Meine sehr geehrten Herren! Mit bangen Erwartungen
ist sowohl von den inländischen Bürgern, als auch von
den ausländischen der Regelung des Gesetzes über die
Honorierung der Eisenbahnprioritäten entgegengesehen worden.
Wenn wir darüber sprechen, müssen wir unter allen
Umständen rückschauen und auf die Reparationen und die
Regelung, bzw. die Auffassung bezüglich der Gegenrechnung
seitens der Èechoslovakei hinweisen. Wie Ihnen bekannt,
hat die Èechoslovakei, wiewohl Siegerstaat, Reparationen
in Form einer Befreiungstaxe und als Gegenwert der Übernahme
von Eisenbahnen, Post u. s. w. zu bezahlen. Die Beträge dafür
sind noch nicht festgesetzt. Man hat die Zahlungspflicht laut
Friedensverträgen anerkannt und heute geht der Stritt darum,
ob entgegen der Zahlungspflicht auch die Schuldigkeit besteht.
Aus diesem Grunde hat das Außenministerium im Verein mit
dem Innenministerium und dem Finanzministerium den Versuch gemacht,
der Reparationskommission Gegenrechnungen in Form der Leistungen
der böhmischen Länder nach Wien, zur Verwendung
in der Bukowina, Herzegowina, Bosnien u. s. f. vorzulegen. Auf
der anderen Seite wurden die im Besitze der Èechoslovakei
befindlichen Vorkriegswerte in Anrechnung gebracht. Nun geht der
Stritt darum, ob die Èechoslovakei
das Recht besitzt, als Gegenrechnung der Reparationskommission
ihre Werte in Gold anrechnen zu dürfen. Das scheint der Fall
zu sein. Anderseits aber hat die Èechoslovakei entgegen
dem Friedensvertrag, der bestimmt, daß die Goldeinheit bezw.
der Goldwert aufrechtzuerhalten ist, ihren
eigenen Staatsbürgern, den Besitzern der Vorkriegswerte,
ob jetzt in Form von Goldrenten, österreichischen oder ungarischen
oder in Form von Eisenbahnprioritäten und Obligationen, lediglich
das Verhältnis gewährt: eine Goldkrone gleich einer
èechischen Krone. Der Friedensvertrag spricht
im neunten Teil über die finanziellen Bestimmungen im Artikel
203, der sowohl von der sichergestellten Schuld der ehemaligen
österreichischungarischen Monarchie, als auch den nichtsichergestellten
Schulden, ob es sich um Schulden von Ausländern oder èechoslovakischen
Bürgern handelt, in dem er wörtlich sagt: "Wenn
die ursprüngliche österreichische Schuld auf die österreichische
Goldeinheit lautete, so hat die neue Schuld auf den äquivalenten
Betrag in Goldpfunden oder Golddollars zu lauten
nach dem Gewicht und Feingehalt der drei Währungsmünzen
der am 1. Jänner 1914 in Geltung gestandenen gesetzlichen
Bestimmungen." Obwohl diese gesetzliche Bestimmung laut Friedensvertrag
besteht, hat sich die Èechoslovakei auf den
Standpunkt gestellt, Friedensvertrag Nebensache, das ist eine
interne Regelung zwischen Staat und Staatsbürgern. Wir sind
aber zu dem Standpunkt gekommen, daß die Èechoslovakei
bezüglich des sogenannten Auslandsblocks, der sich also im
Besitz des Auslands befindet und der wie bekannt,
auch auf unreelle Art vergrößert worden ist - ich erinnere
an die Blumenstein-Affäre - daß dieser Auslandsblock
besser honoriert werden muß, im Verhältnis von 32 Goldprozent,
die übrigens nach einer bestimmten Zeit, ich glaube von 1932
noch revisionsfähig sind, in dem Sinne der Aufbesserung,
daß mit einem Wort der Inländer bezüglich der
Vorkriegswerte-Goldrenten schlechter gestellt ist, als der
Ausländer. (Odpor posl. dr Hnídka.) Jawohl,
Herr Doktor, Herr Ministerialrat Dr Brabenec wird Ihnen das bestätigen
müssen, daß das richtig ist. Daß natürlich
der inländische Staatsbürger und Besitzer von Wertpapieren
zumindestens vom Staate dieselbe Honorierung seiner Vorkriegswerte
verlangen kann, wie der Ausländer, ist etwas ganz selbstverständliches.
