Pátek 3. kvìtna 1929
Hohes Haus! Ich gebe im Namen des Klubs, dem
ich angehöre, die Erklärung ab, daß wir für
die in Behandlung stehende Vorlage stimmen werden. Wir sind der
Meinung, daß unsere Schulen in der pädagogisch vollkommensten
Weise einzurichten sind. Die Vorlage mag Unvollkommenheiten haben,
die wir sehr wohl kennen, aber im großen und ganzen ist
darin ein Fortschritt, eine Annäherung an das Prinzip, das
wir vertreten, zu bemerken und wir werden deshalb für die
Vorlage stimmen.
Aus der Vorlage hebe ich besonders den §
6 hervor, in dem von der Zuweisung der Kinder zu solchen Schulen
die Rede ist. Es wird da die amtliche Feststellung gefordert,
daß das Kind mangels geistiger Fähigkeiten in der Volksschule
nicht mit entsprechendem Erfolg ausgebildet werden kann. Diese
Feststellung wird ja unumgänglich sein, aber durch sie wird
dieses arme Geschöpf zu etwas Minderwertigem gestempelt und
dieses Zeichen haftet ihm gewiß durch sein ganzes Leben
wie ein Kainsmal an. Durch diese Feststellung sind auch die Eltern
betroffen. Ich möchte daher, wenn diese amtliche Feststellung
schon nicht umgangen werden kann und daß sie nicht umgangen
werden kann, sehen wir ein - doch verlangen, daß sie in
der denkbar humansten Weise erfolge.
Zu § 7 der Vorlage möchte ich bemerken,
daß er eine Härte enthält, welche vermieden werden
sollte. Es ist darin bestimmt, daß die Aufnahme von solchen
minderwertigen Kindern in eine Hilfsschule bis zur Zahl 25 nur
erfolgen dürfe aus der Schulgemeinde selbst, in welcher diese
Hilfsschule errichtet wurde. Aber ein Kind kann nicht so ohne
weitere Schwierigkeiten in die Hilfsschule gebracht werden, wenn
es einer Ortschaft angehört, wo keine Hilfsschule besteht.
Wir meinen denn doch, es sollte in dem Gesetze klar und deutlich
gesagt sein, daß solche Kinder, die in ihrem Heimatsorte
eine solche Hilfsschule nicht haben, bedingungslos, ohne jegliche
Schwierigkeit, ohne Rücksicht auf die Grenzzahl 25 in die
nächstgelegene Hilfsschule des Bezirkes aufgenommen werden
sollen.
Wir haben heute zum erstenmal, seit der neue
Schulminister an der Spitze der Unterrichtsverwaltung steht, Gelegenheit,
Schulfragen zu besprechen. Darum halten wir es für angezeigt,
gerade aus diesem Anlaß neuerdings unsere unverrückbaren
Grundforderungen in Bezug auf das Schulwesen auszusprechen. Diese
Forderungen sind nationalvölkischer Art und weltanschaulich-kultureller
Art. Nach der national-völkischen Seite sei auch gerade aus
diesem Anlaß wieder festgestellt, daß wir nach wie
vor unverrückbar die Vertreter und Forderer der nationalen
Schulselbstverwaltung sind und bleiben. Die 3 1/2
Millionen Sudetendeutsche haben wahrlich schon wegen ihrer Zahl,
ganz abgesehen von allem anderen, ein Anrecht auf diese natürlichste
kulturelle Forderung der Schulselbstverwaltung. Als vor 2 Jahren
der jetzt abgetretene Schulminister sein Amt übernahm, war
eine seiner ersten Verlautbarungen - und ich gestehe, sie hat
uns sehr befriedigt, aber nachher wurden wir umsomehr enttäuscht
- die, daß er eine Vorlage einbringen werde, welche die
Schulautonomie auf völkischer Grundlage ausspricht. Das wäre
etwas Natürliches gewesen, aber wir wissen, wie im Laufe
der Monate immer weiter von diesem Versprechen abgerückt
wurde, bis schließlich nichts anderes mehr übrig blieb,
als ein paar - ich möchte fast sagen inhaltslose Phrasen
von einer Schulreform, die kommen werde. Es ist einfach unannehmbar,
daß man glauben könnte, wir würden uns mit dem
Zustand, wie wir ihn vorfanden, als wir in die Regierung eintraten,
ewig abfinden. Es ist undenkbar, daß wir ewig den Zustand
hinnehmen sollten, daß an der obersten Stelle der Unterrichtsverwaltung,
wie es bis heute der Fall ist, kein einziger deutscher Beamter
und schon gar nicht ein deutscher Beamter in leitender Stellung
vorhanden ist. Es liegt uns daran, daß wir das jetzt neuerlich
aussprechen. (Výkøiky posl. inž.
