und Arbeiter, einander näher zu bringen. Eine gesunde Wirtschafts politik, welche die Interessen beider Gruppen umfaßt, würde auch eine gesunde politische Atmosphäre schaffen.

Erfahrungsgemäß muß sich die Landwirtschaft den Marktbedürfnissen immer anzupassen versuchen, wobei auch eine ständige Beobachtung der Marktverhältnisse geboten ist. Es ist anscheinend gelungen, in der Hopfenproduktion gewisse Einschränkungen der Anbauflächen in allen in Frage kommenden Ländern herbeizuführen. Ob damit die Überproduktion vermieden werden kann, bleibt abzuwarten. Im Weltmaßstabe hat man auch die Zuckerproduktion mit Mühe vorübergehend geregelt, wobei sich unser Staat ziemliche Einschränkungen gefallen lassen mußte. Jetzt erwartet man, daß auch in der Getreideproduktion eine internationale Verständigung herbeigeführt wird. Bestimmte Maßnahmen sind ja schon vielfach erörtert worden und es sollen auch internationale Kredite bereitgestellt werden. Hierbei möchte ich hervorheben, daß diese Kredite nicht nur den Großbetrieben, sondern auch Kleinlandwirten zur Verfügung gestellt werden sollen.

Daß mit organisatorischer Hilfe des Staates durch Regelung der Einfuhr Remedur geschaffen werden muß, ist wohl allen Fachkreisen zur Überzeugung geworden. Wir haben schon oft, bisher allerdings vergeblich, darauf hingewiesen, daß infolge der riesigen technischen Umwälzungen, der rapiden Entwicklung der Landwirtschaft in überseeischen Staaten, das sogenannte freie Spiel der Kräfte auch in der Landwirtschaft sein Ende gefunden hat und daß hier von Seite des Staates regelnd und ordnend eingegriffen werden muß. Das Staatsgetreidemonopol kommt in dieser Form mehr oder weniger klar in verschiedenen Staaten zur Geltung, man berät über den gemeins amen Absatz des Getreides in den südeuropäischen Staaten durch ein gemeinsames Bureau u. dgl. mehr, kurz die großzügige, planmäßige Regelung des Absatzes in der Produktion ist bereits auf dem Marsche. Die Situation ist gegenwärtig durch das Eingreifen Sowjetrußlands besonders kritisch geworden, das seine Waren unter den Gestehungskosten auf den Markt wirft, um dafür Maschinen aller Art einzuführen, damit Industrie und Landwirtschaft planmäßig entwickelt werden können. Wir werden ja noch öfter Gelegenheit haben, uns mit diesen Fragen zu beschäftigen, so beispielsweise schon in den allernächsten Tagen mit dem Problem der Erntesicherung.

Wie bereits vermerkt, sind wir bereit, der Landwirtschaft entgegenzukommen in der Erwartung, daß sie auch den Wünschen der Arbeiterklasse Rechnung trägt. Hiebei möchte ich noch bemerken, daß speziell den durchaus berechtigten Wünschen der Kleinlandwirte entgegengekommen werden muß, weil doch diese die breiten Massen des arbeitenden Landvolkes darstellen und gerade sie sich in mißlichen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. Eine der ersten Forderungen ist die Erhaltung ihres schmalen Besitzes, die Vergröß erung ihres Besitzes im Wege einer wirklich sozialen Bodenreform oder, wo sie bereits durchgeführt wurde, durch eine Revision derselben - daß wir auf diesem Gebiete sehr viele Beschwerden vorzubringen hätten, darüber brauchen wir wohl kein Wort zu verlieren - durch einen umfassenden Pächterschutz, welchen Antrag wir so oft und so oft urgiert haben, durch eine gerechte Steuerpolitik es geht z. B. nicht an, daß der Hektarertrag der Kleinlandwirte höher bemessen wird, wie bei den Großgrundbesitzern - durch billige Produktionsmittel und speziell Futtermittel, sowie durch einen geregelten Absatz der Produkte.

Der Hebung der Leistungsfähigkeit der kleinbäuerlichen Betriebe in Bezug auf Viehwirtschaft, Geflügelzucht usw. muß entschieden mehr Beachtung als bisher gewidmet werden. Was im Rahmen der Organisation der Kleinlandwirte bisher möglich war, ist geschehen. Aber wir wünschen, daß die berufenen Körperschaften, Landeskulturräte, Fachschulen usw. sich dieser ihrer Aufgabe planmäßig widmen.

