Mìstys Rossbach leží v nejzápadnìjším
cípu hranice Èsl. republiky, jsa vklínìn
mezi hranice sasské a bavorské. Rossbach jest bez
hospodáøského okolí, obklopen svìtovými
láznìmi: Frant. Láznì, Mariánské,
Karlovy Vary a Bad Elster v Sasku, vzdálen 1 h. od Rossbachu.
Rossbach je výhradnì místem silnì
vyvinutého prùmyslu. Životní potøeby
zdražují se jednak dopravou po bavorské dráze
(Cheb - Aš), jednak o další dovozné z
Aše do Rossbachu. Podotýká se, že Rossbach
byl již jednou - dle výn. školní rady
ze dne 6./II. 1885 è. 7482, vzhledem k mimoøádným
drahotním pomìrùm, zaøadìn
do I. tøídy (Praha) místního pøídavku.
Tehdejší drahotní
pomìry se nezlepšily, naopak zhoršily, Nìmci
z øíše skupují zde vše, a to za
každou cenu, za jejich dobrou marku.
Ceny životních potøeb pohybují se v
této výši:
Chléb bílý 1.70 kg | 5.50 | |||
Chléb èerný 1.70 kg | 5.30 | |||
Mouka pšenièná | 4.20 | |||
Maso | hovìzí | 18.- | ||
vepøové | 20.- | |||
telecí | 18.- | |||
Lùj | 12.- | |||
Vuøt - salám | 22 - 45.- | |||
Slanina syrová | 20 - 24.- | |||
Cukr | 7 - 7.20 | |||
Káva praž. | 40 - 48.- | |||
Slad | 7,60 | |||
Hrách | 6.- | |||
Èoèka | 7.20 | |||
Rýže | 4.20 - 4.80 | |||
Jablka | 4 - 8.- | |||
Hrušky | 3 - 5.- | |||
Švestky èerstvé | 3 - 6.- | |||
Švestky suš. | 8.- | |||
Umìlé tuky | 14.- | |||
Zelí hláv. | 2.50 | |||
Zelí kys. | 3.- | |||
Cibule | 3.- | |||
Celer | 8.- | |||
Mrkev | 3.20 | |||
Petržel | 6.- | |||
Køen | 20.- | |||
Máslo | 32 - 34.- | |||
Tvaroh | 7.- | |||
Brambory | -.80 | |||
Vejce | 1.20 | |||
Kvìták | 4 - 7.- | |||
Mléko | 2.20 - 2.40 | |||
Ocet | 2.- | |||
Petrolej | 2.50 | |||
Brambory | 70.- | |||
Uhlí hnìdé | 23.- | |||
Brikety | 27.- | |||
Mìkké døevo palivové 1 m | 180.- | |||
Elektrický proud 1 kw | 4.- | |||
Žemle 3 za 1 Kè - 4 za | 1.- | |||
Podrážky pán. | 18 - 25.- | |||
Podrážky dám. | 15 - 20.- | |||
Boty pán. obyè. | 150 - 165.- | |||
Boty dám. obyè. | 120.- | |||
Pokojíèek pro svobodné bez snídanì, peøin a otopu mìs. | 160.- | |||
Pokojíèek a kuchyòka pro ženatého mìs. | 180 - 250.- |
Z tìchto dùvodù táží se
podepsaní vlády:
1. Je-li ochotna pøeøaditi mìstys Rossbach
podle odst. 7 § 12 platových zákonù
do skupiny míst B èinovného státních
zamìstnancù?
2. Je ochotna sdìliti podepsaným co v této
vìci zaøíditi hodlá?
V Praze dne 21.
øíjna 1928.
