Pátek 24. kvìtna 1929
Meine Herren! Auf dem Gebiete der heutigen
Èechoslovakischen Republik ist in den letzten Jahrzehnten
der Weinbau außerordentlich zurückgegangen. Wir hatten
in Mähren im Jahre 1904 11.655 ha Weingärten, und 20
Jahre später, im Jahre 1924, waren es nur noch
4663 ha. Das ist also ein Rückgang von ungefähr 60%.
Im Jahrfünft 1919 bis 1924 haben wir 32% der Weingärten
verloren. Immerhin haben wir in Südmähren in einigen
Bezirken noch ziemlich große Flächen von Weingärten,
z. B. im Nikolsburger Gerichtsbezirk über 1500, im Auspitzer
gegen 600, im Znaimer Bezirk über 700, im Joslowitzer Bezirk
über 300 ha. Die Ursachen dieses gewaltigen Rückganges
sind in den Verheerungen zu suchen, die die Reblaus angerichtet
hat, dann in den gewaltigen Frösten, die nicht nur die diesjährige
Ernte, sondern manchmal auch schon die nächstjährige
Ernte vernichtet haben. Ungünstig wirkten selbstverständlich
auch die außerordentlich hohen Steuern. Der größte
Feind aber der hiesigen Weinbauern ist die Überschwemmung
des heimischen Marktes mit ausländischem Wein.
Der Wein wird bei uns außerordentlich
hoch besteuert. Wenn Sie bedenken, daß nach dem Umsturze,
wo beim Produzenten der Liter Wein ungefähr 15 Kronen gekostet
hat, 80 Heller Getränkesteuer, 40 Heller Umsatzsteuer und
20 Heller Landesabgabe gezahlt wurden, heute aber der Weinbauer
für seinen Wein wesentlich weniger bekommt, jedoch dieselben
Steuersätze bezahlen muß, so wer den Sie einsehen,
daß die Forderungen der Weinbauern vollkommen gerechtfertigt
sind, daß diese Steuer wesentlich herabzusetzen sei. Wir
gehen aber noch weiter und sagen: diese Steuer sollte ganz abgeschafft
werden. Wir sind uns freilich klar darüber, daß damit
auch der ausländische Wein profitieren würde. Man müßte
also diese Begünstigung nur für einheimische Weine festsetzen.
Wie widersinnig einzelne Bestimmungen sind, will ich an einem
kleinen Beispiel illustrieren: Wenn ein Weinbauer, der im Weinkeller
gar keinen Vorrat vom letzten Jahre hat, 201 Wein baut, muß
man ihm kondolieren, denn er muß diese 201 voll versteuern.
Wenn er aber z. B. nur 199 gebaut hat, kann man ihm gratulieren,
denn er braucht diese Menge nicht zu versteuern. Wir verlangen,
daß zumindest der sogenannte Haustrunk bis 200 für
jeden Weinbauer freigegeben wird. Wenn der Weinbauer selbst den
Wein produziert und davon seinem Gesinde etwas abgeben will, kann
man nicht verlangen, daß er auch noch diesen Wein hoch versteuert,
den er selbst oder sein Gesinde trinkt. Ich verweise auf den einstimmigen
Antrag der Koalitionsparteien, gefaßt in der Sitzung vom
7. März d. J., wo beschlossen wurde, einen Initiativantrag
des Inhaltes anzubringen, daß diese 200 Haustrunk für
jeden Weinbauer vollkommen steuerfrei sein sollen. Wir erwarten,
daß die Regierung diesen Beschluß in kürzester
Zeit genehmigen und durchführen wird.
In der letzten Zeit haben die Behörden
die Praxis geübt, daß sie den steuerfreien Haustrunk
immer nur einer einzigen Person zugestehen wollen, die im Keller
Wein liegen hat. Es kommt aber nicht selten vor, daß in
ein und demselben Weinkeller mehrere Personen Wein liegen haben.
Wir stehen auf dem Standpunkt, daß alle diese das Recht
haben sollen, von diesen Begünstigungen des Gesetzes für
sich Gebrauch machen zu können.
Die Biersteuer brachte 1927 dem Staate 250.
