Ètvrtek 5. kvìtna 1927

Wenn wir uns das Staatsbudget für das Jahr 1927 betrachten und wenn wir nun die Staatseinnahmen nach dem Gesichtspunkte: "direkte und indirekte Steuerbelastung" gliedern, einerseits direkte Steuern, andererseits jene, welche den Konsum und die Lebenshaltung der Massen belasten, finden wir, daß das Verhältnis ungefähr - wir haben das bei der Verhandlung des letzten Budgets im Detail ausgeführt - 9: 2 beträgt; neun Milliarden, reichlich, die Belastung der arbeitenden Klassen und des Verkehrs durch alle jene Lasten, welche verteuernd auf die Lebenshaltung einwirken, und zwei Milliarden die sogenannten direkten Steuern, wobei aber die Einkommensteuer mitgezählt ist. Trotz alledem sehen wir, daß die besitzenden Klassen über die zu hohen Lasten klagen, die der Staat ihnen auferlegt. Dieser Klassenegoismus der besitzenden Klassen, der sich hier so lebhaft äußert, hat selbstverständlich auch seine für die besitzenden Klassen wohltuenden Früchte getragen. Der Herr Finanzminister selbst mußte bei der Verhandlung der Steuervorlagen zugeben, daß wenn man die Steuerfragen vom rein wirtschaftlichen Standpunkte, so wie sie eben das sogenannte reine wirtschaftliche Interesse auffassen, das ich schon bei einer anderen Gelegenheit als Chimäre aufgezeigt habe, weil es keine allgemeine Wirtschaft gibt, weil es nur eine kapitalistische Wirtschaft gibt, nicht eine andere Wirtschaftsform, aber sie verbergen eben hinter dem Wort "allgemeine Wirtschaftsinteressen" die allgemeinen Interessen der kapitalistischen Wirtschaft - der Herr Finanzminister selbst mußte also zugeben, daß von diesen "allgemeinen wirtschaftlichen Interessen" aus eigentlich der Abbau der Verkehrssteuern, also der indirekten Abgaben, die unmittelbar die Waren verteuern, das Allerwichtigste wäre, weil eben diese Lasten quantitativ viel gewaltiger sind und qualitativ auch viel mehr belastend auf das Wirtschaftsleben einwirken. Aber dieses Zugeständnis des Herrn Finanzministers war nur eine rein platonische, höfliche Gewissensverneigung, ein Kompliment vor der ökonomischen Wahrheit. Die Wirklichkeit sieht anderes aus. In Wirklichkeit ist der Herr Finanzminister eben mit einer Vorlage gekommen, die sich nur auf die Reform der direkten Steuern bezieht, und in seinen weiteren Darlegungen über die ganze Steuerfrage hat der Herr Finanzminister ausdrücklich zugegeben, daß eben zunächst praktisch die Sorge für die Förderung und Ermöglichung der kapitalistischen Akkumulation er nennt es "Kapitalsbildung" - heute die allerwichtigste Sorge ist.

Und darum besteht auch der ganze Sinn der ganzen Vorlage sowie der ganzen bürgerlichen Steuerpolitik in dem Bestreben, den Mehrwert zu schonen und dafür das Arbeits- und das Lohneinkommen zu belasten. Wir sehen das in der vorliegenden Steuervorlage an mehreren Punkten. Die Einkommensteuer auf hohe Einkommen wird ganz bedeutend herabgesetzt, die höheren Klassen der allgemeinen Erwerbsteuer erfahren ebenfalls eine bedeutende Herabsetzung. In der Frage der Rentensteuer und der Tantiemensteuer sehen wir das Bestreben, auch diese Steuerlast für die besitzenden Klassen abzubauen. Am stärksten ist dieses Entgegenkommen gegenüber den besitzenden Klassen, den Kapitalisten, bezeichnenderweise dort, wo Mehrwertproduktion und Kapitalsakkumulation sich am lebhaftesten vollziehen, und das sind die sogenannten zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen; vor allem die Aktiengesellschaften, diese Blüte der kapitalistischen Unternehmungen. Darum erfährt auch die besondere Erwerbsteuer für diese Unternehmungen eine gewaltige Herabsetzung. Und wir dürfen da nicht nur die Herabsetzung der besonderen Erwerbsteuer an und für sich betrachten, sondern wir müssen diese Herabsetzung auch betrachten im Zusammenhang mit den Stabilisierungsbilanzen und im Zusammenhang mit der Bestimmung über die Rentabilitätsabgabe, wodurch die besondere Erwerbsteuer eine besonders gewaltige Herabsetzung auf der einen Seite erfährt und andererseits eine Anhäufung der sogenannten stillen Reserven gefördert wird, wodurch die bisher dem Steuergesetz, ich möchte sagen, abgeschwindelte Anhäufung stiller Reserven nachträglich wie durch eine Amnestie legalisiert wird.

