Pátek 24. kvìtna 1929

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 199. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v pátek dne 24. kvìtna 1929.

1. Øeè posl. Zajièka (viz str. 21 tìsnopisecké zprávy):

Meine Herren! Auf dem Gebiete der heutigen Èechoslovakischen Republik ist in den letzten Jahrzehnten der Weinbau außerordentlich zurückgegangen. Wir hatten in Mähren im Jahre 1904 11.655 ha Weingärten, und 20 Jahre später, im Jahre 1924, waren es nur noch 4663 ha. Das ist also ein Rückgang von ungefähr 60%. Im Jahrfünft 1919 bis 1924 haben wir 32% der Weingärten verloren. Immerhin haben wir in Südmähren in einigen Bezirken noch ziemlich große Flächen von Weingärten, z. B. im Nikolsburger Gerichtsbezirk über 1500, im Auspitzer gegen 600, im Znaimer Bezirk über 700, im Joslowitzer Bezirk über 300 ha. Die Ursachen dieses gewaltigen Rückganges sind in den Verheerungen zu suchen, die die Reblaus angerichtet hat, dann in den gewaltigen Frösten, die nicht nur die diesjährige Ernte, sondern manchmal auch schon die nächstjährige Ernte vernichtet haben. Ungünstig wirkten selbstverständlich auch die außerordentlich hohen Steuern. Der größte Feind aber der hiesigen Weinbauern ist die Überschwemmung des heimischen Marktes mit ausländischem Wein.

Der Wein wird bei uns außerordentlich hoch besteuert. Wenn Sie bedenken, daß nach dem Umsturze, wo beim Produzenten der Liter Wein ungefähr 15 Kronen gekostet hat, 80 Heller Getränkesteuer, 40 Heller Umsatzsteuer und 20 Heller Landesabgabe gezahlt wurden, heute aber der Weinbauer für seinen Wein wesentlich weniger bekommt, jedoch dieselben Steuersätze bezahlen muß, so wer den Sie einsehen, daß die Forderungen der Weinbauern vollkommen gerechtfertigt sind, daß diese Steuer wesentlich herabzusetzen sei. Wir gehen aber noch weiter und sagen: diese Steuer sollte ganz abgeschafft werden. Wir sind uns freilich klar darüber, daß damit auch der ausländische Wein profitieren würde. Man müßte also diese Begünstigung nur für einheimische Weine festsetzen. Wie widersinnig einzelne Bestimmungen sind, will ich an einem kleinen Beispiel illustrieren: Wenn ein Weinbauer, der im Weinkeller gar keinen Vorrat vom letzten Jahre hat, 201 Wein baut, muß man ihm kondolieren, denn er muß diese 201 voll versteuern. Wenn er aber z. B. nur 199 gebaut hat, kann man ihm gratulieren, denn er braucht diese Menge nicht zu versteuern. Wir verlangen, daß zumindest der sogenannte Haustrunk bis 200 für jeden Weinbauer freigegeben wird. Wenn der Weinbauer selbst den Wein produziert und davon seinem Gesinde etwas abgeben will, kann man nicht verlangen, daß er auch noch diesen Wein hoch versteuert, den er selbst oder sein Gesinde trinkt. Ich verweise auf den einstimmigen Antrag der Koalitionsparteien, gefaßt in der Sitzung vom 7. März d. J., wo beschlossen wurde, einen Initiativantrag des Inhaltes anzubringen, daß diese 200 Haustrunk für jeden Weinbauer vollkommen steuerfrei sein sollen. Wir erwarten, daß die Regierung diesen Beschluß in kürzester Zeit genehmigen und durchführen wird.

In der letzten Zeit haben die Behörden die Praxis geübt, daß sie den steuerfreien Haustrunk immer nur einer einzigen Person zugestehen wollen, die im Keller Wein liegen hat. Es kommt aber nicht selten vor, daß in ein und demselben Weinkeller mehrere Personen Wein liegen haben. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß alle diese das Recht haben sollen, von diesen Begünstigungen des Gesetzes für sich Gebrauch machen zu können.