Denn Sie haben es hier nicht ausschließlich mit Großkapitalisten
zu tun, Sie haben es hier mit einer ganzen Reihe von Rentnern
zu tun, alten Leuten, die nicht mehr arbeitsfähig sind und
deren Ersparnisse eben in der Rente bestanden. Und denen hat man
das Verhältnis 1:6 gegeben, also eine Friedenskrone
gleich einer èechischen Krone. Das ist das Verhältnis
gewesen, das herausgekommen ist. Die Gegenrechnung mag aussehen,
wie immer sie will. Jedenfalls steht fest, daß Sie für
sich die volle Valorisierung in Anspruch nehmen, dagegen aber
die Valorisierung nicht einmal Ihren eigenen Staatsbürgern
gewähren wollen. Daß aber dieser Anspruch mit Recht
erhoben wird, werden Sie begreiflich finden. Ich denke, daß
über die Sache vielleicht trotz der Regelung der vorhergehenden
und auch der jetzigen nicht das letzte Wort gesprochen ist, weil
endlich auch einmal die Finanzverwaltung mit der Gegenrechnung
herauskommen muß und wird zu erkennen geben müssen,
wie sie eigentlich selbst diese ganzen Werte einschließlich
der Kriegsanleihe, die sie doch auch präsentierten, und einschließlich
der ganzen Obligation, nebst den anderen Werten, die noch in Betracht
kommen, in Anrechnung gebracht hat.
Wenn wir das Gesetz im speziellen ansehen,
so müssen wir sagen, daß es ein Gesetz des Unrechtes
ist, sowohl dem Inländer als auch dem Ausländer gegenüber.
Es ist ganz komisch, daß der Staat an und für sich
in seinen Einnahmen und Ausgaben auf dem Standpunkte steht, die
Einnahme nach den Ausgaben zu richten, während der Private
erklärt, daß die Ausgaben nach den Einnahmen richten
müsse. Da bin ich der Ansicht, was in dem einen Fall recht
ist, das muß in dem anderen billig sein. Wenn ich selbst
honoriert und valorisiert bekomme, dann müßte ich Begünstigung
auch dem eigenen Staatsbürger einräumen. Aber noch ein
Moment kommt dazu, das darin besteht, daß im gewöhnlichen
wirtschaftlichen Leben der Gläubiger zu bestimmen hat, wie
die Schulden geregelt werden. Hier regelt der Schuldner den Gläubigern
gegenüber sein Verhältnis eigenmächtig, ohne sie
zu befragen, ob sie damit einverstanden sind oder nicht; der Gläubiger
hat einfach damit einverstanden zu sein. Natürlich ist das
Gesetz von der ganzen Öffentlichkeit abgelehnt worden. Ich
habe das Empfinden: Würden sich diese ganzen Wertpapiere
in einem bestimmten ausländischen Besitz befinden, sagen
wir Frankreich, England, Amerika, so würde sich keine Regierung
getrauen, eine derartige Regelung vorzuschlagen. Wir werden im
weiteren Verfolg sehen, daß heute die Budgetierung für
das nächste Jahr auf Grund dieses Gesetzes schon nicht mehr
richtig ist. Denn die Budgetierung setzt die Vorkriegsschuld mit
4.4 ein, berechnet die Vorkriegsschuld 1:1, während wir heute
sehen, daß hunderte Millionen ja gar nicht in diesem Verhältnis
berechnet werden, wie wir noch bei den Markprioritäten darauf
kommen werden. Es macht im gegenständlichen Falle diese Regelung
den Eindruck einer bestimmten Absicht. Ich kann mich des Eindruckes
nicht erwehren und werde Ihnen noch den Nachweis verbringen, warum
ich diesen Eindruck habe.
Ich will mich auf die näheren gesetzlichen
Bestimmungen nicht einlassen, das würde im Detail zu weit
führen. Im Prinzip hören wir, daß die Eisenbahnobligationen
ab 1. Juli 1919, soweit sie nicht eingelöst worden sind,
für diese Konvertierung in Betracht kommen. Wir hören
hier von dem Umtausch der Prioritäten, daß sie in 6
Klassen eingeteilt werden sollen, ja nach einem bestimmten Verlosungsplan,
wir hören von der Verzinsung sprechen, die wieder den Kronenbesitzern
eingeräumt wird, während man den Markprioritätenbesitzern
sie abspricht. Das zur allgemeinen Richtschnur.