Hier spielt sich in der Hauptsache die Akkumulation des Kapitals ab, hier liegt auch die Bevorzugung der Banken, die hier bei dieser besonderen Erwerbsteuer und bei den Stabilisierungsbilanzen in erster Linie in Betracht kommen und welche das Zentrum der ganzen Kapitalsakkumulation sind. Dann sehen wir dieses Bestreben, Mehrwerte zu schaffen, auch bei der Grundsteuer, die in ihren Bestimmungen so gefaßt ist, daß die kleinen Grundbesitzer, die Kleinbauern, durch die Grundsteuer mehr belastet werden, als sie belastet wären, wenn sie Erwerbsteuer bezahlen müßten, während die Großgrundbesitzer durch diese Art der Festlegung der Grundsteuer eine größere Bevorzugung genießen als die größeren Unternehmer in Bezug auf die besondere und allgemeine Erwerbsteuer. Interessant ist, daß auch gerade hier die höchste Schonung in Bezug auf die Zuschläge für die Selbstverwaltung, vor allem für die Gemeindeverwaltung, festgelegt wird. Dafür aber und das ist eben bezeichnend für die notwendige zweite Konsequenz dieser bürgerlichen Steuergesetzesmacherei - ist die Überwälzung der Steuer auf das Lohn- und Arbeitseinkommen gegeben. Wir sehen, daß die Möglichkeit der Belastung der Hauszinssteuer, die in Wirklichkeit eine indirekte Steuer, eine Besteuerung des Wohnungskonsums ist, mit den Zuschlägen der Selbstverwaltungskörper überhaupt und auch dadurch erhöht wird, daß jetzt nach dem neuen Gesetz schon jene Gemeinden in die Hauszinssteuer kommen werden, wo mehr als ein Drittel der Häuser bzw. Wohnungen vermietet ist, während das bisher erst bei der Überschreitung der Hälfte der Fall war.

Dazu kommt, daß dasselbe Gesetz über die Finanzen der Selbstverwaltungskörper, das auf diese Weise die Schultern der Reichen entlastet, die Beschränkung der Zuschläge zu den direkten Steuern dadurch wieder wettmacht, daß es den Gemeinden die Pflicht auferlegt, Gemeindeabgaben einzuführen, natürlich indirekte. Dieselbe Tendenz, die arbeitenden Klassen, die Ärmsten zu belasten, sehen wir bei der Hausklassensteuer, wo die Erhöhung der Steuer für die elendsten Hütten beschlossen wird, während auf der anderen Seite für die Schlösser der Reichen auf dem Lande lächerlich geringe Abgaben festgesetzt werden.