Die Biersteuer brachte 1927 dem Staate 250. Mill. Kè ein, mehr als präliminiert war. Im Jahre 1928 - die Ziffern sind zur Gänze noch nicht bekannt - wurde noch mehr eingenommen. Dem steht die Weinsteuer mit einem Betrag von 35 Mill. Kè gegenüber. Ich glaube, selbst wenn man die Weinsteuer ganz abschaffen würde, könnte dieser Entfall aus dem gewaltigen Mehrertrage kompensiert werden, den die Biersteuer jährlich bringt. In Südslavien gilt folgender Grundsatz: Der Wein, der im Weinkeller bleibt, ist unversteuert, nur der Wein, der herauskommt und verkauft wird, ist zu besteuern. In Österreich, wo ja die Weinsteuer nicht hoch war, hat man über Antrag der dortigen christlichsozialen Abgeordneten die Weinsteuer um volle 50% ermäßigt. Im Deutschen Reiche hat der deutsche Reichstag einstimmig, also auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten, die Weinsteuer, die jährlich viele Hunderte Millionen èechische Kronen gebracht hat, vollständig abgeschafft.

Wenn Sie die Lage unserer Weinbauern mit der der Weinbauern in Österreich und Deutschland vergleichen, müssen Sie einsehen, daß unsere Weinbauern mit vollem Recht ganz und gar unzufrieden sind.

Der größte Feind unserer Weinbauern ist aber die Überschwemmung des Marktes mit ausländischem Wein. Im Jahre 1926 betrug die Einfuhr 210.000 q im Werte von 59 Mill. Kè, 1927 stieg die Einfuhr auf 274.000 q im Werte von 83 Mill. Kè und im letzten Jahre wurden 294.000 q im Werte von 93 Mill. Kè eingeführt. Wir sehen also, daß sich die Einfuhr von Jahr zu Jahr erhöht. Besonders viel Wein wird aus Spanien, Griechenland und Italien eingeführt. Spanien führte im letzten Jahre für 34 Mill. Kè, Griechenland für 13 Mill. Kè, Italien für 131 Mill. Kè Wein ein. Dann kommen noch Südslavien und Ungarn mit je 91/2 Mill. Kè und Frankreich mit einer Weineinfuhr im Werte von 71/2 Mill. Kè hinzu. Unsere Weinbauern fordern mit vollem Rechte die Revision der Handelsverträge, und zwar in dem Sinne, daß das den einzelnen Staaten bewilligte Kontingent wesentlich herabgesetzt oder daß diesen Staaten gegenüber ein autonomer Zolltarif eingeführt werde, der die Einfuhr möglichst erschwert. Dann verlangen wir - und zwar sollen diese Bestimmungen für alle Staaten gelten - daß nur derjenige Wein einführen darf, der z. B. dreimal soviel Wein im Inlande gekauft hat. Im November 1928 hat der Handelsminister Novák im Budgetausschuß des Senates erklärt, daß Ausland verlange, die èechoslovakische Regierung möge gestatten, daß noch mehr Wein als bisher in die Èechoslovakei eingeführt werde. Der Handelsminister hat im Namen der Regierung erklärt, daß er im Interesse der hiesigen Weinbauern diesem Wunsche nicht Rechnung tragen könne. Unsere Weinbauern begrüßen diese Stellung und hoffen, daß die Regierung ihre Ansicht nicht ändern wird.

