Ètvrtek 6. èervna 1929

So ist es auch mit der sogenannten Pariser Sachverständigenkonferenz. Schon in dem Titel dieser Konferenz ist eine innere Unwahrheit enthalten, denn es ist nicht wahr, daß dort unabhängige Sachverständige zu Rat gesessen sind, und wer den Verlauf dieser Beratungen verfolgt hat, wird mir beipflichten müssen, daß mindestens von französischer und belgischer Seite Vertreter mitberaten haben, die streng an das zu erreichende politische Ziel gebunden waren. Denn in Wirklichkeit handelt es sich bei dieser Pariser Sachverständigenkonferenz doch nur darum, daß man notgedrungen, um nicht die vollständige Zahlungsunfähigkeit des deutschen Sklavenvolkes herbeizuführen, sich bemüßigt sah, von den bisherigen Forderungen ein klein wenig abzugehen, d. h. die Sklavenketten etwas zu lockern, damit die deutschen Arbeitssklaven weiterhin voll im Dienste des Ententekapitalismus weiter schuften könne, ohne zusammenzubrechen. Daß diese meine Auffassung die richtige ist, beweist auch der gestern von Dr. Schacht getane Ausspruch: "Der neue Zahlungsplan ist keine wirtschaftliche Lösung des Reparationsproblems und niemand kann behaupten, daß er durchführbar wäre. Er ist nur eine Etappe auf dem Wege zur endgültigen Befreiung von den Lasten des Krieges." Man sieht also, daß der Orakelspruch Dr. Beneš's in der gestrigen Sitzung des Außenausschusses doch wieder daneben getroffen hat und es ist erkennbar, daß, wenn Dr. Beneš zu uns spricht, letzten Endes immer der Vorsitzende der Sicherheitsabrüstungskommission zu uns spricht, der nur seinem politischen Leitmotiv nacheilend im Interesse seines Staates und der Kleinen Entente und damit im Interesse Frankreichs sich bemüht, eine Wiedererstarkung des deutschen Volkes in Mitteleuropa mitverhindern zu helfen, ohne sich einzugestehen, daß eine wirkliche und wahre Liquidierung des Krieges nur auf der Grundlage der Revision der Pariser Friedensdiktate durchgeführt werden kann. Wenn wir seine Tätigkeit verfolgen, so sehen wir, daß er einer der Führer im Kampfe gegen die vernünftige Revision ist und es ist dadurch erklärlich, und man muß in ihm einen der Hauptverantwortlichen erblicken. (Výkøiky na levici.) Ich möchte mich nunmehr jener Frage zuwenden, die uns besonders am Herzen liegt, der Frage des Minderheitenschutzes. Diese Frage erfordert eine ausführlichere Besprechung, denn es ist hiebei die Möglichkeit geboten, gewissermaßen an einem Schulbeispiele, den Nachweis der Unlauterkeit der demokratischen Nachkriegsmethoden zu erbringen. Bevor ich auf Einzelheiten eingehe, möchte ich feststellen, daß das Sudetendeutschtum mit seinen 31/2 Millionen Köpfen, von denen 86% innerhalb des geschlossenen deutschen mitteleuropäischen Sprachgebietes wohnen, nicht als Minderheit im landläufigen Sinne des Wortes gelten kann, denn wir sind in unseren Heimatsgebieten die erdrückende Mehrheit. Durch das Saint Germainer Diktat wurden wir zwar als sogenannte deutsche Minderheit dem èechischen Staate, entgegen unserem laut und feierlich verkündeten Willen zwangsweise einverleibt und sogezwungen, auf Grund der zur Zeit noch herrschenden Machtverhältnisse, auf Grundlage der Bestimmungen der Minderheitenschutzverträge wenigstens um die Anerkennung und Durchsetzung der uns durch diese Minderheitenschutzverträge zuerkannten kärglichen Rechte zu ringen. Es gibt eben echte und unechte Minderheiten; unechte sind solche Volksteile, die mit ihrem Muttervolk auf geschlossenem Volksboden siedeln und nur durch staatliche Zwangsgrenzen von diesem getrennt leben. Für diese unechten Minderheiten bleibt die Erringung des Selbstbestimmungsrechtes letztes und höchstes Ziel aller Politik und ist die Forderung nach dem Ausbau der Autonomie, bezw. des Minderheitenrechtes nur ein Notbehelf für den Zeitraum, bis sich das Naturrecht der Selbstbestimmung durchgesetzt haben wird. Mir persönlich ist es unbegreiflich, daß das so national bewußte Èechenvolk sich ständig an diesem heiligen Volksrecht versündigt und vom imperialistischen Machtwahn befallen, glaubt, besser gesagt noch immer glaubt, die 31/2 Millionen Sudetendeutsche ihrem angestammten Volkstum abtrünnig machen zu können. Wie frivol man uns Sudetendeutschen aber auch die geringfügigen, in den Minderheitenschutzverträgen festgesetzten Rechte vorenthält, die doch unter den Schutz des Völkerbundes gestellt wurden, geht am klarsten aus der Tatsache hervor, daß wir Sudetendeutsche entgegen der vertraglichen Verpflichtung gleicher bürgerlicher und