Eine der wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes, die nicht nur im Zusammenhang mit den Steuersätzen selbst betrachtet werden darf, sondern auch im Zusammenhang mit der Art der Einhebung, ist die Einführung des Abzuges der Einkommensteuer der Arbeiter und Angestellten direkt vom Lohne, bzw. Gehalt. Soweit hier die Steuersätze herabgesetzt erscheinen, wird diese Herabsetzung und damit auch die geringe Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums dadurch wieder wettgemacht, daß bei dieser Art der Steuereinhebung viel weniger Abzüge möglich sind als bei der bisher üblichen und für die anderen Schichten beibehaltenen Art des Steuerverfahrens, während auf der anderen Seite die arbeitenden Klassen beim Abzug vom Lohn außerdem durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit usw. wesentlich geschädigt werden, was alle anderen mildernden Bestimmungen in diesem Teile des Gesetzes wieder wettmacht, worüber ja im Detail noch in der Spezialdebatte auch von unserer Seite gesprochen werden wird. De facto wird das Ergebnis dieser Lohn- und Gehaltsteuer der Arbeiter und Angestellten eine Erhöhung der Einkommensteuer für diese Schichten bedeuten, soweit die Sätze gegenüber den anderen Schichten in Betracht kommen, die in die Einkommensteuer fallen und die eventuell dasselbe Einkommen haben. Das ganze Steuergesetz und das Gesetz über die Regelung der Finanzen der Selbstverwaltungskörper sind unter der einen Devise ausgearbeitet: Bereicherung der Kapitalisten, Verarmung bzw. Herabdrükkung der Lebenslage der Massen. Das ist natürlich kein neuer Grundsatz und keine neue Erscheinung. Das Elend ist schon immer die Quelle des Reichtums gewesen. Das hat sich am krassesten im Anfangsstadium des kapitalistischen Zeitalters gezeigt, in der Zeit der ursprünglichen Akkumulation des Kapitals. Während der Aufstiegsperiode des Kapitalismus schien sich dieser Grundsatz, daß der Reichtum der Einen das Elend der Massen als Voraussetzung hat, ein wenig zu mildern, jener Zeit, wo der Profitsegen des Kapitalismus so gewaltig war, in der Zeit, wo der Imperialismus seinen Siegeszug durch die ganze Welt hielt, wobei auch für die arbeitenden Klassen etwas abfiel, ihre Lebenshaltung sicht etwas hob. Jetzt aber, wo der Kapitalismus sich in einer gewaltigen chronischen Krise befindet, wo er in die Periode des Abstiegs eingetreten ist, offenbart sich dieser Grundsatz von Tag zu Tag immer brutaler. Das Bestreben des Kapitalismus ist heute nur auf eines gerichtet: Alles zusammenzuraffen, was man kann, um jeden Preis die Akkumulation des Kapitals steigern, um die erschütterte Festigkeit des Kapitals wieder herzustellen, die kapitalistische Gesellschaft zu stabilisieren; um jeden Preis, d. h. in erster Linie um den Preis der vollständigen Verelendung der arbeitenden Massen. Soweit die Kapitalisten nicht imstande sind, die Devise der Überwälzung aller Lasten auf die Schultern der arbeitenden Klassen offen auf dem Wege der Gesetzgebung durchzuführen, setzen sie diese Devise auf krummem Wege von hintenherum durch und sie verstehen es eben, soweit die Gesetze nicht offen zu ihrem Gunsten arbeiten, die Durchführung derselben zu ihrem Gunsten zu beeinflussen.

Damit kommen wir zu einem Kapitel, das bei Erörterung dieses Gesetzes ebenfalls eine ziemliche Rolle gespielt hat, das Kapitel der Steuermoral der besitzenden Klassen. Es ist darüber viel heuchlerische Entrüstung vorgetragen worden. Aber die Steuermoral der besitzenden Klassen, über die so viel geklagt wird bei der Durchführung der Steuergesetze, ist keine andere als die Moral der Steuergesetzgebung selbst. Die Besitzklassen stehen auf dem Standpunkt, so wenig wie möglich, am besten gar nichts zu zahlen und die Lasten den Massen aufzuhalsen. Soweit die bürgerlichen Klassen das nicht de jure durchführen können, führen sie diesen Grundsatz de facto durch. Darauf ist es zurückzuführen, daß hier Berechnungen vorgetragen wurden, einmal vom Herrn Finanzminister, dann vom Kollegen Dr. Rosche, wonach es nur gelungen sei, einen verhältnismäßig kleinen Teil des ganzen Nationaleinkommens durch die Steuern zu erfassen. Der Herr Finanzminister, der gewiß auch seine Funktion nicht darin erblickt und sicher nicht den grundsätzlichen Standpunkt einnimmt, die besitzenden Klassen schlechter zu machen als sie sind, hat gesagt, daß nur 10 Milliarden von den 60 Milliarden des Nationaleinkommens von der Steuer erfaßt werden können. Herr Dr. Rosche hat dieses Resultat ziffernmäßig korrigiert. Wir wollen uns in den Streit zwischen den verschiedenen Vertretern der besitzenden. Klassen nicht einmengen, auf jeden Fall steht fest, daß es den besitzenden Klassen gelingt, einen großen, wenn nicht den größten Teil ihres Einkommens der Erfassung durch die Steuer zu entziehen. Sie ziehen aber dabei nur die Konsequenz aus dem Grundsatz, welcher der ganzen Steuerreform zugrundegelegt ist, nämlich daß die private Kapitalsakkumulation, die Anhäufung von Vermögen aus der Ausbeutung der Arbeitskraft der Massen in den Händen einzelner, d. h. also daß die persönliche Bereicherung Einzelner auf Kosten der anderen, der großen Masse, im "Wirtschaftsinteresse" liege, daß sie "nationalökonomisch notwendig" sei und daß das im Staats- und Gesamtinteresse liege. Wenn man sich einmal in Wirtschaft und Gesetzgebung auf diesen Standpunkt stellt, dann hat man nicht das Recht, jene moralisch zu verurteilen, welche dieses "Gesamtinteresse", dieses "Staats- und Wirtschaftsinteresse" der Kapitalsakkumulation noch lebhafter empfinden als die Herren, die diese Gesetze machen, und welche dieses Empfinden in ihrem praktischen Verhalten gegenüber dem Staate als Einforderer von Steuern auch hinter dem Rücken des Gesetzes zum Ausdruck bringen. Beweis dafür, daß nicht die allgemeine Vermehrung des Nationalvermögens, sondern die private Akkumulation, die persönliche Bereicherung, die Anhäufung des Kapitals in privaten Händen auf Kosten der Gesamtheit der moralische nationalökonomische Grundsatz der heutigen Regierung, des ganzen bürgerlichen Systems ist, kommt auch in diesen Steuergesetzen zum Ausdruck, in jenen Paragraphen, wo wir sehen, daß jene Unternehmungen, welche nicht der persönlichen Bereicherung, der Anhäufung von Kapital in den Händen von Privatpersonen, der Erzielung von Profit im Interesse von Einzelpersonen dienen und die nicht nach diesem Grundsatze betrieben werden, nämlich die Genossenschaften und die Sparkassen, gegenüber dem früheren Zustand in Bezug auf die Steuern benachteiligt werden sollen.

