Meine Damen und Herren!
Ich habe namens meiner Partei zu dem vorliegenden
Gesetze folgendes zu sagen:
Die Wohnungsnot besteht als soziales Übel
weiter, weil die auf ihre Behebung gerichteten Maßnahmen
des Staates keine Planmäßigkeit und Zielsicherheit
hatten, allzu provisorischen Charakter trugen, und oftmals mehr
Unruhe schafften als wohltätig wirkten. Das ist umso bedauerlicher,
als die Fortdauer der abnormalen Wohnungsverhältnisse heute
mehr als in der Vorkriegszeit die Volksgesundheit und Volksbewegung
verheerend beeinflußt. Die durch die Wohnungsnot bedingte
Verelendung des Familienlebens, der Umstand, daß ein solches
durch die Verhältnisse vielfach überhaupt unmöglich
gemacht wird, die Tatsache des Zusammengepferchtseins vieler Menschen
in geschlossenen Wohnräumen hat nicht nur die Geburtenzahl
bedeutend herabgesetzt, den Gesundheitszustand der Bevölkerung
gemindert, sondern bedingte auch den tiefen seelischen Verfall
eines großen Teiles der Bevölkerung.
Das erheischt die ganze Aufmerksamkeit der
verantwortlichen Öffentlichkeit, die wir auffordern, jeden
tauglichen Schritt zur Herstellung gesunder Wohnverhältnisse
zu fördern und alles zu tun, was eine dauernd steigende Bautätigkeit
begünstigt.
Der erste Schritt hiezu ist die Verabschiedung
der Vorlage eines Bauförderungsgesetzes auf der Grundlage
einer genauen Wohnungsstatistik, welches das System der provisorischen
Bau- und Wohnungsgesetzgebung endlich beseitigt. Wir sind grundsätzlich
der Meinung, daß die Erstellung genügender Wohnräume
für Angestellte und Arbeiter in erster Linie Pflicht des
Unternehmers ist und betrachten die Arbeiterwohnräume als
Teile der Betriebe. Ebenso hat der Staat fùr seine Angestellten
Wohnräume herzurichten. Wenn der Staat
die öffentliche soziale Wohnbautätigkeit mit entsprechenden
Mitteln finanziert, die zweifellos vorhanden sind, wenn die Selbstverwaltungskörper,
Kreditinstitute, Genossenschaften, wie Private, mit dem bisherigen
Ernste bei der Erbauung von Wohnungen weiter mitwirken, wenn das
Unternehmerkapital sich seiner elementaren Baupflicht für
Arbeiter und Angestellte unterzieht, ebenso der Staat, der für
seine Beamten Wohnräume erbauen muß (Souhlas
na levici.), wenn
durch gesetzliche Mittel das spekulative Kapital verhalten wird,
sich mit einer Quote am Wohnbau zu beteiligen, wenn der Anreiz
zur Bautätigkeit staatlicherseits auch durch baufördernde
finanzielle Gesetze für die Zukunft erhöht wird, wird
es in absehbarer Zeit zur Auflockerung der Verhältnisse und
Besserung auf dem Wohnungsmarkte kommen, so daß endlich
die wirtschaftliche Freiheit auch auf diesem Gebiete eingeführt
werden kann. (Souhlas na levici.)
Wir anerkennen die Zusammenhänge
zwischen Mieterschutz, Bauförderung und Interessiertheit
des Privatkapitals für den Baumarkt durchaus, und das auch
in dem Sinne, daß die Zwangsverhältnisse auf dem Wohnungsmarkte
bis zu einem gewissen Grade hemmend wirken. Eine Lösung der
Zwangsverhältnisse kann jedoch erst nach Schaffung eines
genügenden Vorrates von Wohnungen erfolgen, deren Mieten
für den sozial schwachen Mieter tragbar sind.