Mill. Kè ein, mehr als präliminiert war. Im
Jahre 1928 - die Ziffern sind zur Gänze noch nicht bekannt
- wurde noch mehr eingenommen. Dem steht die Weinsteuer mit einem
Betrag von 35 Mill. Kè gegenüber. Ich glaube, selbst
wenn man die Weinsteuer ganz abschaffen würde, könnte
dieser Entfall aus dem gewaltigen Mehrertrage
kompensiert werden, den die Biersteuer jährlich bringt. In
Südslavien gilt folgender Grundsatz: Der Wein, der im Weinkeller
bleibt, ist unversteuert, nur der Wein, der herauskommt und verkauft
wird, ist zu besteuern. In Österreich, wo ja die Weinsteuer
nicht hoch war, hat man über Antrag der dortigen christlichsozialen
Abgeordneten die Weinsteuer um volle 50% ermäßigt.
Im Deutschen Reiche hat der deutsche Reichstag einstimmig, also
auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten, die Weinsteuer, die
jährlich viele Hunderte Millionen èechische Kronen
gebracht hat, vollständig abgeschafft.
Wenn Sie die Lage unserer Weinbauern mit der
der Weinbauern in Österreich und Deutschland vergleichen,
müssen Sie einsehen, daß unsere Weinbauern mit vollem
Recht ganz und gar unzufrieden sind.
Der größte Feind unserer Weinbauern ist aber die Überschwemmung
des Marktes mit ausländischem Wein. Im Jahre 1926 betrug
die Einfuhr 210.000 q im Werte von 59 Mill. Kè, 1927 stieg
die Einfuhr auf 274.000 q im Werte von 83 Mill. Kè und
im letzten Jahre wurden 294.000 q im Werte von 93 Mill. Kè
eingeführt. Wir sehen also, daß sich die Einfuhr von
Jahr zu Jahr erhöht. Besonders viel Wein wird aus Spanien,
Griechenland und Italien eingeführt. Spanien führte
im letzten Jahre für 34 Mill. Kè,
Griechenland für 13 Mill. Kè, Italien für 131
Mill. Kè Wein ein. Dann kommen noch Südslavien und
Ungarn mit je 91/2
Mill. Kè und Frankreich mit einer Weineinfuhr im Werte
von 71/2
Mill. Kè hinzu. Unsere Weinbauern fordern
mit vollem Rechte die Revision der Handelsverträge, und zwar
in dem Sinne, daß das den einzelnen Staaten bewilligte Kontingent
wesentlich herabgesetzt oder daß diesen Staaten gegenüber
ein autonomer Zolltarif eingeführt werde, der die Einfuhr
möglichst erschwert. Dann verlangen wir - und zwar sollen
diese Bestimmungen für alle Staaten gelten - daß nur
derjenige Wein einführen darf, der z. B. dreimal soviel Wein
im Inlande gekauft hat. Im November 1928 hat der Handelsminister
Novák im Budgetausschuß des Senates
erklärt, daß Ausland verlange, die èechoslovakische
Regierung möge gestatten, daß noch mehr Wein als bisher
in die Èechoslovakei eingeführt
werde. Der Handelsminister hat im Namen der Regierung erklärt,
daß er im Interesse der hiesigen Weinbauern diesem Wunsche
nicht Rechnung tragen könne. Unsere Weinbauern begrüßen
diese Stellung und hoffen, daß die Regierung ihre Ansicht
nicht ändern wird.
Wir verlangen, daß der Weinbauer finanziell
mehr unterstützt werde als bisher. Im kleinen armen Niederösterreich
erhalten die bedürftigen Weinbauern jährlich ungefähr
4 Mill. èechischer Kronen an Unterstützung, und zwar
bekommen die Leute dort amerikanische Schnitt-
und Wurzelreben, Kupfervitriol, Schwefelkohlenstoff usw. wesentlich
billiger. Gemeinden, die sogenannte Vortreibhäuser
errichten wollen, bekommen vom Lande Niederösterreich und
vom Staate beträchtliche Subventionen. Im Deutschen Reiche
wurden den Winzern Kredite im Betrage von einer Milliarde èechischer
Kronen gegeben. Und, meine Herren, wenn
Sie unseren Staatsvoranschlag vergleichen, so finden Sie darin
für den Weinbau nur 300.000 Kè eingesetzt. Ich habe
gestern bereits den Herrn Landwirtschaftsminister ersucht, er
möge darauf drängen, daß diese Post erhöht
werde, und wir hoffen, daß dieser Wunsch
auch vom Finanzminister erfüllt werden wird. Wir verlangen,
daß der Weinbauer Kupfervitriol und Reben billig bekomme,
weiters, daß der Rebenzüchtung erhöhtes Augenmerk
zugewendet werde. Auf diesem Gebiet arbeiten in vorbildlicher
Weise Prof. Dr. Frimmel in Eisgrub, Inspektor Stummer in Nikolsburg
und Direktor Götzl in Znaim. Aber diese Herren können
doch nicht alle Versuche durchführen, die notwendig wären,
einfach deshalb nicht, weil die notwendigen Geldmittel fehlen.