Diese Steuergesetze zeigen einen feindseligen Geist gegenüber dem Genossenschaftswesen und den Sparkassen, einen Geist, der dazu führt, daß die Situation der Sparkassen und genossenschaftlichen Unternehmungen in Steuerfragen in der ganzen Republik verschlechtert werden wird. Darin kommt die Moral der besitzenden Klassen, denen es sich nur um die Förderung der privaten Kapitalsakkumulation handelt, zum Ausdruck. Daher ist diese Klage über die Moral, die in dem von mir angedeuteten Umstande wurzelt, was dem Gesetzgeber natürlich sehr gut bekannt ist, nur eine Heuchelei. Diese Klage über die Steuermoral soll nur den Vorwand abgeben für jene außergewöhnlich strengen und brutalen Strafbestimmungen, die in diesem Steuergesetz enthalten sind und die sich samt dem ganzen Verfahren, das in diesen Paragraphen so brutal eingerichtet ist, mit der ganzen Wucht einzig und allein gegen die kleinen Steuerzahler wenden werden, diese kleinen Steuerzahler, die sich mit viel hörerem moralischen Recht gegen die Besteuerung durch den Staat zur Wehre setzen; denn sie wehren sich gegen die Steuer nicht deshalb, weil sie ihr Privatvermögen vergrößern wollen, weil sie eine Kapitalsanhäufung wollen, sondern weil sie ihr nacktes Lebensinteresse gegen den Zugriff des Fiskus verteidigen wollen. Gegen sie wird sich die ganze Schärfe der Strafbestimmungen und des Verfahrens wenden und wir sind überzeugt, daß wie es die ganze Praxis des bürgerlichen Staates zeigt, praktisch die Kapitalisten, die wirklichen Steuerdefraudanten, von diesen strengen Strafbestimmungen und vom Verfahren nicht werden betroffen werden. Daß man die Steuerdefraudation der Kapitalisten schonen will, geht auch aus anderen Strafbestimmungen hervor, aus jenen Paragraphen, in welchen das gesamte Steuerverfahren bei den Kommissionen usw. als absolut geheim erklärt und in welchen statuiert wird, daß jede Benützung von Angaben über die Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse, auch von solchen Angaben über Steuervorschreibungen, die öffentlich, also für jedermann, zur Einsicht aufliegen, in Zeitungen oder öffentlichen Versammlungen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft wird. Das bedeutet die Verwirklichung des Grundsatzes, daß die Profitmacherei, die Bereicherung der Kapitalisten, ein Heiligtum ist, das als Geheimnis durch den bürgerlichen Staat geschont werden muß, das bedeutet aber auch, daß die Manipulationen zwischen den Kapitalisten auf der einen Seite und den Steuerämtern auf der anderen Seite geheimgehalten werden sollen. Das bedeutet nichts anderes, als den Schutz der Steuerkorruption der Kapitalisten und bei den Steuerbehörden. Aber nicht nur daraus geht die Tatsache hervor, daß man die Absicht hat, die Kapitalisten zu schonen. Dieses Bestreben geht auch daraus hervor, daß man die arbeitenden Klassen von jeder Mitwirkung beim ganzen Steuerverfahren, von jeder Mitgliedschaft in den Steuerkommissionen vollständig ausgeschlossen hat. Man hat die Bestimmungen über den Steuerabzug vom Lohn und Gehalt unter anderen auch dazu benützt, um die arbeitende Klasse von jedem Einfluß auf das gesamte Steuerverfahren auszuschließen.

