Pátek 16. kvìtna 1930

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 49. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 16. kvìtna 1930.

1. Øeè posl. Grünznera (viz str. 4 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! In Anbetracht der gestern hier von den Vertretern der verschiedenen Parteien gehaltenen Reden ist es wohl notwendig und wichtig festzustellen, daß sofort nach dem Zustandekommen der gegenwärtigen Regierungskoalition es die sozialistischen Parteien dieser Koalition als eine ihrer vornehmsten Aufgaben betrachtet haben, das Unrecht, das seit Bestand dieses Staates an den Altpensionisten verübt wurde, aus der Welt zu schaffen und damit gleichzeitig auch das Elend dieser Kategorie von Pensionisten zu beseitigen. Es war possierlich, gestern hier Reden von Vertretern verschiedener Parteien zu hören, die ihrer Natur und ihrem Programm nach eigentlich nicht auf die Wahrung der Interessen von Angestellten und Arbeitern eingestellt sind, und man kann wohl davon überzeugt sein: hätten wir nicht ein allgemeines und gleiches Wahlrecht, so würden die Vertreter solcher Parteien sich wenig oder gar nicht um die Interessen von Angestellten und Arbeitern bekümmern. Das allgemeine Wahlrecht hat es ihnen also angetan, daß sie sich auch zur Stärkung ihrer Parteien Gruppen von Menschen annehmen müssen, über die sie in früheren Zeiten kühlen Herzens hinweggegangen sind.

Es war nicht leicht, unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen diese Vorlage überhaupt zustande zu bringen. Die bürgerliche Koalition, die dreieinhalb Jahre am Ruder gewesen ist, hätte es wahrlich leichter gehabt als die gegenwärtige Koalition. Denn schon jetzt ist festzustellen, daß die Steuereinnahmen des Staates eine sinkende Tendenz aufzeigen, daß beispielsweise an Umsatzsteuer gegenüber der vorj ährigen Periode 150 Millionen Kè weniger eingelaufen sind (Výkøiky posl. dr Rosche), daß die Eisenbahnverwaltung der Finan zverwaltung gegenwärtig einen ziemlich hohen Betrag an Steuern schuldet. Aber trotzdem ist es uns gelungen, diese Vorlage zur Tat werden zu lassen. Während zur Zeit der bürgerlichen Koalition eine glänzende Konjunkturperiode war, hat sie nichts anderes vermocht, als die armseligen 20% Aufbesserung der Pensionsbemessungsgrundlage zustande zu bringen, von der aber eine große Anzahl von Pensionisten überhaupt ausgeschlossen worden sind. (Posl. dr Rosche: Für die hat der Herr Finanzminister kein Geld zur Verfügung gehabt!) Es ist auch gestern immer wieder auf den Herrn Finanzminister hingewiesen worden und ich werde noch im Laufe meiner Ausführungen auf einige der gehaltenen Reden zurückkommen.