Sonntag den 9. September 1928 fand
ein vom Bunde der Deutschen in Böhmen, Ortsgruppe Karlsbad
veranstaltetes Volksfest am Jägerhause statt. Das Fest dieses
unpolitischen Vereines wurde vormittags eingeleitet mit einem
Kinderfestzuge und waren viele tausende Kurgäste aus aller
Herren Länder Zeugen dieses lieblichsten Festzuges, der sich
je durch den Weltkurort bewegt hat. An dem Festzuge beteiligten
sich nur Kinder, in reich geschmückten Kinderwägen selbst
unsere Jüngsten, dann folgten die Zwei- bis Dreijährigen
und zum Schlusse unsere schulpflichtige Jugend auf Rollern. Mit
grünem Reißig geschmückt und blauen Fähnchen
verziert, bewegte sich so die Hoffnung unseres Volkes durch die
Strassen unserer schönen Sprudelstadt, umjubelt von den Kurgästen
und der einheimischen Bevölkerung. Nicht selten sah man Erwachsene
mit vor Freude tränenfeuchtem Auge. In dieser Freude mischte
sich aber auch kaum verhaltene Erregung wegen des unverantwortlichen
Vorgehens des Direktors des hiesigen deutschen Realgymnasiums,
welcher trotz seiner Zugehörigkeit zu dem veranstaltenden
Verein den traurigen Mut aufbrachte, der, seiner Anstalt anvertrauten
Jugend, besonders der ersten beiden Jahrgänge, die schon
seit Wochen zu diesem Kinderfestzuge gerüstet hatten, unter
bewußt falscher Auslegung eines Erlasses die Teilnahme an
diesem Kinderfeste verboten hatte. An diesem Verhalten konnte
man feststellen. daß es leider auch deutsche Jugendbildner
gibt, die statt ihre Pflichten gegenüber dem Volkstum zu
erfüllen, glauben, päpstlicher sein zu müssen als
die tschechische Staatspolizei. Der Erlaß, auf welchen sich
der famose Direktor berufen hatte, verbietet die Teilnahme der
Mittelschuljugend an politischen Kundgebungen, was auch nur gutgeheißen
werden kann. Bei der sonntägigen Veranstaltung handelt es
sich aber um einen harmlosen Kinderfestzug, veranstaltet vom unpolitischen
Bund der Deutschen in Böhmen. Das Vorgehen des Direktors
ist daher geradezu als unverständlich zu bezeichnen und es
steht fest, daß ein tschechischer Direktor in einer tschechischen
Stadt, der sich erkühnen sollte, ein ähnliches, unbegründetes
und widersinniges Verbot zu erlassen, von der Bevölkerung
keinen Tag länger auf seinem Posten geduldet werden würde.
Die Unterzeichneten fragen daher:
1. Ist der Herr Minister bereit,
den genannten Direktor dahingehend zu belehren, daß ein
solches Verbot, womit die Teilnahme von Kindern an einem von einem
vollständig unpolitischen Vereine veranstalteten Kinderfestzuge,
mit der in jedem geordneten Staatswesen geheiligten staatsbürgerlichen
Freiheit der Eltern, denen doch in diesem Falle allein das Entscheidungsrecht
zukommt, unvereinbar und ungesetzlich ist?
2. Ist der Herr Minister bereit,
zu erheben, ob jemals von einem tschechischen Mittelschuldirektor
seinen Schülern die Teilnahme an einem von einem behördlich
bewilligten unpolitischen Verein veranstalteten Festzuge, oder
gar, wie im oben geschilderten Falle "Kinderfestzuge"
verboten hat?
3. Ist der Herr Minister bereit,
die Schulbehörden dahingehend zu belehren, daß die
Pflege des angestammten Volkstums, seiner Sitten und Gebräuche,
sittliche Pflicht der unterstellten Lehrpersonen ist?
4. Ist der Herr Minister bereit,
die deutschen Schulleitungen dahingehend zu belehren, daß
daher die Teilnahme der Schuljugend an deutschen Festlichkeiten
mindestens in demselben Ausmaße zu bewilligen ist, wie dies
seitens der tschechischen Schulleitungen seit jeher selbstverständliche
Übung ist?