Wir sehen also, die Steuerpolitik und Steuermoral im bürgerlichen Staate, die Steuerpolitik der bürgerlichen Parteien und des bürgerlichen Staates, seiner Bürokratie, der Regierung und der Verwaltung, sie sind genau dieselbe, wie die Steuermoral der bürgerlichen, der kapitalistischen Steuerzahler selbst, weil ihr höchster heiligster Grundsatz die Schonung des Mehrwertes und die Förderung der Akkumulation des Kapitals auf Kosten des Lebens der arbeitenden Massen ist. Denn die Lage der arbeitenden Klassen - das ist nicht zu scharf gesprochen - ist heute so, daß jede Einschränkung ihrer Lebenshaltung auf Kosten ihres Lebens selbst geht. Darum bedeutet die kapitalistische Akkumulation nichts anderes als eine Verelendung der arbeitenden Klassen. Die kapitalistische Akkumulation ist heute längst nicht mehr das, was sie in der Zeit der Aufstiegsperiode des Kapitalismus war, ein Element der Förderung des gesamten Wirtschaftslebens, der Erweiterung der Grundlage des gesamten Wirtschaftslebens, der Erweiterung der Märkte usw. Die kapitalistische Akkumulation kann sich heute nicht mehr so auswirken, sie bedeutet heute nichts als die Verelendung der arbeitenden Klassen und ihre Rolle im Mechanismus der kapitalistischen Gesellschaft selbst besteht in der Verschärfung der Konkurrenz der kapitalististischen Staaten, in der Verschärfung ihres Kampfes um die Absatzmärkte für Waren und Kapital. Die Wirkung der Akkumulation ist heute neben der Verelendung der Massen nur die Steigerung, die Förderung des Imperialismus, der imperialistischen Gegensätze und damit auch der Kriegsgefahr. Darum darf die Steuerpolitik der arbeitenden Klassen bzw. ihr er Parteien nicht irgendwie von einer sagenhaften allgemeinen wirtschaftlichen Notwendigkeit der Anhäufung neuen Kapitals beeinflußt werden, sondern muß sich im Gegenteil so wie die Gesamtpolitik der arbeitenden Klassen die Akkumulation des Kapitals, den kapitalistischen Mehrwert, direkt als Angriffsobjekt wählen.

Aus all diesen Erwägungen geht die Grundlage unserer ganzen Steuerpolitik hervor, das ist der Schutz der Lebenshaltung der arbeitenden Massen und der Kampf gegen den kapitalistisch en Mehrwert, der Kampf gegen die Kapitalsakkumulation. Daher beruht unser Steuerprogramm, das wir in einem grundsätzlichen Antrag, den wir im Ausschusse eingebracht haben, schon einmal formulierten, auf zwei Prinzipien: 1. der Befreiung des Lohn- und Arbeitseinkommens von der Steuer, 2. der Besteuerung des Mehrwerts.