Das vorliegende Gesetz lehnt meine Partei besonders
im Hinblicke auf dessen viertes Hauptstück über die
Sicherstellung der Wohnungen für Staatsbedienstete ab. Wir
wollen nicht die Staatsbediensteten der schweren Wohnungsnot preisgeben,
aber nach unserer Meinung ist der Staat verpflichtet, für
die Staatsbediensteten die fehlenden Wohnungen zu erbauen. (So
ist es!) Die Sicherstellung von Wohnungen für Staatsbedienstete
durch die politischen Behörden erfolgt meistens nur,
um den zu Èechisierungsmaßnahmen in das deutsche
Sprachgebiet versetzten Staatsangestellten auf Kosten der bodenständigen
Bevölkerung bequeme Wohnungen zu sichern, während die
deutsche Bevölkerung dieser Gebiete den schweren
Folgen der Wohnungsnot weiter preisgegeben bleibt. (Posl. Horpynka:
Herr Koll. Knirsch, fragen Sie doch den Herrn Präsidenten,
wo der Herr Minister Šrámek ist. Es ist unmöglich,
wie verächtlich der Mann das Parlament behandelt! - Posl.
inž. Jung: Was haben Ihre Worte für
einen Zweck, wenn der verantwortliche Minister es nicht der Mühe
wert findet, ins Parlament zu kommen!) Koll.
Horpynka hat recht und ich muß sagen, daß es
eine Mißachtung ist.
Nun, gestatten Sie, meine Damen und Herren,
noch einige Ausführungen, die nicht mit der zur Debatte stehenden
Vorlage zusammenhängen. Nach langer Pause trat das Abgeordnetenhaus
wieder zusammen. Es ist eine reine. Verlegenheitstagung, die den
Schein des Palamentarismus wahren soll. Und soeben wurde hier
von den Kollegen dem berechtigten Unmut darüber Ausdruck
gegeben, wie sich die Regierung selbst zu dieser parlamentarischen
Tagung stellt. Innerpolitische Krisen und wirtschaftliche Kämpfe
erfüllen den Staat, die jede ernste Arbeit verhindern. Keines
der strittigen großen Probleme wird doch dem Hause zur Diskussion
gestellt. Man kuhhandelt hinter den Kulissen und wurstelt, wenn
man den Ausdruck gebrauchen darf, weiter. (Výkøiky
posl. inž. Junga.) Die Herren von
der Regierungsseite werden diese Feststellung, wie alles, was
von unserer Seite oder von der Opposition kommt, als grundsätzliche
Nörgelei und Kritik hinstellen, die nur der Absicht dient,
dem Staate zu schaden und das eigene Parteisüppchen zu kochen.
Sie haben uns diese Absicht auch bei dem Kampfe gegen die Verwaltungsreform
und gegen das Gemeindefinanzgesetz unterschoben und sie unterschieben
sie uns auch bei unserem Kampfe gegen die Verschlechterung der
Sozialversicherung. Nun, das Gemeindefinanzgesetz ist ja bereits
in Wirksamkeit und seine Auswirkungen sind für jeden sichtbar.
Ausgeblieben sind alle Segnungen, die das Gesetz den Gemeinden,
den gewerblichen und handelstreibenden Mittelschichten in finanzieller
Beziehung bringen sollte, eingetreten sind alle Voraussagen der
oppositionellen Parteien. Vernichtet ist jede freudige und opferbereite
Anteilnahme der Bürger an der Verwaltung der Gemeinden, die
allein aufbauende und schöpferische Arbeit leisten kann.
Mißmut, Verdrossenheit, Chaos und Ratlosigkeit herrscht
in den meisten Gemeindeverwaltungen. Und die Regierung und der
Staat stehen diesem Zustande ratlos gegenüber. Es ereignen
sich Ungeheuerlichkeiten, die zum Lachen reizen würden, wenn
deren Folgen nicht gar zu traurige wären. (Sehr richtig!)
