Ètvrtek 21. èervna 1928

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 145. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 21. èervna 1928.

1. Øeè posl. Knirsche (viz str. 16 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren!

Ich habe namens meiner Partei zu dem vorliegenden Gesetze folgendes zu sagen:

Die Wohnungsnot besteht als soziales Übel weiter, weil die auf ihre Behebung gerichteten Maßnahmen des Staates keine Planmäßigkeit und Zielsicherheit hatten, allzu provisorischen Charakter trugen, und oftmals mehr Unruhe schafften als wohltätig wirkten. Das ist umso bedauerlicher, als die Fortdauer der abnormalen Wohnungsverhältnisse heute mehr als in der Vorkriegszeit die Volksgesundheit und Volksbewegung verheerend beeinflußt. Die durch die Wohnungsnot bedingte Verelendung des Familienlebens, der Umstand, daß ein solches durch die Verhältnisse vielfach überhaupt unmöglich gemacht wird, die Tatsache des Zusammengepferchtseins vieler Menschen in geschlossenen Wohnräumen hat nicht nur die Geburtenzahl bedeutend herabgesetzt, den Gesundheitszustand der Bevölkerung gemindert, sondern bedingte auch den tiefen seelischen Verfall eines großen Teiles der Bevölkerung.

Das erheischt die ganze Aufmerksamkeit der verantwortlichen Öffentlichkeit, die wir auffordern, jeden tauglichen Schritt zur Herstellung gesunder Wohnverhältnisse zu fördern und alles zu tun, was eine dauernd steigende Bautätigkeit begünstigt.

Der erste Schritt hiezu ist die Verabschiedung der Vorlage eines Bauförderungsgesetzes auf der Grundlage einer genauen Wohnungsstatistik, welches das System der provisorischen Bau- und Wohnungsgesetzgebung endlich beseitigt. Wir sind grundsätzlich der Meinung, daß die Erstellung genügender Wohnräume für Angestellte und Arbeiter in erster Linie Pflicht des Unternehmers ist und betrachten die Arbeiterwohnräume als Teile der Betriebe. Ebenso hat der Staat fùr seine Angestellten Wohnräume herzurichten. Wenn der Staat die öffentliche soziale Wohnbautätigkeit mit entsprechenden Mitteln finanziert, die zweifellos vorhanden sind, wenn die Selbstverwaltungskörper, Kreditinstitute, Genossenschaften, wie Private, mit dem bisherigen Ernste bei der Erbauung von Wohnungen weiter mitwirken, wenn das Unternehmerkapital sich seiner elementaren Baupflicht für Arbeiter und Angestellte unterzieht, ebenso der Staat, der für seine Beamten Wohnräume erbauen muß (Souhlas na levici.), wenn durch gesetzliche Mittel das spekulative Kapital verhalten wird, sich mit einer Quote am Wohnbau zu beteiligen, wenn der Anreiz zur Bautätigkeit staatlicherseits auch durch baufördernde finanzielle Gesetze für die Zukunft erhöht wird, wird es in absehbarer Zeit zur Auflockerung der Verhältnisse und Besserung auf dem Wohnungsmarkte kommen, so daß endlich die wirtschaftliche Freiheit auch auf diesem Gebiete eingeführt werden kann. (Souhlas na levici.) Wir anerkennen die Zusammenhänge zwischen Mieterschutz, Bauförderung und Interessiertheit des Privatkapitals für den Baumarkt durchaus, und das auch in dem Sinne, daß die Zwangsverhältnisse auf dem Wohnungsmarkte bis zu einem gewissen Grade hemmend wirken. Eine Lösung der Zwangsverhältnisse kann jedoch erst nach Schaffung eines genügenden Vorrates von Wohnungen erfolgen, deren Mieten für den sozial schwachen Mieter tragbar sind.