Unser prinzipieller Steuerantrag war daher auf folgenden Forderungen aufgebaut: Steuerfreies Existenzminimum, soweit die Befreiung des Lohn- und Arbeitseinkommens in Betracht kommt, für alle Jahreseinkommen bis 12.000, bzw. 18.000 Kè; als Lohn- und Arbeitseinkommen soll auch das Einkommen der Bauern und Gewerbetreibenden, der sogenannten Selbständigen, bewertet werden, soweit es den Betrag von 40.000 Kronen jährlich nicht übersteigt; als Mehrwert, bzw. als Einkommen aus der Ausbeutung fremder Arbeitskräfte sollen Einkommen aller selbständigen Unternehmer besteuert werden, deren Jahreseinkommen 40.000 Kronen übersteigt, aber auch die Gehälter aller, die jährlich den Betrag von 50.000 Kronen übersteigen, weil wir diese hohen Gehaltseinkommen nicht mehr als solche betrachten können, sondern als eine Belohnung für die Beteiligung an der Organisierung und Durchführung der Ausbeutung fremder Arbeitskräfte seitens der Kapitalisten. Diese grundsätzlichen Steuerforderungen ergänzten wir schon in unserem Antrage durch eine besonderes hohe Besteuerung des Mehrwertes dort, wo er am höchsten ist, das ist bei den Aktiengesellschaften, den Banken und vor allem durch eine hohe Besteuerung jener Unternehmungen, bzw. Gruppen von Unternehmern und Unternehmungen, welche sich in der Form von Kartellen oder Trusts das Monopol eines bestimmten Zweiges der Produktion, bzw. des Wirtschaftslebens angeeignet haben.

Zweitens müssen diese Forderungen ergänzt werden durch die Forderung einer Besteuerung auch des schon Kapital gewordenen Mehrwertes in der Form der Vermögens- und Erbschaftssteuer. Im Zusammenhang mit der Verwirklichung dieser Steuerforderungen kann erst an die allmähliche Abschaffung der Verkehrs-, Produktions- und Konsumsteuern gedacht werden, die, wie das auch in unserem Antrage ausgesprochen wurde, auf den wirklichen Luxus beschränkt werden sollen. Dieses Steuerprogramm bedeutet natürlich auch bei stufenweiser Durchführung, im Kampfe um einzelne Teilforderungen zur Durchführung dieses Steuerprogramms den Angriff gegen die ganze kapitalistische Wirtschaft, weil eben der Kampf um die Verwirklichung dieser Steuerforderungen gegen die zwei Hauptpfeiler der ganzen kapitalistischen Ordnung gerichtet ist, gegen den Mehrwert und die Kapitalsakkumulation.

Wir haben unsere Abänderungsanträge zum Steuergesetze so formuliert, daß wir eine Änderung dieses Gesetzes im Sinne einer wenigstens teilweisen und stufenweisen Erfüllung unseres Steuerprogramms erstreben. Wir wissen, daß die bürgerlichen Parteien - wir wissen es auch aus den Verhandlungen im Ausschusse - unsere und auch die Abänderungsanträge der anderen Arbeiterparteien ablehnen. Wir haben trotzdem unsere Anträge wieder eingebracht und werden trotz der Aussichtslosigkeit für die Abänderungsanträge der anderen Arbeiterparteien stimmen, weil wir unsere Aufgabe darin erblicken, die arbeitenden Klassen zum Kampfe für diese Forderungen aufzurufen und die ganze Steuerpolitik der bürgerlichen Parteien an Hand dieser brüsken Ablehnung aller Forderungen der Arbeiterparteien vor den Massen der arbeitenden Klassen, die noch diesen Parteien nachlaufen, zu enthüllen.