Im Prinzip handelt es sich um Obligationen bezw. Prioritäten,
die in dem Erlös seinerzeit bei der Sammlung dieser Anleihen
in guten alten Kronen gegeben worden sind, in gutem alten Gelde,
mit dem man zum größten Teil, wie wir sehen, das Eisenbahnnetz
der heutigen Èechoslovakei ausgebaut hat. Es ist ja nur
ein Bruchteil der auf die anderen Länder, z. B. Polen, Österreich
fällt im Vergleich zum Ganzen. Wir haben hier z. B. die böhmische
Nordbahn, dann haben wir die österreichische Nordwestbahn,
wir haben die ST. E. G., wir haben die Franz Josefsbahn, die Elisabeth-Bahn,
die Ferdinand-Nordbahn usw. Mit diesem guten Gelde wurden alle
diese Institutionen geschaffen und dieses Geld, das hineingesteckt
wurde, hat Investitionen gebracht, die in ihrem Goldwerte gestiegen
sind, die auch heute ihren Wert dafür haben und heute entschließt
man sich von Seiten der Regierung, einem Staatsbürger das
Verhältnis 6:1 zu geben, eine Goldkrone gleich einer Èechokrone?
Andererseits im Falle der Prioritäten entschließt man
sich entgegen dem Fall bei den Kronenrenten den Ausländer
schlechter zu behandeln? Sie mögen über die Sache denken
wie Sie wollen, die Regelung, wie sie hier gefunden worden ist,
ist deswegen schlechter gekommen, weil es sich um deutsche Besitzer
der Prioritäten handelt. Wir werden noch erkennen müssen,
ob der Gesichtspunkt richtig, wir werden auch erkennen müssen,
ob es möglich ist, das von finanzpolitischem Gesichtspunkt
aus zu betrachten, oder ob bei diesen Erwägungen nicht auch
handelspolitische und agrarische Momente im Verkehr mit den Ledern,
denen die benachbarten Staatsbürger angehören, zu beobachten
sind, Sie können im Verkehr zwischen den einzelnen Staaten
und Ländern den Begriff der Repressalien und seien Sie versichert,
es müßte doch schließlich jeder dumm sein, der
sich auf der einen Seite ohrfeigen läßt und auf der
anderen Seite nicht eine zurückhaut. Von dem Gesichtspunkt
aus wird die Zukunft lehren, ob der Vorgang richtig ist oder nicht.
Wir vergessen dabei, daß vom Anteil an den Marktprioritäten
ein ziemlich großer Block in der Schweiz liegt und es ist
die Frage, ob über das Schicksal der Regelung in dieser Form
die Reparationskommission das Forum ist, ob nicht ein internationaler
Schiedsgerichthof in Haag das Forum sein wird, vor dem diese Angelegenheit
ausgetragen wird. Wenn man in erster Linie den inländischen
Besitzer herausgreift, so stehe ich auf dem Standpunkte, daß
eben der Besitzer, der sich nicht vielleicht auf einige wenige
konzentriert, sondern, im ganzen genommen, die ungeheuer große
Masse von Besitzern ausmacht, kleine Leute sind, die ihr Geld
in diesen Werten angelegt haben, genau so, wie es andere in Sparkassen
eingelegt haben. Diesen Besitzern gibt man, wie ich erwähnte,
statt einer Goldkrone eine Èechokrone. Die Besitzer stehen
mit Recht auf dem Standpunkte, auf Grund der Klausel des Friedenvertrages,
daß dieses Verhältnis ungerechtfertigt ist und diesen
Standpunkt möchte ich Ihnen hier verdolmetschen und Ihnen
zu bedenken geben, ob Sie nicht Ihren eigenen Staatsbürgern
ohne Rücksicht auf die Nationalität in dieser Beziehung
zwangsläufig entgegenzukommen haben.
