Eine weitere Belastung der Mühlen, besser
gesagt der Wasserwerke im allgemeinen, ist die Wasserkraftsteuer.
Diese Wasserkraftsteuer, die seinerzeit vom Hause beschlossen
wurde, war eigentlich nur als vorübergehende Steuer gedacht,
die mit Rücksicht auf die Kohlensteuer ausgleichend wirken
sollte. Wir sehen heute, daß die Kohlensteuer fast abgebaut
ist, die Wasserkraftsteuer aber mit ihrem ersten Satze noch immer
besteht. Bei der Schaffung dieser Steuer für Wasserwerke
hat man natürlich ganz darauf vergessen, daß die Instandhaltung
der Wasserwerke, die Instandhaltung der Zulaufgräben, des
Wasserwehrs und auch des Antriebmotors horrende Geldmittel erfordert,
die zu verzinsen und zu amortisieren für das Wasserwerk oder
die Mühle eine große Belastung darstellen. Man hat
darauf hingewiesen, daß das Wasser umsonst ist. Wenn man
sich aber heute den Entwurf eines Wasserwerkes bei den kleineren
oder mittleren Mühlen vorlegen läßt, wird man
staunen, welch große Beträge dafür aufgewendet
werden und welch große Einnahmen erforderlich sind, um die
Verzinsung und Amortisierung hereinzubringen. Man hat aber auch
früher vor und während des Krieges die Einkommen- und
Erwerbsteuer der Wasserwerke mit dem Hinweis darauf höher
bemessen, daß sie eine billige Antriebskraft besitzen. Auf
der einen Seite ist also mit der Instandhaltung der Wasserwerke
eine Mehrbelastung verbunden, auf der anderen Seite sind sie einer
höheren Besteuerung ausgesetzt, und trotzdem hat man ihnen
noch die Wasserkraftsteuer auferlegt. Der Ertrag dieser Steuer
ist sicher nicht so hoch, als man erwartet hatte und ich glaube,
daß das Ministerium sich doch mit dem Gedanken vertraut
machen muß, diese Steuer abzubauen.
Man beabsichtigt jetzt im Finanzministerium,
die Schaffung eines wasserwirtschaftlichen Fondes, dem man 50%
der Einnahmen aus der Wasserkraftsteuer zuwenden will. Dadurch
will man einmal die nur vorübergehend gedachte Steuer für
immerwährende Zeiten festlegen. Man will damit sagen, daß
mit der Aufhebung der Wasserkraftsteuer auch das Gesetz über
den sogenannten Wasserwirtschaftsfonds fallen müßte.
Außerdem ist geplant, daß zu diesem Wasserwirtschaftsfonds
die Wasserwerke auch noch einen separaten Beitrag leisten sollen.
Da muß man sich fragen, welchen Wert eigentlich für
die Mühlen dieser Wasserwirtschaftsfonds haben soll. Der
Fonds soll doch allgemeinen volkswirtschaftlichen Zwecken dienen,
er ist aber nicht darauf berechnet, daß aus dies em Fonds
für die Instandhaltung der Wasserwerke, bzw. Zulaufgräben
irgendwelche Zuwendungen gemacht werden. Außer der Wasserkraftsteuer
sollen aber die Mühlen in späterer Zeit noch andere
Abgaben leisten, ohne jemals etwas zurückzubekommen. Wir
stehen deshalb auf dem Standpunkt und werden nicht erlahmen, immer
wieder an maßgebender Stelle vorstellig zu werden, daß
die Wasserkraftsteuer unbedingt aufgehoben wird. Ich möchte
auch noch darauf verweisen, daß heute in den Wasserbüchern
der einzelnen Bezirke eine derartige Unordnung herrscht, daß
daraus die unglaublichsten Prozesse resultieren können, oft
zum größten Schaden der prozeßführenden
Teile selbst. Die Regierung hat vor ca. 3 Jahren einen
Kredit von ca. 240.000 Kè zu dem Zweck bewilligt, daß
die Wasserbücher in Ordnung gebracht werden mögen. Heute
beträgt dieser Kredit, und zwar für Böhmen, Mähren
und Schlesien nur noch 45.000 Kè. Man muß fragen,
was bei der horrenden Anzahl von Wasserwerken
und Wasserbüchern mit diesem kleinen Betrage eigentlich angefangen
werden soll. Wenn man heute in den einzelnen Mühlen die Besitzer
fragt, ob sie Urkunden über ihr Wasserrecht besitzen und
ob die Behörden ordentliche Wasserbücher führen,
so stellt sich zumeist heraus, daß dies nicht der Fall ist.