Und die Verwaltungsreform? Sie ist ein Gradmesser
für die inneren Zustände des Staates. Am 1. Juli, also
in 14 Tagen, soll sie in Kraft treten. Die Schwierigkeiten türmen
sich aber schon bei ihrer Durchführung so sehr, daß
sich die Regierungsparteien nicht einmal getrauten, die Wahlen
in die zu bildenden neuen Landes- und Bezirksvertretungen auszuschreiben.
Wir haben mit aller unserer Kritik und mit unseren Voraussagen
Recht behalten. Meine Damen und Herren, unsere Einstellung zum
Staate oder zum Staatsgedanken ist klar und eindeutig. Sie ist
in der staatsrechtlichen Erklärung niedergelegt. Aber wir
deutschen Nationalsozialisten haben unbeschadet dieser unserer
grundsätzlichen Einstellung vom Anbeginn unserer Einverleibung
in diesen Staat den Weg gewiesen, der allein eine friedliche dem
Wohle aller Nationen dienenden Zusammenarbeit in demselben herbeiführen
kann und der, wenn er beschritten würde, dem Staat eine Sendung
bei der friedlichen Neuordnung Europas einräumen würde.
Dieser Weg ist die Angleichung an die politische und wirtschaftliche
Interessensphäre Deutschlands und die Neuorganisation der
Verwaltung auf die Grundlage der Selbstverwaltung der Völker
und Bürger des Staates, die Regierungen sind konsequent den
entgegengesetzten Weg gegangen, und die heutige Regierung
glaubte mit der Verwirklichung ihrer Verwaltungsreform den Schlußstein
zum èechisch-zentralistischen Staatsaufbau gelegt zu haben.
Nun, wir Nationalsozialisten führen den Kampf um die Autonomie
der Sudetendeutschen im In- und Auslande weiter
und wir können feststellen, daß die Autonomiebewegung
im Rollen ist. Daher die Verfolgung unserer Partei durch Staatsanwalt
und Staatspolizei, um uns in unserer Werbekraft zu lähmen.
(Posl. inž. Jung: Schon wieder in Aussig eine Untersuchung
gegen Jugendliche wegen Teilnahme an einem
Jugendlager!) Sehr richtig. Ich
will nicht von allen diesen Schikanen und Verboten reden, mit
denen man uns bei politischen Aufzügen und Kundgebungen bedenkt.
Aber leidenschaftlichen Protest müssen wir von dieser Stelle
aus gegen die Handhabung der Zensur unserer Presse gegenüber
erheben (Výkøiky posl. inž.
Junga.) die darauf hinausläuft, der
Partei die Propagierung und Verflechtung ihrer Forderungen und
Ziele zu unterbinden. (Výkøiky
na levici.) Nur
ein Beispiel: Koll. Simm sprach kürzlich in einer
Reihe von Versammlungen unter anderem auch über unsere Forderung
nach Selbstverwaltung. Das Zentralblatt der Partei, "Der
Tag", brachte darüber einen Bericht mit einem Auszug
aus der Rede Simms, nach welchem derselbe ausführte:
"Wir deutschen Nationalsozialisten werden den Kampf um die
grundsätzlichen Rechte des sudetendeutschen Volkes neuerlich
zu beleben trachten. Das nächste Ziel des innerpolitischen
Kampfes ist die Durchsetzung des Staates mit einer Ordnung auf
der Grundlage der völkischen Selbstverwaltung. Diese Ordnung
liegt auch im äußersten Interesse des Staates. Dem
sudetendeutschen Volke ist in seinem Lande die Selbstverwaltung
so zu überantworten, daß ein sudetendeutscher Landtag,
eine sudetendeutsche Landesregierung mit einem sudetendeutschen
Präsidenten als Vorsitzenden über die besonderen sudetendeutschen
Bedürfnisse zu entscheiden vermag." Meine Damen und
Herren! Diese Ausführungen Simms bewegen sich voll und ganz
im Rahmen unserer Forderungen nach einer innerpolitischen Umgestaltung
des Staates und in der Rede Simms war auch nicht eine Andeutung
zu finden, daß diese Umgestaltung etwa auf dem Wege von
Gewalt oder Umsturz angestrebt wird. Simm vertritt hier
Forderungen, die unsere Partei schon auf ihrem ersten Parteitag
zu Dux aufgestellt hat, Forderungen, die den 400.000 Karpathorussen
sogar verfassungsmäßig gewährleistet sind, Forderungen,
die die Slovaken für ihr Land und Volk anstreben und auf
dem Wege sind, sie erfüllt zu sehen. Es ist unerhört
und geradezu aufreizend, daß wir über das gleiche Recht
für unser sudetendeutsches 3 1/2
Millionenvolk nicht einmal diskutieren dürfen, denn von den
Ausführungen des Koll. Simm hat der Staatsanwalt auch
nicht ein Wort stehen gelassen. (Rùznì
výkøiky. -
Posl. inž. Jung: Jetzt gib nur
acht, daß Dir nicht das Hauspräsidium das ganze aus
der Rede herausstreicht, wie es mir das letztmals gemacht hat!)