Wir verlangen, daß der Weinbauer finanziell mehr unterstützt werde als bisher. Im kleinen armen Niederösterreich erhalten die bedürftigen Weinbauern jährlich ungefähr 4 Mill. èechischer Kronen an Unterstützung, und zwar bekommen die Leute dort amerikanische Schnitt- und Wurzelreben, Kupfervitriol, Schwefelkohlenstoff usw. wesentlich billiger. Gemeinden, die sogenannte Vortreibhäuser errichten wollen, bekommen vom Lande Niederösterreich und vom Staate beträchtliche Subventionen. Im Deutschen Reiche wurden den Winzern Kredite im Betrage von einer Milliarde èechischer Kronen gegeben. Und, meine Herren, wenn Sie unseren Staatsvoranschlag vergleichen, so finden Sie darin für den Weinbau nur 300.000 Kè eingesetzt. Ich habe gestern bereits den Herrn Landwirtschaftsminister ersucht, er möge darauf drängen, daß diese Post erhöht werde, und wir hoffen, daß dieser Wunsch auch vom Finanzminister erfüllt werden wird. Wir verlangen, daß der Weinbauer Kupfervitriol und Reben billig bekomme, weiters, daß der Rebenzüchtung erhöhtes Augenmerk zugewendet werde. Auf diesem Gebiet arbeiten in vorbildlicher Weise Prof. Dr. Frimmel in Eisgrub, Inspektor Stummer in Nikolsburg und Direktor Götzl in Znaim. Aber diese Herren können doch nicht alle Versuche durchführen, die notwendig wären, einfach deshalb nicht, weil die notwendigen Geldmittel fehlen. Wir erwarten, daß diese Versuche auch im großen Maßstab ausgeführt werden bei den sogenannten Direktträgern, die seit einigen Jahren bei uns gezüchtet werden und über deren Wert und Unwert die verschiedensten Meinungen herrschen. Des weiteren wären Kurse weitestgehend zu unterstützen, in denen unsere Weinbauern geschult werden. Es wären ferner unseren Weinbauern bei der Neuanlage von Weingärten größere Kredite zu gewähren, denn wenn heute ein Weinbauer einen Weingarten anlegt, braucht er nicht nur sehr viel Arbeit dazu, sondern auch ganz gewaltige Kapitalien. Wenn Sie bedenken, daß die meisten Weinbauern Kleinlandwirte sind, werden Sie einsehen, daß es für diese Leute außerordentlich schwer ist, einen neuen Weingarten anzulegen. Wir haben ein Gesetz aus dem Jahre 1885, worin es heißt: Wenn Weinpflanzungen oder Teile derselben von mindestens ein viertel Hektar Fläche, welche mit der Reblaus behaftet oder nicht weiter als 25 km von einer mit diesem Insekt behafteten Pflanzung entfernt sind, über behördliche Verordnung oder freiwillig zerstört und mit neuen Reben hergestellt wurden, genieß en dieselben eine von der vollendeten Wiederherstellung an laufende zehnjährige Grundsteuerfreiheit. Diese Bestimmung genügt heute nicht, das Mindestmaß von ein Viertel Hektar ist zu groß. Es gibt viele Weinbauern, die ganz kleine Flächen mit Rebe pflanzen wollen und von dieser Begünstigung dann keinen Gebrauch machen können.

Die Mährische Hypothekenbank in Brünn hat dankenswerter Weise beschlossen, den von Elementarschäden heimgesuchten Personen begünstigte Darlehen zu gewähren, die mit 5% zu verzinsen sind. Der Staat zahlt durch 10 Jahre 3% der Darlehen aus eigenen Mitteln. Diese Bestimmung ist sicherlich sehr gut, wir würden aber wünschen, daß diese Bestimmung auch für solche Landwirte gilt, die neue Weingärten anlegen.

Weiters ist es notwendig, die Weinbauern auch in ihrem Kampfe gegen den Frost zu unterstützen. Meine Herren, es ist schrecklich, wenn man einzelne Weingärten anschaut, wie die Weinstöcke vernichtet sind, wobei nicht nur die heurige Ernte sondern oft auch die Ernte des kommenden Jahres vernichtet ist.

Meine Herren, hie und da hört man, daß es sich doch nicht vertrage, den Weinbauern zu unterstützen und dabei die Bewegung der Abstinenten zu fördern. Nun, ich stehe auf dem Standpunkt, daß zwischen Weinbau und Abstinenz kein Gegensatz bestehen muß. Bitte: In der Schweiz gibt es einen Verein abstinenter Weinbauern. Es ist zu begrüßen, daß auch bei uns der Versuch unternommen wird, alkoholfreien Traubenwein zu konservieren und zu verschicken. Die Versuche sind kostspielig, sie werden heute in der landwirtschaftlichen Schule in Znaim praktiziert. Es wäre zu wünschen, daß der Staat alle diese Versuche finanziell fördert.