Das vorliegende Gesetz lehnt meine Partei besonders im Hinblicke auf dessen viertes Hauptstück über die Sicherstellung der Wohnungen für Staatsbedienstete ab. Wir wollen nicht die Staatsbediensteten der schweren Wohnungsnot preisgeben, aber nach unserer Meinung ist der Staat verpflichtet, für die Staatsbediensteten die fehlenden Wohnungen zu erbauen. (So ist es!) Die Sicherstellung von Wohnungen für Staatsbedienstete durch die politischen Behörden erfolgt meistens nur, um den zu Èechisierungsmaßnahmen in das deutsche Sprachgebiet versetzten Staatsangestellten auf Kosten der bodenständigen Bevölkerung bequeme Wohnungen zu sichern, während die deutsche Bevölkerung dieser Gebiete den schweren Folgen der Wohnungsnot weiter preisgegeben bleibt. (Posl. Horpynka: Herr Koll. Knirsch, fragen Sie doch den Herrn Präsidenten, wo der Herr Minister Šrámek ist. Es ist unmöglich, wie verächtlich der Mann das Parlament behandelt! - Posl. inž. Jung: Was haben Ihre Worte für einen Zweck, wenn der verantwortliche Minister es nicht der Mühe wert findet, ins Parlament zu kommen!) Koll. Horpynka hat recht und ich muß sagen, daß es eine Mißachtung ist.

Nun, gestatten Sie, meine Damen und Herren, noch einige Ausführungen, die nicht mit der zur Debatte stehenden Vorlage zusammenhängen. Nach langer Pause trat das Abgeordnetenhaus wieder zusammen. Es ist eine reine. Verlegenheitstagung, die den Schein des Palamentarismus wahren soll. Und soeben wurde hier von den Kollegen dem berechtigten Unmut darüber Ausdruck gegeben, wie sich die Regierung selbst zu dieser parlamentarischen Tagung stellt. Innerpolitische Krisen und wirtschaftliche Kämpfe erfüllen den Staat, die jede ernste Arbeit verhindern. Keines der strittigen großen Probleme wird doch dem Hause zur Diskussion gestellt. Man kuhhandelt hinter den Kulissen und wurstelt, wenn man den Ausdruck gebrauchen darf, weiter. (Výkøiky posl. inž. Junga.) Die Herren von der Regierungsseite werden diese Feststellung, wie alles, was von unserer Seite oder von der Opposition kommt, als grundsätzliche Nörgelei und Kritik hinstellen, die nur der Absicht dient, dem Staate zu schaden und das eigene Parteisüppchen zu kochen. Sie haben uns diese Absicht auch bei dem Kampfe gegen die Verwaltungsreform und gegen das Gemeindefinanzgesetz unterschoben und sie unterschieben sie uns auch bei unserem Kampfe gegen die Verschlechterung der Sozialversicherung. Nun, das Gemeindefinanzgesetz ist ja bereits in Wirksamkeit und seine Auswirkungen sind für jeden sichtbar. Ausgeblieben sind alle Segnungen, die das Gesetz den Gemeinden, den gewerblichen und handelstreibenden Mittelschichten in finanzieller Beziehung bringen sollte, eingetreten sind alle Voraussagen der oppositionellen Parteien. Vernichtet ist jede freudige und opferbereite Anteilnahme der Bürger an der Verwaltung der Gemeinden, die allein aufbauende und schöpferische Arbeit leisten kann. Mißmut, Verdrossenheit, Chaos und Ratlosigkeit herrscht in den meisten Gemeindeverwaltungen. Und die Regierung und der Staat stehen diesem Zustande ratlos gegenüber. Es ereignen sich Ungeheuerlichkeiten, die zum Lachen reizen würden, wenn deren Folgen nicht gar zu traurige wären. (Sehr richtig!)