Prag,
am 17. Oktober 1928.
Wie in vielen Orten der Èechoslovakischen
Republik veranstaltete die
Masaryk-Flugliga auch in Nordböhmen und zwar auch in Krischwitz,
Bez. Tetschen, einen sogenannten Flugtag, bei dem alle Errungenschaften
auf flugtechnischem Gebiete vorgeführt werden sollten. Der
Flugtag war für Sonntag, den 30. September angesetzt und
wurde dann infolge schlechten Wetters auf Sonntag, den 14. Oktober
verschoben. An beiden Sonntagen konzertierte in Tetschen und in
Bodenbach eine Militärmusikkapelle, die eigens zu diesem
Zwecke aus Reichenberg gekommen war. Mit Rücksicht auf das
verlautbarte umfangreiche Programm des Flugtages - es wurde neben
Kunstflügen und Passagierflügen auch kriegsmäßiges
Fliegen in Aussicht gestellt - hatte sich am 14. ds. nachmittags
eine nach Tausenden zählende Menschenmenge aus dem ganzen
nordböhmischen Gebiete in Krischwitz eingefunden. Die Flieger
der Masarykliga, die schon am Vormittag am Flugplatz in Krischwitz
landen sollten, waren bis Mittag noch nicht angekommen. Als sie
auch in den frühen Nachmittagstunden noch nicht erschienen
waren, wurde auf vieles Fragen der Zuschauer seitens der am Flugplatz
beschäftigten Militärpersonen erklärt, daß
die Flugzeuge der Masarykliga infolge der schlechten Wetterverhältnisse
in Mittelböhmen nicht starten konnten und daß nach
4 Uhr nachmittags zur Durchführung des Flugtages Militärflieger
erscheinen werden. Als aber zu der angegebenen Zeit keine Spur
von einem Flieger zu sehen war und die konzertierende Militärkapelle
abzog, bemächtigte sich der zahlreichen Zuschauer große
Unruhe. Die Fragen, ob der Flugtag stattfindet oder nicht, konnten
aber zu diesem Zeitpunkte, den vorher am Flugplatze anwesenden
Offizieren nicht vorgetragen werden, weil sich dieselben bereits
aus dem Staube gemacht hatten. Eine Mannschaftsperson verkündete
dann später zur größten Überraschung aller
Teilnehmer, die ihr Eintrittsgeld bereits in den frühen Nachmittagsstunden
entrichtet hatten, daß der Flugtag abgesagt ist und daß
sich jeder Teilnehmer das Eintrittsgeld zurückgeben lassen
könne. Die Empörung, die diese Mitteilung auslöste,
war ungeheurlich und steigerte sich noch um vieles, als, soweit
bisher festgestellt werden konnte, an einer Kasse niemand mehr
anwesend gewesen ist und die andere "amtierende Kasse"
die Einlösung der Eintrittscheine die an den anderen Kassen
gelöst wurden, prompt verweigerte. Es war keine einzige Stelle
auf dem ganzen Flugplatze, auch keiner der vorher so geschäftigen
Offiziere zu sehen, welchem man hätte diese Beschwerden vortragen
können. Auch konnte niemand eine Auskunft geben, auch die
noch anwesenden Militärmannschaftspersonen nicht, die scheinbar
ohne jede weitere Weisung von ihren Herren Offizieren verlassen
wurden.
Wie verlautet, soll auch bei der
Auswahl des Fluggeländes mit den Besitzern desselben ziemlich
rigoros vorgegangen worden sein, so ähnlich, wie es bei Mannövern
geschieht.
Ich stelle nach Darlegung dieses
Sachverhaltes an den Herrn Minister folgende Anfragen:
1.) Ist die Veranstaltung von Flugtagen überhaupt
notwendig zur Förderung des Flugverkehres, solange die Verkehrssicherheit
auf èechoslovakischen Flugzeugen
nicht gewährleistet ist?