Die Vorlage über den Ausgleich der Altpensionisten enthält drei Hauptmängel. Das soll ohne weiteres zugegeben werden. Vor allem ist es die etappenweise Durchführung des Ausgleichs. Das ist aber nicht die Schuld der sozialistischen Parteien der Regierung, da stimme ich mit Herrn Koll. Dr. Rosche überein, der gestern von dieser Stelle aus erklärt hat, es wäre möglich gewesen, diesen Ausgleich in einer Etappe durchzuführen, und die Mittel dazu wären sicherlich auch aufzubringen gewesen. Ich stimme mit Dr. Rosche auch überein, wenn er zweifelt, daß die Bedeckung dieses Ausgleichs 317 Millionen Kè erfordern wird. Es ist schon vor längerer Zeit von den Pensionistenvereinigungen berechnet worden, daß die Bedeckungssumme durch die Abgänge im Laufe der Jahre und durch die zizerlweisen Aufbesserungen der Altpensionen bedeutend geringer geworden ist. Und wie wir den Finanzminister Engliš kennen, muß man wohl daran zweifeln, daß die Summe von 317 Millionen Kè richtig ist, weil sich Finanzminister Engliš die Methode zurechtgelegt hat, immer mehr an Bedeckung zu fordern, als faktisch notwendig ist. Das hat sich auch bei dem Gehaltsgesetz 1926 erwiesen, wo er mit einem ganzen Bouquet von neuen Steuern gekommen ist; und als das Gehaltsgesetz durchgeführt worden war, haben wir dem Staatsrechnungsabschluß 1927 entnehmen können, daß nur 336 Millionen Kè aufgewendet worden sind, während eine Pauschalsumme von 450 Millionen Kè in das Budget für die Durchführung der Gehaltsreform der Staatsbediensteten eingestellt war. Es ist ja auch ganz klar, wenn man sich vor Augen hält, daß im Augenblick der Durchführung der Gehaltsreform kein Bediensteter weniger an Bezügen bekommen durfte, als er nach den alten Normen hatte. Aber bei der Berechnung, bei der Überleitung in das neue Gehaltssystem hat sich ergeben, daß die alten Bezüge oftmals viel höher waren als die neuen Bezüge und daß Ausgleichszulagen gewährt werden mußten, welche im Laufe der Zeit bei den Gehaltsvorrückungen abgestrichen werden bis zur vollständigen Aufhebung. Dadurch hat die Staatsverwaltung Millioneneinnahmen gehabt, die den Bediensteten verloren gegangen sind, die man an ihnen erspart hat. Auch bei Durchführung dieses Altpensionistenausgleichsgesetzes werden wir die gleiche Auswirkung beobachten können. Auch da sind die Grundsätze des Gehaltsgesetzes aus dem Jahre 1926 maßgebend. Kein Altpensionist darf weniger bekommen als er bisher bezogen hat, wenn das aber der Fall wäre - und es wird vielfach eintreten - so hat er eine Ausgleichszulage zu bekommen, nur wird es beim Pensionisten so sein, daß er eben seine alten Bezüge, wenn sie höher waren als nach der Nebenbemessung, behält, während der aktive Staatsangestellte infolge Abbaues der Ausgleichszulage bei Genaltsvorrückungen überhaupt nicht mehr oder nur sehr spät avancieren konnte, ja daß viele ausgedient haben, ohne im Gehalt zu steigen. Das ist also einer der Hauptmängel auch an dieser Vorlage. Ich möchte als Mangel des Gesetzes auch den 10 % igen Abzug bei den Pensionisten bezeichnen, welche aus irgend einem Grunde gezwungen sind zum Vergnügen tat es jedenfalls nur eine Minderheit oder überhaupt niemand - ins Ausland zu gehen und die Pension dort zu verzehren. In Österreich besteht eine solche Bestimmung nicht. Dort werden sogar die Teuerungszulagen zu den Pensionen gewährt, es wird keinerlei Abzug gemacht. Unsere Finanzverwaltung begründet im Motivenbericht diesen 10%igen Abzug damit, daß dem Staate die indirekten Steuern entgehen. Aber da stimme ich mit jenen Herren Kollegen überein, die gestern erklärt haben, daß auch die Pensionisten anderer Staaten bei uns in der Èechoslovakei leben, und daß der Èechoslovakei dies in den indirekten Abgaben zugute komme, daß also sozusagen ein Ausgleich stattfinde. Übrigens kann es nicht ins Ungemessene gehen, was durch das Verzehren der Pensionsgenüsse im Ausland dem Staate entgeht. (Posl. dr Rosche: Wir haben vergessen zu fragen, wieviel Pensionisten im Auslande leben!) Das ist in der Vorlage angeführt, Herr Koll. Dr. Rosche, wieviel èechoslovakische Pensionisten im Auslande leben, und die Finanzverwaltung sagt, daß diese Ziffer eine steigende Tendenz zeige. Aber die ganze Frage ist meines Dafürhaltens im Wege der Reziprozität zwischen den einzelnen Staaten zu lösen. Es wird also Aufgabe der Regierungg, insbesondere der Finanzverwaltung sein, insbesondere dahin zu wirken, daß Vereinbarungen mit den anderen Staaten getroffen werden bezüglich Gewährung der Pensionen im vollen Ausmaß ins Ausland. Auf einem anderen Wege ist das jedenfalls nicht gut möglich.