So ähnlich ist es auch mit der Führung der Wasserbücher
bei den politischen Behörden. Es ist notwendig, daß
hier einmal Ordnung geschaffen wird, und wir erwarten von der
Regierung entsprechende Maßnahmen, um diesem Übelstande
abzuhelfen.
Zum Schlusse möchte ich nur erwähnen,
daß ich namens meiner Organisation allen jenen, die diesem
Gesetze ihre Zustimmung geben, Dank sage mit der Bitte, diesem
Gewerbestande wieder jene Beachtung zu schenken, die er früher
einmal genossen hat. Wir wollen für die Gesamtheit des Volkes
und der Menschheit arbeiten, weil wir ja der Lebensmittelbranche
angehören, die für die Allgemeinheit zu arbeiten verpflichtet
ist. Wir wollen zum Wohle unserer konsumierenden Kreise das Beste
leisten. Ich erwarte deshalb, daß auch vonseiten der Regierung
die von mir hier vorgebrachten Wünsche und Beschwerden an
den maßgebenden Stellen Berücksichtigung finden mögen.
(Potlesk poslancù nìm. strany živnostenské.)
Meine Damen und Herren! Wenn ich zum Auslieferungsbegehren
der Staatsanwaltschaft Olmütz das Wort ergreife, so geschieht
es, um einmal die Gelegenheit wahrzunehmen, öffentlich aufzuzeigen,
wie in diesem èechoslovakischen Parlamente, wo seit
einiger Zeit sogar schon die Redezensur des Hauspräsidiums
sehr stark gegen die lästigen Oppositionsredner, insbesondere
auch gegen die der Deutschen Nationalpartei geübt wird, auch
die Auslieferungspraxis gegen oppositionelle
Abgeordnete gehandhabt wird. Sollte aus meiner Rede der Regierung
Unangenehmes gestrichen werden, so ist dies wieder als ein neuer
Beweis für die Achtung vor der parlamentarischen Redefreiheit
zu verzeichnen.
Der Immunitätsausschuß hat zu beschließen
geruht, mich auszuliefern, weil ich in irgendeiner Rede im Olmützer
Staatsanwaltschaftsbereiche gesagt haben soll: "Das Parlament
ist die Hochburg des Betruges." Zu diesem mir zur Last gelegten
Ausspruche habe ich vorweg zu bemerken: Es ist mir bei Gott nicht
bekannt und trotz größter Anstrengung meines Erinnerungsvermögens
nicht möglich zu ergründen, daß ich irgendwann
oder irgendwo diesen Satz ausgesprochen hätte. Nie im Leben
war es meine Gewohnheit zu kneifen, am allerwenigsten jetzt, wo
ich von meinen Wählern ins Parlament geschickt wurde, um
frei und ungeschminkt das zu sagen, was uns Deutsche, wes Berufes
und Standes immer, in diesem Staate schwer bis zur Unerträglichkeit
bedrückt. (Posl. dr Schollich: Aber Ehrenbeleidigungen
kannst Du begehen wie Špaèek, der nicht
ausgeliefert wurde!) Das ist etwas anderes.
(Posl. dr Schollich: Das ist auch ein Immunitätsausschuß!)
Bei mir werden Sie nicht so vorgehen! (Hluk na levici.)