politischer Rechte, schon zu Beginn des Staates von der Teilnahme an der Beschlußfassung über die Verfassungsgesetze ausgeschlossen wurden. Diese Tatsache liefert das beste Kriterium für die Beurteilung der Stellungnahme der èechischen Machthaber zum Minderheitenschutzvertrag überhaupt. Die èechische Regierung berief sich bekanntlich auf Grund der von uns beim Völkerbund diesbezüglich eingebrachten und ausführlich begründeten Beschwerde darauf, daß zur Zeit der Erlassung der Verfassungsgesetze, bekanntlich im März 1920, der Minderheitenschutzvertrag für sie noch nicht verbindlich war. Ich will heute nicht darüber sprechen, welche Moral einer solchen Beweisführung zugrundeliegt, einerseits einen Vertrag abzuschließen und andererseits bewußt den darin übernommenen Verpflichtungen entgegenzuwirken und zwar in dem Zeitraum, der bis zum formellen Inkrafttreten des abgeschlossenen Vertrags verstreicht, solche Vorkehrungen zu treffen - wie dies beim Verfassungsoktroi der Fall war. Zur richtigen Beurteilung der Sachlage muß man sich vor Augen halten, daß bereits am 30. September 1919 bei der Beratung des Minderheitenschutzvertrages im Prager Parlament, besser gesagt Revolutionskonvente, Dr. Beneš wörtlich erklärte: "Den Friedensvertrag über die Minderheiten haben wir unterschrieben und ich bin fest davon überzeugt, daß die Èechoslovakische Republik das gegebene Wort in vollem Umfang halten wird". Dr. Beneš hat also zweifellos den Vertrag schon in diesem Zeitpunkt für durchaus verbindlich gehalten. Dieser Minderheitenschutzvertrag wurde bekanntlich dann am 7. November 1919 vom Revolutionskonvent genehmigt und am 10. November 1919 vom Präsidenten der Republik unter Gegenzeichnung des Außenministers Dr. Beneš urkundlich ratifiziert. Heute stellt sich merkwürdigerweise die èechoslovakische Regierung bezw. Dr. Beneš auf den Standpunkt, daß der Minderheitenschutzvertrag erst am 16. Juli 1920, also nach der Erlassung des Verfassungsoktrois, in Kraft getreten sei und daß daher das Vorgehen der Regierung berechtigt ist. Hiebei wird jedoch übersehen, daß im Falle der Richtigkeit dieser Auslegung Dr. Beneš's die èechoslovakische Regierung auch die gleichzeitig am 16. Juli formell in Kraft getretenen Verträge von St. Germain und die darin ausgesprochene Abtrennung der böhmischen Länder von Österreich erst in diesem Zeitpunkte, also am 16. Juli 1920, erfolgte, es also vorher, im März 1920, zur Zeit der Erlassung des Verfassungsoktrois, überhaupt noch keine èechoslovakischen Staatsbürger gegeben hat, (Výkøiky posl. dr Lehnerta.) und daß daher die Erlassung der Verfassungsgesetze vorzeitig erfolgte, da es in diesem Zeitpunkte noch keine Staatsbürger, für die man èechoslovakische Staatsgrundgesetze hätte erlassen können, gegeben hat. Also, entweder hat es schon früher èechoslovakische Staatsbürger gegeben, nämlich vor dem 16. Juli 1920, dann galt auch schon die Bestimmung der politischen Gleichberechtigung, wie sie in den Minderheitenschutzverträgen ausgesprochen ist, und es wäre die Regierung verpflichtet gewesen, die Ungesetzlichkeit der Verfassungsgesetze, weil im Widerspruch mit den Minderheitenschutzverträgen stehend, anzuerkennen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Ich habe mich mit dieser Materie etwas ausführlicher beschäftigt, um zu beweisen, wie hoch die Unverletzbarkeit der Friedensverträge bei der èechischen Regierung im Kurse steht.

Mit aller Entschiedenheit aber muß ich mich aber auch von dieser Stelle gegen die gestrigen Äußerungen des Herrn Außenministers wenden, der bei der Besprechung der Minderheitenschutzverträge im Außenausschusse, die mangelnde Beweiskraft seiner Ausführungen durch die Schroffheit der Ausdrucksweise zu ersetzen suchte. Er sagte: "Aus dem Text dieser Verträge ist zu ersehen, und ich würde wünschen, daß jeder bei uns" - er hat wahrscheinlich die beiden deutschen Minister gemeint - "diese Verträge abermals durchlese, um ihre Buchstaben und Geist kennen zu lernen, daß die Frage irgendwelcher Verhandlungen über den Schutz unserer Minderheiten und die Durchführung unseres Friedensvertrages eigentlich überflüssig ist, einfach deshalb, weil unsere Friedensverträge weit überholt sind zugunsten der Minderheiten durch den faktischen Zustand dessen, was bei uns existiert." Und an anderer Stelle sagt er: " Unsere Minderheiten" - und zwar mit dem Brustton der Überzeugung - "erhalten im Inlande mehr, als sie wann und wo immer durch den Einfluß des Auslandes erreichen können".