Diese Steuerpolitik und der Kampf um die Verwirklichung unseres Steuerprogramms allein kann natürlich nicht den Sturz des Kapitalismus herbeiführen. Er kann nur zu einem Erfolge führen, wenn er als Teil des gesamten proletarischen Klassenkampfes geführt wird. Aber aus denselben Gründen, die ich im ersten Teil meiner Rede auseinandergesetzt habe, wo ich zeigte, daß die Frage der Steuern heute in der kapitalistischen Gesellschaft noch wichtiger ist als früher, ist auch der Kampf für die proletarischen, sozialistischen Steuerforderungen ein wichtigerer Bestandteil des Klassenkampfes des Proletariats als vor dem Kriege, da er auch in dieser Form, soweit er sich gegen das Steuersystem des bürgerlichen Staates richtet und für die Verwirklichung sozialistischer Steuerforderung geführt wird, ein Kampf gegen die Bourgeoisie und gegen den ganzen bürgerlichen Staat ist. Darum sind wir auch nicht in der Lage, zugleich mit der Kritik des gesamten Steuergesetzes, des ganzen Werkes, wie es ja Kollege Dr. Rosche hier getan hat, eine politische Loyalitätserklärung für diesen ganzen Staat abzugeben, die das Lob der gesamten Presse in dem Lager der Parteien gefunden hat, die heute in diesem Staate regieren. Diese Loyalitätserklärung des Herrn Dr. Rosche von der deutschen Nationalpartei, der sogar soweit ging, daß er auch begreiflich fand und alles verstehen, heißt alles verzeihen daß dieser Staat unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes anderer Völker gebildet wurde, ist ein Beweis dafür, daß den Vertretern der Bourgeoisie auch dort, wo die nationalen Gegensätze noch so scharf sind, der bürgerliche Staat, mag er aussehen, wie er will, auch wenn er vom nationalen Gesichtspunkte für sie der Gegenstand heftiger Kritik ist, für sie doch der bürgerliche Staat bleibt, daß die bürgerliche Staatsform ihnen über alles geht und der bürgerliche Staat ihnen, weil er ihnen notwendig erscheint, auch dann sympatisch ist, wenn er vom nationalen Gesichtspunkte aus ihre Kritik herausfordert.

Wir sind auch nicht in der Lage, gegen dieses Steuergesetz jene sogenannte loyale Opposition zu machen, die von Seite der gewesenen sozialistischen Koalitionsparteien betrieben wird und darin gipfelt, daß sie der Lohnsteuer, dem Steuerabzug vom Lohne ihre prinzipielle Zustimmung geben, wobei sie "allgemein wirtschaftliche Interessen" vorschützen, die es nicht gibt und hinter welchem Wort sich nur die Interessen der Kapitalistenklasse verbergen. Das Steuersystem, das wir erstreben, das wir verwirklichen wollen, von dem wissen wir, daß es von der Regierung, in welcher die Vertreter der besitzenden Klassen selbst sich befinden, nicht wird durchgeführt werden können, daß schließlich und endlich dieses Steuerprogramm nur durchgeführt werden kann, wenn alle arbeitenden Klassen selbst die Herrschaft dieses Staates in die Hand nehmen, wenn sie gegen den Widerstand der Besitzenden die Schlüsselstellungen des ganzen Wirtschaftslebens, die Schwerindustrie, die Produktion von Kohle und Eisen, und die Banken sozialisieren. Wenn das Volk diese Schlüsselstellungen besetzt, nur dann ist eine wirkliche Durchführung des sozialistischen Steuerprogrammes möglich. Daher ist der Kampf für unser Steuerprogramm zugleich auch ein Kampf um die ganze Frage des Staates, um die Frage der Regierung dieses Staates. Der Kampf für unser Steuerprogramm kann nur geführt werden als Teil des Kampfes, der gerichtet ist auf die Eroberung der politischen Macht im Staate durch die arbeitenden Klassen, auf den Sturz der Herrschaft der Bourgeoisie. Denn sozialistische Steuerpolitik kann diesen Namen nur verdienen, wenn sie ein Teil ist der Expropriation der Kapitalisten, ein Teil der Beschlagnahme ihres Mehrwertes, ein Teil der Beschlagnahme ihres Kapitales. Keine bürgerliche Regierung wir deine Steuerpolitik in diesem Sinne durchführen können, daher muß der Kampf für die Verwirklichung dieser Steuerprinzipien zugleich ein Kampf für die Regierung der arbeitenden Klassen sein. Der proletarische Staat, der Staat, in welchem die arbeitenden Klassen regieren, dieser proletarische Staat wird die Aufgabe haben, auch auf dem Wege der Steuerpolitik die Expropriation der Kapitalisten durchzuführen, die Steuerpolitik dazu zu benützen, die Sozialisierung der Gesamtproduktion, des gesamten Wirtschaftslebens weiterzuführen, um die sozialistische Produktion aufzubauen und von der kapitalistischen Akkumulation zur sozialistischen Akkumulation überzugehen, zur Hebung des Reichtums der gesamten Wirtschaft, aber nicht auf Kosten der Verelendung der Massen, sondern eben zum Zwecke der Sicherung des Lebens, des Wohlstandes und der Steigerung des Wohlstandes der gesamten Nation. (Potlesk komunistických poslancù.)


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