Pùvodní znìní ad 1480/II.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an dem Finanzminister

in Angelegenheit der unberechtigten Heranziehung von Mittelschuldirektionen zu Steuermittlungszwecken.

Im Laufe des Monates Jänner wurde von mehreren Steueradministrationen an Direktionen der Mittelschulen amtliche Zuschriften zugestellt, in welchen die Schuldirektionen aufgefordert werden, Verzeichnisse über den Nebenverdienst der Professoren mit der Höhe des dadurch erzielten Nebenverdienstes einzusenden. Als Beispiel sei eine dieser Zuschriften in genauer Abschrift hier angeführt:

"È. j. IV - ai 1927.

Zl.

Berní správa v jablonci n./N.

Steueradministration in Gablonz a. N.

11. 1. 1928.

P. T. Správì - øeditelství Schulleitung-Direktion Staatsrealgymnasium in Gablonz.

Ve smyslu § 46 zákona danì z obratu ze dne 16. prosince 1926, èíslo 246 Sb. z. a n. žádáme o pøedložení bìhem 14 dnù individuelního výkazu uèitelských sil, které v roce 1927 mìly pøíjem ze soukromého vyuèování øeèem, hudbì aj. Výši pøíjmu rovnìž sdìlte. Za správné podání jest správa školy odpovìdna.

Im Sinne des § 46 des Umsatzsteuergesetzes vom 16./12. 1926, Zl. 246 Slg. d. G. u. V. wird ersucht, binnen 14 Tagen einen individuellen Ausweis über jene Lehrpersonen vorzulegen, welche im Jahre 1927 Einnahmen und deren Höhe für die Erteilung von Privat-, Musik-, Sprach-Unterricht und sonstige Einnahmen Hatten: für die richtige und rechtzeitige Vorlage wird die Schulleitung verantwortlich gemacht.

Vrchní finanèní rada:

Der Oberfinanzrat:

Smolík."

Zwar sind im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Nr. 268/1923 die Steuerbehörden berechtigt, die Hilfe der staatlichen und öffentlichen Aemter bei Ermittelung der Steuerverpflichtung in Anspruch zu nehmen und die Aemter sind verpflichtet diese angeforderte Hilfe zu leisten. Keineswegs aber kann aus dem § 46 des genannten Gesetzes herausgelesen werden, dass irgend eine Steuerbehörde das Recht hat, Unmögliches von einem Amte zu verlangen und das Amt auch noch dafür verantwortlich zu machen.

Für die Professoren und Direktoren der Mittelschulen gilt noch heute die sogenannte Lehrerdienstpragmatik, das Gesetz von 28. Juli 1917, R. G. Bl. Nr. 319, welche im § 37 die Nebenbeschäftigung der Lehrer ganz genau regelt. Insbesondere wird genau festgestellt, für welche Art von Nebenbeschäftigung der Lehrer die Bewilligung seiner vorgesetzten Behörde braucht. Eine andere Art von Nebenbeschäftigung als im § 37 angeführt ist, braucht der Lehrer seiner vorgesetzten Behörde überhaupt nicht anzuzeigen. Es ist auch selbstverständlich, dass das Gesetz die Staatsbürgerlichen Freiheiten eines Mittelschulprofessors nicht über das unbedingt notwendige Mass hinaus einschränken darf. Die Direktionen haben infolgedessen gar keine Kenntnis, welche Nebenbeschäftigung die einzelnen Lehrer der Anstalt haben, sie sind gar nicht berechtigt, danach zu fragen und würden sie das rechtigt, danach zu fragen und würden sie das tun, so könnte jeder Lehrer die Auskunft verweigern. Die Direktionen sind daher nicht imstande, dem "Ersuchen" der Steuerbehörde Folge zu leisten und die Lehrer anzugeben, welche eine Nebenbeschäftigung haben, umsoweniger werden die Direktionen in der Lage sein, die Höhe des Verdienstes aus solcher Nebenbeschäftigung anzugeben.

Trotzdem diese gesetzliche Grundlage der ganzen Frage den Steuerämtern bekannt sein muss, so werden die Direktionen für die richtige und rechtzeitige Vorlage solcher Verzeichnisse auch noch verantwortlich gemacht. Wenn dieser unberechtigte Schlusssatz dieser amtlichen Zuschrift nicht eine unerlaubte Überschreitung der Kompetenz der Steuerämter wäre, so müsste er direkt lächerlich werden, weil man auf den Gedanken kommen könnte, dass der Steuerbeamte einen Mittelschuldirektor wie ein kleines Kind irgendwie schrecken und gefügig machen will.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Finanzminister ob er bereit und gewillt ist:

1.Die Steuerbehörden aufzuklären, inwieweit sie berechtig sind Auskünfte in Steuerangelegenheiten seitens der Mittelschuldirektionen zu verlangen?
2.Die Steuerbehörden über den Ton zu unterrichten, in welchem sie mit den Mittelschuldirektionen als Ämtern zu verkehren haben?
3.Die Steueradministrationen, die ungehörige Zuschriften nach obenangeführtem Musster weiters herausgegeben haben, zu veranlassen, die selben wieder Zurückzuziehen?