Das ist kein Einzelfall, es ist
nur herausgegriffen aus dem fast täglichen Konfiskationen.
Wir empfinden diese Zensur auch als beschämend, weil sie
unter der Verantwortung eines deutschen Justizministers erfolgt.
(Výkøiky na levici.)
Es wäre ungerecht oder demagogisch,
dem Minister für jeden Fall einer Beschlagnahme verantwortlich
zu machen. (Výkøiky posl. inž.
Junga.) Aber in der Zensurpraxis, über
die ich hier spreche, liegt System. Die aktiven Kräfte im
Kampfe um unsere Volksrechte sollen gelähmt und die Aufklärungsarbeit
soll unterbunden werden. Ein solches System darf ein deutscher
Minister nicht decken. Wenn es sich auch in erster Linie gegen
eine Partei richtet, so wirkt es sich doch gegen das Interesse
unseres ganzen sudetendeutschen Volkes aus. (Posl. Horpynka:
Aber der Mayr-Harting macht so etwas mit Begeisterung, das ist
klar! - Posl. Simm: Das muß man sagen, daß
in der allnationalen Koalition die Ministerbank nicht so parteimäßig
eingestellt war wie heute!) Statt hier auf der Ministerbank
die Fahne der Selbstverwaltung aufzupflanzen, und Tag für
Tag dafür einzutreten, sich ein Beispiel an den slovakischen
Kollegen zu nehmen, statt dessen zensuriert oder konfisziert man
die sudetendeutsche Forderung nach Selbstverwaltung als staatsgefährlich.
Uns unterbindet man mit Polizeigewalt den geistigen Kampf um des
Recht der Selbstverwaltung unseres 3 1/2
Millionenvolkes, dessen Land vom Oktober 1918 bis zum Friedensdiktat
von St. Germain eine eigen berechtigte Provinz des Deutschen Reiches
gewesen ist, während man auf der anderen Seite der wendischen
Minderheit im deutschen Reiche wünscht, daß sie sogar
eine eigene souveräne Staatlichkeit erhalten soll. Výkøiky
posl. inž. Junga.) Die deutsche Presse
hat seinerzeit zu dem bekannten Interview Masaryks ausführlich
Stellung genommen. Ich halte es für notwendig, gerade im
Hinblick auf unseren Kampf um die Selbstverwaltung auch von dieser
Stelle aus noch einiges in dieser Angelegenheit zu sagen.
Die Wenden sind heute eine ländliche Minderheit von etwa
120.000 Köpfen, selbst die èechische Statistik stellt
nur 250.000 Seelen fest (Výkøiky
posl. inž. Junga.). Eine Minderheit,
die vermöge des ländlichen und räumlichen
Charakters ihre Siedlungsgebiete nicht einmal zu einem territorialen
Verwaltungsgebiet zusammengefaßt werden kann, geschweige
denn zu einer Provinz, etwa wie es verlangt wird, mit Anschluß
an die Èechei.
