Hohes Haus! Der Standpunkt meiner Partei zum
vorliegenden Gesetze über die Baubewegung ist durch die momentanen
politischen Verhältnisse gegeben. Selbst wenn wir in Opposition
gestanden wären, hätten wir diesem Gesetze mit Rücksicht
auf die Interessen, die wir zu vertreten haben, unsere Zustimmung
nicht versagen können. Gewiß ist auch für uns
dieser Entwurf kein Ideal und auch wir sagen, daß er keinesfalls
im Stande sein wird, alle die Schäden, die der gesetzlose
Zustand seit dem Jahre 1925 verursacht hat, zu heilen. Wir hätten
es gerne gesehen, wenn man endlich einmal die Frage unserer Wohnungs-
und Baupolitik gründlich und dauernd gelöst hätte,
weil wir ganz besonders vom Standpunkt unseres Baugewerbes wünschen
müssen, daß eine rege Bautätigkeit einsetze. Seit
dem Jahre 1925 gibt es kein Baugesetz und wir verzeichnen seit
dieser Zeit eine ungewöhnliche Stagnation in der Baubewegung.
Der Mangel eines Baugesetzes äußerte sich auf allen
Seiten. Die Wohnungsnot hält in derselben Stärke an,
wie in den früheren Jahren und unsere Bauhandwerker haben
schwere Tage hinter sich. Man hätte gedacht, daß der
ungeheure Einfluß der sozialistischen Gruppen in den letzten
Regierungen diesen unhaltbaren Zuständen ein Ende bereitet
hätte, unter denen nicht nur das Baugewerbe, sondern auch
insbesondere die proletarischen Schichten, sehr gelitten haben.
Trotzdem das Ministerium für soziale Fürsorge dauernd
fast in sozialdemokratischen Händen war, wurde durch Jahre
hindurch dieses soziale Problem nicht gelöst. Es muß
erst die jetzige von den sozialistischen Gruppen verpöhnte
bürgerliche Regierung kommen, die mit einem raschen Entschluß
das Baugesetz vor der beginnenden Bauperiode unter Dach und Fach
bringen will. Dies müßte auch die Opposition anerkennen,
insbesondere, wenn die Mehrheitsparteien und die Regierung erklärt,
daß dieses Gesetz lediglich ein Provisorium sei, und daß
noch im heurigen Jahre die Frage der Bauförderung und des
Mieterschutzes durch ein dauerndes Gesetz gelöst werden wird.
Wir erklären schon heute, daß wir bei der kommenden
Behandlung dieser Gesetze darauf bestehen müssen, daß
die Forderungen der Bauhandwerker durch irgendeine gesetzliche
Bestimmung geschützt werden und daß diese Forderungen
den gleichen Vorrang und die gleiche Rangordnung erlangen, wie
die Forderungen des Staates an Steuern und Gebühren. Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda inž. Dostálek.)
Gerade die letzten 2 Jahre haben unserem Baugewerbe
ungeheuere wirtschaftliche Schäden gebracht. Die Hoffnung,
daß ein neues Baugesetz kommt, mit dem der Staat Wohnungsbauten
ausgiebig fördern und unterstützen wird, hat viele kapitalsschwache
Menschen bewogen zu bauen. Das erhoffte Baugesetz blieb trotz
des sozialistischen Einflusses in der Regierung aus und der Zusammenbruch
solcher Bauunternehmungen konnte nicht ausbleiben. Die Leidtragenden
waren vor allem unsere Bauhandwerker nicht nur Baumeister und
Maurermeister, sondern auch Spengler, Tischler, Maler, Anstreicher,
Schlosser, Installateure u. dgl. Es sind viele Millionen Kronen,
die dadurch unserem Baugewerbe nicht nur durch private Unternehmer,
sondern auch durch Baugenossenschaften verloren gingen und denen
es heute nachweint. Was solche Verluste, oft Zehntausende bei
einem kleinen Handwerker, der alle seine Ersparnisse und Kapitalien,
oft auch geborgtes Geld zum Ankauf von Materialien und Bezahlung
der Löhne verwendet hat, bedeuten, glaube ich nicht erst
schildern zu müssen. Diese bedauernswerten Menschen muß
man gegen solche Schäden schützen um so mehr, als oft
Bauspekulanten Häuser bauen, diese nach Fertigstellung rasch
verkaufen, um mitunter mit Absicht die Baugewerbetreibenden zuschädigen.
