Úterý 13. prosince 1927

3. Øeè posl. dr Rosche (viz str. 22 tìsnopisecké zprávy):

Meine sehr geehrten Herren! Mit bangen Erwartungen ist sowohl von den inländischen Bürgern, als auch von den ausländischen der Regelung des Gesetzes über die Honorierung der Eisenbahnprioritäten entgegengesehen worden. Wenn wir darüber sprechen, müssen wir unter allen Umständen rückschauen und auf die Reparationen und die Regelung, bzw. die Auffassung bezüglich der Gegenrechnung seitens der Èechoslovakei hinweisen. Wie Ihnen bekannt, hat die Èechoslovakei, wiewohl Siegerstaat, Reparationen in Form einer Befreiungstaxe und als Gegenwert der Übernahme von Eisenbahnen, Post u. s. w. zu bezahlen. Die Beträge dafür sind noch nicht festgesetzt. Man hat die Zahlungspflicht laut Friedensverträgen anerkannt und heute geht der Stritt darum, ob entgegen der Zahlungspflicht auch die Schuldigkeit besteht. Aus diesem Grunde hat das Außenministerium im Verein mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium den Versuch gemacht, der Reparationskommission Gegenrechnungen in Form der Leistungen der böhmischen Länder nach Wien, zur Verwendung in der Bukowina, Herzegowina, Bosnien u. s. f. vorzulegen. Auf der anderen Seite wurden die im Besitze der Èechoslovakei befindlichen Vorkriegswerte in Anrechnung gebracht. Nun geht der Stritt darum, ob die Èechoslovakei das Recht besitzt, als Gegenrechnung der Reparationskommission ihre Werte in Gold anrechnen zu dürfen. Das scheint der Fall zu sein. Anderseits aber hat die Èechoslovakei entgegen dem Friedensvertrag, der bestimmt, daß die Goldeinheit bezw. der Goldwert aufrechtzuerhalten ist, ihren eigenen Staatsbürgern, den Besitzern der Vorkriegswerte, ob jetzt in Form von Goldrenten, österreichischen oder ungarischen oder in Form von Eisenbahnprioritäten und Obligationen, lediglich das Verhältnis gewährt: eine Goldkrone gleich einer èechischen Krone. Der Friedensvertrag spricht im neunten Teil über die finanziellen Bestimmungen im Artikel 203, der sowohl von der sichergestellten Schuld der ehemaligen österreichischungarischen Monarchie, als auch den nichtsichergestellten Schulden, ob es sich um Schulden von Ausländern oder èechoslovakischen Bürgern handelt, in dem er wörtlich sagt: "Wenn die ursprüngliche österreichische Schuld auf die österreichische Goldeinheit lautete, so hat die neue Schuld auf den äquivalenten Betrag in Goldpfunden oder Golddollars zu lauten nach dem Gewicht und Feingehalt der drei Währungsmünzen der am 1. Jänner 1914 in Geltung gestandenen gesetzlichen Bestimmungen." Obwohl diese gesetzliche Bestimmung laut Friedensvertrag besteht, hat sich die Èechoslovakei auf den Standpunkt gestellt, Friedensvertrag Nebensache, das ist eine interne Regelung zwischen Staat und Staatsbürgern. Wir sind aber zu dem Standpunkt gekommen, daß die Èechoslovakei bezüglich des sogenannten Auslandsblocks, der sich also im Besitz des Auslands befindet und der wie bekannt, auch auf unreelle Art vergrößert worden ist - ich erinnere an die Blumenstein-Affäre - daß dieser Auslandsblock besser honoriert werden muß, im Verhältnis von 32 Goldprozent, die übrigens nach einer bestimmten Zeit, ich glaube von 1932 noch revisionsfähig sind, in dem Sinne der Aufbesserung, daß mit einem Wort der Inländer bezüglich der Vorkriegswerte-Goldrenten schlechter gestellt ist, als der Ausländer. (Odpor posl. dr Hnídka.) Jawohl, Herr Doktor, Herr Ministerialrat Dr Brabenec wird Ihnen das bestätigen müssen, daß das richtig ist. Daß natürlich der inländische Staatsbürger und Besitzer von Wertpapieren zumindestens vom Staate dieselbe Honorierung seiner Vorkriegswerte verlangen kann, wie der Ausländer, ist etwas ganz