1847/XXVII.

Interpelace

posl. H. Bergmanna, Karla Moudrého a druhù

vládì

o zaøazení obce Rossbachu do skupiny míst B èinovného státních zamìstnancù.

Mìstys Rossbach leží v nejzápadnìjším cípu hranice Èsl. republiky, jsa vklínìn mezi hranice sasské a bavorské. Rossbach jest bez hospodáøského okolí, obklopen svìtovými láznìmi: Frant. Láznì, Mariánské, Karlovy Vary a Bad Elster v Sasku, vzdálen 1 h. od Rossbachu.

Rossbach je výhradnì místem silnì vyvinutého prùmyslu. Životní potøeby zdražují se jednak dopravou po bavorské dráze (Cheb - Aš), jednak o další dovozné z Aše do Rossbachu. Podotýká se, že Rossbach byl již jednou - dle výn. školní rady ze dne 6./II. 1885 è. 7482, vzhledem k mimoøádným drahotním pomìrùm, zaøadìn do I. tøídy (Praha) místního pøídavku. Tehdejší drahotní pomìry se nezlepšily, naopak zhoršily, Nìmci z øíše skupují zde vše, a to za každou cenu, za jejich dobrou marku.

Ceny životních potøeb pohybují se v této výši:

Chléb bílý 1.70 kg 5.50
Chléb èerný 1.70 kg 5.30
Mouka pšenièná
1 kg
4.20
Maso hovìzí
"
18.-
"
vepøové
"
20.-
"
telecí
"
18.-
Lùj
"
12.-
Vuøt - salám
"
22 - 45.-
Slanina syrová
"
20 - 24.-
Cukr
"
7 - 7.20
Káva praž.
"
40 - 48.-
Slad
"
7,60
Hrách
"
6.-
Èoèka
"
7.20
Rýže
"
4.20 - 4.80
Jablka
"
4 - 8.-
Hrušky
"
3 - 5.-
Švestky èerstvé
"
3 - 6.-
Švestky suš.
"
8.-
Umìlé tuky
"
14.-
Zelí hláv.
"
2.50
Zelí kys.
"
3.-
Cibule
"
3.-
Celer
"
8.-
Mrkev
"
3.20
Petržel
"
6.-
Køen
"
20.-
Máslo
"
32 - 34.-
Tvaroh
"
7.-
Brambory
"
-.80
Vejce
1 kus
1.20
Kvìták
"
4 - 7.-
Mléko
1 l
2.20 - 2.40
Ocet
l
2.-
Petrolej
"
2.50
Brambory
1 q
70.-
Uhlí hnìdé
"
23.-
Brikety
"
27.-
Mìkké døevo palivové 1 m 180.-
Elektrický proud 1 kw 4.-
Žemle 3 za 1 Kè - 4 za 1.-
Podrážky pán. 18 - 25.-
Podrážky dám. 15 - 20.-
Boty pán. obyè. 150 - 165.-
Boty dám. obyè. 120.-
Pokojíèek pro svobodné bez snídanì, peøin a otopu mìs. 160.-
Pokojíèek a kuchyòka pro ženatého mìs. 180 - 250.-

Z tìchto dùvodù táží se podepsaní vlády:

1. Je-li ochotna pøeøaditi mìstys Rossbach podle odst. 7 § 12 platových zákonù do skupiny míst B èinovného státních zamìstnancù?

2. Je ochotna sdìliti podepsaným co v této vìci zaøíditi hodlá?

V Praze dne 21. øíjna 1928.

Bergmann, Moudrý,

Procházka, Zeminová, Riedl, Chvojka, Knejzlík, dr. Klapka, Vlèek, Sladký, Mikuláš, dr. Uhlíø, Netolický, Slavíèek, Buøíval, inž. Záhorský, Hrušovský, Langr, dr. Franke, Špatný, Lanc, Èervinka.

Pùvodní znìní ad 1847/XXIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit des der staatsbürgerlichen Freiheit und des nationalen Empfindens hohnsprechenden Verhaltens des Gymnasialdirektors Dr. Viktor Hevler in Karlsbad.