Wir werden es begrüßen, wenn man ein neues Bauförderungsgesetz
schaffen wird, das nicht nur eine Staatsgarantie beinhaltet, sondern
ein solches, mit dem der Staat Wohnungsbauten auch tatsächlich
subventioniert wie es früher der Fall war, weil auch große
Schichten des Gewerbes und Handwerkes einer solchen Fürsorge
dringend bedürfen, welche Fürsorge sich auch auf die
Errichtung von gewerblichen Betriebsstätten erstrecken muß.
Aber eines möchte ich heute unterstreichen, daß wir
nicht zulassen können, daß die Wohltaten eines Bauförderungsgesetzes,
insbesondere so weit es Subventionen aus Staatsgeldern vorsieht,
für Bauten von Prachtvillen und Palästen, wie es in
den früheren Jahren all zu oft geschah, benützt werden
und daß wohlhabende Menschen die Wohltaten des Gesetzes
ausbeuten, während es den mittleren Schichten des Volkes
für die es geschaffen wurde, verschlossen bleibt.
Auch wir haben ein Interesse daran, daß
mit dem neuen Gesetze zusammen oder durch eine besonderes Gesetz
der Mieterschutz dauernd und vernünftig geregelt werde. Es
ist falsch, wenn von sozialistischen Parteien gegen uns der Vorwurf
erhoben wird, wir seien grundsätzlich für die sofortige
Auflösung des Mieterschutzes. Gewiß stehen wir auf
dem Standpunkt, daß der Mieterschutz nicht ewig bestehen
kann, und daß er entsprechend abgebaut werden soll und muß.
Wir sagen aber, daß eine sofortige Aufhebung des Miterschutzes
geradezu eine Katastrophe im wirtschaftlichen Leben mit sich bringen
würde. Die Mietzinse würden natürlich sofort in
die Höhe schnellen, Wohnungen würde man plötzlich
aufkündigen und die natürliche Folge wäre, daß
die proletarischen Schichten diese Mehrauslagen sofort durch erhöhte
Lohnforderungen wettmachen müßten.
Aber selbst dem großen Kreis des Gewerbes
und Handels in den Städten, der nicht nur Wohnungen sondern
auch Betriebsstätten und Geschäftslokale gemietet hat
und zu den Mietern zählt, würde man einen schlechten
Dienst erweisen, wenn man unvorbereitet und plötzlich den
Mieterschutz aufheben würde. Dazu ist die wirtschaftlich
schwere Zeit jetzt bestimmt nicht geeignet und der Hausbesitz,
dem es, und das geben wir zu, heute nicht gut geht, muß
dies bei vernünftiger Betrachtung einsehen.
Wenn ich mich nun ganz kurz mit dem in Behandlung
stehenden Gesetze befassen will, so erkläre ich nochmals,
daß wir diesem Gesetze nur deshalb unsere Genehmigung nicht
versagen, weil die finanzielle Situation des Staates momentan
eine ausgiebigere Bauförderung nicht zuläßt und
weil das Gesetz lediglich provisorischen Charakter hat. Das Schwergewicht
der Bauförderung im Sinne des neuen Gesetzes erblicken wir
vor allem in den nicht unbedeutenden Steuererleichterugen. In
der ursprünglichen Regierungsvorlage wollte man Bauten mit
Kleinwohnungen eine 35jährige, allen anderen Bauten eine
20jährige Steuerfreiheit zubilligen. Unseren Anstrengungen
im Achterausschuß der koalierten Parteien ist es gelungen,
diese Steuererleichterungen für alle Wohnbauten, die bis
zum Jahre 1928 beendet werden, auf 25 Jahre zu erhöhen. Wenn
man bedenkt, daß mit dieser Steuerfreiheit auch noch die
Freiheit von der Bezahlung aller Gemeinde-, Landes- und Bezirksumlagen
verbunden ist, daß alle Übertragungsgebühren und
die Wertzuwachsabgabe entfallen, und daß das Gesetz auf
alle Bauten, die im Jahre 1925 und später begonnen wurden,
rückwirkend ist, kommt man bei vernünftiger Beurteilung
der Sachlage zu dem Entschlusse, daß schon diese Bestimmungen
geeignet sind, die Baubewegung zu fördern.