Die Herren von der Regierungsmehrheit werden mich wahrscheinlich
mit Wonne ausliefern, kommt doch ein lästiger Kollege vor
die Schranken des Gerichtes, um dort für die Zukunft eingeschüchtert
zu werden, über Angabe eines Regierungsvertreters, der die
deutsche Sprache offenbar mangelhaft beherrscht, einer Versammlung
nicht folgen kann, oder auch über Angabe eines elenden Spitzels,
der sein verlogenes Herz, seine gemeine Charakterlosigkeit in
die Dienste eines Spionagebureaus gestellt hat und immer Mittel
und Wege findet, einem verhaßten Deutschen, der nicht mit
gesenktem Haupte kriecht, unschädlich und mundtod machen
zu helfen. (Posl. dr Schollich: Der Spitzel will sich auf diesem
Wege Geld verschaffen!) Ja, ja, sehr richtig. (Rùznì
výkøiky na levici.) Von
einer derartigen Kreatur wurde mir der Satz in den Mund gelegt,
weswegen ich nun ausgeliefert werden soll. Somit bin ich gezwungen
zu sagen, daß das eine Verdrehung ist. Keiner vo den vor
mir stehenden Abgeordnetenkollegen wird daran glauben, daß
ich den Ausspruch in dieser Form getan habe oder daß, wenn
ich jenen Satz ausgesprochen hätte, ich dabei an eine unehrliche
Handlung des Parlaments oder seiner Mitglieder gedacht hätte,
die sich irgendwie mit dem Strafgericht in Zusammenhang bringen
ließe. (Posl. dr Schollich: Hättest Du gestohlen,
wärst Du nicht ausgeliefert worden!) Das ist eben etwas
anderes, ist feiner. Es könnte nur sein, und um anderes kann
es sich sonst nicht handeln, daß ich einen sogenannten politischen
Betrug gemeint hätte. Wenn Sie wollen, meine Damen und Herren,
kann ich allerdings mit einer sehr starken Portion volkspolitischer
Irreführung, die in diesem Hause sich schon abgespielt hat,
seitdem ich Mitglied dieses Parlamentes bin, aufwarten. Nach meinen
Empfindungen war schon bei der ersten Sitzung dieses Parlaments
die Absicht der Täuschung vorhanden, als der damalige Hauspräsident,
der derzeitige Abg. Tomášek, die deutschen
Abgeordneten und Senatoren mit verèechten Familien- und
Geburtsnamen aufrief. Ich verwahrte mich schon damals dagegen.
Vielleicht sollte dadurch der Eindruck in der ganzen Welt erweckt
werden, daß in diesem Staate lauter rechtschaffene Èechen
zuhause wären. Eine andere Erklärung für den Versuch,
unsere gutdeutschen Namen zu verèechen, gibt es gar nicht.
Ein anderer politischer Volksbetrug wird in diesem Hause getrieben,
wenn von der Redestelle dieses Hauses laut
und feierlich verkündet wird, die Deutschen werden als Gleiche
unter Gleichen gewertet. (Posl. L. Wenzel: Da haben wir ja
gleich den Betrug!) Ja, ja, so ist es. Vor und nach der Verkündung
wurden und werden fortlaufend Gesetze beschlossen, die die Mundtotmachung
der Deutschen beinhalten, fort und fort wird unser Besitzstand
geschmälert, fort und fort wird die Arbeitsamkeit, der beispiellose
Fleiß und die Sparsamkeit der Deutschen, die im Gebirge,
an den mageren Talhängen, in den Wäldern ihr karges
Leben fristen, mit schweren Steuerlasten belegt.
Ist es da nicht Volksbetrug, wenn deutsche
Abgeordnete immer und immer wieder verkündet haben, es sei
seit ihrem Eintritt in die Regierung besser geworden, obwohl jeder
von unseren deutschen Brüdern und Schwestern jetzt langsam
einsehen wird, daß besonders in den letzten Jahren Stück
um Stück der uns noch verbliebenen alten österreichischen
Bewegungsfreiheit in Gemeinde, Bezirk und Land genommen wurde?