Die wichtigsten Entscheidungen, die in der nächsten Zeit auf dem Gebiete der Landwirtschaft getroffen werden müssen, bedingen die Mitarbeit aller Kreise der Landwirte. Deshalb verlangen wir die Demokratisierung der Landeskulturräte, damit sie wirklich ein Organ der gesamten Landwirtschaft sind, nicht bloß eine Interessenvertretung der Mittel- und Großbauern sowie des Großgrundbesitzes. Es ist ganz untragbar, daß noch länger die Landeskulturräte durch eine kleine Minderheit der gesamten Landwirtschaft gewählt resp. zusammengesetzt werden. Im Zeichen des allgemeinen gleichen Wahlrechtes muß hier unbedingt bald Wandel geschaffen werden.

Notwendig wäre auch eine Reform des Forstgesetzes in dem Sinne, daß die Anbauflächen der Landwirte vor dem Überwuchern der Neubestände geschützt werden. Dringend geboten ist auch die Schaffung eines demokratischen Jagd- und Fischereigesetzes, ferner die Sicherstellung des Rechtes, daß der Landwirt seine Produkte direkt verwerten kann, was besonders bei den Viehschlachtungen in Betracht kommt. Auch sollen die Schlachtgebühren hierbei in Wegfall kommen.

Bittere Klagen hören wir darüber, daß die alten Rechte der Kleinlandwirte, aus den Wäldern des Großgrundbesitzes Streu zu holen, das Vieh weiden zu lassen, sowie Schwämme und Beeren zu sammeln, scharf beschnitten werden. Nicht zuletzt in den staatlichen Wäldern. Viele Tausende blutarmer Leute im Böhmerwald, im Erzgebirge, im Riesengebirge und anderswo sind direkt auf den Erlös aus diesen Produkten angewiesen. Es ist eine Härte sondergleichen, wenn man von ihnen Gelder einhebt und ihnen das Sammeln auch sonst erschwert oder ganz unmöglich macht. Die staatliche Güterverwaltung würde sich ein großes Verdienst erwerben, wenn sie den strikten Auftrag gäbe, daß in den Staatswaldungen derlei Schikanen hintanzuhalten sind.

Um auf die Vorlage selbst zurückzukommen, drücken wir den lebhaften Wunsch aus, daß bei der Verteilung von Subventionen, Bewilligung von Krediten usw. die kleinbäuerlichen Kreise als die wirtschaftlich schwächsten in erster Reihe berücksichtigt werden. Mit aller Entschiedenheit müssen wir uns dagegen verwahren, daß man bei derartigen Verteilungen nach parteipolitischen Gründen vorgeht. Wir haben es des öfteren erlebt, daß man die Not der Menschen zu parteipolitischen Zwecken ausnützte, indem man ihnen beispielsweise sagte, nur der bekomme eine Unterstützung, der agrarisch organisiert sei.

Wie schon betont, sehen wir in dem Gesetze lediglich eine Hilfsmaßnahme vorübergehender Natur. Was an uns liegt, im Wege einer großzügigen Organisation die Existenz der Landwirte zu sichern, wird geschehen. In dieser Annahme stimmen wir für das Gesetz. (Potlesk.)