Und die Verwaltungsreform? Sie ist ein Gradmesser für die inneren Zustände des Staates. Am 1. Juli, also in 14 Tagen, soll sie in Kraft treten. Die Schwierigkeiten türmen sich aber schon bei ihrer Durchführung so sehr, daß sich die Regierungsparteien nicht einmal getrauten, die Wahlen in die zu bildenden neuen Landes- und Bezirksvertretungen auszuschreiben. Wir haben mit aller unserer Kritik und mit unseren Voraussagen Recht behalten. Meine Damen und Herren, unsere Einstellung zum Staate oder zum Staatsgedanken ist klar und eindeutig. Sie ist in der staatsrechtlichen Erklärung niedergelegt. Aber wir deutschen Nationalsozialisten haben unbeschadet dieser unserer grundsätzlichen Einstellung vom Anbeginn unserer Einverleibung in diesen Staat den Weg gewiesen, der allein eine friedliche dem Wohle aller Nationen dienenden Zusammenarbeit in demselben herbeiführen kann und der, wenn er beschritten würde, dem Staat eine Sendung bei der friedlichen Neuordnung Europas einräumen würde. Dieser Weg ist die Angleichung an die politische und wirtschaftliche Interessensphäre Deutschlands und die Neuorganisation der Verwaltung auf die Grundlage der Selbstverwaltung der Völker und Bürger des Staates, die Regierungen sind konsequent den entgegengesetzten Weg gegangen, und die heutige Regierung glaubte mit der Verwirklichung ihrer Verwaltungsreform den Schlußstein zum èechisch-zentralistischen Staatsaufbau gelegt zu haben. Nun, wir Nationalsozialisten führen den Kampf um die Autonomie der Sudetendeutschen im In- und Auslande weiter und wir können feststellen, daß die Autonomiebewegung im Rollen ist. Daher die Verfolgung unserer Partei durch Staatsanwalt und Staatspolizei, um uns in unserer Werbekraft zu lähmen. (Posl. inž. Jung: Schon wieder in Aussig eine Untersuchung gegen Jugendliche wegen Teilnahme an einem Jugendlager!) Sehr richtig. Ich will nicht von allen diesen Schikanen und Verboten reden, mit denen man uns bei politischen Aufzügen und Kundgebungen bedenkt. Aber leidenschaftlichen Protest müssen wir von dieser Stelle aus gegen die Handhabung der Zensur unserer Presse gegenüber erheben (Výkøiky posl. inž. Junga.) die darauf hinausläuft, der Partei die Propagierung und Verflechtung ihrer Forderungen und Ziele zu unterbinden. (Výkøiky na levici.) Nur ein Beispiel: Koll. Simm sprach kürzlich in einer Reihe von Versammlungen unter anderem auch über unsere Forderung nach Selbstverwaltung. Das Zentralblatt der Partei, "Der Tag", brachte darüber einen Bericht mit einem Auszug aus der Rede Simms, nach welchem derselbe ausführte: "Wir deutschen Nationalsozialisten werden den Kampf um die grundsätzlichen Rechte des sudetendeutschen Volkes neuerlich zu beleben trachten. Das nächste Ziel des innerpolitischen Kampfes ist die Durchsetzung des Staates mit einer Ordnung auf der Grundlage der völkischen Selbstverwaltung. Diese Ordnung liegt auch im äußersten Interesse des Staates. Dem sudetendeutschen Volke ist in seinem Lande die Selbstverwaltung so zu überantworten, daß ein sudetendeutscher Landtag, eine sudetendeutsche Landesregierung mit einem sudetendeutschen Präsidenten als Vorsitzenden über die besonderen sudetendeutschen Bedürfnisse zu entscheiden vermag." Meine Damen und Herren! Diese Ausführungen Simms bewegen sich voll und ganz im Rahmen unserer Forderungen nach einer innerpolitischen Umgestaltung des Staates und in der Rede Simms war auch nicht eine Andeutung zu finden, daß diese Umgestaltung etwa auf dem Wege von Gewalt oder Umsturz angestrebt wird. Simm vertritt hier Forderungen, die unsere Partei schon auf ihrem ersten Parteitag zu Dux aufgestellt hat, Forderungen, die den 400.000 Karpathorussen sogar verfassungsmäßig gewährleistet sind, Forderungen, die die Slovaken für ihr Land und Volk anstreben und auf dem Wege sind, sie erfüllt zu sehen. Es ist unerhört und geradezu aufreizend, daß wir über das gleiche Recht für unser sudetendeutsches 3 1/2 Millionenvolk nicht einmal diskutieren dürfen, denn von den Ausführungen des Koll. Simm hat der Staatsanwalt auch nicht ein Wort stehen gelassen. (Rùznì výkøiky. - Posl. inž. Jung: Jetzt gib nur acht, daß Dir nicht das Hauspräsidium das ganze aus der Rede herausstreicht, wie es mir das letztmals gemacht hat!) Das ist kein Einzelfall, es ist nur herausgegriffen aus dem fast täglichen Konfiskationen. Wir empfinden diese Zensur auch als beschämend, weil sie unter der Verantwortung eines deutschen Justizministers erfolgt. (Výkøiky na levici.) Es wäre ungerecht oder demagogisch, dem Minister für jeden Fall einer Beschlagnahme verantwortlich zu machen. (Výkøiky posl. inž. Junga.) Aber in der Zensurpraxis, über die ich hier spreche, liegt System. Die aktiven Kräfte im Kampfe um unsere Volksrechte sollen gelähmt und die Aufklärungsarbeit soll unterbunden werden. Ein solches System darf ein deutscher Minister nicht decken. Wenn es sich auch in erster Linie gegen eine Partei richtet, so wirkt es sich doch gegen das Interesse unseres ganzen sudetendeutschen Volkes aus. (Posl. Horpynka: Aber der Mayr-Harting macht so etwas mit Begeisterung, das ist klar! - Posl. Simm: Das muß man sagen, daß in der allnationalen Koalition die Ministerbank nicht so parteimäßig eingestellt war wie heute!) Statt hier auf der Ministerbank die Fahne der Selbstverwaltung aufzupflanzen, und Tag für Tag dafür einzutreten, sich ein Beispiel an den slovakischen Kollegen zu nehmen, statt dessen zensuriert oder konfisziert man die sudetendeutsche Forderung nach Selbstverwaltung als staatsgefährlich. Uns unterbindet man mit Polizeigewalt den geistigen Kampf um des Recht der Selbstverwaltung unseres 3 1/2 Millionenvolkes, dessen Land vom Oktober 1918 bis zum Friedensdiktat von St. Germain eine eigen berechtigte Provinz des Deutschen Reiches gewesen ist, während man auf der anderen Seite der wendischen Minderheit im deutschen Reiche wünscht, daß sie sogar eine eigene souveräne Staatlichkeit erhalten soll. Výkøiky posl. inž. Junga.) Die deutsche Presse hat seinerzeit zu dem bekannten Interview Masaryks ausführlich Stellung genommen. Ich halte es für notwendig, gerade im Hinblick auf unseren Kampf um die Selbstverwaltung auch von dieser Stelle aus noch einiges in dieser Angelegenheit zu sagen. Die Wenden sind heute eine ländliche Minderheit von etwa 120.000 Köpfen, selbst die èechische Statistik stellt nur 250.000 Seelen fest (Výkøiky posl. inž. Junga.). Eine Minderheit, die vermöge des ländlichen und räumlichen Charakters ihre Siedlungsgebiete nicht einmal zu einem territorialen Verwaltungsgebiet zusammengefaßt werden kann, geschweige denn zu einer Provinz, etwa wie es verlangt wird, mit Anschluß an die Èechei.