Über die Ausgleichszulagen, die ich als dritten Mangel bezeichnen möchte, habe ich bereits gesprochen. Es war ein Grundfehler der èechoslovakischen Gesetzgebung, daß man vom Anbeginn an niemals die Pensionen automatisch mit den Bezügen der aktiven Angestellten aufgebessert hat. Dadurch sind wir in das Konglomerat der vielen Pensionistenkategorien hineingeraten, und je tiefer wir hineingeraten sind, um so schwieriger mußte sich der doch früher oder später durchzuführende Ausgleich der alten Pensionen gestalten. Es muß ohnehin in absehbarer Zeit zur Novellierung des Gehaltsgesetzes kommen und da wird es Aufgabe der Regierung sein, daß in die kommenden Regulierungen immer die Bestimmung aufgenommen wird, daß auch die Pensionen automatisch auf der Grundlage der neuen Bezüge aufgebessert werden.

Die Bestimmung im Gesetze, daß es z. B. der Eisenbahnverwaltung vorbehalten bleibt, die Grundsätze dieses Gesetzes auch auf die Gnadengabenbezieher anzuwenden, ist etwas unzureichend, u. zw. deshalb, weil die Erfahrung lehrt, daß die Eisenbahnverwaltung, das war insbesondere in den letzten Jahren der Fall, die Grundsätze solcher Gesetze nicht auf alle Gnadengabenbezieher anwendet. Da sind z. B. die Professionistenarbeiter, die nicht einem Pensionsfond, sondern einem Provisionsfond angehört haben, z. B. bei den Privatbahnen, die sind seitens der Eisenbahnverwaltung von der 20%igen Aufbesserung der Pensionsbemessungsgrundlage nach dem Gesetze 80/1928 ausgeschlossen worden. Wir haben uns bemüht, insbesondere meine Parteigenossen im Senat, eine klarere und verpflichtendere Bestimmung in die Vorlage hineinzubringen, leider ist es infolge der Stellungnahme der bürgerlichen Parteien innerhalb der Koalition nicht möglich gewesen, eine solche klarere Bestimmung hineinzubringen. (Hört! Hört!) Es wird nun unsere Aufgabe sein und wir werden uns als Organisation bemühen, beim Eisenbahnmini sterium zu erwirken, daß auch die Arbeiter-Provisionisten dieser neuen Aufbesserung, bzw. des Ausgleiches teilhaftig werden. (Posl. Babel: Wirklich schön, Sie werden sich bemühen, aber durch Türklinkenputzen werden Sie nichts erreichen!)

Herr Koll. Babel, wenn uns das bisher nicht gelungen ist und wenn die Eisenbahnverwaltung imstande war, klare Gesetzesbestimmungen zu ignorieren und die Lage der Eisenbahner zu verschlechtern, dann tragen die Kommunisten mit ihrer Politik und Taktik eine Hauptschuld daran. (Rùzné výkøiky na levici.) So stehen die Dinge. Mit Ihren Phrasen werden Sie keine Katze hinter dem Ofen hervorlocken, im Gegenteil, Sie haben gesehen, was das auslöst, daß die bürgerliche, den Staat beherrschende Klasse und Mehrheit dann andere Mittel gegen Sie anwendet - leider. Das ist die Folge davon. (Hluk.)

Místopøedseda Roudnický (zvoní): Prosim, aby øeèník nebyl vyrušován.

Posl. Grünzner (pokraèuje): Und dann sind Sie nicht einmal im Stande, Ihre ins Malheur hineingetriebenen Eisenbahner-Mitglieder zu schützen und vor Schaden zu bewahren. Dann kommen die Eisenbahner, die Sie verhetzt und verdorben haben, zu uns und flehen um Hilfe. Wir haben sie nicht abgewiesen, im Gegenteil wir haben sie geschützt. Das ist seitens unseres Verbandes geschehen. Aber Sie tragen die Schuld daran, daß solche Zustände entstehen konnten und ich möchte Ihnen gleich bei dieser Gelegenheit überhaupt sagen: Ihre 30 Mandate, die Sie hier innehaben, sind ein verlorenes Gut an der Arbeiterbewegung im allgemeinen. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß auch die im Bezuge von Gnadengaben stehenden ehemaligen Bediensteten 66% der Pensionsbemessungsgrundlage des Gehaltsgesetzes auf Grund dieses Altpensionistenausgleichsgesetzes teilhaftig werden sollen.