Ich glaube, vor allem Herrn Dr. Beneš empfehlen zu müssen, das Prophetentum bei Seite zu lassen und sich damit zu begnügen, èechoslovakische Außenpolitik zu machen. Denn es haben sich schließlich gar manche Propheten überzeugen müssen, daß ihre Prophezeiungen nicht in Erfüllung gegangen sind. Ich glaube auch, feststellen zu müssen, daß sich Dr. Beneš einerseits durch diese Feststellungen demaskiert hat, und andererseits in diesen Worten eine Herabsetzung des von ihm sonst vergötterten Völkerbundes und der Völkerbundsinstitutionen gelegen ist. Denn auch ihm kann nicht unbekannt sein, daß die Minderheitenschutzverträge unter dem Schutz des Völkerbundes stehen, und daß es daher die heiligste Pflicht des Völkerbundes wäre, die Einhaltung dieser Minderheitsschutzverträge zu überwachen. Das Letztere ist gerade da für Herrn Beneš unangenehme, weil er sich dessen bewußt ist, daß bei genauer, unter Öffentlichkeit stehender Kontrolle die meisten dieser Staaten, die sich beim sogenannten Friedensschlusse nicht genug tun konnten, möglichst große anderssprachige Gebiete ihrem Staate einzuverleiben, nunmehr zur Rechenschaft gezogen werden könnten wegen Nichterfüllung der eingegangenen Verpflichtungen.

Wenn Dr. Beneš vom Geist dieser Verträge und Vertragsbestimmungen spricht, möchte ich ihm entgegenhalten, daß der Geist dieser Minderheitsschutzverträge doch der war, daß die Pariser Machthaber in Erkenntnis des schweren Unrechts, das darin gelegen war, daß man Millionen Anderssprachiger in diese neu gegründeten mitteleuropäischen Staaten hineingezwungen hat - um vor dem Gewissen der Weltöffentlichkeit bestehen zu können - diese Minderheiten unter einem bestimmten Schutz stellten und die Einhaltung dieser Minderheitsschutzbestimmungen unter den Schutz des Völkerbundes stellten. Herrn Beneš sollte es klar sein, daß bei körperschaftlichen Entscheidungen, diese niemals getroffen werden können auf der Grundlage einseitiger Angaben, am allerwenigsten einseitiger Angaben derjenigen Machtfaktoren, gegen die sich die Beschwerden der Minderheiten richten (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Dostálek.) sondern nur auf der Grundlage von Verhandlungen, die er aber für überflüssig erklärt.

Es ist bezeichnend, daß Herr Dr. Beneš auf der einen Seite Verhandlungen für überhaupt überflüssig hält, auf der anderen Seite aber schon seit Jahren bemüht ist, langwierige Verhandlungen zu pflegen, so z. B. in der Reparationsfrage. Wir wissen doch - und Dr. Beneš hat es selbst einmal ausgesprochen - daß die große Gefahr besteht, daß die Reparationskommission die Entscheidung trifft, daß die Èechoslovakei ungefähr 30 Milliarden Kronen wird zahlen müssen als Entgelt für den vom früheren österreichischen Staate übernommenen Staatsbesitz. Hier ist Dr. Beneš bemüht, im Wege von Verhandlungen, diese Forderungen auf das möglichst geringste Maß herabzusetzen. Aber er wird mir auch beipflichten, daß die endgültige und letzte Bestimmung nicht abhängen wird von der Entscheidung eines Juristenkomitees auf der Grundlage des Wortlautes der diesbezüglichen Vertragsbestimmungen, sondern einzig und allein von der politischen Machtlage in jenen Zeitpunkte, in welchem der Spruch gefällt werden wird. (Výkøiky na levici.)

Wenn Herr Dr. Beneš sich bei Auslegung der Minderheitsschutzverträge immer wieder auf den Geist dieser Verträge beruft, so ist uns der von Dr. Beneš gemeinte Geist nicht unbekannt. Der Völkerbundvertreter Brasiliens Mello Franco, hat offen erklärt, daß die Minderheitenschutzverträge letzten Endes dazu da sind, um diese Minderheiten langsam aber sicher zu assimilieren, also im Staatsvolk aufgehen zu lassen. Herr Dr. Beneš müßte den Mut haben, offen zu erklären, welchen Geist er meint, ob diesen Geist Mello Francos oder aber den Geist der Menschlichkeit, der doch nur dahin gehen kann: Wenn man schon so schweres Unrecht an diesen fremden Staaten zugeteilten Volksteilen begangen hat, man auch verpflichtet ist, diesen Volksteilen wenigstens ihren Volksbesitzstand und vor allem ihren kulturellen Besitzstand zu sichern. Aber, meine Herren, Dr. Beneš meint ja gar nicht diesen Friedensgeist, schon die Wahl seiner Berater, bei den Friedensverhandlungen in Paris beweist dies. Einer seiner Berater war bekanntlich der èechische Hochschulprofessor Dvorský, der in seinem 1923 erschienenen Buche klipp und klar die Benešschen Absichten