2.) Ist es notwendig, auf solchen
Flugtagen Kriegsflüge unter den verschiedensten kriegerischen
Annahmen vorzuführen, zu einer Zeit, wo die amtlichen Prager
Stellen immer wieder den Friedenswillen der Tschechoslowakei verkünden?
3.) Was besteht für Verhältnis
zwischen der Masarykflugliga und den am Sonntag in Aussicht gestellten
Militärfliegern und wieso kam es, daß zu dem angekündigten
Flugtag überhaupt kein Flugzeug erschienen war, trotzdem
an diesem Tage über Nordböhmen herrliches, sonniges
Herbstwetter herrschte?
4.) Hält es der Herr Minister
für notwendig, eine entsprechende Erklärung für
den durch nichts begründeten Ausfall des Flugtages zu geben,
damit die am "Krischwitzer Flugfelde" zu Tausenden erschienen
auf so unerhörte Weise genarrten Zuschauer Kenntnis erhalten,
wem sie eigentlich ihr Flugtagsvergnügen zu danken haben?
5.) Ist der Herr Minister bereit,
eine strenge Untersuchung dahingehend einzuleiten, was mit den
eingezahlten aber nicht zurückgegebenen Eintrittsgeldern
geschah?
6.) In welcher Form stellt sich der
Herr Minister die Entschädigung der zahlreichen auf so plumpe
Art geprellten Opfer vor, die förmlich einem Betruge aufgesessen
sind im guten Glauben, daß die großartigen Ankündigungen
des Flugtages wie auch die Masarykliga selbst auch tatsächlich
ernst zu nehmen seien?
7.) Ist es notwendig gewesen, zu
diesem verkrachten Flugtag, der eine auswischbare Blamage für
unser tschechoslowakisches Flugwesen bedeutet, erst eine Militärkapelle
aus Reichenberg nach Tetschen und Bodenbach zu zitieren oder wäre
es besser gewesen dieses Geld zu ersparen und die friedliche arbeitende
Bewohnerschaft des deutschen Gebietes Nordböhmens mit akrobatischen
und kriegerischen Flugzeugvorführungen überhaupt zu
verschonen?
Prag,
am 17. Oktober 1928.
Der Sudetendeutsche Landbund, die
unabhängige politische Organisation des deutschen Landvolkes
hatte für Sonntag, den 14. Oktober eine öffentliche
Versammlung nach Podersam einberufen, die ordnungsgemäß
bewilligt wurde. Obwohl in diesen Tagen auch noch vier andere
Versammlungen in verschiedenen Landgemeinden des Bezirkes ohne
behördliche Assistenz stattgefunden haben, hielt
es die politische Bezirksverwaltung in Podersam für notwendig,
zu dieser Versammlung als Regierungskommissär den Beamten
Sedláèek zu entsenden. Als Beginn der Versammlung
war 9 Uhr vormittags festgesetzt. Wie immer in solchen Fällen,
war zur Zeit der Einberufung
der Saal noch ziemlich leer und die Einberufer wollten noch zuwarten,
weil für die Podersamer Versammlung nicht nur von Seite der
Anhänger des Sudetendeutschen Landbundes, sondern auch von
gegnerischer Seite, dem Bund der Landwirte, eine starke Werbearbeit
betrieben war und weil die Zahl der voraussichtlichen Versammlungsteilnehmer
sich schon auf der Straße feststellen ließ. Da die
anderen vier Versammlungen einen Massenbesuch aufwiesen, war auch
in Podersam mit einer starken Beteiligung zu rechnen. Den Vorstellungen
der Einberufer des Herrn Hahnl aus Podersam und des ehemaligen
Abgeordneten Mayer aus Eger, daß mit Rücksicht auf
den oben geschilderten Umstand mit der Eröffnung der Versammlung
noch zugewartet werden müsse, schenkte der sehr nervöse
Beamte der politischen Bezirksverwaltung Podersam absolut kein
Gehör. Man hatte den Eindruck, daß es dem Herrn einfach
nicht angenehm ist, wenn er den Sonntag Vormittag im Dienst in
einer Versammlung verbringen muß wahrscheinlich hatte er
anderweitig schon über seine Zeit verfügt und so setzte
er sich mit einem mutwilligen Verbot der Abhaltung der Versammlung
über seine Pflichten hinweg.