Pøedseda (zvoní): Pan øeèník užil nepøípustného slova k oznaèení èeskoslovenského státu. Volám ho za to k poøádku.

Posl. Knirsch (pokraèuje): Ich habe doch nichts gesagt, Herr Präsident! (Posl. inž. Jung: Was hat er gesagt?) Ich habe nicht genau verstanden, ich habe angeblich den èechoslovakischen Staat beleidigt. (Výkøiky posl. inž. Junga.)

Pøedseda (zvoní): Prosím pana øeèníka, aby se mnou nepolemisoval a aby pokraèoval v øeèi. (Rùzné výkøiky.)

Posl. Knirsch (pokraèuje): Die Stadt Kottbus zählt unter 48.000 Deutschen nur 1.000 Wenden, Bautzen neben 35.000 Deutschen nur 1.000 Wenden. Auch das ländliche Siedlungsgebiet ist stark mit deutscher Bevölkerung vermischt. Es handelt sich hier also im wahrsten Sinne des Wortes um eine Minderheit, die einst freilich viel größer war und aus der großen Völkerverschiebung vor 1.000 Jahren als slavischer Splitter in Deutschland zurückblieb. 120.000 Wenden auf sich allein gestellt in einem Meer von 60 Millionen deutschen Menschen! Wie ist es nun um deren nationale Rechte bestellt? Die Wenden sind ungehindert im Gebrauch ihrer Muttersprache und wir finden selbst in den deutschen Städten Kottbus und Bautzen wendische Aufschriften. Keiner deutschen Behörde fällt es ein, einem wendischen Geschäftsmann sprachliche Vorschriften darüber zu machen (Posl. inž. Jung: Baxa soll sich daran ein Beispiel nehmen!) Sehr richtig!