3. Øeè posl. Köhlera (viz str. 14 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentw urf soll ein fühlbarer Mangel der bisherigen Arbeitsgerichtsbarkeit beseitigt werden, der darin besteht, daß infolge der außerordentlich geringen Zahl von Gewerbegerichten die meisten Arbeitnehmer der Privatwirtschaft ihre Klagen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis vor die zweifellos schwerfällig arbeitenden und immerhin hohe Kosten verursachenden ordentlichen Gerichte bringen müssen. Dazu kommt noch die bestehende Unsicherheit in der Frage der Zuständigkeit der Gerichte, die nunmehr durch die Arbeitsgerichte eine bestimmte Regelung finden soll. Das Bedeutsamste an dem gegenwärtigen Entwurf ist sicherlich die wesentliche Erweiterung der Zuständigkeit, also des Aufgabenkreises, so daß nunmehr alle Streitigkeiten aus dem Dienst-, Arbeits- und Lehrverhältnis vor den Arbeitsgerichten ausgetragen werden können, aber auch die Stritte der Agenten und Provisionsreisenden, was wir besonders begrüßen. Eine Ausnahme bilden nur jene Stritte, die auf Grund der bestehenden Gesetze vor andere Gerichtsstellen gebracht werden müssen. Bei dieser Gelegenheit muß ich mit Bedauern feststellen, daß in dem Entwurf die Angestellten des Staates und der staatlichen Unternehmungen, soweit ihre Anstellung auf privatrechtlichem Vertrag beruht, in das Arbeitsgerichtsgesetz nicht mit einbezogen werden, obzwar der Regierungsentwurf ihre Einbeziehung vorsah, was ja auch nach dem alten Gewerbegerichtsgesetz der Fall war. Ohne daß im Motivenbericht eine nähere Begründung angeführt ist, wird nunmehr diesen Angestellten die Arbeitsgerichtsbarkeit entzogen. Ich kann nicht einsehen, daß für diese Vertragsangestellten eine andere Gerichtsbarkeit zuständig sein soll, als für alle übrigen Angestellten, die ebenso wie sie auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags angestellt sind. Das scheint mir keinesfalls logisch zu sein; denn was für die gesamte Wirtschaft und für deren Angestelltenschaft gilt, müßte geradezu zwangsläufig auch für die Vertragsangestellten der staatlichen Unternehmungen gelten, vor allem aber für die Angestellten der Eisenbahnen. Der Staat, der sich der Kommerzialisierung der Eisenbahn immer wieder rühmt, auch wenn sie aus den Verlusten nicht herauskommen will, hat kein Recht, seinen Vertragsangestellten die für alle sonstigen Vertragsangestellten geltende Gerichtsbarkeit zu entziehen. Wir fordern deshalb mit aller Entschiedenheit, daß die Angestellten des Staates und der staatlichen Unternehmungen, soweit sie Vertragsangestellte sind, zu ihrem guten Rechte kommen und in die Arbeitsgerichtsbarkeit wieder einbezogen werden.

Ob die unvollständige taxative Aufzählung der Streitigkeiten, die vor das Arbeitsgericht kommen werden, zweckmäßig war, ist zu bezweifeln, da sie meines Erachtens eine gewisse Rechtsunsicherheit mit sich bringen dürfte.

Arbeitsgerichte sollen an Orten errichtet werden, wo es die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse erfordern. Das ist recht unklar ausgedrückt. Da, wo bereits Bezirksgerichte bestehen, sind sicherlich auch die Voraussetzungen für die Errichtung eines Arbeitsgerichtes gegeben. Deshalb fordern wir, aus grundsätzlichen Erwägungen, daß am Sitze der Bezirksgerichte Arbeitsgerichte vorzusehen sind. Durch eine solche klare Fo rmulierung würde jedweder falschen oder verständnislosen Interpretation vorgebeugt werden.

Ganz entschieden erheben wir Einspruch gegen die Ernennung der Beisitzer, was nichts anderes, als eine Preisgabe weiterer demokratischer Rechte bedeutet. Ich habe erst vor kurzem aufgezeigt, wie hierzulande solche Ernennungen gehandhabt werden. Wir befürchten deshalb mit Recht, daß bei der Ernennung der Arbeitsgerichtsbeisitzer die bisherige Methode beibehalten wird, auch wenn die Ernennungen nur auf Grund von Vorschlägen der Gewerkschaftszentrale durchgeführt werden. Die notwendige Objektivität dabei dürfte auch von den Präsidenten der Obergerichte der Arbeitsgerichtsgebiete kaum gewahrt werden, weil sie zumindest Rücksichten in nationaler Beziehung nehmen werden, um nicht bei den verschiedensten èechischen Nebenregierungen in Ungnade zu fallen. Deshalb verlangen wir die Ausschreibungen von Wahlen unter Zugrundelegung der Verhältniswahl, weil ja schließlich die Arbeiter und Angestellten ein Recht darauf haben, die Männer und Frauen ihres Vertrauens in die Arbeitsgerichte zu entsenden.