Einige Worte zum § 11 der Vorlage. Nach diesem Paragraph ist der Anspruch auf die Regelung der Ruhegenüsse mittels Ansuchen bei jenem Amte oder jener Dienststelle geltend zu machen, die die Pension bemessen hat. Wir hätten auch gewünscht, daß der Ausgleich von Amtswegen durchgeführt worden wäre, aber denken wir zurück an die Jahre 1920 und 1921, als wir schon über den Altpensionistenausgleich gesprochen haben, als wir in den alten Staatsangestelltenausschüssen gekämpft haben um die Aufbesserung der Altpensionen, zu welcher Zeit der gegenwärtige Finanzminister auch dieses Ressort betreute, der uns entgegengehalten hat, daß es an den notwendigen Unterlagen für eine Durchrechnung der Pensionistenbezüge mangelt und daß diese Unterlagen infolge der Trennung von Österreich nicht zu bekommen seien. Wir haben schon damals darauf erwidert, daß diese Unterlagen auch seitens der Pensionisten beizubringen wären und soweit solche Unterlagen nicht im Besitze von Pensionisten sind, sie etwa verloren gingen im Laufe der Zeit, daß man analoge Fälle heranziehen soll, wenn es an den Unterlagen in einzelnen Fällen mangelt. Es ist also mit Rücksicht darauf, daß es sich um eine ganze Reihe vor verschiedenen Kategorien von Altpensionisten handelt, die auf Grund verschiedener Gesetzesbestimmungen ihre Pensionen bemessen bekommen haben, was zurückreicht bis ins alte Österreich, nicht gut möglich, diesen Ausgleich von Amtswegen durchzuführen. Es wird aber notwendig sein, daß die Ämter Formulare mit den notwendigen Daten und Rubriken auflegen, die von den Altpensionisten auszufüllen sind und daß sich die an diesem Gesetze partizipierenden Pensionisten diese Formulare bei ihren Ämtern und Dienststellen zu beheben vermögen. Das wird eine bedeutende Erleichterung sein für alle Pensionisten, soweit sie bei der etappenweisen Durchführung an die Reihe kommen. Es wird sich bei der Durchführung auch ergeben, daß nach den früheren Normen bemessene Pensionsgenüsse höher sein werden als die nach dem neuen Gesetz auszugleichenden Pensionen. Es darf nicht vergessen werden, daß früher 50% des Wiener Quartiergeldes und später auch in der Èechoslovakei 50% der Prager Ortszulage in die Pensionsbemessungsgrundlage einbezogen wurden. Es darf auch nicht vergessen werden, daß Beförderungen im Ruhestande ja nicht mehr möglich sind und daß infolge dessen bei der Überleitung eben nur die korrespondierenden Kategorien und Besoldungsgruppen maßgebend sind.

Eine wichtige Frage, mit der ich mich schon wiederholt sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum beschäftigt habe, sind die Zustände in der Pensionsliquidatur der Eisenbahnverwaltung. Vor allem reichen dort die Räume nicht zu, sie sind unhygienisch und nicht einmal der systemisierte Personalstand kann dort untergebracht werden. Außerdem ist die Pensionsliquidatur der Eisenbahnverwaltung mit Steuerangelegenheiten überlastet, so daß es in zwei Jahren nicht möglich war, sämtliche Pensionisten, die Anspruch auf das Gesetz Nr. 80 vom Jahre 1928 hatten, zu erledigen. Die Liquidatur leidet an dauernden Rückständen der Arbeiten und ich habe wiederholt an den vormaligen Herrn Eisenbahnminister appelliert, er möge sich diese Zustände ansehen und Abhilfe schaffen. Bisher ist es noch nicht geschehen und es muß befürchtet werden, daß die Durchführung dieses Altpensionistenausgleiches, wenn sich die Zustände in der Liquidatur nicht zum Besseren wenden, wieder Jahre in Anspruch nehmen wird, abgesehen von den Etappen. Aber schon eine Etappe wird eine lange Zeit erfordern, bevor die in dieser Etappe auszugleichenden Pensionisten zu ihren höheren Genüssen kommen.