selbstverständliches. Denn Sie haben es hier nicht ausschließlich mit Großkapitalisten zu tun, Sie haben es hier mit einer ganzen Reihe von Rentnern zu tun, alten Leuten, die nicht mehr arbeitsfähig sind und deren Ersparnisse eben in der Rente bestanden. Und denen hat man das Verhältnis 1:6 gegeben, also eine Friedenskrone gleich einer èechischen Krone. Das ist das Verhältnis gewesen, das herausgekommen ist. Die Gegenrechnung mag aussehen, wie immer sie will. Jedenfalls steht fest, daß Sie für sich die volle Valorisierung in Anspruch nehmen, dagegen aber die Valorisierung nicht einmal Ihren eigenen Staatsbürgern gewähren wollen. Daß aber dieser Anspruch mit Recht erhoben wird, werden Sie begreiflich finden. Ich denke, daß über die Sache vielleicht trotz der Regelung der vorhergehenden und auch der jetzigen nicht das letzte Wort gesprochen ist, weil endlich auch einmal die Finanzverwaltung mit der Gegenrechnung herauskommen muß und wird zu erkennen geben müssen, wie sie eigentlich selbst diese ganzen Werte einschließlich der Kriegsanleihe, die sie doch auch präsentierten, und einschließlich der ganzen Obligation, nebst den anderen Werten, die noch in Betracht kommen, in Anrechnung gebracht hat.

Wenn wir das Gesetz im speziellen ansehen, so müssen wir sagen, daß es ein Gesetz des Unrechtes ist, sowohl dem Inländer als auch dem Ausländer gegenüber. Es ist ganz komisch, daß der Staat an und für sich in seinen Einnahmen und Ausgaben auf dem Standpunkte steht, die Einnahme nach den Ausgaben zu richten, während der Private erklärt, daß die Ausgaben nach den Einnahmen richten müsse. Da bin ich der Ansicht, was in dem einen Fall recht ist, das muß in dem anderen billig sein. Wenn ich selbst honoriert und valorisiert bekomme, dann müßte ich Begünstigung auch dem eigenen Staatsbürger einräumen. Aber noch ein Moment kommt dazu, das darin besteht, daß im gewöhnlichen wirtschaftlichen Leben der Gläubiger zu bestimmen hat, wie die Schulden geregelt werden. Hier regelt der Schuldner den Gläubigern gegenüber sein Verhältnis eigenmächtig, ohne sie zu befragen, ob sie damit einverstanden sind oder nicht; der Gläubiger hat einfach damit einverstanden zu sein. Natürlich ist das Gesetz von der ganzen Öffentlichkeit abgelehnt worden. Ich habe das Empfinden: Würden sich diese ganzen Wertpapiere in einem bestimmten ausländischen Besitz befinden, sagen wir Frankreich, England, Amerika, so würde sich keine Regierung getrauen, eine derartige Regelung vorzuschlagen. Wir werden im weiteren Verfolg sehen, daß heute die Budgetierung für das nächste Jahr auf Grund dieses Gesetzes schon nicht mehr richtig ist. Denn die Budgetierung setzt die Vorkriegsschuld mit 4.4 ein, berechnet die Vorkriegsschuld 1:1, während wir heute sehen, daß hunderte Millionen ja gar nicht in diesem Verhältnis berechnet werden, wie wir noch bei den Markprioritäten darauf kommen werden. Es macht im gegenständlichen Falle diese Regelung den Eindruck einer bestimmten Absicht. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren und werde Ihnen noch den Nachweis verbringen, warum ich diesen Eindruck habe.

Ich will mich auf die näheren gesetzlichen Bestimmungen nicht einlassen, das würde im Detail zu weit führen. Im Prinzip hören wir, daß die Eisenbahnobligationen ab 1. Juli 1919, soweit sie nicht eingelöst worden sind, für diese Konvertierung in Betracht kommen. Wir hören hier von dem Umtausch der Prioritäten, daß sie in 6 Klassen eingeteilt werden sollen, ja nach einem bestimmten Verlosungsplan, wir hören von der Verzinsung sprechen, die wieder den Kronenbesitzern eingeräumt wird, während man den Markprioritätenbesitzern sie abspricht. Das zur allgemeinen Richtschnur.