Prag, am 8. Februar 1928.

Horpynka, dr. Rosche, Matzner, dr. Schollich, Szentiványi, Nitsch, dr. Jabloniczky, dr. Szüllö, Wenzel, dr. Keibl, Siegel, dr. Koberg, Füssy, dr. Holota, dr. Lehnert, inž. Kallina, Weber, Koczor, inž. Jung, dr. Korláth, Fedor, Gregorovits, dr. Wollschack, Geyer, Knirsch, Krebs, Simm.





Pùvodní znìní 1480/III.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Minister für Nationalverteidigung

wegen des verbotenen Bezuges deutsche Soldaten.

In der letzten Zeit kam von jungen deutschen Volksgenossen die im Herbst nur aktiven Militärdienstleistung eingerückt waren, an die Verwaltung der Zeitschrift "Altvaterbote" und "Südmährerbote" Abbestellungen, in welchen darauf verwiesen wird, dass die Militärbehörde der Mannschaft den Bezug der beiden genannten Zeitschriften verboten hat. Die bereits abgerüsteten Soldaten bestätigten die Nachricht von einem solchen Verbote.

Die Unterzeichneten richten daher an den Herrn Minister für Nationaleverteidigung die Anfragen:

1.Ob dem Herrn Minister bekannt ist, von wem und wann ein solches Verbot erlassen wurde?
2.Falls ein Verbot erlassen wurde, wie der Herr Minister eine derartige Massnahme rechtfertigt, durch welche eine im Inland erscheinende, behördlich genehmigte periodische Druckschrift geschädigt und die freie Weiterbildung der Mannschaft beeinträchtigt erscheint?
3.Falls es sich um Übergriffe untergeordneter Organe handelt, ob der Herr Minister geneigt und gewillt ist, unverzüglich Massnahmen zu treffen, dass solche Übergriffe sich nicht wiederholen;

Prag, am 8. Februar 1928.

Horpynka, Weber, Nitsch, dr. Koberg, dr. Holota, dr. Rosche, inž Kallina, dr. Schollich, inž. Jung, dr. Keibl, Krebs, Knirsch, Szentiványi, Siegel, Geyer, Wnzel, Matzner, dr. Korlátz, Füssy, Simm, dr. Wolschack, Koczor.



Pùvodní znìní 1480/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Besetzung von Direktorstellen an deutschen Mittelschulen in Prag.

In der letzten Zeit wurde in Prag auf dem deutschen Staatsrealgymnasium in Prag III und auf der deutschen Staatsrealschule in Prag II die Direktorstelle ohne jede Konkursausschreibung besetzt. Dieser Vorgang ist vollkommen ungesetzlich und bedeutet eine schwere Schädigung der deutschen Mittelschullegrer, denen die Möglichkeit der Bewerbung um diese Stellen überhaupt genommen wurde. Außerdem hat aber eine dieser Besetzungen Begleiterscheinungen, welche in den Reihen der deutschen Mittelschulprofessoren und der ganzen deutschen Öffentlichkeit begreifliche Entrüstung ausgelöst hat.

Die Unterzeichneten haben 16. Feber 1926 an den Herrn Ministerpräsidenten eine Interpellation gerichtet (Druck 181-XVI), in der sie den Chef der Regierung darauf aufmerksam machen, dass als Direktor an die deutsche Staatsrealschule in Prag II ein tschechischer Professor ernannt werden soll und haben mit aller Deutlichkeit sich dagegen ausgesprochen, dass die Leitung eines Kulturinstitutes eines bestimmten Volkes einem anderen, als dem Angehörigen desselben Volkes anvertraut werde. Der Herr Ministerpräsident Èerný hat am 19. April 1926 diese Interpellation dahin beantwortet (Druck 250-VI), dass zum Zwecke der Besetzung dieser Direktorstelle der Konkurs ausgeschrieben werden wird. Diese vom Herrn Ministerpräsidenten in Aussicht gestellte und selbstverständliche Ausschreibung ist aber unterblieben und zum Direktor der deutschen Staatsrealschule in Prag II tatsächlich ein Angehöriger der tschechischen Nation, der Professor Franz Vavroušek ernannt worden. Wir erklären ausdrücklich, dass der Protest gegen diese Ernennung keineswegs in persönlicher Abneigung gegen den genannten Professor seine Qualifikation und Eignung für den Direktorposten, müssen aber ausdrücklich Verwahrung dagegen einlegen, dass zum erstenmal ein nur den Deutschen gebührender Arbeitsplatz von so hoher kultureller Bedeutung einem Volksfremden übergeben wurde. Die Ausschreibung wurde nur unterlassen, um diesen Rechtsbruch an dem deutschen Volk ungehindert begehen zu können. Die Ausreden "dass Professor Vavroušek nur für Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache geprüft ist, bei der deutschen Sektion des Prager Landesschulrates als Hilfsreferent tätig gewesen und außerdem den Vorgang des Schulministeriums begründen und entschuldigen. Die Schulverwaltung hatte Gelegenheit, den genannten Professor in das Schulministerium selbst zu berufen, wenn es ihn wegen der Lehrbefähigung für deutsche Schulen an tschechischen Mittelschulen nicht verwenden wollte.