Sonntag den 9. September 1928 fand ein vom Bunde der Deutschen in Böhmen, Ortsgruppe Karlsbad veranstaltetes Volksfest am Jägerhause statt. Das Fest dieses unpolitischen Vereines wurde vormittags eingeleitet mit einem Kinderfestzuge und waren viele tausende Kurgäste aus aller Herren Länder Zeugen dieses lieblichsten Festzuges, der sich je durch den Weltkurort bewegt hat. An dem Festzuge beteiligten sich nur Kinder, in reich geschmückten Kinderwägen selbst unsere Jüngsten, dann folgten die Zwei- bis Dreijährigen und zum Schlusse unsere schulpflichtige Jugend auf Rollern. Mit grünem Reißig geschmückt und blauen Fähnchen verziert, bewegte sich so die Hoffnung unseres Volkes durch die Strassen unserer schönen Sprudelstadt, umjubelt von den Kurgästen und der einheimischen Bevölkerung. Nicht selten sah man Erwachsene mit vor Freude tränenfeuchtem Auge. In dieser Freude mischte sich aber auch kaum verhaltene Erregung wegen des unverantwortlichen Vorgehens des Direktors des hiesigen deutschen Realgymnasiums, welcher trotz seiner Zugehörigkeit zu dem veranstaltenden Verein den traurigen Mut aufbrachte, der, seiner Anstalt anvertrauten Jugend, besonders der ersten beiden Jahrgänge, die schon seit Wochen zu diesem Kinderfestzuge gerüstet hatten, unter bewußt falscher Auslegung eines Erlasses die Teilnahme an diesem Kinderfeste verboten hatte. An diesem Verhalten konnte man feststellen. daß es leider auch deutsche Jugendbildner gibt, die statt ihre Pflichten gegenüber dem Volkstum zu erfüllen, glauben, päpstlicher sein zu müssen als die tschechische Staatspolizei. Der Erlaß, auf welchen sich der famose Direktor berufen hatte, verbietet die Teilnahme der Mittelschuljugend an politischen Kundgebungen, was auch nur gutgeheißen werden kann. Bei der sonntägigen Veranstaltung handelt es sich aber um einen harmlosen Kinderfestzug, veranstaltet vom unpolitischen Bund der Deutschen in Böhmen. Das Vorgehen des Direktors ist daher geradezu als unverständlich zu bezeichnen und es steht fest, daß ein tschechischer Direktor in einer tschechischen Stadt, der sich erkühnen sollte, ein ähnliches, unbegründetes und widersinniges Verbot zu erlassen, von der Bevölkerung keinen Tag länger auf seinem Posten geduldet werden würde.

Die Unterzeichneten fragen daher:

1. Ist der Herr Minister bereit, den genannten Direktor dahingehend zu belehren, daß ein solches Verbot, womit die Teilnahme von Kindern an einem von einem vollständig unpolitischen Vereine veranstalteten Kinderfestzuge, mit der in jedem geordneten Staatswesen geheiligten staatsbürgerlichen Freiheit der Eltern, denen doch in diesem Falle allein das Entscheidungsrecht zukommt, unvereinbar und ungesetzlich ist?

2. Ist der Herr Minister bereit, zu erheben, ob jemals von einem tschechischen Mittelschuldirektor seinen Schülern die Teilnahme an einem von einem behördlich bewilligten unpolitischen Verein veranstalteten Festzuge, oder gar, wie im oben geschilderten Falle "Kinderfestzuge" verboten hat?

3. Ist der Herr Minister bereit, die Schulbehörden dahingehend zu belehren, daß die Pflege des angestammten Volkstums, seiner Sitten und Gebräuche, sittliche Pflicht der unterstellten Lehrpersonen ist?

4. Ist der Herr Minister bereit, die deutschen Schulleitungen dahingehend zu belehren, daß daher die Teilnahme der Schuljugend an deutschen Festlichkeiten mindestens in demselben Ausmaße zu bewilligen ist, wie dies seitens der tschechischen Schulleitungen seit jeher selbstverständliche Übung ist?

Prag, am 17. Oktober 1928.