Keiner deutschen Behörde fällt also ein, einem wendischen Geschäftsmann sprachliche Vorschriften darüber zu machen, wie sein Firmenschild oder die Speisekarte beschaffen sein soll. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Slavíèek.).

Das sächsische Schulgesetz sieht neben der deutschen Volksschule mit dem wendischen Unterricht als gleichberechtigt eine rein wendische und gemischtsprachige Volksschule vor. Eine Befreiung vom wendischen Sprachunterricht kann nur auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten erfolgen. Zur Heranbildung evangelischer Geistlicher im wendischen Sprachgebiet hat das evangelischlutherische Landeskonsistorium Stipendien zur Verfügung gestellt. Der Freistaat Sachsen stellt zur Herstellung und Einführung wendischer Lesebücher Geld zur Verfügung und sucht seit Alters durch staatlich unterstützte Kurse in der wendischen Schrift und Umgangssprache die wendischen Lehrer zu fördern.

Da die Èechen dem Zeugnisse eines Franzosen mehr Glaubwürdigkeit beilegen werden als mir, gestatte ich mir anzuführen, was der französische Geistliche de Savaux, der das wendische Gebiet studienhalber bereiste, über seine Eindrücke schrieb. Er sagte u. a.: "Die in jeder Hinsicht wohlwollende sächsische Regierung trägt den Wünschen der Wenden bezüglich ihrer Sprache und ihrer Gebräuche voll Rechnung. Überall, selbst in der Oberlausitz, wo das Nationalgefühl noch lebhaft ist, fühlen sich die Wenden in ihrer großen Mehrheit als Bürger Deutschlands. Ganz gewiß denken sie nicht an eine Verbindung mit einem der Grenzländer. Sie wissen, daß die Lausitz nur als ein Teil Deutschlands zu leben vermag."

Von dieser wendischen Minderheit, die seit dem Jahre 1300 in Schicksalsgemeinschaft mit dem deutschen Volke drüben lebt und sich mit der Kulturgemeinschaft des deutschen Volkes verwachsen fühlt, spricht nun der Präsident eines Staates, in welchem die Forderung eines 3 1/2 Millionenvolkes nach Selbstverwaltung vom Staatsanwalt konfisziert wird, als von einer noch nicht befreiten und noch nicht vereinigten Nation! Diese Kundgebung des Präsidenten Masaryk verdient die größte politische Beachtung, weil neben ihr eine eifrige, mit reichen Geldmitteln gespeiste Wühlarbeit von èechischer Seite unter den Wenden läuft. Sind Masaryks Worte an die Kulturwelt gerichtet, um den Blick derselben vom Nationalitätenproblem des eigenen Staates abzulenken und ihr ein solches als im Deutschen Reiche bestehend einzureden, so ist die Wühlarbeit darauf berechnet, eine wendische Irredenta im Reiche zu züchten, die die deutschfeindlichen Bestrebungen der Èechen aus dem Reiche heraus stützen soll. Pater Sevaux sagt in seinem Berichte über die wendische Studienreise, daß bei den Wenden alles zur Zufriedenheit stände, wenn nicht eine künstlich ausgelöste deutschgegnerische Strömung genährt würde. Diese geht, wir wissen es, von Prag aus und verfolgt weit ausgespannte Ziele, die nach dem Zusammenbruche der Mittelmächte im Jahre 1918 ganz offen verfochten wurden. Die Schrift von Hanuš Kuffner "Náš stát" die Herrn Dr. Beneš zum Verfasser haben soll, ist bekannt. (Výkøiky na levici.) In der Landkarte derselben ist die Grenze des angestrebten Èechenstaates weit in das Deutsche Reich vorgeschoben. Viele Deutsche sind auch heute noch geneigt, diese Schrift als die Ausgeburt einer krankhaften Phantasie zur Seite zu legen, das ist sie aber nicht. Sie ist ein Programm. Schon am 27. Oktober 1918, also noch vor Unterzeichnung des Waffenstillstandes, forderte der èechische Professor Adolf Èerný in den "Národní Listy", daß den Wenden das Recht der Selbstbestimmung gewährt werde und die Wenden mit dem Èechischen Staat zu vereinigen seien. Der Sekretär des Wendischen Nationalausschusses wurde als Mitglied der èechischen Delegation zur Friedenskonferenz mitgenommen, um auf derselben diese Forderungen zu vertreten. Am 5. Feber 1919 wurde diese vom èechischen Professor Èerný formulierten Forderungen von Herrn Dr. Beneš, dem heutigen Außenminister der Èechoslovakei, dem Zehnerausschuß der Friedenskonferenz übergeben und erläutert. Die Friedenskonferenz ist auf diese Pläne wohl nicht eingegangen, aber die èechischen Staatsmänner und Politiker halten das Eisen warm und konstruieren eine Wendenfrage.