Wir haben uns auch bemüht, in die Vorlage eine Bestimmung bezüglich der Pensionisten der Selbstverwaltungskörper hineinzubringen. Da steht der Herr Finanzminister auf dem Standpunkt, daß man den Selbstverwaltungskörpern nicht vorschreiben könne, derartige Ausgaben zu machen, ohne ihnen gleichzeitig die notwendigen Mittel bereit zu stellen. Er verweist dabei auf das Gesetz Nr. 103, welches es den Selbstverwaltungskörpern ermöglicht, die Bezüge nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu regeln, aber es dürfen die Bezüge der bei den autonomen Körperschaften Angestellten die Bezüge der Staatsbediensteten nicht überschreiten. Wir haben unsere Vorschläge bezüglich der Sanierung der Selbstverwaltungskörper gemacht. Es liegt nur an dem Willen der bürgerlichen Seite der Mehrheit, um eine Reform der Selbstverwaltungsfinanzen durchzuführen, die es den Selbstverwaltungskörpern ermöglicht, ihre Pensionisten auch dieses Ausgleichs der alten Pensionen teilhaftig werden zu lassen. Man möge den Selbstverwaltungskörpern nur mehr Ellenbogenfreiheit in ihren Handlungen geben und sie werden sich schon um ihre alten ausgedienten Angestellten kümmern und auch deren Pensionen so regeln, daß sie davon leben können.

Fast alle Redner, die gestern hier gesprochen haben, haben sich über die Wertlosigkeit von Resolutionsanträgen geäußert. Zugegeben, daß Resolutionsanträge wenig oder gar keinen Wert haben. Aber dann wirft sich denn doch auch die Frage auf: Warum dieses Drängen gerade seitens jener Redner, die die Resolutionsanträge bekrittelt haben, selbst solche Resolutionsanträge zu stellen? So hat sich beispielsweise Koll. Horpynka darüber beklagt, daß von seiner Seite im sozialpolitischen Ausschuß ein Resolutionsantrag gestellt wurde, der sich auf die Pensionisten der Selbstverwaltungskörper bezog, und daß dieser Antrag abgelehnt, dagegen von der Mehrheit ein Antrag gleicher Tendenz beschlossen worden sei. Das ist ja nichts Neues. Das ist schon wiederholt vorgekommen und ist auch uns so ergangen, daß Anregungen, die wir gaben, von der Mehrheit übernommen wurden. Ich verweise nur darauf, daß gelegentlich der Verstaatlichung der Aussig-Teplitzer und Buštìhrader Eisenbahn von 12 Anträgen, die wir gestellt haben, 5 auf diese Weise übernommen wurden. In der Hauptsache dreht es sich doch darum, daß die Sache, die man will, untergebracht wird. Es ist dies auch ein Beweis dafür, daß sich die gegenwärtige Koalition gegenüber der Opposition ganz anders benimmt, als es früher der Fall war.

Wir stehen auch auf dem Standpunkt, daß bei der Durchführung dieses Gesetzes die Organisationsvertreter zugezogen werden und mitwirken und daß dort, wo Personalvertretungen bestehen, auch diese Personalvertretungskörper bei Durchführung dieses Gesetzes herangezogen werden sollen. Dagegen stellt sich natürlich in erster Linie die Bürokratie, dagegen sind auch alle reaktionären Elemente und man verweist insbesondere darauf, daß die Staatsangestellten solche Institutionen, also Personalvertretungskörper, noch nicht besitzen. Deswegen also, weil die einen solche Vertretungskörper nicht besitzen, soll den anderen dieses Recht der Mitwirkung vorenthalten werden. Es wird Sache der Staatsangestellten sein, sich zu bemühen, solche Personalvertretungskörper endlich zu erhalten. In einem demokratischen Staat darf die Demokratie nicht nur im politischen Leben, sondern sie muß auch im wirtschaftlichen Leben zum Ausdruck und zur Geltung kommen.