Wir erwarten, daß diese Versuche auch im großen Maßstab
ausgeführt werden bei den sogenannten Direktträgern,
die seit einigen Jahren bei uns gezüchtet werden und über
deren Wert und Unwert die verschiedensten Meinungen herrschen.
Des weiteren wären Kurse weitestgehend zu unterstützen,
in denen unsere Weinbauern geschult werden. Es wären ferner
unseren Weinbauern bei der Neuanlage von Weingärten größere
Kredite zu gewähren, denn wenn heute ein Weinbauer einen
Weingarten anlegt, braucht er nicht nur sehr viel Arbeit dazu,
sondern auch ganz gewaltige Kapitalien. Wenn Sie bedenken, daß
die meisten Weinbauern Kleinlandwirte sind, werden Sie einsehen,
daß es für diese Leute außerordentlich schwer
ist, einen neuen Weingarten anzulegen. Wir haben ein Gesetz aus
dem Jahre 1885, worin es heißt: Wenn Weinpflanzungen oder
Teile derselben von mindestens ein viertel Hektar Fläche,
welche mit der Reblaus behaftet oder nicht weiter als 25 km von
einer mit diesem Insekt behafteten Pflanzung entfernt sind, über
behördliche Verordnung oder freiwillig zerstört und
mit neuen Reben hergestellt wurden, genieß en dieselben
eine von der vollendeten Wiederherstellung an laufende zehnjährige
Grundsteuerfreiheit. Diese Bestimmung genügt heute nicht,
das Mindestmaß von ein Viertel Hektar ist zu groß.
Es gibt viele Weinbauern, die ganz kleine Flächen mit Rebe
pflanzen wollen und von dieser Begünstigung dann keinen Gebrauch
machen können.
Die Mährische Hypothekenbank in Brünn
hat dankenswerter Weise beschlossen, den von Elementarschäden
heimgesuchten Personen begünstigte Darlehen zu gewähren,
die mit 5% zu verzinsen sind. Der Staat zahlt durch 10
Jahre 3% der Darlehen aus eigenen Mitteln. Diese Bestimmung
ist sicherlich sehr gut, wir würden aber wünschen, daß
diese Bestimmung auch für solche Landwirte gilt, die neue
Weingärten anlegen.
Weiters ist es notwendig, die Weinbauern auch
in ihrem Kampfe gegen den Frost zu unterstützen. Meine Herren,
es ist schrecklich, wenn man einzelne Weingärten anschaut,
wie die Weinstöcke vernichtet sind, wobei nicht nur die heurige
Ernte sondern oft auch die Ernte des kommenden Jahres vernichtet
ist.
Meine Herren, hie und da hört man, daß
es sich doch nicht vertrage, den Weinbauern zu unterstützen
und dabei die Bewegung der Abstinenten zu fördern. Nun, ich
stehe auf dem Standpunkt, daß zwischen Weinbau und Abstinenz
kein Gegensatz bestehen muß. Bitte: In der Schweiz gibt
es einen Verein abstinenter Weinbauern. Es ist zu begrüßen,
daß auch bei uns der Versuch unternommen wird, alkoholfreien
Traubenwein zu konservieren und zu verschicken. Die Versuche sind
kostspielig, sie werden heute in der landwirtschaftlichen Schule
in Znaim praktiziert. Es wäre zu wünschen, daß
der Staat alle diese Versuche finanziell fördert.