Im Prinzip handelt es sich um Obligationen bezw. Prioritäten, die in dem Erlös seinerzeit bei der Sammlung dieser Anleihen in guten alten Kronen gegeben worden sind, in gutem alten Gelde, mit dem man zum größten Teil, wie wir sehen, das Eisenbahnnetz der heutigen Èechoslovakei ausgebaut hat. Es ist ja nur ein Bruchteil der auf die anderen Länder, z. B. Polen, Österreich fällt im Vergleich zum Ganzen. Wir haben hier z. B. die böhmische Nordbahn, dann haben wir die österreichische Nordwestbahn, wir haben die ST. E. G., wir haben die Franz Josefsbahn, die Elisabeth-Bahn, die Ferdinand-Nordbahn usw. Mit diesem guten Gelde wurden alle diese Institutionen geschaffen und dieses Geld, das hineingesteckt wurde, hat Investitionen gebracht, die in ihrem Goldwerte gestiegen sind, die auch heute ihren Wert dafür haben und heute entschließt man sich von Seiten der Regierung, einem Staatsbürger das Verhältnis 6:1 zu geben, eine Goldkrone gleich einer Èechokrone? Andererseits im Falle der Prioritäten entschließt man sich entgegen dem Fall bei den Kronenrenten den Ausländer schlechter zu behandeln? Sie mögen über die Sache denken wie Sie wollen, die Regelung, wie sie hier gefunden worden ist, ist deswegen schlechter gekommen, weil es sich um deutsche Besitzer der Prioritäten handelt. Wir werden noch erkennen müssen, ob der Gesichtspunkt richtig, wir werden auch erkennen müssen, ob es möglich ist, das von finanzpolitischem Gesichtspunkt aus zu betrachten, oder ob bei diesen Erwägungen nicht auch handelspolitische und agrarische Momente im Verkehr mit den Ledern, denen die benachbarten Staatsbürger angehören, zu beobachten sind, Sie können im Verkehr zwischen den einzelnen Staaten und Ländern den Begriff der Repressalien und seien Sie versichert, es müßte doch schließlich jeder dumm sein, der sich auf der einen Seite ohrfeigen läßt und auf der anderen Seite nicht eine zurückhaut. Von dem Gesichtspunkt aus wird die Zukunft lehren, ob der Vorgang richtig ist oder nicht. Wir vergessen dabei, daß vom Anteil an den Marktprioritäten ein ziemlich großer Block in der Schweiz liegt und es ist die Frage, ob über das Schicksal der Regelung in dieser Form die Reparationskommission das Forum ist, ob nicht ein internationaler Schiedsgerichthof in Haag das Forum sein wird, vor dem diese Angelegenheit ausgetragen wird. Wenn man in erster Linie den inländischen Besitzer herausgreift, so stehe ich auf dem Standpunkte, daß eben der Besitzer, der sich nicht vielleicht auf einige wenige konzentriert, sondern, im ganzen genommen, die ungeheuer große Masse von Besitzern ausmacht, kleine Leute sind, die ihr Geld in diesen Werten angelegt haben, genau so, wie es andere in Sparkassen eingelegt haben. Diesen Besitzern gibt man, wie ich erwähnte, statt einer Goldkrone eine Èechokrone. Die Besitzer stehen mit Recht auf dem Standpunkte, auf Grund der Klausel des Friedenvertrages, daß dieses Verhältnis ungerechtfertigt ist und diesen Standpunkt möchte ich Ihnen hier verdolmetschen und Ihnen zu bedenken geben, ob Sie nicht Ihren eigenen Staatsbürgern ohne Rücksicht auf die Nationalität in dieser Beziehung zwangsläufig entgegenzukommen haben.

