Úterý 15. bøezna 1927

4. Øeè posl. Tichiho (viz str. 38 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der Standpunkt meiner Partei zum vorliegenden Gesetze über die Baubewegung ist durch die momentanen politischen Verhältnisse gegeben. Selbst wenn wir in Opposition gestanden wären, hätten wir diesem Gesetze mit Rücksicht auf die Interessen, die wir zu vertreten haben, unsere Zustimmung nicht versagen können. Gewiß ist auch für uns dieser Entwurf kein Ideal und auch wir sagen, daß er keinesfalls im Stande sein wird, alle die Schäden, die der gesetzlose Zustand seit dem Jahre 1925 verursacht hat, zu heilen. Wir hätten es gerne gesehen, wenn man endlich einmal die Frage unserer Wohnungs- und Baupolitik gründlich und dauernd gelöst hätte, weil wir ganz besonders vom Standpunkt unseres Baugewerbes wünschen müssen, daß eine rege Bautätigkeit einsetze. Seit dem Jahre 1925 gibt es kein Baugesetz und wir verzeichnen seit dieser Zeit eine ungewöhnliche Stagnation in der Baubewegung. Der Mangel eines Baugesetzes äußerte sich auf allen Seiten. Die Wohnungsnot hält in derselben Stärke an, wie in den früheren Jahren und unsere Bauhandwerker haben schwere Tage hinter sich. Man hätte gedacht, daß der ungeheure Einfluß der sozialistischen Gruppen in den letzten Regierungen diesen unhaltbaren Zuständen ein Ende bereitet hätte, unter denen nicht nur das Baugewerbe, sondern auch insbesondere die proletarischen Schichten, sehr gelitten haben. Trotzdem das Ministerium für soziale Fürsorge dauernd fast in sozialdemokratischen Händen war, wurde durch Jahre hindurch dieses soziale Problem nicht gelöst. Es muß erst die jetzige von den sozialistischen Gruppen verpöhnte bürgerliche Regierung kommen, die mit einem raschen Entschluß das Baugesetz vor der beginnenden Bauperiode unter Dach und Fach bringen will. Dies müßte auch die Opposition anerkennen, insbesondere, wenn die Mehrheitsparteien und die Regierung erklärt, daß dieses Gesetz lediglich ein Provisorium sei, und daß noch im heurigen Jahre die Frage der Bauförderung und des Mieterschutzes durch ein dauerndes Gesetz gelöst werden wird. Wir erklären schon heute, daß wir bei der kommenden Behandlung dieser Gesetze darauf bestehen müssen, daß die Forderungen der Bauhandwerker durch irgendeine gesetzliche Bestimmung geschützt werden und daß diese Forderungen den gleichen Vorrang und die gleiche Rangordnung erlangen, wie die Forderungen des Staates an Steuern und Gebühren. Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Dostálek.)

Gerade die letzten 2 Jahre haben unserem Baugewerbe ungeheuere wirtschaftliche Schäden gebracht. Die Hoffnung, daß ein neues Baugesetz kommt, mit dem der Staat Wohnungsbauten ausgiebig fördern und unterstützen wird, hat viele kapitalsschwache Menschen bewogen zu bauen. Das erhoffte Baugesetz blieb trotz des sozialistischen Einflusses in der Regierung aus und der Zusammenbruch solcher Bauunternehmungen konnte nicht ausbleiben. Die Leidtragenden waren vor allem unsere Bauhandwerker nicht nur Baumeister und Maurermeister, sondern auch Spengler, Tischler, Maler, Anstreicher, Schlosser, Installateure u. dgl. Es sind viele Millionen Kronen, die dadurch unserem Baugewerbe nicht nur durch private Unternehmer, sondern auch durch Baugenossenschaften verloren gingen und denen es heute nachweint. Was solche Verluste, oft Zehntausende bei einem kleinen Handwerker, der alle seine Ersparnisse und Kapitalien, oft auch geborgtes Geld zum Ankauf von Materialien und Bezahlung der Löhne verwendet hat, bedeuten, glaube ich nicht erst schildern zu müssen. Diese bedauernswerten Menschen muß man gegen solche Schäden schützen um so mehr, als oft Bauspekulanten Häuser bauen, diese nach Fertigstellung rasch verkaufen, um mitunter mit Absicht die Baugewerbetreibenden zuschädigen. Wir werden es begrüßen, wenn man ein neues Bauförderungsgesetz schaffen wird, das nicht nur eine Staatsgarantie beinhaltet, sondern ein solches, mit dem der Staat Wohnungsbauten auch tatsächlich subventioniert wie es früher der Fall war, weil auch große Schichten des Gewerbes und Handwerkes einer solchen Fürsorge dringend bedürfen, welche Fürsorge sich auch auf die Errichtung von gewerblichen Betriebsstätten erstrecken muß. Aber eines möchte ich heute unterstreichen, daß wir nicht zulassen können, daß die Wohltaten eines Bauförderungsgesetzes, insbesondere so weit es Subventionen aus Staatsgeldern vorsieht, für Bauten von Prachtvillen und Palästen, wie es in den früheren Jahren all zu oft geschah, benützt werden und daß wohlhabende Menschen die Wohltaten des Gesetzes ausbeuten, während es den mittleren Schichten des Volkes für die es geschaffen wurde, verschlossen bleibt.