Pøedseda (zvoní): Pan øeèník
užil nepøípustného slova k oznaèení
èeskoslovenského státu. Volám ho za
to k poøádku.
Posl. Knirsch (pokraèuje):
Ich habe doch nichts gesagt, Herr
Präsident! (Posl. inž. Jung: Was hat er gesagt?)
Ich habe nicht genau verstanden, ich habe angeblich den èechoslovakischen
Staat beleidigt. (Výkøiky posl.
inž. Junga.)
Pøedseda (zvoní): Prosím pana
øeèníka, aby se mnou nepolemisoval a aby
pokraèoval v øeèi. (Rùzné
výkøiky.)
Posl. Knirsch (pokraèuje):
Die Stadt Kottbus zählt unter
48.000 Deutschen nur 1.000 Wenden, Bautzen neben 35.000 Deutschen
nur 1.000 Wenden. Auch das ländliche Siedlungsgebiet ist
stark mit deutscher Bevölkerung vermischt. Es handelt sich
hier also im wahrsten Sinne des Wortes um eine Minderheit, die
einst freilich viel größer war und aus der großen
Völkerverschiebung vor 1.000 Jahren als slavischer Splitter
in Deutschland zurückblieb. 120.000 Wenden auf sich allein
gestellt in einem Meer von 60 Millionen deutschen Menschen! Wie
ist es nun um deren nationale Rechte bestellt? Die Wenden sind
ungehindert im Gebrauch ihrer Muttersprache und wir finden selbst
in den deutschen Städten Kottbus und Bautzen wendische Aufschriften.
Keiner deutschen Behörde fällt es ein, einem wendischen
Geschäftsmann sprachliche Vorschriften darüber zu machen
(Posl. inž. Jung: Baxa soll sich daran ein Beispiel
nehmen!) Sehr richtig!
Keiner deutschen Behörde fällt also
ein, einem wendischen Geschäftsmann sprachliche Vorschriften
darüber zu machen, wie sein Firmenschild oder die Speisekarte
beschaffen sein soll. (Pøedsednictví pøevzal
místopøedseda Slavíèek.).
Das sächsische Schulgesetz sieht neben
der deutschen Volksschule mit dem wendischen Unterricht als gleichberechtigt
eine rein wendische und gemischtsprachige Volksschule vor. Eine
Befreiung vom wendischen Sprachunterricht kann nur auf Antrag
der Eltern oder Erziehungsberechtigten erfolgen. Zur Heranbildung
evangelischer Geistlicher im wendischen Sprachgebiet hat das evangelischlutherische
Landeskonsistorium Stipendien zur Verfügung gestellt. Der
Freistaat Sachsen stellt zur Herstellung und Einführung wendischer
Lesebücher Geld zur Verfügung und sucht seit Alters
durch staatlich unterstützte Kurse in der wendischen Schrift
und Umgangssprache die wendischen Lehrer zu fördern.
Da die Èechen dem Zeugnisse eines
Franzosen mehr Glaubwürdigkeit beilegen werden als mir, gestatte
ich mir anzuführen, was der französische Geistliche
de Savaux, der das wendische Gebiet studienhalber bereiste, über
seine Eindrücke schrieb. Er sagte u. a.: "Die
in jeder Hinsicht wohlwollende sächsische Regierung trägt
den Wünschen der Wenden bezüglich ihrer Sprache und
ihrer Gebräuche voll Rechnung. Überall, selbst in der
Oberlausitz, wo das Nationalgefühl noch lebhaft ist, fühlen
sich die Wenden in ihrer großen Mehrheit als Bürger
Deutschlands. Ganz gewiß denken sie nicht an eine Verbindung
mit einem der Grenzländer. Sie wissen, daß die Lausitz
nur als ein Teil Deutschlands zu leben vermag."