Der zweite Block, der in Betracht kommt, ist der Markprioritätenblock. Das ist der Block, der neben wenigem inländischen Besitz sich hauptsächlich im deutschen Besitze befindet; wieder nicht die Großkapitalisten, sondern die Papiere, mit deren Erlös seinerzeit die Bahnen geschaffen wurden, waren Papiere des Vertrauens, waren Papiere des kleinen Mannes, der sich im Vertrauen darauf sie anschaffte und heute für 100 Mark 20 Kronen oder in Mark umgerechnet 21/2% bekommen soll. Daß 21/2% zu 100 genommen ein lächerlicher Betrag ist, werden Sie selbst zugeben müssen. Wie kommt man denn eigentlich dazu, daß man 21/2% angenommen hat? Da hat sich der Motivenbericht des Gesetzes darauf berufen, daß die Auffwertungsgesetzgebung in Deutschland in gleicher Weise vorgeht und dem widerspreche ich, meine Herren! Wer die Auffwertungsgesetzgebung des Deutschen Reiches kennt, weiß, daß der Satz von 21/2% der Strafsatz, der Minimalsatz ist, den der spekulative Käufer von Wertpapieren in der Inflationszeit erhält. Der Vergleich läßt sich überhaupt, nicht machen mit Deutschland, weil Deutschland, bezw. der Staat keine Prioritäten in dem Sinne besizt. Letzten Endes stellen doch diese Prioritäten nichts anderes dar, als gleicher Weise Industrieobligationen. Aber der Staat selbst in Deutschland wird mit 121/2% honoriert und mit 121/2% aufgewertet, 121/2% gegen 21/2% hier. Industrieobligationen werden mit 15%, die hypotekarisch sichergestellten Pfandbriefe mit 25% aufgewertet usw. Man wird sich infolgedessen darauf nicht berufen können, weil man auch die Parallele dafür nicht, hat.

Der Herr Koll. Hnídek hat mir heute im Ausschuß erklärt, daß diese Valorisierung nicht geht, das geht beim Bargeld auch nicht. Da möchte ich dem Herrn Koll. Hnídek erwidern: Bargeld ist etwas ganz anderes, es ist im Verkehr und entzieht sich der Kontrolle bezüglich des einzelnen Besitzers und letzten Endes würde Herr Koll. Hnídek dadurch gerade dem Bargeldverkehr das Lob singen, während doch gerade wirtschaftlich aufgefaßt die Anlage auf die Art der Prioritäten das respaktablere und notwendigere ist. Es läßt sich in keinem Lande, weder in Deutschland, noch bei uns oder in irgendeinem anderen Lande vergleichen oder als Beweis führen, daß diese Valorisierung sowohl der inländischen Besitze, also der Kronenobligationen, als auch der Mark abzulehnen sei, weil man die Bargeldbesitzer nicht honorieren konnte. Das ist ein unstichhältiger Grund. Nun könnte man mir sagen, daß diese Begründung meinerseits als deutscher Abgeordneter nicht zieht, das sei einseitig national aufgefaßt, das sei die Protegierung der Besitzer im Deutschen Reiche. Das stimmt nicht, meine Herren, weil dieser Auffassung, wie sie im Gesetze festgelegt ist, Ihre eigenen Leute widersprechen. Ihre eigenen Leute bezeichnen diesen Zustand als vollständig unhaltbar. unhaltbar nicht nur aus gesetzlichen und moralischen Gründen heraus, sondern auch deswegen, weil Deutschland den èechoslovakischen Besitzern von Wertpapieren gegenüber ganz anders vorgegangen ist. Darauf werde ich noch zu sprechen kommen. Lesen Sie sich den Artikel vom 1. Jänner durch, der über dieses Kapitel in der "Tribuna" erschienen ist, und da werden Sie finden, daß deutscherseits auf Kosten des Deutschen Reiches sich hier monatelang ein Kommissär befunden hat, der umgekehrt zu Aufwertungszwecken die èechoslovakischen Papiere aufgenommen hat ganz abgesehen von Hypotheken, Pfandbriefen, bei welchen Posten weitmehr als 100 Millionen zusammengekommen sind. Sie werden auf der anderen Seite die restlose Verurteilung dieses Zustandes finden, in dem seitens der "Tribuna" der reichsdeutsche Standpunkt