Pátek 3. kvìtna 1929

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 197. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v pátek dne 3. kvìtna 1929.

1. Øeè posl. dr Feierfeila (viz str. 4 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich gebe im Namen des Klubs, dem ich angehöre, die Erklärung ab, daß wir für die in Behandlung stehende Vorlage stimmen werden. Wir sind der Meinung, daß unsere Schulen in der pädagogisch vollkommensten Weise einzurichten sind. Die Vorlage mag Unvollkommenheiten haben, die wir sehr wohl kennen, aber im großen und ganzen ist darin ein Fortschritt, eine Annäherung an das Prinzip, das wir vertreten, zu bemerken und wir werden deshalb für die Vorlage stimmen.

Aus der Vorlage hebe ich besonders den § 6 hervor, in dem von der Zuweisung der Kinder zu solchen Schulen die Rede ist. Es wird da die amtliche Feststellung gefordert, daß das Kind mangels geistiger Fähigkeiten in der Volksschule nicht mit entsprechendem Erfolg ausgebildet werden kann. Diese Feststellung wird ja unumgänglich sein, aber durch sie wird dieses arme Geschöpf zu etwas Minderwertigem gestempelt und dieses Zeichen haftet ihm gewiß durch sein ganzes Leben wie ein Kainsmal an. Durch diese Feststellung sind auch die Eltern betroffen. Ich möchte daher, wenn diese amtliche Feststellung schon nicht umgangen werden kann und daß sie nicht umgangen werden kann, sehen wir ein - doch verlangen, daß sie in der denkbar humansten Weise erfolge.

Zu § 7 der Vorlage möchte ich bemerken, daß er eine Härte enthält, welche vermieden werden sollte. Es ist darin bestimmt, daß die Aufnahme von solchen minderwertigen Kindern in eine Hilfsschule bis zur Zahl 25 nur erfolgen dürfe aus der Schulgemeinde selbst, in welcher diese Hilfsschule errichtet wurde. Aber ein Kind kann nicht so ohne weitere Schwierigkeiten in die Hilfsschule gebracht werden, wenn es einer Ortschaft angehört, wo keine Hilfsschule besteht. Wir meinen denn doch, es sollte in dem Gesetze klar und deutlich gesagt sein, daß solche Kinder, die in ihrem Heimatsorte eine solche Hilfsschule nicht haben, bedingungslos, ohne jegliche Schwierigkeit, ohne Rücksicht auf die Grenzzahl 25 in die nächstgelegene Hilfsschule des Bezirkes aufgenommen werden sollen.

Wir haben heute zum erstenmal, seit der neue Schulminister an der Spitze der Unterrichtsverwaltung steht, Gelegenheit, Schulfragen zu besprechen. Darum halten wir es für angezeigt, gerade aus diesem Anlaß neuerdings unsere unverrückbaren Grundforderungen in Bezug auf das Schulwesen auszusprechen. Diese Forderungen sind nationalvölkischer Art und weltanschaulich-kultureller Art. Nach der national-völkischen Seite sei auch gerade aus diesem Anlaß wieder festgestellt, daß wir nach wie vor unverrückbar die Vertreter und Forderer der nationalen Schulselbstverwaltung sind und bleiben. Die 3 1/2 Millionen Sudetendeutsche haben wahrlich schon wegen ihrer Zahl, ganz abgesehen von allem anderen, ein Anrecht auf diese natürlichste kulturelle Forderung der Schulselbstverwaltung. Als vor 2 Jahren der jetzt abgetretene Schulminister sein Amt übernahm, war eine seiner ersten Verlautbarungen - und ich gestehe, sie hat uns sehr befriedigt, aber nachher wurden wir umsomehr enttäuscht - die, daß er eine Vorlage einbringen werde, welche die Schulautonomie auf völkischer Grundlage ausspricht. Das wäre etwas Natürliches gewesen, aber wir wissen, wie im Laufe der Monate immer weiter von diesem Versprechen abgerückt wurde, bis schließlich nichts anderes mehr übrig blieb, als ein paar - ich möchte fast sagen inhaltslose Phrasen von einer Schulreform, die kommen werde. Es ist einfach unannehmbar, daß man glauben könnte, wir würden uns mit dem Zustand, wie wir ihn vorfanden, als wir in die Regierung eintraten, ewig abfinden. Es ist undenkbar, daß wir ewig den Zustand hinnehmen sollten, daß an der obersten Stelle der Unterrichtsverwaltung, wie es bis heute der Fall ist, kein einziger deutscher Beamter und schon gar nicht ein deutscher Beamter in leitender Stellung vorhanden ist. Es liegt uns daran, daß wir das jetzt neuerlich aussprechen. (Výkøiky posl. inž. Kalliny.)