Kalliny.)
In diesem Zusammenhange möchte ich ferner
auf Folgendes hinweisen: Der Weg zur Schulselbstverwaltung
muß von einer Überprüfung des èechischen
Minderheitsschulwesens in unserem deutschen Gebiete begleitet
sein. Der Überwucherung desselben muß endlich Einhalt
getan werden. Wir verlangen ein statistisches Verzeichnis über
den Stand dieser Schulen und, um die
Notwendigkeit derselben überprüfen zu können, ein
Verzeichnis, wie viele deutsche Kinder in diese èechischen
Minderheitsschulen gehen und auf welchem Wege sie in diese
Schulen geführt worden sind.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich ferner
betonen, daß wir von der Regierung erwarten, sie werde bei
der Bewilligung von neuen Klassen, sei es von Parallelklassen
oder von definitiven Klassen, an unseren Volksschulen liberaler
vorgehen, als es bisher oft der Fall war. Es ist uns direkt unbegreiflich,
wie es immer noch geschehen kann, daß da und dort mitten
im Schuljahr irgendeine deutsche Parallelklasse, weil vielleicht
ein oder zwei Kinder fehlen, einfach geschlossen wird. Insbesondere
werden wir unser Augenmerk darauf lenken, daß während
der kritischen Jahre, die jetzt wegen des geringen Kindernachwuchses
aus der Kriegszeit her für unsere Bürgerschulen angebrochen
sind, unsere Bürgerschulen oder einzelne Klassen nicht wegen
dieser vorübergehenden Erscheinung aufgelöst werden.
Wir werden gegen jeden Fall, der uns in dieser Hinsicht zur Kenntnis
gebracht wird, entsprechend deutlich Stellung nehmen. Einen Umstand
möchte ich in Zusammenhang damit noch hervorheben. Gerade
wegen dieser Schulauflösungen und Klassenauflassungen ist
es vorgekommen, daß heute Absolventen unserer Lehrerbildungsanstalten
nach Ablegung der Maturitätsprüfung drei, vier, fünf,
ja sechs Jahre warten müssen, bis sie irgendeine provisorische
Anstellung bekommen. Wenn man bedenkt, daß das durchwegs
Leute sind, welche jenen Schichten der Bevölkerung angehören,
die überhaupt nur unter den größten Opfern die
Söhne studieren lassen können, so wird die Sache geradezu
tragisch. Drei, fünf und sechs Jahre, nachdem diese jungen
Leute ihre Pflicht getan haben, auf die erste provisorische Anstellung
zu warten, ist schon vom sozialen Standpunkt aus etwas Unerträgliches
und für die Mittelschulen wird die Sache anscheinend noch
ärger. Wir erwarten von der Unterrichtsverwaltung und insbesondere
vom neuen Unterrichtsminister, daß er dieser Erscheinung
nicht blind gegenüberstehen wird.
Unsere zweite grundlegende Forderung in Bezug
auf das Schulwesen betrifft das weltanschaulich-kulturelle Moment.
Uns liegt daran, daß dem Religionsunterricht in unseren
Schulen die Bedeutung verschafft wird, die er haben soll in seiner
Auswirkung namentlich für das spätere Leben des Schülers.