Man wird vielleicht sagen: Ja wieso kommt gerade
der Weinbau dazu, daß man ihn unterstützt und ihm Sonderbegünstigungen
gibt. Dem stelle ich gegenüber, daß die Unterstützung
des Weinbaues eine soziale Pflicht ist und zwar deshalb, weil
erstens einmal die Weinbauern zum Großteil Kleinlandwirte
sind und weil zweitens die Weingärten in den meisten Fällen
auf Böden angelegt sind, die in der niedersten Bonitätsklasse
stehen. Auch aus volkswirtschaftlichen Gründen müssen
wir den Weinbau unterstützen, denn es kann uns doch
nicht gleichgültig sein, ob wir jedes Jahr 80 oder 100 Millionen
Kè für Wein ins Ausland zahlen. Ich glaube, wenn wir
den Weinbau so unterstützen würden, daß mehr Wein
produziert wird, könnte dieses Geld zum größten
Teil im Inland bleiben.
Noch auf etwas mache ich aufmerksam: Der Staat,
der für Meliorationen Geld ausgibt, sagt sich: Ich bekomme
das Geld später zurück. So ist es auch beim Weinbau.
Wenn er den Weinbau, respektive die Neukulturen unterstützt,
so weiß er ganz gut, daß der Weinbauer für seinen
Weingarten viel mehr Steuer zahlen muß als z. B. für
ein Kartoffelfeld.
Mit der heutigen Kellerkontrolle können
wir uns nicht einverstanden erklären. Ich habe schon einmal
von dieser Tribüne die Forderung vorgebracht, es möge
die heutige Kellerkontrolle ganz abgeschafft und an ihre Stelle
eine Kontrolle durch die Weinbauern selbst treten und zwar so,
daß alljährlich die Weinbauern aus ihrer Mitte eine
Kommission wählen, Die Mitglieder dieser Kommission könnte
man beeiden und diese Mitglieder sollen die Kontrolle ehrenamtlich
durchführen. Dadurch würde der Staat an Beamtengehältern
gewaltig ersparen. Mit Befremden haben wir gelesen, daß
die Finanzlandesdirektion in Prag am 3. April 1929 einige Stellen
für die Gefällskontrolle ausgeschrieben hat und erklärt
hat, es könnten sich um diese Posten auch Mitglieder der
Grezfinanzwache bewerben. Meine Herren, diejenigen, die zur Gefällskontrolle
kommen wollen, müssen gewöhnlich mindestens 6 Jahre
Mittelschule nachweisen, in den meisten Fällen das Abiturium.
Von den Mitgliedern der Grenzfinanzwache dagegen wird normalerweise
nur Bürgerschule verlangt. Meine Herren, es ist notwendig,
daß man an die Mitglieder der Gefällskontrolle größere
Anforderungen stellt als an die Grenzfinanzwache. Die Grenzfinanzwache
sagt: Was die Finanzlandesdirektion in Prag macht, das soll für
uns ein Sprungbrett sein, wir wollen nicht nur die Grenze über
haben, sondern wollen bis 10 km tief die gesamte Agenda der Gefällskontrolle
übernehmen, also z. B. auch die Kontrolle der Weinkeller.
Meine Herren, gegen eine derartige Zumutung müssen wir uns
ganz entschieden stellen. Das würde uns noch fehlen, daß
unsere Weinkeller von bewaffneten Organen des Staates inspiziert
werden.
Voll und ganz einverstanden sind wir mit der
Forderung der Weinbauern, betreffend Herabsetzung der Schwundprozente,
betreffend noch strengerer Bestrafung aller jener, die Wein fälschen;
wir unterstützen vollkommen die Forderung, es möge den
Konsumenten gestattet werden, schon ab 20 Liter direkt beim Produzenten
einzukaufen. In den letzten Wochen hat die Weinbauern in unserer
Heimat, in Südmähren, das Gerücht sehr erregt,
daß das Finanzministerium plane, von den Weinbauern zu verlangen,
sie müßten die Steuern für das gesamte Quantum
sofort nach der Ernte erlegen. Wir aber sehen bei uns in Südmähren,
daß die Bauern schon im Frühjahr Schulden machen müssen
und wenn der Herbst kommt, wollen sie die Schulden wenigstens
zum Teil zurückzahlen. Wenn sie jetzt im Herbst Tausende
von Kronen an Steuern im voraus zahlen sollten, an Steuern für
einen Wein, den sie vielleicht erst in 4 bis 5 Jahre verkaufen,
wäre die Folge davon die, daß die Verschuldung der
Bauern noch mehr anwachsen würde. Es ist mir im Finanzministerium
gesagt worden, das Finanzministerium plane das nicht und wir hoffen,
daß dieses Versprechen auch auf Richtigkeit beruht.