Der zweite Block, der in Betracht kommt, ist
der Markprioritätenblock. Das ist der Block, der neben wenigem
inländischen Besitz sich hauptsächlich im deutschen
Besitze befindet; wieder nicht die Großkapitalisten, sondern
die Papiere, mit deren Erlös seinerzeit die Bahnen geschaffen
wurden, waren Papiere des Vertrauens, waren Papiere des kleinen
Mannes, der sich im Vertrauen darauf sie anschaffte und heute
für 100 Mark 20 Kronen oder in Mark umgerechnet 21/2%
bekommen soll. Daß 21/2% zu 100 genommen
ein lächerlicher Betrag ist, werden Sie selbst zugeben müssen.
Wie kommt man denn eigentlich dazu, daß man 21/2%
angenommen hat? Da hat sich der Motivenbericht des Gesetzes darauf
berufen, daß die Auffwertungsgesetzgebung in Deutschland
in gleicher Weise vorgeht und dem widerspreche ich, meine Herren!
Wer die Auffwertungsgesetzgebung des Deutschen Reiches kennt,
weiß, daß der Satz von 21/2%
der Strafsatz, der Minimalsatz ist, den der spekulative Käufer
von Wertpapieren in der Inflationszeit erhält. Der Vergleich
läßt sich überhaupt, nicht machen mit Deutschland,
weil Deutschland, bezw. der Staat keine Prioritäten in dem
Sinne besizt. Letzten Endes stellen doch diese Prioritäten
nichts anderes dar, als gleicher Weise Industrieobligationen.
Aber der Staat selbst in Deutschland wird mit 121/2%
honoriert und mit 121/2% aufgewertet, 121/2%
gegen 21/2% hier. Industrieobligationen
werden mit 15%, die hypotekarisch sichergestellten Pfandbriefe
mit 25% aufgewertet usw. Man wird sich infolgedessen darauf nicht
berufen können, weil man auch die Parallele dafür nicht,
hat.
Der Herr Koll. Hnídek hat mir
heute im Ausschuß erklärt, daß diese Valorisierung
nicht geht, das geht beim Bargeld auch nicht. Da möchte ich
dem Herrn Koll. Hnídek erwidern: Bargeld ist etwas
ganz anderes, es ist im Verkehr und entzieht sich der Kontrolle
bezüglich des einzelnen Besitzers und letzten Endes würde
Herr Koll. Hnídek dadurch gerade dem Bargeldverkehr
das Lob singen, während doch gerade wirtschaftlich aufgefaßt
die Anlage auf die Art der Prioritäten das respaktablere
und notwendigere ist. Es läßt sich in keinem Lande,
weder in Deutschland, noch bei uns oder in irgendeinem anderen
Lande vergleichen oder als Beweis führen, daß diese
Valorisierung sowohl der inländischen Besitze, also der Kronenobligationen,
als auch der Mark abzulehnen sei, weil man die Bargeldbesitzer
nicht honorieren konnte. Das ist ein unstichhältiger Grund.
Nun könnte man mir sagen, daß diese Begründung
meinerseits als deutscher Abgeordneter nicht zieht, das sei einseitig
national aufgefaßt, das sei die Protegierung der Besitzer
im Deutschen Reiche. Das stimmt nicht, meine Herren, weil dieser
Auffassung, wie sie im Gesetze festgelegt ist, Ihre eigenen Leute
widersprechen. Ihre eigenen Leute bezeichnen diesen Zustand als
vollständig unhaltbar. unhaltbar nicht nur aus gesetzlichen
und moralischen Gründen heraus, sondern auch deswegen,
weil Deutschland den èechoslovakischen Besitzern von Wertpapieren
gegenüber ganz anders vorgegangen ist. Darauf werde ich noch
zu sprechen kommen. Lesen Sie sich den Artikel vom 1. Jänner
durch, der über dieses Kapitel in
der "Tribuna" erschienen ist, und da werden Sie finden,
daß deutscherseits auf Kosten des Deutschen Reiches sich
hier monatelang ein Kommissär befunden hat, der umgekehrt
zu Aufwertungszwecken die èechoslovakischen Papiere aufgenommen
hat ganz abgesehen von Hypotheken, Pfandbriefen,
bei welchen Posten weitmehr als 100 Millionen zusammengekommen
sind. Sie werden auf der anderen Seite die restlose Verurteilung
dieses Zustandes finden, in dem seitens der "Tribuna"
der reichsdeutsche Standpunkt der Verteidigung der eigenen Staatsbürger
vollständig anerkannt wird. Nicht genug damit, Es hat such
wegen der Dux-Bodenbacher Prioritäten ein Prozeß ergeben,
in welchem das Urteil des Oberlandesgerichtes in Prag ich will
Ihnen den betreffenden Teil vorlesen - folgendermaßen gelautet
hat: "Da jedoch die Dux-Bodenbacher Bahn bis zum Jahre 1922
den bis zum Jahre 1960 lauteten Verlosungsplan eingehalten, aber
im Jahre 1923 zur Auslosung aller übrigen Prioritäten
auf einmal geschritten ist, betrachtet das Oberlandesgericht in
Prag als erwiesen, daß die geklagte Gesellschaft die Entwertung
der Mark ausgenützt hat, um sich zum Schaden ihrer Gläubiger
möglichst billig ihrer Schulden zu entledigen. Eine derartige
Handlungsweise widerstreitet den Forderungen der Moral, den Rücksichten
auf gesunde Verhältnisse und den Grundsätzen der Rechtsordnung.