Meine Damen und Herren! Da haben Sie einen Ausschnitt aus der Minderheitenpolitik der Èechoslovakei. Daheim sucht man den Freiheitsdrang und das Recht mit Polizeigewalt zu unterdrücken, anderwärts schürt man und hetzt man zufriedene Bürger gegen ihren Staat. Ist eine solche Politik nicht wahnwitzig angesichts der geographischen Lage und der nationalen Zusammensetzung des Staates? Das Nationalitätenproblem läßt sich nicht mit Gewalt und Unterdrückung lösen. Sogar die verhältnismäßig kleinen Minderheiten in Italien und Frankreich sind für diese großen Staaten ein Problem. Wieviel mehr erst wir dreieinhalb Millionen Sudetendeutschen, die zwei Millionen Slovaken und die Million Magyaren für die Èechoslovakei! Wenn die Herren von den Èechenbänken glauben, daß die nationale Frage in der Republik gelöst ist, weil auf der Ministerbank auch zwei deutsche Minister sitzen (Výkøiky na levici.), so täuschen sie sich sehr. Wir bestehen auf unserem Recht und fordern für Sudetenland die eigene Landesvertretung und die eigene Landeswehr. Unseren Volksgenossen im Lande aber rufen wir die Worte des Franzosen de Bazaille zu, die dieser an die auch um ihre Autonomie kämpfenden Elsässer richtete und die auch für uns Sudetendeutschen gelten:. "Sich selbst regieren, nicht Sklave sein zu wollen, ist das nicht ein Zeichen der Größe der Menschenseele? (Další vìta byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 21. èervna 1928 podle § 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz str. 95 této tìsnopisecké zprávy.) (Potlesk poslancù nìm. strany nár. socialistické.)

2. Øeè posl. Schweichharta (viz str. 20 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Das vorliegende Gesetz, über das wir verhandeln, verfolgt den Zweck, verfügbar werdende Wohnungen für Wohnungslose von amtswegen sicherzustellen und das Zusammenlegen von Wohnungen zu verhindern. Das Gesetz gibt der politischen Behörde das Recht, dem Hauseigentümer aufzutragen, leerstehende Wohnungen zu vermieten.

Das Gesetz leidet an einem großen inneren Widerspruch. Es sucht einerseits dem vorhandenen dringenden Bedürfnis nach Schaffung beziehungsweise Beistellung von Wohnungen für Wohnungslose entgegenzukommen, wird aber andererseits von dem Bestreben geleitet, den Mieterschutz abzubauen, ebenso wie die Wohnungsfürsorge durch Einschränkung früher bestehender weitgehender Bestimmungen. Seine völlige Unzulänglichkeit ergibt sich schon daraus, daß keine allgemeine Anmeldungspflicht für die Hausbesitzer betreffs Freiwerden der Wohnungen statuiert wird. Nur in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern können die Hausbesitzer verpflichtet werden, die leer werdenden Wohnungen anzumelden. Ursprünglich bestand diese Einschränkung bekanntlich nicht. Hier setzt schon der bewußte Abbau der sogenannten außerordentlichen Wohnungsfürsorge ein. Über weitere Einschränkungen zu Ungunsten der Wohnungslosen soll später noch gesprochen werden.

Der große Konstruktionsfehler des Gesetzes besteht darin, daß die Wohnungen in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden müssen, wogegen jedoch die politische Bezirksbehörde über die Wohnungen verfügt. (Výkøiky posl. Hackenberga.) Diesen organisatorischen Fehler, der sich in der Praxis zu schweren Komplikationen auswachsen kann, wollen wir beseitigt wissen durch unseren Antrag, daß über das Vergeben von Wohnungen nur die Gemeinden und nicht die politischen Behörden zu entscheiden haben. Selbstverständlich sind wir auch gegen die Beschränkung der Anmeldepflicht auf Gemeinden über 10.000 Einwohner und beantragen deshalb die Streichung der betreffenden Bestimmung.