Im Zusammenhang mit dem Gesetz, über das
wir heute abstimmen werden, nämlich über das Buschenschankgesetz,
das für die Slovakei und Karpathorußland gilt, hat
man gesagt, die Regierung wolle dieses Buschenschankgesetz auch
bei uns in Mähren einführen. Ich bitte, wir stehen auf
dem Standpunkt, daß der Weinbauer dieses alte Recht unter
keinen Umständen sich nehmen lassen wird, das Recht, daß
er den Wein, den er selbst erzeugt hat, in seinem eigenen Hause
auch ausschenken darf. Ich glaube, daß damit auch kein einziger
Konsument geschädigt wird, im Gegenteil: er bekommt beim
Weinbauern den Wein billiger und unverfälscht.
Gerechtfertigt ist auch der Wunsch der Weinbauern
nach Frachtenermäßigung.
Ich habe am 15. Feber 1926 eine Interpellation
eingebracht, in der ich einzelne Wünsche der Weinbauern aufgezählt
habe. Im Mai 1926 habe ich den Antrag gestellt, es möge ein
parlamentarischer Winzerausschuß eingesetzt werden, der
die Notlage der Weinbauern zu prüfen gehabt hätte, um
dann dem Parlamente die nötigen Anträge zu stellen.
Leider ist damals dieser Antrag vom Parlamente abgelehnt worden.
In meiner Parlamentsrede vom 16. Dezember 1928 und in meiner Interpellation
vom Mai 1927 habe ich erneut auf die schwere Lage der Weinbauern
hingewiesen. Ich habe im Auftrage unserer Weinbauern in dieser
Angelegenheit wiederholt mit den zuständigen Ministern und
Beamten konferiert. Ich verweise auch darauf, daß unser
Landesvertreter Niessner kürzlich in der Brünner Landesvertretung
wiederum die Wünsche der Weinbauern verdolmetscht hat und
daß unsere Bezirksvertreter in Nikolsburg und Znaim konkrete
Anträge gestellt haben. Unsere Partei hat also ihre Pflicht
gegenüber den Weinbauern voll und ganz erfüllt.
Es ist dringend notwendig, daß die Regierung
wenigstens einen Teil dieser Wünsche erfüllt oder sagen
wir die Wünsche schrittweise durchführt, denn die Erregung
unter unserer südmährischen Weinbauernschaft ist sehr
groß. Das haben wir erst kürzlich bei einer Demonstrationsversammlung
gesehen, die in der südmährischen Stadt Auspitz stattgefunden
hat.
Ich halte es für meine selbstverständliche
Pflicht, wenn ich von dieser Stelle aus eines Mannes gedenke,
der sich der Weinbauern in diesem Staate immer sehr angenommen
hat - es ist der èechische Abgeordnete Malík,
der vor einigen Tagen sein Mandat niedergelegt hat. Ich glaube
auch im Namen der deutschen südmährischen Weinbauern
zu sprechen, wenn ich von dieser Stelle aus unserem scheide den
Kollegen für das, was er getan hat unseren herzlichsten Dank
ausspreche.
In demselben Maße wie in Südmähren
der Weinbau zurückgegangen ist, stieg die Anbaufläche
für Gemüse, besonders für Gurken. Im Frieden war
es so, daß unser südmährisches Gemüse zum
großen Teil nach Wien und zum kleinen Teil nach Deutschland
gegangen ist. Durch die neue Grenze wurde uns der Wiener Markt
gänzlich abgesperrt. An der Grenze Niederösterreichs
werden heute Tausende von Metzen Gurken und anderes Gemüse
gebaut und unsere südmährischen Gurken können im
Inlande nicht vollen Absatz finden, denn wir haben ja auch andere
Orte, wo Gemüse gebaut wird, ich erinnere z. B. an das große
Gebiet von Všetaty in Böhmen. Für unsere südmährischen
Bauern ist es eine Lebensbedingung, daß man unser Gemüse
ins Ausland hinausläßt und da erwarten wir, daß
bei den Handelsvertragsverhandlungen Deutschland den Zoll für
unsere Gurken ermäßigt. Wir erwarten aber auch, daß
unser Handelsministerium sich nicht auf den einseitigen Standpunkt
der "Znojmia" - das ist eine Vereinigung der südmährischen
großen Gurkenindustriellen - stellt. Diese Vereinigung hat
sich in erster Linie deswegen gebildet, um die Konkurrenz auszuschalten
oder mit anderen Worten: um den Gurkenbauern die Preise
diktieren zu können. Wir begrüßen es, daß
sich die Gurkenbauern sowohl auf deutscher wie auf èechischer
Seite zu einem Gurkenbauernverbande zusammengeschlossen haben
und wir erwarten, daß das Handelsministerium in allen Fragen,
die die Ein- und Ausfuhr betreffen, sich nicht
nur mit der Znojmia, die übrigens im Zerfall ist, beraten
wird, sondern auch mit den Organisationen der Gurkenbauern. Wenn
unsere Gurken- und Gemüsebauern verlangen, daß sie
für Sendungen, die z. B. nach Deutschland oder nach Nordböhmen
gehen, Frachtermäßigungen erhalten, so ist diese Forderung
sicherlich auch gerechtfertigt.