Von dieser wendischen Minderheit, die seit
dem Jahre 1300 in Schicksalsgemeinschaft mit dem deutschen Volke
drüben lebt und sich mit der Kulturgemeinschaft des deutschen
Volkes verwachsen fühlt, spricht nun der Präsident eines
Staates, in welchem die Forderung eines 3 1/2
Millionenvolkes nach Selbstverwaltung vom Staatsanwalt konfisziert
wird, als von einer noch nicht befreiten und noch nicht vereinigten
Nation! Diese Kundgebung des Präsidenten Masaryk
verdient die größte politische Beachtung, weil neben
ihr eine eifrige, mit reichen Geldmitteln gespeiste Wühlarbeit
von èechischer Seite unter den Wenden
läuft. Sind Masaryks Worte an die Kulturwelt gerichtet,
um den Blick derselben vom Nationalitätenproblem des eigenen
Staates abzulenken und ihr ein solches als im Deutschen Reiche
bestehend einzureden, so ist die Wühlarbeit darauf
berechnet, eine wendische Irredenta im Reiche zu züchten,
die die deutschfeindlichen Bestrebungen der Èechen aus
dem Reiche heraus stützen soll. Pater Sevaux sagt in seinem
Berichte über die wendische Studienreise, daß bei den
Wenden alles zur Zufriedenheit stände,
wenn nicht eine künstlich ausgelöste deutschgegnerische
Strömung genährt würde. Diese geht, wir wissen
es, von Prag aus und verfolgt weit ausgespannte Ziele, die nach
dem Zusammenbruche der Mittelmächte im Jahre 1918 ganz offen
verfochten wurden. Die Schrift von Hanuš Kuffner "Náš
stát" die Herrn Dr. Beneš zum Verfasser
haben soll, ist bekannt. (Výkøiky na levici.)
In der Landkarte derselben ist die Grenze des angestrebten
Èechenstaates weit in das Deutsche Reich vorgeschoben.
Viele Deutsche sind auch heute noch geneigt, diese Schrift als
die Ausgeburt einer krankhaften Phantasie zur Seite zu legen,
das ist sie aber nicht. Sie ist ein Programm. Schon am 27. Oktober
1918, also noch vor Unterzeichnung des Waffenstillstandes, forderte
der èechische Professor Adolf
Èerný in den "Národní Listy",
daß den Wenden das Recht der Selbstbestimmung gewährt
werde und die Wenden mit dem Èechischen Staat zu vereinigen
seien. Der Sekretär des Wendischen Nationalausschusses wurde
als Mitglied der èechischen Delegation
zur Friedenskonferenz mitgenommen, um auf derselben diese Forderungen
zu vertreten. Am 5. Feber 1919 wurde diese vom èechischen
Professor Èerný formulierten Forderungen von Herrn
Dr. Beneš, dem heutigen
Außenminister der Èechoslovakei, dem Zehnerausschuß
der Friedenskonferenz übergeben und erläutert. Die Friedenskonferenz
ist auf diese Pläne wohl nicht eingegangen, aber die èechischen
Staatsmänner und Politiker halten das Eisen warm und konstruieren
eine Wendenfrage.
Meine Damen und Herren! Da haben Sie
einen Ausschnitt aus der Minderheitenpolitik der Èechoslovakei.
Daheim sucht man den Freiheitsdrang und das Recht mit Polizeigewalt
zu unterdrücken, anderwärts schürt man und hetzt
man zufriedene Bürger gegen ihren Staat. Ist eine solche
Politik nicht wahnwitzig angesichts der geographischen
Lage und der nationalen Zusammensetzung des Staates? Das Nationalitätenproblem
läßt sich nicht mit Gewalt und Unterdrückung lösen.