der Verteidigung der eigenen Staatsbürger vollständig anerkannt wird. Nicht genug damit, Es hat such wegen der Dux-Bodenbacher Prioritäten ein Prozeß ergeben, in welchem das Urteil des Oberlandesgerichtes in Prag ich will Ihnen den betreffenden Teil vorlesen - folgendermaßen gelautet hat: "Da jedoch die Dux-Bodenbacher Bahn bis zum Jahre 1922 den bis zum Jahre 1960 lauteten Verlosungsplan eingehalten, aber im Jahre 1923 zur Auslosung aller übrigen Prioritäten auf einmal geschritten ist, betrachtet das Oberlandesgericht in Prag als erwiesen, daß die geklagte Gesellschaft die Entwertung der Mark ausgenützt hat, um sich zum Schaden ihrer Gläubiger möglichst billig ihrer Schulden zu entledigen. Eine derartige Handlungsweise widerstreitet den Forderungen der Moral, den Rücksichten auf gesunde Verhältnisse und den Grundsätzen der Rechtsordnung. Die Schädigungsabsicht geht aus dieser Handlungsweise deutlich hervor." Das ist der Standpunkt des Oberlandesgerichtes in Prag. Es spielt keine Rolle, wenn auch dieses Urteil durch ein solches des Obersten Gerichtes abgelöst und die Klage abgewiesen wurde. Hier steht die juristische Begründung entsprechend den Tatsachen. Ich gehe noch weiter. Man hat das Urteil von Fachmännern eingeholt und es liegt das Urteil des in Prioritätensachen weltbekannten Ehrenzweig vor, auf der anderen Seite zwei Urteile èechischer Universitätsprofessoren, und zwar der Professoren Sedláèek und Dominik, die sich in ihren Urteilen restlos auf den Standpunkt der deutschen Markprioritätenbesitzer stellen. Und trotzdem hat die Finanzverwaltung sich entschließen können, zu behaupten und gewagt, zu erklären, 100 Mark sind gleich 21/2% ist gleich 21/2 Mark. Wenn Sie nur einigermaßen gerecht denken, dann müßten Sie zumindest in diesem Falle die Markprioritätenbesitzer in gleicher Weise wie die inländischen behandeln und sagen: "100 Mark entsprechen dem damaligen Zustand von 120 Kronen, sind gleich 100 Èechokronen." Das wäre eine vernünftige Regelung und aus dem Gesichtspunkte, wie sie der Gläubiger mit dem Schuldner vornimmt, hat die freiwillige Gläubigerschaft, die sich zwangsweise auf Grund der Reparationen zu einem Verband verbunden hat, durch ihre Regierung mit der èechoslovakischen Regierung Fühlung genommen. Sie werden es nicht für möglich halten, daß man sich entschlossen hat, nach einer mehr als halbjährigen Frist überhaupt eine Antwort zu geben und daß man sich auch auf den deklarierten Standpunkt gestellt hat, eine abweisliche Antwort zu erteilen.

Nun kommt ein weiteres Kapitel dazu: der Fall der Aussig-Teplitzer-Eisenbahn. Sie wissen, in welcher Weise diese Bahn in den Besitz des Staates gekommen ist. Wenn es sich bei den früheren Obligationen um den Staat als Rechtsnachfolger handelt, wo die Bahn bereits im Besitz war, hat es sich hier um den Übergang der Aktien an den Staat gehandelt. Der Staat ist als solcher der Schuldner gegenüber den Obligationsbesitzern geworden. Da hat nun die Finanzverwaltung von dem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, sich die Inflationszeit ausgesucht und hat es zu Wege gebracht, für ungefähr 100 Millionen, die zuletzt auf 48 Millionen gekommen sind, den Betrag von 108,50 Kronen den Prioritätenbesitzern anzubieten und da diese den Betrag mit vollem Rechte abgelehnt haben, bei Gericht zu deponieren. Dieser Betrag erliegt noch heute im Depot des Gerichtes. Ich finde sogar die Spekulation der Finanzverwaltung noch unklug, denn die Inflation ging doch bis zur Billion und die Finanzverwaltung hätte schließlich bei ihrer Auffassung noch etwas herausbekommen. Sie hat noch viel zu viel mit diesen 108 50 Kè