Zum Schlusse gestatten Sie mir, daß ich
noch einiges über die Regulierung unserer südmährischen
Flüsse spreche. Südmähren wurde vor dem Umsturz
sehr vernachlässigt und nach dem Umsturz wurde auch sehr
wenig gemacht. Erst vor zwei Jahren hat die Regierung das große
Projekt genehmigt, daß die Thaya mit den Nebenflüssen
bei Muschau und Unterwisternitz reguliert werden soll, ein Projekt,
das mit 12 Millionen Kè veranschlagt ist. Wir begrüßen
es, daß der mährische Landesausschuß diesen Bau
durch neue bereit gestellte Mittel wesentlich beschleunigt. Wir
sind uns aber darüber klar, daß diese Teilregulierung
allein nicht genügt, sondern, daß
es notwendig ist, die Thaya auch von Unterwisternitz bis Lundenburg
zu regulieren und besonders das Wehr bei Millowitz zu entfernen.
Weiters ist es notwendig, Uferschutzarbeiten auszuführen
bei Dürenholz, Guldenfurth, und besonders bei den Dörfern
um Klein-Grillowitz. Wir haben in Südmähren das alte
Projekt betreffend die Regulierung des Jaispizbaches. Wir hoffen,
daß auch dieses Projekt bald durchgeführt werden wird.
Mit Vergnügen stellen wir fest, daß eines der größten
Projekte in der Republik, nämlich die Thayatalsperre, nun
endlich verwirklicht werden wird. Der Bau ist ausgeschrieben,
mit dem Bau wird heuer im Sommer begonnen und wir freuen uns,
daß dieses Projekt unter der jetzigen Regierung durchgeführt
werden wird.
In der letzten Zeit haben einige südmährische
Gemeinden Subventionen für die Elektrifizierung erhalten
und wir erwarten, daß auch die übrigen Gemeinden, es
handelt sich um einige Dutzend Gemeinden, in der nächsten
Zeit vom Arbeitsministerium die Subventionen ausgezahlt erhalten
werden.
Südmähren war im Frieden der Garten
Wiens. Unser südmährisches Gemüse ist nach Wien
gegangen und Tausende unserer Südmährer haben in Wien
Anstellungen gefunden. Seit. dem Umsturz ist es anders geworden.
Unser Gemüse geht nicht mehr nach Wien und unsere Südmährer
finden weder auswärts noch im Inlande Beschäftigung.
Wir haben heute in jeder Gemeinde Beschäftigungslose Leute,
die, um leben zu können, wenn Felder verkauft oder verpachtet
werden, außerordentlich hohe Summen zahlen. Wir glauben,
daß der Staat verpflichtet ist, der südmährischen
Bevölkerung, der es ohne ihr Verschulden wirtschaftlich heute
viel schlechter geht als im Frieden, zu helfen. Zu spät gewährte
Hilfe oderunzulängliche Hilfe muß die Leute radikalisiern
und in ihnen den Glauben erwecken, daß die Regierung vielleicht
aus nationalen Gründen Südmähren nicht helfen will.
Also auch aus staatspolitischen Gründen wäre es hoch
an der Zeit die Wünsche Südmährens zu erfüllen.
(Potlesk poslancù nìm. strany køest.
sociální.)