In diesem Zusammenhange möchte ich ferner auf Folgendes hinweisen: Der Weg zur Schulselbstverwaltung muß von einer Überprüfung des èechischen Minderheitsschulwesens in unserem deutschen Gebiete begleitet sein. Der Überwucherung desselben muß endlich Einhalt getan werden. Wir verlangen ein statistisches Verzeichnis über den Stand dieser Schulen und, um die Notwendigkeit derselben überprüfen zu können, ein Verzeichnis, wie viele deutsche Kinder in diese èechischen Minderheitsschulen gehen und auf welchem Wege sie in diese Schulen geführt worden sind.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich ferner betonen, daß wir von der Regierung erwarten, sie werde bei der Bewilligung von neuen Klassen, sei es von Parallelklassen oder von definitiven Klassen, an unseren Volksschulen liberaler vorgehen, als es bisher oft der Fall war. Es ist uns direkt unbegreiflich, wie es immer noch geschehen kann, daß da und dort mitten im Schuljahr irgendeine deutsche Parallelklasse, weil vielleicht ein oder zwei Kinder fehlen, einfach geschlossen wird. Insbesondere werden wir unser Augenmerk darauf lenken, daß während der kritischen Jahre, die jetzt wegen des geringen Kindernachwuchses aus der Kriegszeit her für unsere Bürgerschulen angebrochen sind, unsere Bürgerschulen oder einzelne Klassen nicht wegen dieser vorübergehenden Erscheinung aufgelöst werden. Wir werden gegen jeden Fall, der uns in dieser Hinsicht zur Kenntnis gebracht wird, entsprechend deutlich Stellung nehmen. Einen Umstand möchte ich in Zusammenhang damit noch hervorheben. Gerade wegen dieser Schulauflösungen und Klassenauflassungen ist es vorgekommen, daß heute Absolventen unserer Lehrerbildungsanstalten nach Ablegung der Maturitätsprüfung drei, vier, fünf, ja sechs Jahre warten müssen, bis sie irgendeine provisorische Anstellung bekommen. Wenn man bedenkt, daß das durchwegs Leute sind, welche jenen Schichten der Bevölkerung angehören, die überhaupt nur unter den größten Opfern die Söhne studieren lassen können, so wird die Sache geradezu tragisch. Drei, fünf und sechs Jahre, nachdem diese jungen Leute ihre Pflicht getan haben, auf die erste provisorische Anstellung zu warten, ist schon vom sozialen Standpunkt aus etwas Unerträgliches und für die Mittelschulen wird die Sache anscheinend noch ärger. Wir erwarten von der Unterrichtsverwaltung und insbesondere vom neuen Unterrichtsminister, daß er dieser Erscheinung nicht blind gegenüberstehen wird.