Ing. Kallina,

Dr. Keibl, Weber, Ing. Jung, Wenzel, Szentiványi, Dr. Korláth, Nitsch, Dr. Holota, Füssy, Knirsch, Koczor, Simm, Geyer, Dr. Wollschack, Siegel, Horpynka, Dr. Lehnert, Schneider, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Koberg.

Pùvodní znìní ad 1847/XXIV.

Interpellation

des Abgeordneten Rudolf Schneider und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend den Flugtag in Krischwitz bei Tetschen.

Wie in vielen Orten der Èechoslovakischen Republik veranstaltete die Masaryk-Flugliga auch in Nordböhmen und zwar auch in Krischwitz, Bez. Tetschen, einen sogenannten Flugtag, bei dem alle Errungenschaften auf flugtechnischem Gebiete vorgeführt werden sollten. Der Flugtag war für Sonntag, den 30. September angesetzt und wurde dann infolge schlechten Wetters auf Sonntag, den 14. Oktober verschoben. An beiden Sonntagen konzertierte in Tetschen und in Bodenbach eine Militärmusikkapelle, die eigens zu diesem Zwecke aus Reichenberg gekommen war. Mit Rücksicht auf das verlautbarte umfangreiche Programm des Flugtages - es wurde neben Kunstflügen und Passagierflügen auch kriegsmäßiges Fliegen in Aussicht gestellt - hatte sich am 14. ds. nachmittags eine nach Tausenden zählende Menschenmenge aus dem ganzen nordböhmischen Gebiete in Krischwitz eingefunden. Die Flieger der Masarykliga, die schon am Vormittag am Flugplatz in Krischwitz landen sollten, waren bis Mittag noch nicht angekommen. Als sie auch in den frühen Nachmittagstunden noch nicht erschienen waren, wurde auf vieles Fragen der Zuschauer seitens der am Flugplatz beschäftigten Militärpersonen erklärt, daß die Flugzeuge der Masarykliga infolge der schlechten Wetterverhältnisse in Mittelböhmen nicht starten konnten und daß nach 4 Uhr nachmittags zur Durchführung des Flugtages Militärflieger erscheinen werden. Als aber zu der angegebenen Zeit keine Spur von einem Flieger zu sehen war und die konzertierende Militärkapelle abzog, bemächtigte sich der zahlreichen Zuschauer große Unruhe. Die Fragen, ob der Flugtag stattfindet oder nicht, konnten aber zu diesem Zeitpunkte, den vorher am Flugplatze anwesenden Offizieren nicht vorgetragen werden, weil sich dieselben bereits aus dem Staube gemacht hatten. Eine Mannschaftsperson verkündete dann später zur größten Überraschung aller Teilnehmer, die ihr Eintrittsgeld bereits in den frühen Nachmittagsstunden entrichtet hatten, daß der Flugtag abgesagt ist und daß sich jeder Teilnehmer das Eintrittsgeld zurückgeben lassen könne. Die Empörung, die diese Mitteilung auslöste, war ungeheurlich und steigerte sich noch um vieles, als, soweit bisher festgestellt werden konnte, an einer Kasse niemand mehr anwesend gewesen ist und die andere "amtierende Kasse" die Einlösung der Eintrittscheine die an den anderen Kassen gelöst wurden, prompt verweigerte. Es war keine einzige Stelle auf dem ganzen Flugplatze, auch keiner der vorher so geschäftigen Offiziere zu sehen, welchem man hätte diese Beschwerden vortragen können. Auch konnte niemand eine Auskunft geben, auch die noch anwesenden Militärmannschaftspersonen nicht, die scheinbar ohne jede weitere Weisung von ihren Herren Offizieren verlassen wurden.

Wie verlautet, soll auch bei der Auswahl des Fluggeländes mit den Besitzern desselben ziemlich rigoros vorgegangen worden sein, so ähnlich, wie es bei Mannövern geschieht.

Ich stelle nach Darlegung dieses Sachverhaltes an den Herrn Minister folgende Anfragen:

1.) Ist die Veranstaltung von Flugtagen überhaupt notwendig zur Förderung des Flugverkehres, solange die Verkehrssicherheit auf èechoslovakischen Flugzeugen nicht gewährleistet ist?

2.) Ist es notwendig, auf solchen Flugtagen Kriegsflüge unter den verschiedensten kriegerischen Annahmen vorzuführen, zu einer Zeit, wo die amtlichen Prager Stellen immer wieder den Friedenswillen der Tschechoslowakei verkünden?

3.) Was besteht für Verhältnis zwischen der Masarykflugliga und den am Sonntag in Aussicht gestellten Militärfliegern und wieso kam es, daß zu dem angekündigten Flugtag überhaupt kein Flugzeug erschienen war, trotzdem an diesem Tage über Nordböhmen herrliches, sonniges Herbstwetter herrschte?

4.) Hält es der Herr Minister für notwendig, eine entsprechende Erklärung für den durch nichts begründeten Ausfall des Flugtages zu geben, damit die am "Krischwitzer Flugfelde" zu Tausenden erschienen auf so unerhörte Weise genarrten Zuschauer Kenntnis erhalten, wem sie eigentlich ihr Flugtagsvergnügen zu danken haben?

5.) Ist der Herr Minister bereit, eine strenge Untersuchung dahingehend einzuleiten, was mit den eingezahlten aber nicht zurückgegebenen Eintrittsgeldern geschah?

6.) In welcher Form stellt sich der Herr Minister die Entschädigung der zahlreichen auf so plumpe Art geprellten Opfer vor, die förmlich einem Betruge aufgesessen sind im guten Glauben, daß die großartigen Ankündigungen des Flugtages wie auch die Masarykliga selbst auch tatsächlich ernst zu nehmen seien?

7.) Ist es notwendig gewesen, zu diesem verkrachten Flugtag, der eine auswischbare Blamage für unser tschechoslowakisches Flugwesen bedeutet, erst eine Militärkapelle aus Reichenberg nach Tetschen und Bodenbach zu zitieren oder wäre es besser gewesen dieses Geld zu ersparen und die friedliche arbeitende Bewohnerschaft des deutschen Gebietes Nordböhmens mit akrobatischen und kriegerischen Flugzeugvorführungen überhaupt zu verschonen?

Prag, am 17. Oktober 1928.

Schneider,

Horpynka, Dr. Lehnert, Geyer, Krebs, Weber, Matzner, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Siegel, Knirsch, Dr. Wollschack, Wenzel, Dr. Keibl, Dr. Koberg, Ing. Jung, Simm, Szentiványi, Koczor, Nitsch, Dr. Korláth, Füssy, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 1847/XXV.

Interpellation

der Abgeordneten Matzner, Nitsch und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Verhinderung der Versammlung des Sudetendeutschen Landbundes in Podersam.

Der Sudetendeutsche Landbund, die unabhängige politische Organisation des deutschen Landvolkes hatte für Sonntag, den 14. Oktober eine öffentliche Versammlung nach Podersam einberufen, die ordnungsgemäß bewilligt wurde. Obwohl in diesen Tagen auch noch vier andere Versammlungen in verschiedenen Landgemeinden des Bezirkes ohne behördliche Assistenz stattgefunden haben, hielt es die politische Bezirksverwaltung in Podersam für notwendig, zu dieser Versammlung als Regierungskommissär den Beamten Sedláèek zu entsenden. Als Beginn der Versammlung war 9 Uhr vormittags festgesetzt. Wie immer in solchen Fällen, war zur Zeit der Einberufung der Saal noch ziemlich leer und die Einberufer wollten noch zuwarten, weil für die Podersamer Versammlung nicht nur von Seite der Anhänger des Sudetendeutschen Landbundes, sondern auch von gegnerischer Seite, dem Bund der Landwirte, eine starke Werbearbeit betrieben war und weil die Zahl der voraussichtlichen Versammlungsteilnehmer sich schon auf der Straße feststellen ließ. Da die anderen vier Versammlungen einen Massenbesuch aufwiesen, war auch in Podersam mit einer starken Beteiligung zu rechnen. Den Vorstellungen der Einberufer des Herrn Hahnl aus Podersam und des ehemaligen Abgeordneten Mayer aus Eger, daß mit Rücksicht auf den oben geschilderten Umstand mit der Eröffnung der Versammlung noch zugewartet werden müsse, schenkte der sehr nervöse Beamte der politischen Bezirksverwaltung Podersam absolut kein Gehör. Man hatte den Eindruck, daß es dem Herrn einfach nicht angenehm ist, wenn er den Sonntag Vormittag im Dienst in einer Versammlung verbringen muß wahrscheinlich hatte er anderweitig schon über seine Zeit verfügt und so setzte er sich mit einem mutwilligen Verbot der Abhaltung der Versammlung über seine Pflichten hinweg.