Ist es nicht Volksbetrug, wenn man von hier aus verkündete,
die Verwaltungsreform werde uns nicht schädigen, unseren
Besitzstand nicht schmälern, im Gegenteil, uns die volle
Selbstverwaltung bringen, während jetzt schon die lebendigen
Taten aufzeigen, daß nur èechische Beamtenwillkür
Herrscherin werden wird und daß die angeblich
so segensreiche Verwaltungsreform für uns Deutsche die vollendete
Versklavung bedeutet? Ist es nicht Volksbetrug, wenn man uns Schlesiern
das uralte Schlesierheimatland mit der besten Verwaltung, die
es nur gegeben hat, nimmt und einem anderen Lande einverleibt,
das sich mit schlesischer Sparsamkeit nicht messen konnte, angeblich
aus Sparsamkeitsgründen und wegen verwaltungstechnischer
Erleichterungen? Nichts von diesem Geflunker ist wahr geworden
und nichts wird wahr werden; teurer und schlechter ist die Verwaltung
Schlesiens geworden. Ist es nicht ein ungeheuerlicher Volksbetrug,
wenn alle Gesetze ein Achterausschuß endgültig beschließt?
So und nicht anders darf das Gesetz angenommen werden, heißt
es dann regelmäßig, es können hunderte und aberhunderte
Abänderungs- und Zusatzanträge von den übrigen
292 Abgeordneten vorgelegt, in langen Reden begründet werden
das, was die Acht beschlossen haben, bleibt, und damit Punktum.
(Rùzné výkøiky na levici.)
Die Regierungsabgeordneten stimmen
dann, so wie die Stimmführer die Hände erheben. Schickt
sie doch nachhause, die übrigen 292 Abgeordneten, nehmt ihnen
das Mandat, die Gesetzesbeschließerei wird dadurch einfacher,
die Kosten verbilligen sich, man braucht nur mehr für 8 Abgeordnete
Diäten auszuzahlen, die Augenauswischerei, der Volksbetrug
hätte ein Ende. Und ebenso überflüssig ist der
ganze Senat, der ja auch nur zur Täuschung der Bevölkerung
einberufen wird, damit es so aussieht, als müßten gar
zwei Körperschaften mit 450 Köpfen beraten, wie die
besten Gesetze gemacht werden können. Derweilen genügen
Acht, und alles andere ist Aufputz, Schwindel! (Výkøiky
poslancù nìm, strany národní a poslancù
komunistických.) Ist
es nicht ein Volksbetrug, wenn die Abgeordneten ihre hochpolitischen,
wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen Reden mit großer
Leidenschaft, viel Redekunst und starker Stimme in diesem Hause
vortragen, und es ist nicht einmal ein einziger Abgeordneter im
Parlament anwesend? Wenn es hoch geht, hören die eigenen
Parteigenossen zu, von den anderen Parteien sitz nur hie und da
ein Horchposten in den Bänken dieses Hauses. Die Herren Sittenrichter
über die Würde in diesem Parlamente mögen sich
nur selber an der Nase fassen, um zu ergründen, wie tief
die parlamentarische Moral in diesem Staate schon gesunken ist,
hauptsächlich durch ihr eigenes Verschulden und Mittun. Denn
Sie, die Herren von der Mehrheit, trampeln die Minderheitenrechte
mit Füßen. Ich habe nicht die Aufgabe, dieses Haus
Würde zu lehren, die war schon verloren bei der ersten Gesetzgebung
des Revolutionskonvents, als die Geschäftsordnungen und Staatsgrundgesetze
beschlossen wurden.
Und nun, verehrte Abgeordnetenkollegen, beschließen
Sie, wie Ihnen befohlen wurde. Ich werde mein Schicksal zu
tragen wissen. Im Dienste meines Volkes ertrage ich jede Unbill
wider mich und von jedem, ob er Èeche oder Regierungsdeutscher
sei. Für mein Volk kenne ich nur den Kampf um sein Recht
und die Treue. Darin werde ich mich durch keine Auslieferung und
Veurteilung wankend machen lassen. Zum Schluß
wird sich doch der Wahlspruch bewähren: Die Wahrheit siegt!
(Potlesk poslancù nìm. strany národní.
Výkøiky poslancù komunistických.)