Unsere zweite grundlegende Forderung in Bezug auf das Schulwesen betrifft das weltanschaulich-kulturelle Moment. Uns liegt daran, daß dem Religionsunterricht in unseren Schulen die Bedeutung verschafft wird, die er haben soll in seiner Auswirkung namentlich für das spätere Leben des Schülers. Nun wissen wir - und wir haben dazu nicht geschwiegen, wir haben unsere Stimme dagegen erhoben - daß in der Zeit, als das Unterrichtsministerium unter ausschließlich èechischer Leitung stand, eine Fülle von Erlässen kam, welche das religiöse Moment einengten, so daß eine Auswirkung desselben undenkbar war; Erlässe, welche geradezu eine Aufforderung an Lehrer und Schüler bedeuteten, wenn man zwischen den Zeilen zu lesen verstand, sich über den Religionsunterricht hinwegzusetzen, Erlässe, welche diesen Unterricht derart verkürzten, daß heute an den oberen Klassen unserer Mittelschulen der Religionsunterricht ganz kassiert ist, während er an den Lehrerbildungsanstalten bis auf eine Stunde im ersten Jahrgang völlig aufgehoben ist. Das ist ein Zustand, der für uns und für viele tausende und tausende von Staatsbürgern unerträglich ist. Wir fordern, daß in dieser Hinsicht Wandel geschaffen wird, daß dem religiösen Moment in unserem Schulleben jene Bedeutung zuerkannt wird, die ihm nach Ansicht aller großen Pädagogen aller Völker und Zeiten gebührt. Würden wir das nicht erreichen können, würden wir erkennen, daß wir auf die Dauer hingehalten werden, ohne daß ein Wandel eintritt, dann sei auch hier gesagt, wie wir es schon anderwärts gesagt haben: Dann wird die Einstellung auf Scheidung in der Weise erfolgen, daß es gilt: Hie das Lager jener, welche ihr Gefallen an der religionslosen Schule haben und hie das Lager jener, welche das religiöse Moment an unseren Schulen gewahrt wissen wollen. Wahrhaftig, wir wollen niemanden in dieses Lager hineinzwingen, wir dürfen aber auch nicht zulassen, daß schon aus demokratischen Gründen jene hunderttausende von Staatsbürgern, denen das religiöse Moment in der Erziehung ihrer Jugend das Um und Auf bedeutet, weiter vergewaltigt werden.