Schwere Bedenken haben wir gegen die Fassung des § 11, Abs. 3, der den bisherigen Abs. 4 des Regierungsentwurfes ersetzt. Nach letzterem konnten die Angestellten- und Arbeiterbeisitzer nur entlassen werden, wenn das Arbeitsgericht dazu seine Zustimmung gab. Die erfolgte Abänderung im Senatsentwurf ist bestimmt ein Rückschritt, der sich sehr zum Nachteil der Arbeitnehmerbeisitzer auswirken wird, weil der Arbeitgeber jederzeit in der Lage ist, Arbeitnehmerbeisitzer zu entlassen, da es in dem Entwurfe ausdrücklich heißt, daß Entlassungen nur aus Gründen der Ausübung der Funktion als Beisitzer ungültig sind. Ein solcher Schutz ist vollkommen ungenügend. Ich habe deshalb schon im sozialpolitischen Ausschuß darauf hingewiesen, daß für die Arbeitsgerichtsbeisitzer die gleichen Schutzbestimmungen gelten sollten, wie sie die Mitglieder der Betriebsausschüsse genießen. Wird die Fassung des Senatsentwurfes Gesetz, wird es den Arbeitnehmerbeisitzern schwer gemacht, ihre Funktion ordentlich und unbeeinflußt auszuüben. Darüber sollten sich die Regierungsparteien klar werden und noch im letzten Augenblick die frühere Textierung wiederherzustellen versuchen.

Einen sehr fühlbaren Mangel des vorliegenden Entwurfes sehen wir darin, daß nicht konkret die Errich tung von Angestelltensenaten zum Ausdruck kommt. Sie sind wohl vorgesehen, aber nicht in der von uns gewünschten Fassung. Was wir wollen, sind ständige Senate der Privatangestellten und Arbeiter, die in besonderen Wahlgängen ihre Beisitzer wählen. Hier hätte sich der Entwurf an die bewäh rte reichsdeutsche Praxis anlehnen können. Daß solche Senate in der Regel errichtet werden sollen, besagt noch lange nicht, daß den Wünschen der Privatangestellten auch Rechnung getragen werden soll. Es ist mir unverständlich, warum hier eine ausgesprochene Kautschukbestimmung getroffen wird, da die Vorteile der Arbeitsgerichte für einen großen und bedeutenden Stand der Arbeitnehmer schwer beeinträchtigt werden können. Da das Angestelltendienstverhältnis besonderer Art ist und da die Angestellten einer Sondergesetzgebung unterstellt sind, dürfen sie mit Recht verlangen, daß ihre Stritte vor besonderen Senaten verhandelt werden.

Auch der § 23 des Entwurfes kann unsere Zustimmung nicht finden. Das war doch der Sinn der Gewerbegerichte, daß sie auf raschem Wege und ohne viel Kosten zu verursachen, Stritte aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft durchführten. Deshalb waren Rechtsanwälte zur Vertretung nicht zugelassen. Dieser Zustand soll nunmehr eine Verschlechterung erfahren, soweit der Streitwert mehr als 1000 Kè beträgt. Denn in allen diesen Fällen sollen Rechtsanwälte uneingeschränkt zugelassen werden. Damit werden die Prozesse vor den Arbeitsgerichten nicht nur eine wesentliche Verteuerung erfahren, sondern auch bedeutsame Verzögerungen zum Schaden der Arbeitnehmer, vor allem aber der Privatangestellten. Denn darüber besteht doch kaum ein Zweifel, daß künftighin die Arbeitgeber stets durch Advokaten vertreten sein werden, zumindest aber durch juristisch vorgebildete eigene Angestellte, und daß damit Vertagungen eine übliche Erscheinung werden dürften. Wie weit es dann noch möglich sein wird, Stritte auszugleichen, worin die bisherigen Gewerbegerichte eine ihrer wesentlichen Aufgaben erblickten, wird die weitere Praxis zeigen. Sicher ist heute schon, daß die Zahl der Ausgleiche eine sehr bedeutsame Einschränkung erfahren wird.

Wir wenden uns mit dieser Kritik keinesfalls gegen den Stand der Rechtsanwälte als solche, sondern nur gegen die Praxis der Rechtsanwaltsvertretung, weil wir befürchten, daß das künftige arbeitsgerichtliche Verfahren durch die Zulassung von Rechtsanwälten eine sichtbare Erschwerung erfahren wird. Das liegt aber keineswegs im Interesse der Arbeitnehmer, die größten Wert darauf legen, so rasch wie nur möglich zu ihrem vorenthaltenen Recht zu kommen. Langwierige juristische Darlegungen sind da zumeist nicht notwendig, sondern beeinträchtigen nur die Prozeßführung, wobei ich ausdrücklich betone, daß ich einem schleuderhaften Verfahren bestimmt nicht das Wort reden will.