Die Schädigungsabsicht geht aus dieser Handlungsweise deutlich
hervor." Das ist der Standpunkt des Oberlandesgerichtes in
Prag. Es spielt keine Rolle, wenn auch dieses Urteil durch ein
solches des Obersten Gerichtes abgelöst und die Klage abgewiesen
wurde. Hier steht die juristische Begründung entsprechend
den Tatsachen. Ich gehe noch weiter. Man hat das Urteil von Fachmännern
eingeholt und es liegt das Urteil des in Prioritätensachen
weltbekannten Ehrenzweig vor, auf der anderen Seite zwei
Urteile èechischer Universitätsprofessoren, und zwar
der Professoren Sedláèek und Dominik, die sich in
ihren Urteilen restlos auf den Standpunkt der deutschen Markprioritätenbesitzer
stellen. Und trotzdem hat die Finanzverwaltung
sich entschließen können, zu behaupten und gewagt,
zu erklären, 100 Mark sind gleich 21/2%
ist gleich 21/2 Mark. Wenn Sie nur einigermaßen
gerecht denken, dann müßten Sie zumindest in diesem
Falle die Markprioritätenbesitzer in gleicher Weise
wie die inländischen behandeln und sagen: "100 Mark
entsprechen dem damaligen Zustand von 120 Kronen, sind gleich
100 Èechokronen." Das wäre eine vernünftige
Regelung und aus dem Gesichtspunkte, wie sie der Gläubiger
mit dem Schuldner vornimmt, hat die
freiwillige Gläubigerschaft, die sich zwangsweise auf Grund
der Reparationen zu einem Verband verbunden hat, durch ihre Regierung
mit der èechoslovakischen Regierung Fühlung genommen.
Sie werden es nicht für möglich halten, daß man
sich entschlossen hat, nach einer mehr als halbjährigen Frist
überhaupt eine Antwort zu geben und daß man sich auch
auf den deklarierten Standpunkt gestellt hat, eine abweisliche
Antwort zu erteilen.
Nun kommt ein weiteres Kapitel dazu: der Fall
der Aussig-Teplitzer-Eisenbahn. Sie wissen, in welcher Weise diese
Bahn in den Besitz des Staates gekommen ist. Wenn es sich bei
den früheren Obligationen um den Staat als Rechtsnachfolger
handelt, wo die Bahn bereits im Besitz war, hat es sich hier um
den Übergang der Aktien an den Staat gehandelt. Der Staat
ist als solcher der Schuldner gegenüber den Obligationsbesitzern
geworden. Da hat nun die Finanzverwaltung von dem Kündigungsrecht
Gebrauch gemacht, sich die Inflationszeit ausgesucht und hat es
zu Wege gebracht, für ungefähr 100 Millionen, die zuletzt
auf 48 Millionen gekommen sind, den Betrag von 108,50 Kronen den
Prioritätenbesitzern anzubieten und da diese den Betrag mit
vollem Rechte abgelehnt haben, bei Gericht zu deponieren. Dieser
Betrag erliegt noch heute im Depot des Gerichtes. Ich finde sogar
die Spekulation der Finanzverwaltung noch unklug, denn die Inflation
ging doch bis zur Billion und die Finanzverwaltung hätte
schließlich bei ihrer Auffassung noch etwas herausbekommen.
Sie hat noch viel zu viel mit diesen 108 50 Kè gezahlt.