Nun, meine Damen und Herren, möchte ich in diesem Zusammenhang noch ein Moment berühren. Es wird uns als deutschen Regierungsparteien nicht immer leicht gemacht, durch verschiedene Nadelstiche, die wir da und dort erfahren, für eine Vorlage der Regierung zu stimmen. Ich weise in dieser Hinsicht auf die Lösung der Teplitzer Gemeindekrise hin, wie sie aus den Zeitungen bekannt ist. Durch die Resignation des bisherigen Bürgermeisters Hirsch vor etwa 3 Monaten hat diese Krise ihren Anfang genommen, leider hat es die politische Bezirksverwaltung, solange noch Aussicht auf Erfolg war, unterlassen, die Wahl eines neuen Bürgermeisters anzuordnen. Durch dieses Hinausziehen ist es soweit gekommen, daß dann wohl eine Wahl aussichtslos gewesen wäre und schließlich nichts anderes übrig blieb, als die Auflösung der Gemeindevertretung, die auch durch die politische Bezirksverwaltung verfügt wurde. Wenn irgendwo eine solche Auflösung der Gemeindevertretung erfolgt, dann ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Zweifaches möglich: Es muß entweder eine Verwaltungskommission eingesetzt werden mit einem Vorsitzenden, der ihr von der Regierung gegeben wird oder auch mit einem Vorsitzenden, den sie sich selbst wählt. Die Verwaltungskommission als solche führt die Geschäfte der Gemeinde. Es kann aber auch ein Regierungskommissär mit fast absoluter Gewalt bestimmt werden, denn die beratende Körperschaft, die ihm vielleicht zur Seite gegeben wird, hat kein Abstimmungsrecht. Es liegt auf der Hand, daß eine Partei, welche das demokratische Prinzip vertritt, unbedingt darauf bestehen muß, daß, wenn ein solcher Fall eintritt, eine Verwaltungskommission eingesetzt wird. Für Teplitz wäre das etwas Leichtes gewesen, die Teplitzer Gemeindevertretung ist nicht wegen einer unehrenhaften Handlung aufgelöst worden, die Verwaltungskommission wäre leicht zu bilden gewesen und es ist umso mehr zu bedauern, daß das unterlassen worden ist. Denn statt dessen ist ein Regierungskommissär eingesetzt worden, aber nicht, wie es in solchen Fällen allgemein üblich ist, wenn es schon zu einem Regierungskommissär kommt, daß es ein über den Parteien stehender Beamter ist - für Teplitz natürlich ein Deutscher, denn Teplitz ist zu 90% deutsch - sondern es wurde als Regierungskommissär ein führender sozialdemokratischer Parteimann eingesetzt. Das muß unser Erstaumen nach mehr als einer Seite hin erregen. Einmal nach der Seite der Sozialdemokratie selbst. Wie hat es diese Partei mit ihrem demokratischen Prinzip vereinbarlich finden können, daß sie den Regierungskommissär stellt, so daß es unmöglich gemacht wird, die demokratische Verwaltungskommission einzusetzen? Wie hat es diese Partei, die gerade in der Teplitzer Gemeindestube und in der Teplitzer "Freiheit" wahre Vernichtungsangriffe gegen die derzeitige Regierung geführt hat, die die jetzige Regierung bis zum Tod anfeindet, es für möglich gefunden, dieser Regierung einen Kommissär zur Verfügung zu stellen? Das ist mehr als auffallend. Man möchte fast glauben, daß das ganze, was sich in dieser Hinsicht in der Teplitzer Gemeindestube und in der "Freiheit" abspielte, ein Theaterdonner war oder wer weiß was. Aber schließlich ist das die Sache der Partei, wir haben aber das Recht, davon zu reden und wir werden schon davon reden. Es tut mir nur leid, daß die Herren Kollegen gerade jetzt nicht hier sind. Noch mehr staunen müssen wir aber über die Haltung der politischen Bezirksverwaltung in Teplitz. Wenn sie schon an die Einsetzung eines Regierungskommissärs schreitet, wie hat sie einen Regierungskommissär in der Person eines Mannes anstellen können, der einer Partei angehört, die es seit Jahr und Tag als ihre Lebensaufgabe betrachtet, diese Regierung, von der die Tepllitzer Bezirksbehörde doch ein Organ ist, bis in Grund und Boden hinein zu verdonnern? Da ist ein Widerspruch, der dringend der Lösung bedarf und diese Lösung fordere ich als christlichsozialer Abgeordneter von Teplitz im Namen der 30.000 Wähler, die mich vor drei Jahren aus dem Launer Wahlkreis hieher geschickt haben. Dabei will ich noch hinzufügen, diese einseitige Einstellung der Teplitzer Bezirksvertretung ist für uns mit einem unheilbaren Vertrauensverlust gegenüber dieser Bezirksstelle verbunden.

Ich werde für die Vorlage stimmen, aber nicht so sehr als Mitglied einer derzeitigen Regierungspartei, sondern aus pädagogischen Gründen. (Souhlas a potlesk poslancù nìm. strany køes. sociální.)