Nun wissen wir - und wir haben dazu nicht geschwiegen, wir haben
unsere Stimme dagegen erhoben - daß in der Zeit, als das
Unterrichtsministerium unter ausschließlich èechischer
Leitung stand, eine Fülle von Erlässen kam, welche das
religiöse Moment einengten, so daß eine Auswirkung
desselben undenkbar war; Erlässe, welche
geradezu eine Aufforderung an Lehrer und Schüler bedeuteten,
wenn man zwischen den Zeilen zu lesen verstand, sich über
den Religionsunterricht hinwegzusetzen, Erlässe, welche diesen
Unterricht derart verkürzten, daß heute an den oberen
Klassen unserer Mittelschulen der Religionsunterricht ganz kassiert
ist, während er an den Lehrerbildungsanstalten bis auf eine
Stunde im ersten Jahrgang völlig aufgehoben ist. Das ist
ein Zustand, der für uns und für viele tausende und
tausende von Staatsbürgern unerträglich ist. Wir fordern,
daß in dieser Hinsicht Wandel geschaffen wird, daß
dem religiösen Moment in unserem Schulleben jene Bedeutung
zuerkannt wird, die ihm nach Ansicht aller großen Pädagogen
aller Völker und Zeiten gebührt. Würden wir das
nicht erreichen können, würden wir erkennen, daß
wir auf die Dauer hingehalten werden, ohne daß ein Wandel
eintritt, dann sei auch hier gesagt, wie wir es schon anderwärts
gesagt haben: Dann wird die Einstellung auf Scheidung in der Weise
erfolgen, daß es gilt: Hie das Lager jener, welche ihr Gefallen
an der religionslosen Schule haben und hie das Lager jener, welche
das religiöse Moment an unseren Schulen gewahrt wissen wollen.
Wahrhaftig, wir wollen niemanden in dieses Lager hineinzwingen,
wir dürfen aber auch nicht zulassen, daß schon aus
demokratischen Gründen jene hunderttausende von Staatsbürgern,
denen das religiöse Moment in der Erziehung ihrer Jugend
das Um und Auf bedeutet, weiter vergewaltigt werden.
Nun, meine Damen und Herren, möchte ich
in diesem Zusammenhang noch ein Moment berühren. Es wird
uns als deutschen Regierungsparteien nicht immer leicht gemacht,
durch verschiedene Nadelstiche, die wir da und dort erfahren,
für eine Vorlage der Regierung zu stimmen. Ich weise in dieser
Hinsicht auf die Lösung der Teplitzer Gemeindekrise hin,
wie sie aus den Zeitungen bekannt ist. Durch die Resignation des
bisherigen Bürgermeisters Hirsch vor etwa 3 Monaten hat diese
Krise ihren Anfang genommen, leider hat es die politische Bezirksverwaltung,
solange noch Aussicht auf Erfolg war, unterlassen, die Wahl eines
neuen Bürgermeisters anzuordnen. Durch dieses Hinausziehen
ist es soweit gekommen, daß dann wohl eine Wahl aussichtslos
gewesen wäre und schließlich nichts anderes übrig
blieb, als die Auflösung der Gemeindevertretung, die auch
durch die politische Bezirksverwaltung verfügt wurde. Wenn
irgendwo eine solche Auflösung der Gemeindevertretung erfolgt,
dann ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Zweifaches möglich:
Es muß entweder eine Verwaltungskommission eingesetzt werden
mit einem Vorsitzenden, der ihr von der Regierung gegeben wird
oder auch mit einem Vorsitzenden, den sie sich selbst wählt.
Die Verwaltungskommission als solche führt die Geschäfte
der Gemeinde. Es kann aber auch ein Regierungskommissär mit
fast absoluter Gewalt bestimmt werden, denn die beratende Körperschaft,
die ihm vielleicht zur Seite gegeben wird, hat kein Abstimmungsrecht.