gekennzeichnet hat, indem er für die èechische Staatspolitik Forderungen aufstellt, von denen ich nur einige wenige zum näheren Verständnis hier vortragen will. Die Leitidee Dvorskýs, die unbestritten auch die Leitidee der èechischen Regierungen seit 1918 ist, geht dahin, daß der èechische Staat nur als ausgesprochener Nationalstaat bestehen kann, wenn es gelingt, sowohl das Deutsche Reich wie auch die innerhalb der èechischen Grenzen wohnenden 31/2 Millionen Sudetendeutschen in ihrer gegenwärtigen Schwäche zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt er u. a. die Befolgung nachstehender Èechisierungsmethoden vor: Es ist dafür zu sorgen, daß der ziffernmäßige Unterschied zwischen Nation und Nationalitäten - unter Nation ist das èechische Volk gemeint, Nationalitäten sind die Minderheiten - ständig zum Vorteil der Nation wachse. Weiters: Wir müssen unsere Pflicht erfüllen und alles tun, damit diese Minderheitengruppen so schwach als möglich werden und niemals einen Einfluß auf die Führung des Staates gewinnen. Der Kolonisationstätigkeit des Staates muß eine besondere Obsorge gewidmet werden. Das wirkliche Ziel dieser Kolonisierung ist, gewisse Teile der Erdoberfläche, also des Staatsgebietes für die Bedürfnisse einer bestimmten Gruppe von Menschen zu Nutzen und dieses Ziel läßt sich nicht anders erreichen als durch das Auseinanderlegen dieser Gruppe über das ganze Staatsgebiet. Weiter: Die Nationalisierung der Bergwerke, der Wälder- und Wasserkräfte, das Entwinden von Unternehmungen aus fremder Führung - lies: aus deutscher Führung - ist durchzuführen. Er sagt weiter: Eine Kolonisation in unseren Gebirgs- und Waldgebieten hat auch besondere politische Bedeutung, daß mit einem verhältnismäßig kleinen Aufwand an Personen sehr große Gebiete umfaßt werden können. Darin liegt die besondere politische Bedeutung der Nationalisierung - lies "Entdeutschung" - der deutschen Randgebiete.

Ich glaube, daß die Verlesung dieser wenigen Punkte genügt, um zu zeigen, welches der wahre Geist ist, der Herrn Dr. Beneš und seinen Mithelfer beseelt, und unsere Sache ist es, selbstverständlich mit diesen Absichten zu rechnen und in der Abwehr die entsprechend notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Wir sind aber auch überzeugt, daß die jetzt herrschende Gewaltethik abgelöst werden wird, von einem wahrhaft demokratischen Regime, an dessen Wiege die Durchführung des Selbstbestimmungsrechtes für alle Völker stehen wird, und daß dann auf Grund unbeeinflußter Volksabstimmung auch dem sudetendeutschen Volk die Möglichkeit gegeben sein wird, sein staatliches Schicksal selbst zu bestimmen. Die bisherigen Erfahrungen mit den Minderheitsschutzverträgen haben den Beweis erbracht, daß auf diesem Wege nicht einmal der kulturelle Besitzstand der Minderheiten, weder der echten noch der unechten, gesichert werden kann; dies in erster Linie deshalb, weil herrschende Völker, wie ich ausführlich dargelegt habe, das Leitmotiv Mello Francos sich zur Richtschnur ihres Handelns genommen haben. Das klare Hervortreten dieser Absichten ist aber auch, und daß muß endlich einmal offen erklärt werden, die wahre Ursache der immer größer werdenden Beunruhigung der Minderheiten und letzten Endes der Anlaß zu dem bekannten und erfreulichen Eingreifen des kanadischen Vertreters Dandurand und des deutschen Reichsaußenministers Stresemann in Genf gewesen, die sich aus rein menschlichen Beweggründen und nicht zuletzt im Interesse der Erhaltung des Friedens bemüßigt sahen, der Frage der wirklichen Durchführung der Minderheitenschutzverträge ihr Augenmerk zuzuwenden und den Völkerbund zur Erfüllung seiner übernommenen Pflichten in dieser Richtung zu veranlassen. Daß z. B. Reichsaußenminister Dr. Stresemann auch nationale Interessen mitverfolgt, müßte doch für jeden volksbewußten Èechen eine Selbstverständlichkeit sein. Bezeichnend für das schlechte Gewissen der Regierenden in diesen Staaten aber ist, daß sie eine öffentliche Kontrolle scheuen und von ihr, nach wie vor nichts wissen wollen. Alle Bestrebungen Dr. Benešs und seiner Kleinen Entente, gestützt durch die französische Diplomatie, laufen letzten Endes daraus hinaus, eine Änderung des Verfahrens auf Grund der Minderheitenschutzverträge zu verhindern, weil sie mit dem jetzigen Zustand der vollständigen Rechtlosigkeit der Minderheiten begreiflicherweise zufrieden sind.