2. Øeè posl. Hodiny (viz str. 11 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf behandelt eine Materie von außerordentlich großer sozialer Bedeutung. Soll doch dadurch endlich auf gesetzlichem Wege die öffentliche Fürsorge für die ärmsten Kinder aufgenommen werden. So sehr die Gesetzwerdung zu begrüßen ist, muß ich doch als Vertreter des Bundes der Landwirte, der die Vertretung insbesondere der Interessen des deutschen Landvolkes aufgenommen hat, auf ein Moment hinweisen, das neuerlich wiederum die Hintansetzung des allergrößten Teiles unserer Landgemeinden klar erblicken läßt. Die Errichtung einer Hilfsklasse ist von einer Mindestzahl von 20 Kindern abhängig gemacht. Wo können nun solche Hilfsklassen errichtet werden? Nur in den Städten, in welchen infolge der großen Einwohnerzahl eben die geforderte Anzahl geistig und körperlich zurückgebliebener Kinder aufgebracht werden kann. Die Dörfer und insbesondere unsere kleinen Gebirgsdörfer sollen von der Wohltat dieses Gesetzes ausgeschlossen bleiben. Nicht genug daran, daß wir infolge unserer nieder organisierten Schulen ein geringeres Allgemeinvolksbildungsniveau ausweisen, soll jetzt auch noch den Dörfern die aufgenommene Fürsorge für die ärmsten Teufel unter den Kindern vorenthalten werden. Haben wir denn nicht dasselbe Anrecht, die Fürsorge für die zurückgebliebenen Kinder ebenso in Anspruch nehmen zu können, wie die Stadt? Wird das geistig zurückgebliebene Kind am Dorf von seinen Jahrgangskameraden weniger rücksichtslos behandelt als in der Stadt? Wir fordern die Erstreckung dieser Fürsorge auch auf das Land, um die dort aufwachsenden zurückgebliebenen Kinder nicht der Verwahrlosung und allenfalls dem Verbrechen anheimfallen zu lassen. Es erfordert die ganze Liebe der Mutter, außerordentliche Opfer der Eltern, um ein derartiges Kind wenigstens teilweise heranzubilden, und, wenn irgend tunlich, für das weitere Leben widerstandsfähig zu machen. Diese Opfer vermag jedoch nur eine Familie mit verhältnismäßig geringem Haushalt zu bringen, da hier die Mutter bei womöglich vollständiger Selbstaufopferung doch noch die Zeit findet, sich dem Kinde widmen zu können.

Wie sieht es diesbezüglich auf dem Lande aus? Hier ist die Zeit hiefür weder im Haushalt des Arbeiters und des Gewerbetreibenden, noch auch des Landwirtes zu erübrigen. Bei dem Mangel an Arbeitskräften ist jede Hand notwendig und müssen beide Eltern werktätig überall zugreifen, um die Existenzbedingungen zu schaffen. Da geschieht es dann, daß für das der Aufsicht und elterlichen Fürsorge bedürftige Kind die notwendige Zeit nicht zur Verfügung steht und dieses geistig zurückgebliebene Kind sich selbst überlassen, von seinen gesunden Altersgenossen verhöhnt und verstoßen, verbittert heranwächst, und in späteren Jahren - diesen Hohn und Spott bitter erlebend - direkt dem Verbrechen zugeführt wird. Deshalb unsere Forderung: lasset auch die geistig zurückgebliebenen Kinder vom Land dieser Wohltat teilhaftig werden! Gewiß können nicht in jeder einzelnen Gemeinde oder in einem großen Teil der Landgemeinden derartige Hilfsschulen errichtet werden. Dazu fehlen nicht nur die Mittel, sondern auch die Möglichkeit und die Zeit, die geistig zurückgebliebenen Kinder allenfalls in die Nachbargemeinde oder in die Nachbarstadt der Hilfsschule zuzuführen, da es bei dem am Land bestehenden Arbeitermangel nicht möglich ist, das Kind durch die Elter der Hilfsschule zuführen zu lassen. Und doch wäre es möglich Abhilfe zu schaffen, wenn hier gleichmäßig für Stadt und Land vorgesorgt würde.

Die Hilfsschulen sind bezirksweise zusammenzuschließen und sind zwecks Ermöglichung des Besuches der Schule durch Dorfkinder Internate zu errichten. Diese Internate stehen unter ärztlicher Aufsicht und wird den Internaten eine orthopädische Abteilung angegliedert. Das Internat selbst steht in Verbindung mit einer größeren oder kleineren Landwirtschaft, um dort die erwachsenden Kinder entsprechend ihren körperlichen Fähigkeiten zu leichteren landwirtschaftlichen oder Gärtnerarbeiten heranzuziehen.