Es liegt auf der Hand, daß eine Partei, welche das demokratische
Prinzip vertritt, unbedingt darauf bestehen muß, daß,
wenn ein solcher Fall eintritt, eine Verwaltungskommission eingesetzt
wird. Für Teplitz wäre das etwas Leichtes gewesen, die
Teplitzer Gemeindevertretung ist nicht wegen einer unehrenhaften
Handlung aufgelöst worden, die Verwaltungskommission wäre
leicht zu bilden gewesen und es ist umso mehr zu bedauern, daß
das unterlassen worden ist. Denn statt dessen ist ein Regierungskommissär
eingesetzt worden, aber nicht, wie es in solchen Fällen allgemein
üblich ist, wenn es schon zu einem Regierungskommissär
kommt, daß es ein über den Parteien stehender Beamter
ist - für Teplitz natürlich ein Deutscher, denn Teplitz
ist zu 90% deutsch - sondern es wurde als Regierungskommissär
ein führender sozialdemokratischer Parteimann eingesetzt.
Das muß unser Erstaumen nach mehr als einer Seite hin erregen.
Einmal nach der Seite der Sozialdemokratie selbst. Wie hat es
diese Partei mit ihrem demokratischen Prinzip vereinbarlich finden
können, daß sie den Regierungskommissär stellt,
so daß es unmöglich gemacht wird, die demokratische
Verwaltungskommission einzusetzen? Wie hat es diese Partei, die
gerade in der Teplitzer Gemeindestube und in der Teplitzer "Freiheit"
wahre Vernichtungsangriffe gegen die derzeitige Regierung geführt
hat, die die jetzige Regierung bis zum Tod anfeindet, es für
möglich gefunden, dieser Regierung einen Kommissär zur
Verfügung zu stellen? Das ist mehr als auffallend. Man möchte
fast glauben, daß das ganze, was sich in dieser Hinsicht
in der Teplitzer Gemeindestube und in der "Freiheit"
abspielte, ein Theaterdonner war oder wer weiß was. Aber
schließlich ist das die Sache der Partei, wir haben aber
das Recht, davon zu reden und wir werden schon davon reden. Es
tut mir nur leid, daß die Herren Kollegen gerade jetzt nicht
hier sind. Noch mehr staunen müssen wir aber über die
Haltung der politischen Bezirksverwaltung in Teplitz. Wenn sie
schon an die Einsetzung eines Regierungskommissärs schreitet,
wie hat sie einen Regierungskommissär in der Person eines
Mannes anstellen können, der einer Partei angehört,
die es seit Jahr und Tag als ihre Lebensaufgabe betrachtet, diese
Regierung, von der die Tepllitzer Bezirksbehörde doch ein
Organ ist, bis in Grund und Boden hinein zu verdonnern? Da ist
ein Widerspruch, der dringend der Lösung bedarf und diese
Lösung fordere ich als christlichsozialer Abgeordneter von
Teplitz im Namen der 30.000 Wähler, die mich vor drei Jahren
aus dem Launer Wahlkreis hieher geschickt haben. Dabei will ich
noch hinzufügen, diese einseitige Einstellung der Teplitzer
Bezirksvertretung ist für uns mit einem unheilbaren Vertrauensverlust
gegenüber dieser Bezirksstelle verbunden.
Ich werde für die Vorlage stimmen, aber
nicht so sehr als Mitglied einer derzeitigen Regierungspartei,
sondern aus pädagogischen Gründen. (Souhlas
a potlesk poslancù nìm. strany køes.
sociální.)
Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf behandelt
eine Materie von außerordentlich großer sozialer Bedeutung.
Soll doch dadurch endlich auf gesetzlichem Wege die öffentliche
Fürsorge für die ärmsten Kinder aufgenommen werden.