Nicht einverstanden sind wir auch mit der Fassung des § 7 der Vorlage. Danach können Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern durch einen von der Landesbehörde genehmigten und in ortsüblicher Weise verlautbarten Beschluß bestimmen, daß die Hauseigentümer bis zum Jahre 1930 ohne Genehmigung der Gemeinde freiwerdende Wohnungen bloß an bestimmte Personen vergeben dürfen, und zwar an Personen, die öffentliche Funktionäre, öffentliche oder Eisenbahnbedienstete sind, an solche, die in der Gemeinde das Heimatsrecht besitzen, und an Eigentümer und Arbeitnehmer von Bergwerks-, Fabriks-. Gewerbe-, landwirtschaftlichen oder Handelsunternehmungen in der Gemeinde. Weiters an Personen, die im Bereiche der Gemeinde von einer Wohnung in eine andere übersiedelt - und das ist neu wenn sie bereits eine Wohnung im eigenen Hause oder eine Natural- oder Dienstwohnung oder eine vom Hauseigentümer gemiete Wohnung hatten. In dieser Aufzählung der Berufe fehlt merkwürdigerweise eine ganze Gruppe von Menschen, die bei genauer Einhaltung obiger Bestimmungen um ein Vorzugsrecht kämen, so z. B. die Angestellten der Sozialversicherungsanstalten. Das ganze würde sehr vereinfacht durch die Annahme unseres Antrags zu § 7, Zahl 1 und 3, wonach glattweg Personen in Frage kommen, welche in der Gemeinde ihren Beruf ausüben.

Was die Bestimmung der Zahl 4 des § 7 anbelangt, daß nur jene Personen eine Wohnung bekommen sollen, die bereits eine hatten, so verfolgt diese Bestimmung ganz offenkundig den Zweck, die Aftermieter von der Erlangung einer Wohnung systematisch auszuschalten. Man will das Recht der Glücklichen, welche bereits eine Wohnung besitzen, in erster Reihe wahren: Ob diese Ungleichheit sozial gerecht ist, ist eine andere Frage. Wir nehmen gegen diese Unterscheidung Stellung und beantragen, daß an Personen Wohnungen abgegeben werden sollen, welche bereits in der Gemeinde wohnen, auch wenn sie nicht über eine selbständige Wohnung verfügen.

Die §§ 9 bis 16 der Vorlage handeln von den zwangsweise eingemieteten Staatsangestellten, deren Wohnungen im Amtswege sichergestellt wurden. Hier tritt eine Milderung ein - insoferne, als es sich lediglich um jene Wohnungen handelt, die bereits am 19. August 1922 besetzt waren. Neue Wohnungen sollen also nicht mehr beschlagnahmt werden. Da jedoch die alten Beschlagnahmen sehr häufig eine schwere Belastung für den Hausbesitzer und eine Schädigung der übrigen Bevölkerung bedeuten, beantragt unsere Fraktion, daß das Ministerium für soziale Fürsorge verpflichtet ist, im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien in jenen Gemeinden, in denen keine freien Wohnungen vorhanden sind, den in diesen Gemeinden dienstlich zugeteilten Staatsangestellten die erforderlichen Wohnungen durch Neubauten bei ortsüblichen Mietzinsen zu beschaffen. Wie systematisch man die wie ein Hohn klingende außerordentliche Wohnungsfürsorge einzuschränken versucht, zeigt kraß der § 24 der Vorlage. Danach beziehen sich die Bestimmungen der §§ 1 bis 16 nicht auf Häuser, sowie auf Um-, Zu- und Aufbauten von Häusern, für welche die Baubewilligung nach dem 27. Jänner 1917 erteilt worden ist oder erteilt wird. Das Verbot der Zusammenlegung von Wohnungen, resp. die Zuweisung von leerstehenden Wohnungen gilt also nicht für alle nach dem Kriegsende gebauten Wohnhäuser. Dies bezieht sich auch nicht auf Gebäude des Staates, des Landes, des Bezirkes, der Gemeinde, ferner auf Gebäude, welche von Korporationen, Humanitäts- und anderen Anstalten gebaut wurden und für deren Zwecke verwendet werden.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP