Støeda 30. listopadu 1927

Von den Bauten für Flußschiffahrt und Wasserwirtschaft wird der allergrößte Teil in den èechischen Gebieten aufgewendet. Insbesondere sind die großen Bauten der hydroelektrischen Zentrale in Kolin mit 1,600.000 Kè das Gesamterfordernis beträgt 3 Mill. 300.000 Kè, dann 240.000 Kè für das Elektr. Werk bei der Talsperre in Setsch, der Beitrag für Niøejowitz der insgesamt 14 Mill. Kè beträgt - mit heuer 2 Mill. Kronen anzuführen. Die Hydrozentrale am Strohorskybach (Slowakei) erfordert, 1,2 Mill. Kè, die Ausnützung der Wasserkräfte an der Waag 3,8 Mill. Kè, und die Errichtung der Hydrozentrale am Flusse Ung. 1,500,000 Kè. Insgesamt sind 11 Mill. Kè veranschlagt, von denen nicht ein Heller im deutschen Gebiete Verwendung findet. (Hört! Hört!) Die Direktion für den Bau von Wasserstraßen hat in ihrem Budget 39 Mill. Kè für Bauten bei Jaromìø, Elbeteinitz, Prerau, an der Elbe bis Melnik, die Moldauregulierung für den Hafenbau für Melnik, ferner Štìchowice usw., davon entfällt wieder nicht ein Heller auf das deutsche Gebiet. Wenn in ähnlicher Weise der Straßenfond verwaltet wird, und wir haben dafür schon Anzeichen, dann werden die Millionenopfer, welche die deutschen Steuerträger für diesen Fond beitragen, ausschließlich für èechische Straßenbauten Verwendung finden. Wir verweisen ferner auf die ununterbrochenen ungerechten Wohnungszuweisungen an deutsche Bergarbeiter, in den durch den sogenannten Kohlenfond erbauten Bergarbeiterhäusern. Auch hier hat sich unter dem deutschen Minister gar nichts geändert, und nach wie vor werden die èechischen Bergarbeiter bei der Wohnungsvergabe bevorzugt, während deutsche Bergarbeiter keine Wohnung oder doch nicht in genügendem Maße erhalten können.

Während wir so große und berechtigte Beschwerden über die nationale Benachteiligung der Sudetendeutschen vorbringen müssen, sind jene Anklagen, die das Gebiet der Sozialpolitik betreffen, nicht geringer.

Noch immer ist die Frage der Altpensionisten nicht gelöst. Zahlreiche Interpellationen und Dringlichkeitsanträge, Vorsprachen bei den Ministern und Aktionen einzelner Parlamentsparteien vermochten es noch immer nicht, diese dringendste Frage einer Erledigung zuzuführen. Der Herr Finanzminister hat sich andauernd hinter der Ausrede verschanzt, daß für diese Ausgaben keine Bedeckung vorhanden sei. Wir haben heute aufgezeigt, wie man mit den Millionen für die Auslandspropaganda, für die Militärerfordernisse, ja sogar für die russ. u. ukrain. Flüchtlinge, umgeht, Da sind Millionenbeträge ohne weiteres und bedenkenlos zur Verfügung. Wie lange will die Regierung diese Schande der Vernachlässigung alter Staatsangestellter noch offen zur Schau tragen? Aber genau so wie die Regelung der Altpensionistenbezüge, wird auch die Novellierunng des Kriegsverletztengesetzes behandelt. Es ist jetzt genau ein Jahr verstrichen, seitdem vom soz.-politischen und Budgetausschuß einstimmig eine Resolution angenommen wurde, in der die Regierung aufgefordert wurde, einen Novellierungsantrag des Kriegsbeschädigtengesetzes ehestens dem Abgeordnetenhause vorzulegen. Trotzdem diese Resolution auch vom Abgeordnetenhause und dem Senate einstimmig angenommen wurde, hat sich die Regierung noch immer nicht bemüssigt gefüllt, diesem Beschluß beider Häuser nachzukommen. Sie sabotiert den Willen des Parlamentes in unerhörtester Weise, sogar den Willen der Regierungsparteien, und geht einfach zur Tagesordnung über. Haben die Regierungsparteien, die im Vorjahre diesen Resolutionsantrag stellten, gar kein Gefühl für die Schande, die sie damit auf sich laden, daß sie sich von der Regierung eine derartige Mißachtung ihrer eigenen Anträge gefallen lassen müssen? (Souhlas a potlesk na levici.)

Die Regierungsvorlage über die Versorgung der Überaltern, die vor zwei Jahren dem Hause vorgelegt und wegen ihrer Unzulänglichkeit zurückgewiesen wurde, ist nicht erneuert und wieder aufgelegt worden. Wann gedenkt die Regierung diese dringende Frage zu lösen, die gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes hätte in Kraft treten sollen?

Wo ist die seit langem angekündigte Novellierung der Pensionsversicherung der Privatangestellten, wo die Sozialversicherung der Privatbeamten? Wie lange glaubt die Regierung noch Zeit zu haben, bis sie die Hungerbezüge der Versicherten in den Pensionsanstalten ausgiebig erhöht? Wir weisen die nicht nur unsoziale sondern auch ungeheuer schlampig gearbeitete Vorlage betreffend die Novellierung der Sozialversicherung auf das entschiedenste zurück und fordern gleichzeitig, daß die auf 6 Monate verlängerte Arbeitslosenunterstützung nicht nur von Fall zu Fall auf bestimmte Gruppen seitens des Ministeriums für soziale Fürsorge ausgedehnt wird, sondern obligatorisch für alle Arbeitslosen in Geltung gesetzt wird.

Gerade die Frage der Arbeitslosenfürsorge gibt mir Gelegenheit auf die Ausführungen des Abg, Viškovský zurückzukommen, die er anläßlich seiner Budgetrede geboten hat. Dr, Viškovský sagte, daß die Opposition desha!b jetzt einen schweren Standpunkt hat, weil weder von Arbeitslosigkeit noch auch von schlechtem Verdienst gesprochen werden könne, und weil jeder Mensch in der Republik, der arbeiten will, sein Brot finde und jeder, der nur einigermaßen mehr arbeitet, dieses Brot nicht trocken zu essen braucht. (Výkøiky posl. inž. Junga.) Diese Ausführungen zeigen nicht nur von einer geradezu unglaublichen Unkenntnis der Wirtschaftslage, sondern stellen geradezu die Dinge auf den Kopf und sind eine Verhöhnung der Wirtschaft. Herr Dr. Viškovský scheint nicht zu wissen, daß wir in einer ganzen Anzahl von Industrien seit Wochen wieder mit Kurzarbeit rechnen müssen, daß insbesonders der Bergbau wöchentlich 2-3 Feierschichten einschieben muß und daß neben diesen Kurzarbeitern, die tatsächlich auf ein Hungereinkommen gesetzt sind, zehntausende Arbeitslose vorhanden sind, die auch trotz aller Bemühungen keine Anstellungen und keine Arbeit bekommen können.

Neben den zehntausenden Arbeitslosen, die von der staatlichen Statistik erfaßt werden, gibt es heute noch mindestens die doppelte Anzahl Arbeitsloser, die keine Arbeitslosenunterstützung beziehen, weil sie entweder schon mehr als 3 Monate arbeitslos sind oder aber deshalb, weil sie keiner gewerkschaftlichen Organisation angehören, überhaupt nicht in den Genuß der Arbeitslosenunterstützung gelangen und in der Statistik gar nicht geführt werden. Es ist daher nicht nur irreführend, sondern auch eine Täuschung der gesamten Öffentlichkeit, wenn in diesem Hause davon gesprochen wird, daß es eine Arbeitslosigkeit in diesem Lande überhaupt nicht gibt. Aber gerade Herr Dr Viškovský, der ehemalige Präsident des Bodenamtes, dessen Wirkung ebenfalls zehntausende Arbeitslose verursacht hat, hätte am wenigsten Anlaß gehabt an dieses Problem zu erinnern. (Výkøiky posl. Knirsche.) Ganz richtig!

Nach den Angaben des Präsidenten Dr Voženílek wurden 63.500 Angestellte. welche durch die Durchführung der sogenannten Bodenreform brotlos wurden, mit 260 Millionen Kè versorgt. Dies ergibt pro Kopf einen Betrag von rund 4090 Kè einmalige Abfertigung. Stellt man in Rechnung, daß in dieser Summe alle Aufwendungen enthalten v: sind, die das Bodenamt für die Beamten, Angestellten und Arbeiter machte, die durch die Bodenreform ihren Arbeitsplatz verloren haben, also Aufwendungen durch Zuteilung von Grund und Boden, durch Abfindungen und Pensionierungen u. dgl, mehr, so zeigt die oben erwähnte Kopfquote, wie lächerlich gering die Fürsorge für die Arbeiter ist. Im Durchschnitt kommt ein Betrag zur Auszahlung, der ein jährliches Existenzminimum nicht erreicht.

In diesem Zusammenhange komme ich auf die Budgetrede des Ministerpräsidenten Švehla zurück, der sagte, daß es nicht in seinen Intentionen gelegen wäre, die Bodenreform zu nationalen Zwecken zu verwenden. (Smích na levici.) Als Beweis führt er den Verkauf von Boden an langjährige Kleinpächter an, an dem nach seiner Angabe mehr deutsche als èechische Bewerber im Verhältnis von 60 zu 40% partizipieren. (Výkøiky.) Her zu ist zu bemerken, daß das Gesetz über die Sicherstellung des Bodens für langjährige Kleinpächter eine rühmliche Ausnahme in der Reihe der Bodenreformgesetze bildet. Nach diesem haben Kleinpächter, die Pachtgrund stücke des beschlagnahmten Großgrundbesitzes seit 1901 bewirtschaftet haben, das Recht auf Erwerb dieser ins Eigentum. Dieses Gesetz ist das einzige von allen Bodenreformgesetzen, das den Bodenbewerbern einen Rechtsanspruch auf Zuteilung zuerkennt und dessen Durchführung nicht in die Hand des Bodenamtes, sondern in die Hände der ordentlichen Gerichte gelegt ist. Auf Grund dieses Gesetzes haben tatsächlich 80.885 ha den Eigentümer gewechselt und 31.172 ha, mithin also 38,53% der Flächen fielen nach amtlicher Angabe auf deutsche Erwerber. Ganz anders stellt sich die Bodenreform im Lichte der Zahlen dar, wenn man jene Flächen heranzieht, die das Bodenamt nach freiem Ermessen, also nicht nach dem erwähnten Gesetz. Neuerwerbern zuteilen konnte. Nach der letzten amtlichen Statistik des Bodenamtes veröffentlicht auf der landw. Ausstellung in Prag, Mai 1927, wurden von landwirtschaftlich en Gründen nach der Aktion "S" (Zuteilung von Baugründen) 6311 ha, nach der Aktion "R" (Zuteilung von zerstreut liegenden Grundstücken) 9302 ha und bei der ordentlichen Zuteilung 419.799 ha, insgesamt also 435.412 ha Neuerwerbern zugeteilt. An dieser Summe sind die Deutschen höchstens mit 15.000 ha beteiligt. Sie erhielten demnach nicht mehr als 3% der zugeteilten Flächen, während der Prozentsatz der deutschen Staatsbürger in der Republik 23,36% beträgt und die Enteignung ehemals deutschen Besitzes relativ einen noch höheren Hundertsatz ausmacht. So sieht das Ministerwort "Von Gleichen unter Gleichen" bei der Bodenreform aus. (Pøedsednictvi pøevzal místopøedseda dr Buday.)

Die Durchführung dieser Bodenreform auf landwirtschaftlichem Besitz steht in keiner Übereinstimmung mit den Absichten, die der Ministerpräsident in seiner Budgetrede am 8. November 1927 ihr unterlegt. Es paßt hierher weit besser die Erklärung des Präsidenten des Bodenamtes Dr Viškovský im Budgetausschuß am 15. November 1923, wo er ausdrücklich konstatierte, daß er niemals, weder für seine Person noch von amtswegen erklärt habe, daß die Bodenreform nicht national durchgeführt werde und daß sie keinen nationalen Charakter habe. Im Gegenteil. Wenn der Ministerpräsident die nationalen Tendenzen der Bodenreform leugnet, so ist es zweckmäßig, ihm die intime Zusammenarbeit mit den Èechisierungsvereinen ins Gedächtnis zurückzurufen. So veröffentlichte die "Landpost" vom 16. Feber 1924 ein Schreiben der "Národní Jednota Severoèeská" folgenden Inhaltes:

Národní Jednota Severoèeská. Praha II., Vladislavova ul. è. 13, landwirtschaftliche Abteilung. È. j. 194/24. Prag, den 31. Jänner 1924.

Sehr geehrter Herr! Wir erhielten von der Gebietsstelle des staatlichen Bodenamtes die vertrauliche Mitteilung, mittels welcher wir von den mit der Durchführung der Reform im verdeutschten Gebiete vertrauten Beamten, Herrn Ing. Hrdlièka, aufgefordert werden, einen verläßlichen, charakterfesten örtlichen Kenner zu nennen, welcher dem genannten Beamten vollständig verläßliche objektive, und sachliche Nachrichten in Bezug auf den örtlichen Großgrundbesitz zu geben im Stande wäre.

Wir ersuchen Sie daher höfl., die Daten über die Liegenschaften, um deren Zuteilung sich die örtlichen Korporationen und Einzelpersonen bewerben und welche den Zwecken der örtlichen Minderheiten dienen, verläßlich zu überprüfen (Gasthäuser, Gebäude, Bauplätze, kleinere abseits gelegene Waldteile, Grundstücke, Garten. Es ist notwendig die Katastergemeinde, Parzellen und Grundbuchnummer anzuführen.) Vielleicht ist es Ihnen mit Hilfe der Národní Jednota Severoèeská oder mit anderen Vertrauensmännern möglich, das Gewünschte in Bezug auf die örtlichen, heuer zur Aufteilung gelangenden Großgrundbesitzungen in Erfahrung zu bringen. In das heurige Programm fallen: Friedland, Grafenstein, Lämberg, Neuschluß, Reichenberg, Niemes, Hainsbach und Hirschberg.

Wir erwarten, daß Sie unserem Ansuchen freundlichst entsprechen und mit dem Herrn Ing. Hrdlièka in Verbindung treten werden. Gleichzeitig verständigen wir den genannten Herrn, daß wir Sie als Vertrauensmann für die Bodenreform genannt haben. Indem wir dieses Ihnen mitteilen, empfehlen wir uns mit dem Ausdrucke der vorzüglichsten Hochachtung für den Bodenreformreferenten Unterschrift unleserlich.

Im Mittelpunkt der Bodenreform steht heute das Projekt der Wälderverstaatlichung, hat doch Präsident Dr Voženílek in seiner Budgetrede ausdrücklich auf die Verstaatlichungsabsichten hingewiesen. Es ist merkwürdig, daß Präsident Voženílek in seiner letzten Rede nirgends auf die Zwecke hingewiesen hat, die mit dieser Aktion verfolgt werden. Wirtschaftliche Gründe waren überhaupt nie maßgebend und niemand konnte behaupten, daß der Staat ein besserer Wirtschafter wäre als die Großgrundbesitzer. Wir brauchen aber nur ein wenig in der Geschichte des Bodenamtes zurückzublättern, um die Bedeutung der Waldverstaatlichung zu erhellen.

Es ist nach wie vor das nationale Moment, die Absicht, das deutsche Gebiet mit Èechen zu durchsetzen und an Stelle des deutschen Beamten und Arbeiters den èechischen zu bringen. (Souhlas na levici.)

Hat doch erst kürzlich in der Hauptversammlung des Verbandes der èechoslovakischen Forstwirtschaft der Generaldirektor der Staatsforstdirektion Dr Šiman an die Versammlung die Frage gerichtet, ob in den historischen Ländern nicht mehr Waldboden verstaatlicht werden sollte, damit die Forstingenieure èechischer Nationalität, die in der - Slovakei den slovakischen Platz machen müssen, eine Anstellung finden. Das ganze, jetzt aktuelle Waldprogramm paßt sich vollständig - den nationalen Tendenzen des Bodenamtes an.

Es ist eine allbekannte Sache, daß das Bodenamt ein Herd der Korruptionen ist. Bezeichnend dafür ist die jetzt aufgerollte Affäre Dubický, die aber in ihrem Ausmaße und ihren Auswirkungen noch weit hinter der Coburg-Affäre des vorigen Jahres zurückbleibt. Auch bei der Zuteilung und bei der sonstigen Verschaffung von Grund und Boden läßt das Bodenamt Unparteilichkeit und objektive Behandlung vermissen. Mit Rücksicht auf die nationale und die Parteizugehörigkeit der einzelnen Beteiligten werden unverantwortlich verschiedene Behandlungen verzeichnet. Hierfür folgende Fälle von vielen:

Herr Bartoò ist Großindustrieller in Náchod, besitzt dortselbst Baumwollspinnereien und Webereien und ist nebenbei Besitzer des Großgrundbesitzes in Neustadt a. d. Mettau im Ausmaße von 1820 ha. Bartoò war im Zuge der Bodenreform gezwungen, landwirtschaftliche Grundstücke abzutreten, aber seine Stellung als einflußreiche Person im èechischen Regierungslager gab ihm die Gewißheit, für die Schmälerung seines Vermögens auf der anderen Seite schadlos gehalten zu werden. Und dies geschah auch. Die angrenzenden beiden Großgrundbesitzer wurden gezwungen, an Herrn Bartoò je ca 600 ha Wald zu verkaufen. Den Zwang zu diesen Verkäufen übte das Bodenamt bei den Verhandlungen zur Durchführung der Bodenreform aus, und Herr Bartoò konnte zu den günstigsten Bedingungen 1200 ha Wald dazuerwerben. Der Kaufpreis, den er hierfür zahlte, betrug 3000 bis 4000 Kè pro 1 ha, also weniger als die Hälfte des wahren Wertes. Wir haben einen typischen Fall der Durchführung der Bodenreform. Herrn Bartoò soll nichts geschehen und er wird auf Kosten seiner Nachbarn schadlos gehalten. Hier gelten also die Bodenreformgesetze im anderen Sinne.

Thomas Magliè ist Generalrat der Skodawerke in Pilsen und was einem anderen nie gelang, gelang diesem Industriekapitän, dem selbst die primitivsten Voraussetzungen zur Land- und Forstwirtschaft mangeln. Er konnte durch die Bodenreform Großgrundbesitzer werden. Mit der selbstverständlichen Protektion maßgebender Faktoren erwarb er die Herrschaft Neu-Perstein im Gesamtausmaße von 2700 ha zu einem lächerlich geringen Preise. Die einzige Verpflichtung, die er dabei übernahm, war, 80 ha an einige kleine Bewerber abzutreten. Die Bodenreform machte den èechischen Industriekapitän Thomas Magliè zu einem Großgrundbesitzer mit einem Besitz von 2600 ha, der heute sein freies Eigentum ist. Es kommt aber auch bei der Bodenreform der einfach ungeheuerliche Fall vor, daß Beamte und Kommissäre des Bodenamtes selbst gleichzeitig in ihrer Amtsfunktion und als Bodenwerber auftreten. (Nìmecké výkøiky.)

So hat z. B. der Zuteilungskommissär in Troppau, Øezák, den Großgrundbesitz GroßHoschitz im Hultschiner Land im Ausmaße von 477 ha folgendermaßen aufgearbeitet. Dem alten Besitzer verblieben einschließlich Park 211 hat, 75 gehen auf Kleinzuteilung auf und vom Reste wurde ein Restgut von 191 ha errichtet, das dem Zuteilungskommissär zugeteilt wurde! Øezák hat also in eigener Sache amtiert und sich selbst einen Großgrundbesitz zugeteilt. (Smích na levici. - Výkøiky posl. Knirsche a inž. Junga.)