Auch wir haben ein Interesse daran, daß mit dem neuen Gesetze zusammen oder durch eine besonderes Gesetz der Mieterschutz dauernd und vernünftig geregelt werde. Es ist falsch, wenn von sozialistischen Parteien gegen uns der Vorwurf erhoben wird, wir seien grundsätzlich für die sofortige Auflösung des Mieterschutzes. Gewiß stehen wir auf dem Standpunkt, daß der Mieterschutz nicht ewig bestehen kann, und daß er entsprechend abgebaut werden soll und muß. Wir sagen aber, daß eine sofortige Aufhebung des Miterschutzes geradezu eine Katastrophe im wirtschaftlichen Leben mit sich bringen würde. Die Mietzinse würden natürlich sofort in die Höhe schnellen, Wohnungen würde man plötzlich aufkündigen und die natürliche Folge wäre, daß die proletarischen Schichten diese Mehrauslagen sofort durch erhöhte Lohnforderungen wettmachen müßten.

Aber selbst dem großen Kreis des Gewerbes und Handels in den Städten, der nicht nur Wohnungen sondern auch Betriebsstätten und Geschäftslokale gemietet hat und zu den Mietern zählt, würde man einen schlechten Dienst erweisen, wenn man unvorbereitet und plötzlich den Mieterschutz aufheben würde. Dazu ist die wirtschaftlich schwere Zeit jetzt bestimmt nicht geeignet und der Hausbesitz, dem es, und das geben wir zu, heute nicht gut geht, muß dies bei vernünftiger Betrachtung einsehen.

Wenn ich mich nun ganz kurz mit dem in Behandlung stehenden Gesetze befassen will, so erkläre ich nochmals, daß wir diesem Gesetze nur deshalb unsere Genehmigung nicht versagen, weil die finanzielle Situation des Staates momentan eine ausgiebigere Bauförderung nicht zuläßt und weil das Gesetz lediglich provisorischen Charakter hat. Das Schwergewicht der Bauförderung im Sinne des neuen Gesetzes erblicken wir vor allem in den nicht unbedeutenden Steuererleichterugen. In der ursprünglichen Regierungsvorlage wollte man Bauten mit Kleinwohnungen eine 35jährige, allen anderen Bauten eine 20jährige Steuerfreiheit zubilligen. Unseren Anstrengungen im Achterausschuß der koalierten Parteien ist es gelungen, diese Steuererleichterungen für alle Wohnbauten, die bis zum Jahre 1928 beendet werden, auf 25 Jahre zu erhöhen. Wenn man bedenkt, daß mit dieser Steuerfreiheit auch noch die Freiheit von der Bezahlung aller Gemeinde-, Landes- und Bezirksumlagen verbunden ist, daß alle Übertragungsgebühren und die Wertzuwachsabgabe entfallen, und daß das Gesetz auf alle Bauten, die im Jahre 1925 und später begonnen wurden, rückwirkend ist, kommt man bei vernünftiger Beurteilung der Sachlage zu dem Entschlusse, daß schon diese Bestimmungen geeignet sind, die Baubewegung zu fördern.