So sehr die Gesetzwerdung zu begrüßen ist, muß
ich doch als Vertreter des Bundes der Landwirte, der die Vertretung
insbesondere der Interessen des deutschen Landvolkes aufgenommen
hat, auf ein Moment hinweisen, das neuerlich wiederum die Hintansetzung
des allergrößten Teiles unserer Landgemeinden klar
erblicken läßt. Die Errichtung einer Hilfsklasse ist
von einer Mindestzahl von 20 Kindern abhängig gemacht. Wo
können nun solche Hilfsklassen errichtet werden? Nur in den
Städten, in welchen infolge der großen Einwohnerzahl
eben die geforderte Anzahl geistig und körperlich zurückgebliebener
Kinder aufgebracht werden kann. Die Dörfer und insbesondere
unsere kleinen Gebirgsdörfer sollen von der Wohltat dieses
Gesetzes ausgeschlossen bleiben. Nicht genug daran, daß
wir infolge unserer nieder organisierten Schulen ein geringeres
Allgemeinvolksbildungsniveau ausweisen, soll jetzt auch noch den
Dörfern die aufgenommene Fürsorge für die ärmsten
Teufel unter den Kindern vorenthalten werden. Haben wir denn nicht
dasselbe Anrecht, die Fürsorge für die zurückgebliebenen
Kinder ebenso in Anspruch nehmen zu können, wie die Stadt?
Wird das geistig zurückgebliebene Kind am Dorf von seinen
Jahrgangskameraden weniger rücksichtslos behandelt als in
der Stadt? Wir fordern die Erstreckung dieser Fürsorge auch
auf das Land, um die dort aufwachsenden zurückgebliebenen
Kinder nicht der Verwahrlosung und allenfalls dem Verbrechen anheimfallen
zu lassen. Es erfordert die ganze Liebe der Mutter, außerordentliche
Opfer der Eltern, um ein derartiges Kind wenigstens teilweise
heranzubilden, und, wenn irgend tunlich, für das weitere
Leben widerstandsfähig zu machen. Diese Opfer vermag jedoch
nur eine Familie mit verhältnismäßig geringem
Haushalt zu bringen, da hier die Mutter bei womöglich vollständiger
Selbstaufopferung doch noch die Zeit findet, sich dem Kinde widmen
zu können.
Wie sieht es diesbezüglich auf dem Lande
aus? Hier ist die Zeit hiefür weder im Haushalt des Arbeiters
und des Gewerbetreibenden, noch auch des Landwirtes zu erübrigen.
Bei dem Mangel an Arbeitskräften ist jede Hand notwendig
und müssen beide Eltern werktätig überall zugreifen,
um die Existenzbedingungen zu schaffen. Da geschieht es dann,
daß für das der Aufsicht und elterlichen Fürsorge
bedürftige Kind die notwendige Zeit nicht zur Verfügung
steht und dieses geistig zurückgebliebene Kind sich selbst
überlassen, von seinen gesunden Altersgenossen verhöhnt
und verstoßen, verbittert heranwächst, und in späteren
Jahren - diesen Hohn und Spott bitter erlebend - direkt dem Verbrechen
zugeführt wird. Deshalb unsere Forderung: lasset auch die
geistig zurückgebliebenen Kinder vom Land dieser Wohltat
teilhaftig werden! Gewiß können nicht in jeder einzelnen
Gemeinde oder in einem großen Teil der Landgemeinden derartige
Hilfsschulen errichtet werden. Dazu fehlen nicht nur die Mittel,
sondern auch die Möglichkeit und die Zeit, die geistig zurückgebliebenen
Kinder allenfalls in die Nachbargemeinde oder in die Nachbarstadt
der Hilfsschule zuzuführen, da es bei dem am Land bestehenden
Arbeitermangel nicht möglich ist, das Kind durch die Elter
der Hilfsschule zuführen zu lassen. Und doch wäre es
möglich Abhilfe zu schaffen, wenn hier gleichmäßig
für Stadt und Land vorgesorgt würde.
Die Hilfsschulen sind bezirksweise zusammenzuschließen
und sind zwecks Ermöglichung des Besuches der Schule durch
Dorfkinder Internate zu errichten. Diese Internate stehen unter
ärztlicher Aufsicht und wird den Internaten eine orthopädische
Abteilung angegliedert. Das Internat selbst steht in Verbindung
mit einer größeren oder kleineren Landwirtschaft, um
dort die erwachsenden Kinder entsprechend ihren körperlichen
Fähigkeiten zu leichteren landwirtschaftlichen oder Gärtnerarbeiten
heranzuziehen.