Dieser Auffassung der Finanzverwaltung gegenüber steht folgendes:
Am 19. Juli 1927 ist eine oberstgerichtliche Entscheidung erflossen,
eine Valorisierungsentscheidung, daß nämlich Darlehenszahlungen
in Mark, die nach der lnf!ation der
Mark fällig waren oder auf die die Zahler oder Geldgeber
Anspruch haben, in Èechokronen anstelle der entwerteten
Mark zu leisten sind. Genau dasselbe gilt natürlich auch
für die Spareinleger und hier möchte ich namens des
Markeinlegerverbandes folgendes vorbringen:
Man hat bekanntlich durch eine reine Verordnung den Sparkassen
überall aufgetragen: eine Million ist gleich eine Mark, Die
Regelung können Sie sich vorstellen, Sie können sich
auch vorstellen, in welcher Situation die Markeinleger sich
befinden. Aber nicht genug damit. Man hat auf der Gegenseite,
auf deutscher Seite, wie schon vorher gesagt, die Staats-, Länder-
und Kommunalpapiere den èechoslovakischen Staatsbürgern
aufgewertet, man hat die Spareinlagen der èechoslovakischen
Staatsbürger in Deutschland aufgewertet.
Und nun ergibt sich der krasse Fall, der an Beispielen nachgewiesen
ist, daß die Sparkassen, die in der Lage sind, den reichsdeutschen
Besitzern eventuell einen größeren Prozentsatz aufzuwerten,
bis zum heutigen Tage trotz langem Ansuchen noch keine
Bewilligung dafür bekommen haben. Dieser Zustand ist bei
dem Verhalten der reichsdeutschen Regierung den èechoslovakischen
Staatsbürgern gegenüber unhaltbar. Man mag darüber
lachen und denken, die Markprioritäten sind ja so wie so
nichts nütze, aber ich behaupte, sie sind deshalb nichts
wert, weil man sich erdreistet, eine derartige Regelung zu finden.
Bis zum heutigen Tage ist deutscherseits noch nicht das geringste
im Repressalienwege gemacht worden. Das entzieht sich natürlich
auch meiner Beurteilung. Ich komme bei objektiver Beurteilung
zu dem Schlusse, daß man sich letzten Endes das auf diesem
oder jenem Wege nicht wird restlos gefallen lassen können.
Und ich wiederhole, daß diese Zumutung Ihrerseits bei den
Franzosen, Engländern und Amerikanern unmöglich gewesen
wäre, da sie diesen gegenüber eine ganz andere Valorisierung,
eine ganz andere Honorierung hätten vornehmen müssen.
Die Herren werden Ihnen schon beigebracht haben, welche Begriffe
man in dieser Beziehung haben muß. Denn es steht fest, wenn
Sie durch Ihr Vorgehen vielleicht auch finanzpolitisch momentan
einen Vorteil haben, daß es letzten Endes ja doch notwendigerweise
der Entzug des Vertrauens ist, der solchen Handlungen folgen muß.
Wer leiht Ihnen Geld? Wer kann Ihren Anleihen vertrauen, wenn
gewärtigt werden muß, eine derartige Lösung zu
erfahren? Berufen Sie sich nicht darauf, daß heute das Ausland
Ihre Anleihen sucht, Nein, in der ganzen Sache fehlt nichts als
der richtige Ort, das richtige Forum und der richtige Ankläger
für die Verhältnisse, wie Sie tatsächlich von Ihnen
gehandhabt werden. Wenn Sie nur einigermaßen ein Empfinden
für Gerechtigkeit haben, dann müßten Sie zu einem
ganz anderen Standpunkt kommen. Von diesem Gesichtspunkte aus
schlage ich Ihnen vor, es sich gut zu überlegen, bevor Sie
diesen Antrag Gesetz werden lassen. Verweisen Sie den Antrag lieber
an den Ausschuß und an das Finanzministerium zurück,
bevor Sie etwas derartiges unternehmen. Ich habe den Antrag gestellt,
daß man die Markprioriätenbesitzer in der gleichen
Weise behandelt wie die Kronenbesitzer.
Meine Herren! Im Prinzip kann ich mich mit
dieser gesetzlichen Regelung unter keinen Umständen einverstanden
erklären und meine Partei wird gegen diesen Antrag stimmen.
(Souhlas a potlesk poslancù nìm. strany
národní.)