Es haben auch die deutschen Baumeister durch ihre ständige Delegation ausdrücklich folgendes erklärt: "Die deutschen Baumeister stehen auf dem Standpunkte, daß die eheste Gesetzwerdung der Steuern und Gebühren-Begünstigungen eine bedeutende Belebung der Bautätigkeit sofort zur Folge haben muß. Es ist daher durch die Parlamentarier mit Nachdruck zu verlangen, daß dieser Abschnitt ehestens erledigt werde, ohne durch die umstrittenen Teile der Vorlage, Mieterschutz und Baubeitrag, vorzögert zu werden."

Eine weitere, leider etwas magere Wohltat des Gesetzes ist die staatliche Garantie für Darlehen zum Zwecke der Baubewegung. Ich nenne diese Garantie nicht deshalb mager, weil sie 75 oder 80% nicht übersteigt, sondern deshalb, weil der Gesamtbetrag für dieselbe lediglich 120 Millionen beträgt, d. h. daß Bauten für etwa 266 Millionen dieser Staatsgarantie teilhaftig werden können. Es handelt sich hier um 7000 Wohnungen, eine Zahl, die leider bald erschöpft sein wird. Wohl steht das Ministerium für soziale Fürsorge auf dem Standpunkt, daß diese Zahl überschritten werden kann, ich halte aber trotzdem die für diesen Zweck ausgesetzten Beträge für ungenügend.

Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes beziehen sich auch auf Bauten und Umbauten und wurden über unser Einschreiten auch auf den Bau und Umbau gewerblicher Betriebsstätten ausgedehnt. Sowohl für die Staatsgarantie wie auch für die 35jährige Steuerfreiheit kommen Wohnhäuser mit Kleinwohnungen in Betracht, deren bewohnbare Fläche 80 m2 beträgt. Es ist uns weiter gelungen, diese Wohltaten des Gesetzes auch auf Häuser auszudehnen, die zwei solche Kleinwohnungen mit je 80 m2 bewohnbarer Fläche beinhalten. Daß sich das Gesetz auch auf Gemeinden bezieht, wurde ebenfalls im Achterausschuß vereinbart. Die Staatsgarantie für die 40% übersteigende I. Hypothek wird bis 75% bei Bauten von Kleinwohnungen durch Private gewährt, während bei Miethäusern, die durch Genossenschaften oder Gemeinden aufgeführt werden, die staatliche Garantie bis zu 80% betragen kann. Ein sehr interessantes Kapitel bei der Behandlung des Gesetzes im sozialpolitischen Ausschuß war die im Entwurfe vorgesehene Institution der Lohnschiedsgerichte. Die sozialistischen Gruppen vertraten den Standpunkt, daß man neben diesen Lohnschiedsgerichten auch Preisschiedsgerichte schaffen müsse, oder keines von beiden. Im Gegensatz zu dieser Auffassung der sozialistischen Gruppen im Ausschuß, vertraten die Gewerkschaften die Anschauung, daß sich die Lohnschiedsgerichte im Baugewerbe bewährten und daß man an dieser Institution nicht rütteln dürfe.

Wir waren vom Standpunkt der Arbeitgeber an dieser Frage deshalb desinteressiert, weil die Meinungen auch in unseren Kreisen geteilte waren und wir hatten dann keine Einwendungen, als nach einem auffallenden Stimmungsumschwung in den Reihen der Opposition die Lohnschiedsgerichte mit den Stimmen eines Teiles der Opposition aufrecht blieben. Mag nun das neue provisorische Baugesetz wohl nicht alle Wünsche erfüllen, so ist es doch ein bedeutender Fortschritt und muß begrüßt werden. Es wird nach Äußerungen unserer Fachleute bestimmt zur Belebung der jetzigen, heurigen Baubewegung führen und wir werden mit dem Bewußtsein unserer vollen Verantwortung deshalb für dieses Gesetz stimmen. (Potlesk.)

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