Dadurch werden diese Kinder wenigstens zu irgendwelchen
ihren körperlichen und geistigen Kräften entsprechenden
Arbeiten befähigt. Wenn dann die schulentwachsenen Kinder
in angeschlossenen Internatswerkstätten für leichtere
gewerbliche Arbeiten herangebildet werden - wird so manches dieser
Kinder durch diese Fürsoge für die menschliche Gesellschaft
gerettet und selbst den Kampf um seine Existenz aufzunehmen imstande
sein. Die hiefür notwendigen Mittel sind sicher groß.
Und doch sind sie zu schaffen, wenn guter Wille vorhanden ist.
Millionen, ja Hunderte von Millionen werden für die Palastbauten
der Krankenkassen herausgeworfen. Hunderte und Tausende von Millionen
werden bei der Zentralsozialversicherungsanstalt aufgespeichert.
Von diesen Mitteln werden den Bezirksvertretungen, die sich gewiß
ihrer Verpflichtung diesen armen Kindern gegenüber nicht
entziehen werden, die notwendigen Geldmittel gegen geringe Verzinsung
und Amortisation zur Verfügung gestellt.
Das Bezirkshilfsschulinternat wird mit der
Zeit soweit ausgebaut, daß es imstande ist, sämtliche
geistig und körperlich zurückgebliebenen Kinder des
Bezirkes aufzunehmen und je nach deren Befähigung für
ihr weiteres Leben vorzubereiten. Eine weitere Möglichkeit
hiefür Mittel zu gewinnen, wäre die Heranziehung der
mit außerordentlichen Gewinnen arbeitenden großen
Unternehmungen, die für diese sozialen Zwecke mit einem entsprechenden
Prozentsatz zur Beitragsleistung herangezogen werden.
An dem vorliegenden Gesetz wurde sehr viel
bemängelt und werden sicherlich diese Mängel mit der
Zeit der Abänderung bedürfen. Doch kann ich mich keineswegs
der Ansicht anschließen und mich nur des billigen Bemängelns
wegen oder aus reiner Oppositionslust einer so scharfen Kritik
dieses Gesetzes hingeben. Mit Sehnsucht wurde überall das
Gesetz erwartet. Durch die heutige Abstimmung erlangt es Gesetzeskraft
und wird es gerade den sozial schwächsten Menschen eine Erleichterung
dadurch bringen, daß mit Hilfe der Vorbildung der Hilfsschulen
diese heranwachsenden Kinder soweit vorgebildet werden, damit
sie nicht in späteren Jahren der übrigen Bevölkerung
zur Last zu fallen und damit sie selbst befähigt zu werden,
für ihr Weiterkommen vorsorgen zu können. (Souhlas
a potlesk poslancù klubu Bund der Landwirte.)
Hohes Haus! Der Abgeordnete Feierfeil
hat in seiner heutigen Parlamentsrede unter anderen auch zu den
kommenden Gemeindewahlen in Teplitz und vor allem zu der Bestellung
eines Regierungskommissärs dort selbst Stellung genommen.
Die Art, wie der Herr Abg. Feierfeil dies getan hat, hat
den Klub, dem ich anzugehören die Ehre habe, veranlaßt,
zu dieser Frage folgende Erklärung abzugeben. (Výkøiky
posl. Krumpeho a de Witte.) Wenn
irgendwo, Herr Koll. Krumpe, die Bestimmung des Regierungskommissärs
im Sinne jenes Gesetzes vor sich gegangen ist... (Rùzné
výkøiky.)
Pøedseda (zvoní): Prosím o
klid.