Aber nicht nur Industrie-Kapitäne und Bodenamtsbeamte, auch Advokaten können durch die Bodenreform Großgrundbesitzer werden, also Leute, die mit der Landwirtschaft nichts zu tun haben. So ließ sich der Rechtsanwalt Dr Šolc - er schreibt sich natürlich mit háèek - die Herrschaft Grafenstein im Ausmaße von rund 250 ha Landwirtschaft und 300 ha Wald vom Bodenamte zuteilen. Šolc war aber nicht nur Advokat, sondern vorher schon Großgrundbesitzer und Eigentümer des Gutes Zbuzan bei Prag. Von diesem Gute trat er dem Bodenamte 70 ha ab und erhielt dafür die Herrschaft Grafenstein mit 250 ha, wobei er noch einen Betrag von etwas mehr wie eine halbe Million Kè zu erlegen hatte. Durch diese Transaktion hat das Bodenamt dem Rechtsanwalt und bisherigen Großgrundbesitzer Dr Šolc reichlich 2 Mill. Kè geschenkt.

Abg. Špaèek, unser alter Freund, erwarb zusammen mit einem gewissen Chrastina die Herrschaft Fulnek im Ausmaße von 1264 ha Wald,, 355 ha Landwirtschaft und 25 ha sonstigen Boden. Der Kaufpreis betrug etwa 61/2 Mill. Kè, also kaum die Hälfte des tatsächlichen Wertes. Aber nicht nur mit dem Geschäfte bei Erwerb des Großgrundbesitzes gab sich Herr Špaèek zufrieden, er ließ sich auch eine außerordentliche Schlägerungsbewilligung auf fast das dreifache des Normaletats erteilen und begann den Wald auszubeuten. Daß Špaèek entschieden ein höchst qualifizierter Bodenbewerber ist, geht daraus hervor, daß er im Privatleben Kanzleidirektor des Gemeindeamtes in Schles. Ostrau und Abg. der èechischen nationaldemokratischen Partei ist. (Výkøiky na levici.)

Wenn die Bodenreform unter dem Titel "der Boden dem Volke" betrieben wird, so ist besonders interessant zu sehen, was das Bodenamt unter dem Begriff "Volk" versteht. In manchen Fällen können es auch Zuckerkonzerne sein. So erwarb die Gödinger Zuckerfabrik durch die Bodenreform 6 Höfe der Herrschaft Mähr. Kromau und 2 Höfe der Herrschaft Frischau in Mähren. Noch krasser ist der Fall in der Slovakei, wo die Zuckerfabriken Trenèin-Teplitz und Dioszeg der Kuffnerschen Zuckerfabrik A. G. die Zuckerfabrik Dürnau der Stummerschen Zuckerfabrik A. G. und die Droskasche der Schoellerschen Zuckerfabrik A. G. von den umliegenden Großgrundbesitzern 1700 ha gepachtet hatten. Das Gesamtausmaß der Großgrundbesitze der dortigen Gegend betrug 42000 ha und nach Durchführung der Bodenreform konnten die genannten Zuckerfabriken ihre Pachtungen auf dem jetzt verstaatlichten Grundbesitz auf 20.000 ha außer ihren neuen Erwerbungen erweitern. Was mit dieser Art der Reform bezweckt wurde sagt der jetzige Präsident des Bodenamtes Dr Voženílek in seinem Buche "Pozemková reforma v Èeskoslovenské republice" auf Seite 219, wo es heißt: "Eine erfolgreiche Bodenreform auf den Zuckerfabriksgütern bildet einen weiteren Schritt zur Festigung der dortigen Verhältnisse. Die Reform hat nicht der Unterstützung der kleinen Landwirte zu dienen, die der ungarischen Nation angehören, sondern sie ist der Schlüssel des ungeheuren Komplexes von hochwichtigen nationalen und gesamtstaatlichen Fragen." (Výkøiky.) Also er hat sich selbst enthüllt. Im Zuge der Bodenreform konnte auch die Genossenschaft Mara & Cie. die Herrschaft Dlouhá Lhota erwerben und es wurde ihr die Genehmigung zur Ausbeutung der dortigen Wälder erteilt, während sich das Bodenamt das Rückkaufsrecht nach 20 Jahren vorbehalten hat. Das Bodenamt billigt hier ganz offen die Güterschlächterei. Präsident Voženílek hat in seiner Budgetrede vom 15. November die Bodenreform geradezu mit poetischen Worten gepriesen. Er sagte: "Auf den Trümmern der Latifundien steht der freie kleine Mann, der die durch den Bodenerwerb übernommenen Funktionen glänzend erfüllt. Dieser kleine Mann steht da als verläßlichste Stütze unseres jungen Staates in guten und schlechten Zeiten." Ein Blick auf die Praxis des Bodenamtes lehrt uns, wen Präsident Voženílek unter dem kleinen freien Mann versteht.