Sogar die verhältnismäßig kleinen Minderheiten
in Italien und Frankreich sind für diese großen
Staaten ein Problem. Wieviel mehr erst wir dreieinhalb Millionen
Sudetendeutschen, die zwei Millionen Slovaken und die Million
Magyaren für die Èechoslovakei! Wenn die Herren von
den Èechenbänken glauben, daß die nationale
Frage in der Republik gelöst ist, weil
auf der Ministerbank auch zwei deutsche Minister sitzen (Výkøiky
na levici.),
so täuschen sie sich sehr. Wir bestehen auf unserem Recht
und fordern für Sudetenland die eigene Landesvertretung und
die eigene Landeswehr. Unseren Volksgenossen im Lande aber rufen
wir die Worte des Franzosen de Bazaille zu, die dieser an die
auch um ihre Autonomie kämpfenden Elsässer richtete
und die auch für uns Sudetendeutschen gelten:. "Sich
selbst regieren, nicht Sklave sein zu wollen, ist das nicht ein
Zeichen der Größe der Menschenseele? (Další
vìta byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny
ze dne 21. èervna 1928 podle § 9, lit. m) jedn.
øádu vylouèena z tìsnopisecké
zprávy. Viz str. 95 této tìsnopisecké
zprávy.) (Potlesk poslancù nìm. strany nár.
socialistické.)
Hohes Haus! Das vorliegende Gesetz, über
das wir verhandeln, verfolgt den Zweck, verfügbar werdende
Wohnungen für Wohnungslose von amtswegen sicherzustellen
und das Zusammenlegen von Wohnungen zu verhindern. Das
Gesetz gibt der politischen Behörde das Recht, dem Hauseigentümer
aufzutragen, leerstehende Wohnungen zu vermieten.
Das Gesetz leidet an einem großen inneren
Widerspruch. Es sucht einerseits dem vorhandenen dringenden Bedürfnis
nach Schaffung beziehungsweise Beistellung von Wohnungen für
Wohnungslose entgegenzukommen, wird aber andererseits von dem
Bestreben geleitet, den Mieterschutz abzubauen, ebenso wie die
Wohnungsfürsorge durch Einschränkung früher bestehender
weitgehender Bestimmungen. Seine völlige Unzulänglichkeit
ergibt sich schon daraus, daß keine allgemeine Anmeldungspflicht
für die Hausbesitzer betreffs Freiwerden der Wohnungen statuiert
wird. Nur in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern können
die Hausbesitzer verpflichtet werden, die leer werdenden Wohnungen
anzumelden. Ursprünglich bestand diese Einschränkung
bekanntlich nicht. Hier setzt schon der bewußte Abbau der
sogenannten außerordentlichen Wohnungsfürsorge ein.
Über weitere Einschränkungen zu Ungunsten der Wohnungslosen
soll später noch gesprochen werden.
Der große Konstruktionsfehler des Gesetzes
besteht darin, daß die Wohnungen in Gemeinden mit über
10.000 Einwohnern bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden
müssen, wogegen jedoch die politische Bezirksbehörde
über die Wohnungen verfügt. (Výkøiky
posl. Hackenberga.) Diesen organisatorischen
Fehler, der sich in der Praxis zu schweren Komplikationen auswachsen
kann, wollen wir beseitigt wissen durch unseren Antrag, daß
über das Vergeben von Wohnungen nur die Gemeinden und nicht
die politischen Behörden zu entscheiden haben. Selbstverständlich
sind wir auch gegen die Beschränkung der Anmeldepflicht auf
Gemeinden über 10.000 Einwohner und beantragen deshalb die
Streichung der betreffenden Bestimmung.
Nicht einverstanden sind wir auch mit der Fassung
des § 7 der Vorlage. Danach können Gemeinden mit mehr
als 10.000 Einwohnern durch einen von der Landesbehörde genehmigten
und in ortsüblicher Weise verlautbarten Beschluß bestimmen,
daß die Hauseigentümer bis zum Jahre 1930 ohne Genehmigung
der Gemeinde freiwerdende Wohnungen bloß an bestimmte Personen
vergeben dürfen, und zwar an Personen, die öffentliche
Funktionäre, öffentliche oder Eisenbahnbedienstete sind,
an solche, die in der Gemeinde das Heimatsrecht besitzen, und
an Eigentümer und Arbeitnehmer von Bergwerks-, Fabriks-.