Wer halbwegs mit dem beim Völkerbund herrschenden Modus der Behandlung von Minderheitsbeschwerden vertraut ist, muß mir beipflichten, daß diese Zustände eine offene Verhöhnung der Demokratie aber auch eine Kette von Verletzungen der Minderheitenschutzverträge, also auch der Friedensverträge in sich schließen. Es ist selbstverständlich eine Umkehrung der Wahrheit, wenn z. B. Dr. Beneš sich in Genf auf den Standpunkt stellt, daß schon der Beweis, daß der Einlauf an Minderheitsbeschwerden in der letzen Zeit rapid zurückgegangen sei, darauf hinweise, daß die Minderheiten immer zufriedener und zufriedener werden. In Wirklichkeit ist die Sachlage ganz anders. Der Ausschluß der Öffentlichkeit besonders im Laufe des Verfahrens hat es bewirkt, daß die Minderheiten zwar berechtigt sind solche Beschwerden einzubringen, daß sie aber niemals die Gewähr haben, daß überhaupt über diese Minderheitsbeschwerden verhandelt wird und soweit uns bekannt ist, soll im Laufe der Jahre beim Völkerbundssekretariat über 180 solcher Minderheitsbeschwerden eingelaufen und überhaupt nur 21 solcher Beschwerden in Verhandlung gezogen worden sein, ohne daß aber auch die Beschwerdeführenden unter diesen 21 jemals erfahren hätten, was beschlossen wurde und ob überhaupt irgend etwas unternommen wurde, um ihren berechtigten Beschwerden in irgend einer Art und Weise Rechnung zu tragen. Es ist bezeichnend, daß in der Abänderung unsinniger und undurchführbarer Bestimmungen der Friedensdiktate sowohl in der Verhandlung der Durchführung der Völkerbundbestimmungen an den Grenzen deutschen oder magyarischen Gebietes oder z. B. die Frage des Anschlusses Deutschösterreichs an Deutschland, Dr. Beneš immer eine besondere Bedrohung des Friedens erblickt, oder wie er sich in Verfolge seiner stets betonten pazifistischen Einstellung ausdrückt. Kriegsgefahr erblickt, ja daß er sich nicht einmal soweit eine Mäßigung auferlegt und mit dem Kriege droht in dem Falle, daß z. B. Deutschösterreich und Deutschland sich zu einer Zollunion zusammenschließen. Wir sehen also, daß der èechische Pazifismus nur ein Mäntelchen ist, unter dem sich der èechische Militarismus und Imperialismus verbirgt, der, wie selbst der èechische Unterrichtsminister vor einigen Tagen es in Preßburg ausgesprochen hat, die ewigen Grenzen der Èechoslovakei zu sichern berufen ist. Ob das laute Reden von ewigen Grenzen nicht ein Zeichen innerer Unsicherheit ist, will ich heute untersucht lassen. Besonders da man diesen Äußerungen auch andere Äußerungen entgegenhalten kann und zwar führender Persönlichkeiten in diesem Staate, die eine Abänderung z. B. der Grenze gegenüber Ungarn durchaus nicht außer dem Bereiche der Möglichkeit halten, freilich unter einer bestimmten Vorbedingung, daß dann die Gewähr der politischen Zusammenarbeit mit Ungarn geboten sein müsse. Man erinnert sich unwillkürlich bei diesem Sachverhalt an eine Parallele aus den ersten Kriegstagen des Jahres 1914, wo auch bekanntlich zwischen Österreich und Italien Verhandlungen wegen Abtretung bestimmter Gebiete schwebten, bis es zu spät war.

Der Herr Außenminister schildert immer seine erfolgreiche Ententepolitik und dies besonders, wenn er von einer Ententekonferenz zurückkehrt, wie diese zuletzt in Belgrad getagt hat. Er schildert die Verhältnisse im Staate, um den Staat herum, ja in der ganzen Welt in den rosigsten Farben. Seine Ausdrucksweise ist aber die alte geblieben: Viel Reden, wenig sagen und sich zu nichts verpflichten. Das ist und war seine Devise. Die beste Charakteristik seiner Politik hat er uns aber vor Monatsfrist selbst geliefert und zwar im folgenden Satz, der tausendfach variiert, der das Alpha und Omega seiner politischen Methoden und Reden ist. Er schrieb damals wörtlich unter Bezugnahme auf die Kleine Ententepolitik: "Die Gefahren, die wir überwunden haben, können zwar in ihrer ursprünglichen Gestalt kaum wiederkehren, aber es ist kein Zweifel, daß sie wiederkommen können und daß sie in anderen Formen wiederkehren werden". Welche Gefahren sind das? Es ist die Gefahr, die er ja mit Recht kommen sieht, daß sich letzten Endes die Völker Mitteleuropas, und vor allem die 40 Millionen unterdrückter Menschen in diesem Raume, zusammenschließen werden, um eine Revision der unhaltbaren Friedensdiktatsbestimmungen zu erzwingen. Dieser Satz beweist aber auch, welch schwere Sorgen auf Dr Beneš lasten und wie ernst er die Zukunft der außenpolitischen Entwicklung seines Staates beurteilt, ja wie bedrohlich er die Entwicklungsmöglichkeiten sieht. Dr Beneš ist sich dessen andererseits aber auch wohl bewußt, daß seine größte Aktivpost die Mitregierung deutscher Parteien in seinem Staate ist; denn sie allein ermöglicht es ihm, in einer der für ihn unangenehmsten Fragen, die ich zum Teil erörtert habe, und zwar in der Minderheitenfrage mit dem Scheinargument aufzuwarten, das bei der letzten Genfer Tagung bereits der französische Minister des Äußern Briand aufgegriffen hat und ihn zu der Äußerung veranlaßt hat, darauf hinzuweisen, daß eine Abänderung der sogenannten Prozedur nicht notwendig sei, weil ja die Vertretung durch zwei deutsche Minister in der Regierung den besten Beweis dafür liefere, daß die bisherigen Methoden zu einem einwandfreien und angeblich gerechten Ziele zur vollständigen Befriedigung der sudetendeutschen Minderheit geführt habe. Daß der von Dr Beneš so falsch orientierte französische Außenminister so sprechen konnte, ist eine der schwerwiegendsten Anklagen, die wir gegen