Die Gefertigten tragen den Herrn
Minister:
1.) Ist es überhaupt notwendig,
daß vor Beginn der Wahlperiode in die Landesund Bezirksvertretungen
die politischen Versammlungen überwacht werden?
2.) Wenn ja, ist der Herr Minister
bereit, dafür zu sorgen daß die zu diesen Versammlungen
entsendeten Beamten auf die Wünsche der Wählerschaft
entsprechend Rücksicht nehmen?
3.) Ist der Herr Minister bereit,
dafür zu sorgen, daß in die Versammlungen nur solche
Beamte entsendet werden, die frei sind von jeder nationalen Gereiztheit
und denen die Erfüllung ihrer Pflicht näher steht als
ihre Privatangelegenheiten?
4.) Ist der Herr Minister endlich
geneigt, dafür zu sorgen, daß Beamte, die mit Rücksicht
auf ihre tschechisch - nationale Einstellung ihren offenkundigen
Haß gegen die deutsche Bevölkerung nicht zu verbergen
vermögen, möglichst umgehend aus dem deutschen Gebiete
entfernt werden?
Prag,
am 18. Oktober 1928.
Das Ministerium für öffentliches
Gesundheitswesen und körperliche Erziehung hat mit Erlaß
Z. 9981 vom 1. April 1925 ein Rundschreiben an alle Distrikts-
und Gemeindeärzte und Krankenhäuser verschickt, in welchem
es zur Zählung der im zuständigen Amtsbereich befindlichen
Lupuskranken auffordert. Das Ministerium hat in diesem Erlaß
die sehr schönen und zutreffenden Worte gebraucht:
"Es gibt keine andere Krankheit,
die größerer Vernachläßigung anheimgefallen
wäre, als die Erkrankung an Lupus. Trotzdem die daran Leidenden
sehr wohl erwerbsfähig sind, werden sie durch die Voreingenommenheit
der Gesellschaft häufig daran gehindert und fallen den öffentlichen
Fonds zur Last. Jetzt dürfte der Zeitpunkt erschienen sein,
um etwas im Interesse dieser armen Erkrankten zu unternehmen."
Die Zählung ist längst
abgeschlossen, das Resultat der Zählung liegt in einer ausführlichen
und sorgfältigen Arbeit von Dr. Hynek Pelc vor. (O
Lupu v republice Èeskoslovenské.
Im Verlag der Mladá Generace lékaøù
v ústø. jedn. èsl. lékaøù.)
Die Ergebnisse der Zählung der Lupuskranken sind dort wie
folgt angegeben:
In Böhmen | 737 |
in Mähren und Schlesien | 512 |
in der Slowakei u. Karpathorußland | 362 |
zusammen also in der ÈSR | 1611 |
Dieses Ergebnis wird aber von Pelc
selbst als zu niedrig angesehen und dieser Forscher schätzt
die wirklich richtigen Zahlen der Lupuskranken im Gebiete unserer
Republik:
Böhmen | 1125 |
Mähren und Schlesien | 750 |
Slowakei u. Karpathorußland | 1125 |
zusammen also | 3000 |
Lupuskranke.
Dem Geschlechte nach zählt Pelc
die Zahl der kranken Männer auf 1110, der kranken Frauen
auf 1890.
Das Ministerium hat indem zitierten
Erlasse selbst erklärt, daß im Interesse dieser Kranken
etwas geschehen müsse. Diese Auffassung ist richtig, doch
sind wir der Ansicht, daß die Tat, die für diese 3000
Unglücklichen gesetzt wird, nicht in einer bloßen Beteuerung
der Humanität bestehen kann, sondern endlich zur Realisierung
der berechtigten Forderung nach Errichtung einer Lupusheilstätte
führen muß.