In den ersten beiden Instanzen sind unserer Meinung nach Rechtsanwälte gar nicht notwendig. Die Arbeitgeber haben zumeist die Möglichkeit, sich gut vertreten zu lassen, da sie über genügend geschultes Personal verfügen. Anders liegen die Verhältnisse bei den Arbeitnehmern, die schon durch ihr Untergebenenverhältnis dem Arbeitgebervertreter gegenüber beeinflußt sind, und vielfach auch nicht mit der nötigen Sicherheit vor den Gerichten aufzutreten vermögen. Wir begrüß en es deshalb, das "die Vertretung durch jede eigenberechtigte Person" gegeben erscheint, möchten aber bei dieser Gelegenheit doch darauf verweisen, daß es uns sehr zweckdienlich erscheinen würde, wenn das Gesetz klipp und klar zum Ausdruck brächte, daß die Angestellten der Fachorganisationen, soweit sie keine Rechtsanwälte sind, als Vertreter fungieren dürfen. Diese Klarheit ist auch deshalb notwendig, um falschen Interpretationen von vornherein den Boden zu entziehen.

Geradezu unmöglich ist die Bestimmung, daß bei Streitwerten bis zu 300 Kè eine Berufung nur aus Nichtigkeitsgründen oder aus prinzipiellen Gründen möglich sein soll. Das betrifft vor allem die manuelle Arbeiterschaft, die also in den meisten Fällen gar keine Möglichkeit der Berufung haben würde, da das Verfahren mit der ersten Instanz zum Abschluß käme. Wir sind daher der Meinung, daß die bisherige unterste Grenze von 100 Kè beibehalten werden sollte.

Neu ist die Bestimmung, daß Berufungen an das Oberste Gericht erst bei einem Streitwerte von über 2000 Kè statthaft sind. Diese Grenze ist zweifellos zu hoch gezogen. Sie sollte auf 1000 Kè herabgesetzt werden, wobei in allen Fällen grundsätzlicher Bedeutung die Revisionsmöglichkeit an das Oberste Gericht gegeben sein könnte.

Daß auch Gesamtstreitigkeiten vor die Arbeitsgerichte gebracht werden können, ist durchaus zu begrüßen. Bedauerlich ist dagegen, daß sich die Arbeitsgerichte auf eine bloße Vergleichstätigkeit beschränken und damit die schiedsrichterliche Tätigkeit ausschalten. Das liegt weder im Interesse der Wirtschaft noch der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch hier hätte sich die Regierung ein Beispiel an jenen Staaten nehmen können, die schon seit langem die öffentlichrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit eingeführt haben. Durch diese Unterlassung wird das von uns geforderte Kollektivvertragsgesetz mit der gleichzeitigen Schiedsgerichtsbarkeit dringender denn je und wir müssen schon sagen, daß wir es unverständlich finden, daß trotz der Zusagen, die das Ministerium für soziale Fürsorge schon vor mehr als einem Jahre gemacht hat, von einer solchen Vorlage noch immer keine Rede ist. Die gesetzliche Ordnung des Schlichtungswesens ist aber schon deshalb notwendig, weil wir heute eine ganze Reihe von Schlichtungsinstanzen haben, deren Zuständigkeit durchaus nicht geklärt ist, ganz abgesehen davon, daß das kollektive Arbeitsrecht endlich seine weitere Ausgestaltung erfahren muß. Deshalb fordern wir die rascheste Herausgabe eines diesbezüglichen Gesetzentwurfes, wobei ich auf den Gesetzesantrag Kasper, Köhler und Genossen verwe ise, der dafür einen den Wünschen der Angestellten und Arbeiter entsprechende Grundlage bietet.

Den kommenden Arbeitsrichtern steht eine zweifellos schwere Aufgabe bevor, denn es wird nicht zuletzt bei ihnen liegen, ob sich die Arbeitsgerichte das Vertrauen der Arbeitnehmer erwerben. Das legt den Gewerkschaften von vornherein die Pflicht auf, bei der Auswahl der Beisitzer vor allem auf deren fachliche Eignung zu schauen und dann darauf, daß deren Wiederberufung nichts im Wege steht, was sehr wichtig ist, weil diese Beisitzer mit der Zeit auch die notwendige richterliche Erfahrung besitzen müssen. Die völkischen Gewerkschaften werden diese Pflicht gern und freudig auf sich nehmen, um die Arbeitsgerichte zu einem Wegbereiter der sozialen Rechtspflege werden zu lassen. (Potlesk.)

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