die sudetendeutschen Regierungsparteien erheben müssen, weil sie für diese Auswirkungen ihrer Regierungspolitik voll verantwortlich sind. Es muß aber auch darauf hingewiesen werden, daß es durchaus ungenügend war, was in Abwehr dieses Mißbrauches der deutschen Regierungsteilnahme getrieben wurde. Und wir stehen auf dem Standpunkt, daß unbedingt die Frage geklärt werden muß, ob die von Dr Beneš überreichten Memoranden den Ministerrat beschäftigt haben oder nicht, denn die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, ob es sich um ein privates Schriftstück des Außenministers gehandelt hat oder um eine Meinungsäußerung der gesamten Regierung. Daß die beiden deutschen Minister sich in ihrem merkwürdigerweise viel Staub aufwirbelnden Interview der Förderung des internationalen Minderheitenschutzes angeschlossen haben und für seinen weiteren Ausbau eintreten, ist doch nur eine Selbstverständlichkeit und ich kann für die durchsichtige Erregung einzelner èechischer Kreise nur ein mitleidiges Lächeln aufbringen. Denn was die beiden deutschen Minister hier zum Ausdruck gebracht haben, ist ja nicht mehr und nicht weniger als das, was unter der Förderung ihrer Regierungen z. B. die Vertreter der 20.000 Deutschen in Estland mit aller Offenheit fordern. Wenn man schon von illoyaler Haltung sprechen will, so kann ein solcher Vorwurf meines Erachtens nur auf Dr Beneš Bezug haben, der in seinen beiden Denkschriften einen offensichtlich deutschfeindlichen Standpunkt eingenommen hat, was mit der von Švehla verkündeten Grundlage der deutsch-èechischen Koalition "Gleiche unter Gleichen" nicht nur im Widerspruch stehen, sondern auch als bewußte Torpedierung aufgefaßt werden muß. Das Verhalten Dr Beneš's läßt erkennen, daß immer mehr und mehr der Parteimann in ihm den Sieg über den Außenminister der jetzigen Regierungskoalition davonträgt. Übrigens muß die Abwehr der deutschen Minister als schwächlich bezeichnet werden; denn sie haben als verantwortliche Vertreter des Sudetendeutschtums die selbstverständliche Pflicht, die sudetendeutschen Interessen voll und ganz zu vertreten, ja, es wäre geradezu ein Verbrechen, wenn sie noch länger zu dieser Entwicklung geschwiegen hätten. Seit mehr als 21/2 Jahren dienen die deutschen Regierungsparteien dem Staate und dies vorbehaltslos, ohne irgendwelche Erfolge auf innen- oder außenpolitischem Gebiet zu erzielen. Wie ich bereits nachgewiesen habe, treibt die deutschfeindliche Außenpolitik genau wie in den Zeiten der èechischen allnationalen Koalition ihre Blüten, und ich bin mir dessen voll und ganz bewußt, daß der Herr Außenminister im stillen Kämmerlein tagtäglich dem Herrgott dankt, daß er ihm diese beiden Minister beschert hat, die es ihm ermöglichen, ungestört den alten Kurs weiter zu segeln.

Inwieweit trotz all dem seine Politik von Erfolgen begleitet ist, will ich nur durch einen kurzen Umblick erörtern. Vor allem möchte ich feststellen, daß von den in die Welt hinausposaunten Erfolgen der Belgrader Entente-Konferenz, wenn man dem tatsächlich Geschaffenen nach spürt, eigentlich herzlich wenig übriggeblieben ist. Mit welch großen weitausreichenden Plänen ist Dr Beneš zu den früheren und auch zu der jetzigen Kleinen Entente-Konferenz gefahren und wie bescheiden trat er bisher immer und auch diesmal in Belgrad wieder den Rückzug an. Es ist nicht unbekannt, daß es sein Bestreben war, die bisher gesonderten Verträge, den èechisch-rumänischen und den èechisch-südslavischen abzulösen durch einen Dreistaatenvertrag. Er mußte sich mit der Erneuerung dieser beiden gesonderten Verträge begnügen. Wir wissen auch, welches die Hemmnisse waren, die dieses Dreistaatenbündnis nicht zustandekommen ließen. Wir wissen, daß Rumänien noch ganz andere Sorgen hat, als die èechische Außenpolitik zu stützen, das Rumänien die Sorge um Besarabien hat, daß es Sorgen wegen seiner allfälligen Grenzregulierung gegenüber Bulgarien hat, und wir wissen, daß Dr Beneš nicht in der Lage ist, in dieser Richtung befriedigende Verpflichtungen gegenüber Rumänien einzugehen. Genau so ist die Sachlage bezüglich Südslaviens, und das Ergebnis der Belgrader Konferenz schrumpft zusammen in ein gemeinsames Protokoll, dessen letzte Schlußfassung bis heute noch nicht fertig ist, in welches Protokoll für die getrennt abgeschlossenen alten erneuerten Verträge Bestimmungen aufgenommen wurden bezüglich der automatischen Verlängerung dieser Verträge in der Zukunft, selbstverständlich mit dem sogenannten suveränen Vorbehalt, daß auch eine Kündigungsklausel vorgesehen wird. Also dieses magere Protokoll ist letzten Endes der große Erfolg der Benešschen kleinen Entente-Politik. Beneš hat aber doch einen Erfolg erzielt: er hat einen Schiedsgerichtsvertrag mit Südslavien und mit Rumänien geschlossen. Es ist bezeichnend für die in diesen drei Staaten herrschenden Verhältnisse, daß sie sich bemüßigt fühlen, trotz ihrer Sonderverträge einen Schiedsgerichtsvertrag abzuschließen, der doch letzten Endes als nichts anderes, denn als eine offensichtliche Augenauswischerei bezeichnet werden muß. Denn ob dieser Schiedsgerichtsvertrag nach dem Genfer Muster A oder B ausgearbeitet ist, ist gleichgültig; denn entweder bestehen zwischen diesen drei Staaten innige freundschaftliche Beziehungen, dann gibt es keine Streitigkeiten, die zu schlichten wären, oder es bestehen diese vorgetäuschten Beziehungen nicht, dann wird auch dieser Schiedsgerichtsvertrag weder Dr Beneš, noch seine Kleine-Entente-Politik retten.