Es haben auch die deutschen Baumeister durch
ihre ständige Delegation ausdrücklich folgendes erklärt:
"Die deutschen Baumeister stehen auf dem Standpunkte, daß
die eheste Gesetzwerdung der Steuern und Gebühren-Begünstigungen
eine bedeutende Belebung der Bautätigkeit sofort zur Folge
haben muß. Es ist daher durch die Parlamentarier mit Nachdruck
zu verlangen, daß dieser Abschnitt ehestens erledigt werde,
ohne durch die umstrittenen Teile der Vorlage, Mieterschutz und
Baubeitrag, vorzögert zu werden."
Eine weitere, leider etwas magere Wohltat des
Gesetzes ist die staatliche Garantie für Darlehen zum Zwecke
der Baubewegung. Ich nenne diese Garantie nicht deshalb mager,
weil sie 75 oder 80% nicht übersteigt, sondern deshalb, weil
der Gesamtbetrag für dieselbe lediglich 120 Millionen beträgt,
d. h. daß Bauten für etwa 266 Millionen dieser Staatsgarantie
teilhaftig werden können. Es handelt sich hier um 7000 Wohnungen,
eine Zahl, die leider bald erschöpft sein wird. Wohl steht
das Ministerium für soziale Fürsorge auf dem Standpunkt,
daß diese Zahl überschritten werden kann, ich halte
aber trotzdem die für diesen Zweck ausgesetzten Beträge
für ungenügend.
Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes
beziehen sich auch auf Bauten und Umbauten und wurden über
unser Einschreiten auch auf den Bau und Umbau gewerblicher Betriebsstätten
ausgedehnt. Sowohl für die Staatsgarantie wie auch für
die 35jährige Steuerfreiheit kommen Wohnhäuser mit Kleinwohnungen
in Betracht, deren bewohnbare Fläche 80 m2 beträgt.
Es ist uns weiter gelungen, diese Wohltaten des Gesetzes auch
auf Häuser auszudehnen, die zwei solche Kleinwohnungen mit
je 80 m2 bewohnbarer Fläche beinhalten. Daß
sich das Gesetz auch auf Gemeinden bezieht, wurde ebenfalls im
Achterausschuß vereinbart. Die Staatsgarantie für die
40% übersteigende I. Hypothek wird bis 75% bei Bauten von
Kleinwohnungen durch Private gewährt, während bei Miethäusern,
die durch Genossenschaften oder Gemeinden aufgeführt werden,
die staatliche Garantie bis zu 80% betragen kann. Ein sehr interessantes
Kapitel bei der Behandlung des Gesetzes im sozialpolitischen Ausschuß
war die im Entwurfe vorgesehene Institution der Lohnschiedsgerichte.
Die sozialistischen Gruppen vertraten den Standpunkt, daß
man neben diesen Lohnschiedsgerichten auch Preisschiedsgerichte
schaffen müsse, oder keines von beiden. Im Gegensatz zu dieser
Auffassung der sozialistischen Gruppen im Ausschuß, vertraten
die Gewerkschaften die Anschauung, daß sich die Lohnschiedsgerichte
im Baugewerbe bewährten und daß man an dieser Institution
nicht rütteln dürfe.
Wir waren vom Standpunkt der Arbeitgeber an
dieser Frage deshalb desinteressiert, weil die Meinungen auch
in unseren Kreisen geteilte waren und wir hatten dann keine Einwendungen,
als nach einem auffallenden Stimmungsumschwung in den Reihen der
Opposition die Lohnschiedsgerichte mit den Stimmen eines Teiles
der Opposition aufrecht blieben. Mag nun das neue provisorische
Baugesetz wohl nicht alle Wünsche erfüllen, so ist es
doch ein bedeutender Fortschritt und muß begrüßt
werden. Es wird nach Äußerungen unserer Fachleute bestimmt
zur Belebung der jetzigen, heurigen Baubewegung führen und
wir werden mit dem Bewußtsein unserer vollen Verantwortung
deshalb für dieses Gesetz stimmen. (Potlesk.)