Dadurch werden diese Kinder wenigstens zu irgendwelchen ihren körperlichen und geistigen Kräften entsprechenden Arbeiten befähigt. Wenn dann die schulentwachsenen Kinder in angeschlossenen Internatswerkstätten für leichtere gewerbliche Arbeiten herangebildet werden - wird so manches dieser Kinder durch diese Fürsoge für die menschliche Gesellschaft gerettet und selbst den Kampf um seine Existenz aufzunehmen imstande sein. Die hiefür notwendigen Mittel sind sicher groß. Und doch sind sie zu schaffen, wenn guter Wille vorhanden ist. Millionen, ja Hunderte von Millionen werden für die Palastbauten der Krankenkassen herausgeworfen. Hunderte und Tausende von Millionen werden bei der Zentralsozialversicherungsanstalt aufgespeichert. Von diesen Mitteln werden den Bezirksvertretungen, die sich gewiß ihrer Verpflichtung diesen armen Kindern gegenüber nicht entziehen werden, die notwendigen Geldmittel gegen geringe Verzinsung und Amortisation zur Verfügung gestellt.

Das Bezirkshilfsschulinternat wird mit der Zeit soweit ausgebaut, daß es imstande ist, sämtliche geistig und körperlich zurückgebliebenen Kinder des Bezirkes aufzunehmen und je nach deren Befähigung für ihr weiteres Leben vorzubereiten. Eine weitere Möglichkeit hiefür Mittel zu gewinnen, wäre die Heranziehung der mit außerordentlichen Gewinnen arbeitenden großen Unternehmungen, die für diese sozialen Zwecke mit einem entsprechenden Prozentsatz zur Beitragsleistung herangezogen werden.

An dem vorliegenden Gesetz wurde sehr viel bemängelt und werden sicherlich diese Mängel mit der Zeit der Abänderung bedürfen. Doch kann ich mich keineswegs der Ansicht anschließen und mich nur des billigen Bemängelns wegen oder aus reiner Oppositionslust einer so scharfen Kritik dieses Gesetzes hingeben. Mit Sehnsucht wurde überall das Gesetz erwartet. Durch die heutige Abstimmung erlangt es Gesetzeskraft und wird es gerade den sozial schwächsten Menschen eine Erleichterung dadurch bringen, daß mit Hilfe der Vorbildung der Hilfsschulen diese heranwachsenden Kinder soweit vorgebildet werden, damit sie nicht in späteren Jahren der übrigen Bevölkerung zur Last zu fallen und damit sie selbst befähigt zu werden, für ihr Weiterkommen vorsorgen zu können. (Souhlas a potlesk poslancù klubu Bund der Landwirte.)