Die Gefertigten tragen den Herrn Minister:

1.) Ist es überhaupt notwendig, daß vor Beginn der Wahlperiode in die Landesund Bezirksvertretungen die politischen Versammlungen überwacht werden?

2.) Wenn ja, ist der Herr Minister bereit, dafür zu sorgen daß die zu diesen Versammlungen entsendeten Beamten auf die Wünsche der Wählerschaft entsprechend Rücksicht nehmen?

3.) Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sorgen, daß in die Versammlungen nur solche Beamte entsendet werden, die frei sind von jeder nationalen Gereiztheit und denen die Erfüllung ihrer Pflicht näher steht als ihre Privatangelegenheiten?

4.) Ist der Herr Minister endlich geneigt, dafür zu sorgen, daß Beamte, die mit Rücksicht auf ihre tschechisch - nationale Einstellung ihren offenkundigen Haß gegen die deutsche Bevölkerung nicht zu verbergen vermögen, möglichst umgehend aus dem deutschen Gebiete entfernt werden?

Prag, am 18. Oktober 1928.

Matzner, Nitsch,

Dr. Koberg, Ing. Kallina, Siegel, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Knirsch, Geyer, Koczor, Dr. Wollschack, Füssy, Dr. Holota, Dr. Korláth, Szentiványi, Simm, Krebs, Wenzel, Ing. Jung, Weber, Horpynka, Schneider.

Pùvodní znìní ad 1847/XXVI.

Interpellation

der Abgeordneten Kirpal, Blatny und Genossen

an die Regierung

wegen Errichtung einer Lupusheilstätte.

Das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen und körperliche Erziehung hat mit Erlaß Z. 9981 vom 1. April 1925 ein Rundschreiben an alle Distrikts- und Gemeindeärzte und Krankenhäuser verschickt, in welchem es zur Zählung der im zuständigen Amtsbereich befindlichen Lupuskranken auffordert. Das Ministerium hat in diesem Erlaß die sehr schönen und zutreffenden Worte gebraucht:

"Es gibt keine andere Krankheit, die größerer Vernachläßigung anheimgefallen wäre, als die Erkrankung an Lupus. Trotzdem die daran Leidenden sehr wohl erwerbsfähig sind, werden sie durch die Voreingenommenheit der Gesellschaft häufig daran gehindert und fallen den öffentlichen Fonds zur Last. Jetzt dürfte der Zeitpunkt erschienen sein, um etwas im Interesse dieser armen Erkrankten zu unternehmen."

Die Zählung ist längst abgeschlossen, das Resultat der Zählung liegt in einer ausführlichen und sorgfältigen Arbeit von Dr. Hynek Pelc vor. (O Lupu v republice Èeskoslovenské. Im Verlag der Mladá Generace lékaøù v ústø. jedn. èsl. lékaøù.) Die Ergebnisse der Zählung der Lupuskranken sind dort wie folgt angegeben:

In Böhmen 737
in Mähren und Schlesien 512
in der Slowakei u. Karpathorußland 362
zusammen also in der ÈSR 1611

Dieses Ergebnis wird aber von Pelc selbst als zu niedrig angesehen und dieser Forscher schätzt die wirklich richtigen Zahlen der Lupuskranken im Gebiete unserer Republik:

Böhmen 1125
Mähren und Schlesien 750
Slowakei u. Karpathorußland 1125
zusammen also 3000

Lupuskranke.

Dem Geschlechte nach zählt Pelc die Zahl der kranken Männer auf 1110, der kranken Frauen auf 1890.

Das Ministerium hat indem zitierten Erlasse selbst erklärt, daß im Interesse dieser Kranken etwas geschehen müsse. Diese Auffassung ist richtig, doch sind wir der Ansicht, daß die Tat, die für diese 3000 Unglücklichen gesetzt wird, nicht in einer bloßen Beteuerung der Humanität bestehen kann, sondern endlich zur Realisierung der berechtigten Forderung nach Errichtung einer Lupusheilstätte führen muß.