Dr Beneš hat aber bekanntlich seit Jahren noch weitgehendere Pläne. Es hat lange gedauert, um zu erkennen, daß schließlich die Politik von den wirtschaftlichen Verhältnissen ausschlaggebend beeinflußt wird, in diesem Falle die Staatenpolitik von den mitteleuropäischen Wirtschaftsverhältnissen, und er hat sich demnach bemüht, um sein politisches Konzept weiter verfolgen zu können, einen sogenannten Wirtschaftsblock in Mitteleuropa zu schaffen, der sich auf die Èechoslovakei, Rumänien und Südslavien erstrecken sollte. Eine Wirtschaftsallianz sollte aufgerichtet werden, die ein Gegengewicht gegen den wirtschaftlichen Einfluß Deutschlands in Europa bieten sollte. Es ist das eingetreten, was alle Wirtschaftler der Welt vorausgesagt haben. In Joachimstal hat man zwar beschlossen, eine Kommission einzusetzen, die die Formulierung für die Aufrichtung dieser Wirtschaftsallianz zu treffen hätte. Die drei Staaten waren aber mit Rücksicht auf die innere wirtschaftliche Lage, mit Rücksicht auf die Agrar- und Industrieverhältnisse in den einzelnen Staaten, nicht unter einen Hut zu bringen; und das ist die Ursache, warum diese Wirtschaftsallianz niemals praktisch ins Leben treten wird oder kann. Dr Beneš erhoffte sich von der Wirtschaftsallianz die Ausübung eines Druckes auf die seinen politischen Konzepten widerstrebenden Staaten Ungarn und Deutschösterreich, er erhoffte, durch Einbeziehung Deutschösterreichs in diese Wirtschaftsallianz den Anschlußgedanken in Deutschösterreich erschlagen zu können. Inwieweit sind die Verhältnisse in dieser Richtung gediehen? Herr Dr Beneš hat uns mit einem außerordentlich optimistischen Bericht über die Beziehungen zu den Nachbarstaaten überrascht. Er sprach von sehr guten freundschaftlichen Beziehungen zu fast allen Staaten, er sprach von normalen Beziehungen zu Ungarn, u. zw. in dem gleichen Zeitpunkte, wo der ungarische Außenminister Walko im Budapester Parlament erklärte, das nicht einwandfreie Verhältnis drohe noch mehr verschlechtert zu werden. Wer von den beiden Außenministern hat recht, wer von den beiden Außenministern sprach die Wahrheit?

Wir sehen, daß Dr Beneš immer genügsamer wird. Vor 5 Jahren hat er von dieser Stelle aus über Ungarn noch in einem Tone gesprochen, den er sich kaum seinen Hörern in seiner Schule gegenüber gestattet hätte. Er hat mit dem Säbel gerasselt. Er sieht sich heute gezwungen von dem Verhältnis zu Ungarn als von einem normalen zu sprechen, in einem Zeitpunkte, wo der ungarische Außenminister geradezu das Gegenteil zum Ausdruck brachte. Also, mit der Eingliederung Ungarns und Deutschösterreichs wird es noch lange Wege haben, aber auch die Bestrebungen, Polen in die Kleine Entente, wenn nicht schon einzugliedern, so doch a la suite zu stellen, sind als restlos mißlungen zu bezeichnen, denn immer deutlicher erheben sich die Konturen einer antirussischen Affärefront ab, die sich erstrecken dürfte über Polen, Ungarn, Rumänien und Italien, und wir haben es ja auch gerade bei uns erlebt, daß bis heute alle Versuche des Dr Beneš seine beiden kleinen Entente-Staaten wenigstens zu einer De jure Anerkennung für Rußland zu bewegen, bisher Schiffbruch gelitten haben. Wir sehen, daß Dr Beneš eine ungeheuere Anzahl von Konzepten zu entwickeln vermag, denn wir haben bis heute immer erleben müssen, daß alle diese Konzepte letzten Endes in den Papierkorb wandern mußten, weil sie undurchführbar sind, weil sich seine Politik nur auf die im Jahre 1918 auf den Spitzen der Bajonette aufgerichteten Schandfriedensverträge stützte und weil er glaubte, auf Jahrhunderte hinaus vielleicht die Weltentwicklung zum Stillstand bringen zu können und die Machtverhältnisse des Jahres 1918 dauernd aufrecht erhalten zu können.