3. Øeè posl. Kaufmanna (viz str. 25 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der Abgeordnete Feierfeil hat in seiner heutigen Parlamentsrede unter anderen auch zu den kommenden Gemeindewahlen in Teplitz und vor allem zu der Bestellung eines Regierungskommissärs dort selbst Stellung genommen. Die Art, wie der Herr Abg. Feierfeil dies getan hat, hat den Klub, dem ich anzugehören die Ehre habe, veranlaßt, zu dieser Frage folgende Erklärung abzugeben. (Výkøiky posl. Krumpeho a de Witte.) Wenn irgendwo, Herr Koll. Krumpe, die Bestimmung des Regierungskommissärs im Sinne jenes Gesetzes vor sich gegangen ist... (Rùzné výkøiky.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Kaufmann (pokraèuje):... das auch Sie, Herr Kollege, mitgeschaffen haben, dann war es in Teplitz der Fall. (Posl. Krumpe: Henker der Autonomie!) Herr Kollege Krumpe, (Výkøiky posl. Krumpeho.) der Regierungskommissär in Teplitz ist auf Grund jenes Gesetzes bestimmt worden, das auch Sie, Herr Kollege, mitbeschlossen haben. Wenn irgendwo die Bestellung des Regierungskommissärs im Sinne jenes Gesetzes vorgenommen wurde, das auch der Herr Koll. Krumpe mitbeschlossen hat, dann war es in Teplitz der Fall. (Posl. Krumpe: Ihr seid die Nutznießer des Gesetzes!) Das ist wohl das ärgste und gemeinste an Demagogie, das sich in diesem Hause jemals jemand geleistet hat. Die Bezirksbehörde, stelle ich fest, hat in Teplitz, wie in keiner anderen Bezirksstadt, nicht von dem Ernennungsrecht Gebrauch gemacht, sondern dem durch das Verwaltungsreformgesetz geschaffenen Bezirksausschuß die Bestellung des Regierungskommissärs überlassen. Der Regierungskommissär in Teplitz ist zufällig ein deutscher Sozialdemokrat, der von allen in der Bezirksvertretung, bzw. im Bezirksausschuß vertretenen Parteien unter Anerkennung der Bestimmungen dieses Teiles des Verwaltungsreformgesetzes gewählt wurde. (Posl. Krumpe: Warum habt ihr es nicht boykottiert?) Treiben Sie die Demagogie und den Schwindel nicht auf die Spitze, Sie sind ein politischer Schwindler, wenn Sie das sagen! (Rùzné výkøiky.) Ein ganz gewöhnlicher politischer Schwindler sind Sie, wenn Sie das sagen! Das Verwaltungsreformgesetz ist, wie ich konstatiere, mit den Stimmen der christlichsozialen Partei beschlossen worden und die Bezirksvertretung ist ein Teil dieses Gesetzes, dem auch Herr Krumpe zugestimmt hat. Auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes, das Sie selbst draußen vor den Wählern als Akt höchster Demokratie bezeichnet haben, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes ist mein Parteifreund Russy in Teplitz nicht ernannt worden, sondern von der Bezirksvertretung gewählt worden. (Posl. Krumpe: Oho, das stimmt nicht!) Jawohl, vom Bezirksausschuß, Sie sind doch nicht in Teplitz! Ihre Partei hat die Erklärung abgegeben, daß sie nur dann, wenn ein Mann Ihrer Partei zum Regierungskommissär ernannt wird, für einen deutschen Regierungskommissär stimmt, wenn Ihr Mann aber nicht ernannt wird, so werden Sie lieber dafür sein, daß ein èechischer Bürokrat zum Regierungskommissär in der deutschen Stadt Teplitz ernannt wird. So ist der Vorgang in Wirklichkeit gewesen. Aber es handelt sich nur darum, daß zufällig mein Parteifreund Russy Sozialdemokrat ist. Die Christlichsozialen waren dagegen, daß der auch von ihnen als bewährter Vizebürgermeister anerkannte Funktionär die Geschäfte ganz einfach weiterführt. Sie sind dagegen gewesen, weil es ein deutscher Sozialdemokrat ist, und ich konstatiere nochmals, daß aus Ihrer Erklärung klar und deutlich hervorgeht: bevor ein deutscher Sozialdemokrat, lieber ein èechischer Bürokrat!

Die Leute, die uns das Verwaltungsreformgesetz gebracht haben, die uns die Demokratie gestohlen haben, wie Koll. de Witte sehr richtig sagte, widersetzen sich nun den Bestimmungen jenes Gesetzes, das sie in diesem Hause als Regierungspartei mitbeschlossen haben. Wir müssen von dieser Stelle aus erklären, daß dieses Vorgehen des Herrn Abg. Feierfeil als ein ganz gemeiner demagogischer Wahltrik bezeichnet werden muß. Wir verurteilen dieses Vorgehen um so mehr, weil Monsignore Feierfeil hiezu die parlamentarische Tribüne mißbraucht hat. (Potlesk poslancù nìm. soc. dem. strany dìlnické.)



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