Einige Worte nun zu den §§ 17 und 18 des berüchtigten Abbaugesetzes Nr. 286 aus dem Jahre 1924 über die Kumulierung von Pensionsbezügen und anderem Einkommen der Pensionisten. Wir haben versucht, die Summe dieser anderen Einkommen neben den Pensionen, die gegenwärtig mit 12.000 Kè festgesetzt ist und bis 15.000 Kè erhöht werden kann, auf 20.000 Kè hinaufzusetzen. Leider ist uns das infolge der Stellungnahme der Agrarier dagegen nicht gelungen. Der Senat hat jedoch einen Resolutionsantrag beschlossen, der die gleiche Tendenz verfolgt, und es muß hiezu grundsätzlich bemerkt werden, daß es nicht angeht, erworbene Rechte zu rauben, denn die Pensionen sind keine Gnadengaben, sondern sind erworbene Rechte, wofür die Bediensteten, die Angestellten in die Fonds eingezahlt haben. Es ist ein schwerer Mangel in der bisherigen èechoslovakischen Gesetzgebung, daß man diesen Grundsatz überhaupt durchbrochen hat. Es war auch die Tendenz bei dem bürgerlichen Teil der Koalition vorhanden, eine Revision der Vermögensverhältnisse und Einkünfte der Pensionisten durchzuführen. Wir können aber mit Stolz behaupten, daß es den sozialistischen Parteien innerhalb der Regierungskoalition gelungen ist, dieses Ansinnen abzuwehren, daß also eine solche Bestimmung nicht hineingekommen ist. Die Tendenz dieser Bestimmung war, daß überall dort, wo bei einem Pensionisten auf Grund der Vermögensverhältnisse oder der Einkünfte festgestellt worden wäre, daß sein Unterhalt nicht gefährdet sei, die Pension gekürzt oder gänzlich eingestellt worden wäre. Die Pensionisten haben da also einen sehr einschneidenden Schutz seitens der sozialistischen Parteien erfahren.

Bei den Eisenbahnen bestand in früheren Zeiten immer ein Pensionsfonds. Die èechoslovakische Gesetzgebung hat der Eisenbahnverwaltung die Möglichkeit gegeben, nur so eine Art Fürsorgeeinrichtung zu schaffen, aber keinen Pensionsfonds mit einem gewählten Verwaltungsausschuß, wie es im alten Österreich der Fall war. Die Eisenbahner müssen aber von ihren Einkünften perzentuelle Beiträge an diese Fürsorgeeinrichtung leisten. Andererseits steht ihnen aber kein Recht zu und sie haben auch keine Möglichkeit, den Fonds oder die eingezahlten Beträge mitzuverwalten. Wir fordern daher, daß bei der Eisenbahnverwaltung ein Fonds, wie er früher bei den Bahnen bestanden hat, mit einem aus dem Personal gewählten Ausschuß errichtet wird.

Wir dürfen bei der Behandlung dieser Vorlagen auch nicht an die reinen Unfallsrentner vergessen, das sind jene Unfallsrentner, die neben ihrer kärglichen Unfallsrente keine Pension oder Gnadengabe beziehen. Es ist ja im Jahre 1928 beim Gesetz Nr. 80 möglich gemacht worden, daß Unfallsrentner, wenn es ihre wirtschaftliche Lage erfordert, auch Gnadengaben vom Fonds erhalten können. Aber all das reicht bei weitem nicht aus, um unter den gegebenen Verhältnissen leben zu können. Es wird Aufgabe unser aller sein, daß wir in der Unfallsgesetzgebung einen Wandel herbeiführen. Die ganze Unfallsgesetzgebung der Èechoslovakei ist reformbedürftig und die beiden Gewerkschaftszentralen, Odborové sdružení èeskoslovenské und die Zentralgewerkschaftskommission des Deutschen Gewerkschaftsbundes, haben in einem umfangreichen Programm auch der Notwendigkeit der Reform der Unfallsgesetzgebung gedacht und es dem Ministerium für soziale Fürsorge unterbreitet. Es gibt heute Eisenbahnunfallsrentner, die Renten von sage 80 oder 90 Kè pro Monat beziehen. Man kann dabei nicht einmal den Spruch anwenden, es sei zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig. Dieses traurige Los, dieses Elend der blanken Unfallsrentner zu beseitigen ist höchste Zeit.