Die Behandlung der Lupuskranken ist
langwierig, erfordert spezielle Einrichtungen und spezielle Kenntnisse.
Sie ist kostspielig und es kann daher der Aufwand fast nie von
den Betroffenen selbst getragen werden, da der Lupus ebenso wie
seine Schwesterkrankheit, die Lungentuberkulose, sich sein Opfer
mit besonderer Vorliebe im Proletariat sucht. Es ist also gar
nicht denkbar, daß die vom Lupus Heimgesuchten aus eigener
Kraft zur Heilung ihres Leidens etwas tun können. Auch dann
nicht, wenn Anstalten bestünden. ohne daß der Staat
die Kosten der Heilung Unbemittelter übernimmt. Es ist also
die Aufgabe der Regierung eine zweifache: Es sind die notvendigen
Anstalten mit zureichender Bettenzahl zu errichten und die unentgeltliche
Pflege Unbemittelter sicherzustellen.
Wenn man nun bedenkt, daß die
meisten dieser proletarischen Kranken erwerbsfähig sein könnten
wie das Ministerium richtig sagt, wenn sie nicht durch die "Voreingenommenheit
der Gesellschaft" daran gehindert wären und daß
sie infolgedessen "den öffentlichen Fonds zur Last fallen",
so erkennt man, daß in unserem Staate eine große Verschwendung
und Mißwirtschaft dadurch getrieben wird, daß man
Tausende von Arbeitsfähigen und Arbeitswilligen zu einem
Parasitendasein zwingt, weil man es unterläßt, öffentliche
Vorsorge für die Heilung ihres Leidens und der Beseitigung
des Hindernisses für ihre Erwerbstätigkeit zu treffen.
Diese Verschwendung und Mißwirtschaft steht im Gegensatz
zu der Energie, mit welcher die angebliche "Verschwendung"
der autonomen Körperschaften bekämpft wurde. Hier wäre
also ein geeignetes Betätigungsfeld für unsere Regierung,
um eine Leistung zu vollbringen, die tatsächlich im Interesse
der vielberufenen Volkswirtschaft gelegen wäre.
Sie wäre auch im Interesse unseres
Ansehens m Auslande gelegen, denn es kann der an sozialen Einrichtungen
interessierten Fachwelt nicht verheimlicht werden, daß in
unserer Republik für die Lupuskranken nicht von staatswegen
gesorgt wird. Unser als arm geltendes Nachbarland Österreich
hat bei viel geringerer Einwohnerzahl eine musterhaft eingerichtete
Lupusheilstätte mit 120 Betten. Es hebt auch nicht die Achtung
vor dem eigenen Staatswesen in den Kreisen der Betroffenen, die
wissen, daß es im Inlande nicht, wohl aber jenseits der
Grenzen eine Anstalt gibt, die die ersehnte Heilung bringen könnte.
Aus allen diesen Gründen stellen
die Gefertigten an die Regierung folgende Fragen:
1.) Wann gedenkt die Regierung die
lang versprochenen und dringend notwendigen Anstalten für
Lupuskranke zu errichten?
2.) In welcher Zahl und an welchen
Orten sollen diese Anstalten errichtet werden?
3.) Ist die Regierung in Anbetracht
des durch das Gesetz vom 13. Juli 1927, Nr. 77 geschaffenen Notstandes
der Selbstverwaltungskörperschaften bereit, die Kosten der
Errichtung der Anstalten in den Staatsvoranschlag einzustellen?
4.) Ist sie bereit, entsprechende
Maßnahmen zu treffen, damit die Behandlung besitzloser und
minderbemittelter Heilbedürftiger unentgeltlich auf Staatskosten
erfolgt?
Prag,
den 19. Oktober 1928.