Posl. Kaufmann (pokraèuje):...
das auch Sie, Herr Kollege, mitgeschaffen
haben, dann war es in Teplitz der Fall. (Posl. Krumpe: Henker
der Autonomie!) Herr Kollege Krumpe, (Výkøiky
posl. Krumpeho.) der Regierungskommissär
in Teplitz ist auf Grund jenes Gesetzes bestimmt worden, das auch
Sie, Herr Kollege, mitbeschlossen haben. Wenn irgendwo die Bestellung
des Regierungskommissärs im Sinne jenes Gesetzes vorgenommen
wurde, das auch der Herr Koll. Krumpe mitbeschlossen hat,
dann war es in Teplitz der Fall. (Posl. Krumpe: Ihr seid die
Nutznießer des Gesetzes!) Das ist wohl das ärgste
und gemeinste an Demagogie, das sich in diesem Hause jemals jemand
geleistet hat. Die Bezirksbehörde, stelle ich fest, hat in
Teplitz, wie in keiner anderen Bezirksstadt, nicht von dem Ernennungsrecht
Gebrauch gemacht, sondern dem durch das Verwaltungsreformgesetz
geschaffenen Bezirksausschuß die Bestellung des Regierungskommissärs
überlassen. Der Regierungskommissär in Teplitz ist zufällig
ein deutscher Sozialdemokrat, der von allen in der Bezirksvertretung,
bzw. im Bezirksausschuß vertretenen Parteien unter Anerkennung
der Bestimmungen dieses Teiles des Verwaltungsreformgesetzes gewählt
wurde. (Posl. Krumpe: Warum habt ihr es nicht boykottiert?)
Treiben Sie die Demagogie und den Schwindel nicht auf die
Spitze, Sie sind ein politischer Schwindler, wenn Sie das sagen!
(Rùzné výkøiky.)
Ein ganz gewöhnlicher politischer
Schwindler sind Sie, wenn Sie das sagen! Das Verwaltungsreformgesetz
ist, wie ich konstatiere, mit den Stimmen der christlichsozialen
Partei beschlossen worden und die Bezirksvertretung ist ein Teil
dieses Gesetzes, dem auch Herr Krumpe zugestimmt hat. Auf
Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes, das Sie selbst draußen
vor den Wählern als Akt höchster Demokratie bezeichnet
haben, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes ist mein Parteifreund
Russy in Teplitz nicht ernannt worden, sondern von der Bezirksvertretung
gewählt worden. (Posl. Krumpe: Oho, das stimmt nicht!)
Jawohl, vom Bezirksausschuß, Sie sind doch nicht in
Teplitz! Ihre Partei hat die Erklärung abgegeben, daß
sie nur dann, wenn ein Mann Ihrer Partei zum Regierungskommissär
ernannt wird, für einen deutschen Regierungskommissär
stimmt, wenn Ihr Mann aber nicht ernannt wird, so werden Sie lieber
dafür sein, daß ein èechischer Bürokrat
zum Regierungskommissär in der deutschen Stadt Teplitz
ernannt wird. So ist der Vorgang in Wirklichkeit gewesen. Aber
es handelt sich nur darum, daß zufällig mein Parteifreund
Russy Sozialdemokrat ist. Die Christlichsozialen waren dagegen,
daß der auch von ihnen als bewährter Vizebürgermeister
anerkannte Funktionär die Geschäfte ganz einfach weiterführt.
Sie sind dagegen gewesen, weil es ein deutscher Sozialdemokrat
ist, und ich konstatiere nochmals, daß aus Ihrer Erklärung
klar und deutlich hervorgeht: bevor ein deutscher Sozialdemokrat,
lieber ein èechischer Bürokrat!
Die Leute, die uns das Verwaltungsreformgesetz
gebracht haben, die uns die Demokratie gestohlen haben, wie Koll.
de Witte sehr richtig sagte, widersetzen sich nun den Bestimmungen
jenes Gesetzes, das sie in diesem Hause als Regierungspartei mitbeschlossen
haben. Wir müssen von dieser Stelle aus erklären, daß
dieses Vorgehen des Herrn Abg. Feierfeil als ein ganz gemeiner
demagogischer Wahltrik bezeichnet werden muß. Wir verurteilen
dieses Vorgehen um so mehr, weil Monsignore Feierfeil hiezu
die parlamentarische Tribüne mißbraucht hat. (Potlesk
poslancù nìm. soc. dem. strany dìlnické.)