Nun möchte ich mich mit einigen Ausführungen der Redner, die gestern hier gesprochen haben, beschäftigen. Herr Koll. Jung hat gestern von dieser Stelle aus seine Pensionierungsangelegenheit behandelt und aufgezeigt, daß er den ganzen Instanzenzug, alle Rechtswege erschöpft hat, ohne zu seinem Rechte zu kommen, und hat zum Schluß an das Parlament appelliert. Wir Sozialdemokraten stehen auf dem Standpunkt, daß das Parlament die Pensionierung eines Staatsangestellten während der Dauer, in der er ein Mandat bekleidet, nicht dulden soll. Es ist Sache des Parlamentes, dazu Stellung zu nehmen und dieses Unrecht, das begangen wurde, zu beseitigen. Es handelt sich um einen politischen Gegner von mir, aber hier muß man sich grundsätzlich dazu einstellen und wenn bei der Eisenbahnverwaltung und bei den Gerichtsbehörden nicht jener Moralbegriff vorhanden ist, sollte er zumindest im Parlamente, bei sämtlichen Parteien vorhanden sein. Herr Koll. Jung hat aber auch an der gegenwärtigen Regierungskoalition Kritik geübt, so im allgemeinen die Krise des Parlamentarismus gekennzeichnet und dann die Frage aufgeworfen, woher diese Krise rühre. Er ist der Meinung, sie rühre daher, weil die Regierungsparteien glauben, sie müßten vor jedem Minister Habt- Acht stehen. Nun, ich kann dem Herrn Koll. Jung schon sagen, daß, soweit meine Partei in Betracht kommt, diese Meinung und dieser Glaube nicht vorhanden ist, daß wir weder glaubten noch heute glauben, vor einem Minister Habt- Acht stehen zu müssen! Er meint damit vor allem den Finanzminister, weil seine Meinung in Bezug auf die Altpensionistenfrage durchgedrungen ist, d. h. der etappenweise Ausgleich durchgeführt wird. (Posl. Geyer: Weil es ein Widerspruch zum demokratischen System ist!) Bitte, Herr Kollege, die Sache ist die: Die Koalition besteht zum geringeren Teile aus sozialistischen Parteien und zum größeren Teile aus bürgerlichen Parteien. (Posl. Geyer: Versprochen haben es aber alle!) Was heißt versprochen? Wenn die Wählermassen in diesem Sinne vernünftiger gehandelt hätten, stünde es anders. Das hängt vor allem von den Wählern ab und wenn die Koalition im umgekehrten Stärkeverhältnis zusammengesetzt wäre, so würde der Finanzminister vielleicht ganz anders reden, als er heute redet und wenn er nicht anders reden würde, so würde eben dieser Mehrheitsteil innerhalb der Koalition zu ihm anders reden können. Aber er hat vor allem die Stütze beim stärkeren Teile in der Koalition, das ist jener Teil, der die kapitalistischen Interessen im Auge hat und vertritt. So stehen die Dinge. Wenn man also über solche Erscheinungen redet und Kritik übt, darf man das nicht pauschaliter tun, sondern muß den Dingen schon einigermaßen auf den Grund gehen.

Herr Koll. Krumpe hat auch ziemlich viel Haare in dieser Vorlage gefunden und scharfe Kritik geübt, dabei aber ganz übersehen, daß er eigentlich Kritik geübt hat an der früheren Bürgerkoalition, die es unterlassen hat, den Altpensionistenausgleich zu machen, in einer Zeit, wo dem Staate mehr finanzielle Mittel zur Verfügung standen, als es heute der Fall ist, wie ich bereits vorhin ausgeführt habe. Er hat aber auch im sozialpolitischen Ausschuß seiner Meinung dahin Ausdruck gegeben, daß die Vorlage keine Rechte enthalte, sondern nur Gnaden. Ich habe in dieser Vorlage nur im Abs. 4 des § 12 einmal das Wort Gnade gefunden. Da handelt es sich aber um Menschen, die keinen Rechtsanspruch auf Pension haben, sondern tatsächlich auf Gnade angewiesen sind. Soweit aber die Vorlage den Ausgleich für die normalen Pensionen vorsieht, ist es ein Recht und es ist nicht daran zu zweifeln, daß der Ausgleich, soweit er die Pensionen der pragmatikalischen Bediensteten betrifft, vollständig in Ordnung geht. Nicht so ist es allerdings bei den Eisenbahnpensionisten, worauf ich noch zu sprechen kommen werde.