Es sind èechische Abgeordnete, Industrielle, Zuckerfabriken und Advokaten - kurz die Leuchten der èechischen Demokratie! (Výkøiky posl. Knirsche.)

Wenn auf solche Nutznießer einer sogenannten sozialen Reform der Staat als auf seine verläßlichste Stütze baut, dann muß es um ihn wahrhaftig schlecht bestellt sein. Jüngst hat es selbst der Präsident der Republik für nötig gefunden, die Bodenreform zu verteidigen und im Hinblick auf die Übereinkommen mit zahlreichen alten Besitzern erklärt, daß die Bodenüberführung meist freiwillig erfolgt ist. Wie diese freiwillige Überführung des Bodens in die Hände der Protektionskinder des Bodenamtes in Wirklichkeit vor sich ging, ist ja genügend bekannt. Wir haben es hier mit einer Art republikanischen Erlkönigs zu tun, der nach dem Prinzip handelt: "und folgst du nicht willig, so brauch ich Gewalt!" (Sehr gut!) Oder der Erlkönig ins Èechische übersetzt: "Er erwarb den Hof mit Mühe und Not, in seinen Armen, der Staat war tot." Oder in der Sprache des Bodenamtes ausgedrückt, entweder ein freiwilliges Übereinkommen oder wir nehmen alles, was uns paßt. (Sehr richtig!) Und nun zum Schlusse einiges über die Konstruktion und Richtlinien des heurigen Staatsvoranschlages. Der Finanzminister Dr Engliš hat in seinem Exposé folgendes angeführt: "Stellen wir methodisch die Voranschläge für das Jahr 1927 und 1926 auf die gleiche Basis, so zeigt sich klar, daß die Richtlinie beider Voranschläge unverändert geblieben ist und weil dasselbe auch im Vorjahre gegenüber dem Voranschlage für das Jahr 1926 konstatiert werden konnte, ergibt sich hieraus, daß die Richtlinie der staatlichen Administrative in den letzten Jahren in keiner Weise verschoben worden ist."

Diese Feststellung ist für den Herrn Finanzminister als èechischen Politiker ebenso wichtig, als für uns als deutsche Politiker. Er erklärt mit diesen dürren und außerordentlich eindeutigen Worten, daß das Prinzip dieses Voranschlages, für den die deutschen Regierungsparteien nicht mehr so wie im Vorjahre die Verantwortung ablehnen können, unverändert geblieben ist. Daß es also den deutschen Regierungsparteien nicht gelungen ist, die von ihnen selbst noch vor 2 Jahren scharf bekämpfte Struktur des Budgets zu ändern und daß alle Redensarten, von der Teilnahme an der Macht "von Gleichen unter Gleichen" und von den materiellen Erfolgen der regierungsparteilichen Aktivisten nichts als leeres Gerade sind. (Sehr richtig!) Dieser Voranschlag ist ein antideutscher Voranschlag wie alle seine Vorgänger. Dieser Voranschlag hat nichts gutgemacht, was an seinen Vorgängern bekämpft worden ist. Dieser Voranschlag ist ein unsozialer, militaristischer, èechischer Voranschlag, in dem keine Spur einer warhaften Versöhnung zu lesen ist.

Aus allen diesen Gründen wird auch unsere Haltung zu diesem Budget die gleiche sein, wie zu allen seinen Vorgängern: wir lehnen den Staatsvoranschlag für das Jahr 1928 auf das entschiedenste ab und werden daher gegen seine Annahme stimmen. (Potlesk poslancù nìm. strany nár. socialistické.)

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