Die Behandlung der Lupuskranken ist langwierig, erfordert spezielle Einrichtungen und spezielle Kenntnisse. Sie ist kostspielig und es kann daher der Aufwand fast nie von den Betroffenen selbst getragen werden, da der Lupus ebenso wie seine Schwesterkrankheit, die Lungentuberkulose, sich sein Opfer mit besonderer Vorliebe im Proletariat sucht. Es ist also gar nicht denkbar, daß die vom Lupus Heimgesuchten aus eigener Kraft zur Heilung ihres Leidens etwas tun können. Auch dann nicht, wenn Anstalten bestünden. ohne daß der Staat die Kosten der Heilung Unbemittelter übernimmt. Es ist also die Aufgabe der Regierung eine zweifache: Es sind die notvendigen Anstalten mit zureichender Bettenzahl zu errichten und die unentgeltliche Pflege Unbemittelter sicherzustellen.

Wenn man nun bedenkt, daß die meisten dieser proletarischen Kranken erwerbsfähig sein könnten wie das Ministerium richtig sagt, wenn sie nicht durch die "Voreingenommenheit der Gesellschaft" daran gehindert wären und daß sie infolgedessen "den öffentlichen Fonds zur Last fallen", so erkennt man, daß in unserem Staate eine große Verschwendung und Mißwirtschaft dadurch getrieben wird, daß man Tausende von Arbeitsfähigen und Arbeitswilligen zu einem Parasitendasein zwingt, weil man es unterläßt, öffentliche Vorsorge für die Heilung ihres Leidens und der Beseitigung des Hindernisses für ihre Erwerbstätigkeit zu treffen. Diese Verschwendung und Mißwirtschaft steht im Gegensatz zu der Energie, mit welcher die angebliche "Verschwendung" der autonomen Körperschaften bekämpft wurde. Hier wäre also ein geeignetes Betätigungsfeld für unsere Regierung, um eine Leistung zu vollbringen, die tatsächlich im Interesse der vielberufenen Volkswirtschaft gelegen wäre.

Sie wäre auch im Interesse unseres Ansehens m Auslande gelegen, denn es kann der an sozialen Einrichtungen interessierten Fachwelt nicht verheimlicht werden, daß in unserer Republik für die Lupuskranken nicht von staatswegen gesorgt wird. Unser als arm geltendes Nachbarland Österreich hat bei viel geringerer Einwohnerzahl eine musterhaft eingerichtete Lupusheilstätte mit 120 Betten. Es hebt auch nicht die Achtung vor dem eigenen Staatswesen in den Kreisen der Betroffenen, die wissen, daß es im Inlande nicht, wohl aber jenseits der Grenzen eine Anstalt gibt, die die ersehnte Heilung bringen könnte.

Aus allen diesen Gründen stellen die Gefertigten an die Regierung folgende Fragen:

1.) Wann gedenkt die Regierung die lang versprochenen und dringend notwendigen Anstalten für Lupuskranke zu errichten?

2.) In welcher Zahl und an welchen Orten sollen diese Anstalten errichtet werden?

3.) Ist die Regierung in Anbetracht des durch das Gesetz vom 13. Juli 1927, Nr. 77 geschaffenen Notstandes der Selbstverwaltungskörperschaften bereit, die Kosten der Errichtung der Anstalten in den Staatsvoranschlag einzustellen?

4.) Ist sie bereit, entsprechende Maßnahmen zu treffen, damit die Behandlung besitzloser und minderbemittelter Heilbedürftiger unentgeltlich auf Staatskosten erfolgt?

Prag, den 19. Oktober 1928.

Kirpal, Blatny,

Srba, Grünzner, Heeger, Dietl, Dr. Winter, Hackenberg, Schuster, Roscher, Chalupník, Svoboda, de Witte, Schäfer, Chalupa, Pohl, Brodecký, Kaufmann, Dr. Czech, Taub, Schweichhart, Dr. Dérer, Katz.




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