Koll. Dr. Rosche hat gestern einen ganzen Turm von Gesetzbüchern hier errichten lassen und damit uns vordemonstrieren wollen, welches Konglomerat, wie verzwickt die ganze Pensionsgesetzgebung in der Èechoslovakei ist. Ich glaube, daß Herr Koll. Dr. Rosche noch nicht einmal alle Bausteine zu diesem Turm hier heraufbefördern hat lassen, ich könnte noch einige dazu beistellen und es ist höchste Zeit, daß endlich einmal ein allgemeines Unifizierungsgesetz für die Pensionisten erlassen wird. Finanzminister Dr. Engliš hat schon vor 2 Jahren davon gesprochen, daß man im Finanzministerium daran arbeite. Es wäre notwendig, daß einmal aufgeräumt würde mit diesem Netz, mit diesen Verstrickungen von Gesetzen! Die Pensionisten sind nicht imstande sich darin auszukennen. (Výkøiky posl. Geyera.)

Ich habe bereits einmal erwähnt, daß nach unserer Auffassung die Bedeckung des gesamten Aufwandes, wenn der Ausgleich in einer Etappe durchgeführt würde, ohne weiteres zu beschaffen wäre. Denken wir nur daran, was der Herr Finanzminister in seinem Exposée zum Staatsvoranschlag für 1930 gesagt hat. Er hat, als er über die Staatsangestelltenfrage im allgemeinen sprach, darauf verwiesen, daß man auch an die großen Reparationszahlungen denken müsse, die uns erwarten. Halten wir uns andererseits vor Augen, daß der Herr Außenminister Dr. Beneš in seinem Exposee am 30. Jänner von dieser Stelle aus wörtlich gesagt hat: "Auf Grund der ursprünglichen Berechnung wurden von uns ungefähr 29 Milliarden Kè verlangt. Wir haben aber, wie Koll. Dr. Engliš konstatiert hat, eine Herabsetzung auf eine Summe von 1.190 Mill. Kè erreicht." Der Außenminister fügte hinzu: "Das ist: Wir zahlen ungefähr 4% von all dem, was wir ursprünglich zu zahlen gehabt hätten. Dabei dürfen wir nicht übersehen, daß auch die Befreiungstaxe um zwei Drittel von 750 auf 250 Mill. Gold Frcs. herabgesetzt worden ist." Man wird also nicht bestreiten können, daß die Mittel zu einem sofortigen vollständigen Ausgleich der Altpensionen ohne weiteres aufzubringen gewesen wären. Es gäbe da auch noch andere Quellen, auf die wir schon wiederholt hingewiesen haben.

Mit den Ausführungen des kommunistischen Redners, Herrn Babel, von gestern will ich mich eigentlich nicht befassen, weil das sachlich vollständig unmöglich ist. Es hat zwei jener offenkundig vom Politbüro produzierten Dutzendreden, die von Unkenntnis der Sache strotzten, um die es sich bei dieser Vorlage handelt. Man hat auch beobachten können, daß er vorher Leseübungen veranstaltet hat und es wäre ihm beim Vorlesen beinahe passiert, daß er trotzdem noch stekken geblieben wäre. Dazu kann man nur bemerken, daß, wie ich schon einmal gesagt habe, sie mit diesem Leierkastenwalzer heute keinen denkenden Arbeiter mehr irgendwie beeinflussen werden. (Posl. dr Stern: Aber mit der Bewilligung von Zöllen!) Herr Koll. Stern, wagen Sie sich nicht zu weit mit Ihren Zwischenrufen heraus! Da tragen die Kommunisten ebenfalls mit die Hauptschuld, wenn heute die Agrarier innerhalb der Koalition eine dominierende Stellung einnehmen. Ich habe schon einmal angeführt: Es ist verlorenes Gut, es sind lauter in den Kot geworfene Stimmen, die bei einer Wahl auf irgendeine kommunistische Liste abgegeben werden. (Rùzné výkøiky.)


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