Meine Damen und Herren! Daß besonders die Revisionsbestrebungen sich immer mehr verstärken werden und daß auch der Wahlausfall in England auf diese Entwicklung nicht ohne Einfluß bleiben werde, daß kann auch durch verschiedene èechoslovakische Dementis nicht aus der Welt geschaffen werden. Auch die Entwicklung in Südslavien, wo die kraftvollen Bestrebungen vorläufig noch unter Druck gehalten, aber sehr bald auch offensichtlich werden dürften, die Bestrebungen nach Aufrichtung der Autonomie für Kroatien lassen darauf schließen, daß wir am Balkan unruhigen Zeiten entgegengehen, und daß es höchste Zeit ist, daß sich die Èechoslovakei von allen Bindungen nach dem Balkan freimacht, um nicht in diesen Hexenkessel mit verwickelt zu werden. Den letzten Endes wird auch Dr Beneš die Tatsache erkennen müssen, daß die innerpolitische Lage seines Staates, welche auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung darauf hinweist, daß sich dieser Staat, ob er will oder nicht, dort wird eingliedern müssen, wo er auf Grund der praktischen Erfahrungen sich schon lange zu seinem eigenen Vorteil hätte eingliedern müssen nämlich in den mitteleuropäischen Raum sowohl im Interesse der Aufrechterhaltung des Friedens als auch im Interesse der wirtschaftlichen und sozialen Sicherheit, der diesen Raum bewohnenden Völker nur unter Deutschlands Führung der Genesung wird zugeführt werden können, das ist für mich eine Binsenwahrheit, die letzten Endes über allen Fanatismus der kleinen Völker den Sieg davontragen wird. Von der politischen Weitsicht und dem Verantwortungsgefühl der Führer dieser Völker wird es abhängen, wann und wie sich diese Entwicklung vollziehen wird. Das Sudetendeutschtum auf Grund seiner Lagerung die geschichtliche Aufgabe, dieser Entwicklung die Wege zu ebnen unter der Voraussetzung, daß das èechische Volk endlich begreifen lernt, uns in dieser Mittelrolle zu bestärken und nicht wie bisher in blinder französischer Gefolgschaft an unserer Vernichtung zu arbeiten. Ich bin fest überzeugt, daß diese meine realpolitische Auffassung sich in der Zukunft als richtig bestätigen wird, und möchte nur wünschen, und dies im Interesse beider Völker, daß die èechoslovakische Außenpolitik sich von den Realitäten der ersten Nachkriegszeit, wie sie Dr Beneš immer nennt, sich endlich durchringen möge zu den Realitäten der nächsten Zukunft, die sich immer deutlicher am Horizont abheben und die in der Schaffung größerer Wirtschaftsgebiete ihre Krönung finden werden. Daß dies nur schrittweise, vielleicht in jahrzehntelanger Entwicklung vor sich gehen wird, kann leider bei der Mentalität der Völker der Fall sein. Doch ist es eine Forderung des natürlichen Rechtes und der Vernunft, daß als Vorstufe die freiwilligen Zusammenschlüsse, die auf dieser Entwicklungslinie gelegen sind, nicht gehindert werden dürfen. Der Anschluß Deutschösterreichs an Deutschland wird die erste Etappe in dieser Entwicklung sein. Sich ihm entgegenstämmen heißt, sich an der Menschheit und dem Frieden der Völker versündigen, denn der wahren Friedensgrundlagen müssen wir solange entbehren, als Menschen glauben, daß Haß- und Machtdiktate dauernd das Antlitz der Welt bestimmen können. Die Änderung der politischen Lage im Laufe des letzten Jahrzehntes allein hat den Beweis erbracht, daß es in der Weltpolitik ein starres Festhalten an toten Paragraphen nicht geben kann, und es ist auch unsere feste Hoffnung, daß es nur Ewigkeitswerte gibt, die sich als Keimzellen auf die Völker niemals auf Zwangsgebilde wie die neugegründeten Staaten des Jahres 1918 gründen.

Nachdem die Außenpolitik des Dr Beneš sich nur von der letzteren Auffassung leiten läßt, lehnen wir seine Politik grundsätzlich ab und bekennen uns zu dem wahren demokratischen Prinzip des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, auf Grund dessen Durchführung es erst möglich sein wird, durch Ausschaltung der nationalen Kämpfe alle Volkskräfte in friedlichem Wettkampf einzusetzen zum Heile und Wohle des angestammten Volkes, und damit gleichzeitig der ganzen Menschheit. (Souhlas a potlesk poslancù nìm. strany národní.)