Man wird vielleicht sagen: Ja wieso kommt gerade der Weinbau dazu, daß man ihn unterstützt und ihm Sonderbegünstigungen gibt. Dem stelle ich gegenüber, daß die Unterstützung des Weinbaues eine soziale Pflicht ist und zwar deshalb, weil erstens einmal die Weinbauern zum Großteil Kleinlandwirte sind und weil zweitens die Weingärten in den meisten Fällen auf Böden angelegt sind, die in der niedersten Bonitätsklasse stehen. Auch aus volkswirtschaftlichen Gründen müssen wir den Weinbau unterstützen, denn es kann uns doch nicht gleichgültig sein, ob wir jedes Jahr 80 oder 100 Millionen Kè für Wein ins Ausland zahlen. Ich glaube, wenn wir den Weinbau so unterstützen würden, daß mehr Wein produziert wird, könnte dieses Geld zum größten Teil im Inland bleiben.

Noch auf etwas mache ich aufmerksam: Der Staat, der für Meliorationen Geld ausgibt, sagt sich: Ich bekomme das Geld später zurück. So ist es auch beim Weinbau. Wenn er den Weinbau, respektive die Neukulturen unterstützt, so weiß er ganz gut, daß der Weinbauer für seinen Weingarten viel mehr Steuer zahlen muß als z. B. für ein Kartoffelfeld.

Mit der heutigen Kellerkontrolle können wir uns nicht einverstanden erklären. Ich habe schon einmal von dieser Tribüne die Forderung vorgebracht, es möge die heutige Kellerkontrolle ganz abgeschafft und an ihre Stelle eine Kontrolle durch die Weinbauern selbst treten und zwar so, daß alljährlich die Weinbauern aus ihrer Mitte eine Kommission wählen, Die Mitglieder dieser Kommission könnte man beeiden und diese Mitglieder sollen die Kontrolle ehrenamtlich durchführen. Dadurch würde der Staat an Beamtengehältern gewaltig ersparen. Mit Befremden haben wir gelesen, daß die Finanzlandesdirektion in Prag am 3. April 1929 einige Stellen für die Gefällskontrolle ausgeschrieben hat und erklärt hat, es könnten sich um diese Posten auch Mitglieder der Grezfinanzwache bewerben. Meine Herren, diejenigen, die zur Gefällskontrolle kommen wollen, müssen gewöhnlich mindestens 6 Jahre Mittelschule nachweisen, in den meisten Fällen das Abiturium. Von den Mitgliedern der Grenzfinanzwache dagegen wird normalerweise nur Bürgerschule verlangt. Meine Herren, es ist notwendig, daß man an die Mitglieder der Gefällskontrolle größere Anforderungen stellt als an die Grenzfinanzwache. Die Grenzfinanzwache sagt: Was die Finanzlandesdirektion in Prag macht, das soll für uns ein Sprungbrett sein, wir wollen nicht nur die Grenze über haben, sondern wollen bis 10 km tief die gesamte Agenda der Gefällskontrolle übernehmen, also z. B. auch die Kontrolle der Weinkeller. Meine Herren, gegen eine derartige Zumutung müssen wir uns ganz entschieden stellen. Das würde uns noch fehlen, daß unsere Weinkeller von bewaffneten Organen des Staates inspiziert werden.

Voll und ganz einverstanden sind wir mit der Forderung der Weinbauern, betreffend Herabsetzung der Schwundprozente, betreffend noch strengerer Bestrafung aller jener, die Wein fälschen; wir unterstützen vollkommen die Forderung, es möge den Konsumenten gestattet werden, schon ab 20 Liter direkt beim Produzenten einzukaufen. In den letzten Wochen hat die Weinbauern in unserer Heimat, in Südmähren, das Gerücht sehr erregt, daß das Finanzministerium plane, von den Weinbauern zu verlangen, sie müßten die Steuern für das gesamte Quantum sofort nach der Ernte erlegen. Wir aber sehen bei uns in Südmähren, daß die Bauern schon im Frühjahr Schulden machen müssen und wenn der Herbst kommt, wollen sie die Schulden wenigstens zum Teil zurückzahlen. Wenn sie jetzt im Herbst Tausende von Kronen an Steuern im voraus zahlen sollten, an Steuern für einen Wein, den sie vielleicht erst in 4 bis 5 Jahre verkaufen, wäre die Folge davon die, daß die Verschuldung der Bauern noch mehr anwachsen würde. Es ist mir im Finanzministerium gesagt worden, das Finanzministerium plane das nicht und wir hoffen, daß dieses Versprechen auch auf Richtigkeit beruht.