gezahlt. Dieser Auffassung der Finanzverwaltung gegenüber steht folgendes: Am 19. Juli 1927 ist eine oberstgerichtliche Entscheidung erflossen, eine Valorisierungsentscheidung, daß nämlich Darlehenszahlungen in Mark, die nach der lnf!ation der Mark fällig waren oder auf die die Zahler oder Geldgeber Anspruch haben, in Èechokronen anstelle der entwerteten Mark zu leisten sind. Genau dasselbe gilt natürlich auch für die Spareinleger und hier möchte ich namens des Markeinlegerverbandes folgendes vorbringen: Man hat bekanntlich durch eine reine Verordnung den Sparkassen überall aufgetragen: eine Million ist gleich eine Mark, Die Regelung können Sie sich vorstellen, Sie können sich auch vorstellen, in welcher Situation die Markeinleger sich befinden. Aber nicht genug damit. Man hat auf der Gegenseite, auf deutscher Seite, wie schon vorher gesagt, die Staats-, Länder- und Kommunalpapiere den èechoslovakischen Staatsbürgern aufgewertet, man hat die Spareinlagen der èechoslovakischen Staatsbürger in Deutschland aufgewertet. Und nun ergibt sich der krasse Fall, der an Beispielen nachgewiesen ist, daß die Sparkassen, die in der Lage sind, den reichsdeutschen Besitzern eventuell einen größeren Prozentsatz aufzuwerten, bis zum heutigen Tage trotz langem Ansuchen noch keine Bewilligung dafür bekommen haben. Dieser Zustand ist bei dem Verhalten der reichsdeutschen Regierung den èechoslovakischen Staatsbürgern gegenüber unhaltbar. Man mag darüber lachen und denken, die Markprioritäten sind ja so wie so nichts nütze, aber ich behaupte, sie sind deshalb nichts wert, weil man sich erdreistet, eine derartige Regelung zu finden. Bis zum heutigen Tage ist deutscherseits noch nicht das geringste im Repressalienwege gemacht worden. Das entzieht sich natürlich auch meiner Beurteilung. Ich komme bei objektiver Beurteilung zu dem Schlusse, daß man sich letzten Endes das auf diesem oder jenem Wege nicht wird restlos gefallen lassen können. Und ich wiederhole, daß diese Zumutung Ihrerseits bei den Franzosen, Engländern und Amerikanern unmöglich gewesen wäre, da sie diesen gegenüber eine ganz andere Valorisierung, eine ganz andere Honorierung hätten vornehmen müssen. Die Herren werden Ihnen schon beigebracht haben, welche Begriffe man in dieser Beziehung haben muß. Denn es steht fest, wenn Sie durch Ihr Vorgehen vielleicht auch finanzpolitisch momentan einen Vorteil haben, daß es letzten Endes ja doch notwendigerweise der Entzug des Vertrauens ist, der solchen Handlungen folgen muß. Wer leiht Ihnen Geld? Wer kann Ihren Anleihen vertrauen, wenn gewärtigt werden muß, eine derartige Lösung zu erfahren? Berufen Sie sich nicht darauf, daß heute das Ausland Ihre Anleihen sucht, Nein, in der ganzen Sache fehlt nichts als der richtige Ort, das richtige Forum und der richtige Ankläger für die Verhältnisse, wie Sie tatsächlich von Ihnen gehandhabt werden. Wenn Sie nur einigermaßen ein Empfinden für Gerechtigkeit haben, dann müßten Sie zu einem ganz anderen Standpunkt kommen. Von diesem Gesichtspunkte aus schlage ich Ihnen vor, es sich gut zu überlegen, bevor Sie diesen Antrag Gesetz werden lassen. Verweisen Sie den Antrag lieber an den Ausschuß und an das Finanzministerium zurück, bevor Sie etwas derartiges unternehmen. Ich habe den Antrag gestellt, daß man die Markprioriätenbesitzer in der gleichen Weise behandelt wie die Kronenbesitzer.

Meine Herren! Im Prinzip kann ich mich mit dieser gesetzlichen Regelung unter keinen Umständen einverstanden erklären und meine Partei wird gegen diesen Antrag stimmen. (Souhlas a potlesk poslancù nìm. strany národní.)


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