Gewerbe-, landwirtschaftlichen oder Handelsunternehmungen in der
Gemeinde. Weiters an Personen, die im Bereiche der Gemeinde von
einer Wohnung in eine andere übersiedelt - und das ist neu
wenn sie bereits eine Wohnung im eigenen Hause oder eine Natural-
oder Dienstwohnung oder eine vom Hauseigentümer gemiete Wohnung
hatten. In dieser Aufzählung der Berufe fehlt merkwürdigerweise
eine ganze Gruppe von Menschen, die bei genauer Einhaltung obiger
Bestimmungen um ein Vorzugsrecht kämen, so z. B. die Angestellten
der Sozialversicherungsanstalten. Das ganze würde sehr vereinfacht
durch die Annahme unseres Antrags zu § 7, Zahl 1 und 3, wonach
glattweg Personen in Frage kommen, welche in der Gemeinde ihren
Beruf ausüben.
Was die Bestimmung der Zahl 4 des § 7
anbelangt, daß nur jene Personen eine Wohnung bekommen sollen,
die bereits eine hatten, so verfolgt diese Bestimmung ganz offenkundig
den Zweck, die Aftermieter von der Erlangung einer Wohnung systematisch
auszuschalten. Man will das Recht der Glücklichen, welche
bereits eine Wohnung besitzen, in erster Reihe wahren: Ob diese
Ungleichheit sozial gerecht ist, ist eine andere Frage. Wir nehmen
gegen diese Unterscheidung Stellung und beantragen, daß
an Personen Wohnungen abgegeben werden sollen, welche bereits
in der Gemeinde wohnen, auch wenn sie nicht über eine selbständige
Wohnung verfügen.
Die §§ 9 bis 16 der Vorlage handeln
von den zwangsweise eingemieteten Staatsangestellten, deren Wohnungen
im Amtswege sichergestellt wurden. Hier tritt eine Milderung ein
- insoferne, als es sich lediglich um jene Wohnungen handelt,
die bereits am 19. August 1922 besetzt waren. Neue Wohnungen sollen
also nicht mehr beschlagnahmt werden. Da jedoch die alten Beschlagnahmen
sehr häufig eine schwere Belastung für den Hausbesitzer
und eine Schädigung der übrigen Bevölkerung bedeuten,
beantragt unsere Fraktion, daß das Ministerium für
soziale Fürsorge verpflichtet ist, im Einvernehmen mit den
beteiligten Ministerien in jenen Gemeinden, in denen keine freien
Wohnungen vorhanden sind, den in diesen Gemeinden dienstlich zugeteilten
Staatsangestellten die erforderlichen Wohnungen durch Neubauten
bei ortsüblichen Mietzinsen zu beschaffen. Wie systematisch
man die wie ein Hohn klingende außerordentliche Wohnungsfürsorge
einzuschränken versucht, zeigt kraß der § 24 der
Vorlage. Danach beziehen sich die Bestimmungen der §§
1 bis 16 nicht auf Häuser, sowie auf Um-, Zu- und Aufbauten
von Häusern, für welche die Baubewilligung nach dem
27. Jänner 1917 erteilt worden ist oder erteilt wird. Das
Verbot der Zusammenlegung von Wohnungen, resp. die Zuweisung von
leerstehenden Wohnungen gilt also nicht für alle nach dem
Kriegsende gebauten Wohnhäuser. Dies bezieht sich auch nicht
auf Gebäude des Staates, des Landes, des Bezirkes, der Gemeinde,
ferner auf Gebäude, welche von Korporationen, Humanitäts-
und anderen Anstalten gebaut wurden und für deren Zwecke
verwendet werden.