Die Unterzeichneten richten daher an den Herrn Schulminister die Anfrage, ob er geneigt und gewillt ist

1.den Direktor Franz Vavroušek der deutschen Staatsrealschule in Prag II sofort dem Schulministerium zuzuteilen;
2.in aller Deutlichkeit zu erklären, dass in Hinkunft zu Direktoren an deutschen Mittelschulen nur Professoren ernannt werden sollen, die sich zur deutschen Nationalität bekennen;
3.allen Schulbehörden den eindeutigen Auftrag zu geben, alle zur Besetzung kommenden Stellen im Schuldienste, im Schulverwaltungs- und Schulaufsichtsdienste ordnungsmässig zur Ausschreibung zu bringen?

Prag, am 8. Februar 1928.

Horpynka, dr. Holota, inž. Kallina, dr. Schollich, Koczor, Siegel, inž Jung, Knirsch, dr. Lehnert, Matzner, Weber, dr. Koberg, Krebs, Geyer, Simm, Füssy, dr. Keibl, dr. Rosche, Wenzel, dr. Wollschack, Szentiványi, dr. Korláth, Nitsch.






Pùvodní znìní 1480/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Schuster und Genossen

an den Minister des Innern

wegen neuerlicher Konfiskation der Zeitschrift "Der Bund".

In der Nummer 23 des in Reichenberg erscheinenden Fachblattes des Deutschen Bauarbeiterverbandes "Der Bund", das in letzter Zeit wiederholt der Beschlagnahme verfiel, wurden wiederum nachfolgende Stellen konfisziert:

"Eine haarsträubende Arbeiterrechtsbeugung des Bezirksgerichtes in Römerstadt durch den O. L. B. R. Dr. Ernst Dittrich. Tausenden von Arbeitern der gesetzliche Urlaub geraubt".

"Der reaktionäre Richter, O. L. G. R. Dr. Dittrich, brachte es, trotzdem man ihm auch die oberstgerichtliche Entscheidung unter die Nase hielt, fertig, die Klage abzuweisen mit der lächerlichen Begründung, dass der Kläger das Arbeitsverhältnis vor dem Antritt des Urlaubes (vor August 1927) ohne wichtigen Grund auflöste und deshalb keinerlei Ansprüche stellen könne, was auch, wie er meint, im § 10 des Arbeiterurlaubgesetzes eigentlich gar nichts zu tun. Diesen Paragraphen wählte sich der reaktionäre Richter nur, um ein Stückchen Arbeiterrecht vergewaltigen zu können."

"Und eine solche Hottentottenmoral der deutschen Ordensgesellschaft, die übrigens im Arbeiterurlaubgesetz keine Stütze findet, ist merkwürdigerweise imstande, dem Richter den Verstand zu nehmen oder zumindestens zu verwirren. Hätte der Richter das Arbeiterurlaubgesetz hinreichend studiert und hätte er die oberstgerichtliche Entscheidung nicht ignoriert, so hätte er der Klage Recht geben müssen und viele Arbeiter wären zu ihrem Stückchen Urlaubsrecht gekommen. So aber hat O. L. G. R. Dittrich gegen das Gesetz und gegen den Obersten Gerichtshof entschieden, wodurch vielen Arbeitern (eine Berufung ist wegen dem zu geringen Betrage nicht möglich) der ihnen zustehende gesetzliche Urlaubsanspruch geraubt wurde. Und solchen reaktionären Richtern ist die Gesittete Arbeiterschaft ausgeliefert. Man darf wohl die Frage stellen: Darf den wirklich dieser Richter, O. L. G. R. Dr. Dittrich ungestraft das Gesetz und somit auch die Gesetzgebung und die Entscheidungen des Obersten Gerichtes unbeachtet lassen, wodurch er der Arbeiterschaft ungeheuren finanziellen Schaden zufügt und wäre es nicht höchst nötig, dass sich auch das Parlament gegen solche Vergewaltigungen der Gesetze wendet und energisch verwahrt?"

Wir fragen den Herrn Minister, ob er die angeführte Konfiskation billigt?

Prag, den 7. Feber 1928.

Schuster, Stivín, Hampl, Geršl, Dietl, Taub, Blatny, Katz, dr. Czech, Pohl, Grünzner, Leibl, Schäfer, inž. Neèas, Hackenberg, Kirpal, Tayerle, de Witte, Srba, Schweichhart, Heeger, Kaufmann, Chalupník, Roscher.

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