Im Zusammenhang mit dem Gesetz, über das wir heute abstimmen werden, nämlich über das Buschenschankgesetz, das für die Slovakei und Karpathorußland gilt, hat man gesagt, die Regierung wolle dieses Buschenschankgesetz auch bei uns in Mähren einführen. Ich bitte, wir stehen auf dem Standpunkt, daß der Weinbauer dieses alte Recht unter keinen Umständen sich nehmen lassen wird, das Recht, daß er den Wein, den er selbst erzeugt hat, in seinem eigenen Hause auch ausschenken darf. Ich glaube, daß damit auch kein einziger Konsument geschädigt wird, im Gegenteil: er bekommt beim Weinbauern den Wein billiger und unverfälscht.

Gerechtfertigt ist auch der Wunsch der Weinbauern nach Frachtenermäßigung.

Ich habe am 15. Feber 1926 eine Interpellation eingebracht, in der ich einzelne Wünsche der Weinbauern aufgezählt habe. Im Mai 1926 habe ich den Antrag gestellt, es möge ein parlamentarischer Winzerausschuß eingesetzt werden, der die Notlage der Weinbauern zu prüfen gehabt hätte, um dann dem Parlamente die nötigen Anträge zu stellen. Leider ist damals dieser Antrag vom Parlamente abgelehnt worden. In meiner Parlamentsrede vom 16. Dezember 1928 und in meiner Interpellation vom Mai 1927 habe ich erneut auf die schwere Lage der Weinbauern hingewiesen. Ich habe im Auftrage unserer Weinbauern in dieser Angelegenheit wiederholt mit den zuständigen Ministern und Beamten konferiert. Ich verweise auch darauf, daß unser Landesvertreter Niessner kürzlich in der Brünner Landesvertretung wiederum die Wünsche der Weinbauern verdolmetscht hat und daß unsere Bezirksvertreter in Nikolsburg und Znaim konkrete Anträge gestellt haben. Unsere Partei hat also ihre Pflicht gegenüber den Weinbauern voll und ganz erfüllt.

Es ist dringend notwendig, daß die Regierung wenigstens einen Teil dieser Wünsche erfüllt oder sagen wir die Wünsche schrittweise durchführt, denn die Erregung unter unserer südmährischen Weinbauernschaft ist sehr groß. Das haben wir erst kürzlich bei einer Demonstrationsversammlung gesehen, die in der südmährischen Stadt Auspitz stattgefunden hat.

Ich halte es für meine selbstverständliche Pflicht, wenn ich von dieser Stelle aus eines Mannes gedenke, der sich der Weinbauern in diesem Staate immer sehr angenommen hat - es ist der èechische Abgeordnete Malík, der vor einigen Tagen sein Mandat niedergelegt hat. Ich glaube auch im Namen der deutschen südmährischen Weinbauern zu sprechen, wenn ich von dieser Stelle aus unserem scheide den Kollegen für das, was er getan hat unseren herzlichsten Dank ausspreche.

In demselben Maße wie in Südmähren der Weinbau zurückgegangen ist, stieg die Anbaufläche für Gemüse, besonders für Gurken. Im Frieden war es so, daß unser südmährisches Gemüse zum großen Teil nach Wien und zum kleinen Teil nach Deutschland gegangen ist. Durch die neue Grenze wurde uns der Wiener Markt gänzlich abgesperrt. An der Grenze Niederösterreichs werden heute Tausende von Metzen Gurken und anderes Gemüse gebaut und unsere südmährischen Gurken können im Inlande nicht vollen Absatz finden, denn wir haben ja auch andere Orte, wo Gemüse gebaut wird, ich erinnere z. B. an das große Gebiet von Všetaty in Böhmen. Für unsere südmährischen Bauern ist es eine Lebensbedingung, daß man unser Gemüse ins Ausland hinausläßt und da erwarten wir, daß bei den Handelsvertragsverhandlungen Deutschland den Zoll für unsere Gurken ermäßigt. Wir erwarten aber auch, daß unser Handelsministerium sich nicht auf den einseitigen Standpunkt der "Znojmia" - das ist eine Vereinigung der südmährischen großen Gurkenindustriellen - stellt. Diese Vereinigung hat sich in erster Linie deswegen gebildet, um die Konkurrenz auszuschalten oder mit anderen Worten: um den Gurkenbauern die Preise diktieren zu können. Wir begrüßen es, daß sich die Gurkenbauern sowohl auf deutscher wie auf èechischer Seite zu einem Gurkenbauernverbande zusammengeschlossen haben und wir erwarten, daß das Handelsministerium in allen Fragen, die die Ein- und Ausfuhr betreffen, sich nicht nur mit der Znojmia, die übrigens im Zerfall ist, beraten wird, sondern auch mit den Organisationen der Gurkenbauern. Wenn unsere Gurken- und Gemüsebauern verlangen, daß sie für Sendungen, die z. B. nach Deutschland oder nach Nordböhmen gehen, Frachtermäßigungen erhalten, so ist diese Forderung sicherlich auch gerechtfertigt.

Zum Schlusse gestatten Sie mir, daß ich noch einiges über die Regulierung unserer südmährischen Flüsse spreche. Südmähren wurde vor dem Umsturz sehr vernachlässigt und nach dem Umsturz wurde auch sehr wenig gemacht. Erst vor zwei Jahren hat die Regierung das große Projekt genehmigt, daß die Thaya mit den Nebenflüssen bei Muschau und Unterwisternitz reguliert werden soll, ein Projekt, das mit 12 Millionen Kè veranschlagt ist. Wir begrüßen es, daß der mährische Landesausschuß diesen Bau durch neue bereit gestellte Mittel wesentlich beschleunigt. Wir sind uns aber darüber klar, daß diese Teilregulierung allein nicht genügt, sondern, daß es notwendig ist, die Thaya auch von Unterwisternitz bis Lundenburg zu regulieren und besonders das Wehr bei Millowitz zu entfernen. Weiters ist es notwendig, Uferschutzarbeiten auszuführen bei Dürenholz, Guldenfurth, und besonders bei den Dörfern um Klein-Grillowitz. Wir haben in Südmähren das alte Projekt betreffend die Regulierung des Jaispizbaches. Wir hoffen, daß auch dieses Projekt bald durchgeführt werden wird. Mit Vergnügen stellen wir fest, daß eines der größten Projekte in der Republik, nämlich die Thayatalsperre, nun endlich verwirklicht werden wird. Der Bau ist ausgeschrieben, mit dem Bau wird heuer im Sommer begonnen und wir freuen uns, daß dieses Projekt unter der jetzigen Regierung durchgeführt werden wird.

In der letzten Zeit haben einige südmährische Gemeinden Subventionen für die Elektrifizierung erhalten und wir erwarten, daß auch die übrigen Gemeinden, es handelt sich um einige Dutzend Gemeinden, in der nächsten Zeit vom Arbeitsministerium die Subventionen ausgezahlt erhalten werden.

Südmähren war im Frieden der Garten Wiens. Unser südmährisches Gemüse ist nach Wien gegangen und Tausende unserer Südmährer haben in Wien Anstellungen gefunden. Seit. dem Umsturz ist es anders geworden. Unser Gemüse geht nicht mehr nach Wien und unsere Südmährer finden weder auswärts noch im Inlande Beschäftigung. Wir haben heute in jeder Gemeinde Beschäftigungslose Leute, die, um leben zu können, wenn Felder verkauft oder verpachtet werden, außerordentlich hohe Summen zahlen. Wir glauben, daß der Staat verpflichtet ist, der südmährischen Bevölkerung, der es ohne ihr Verschulden wirtschaftlich heute viel schlechter geht als im Frieden, zu helfen. Zu spät gewährte Hilfe oderunzulängliche Hilfe muß die Leute radikalisiern und in ihnen den Glauben erwecken, daß die Regierung vielleicht aus nationalen Gründen Südmähren nicht helfen will. Also auch aus staatspolitischen Gründen wäre es hoch an der Zeit die Wünsche Südmährens zu erfüllen. (Potlesk poslancù nìm. strany køest. sociální.)


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP