Úterý 15. bøezna 1927

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 63. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v úterý dne 15. bøezna 1927.

1. Øeè posl. Schuberta (viz str. 25 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die neue Gesetzvorlage über die Bauförderung bedeutet aus mehrfachen Gründen gegenüber früher einen Fortschritt vor allem bedeutet sie eine Abkehr von der früheren Methode, den Steuergulden restlos zu plündern. Die Auswirkungen des alten Gesetzes waren daher vom Standpunkte der Staatsfinanzen und daher auch vom Standpunkte des Steuerträgers verheerende. Vom Umsturze an bis Ende Mai 1926 betrug der Bauaufwand 4.644,680.000 Kronen, und die allein nur bis zu dieser allerersten Zeit effektiv ausbezahlte Bauunterstützung erreicht 702,325.000 Kronen.

Das sind Ziffern, die meine Behauptung von der ausgiebigen Ausplünderung der Steuergelder grell, aber wahrheitsgemäß schon für diese Zeit beleuchten. Und das Betrübendste dabei ist, daß diese Steuergelderausplünderung ganz einseitig geschah und der Hauptleidtragende das flache Land hiebei war, denn diese Gelder wurden einseitig für die Großstädte und vor allem für Prag verwendet. Auch hier sind wir in der Lage, dies mit amtlichen Ziffern zu belegen. Schon aus der Statistik vor 11/2 Jahren erhellt, daß im zuständigen Ministerium die Projekte für den Bau von 25.770 Häusern mit 54.765 Wohnungen und mit dem damaligen Kostenaufwand von 4.000,621.000 Kè verhandelt wurden. Im Anschlag kam eine Zuwendung von 3.203,000.000 Kè. Und jetzt kommt das Allerbezeichnendste. Von diesen Häusern und Wohnungen entfielen auf Groß-Prag 2103 Häuser mit 12.160 Wohnungen, und von der Subvention von 3.203 Millionen entfielen auf die Hauptstadt Prag allein 1.124 Millionen, das sind sage und schreibe rund 25%. Das spricht Bände und zeigt die Zurücksetzung des flachen Landes im klarsten Lichte. Wir gönnen jedem sein Recht, das ihm gebührt. Doch wollen wir andererseits nicht am flachen Lande das Aschenputtel sein. Diese neue Vorlage wird nun diesem Mißverhältnisse steuern, ohne daß die Großstädte Grund und Ursache zu einer Beschwerde haben werden, da ja die Steuer- und Umlagenbefreiungen ihnen ein entsprechendes und willkommenes Äquivalent bieten.

Trotz alledem ist natürlich die Behauptung eines angesehenen Prager Blattes, daß diese Vorlage eine eminente Bevorzugung des flachen Landes ist, ein offensichtlicher Irrtum, eine Übertreibung. Nur haben wir allerdings durch die Art der Aufbringung der Gelder und durch andere Bestimmungen, die ich später anführen werde, wenigstens erreicht, unser braves, sparsames und arbeitendes Landvolk vor einer weiteren En gros-Ausbeutung zu bewahren.

Wir begrüßen dies daher vor allem, daß der vorjüngste Gesetzentwurf zurückgezogen wurde, denn er war unhaltbar und jede Partei sang ihm schon in vorhinein das Sterbelied. Das neue Gesetz bedeutet auch dadurch einen wesentlichen Fortschritt, daß es das Regreßrecht des Staates und damit die Schonung des Steuergeldes festlegt. Diese Verpflichtung ist, Gott sei Lob, im § 40 mit Berufung auf alle staatlichen Bürgschaften, die aus dem § 34 erwachsen, festgelegt. Diesen Umstand buchen wir gut. Mit Steuenachlässen und Umlagennachlässen und mit den anderen festgelegten Erleichterungen wird die Baubewegung hemmungslos in Fluß gebracht, und der Verband der Baumeister in Karlsbad sieht diesbezüglich seine Wünsche in dieser Vorlage verwirklicht. Nach dem alten erloschenen Gesetze ist der Tag der Rückforderung nicht festgelegt und es sagt mir ein hervorragender führender amtlicher Fachmann, daß zur endgiltigen Regelung dieser Sache ein eigenes Gesetz werde erst geschaffen werden müssen. Heute bemerke ich diesbezüglich bereits aß die verschwindend kleine Zahl von landwirtschaftlichen und gewerblichen Abbrändlern, die seinerzeit mit kleinen Beträgen bedacht wurden, von diesem Regreßrechte des Staates aus sozialen und humanen Gründen unbedingt auszuschalten wären.

Was die 35jährige, bezw. 25jährige Befreiung der Neubauten von der Hauszins- und der Hausklassensteuer und den Umlagen anbelangt, so trachteten wir, daß sämtliche Steuerträger gleich behandelt werden, und natürlich um so mehr jene, die ohne Staatsgarantie bauen.

Bei diesem Anlasse will ich auch betreffs der Hausklassensteuer eine recht bedauernswerte Sache, deren Ursache allerdings schon - meine Herren staunen Sie darüber nicht - bis auf das Jahr 1839 zurückgreift, berühren. Viele Vorschreibungen, betreffend die Hausklassensteuer, sind im Gebiete der Sudetenländer insofern ungerecht, als der Hausbesitzer de facto für mehr Hausbestandteile Steuer zahlt, als er hat. Aus unserem Randgebirge könnte ich ein sehr reiches Material zur Verfügung stellen. Alle diesbezüglichen Vorstellungen, Rekurse und Einwände können bislang keinen Erfolg haben, und muß es sich als nutzlos erweisen, als noch immer das alte Hofkanzleidekret vom 27. April 1839, Z. 1338/Prov. Ges. Slg. für Böhmen, Band 12, B. N. 119) Gültigkeit hat und nur bei Durchführung eines Umbaues "wenn eine im Evidenzhaltungswege zu berücksichtigende Änderung vorkommt", heißt es dort eine Herabsetzung der Hausklassensteuer gewährt wird. Unser Verwaltungsgerichtshof hat in einer Entscheidung diesen Standpunkt neuerlich sanktioniert. In dieser Sache wird es unsere dankenswerte Aufgabe sein, Wandel zu schaffen, und dies umsomehr, als ja ein so altes Hofkanzleidekret, das bereits verwelkt schien, ein prähistorisches Instrument darstellt.

Die Bürgschaft des Staates kann nach § 39 für Darlehen bis zum Gesamtbetrage von 120 Millionen übernommen werden. Diese 120 Millionen fließen natürlich in milder Form diesmal wieder zurück, und dies umsomehr als ja aus der aufflammenden Bautätigkeit 3 bis 4% der Baukosten im Wege der Umsatzsteuer und ferner die Erträge der Baulosanleihe hinzukommen.

Ferner begrüße ich, daß jeder Private, der ein Familienhaus bauen will, auch mindestens 25% Bargeld besitzen muß. Denn wenn er nicht dies mindestens hat, so geht er ja restlos zugrunde. Solche Leute wollen wir vor ihrem eigenen Unglücke bewahren, umsomehr, als dadurch ein unleidliches Verhältnis in vielen Gemeinden und Familien geschaffen wird. Ich wäre in der Lage, Ihnen eine reiche Zahl solcher recht trauriger Fälle mitzuteilen. Um jeden Preis bauen müssen, ohne sich finanziell in der Zukunft herausarbeiten zu können, ist heller Wahnsinn durch den der Bauende die eigene Familie schwer schädigt. In ihrer leichtherzigen Kurzsichtigkeit huldigten viele dieser Leute - vielleicht teilweise unbewußt - bisher dem Grundsatze: "Nach mir die Sintflut". Den Enteignungsparagraphen betreffend konstatiere ich: "Wir haben ihn nicht restlos geschluckt, wie er im alten Gesetz verstaut war, sondern es fällt nunmehr auch das Wort eines landwirtschaftlichen Sachverständigen ernst ins Gewicht. Überdies hat die politische Behörde erster Instanz nunmehr auch die Verpflichtung, schon bei der Ladung zur ersten Kommission in dieser Ladung zu bemerken, daß alle Einwände schon bei dieser Kommission vorgebracht werden müssen, da spätere Einwände nicht mehr Giltigkeit haben. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.) Durch diesen Umstand ist vorgebeugt, daß der Grundeigentümer, wie bisher oft geschah, Schaden erlitt, da er es übersah, seine Einwände rechtzeitig bei der ersten Kommission vorzubringen. Kein Gebiet des Staates ist im Wohnhausbau so zurück wie die Randgebirgsgegenden. Nicht die Haupt- und Großstädte allein sollten ein Baumonopol für sich in Anspruch nehmen. Kleinstadt und Dorf haben ein gleiches Anrecht auf die Bauförderung. Wenn Sie unseren Worten etwa nicht Glauben schenken wollen, so gehen Sie doch in unsere Böhmerwaldgrenzbezirke und überzeugen Sie sich augenscheinlich über die Wohnhäuser unserer Bauernschaft. Pflegen Sie diesbezüglich genaue statistische Erhebungen. Wenn dies der Fall sein wird, dann wird man zur Einsicht kommen, daß man nicht einseitig handeln darf, sondern umsomehr die Randgebiete berücksichtigen muß, als es erwiesen ist, daß in den Randgebieten die Wohnungsverhältnisse unserer Landwirte und Gewerbetreibenden in den meisten Fällen mindestens ebenso triste sind, wie in der Groß- und Mittelstadt. Wie bauen wir, und wie baut die Großstadt? Wir haben hohe Lokalbahnfrachten, weite stundenlange Zufuhren des Baumaterials, daß die über unsere Gebirgssättel teuer zu stehen kommen. Jeder Sack Kunstdünger, alles Baumaterial, jeder kleinste Bedarfsartikel überhaupt wird durch diese Frachten ins ungemessene verteuert ehe er an Ort und Stelle kommt. Was die von den Lokalbahnen durchzogenen Gebieten betrifft, werden dort die Baumaterialien deshalb wesentlich verteuert, weil bis heute bei den Lokalbahnen die direkten Tarife mit den anderen Bahnen nicht zur Anwendung kommen. Es wäre allerhöchste Zeit, daß dies endlich erfolgt. Verheißen wurde es schon lange. Tausende und Abertausende werden dadurch der Landbevölkerung, die an den Lokalbahnen siedelt, entzogen. Der Herr Eisenbahnminister kann durch beschleunigte Durchführung dieser Sache die Landbevölkerung, Bau- und Gewerbetreibenden sich verbinden.

Natürlich rufen wir auch heute schon nach einem beschleunigten Fall des Mieterschutzes. Acht Friedensjahre liegen hinter uns und noch immer ist die schwere Ausnahmsgesetzgebung des Krieges nicht restlos abgebaut. Der Wohnungsbeirat hat bereit im Jahre 1924 erklärt, daß das größte Hemmnis der Bautätigkeit die Ausnahmsgesetze sind, und damals forderte bereits der Wohnungsbeirat die Gleichstellung des Zinses der Althäuser, mit dem Zinse der neuerbauten Häuser. Diese Forderung des Wohnungsbeirates fand jedoch nicht die entsprechende Berücksichtigung. Der Hausbesitz - und ich habe hier wieder vor allem die Verhältnisse der Landstädte und des Dorfes vor Augen - ist heute eine Last. So mancher glaubte auf seine alten Tage von dem Zinsenertrag seines Hauses in bescheidenem Maße wenigstens teilweise sein Leben fristen zu können und muß nun an der Schwelle des Alters angelangt, eine schwere Enttäuschung erfahren. Es ist deshalb leicht erklärlich, daß der Hausbesitzer infolge des Versagens der nötigen Barmittel nicht in der Lage ist, seine Häuser in entsprechendem Zustand zu erhalten. Viele Häuser verfallen total. Eine Fachenquete, die den Zustand mancher Althäuser festzustellen hätte, würde ein erschreckendes Material zutage fördern. Hier sollte in allererster Linie die Enquetenmanie eingreifen, die überall in kleinlichen Fällen eingreift, aber nur nicht hier, in diesem schwerem Falle. Es ist nicht zutreffend, daß der rasche Abbau des Mieterschutzes zu Wuchermietzinsen führen würde. Ganz im Gegenteil, wir haben es ja bei der Aufhebung der gebundenen Wirtschaft der landwirtschaftlichen Artikel erlebt, daß in dem Momente, als die gebundene Wirtschaft aufgehoben wurde, nicht nur normale Verhältnisse eintraten, sondern daß ganz gegenteilig in weiterer Folge selbst eine unleidliche Entwertung eintrat. Ein gleiches ist auch bei anderen gleichen Abbauaktionen zu gewärtigen und überdies würde in diesem Falle die Baulust einen neuen Anreitz erhalten. Ein klassischer Beleg ist hiefür Italien. Die Mietergesetzgebung des Krieges ist dort abgebaut, es blieben die gefürchteten Erschütterungen aus, im Wege von Angebot und Nachfrage regelte sich die Sache spielend. Es ist daher ganz unverständlich, wie von einigen Seiten verlangt wird, wir erhielten gedruckte Zuschriften, den Mieterschutz sage und schreibe bis zu Ende des Jahres 1944 festzulegen. Ein solches Zwangsverbot würde sich der landwirtschaftliche und gewerbliche Hausbesitzer niemals bieten lassen und dies mit Recht. Die Häuser wurden seinerzeit nicht errichtet, um einer Robott zu verfallen. Bescheiden sind jene, die dies verlangen, gerade nicht, und wenn die Herren schon unsere kleinen Hausbesitzer des flachen Landes weiter knechten wollen, so wäre es ja schon einerlei, ob man sich das übertriebene Verlangen bis 1944 leistet, oder vielleicht gleich anstatt 17 Jahre gleich 50 Jahre beantragt, und diesen Überschuß als ein sozialpolitisches Dogma erklärt. Solche Anträge sind mit dem Fluch der Lächerlichkeit belastet und wir brauchen daher den Stab über sie gar nicht zu brechen. Jede Übertreibung fällt, ohne daß man überhaupt gegen sie ankämpft, in sich zusammen.

In Anschlag kommt ferner auch die Schwierigkeit bei der Beschaffung von Hypothekarkredit. Unter der großen Gedknappheit haben insbesondere unsere deutschen Kreditinstitute zu leiden, so daß unsere Sparkassen, auch wenn sie wollten, nicht in der Lage sind, allseits helfend einzustehen. Das Thema Schluckenau empfehle ich dem Herrn Finanzminister. Zu dem baut ja der Staat - durch höher verzinsliche Papiere den Sparkassen das Feld ab und können diese ja auch aus Mobilitätsgründen nicht ihren gesamten Einlagestand in Hypothekardarlehen festlegen. Aus diesen ungünstigen Verhältnissen heraus konnten die deutschen Sparkassen nur 86 Millionen für Kredite flüssig machen. Die Waisenkassen waren mit 19 Millionen beteiligt, während die allgemeine Pensionsanstalt 157,7 Millionen in Form von Hypothekarkrediten und 165,5 Millionen in Form von Kommunaldarlehen zur Verfügung stellte. Es ist deshalb nur zu begrüßen, wenn der Reichsverband der deutschen Baugenossenschaften ein eigenes Geldinstitut, die gemeinsame Wohnungsfürsorgeanstalt, ins Leben gerufen hat, welche Anstalt durch Sammlung eigener Kapitalien und durch selbständige Gewährung von Bauunterstützungen eingreifen will.

Insbesondere wären auch die landwirtschaftlichen Kreise zu berücksichtigen und unseren landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbänden größere staatliche Begünstigungen zu gewähren, damit sie der Frage der billigen Kreditgewährung für ländliche Bauzwecke endlich näher treten könnten. Im Gesetze haben wir ja verschiedene diesbezügliche Berücksichtigungen der Landwirtschaft und des Gewerbes erreicht und auch unsere Lagerhäuser haben dabei sehr gut abgeschnitten und wir wollen diese Verbesserung des Gesetzes restlos auch nach dieser Richtung hin anerkennen.

Alles in allem bedeutet das neue Baugesetz einen Fortschritt, da die verschiedenen Steuern, Umlagen und anderen vielen Erleichterungen den weitesten Kreisen zugute kommen und die hiefür mobil gemachten öffentlichen Mittel nicht wahllos verschleudert werden. Deshalb werden wir im Interesse der Landwirtschaft und des Gewerbes und im Interesse aller Steuerträger für dieses Gesetz stimmen, denn es ist endlich einmal ein Gesetz, bei dem Vernunft, Sparsamkeit und dabei auch Weitsicht Paten gestanden sind. Wir stimmen darum geschlossen pro und knüpfe ich den Wunsch daran, daß die sozialpolitische Gesetzgebung stets ähnliche Wege wandeln möge, wie sie in diesem Gesetze zum Ausdruck kommen. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Simma (viz str. 27 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die Vorlage, welche wir heute als Gegenstand der Tagesordnung beraten, ist herausgewachsen aus der Notwendigkeit, eines der größten sozialen Übel der Gegenwart zu beachten. Sie stellt den Versuch dar, diesem Übel zu steuern, seine Folgewirkungen einzuschränken: dem Übel der Wohnungsnot. Es ist heute mehr als in der Zeit unmittelbar nach dem Kriege zu einer die ganze Volksgestaltung verheerend beeinflussenden Höhe gestiegen, welche sich dem vorausschauenden Sozialpolitiker und Volkswirtschaftler gleichmäßig in ihrem Endergebnis schreckhaft aufzeigt. Die durch die Wohnungsnot bedingte Verelendung des Familienlebens, der Umstand, daß ein solches durch die Verhältnisse vielfach überhaupt unmöglich gemacht wurde, die Tatsache des Zusammengepferchtseins von unnatürlich viel Menschen in unzulänglichen Räumen hat die fundamentalste Wohnfunktion der Fortpflanzung gestört und schon gegenwärtig ungeheuere Abgänge im Bevölkerungssatze hervorgerufen, wie die geschilderten Einzelheiten ja auch der Grund sind oder zumindest einen der Hauptgründe darstellen für den tiefen seelischen, geistigen und sittlichen Verfall eines Großteils des Volkes. Es gibt immer noch Menschen, die darüber hinwegschauen. Der Sozialpolitiker und Volkswirtschaftler sieht, ich wiederhole mich, die grauenhaften Wirkungen des Wohnungselends in seinem Endergebnis. Stünden mir Statistiken für das Übel hierzulande zur Verfügung, ich würde das Gesagte beweisen. Sie fehlen mir leider. Aber es sind die Verhältnisse in der Èechoslovakei nicht anders als zum Beispiel in Deutschland. Aus den Statistiken Deutschlands wird nachgewiesen, daß aus Gründen der unzulänglichen Wohnungsverhältnisse jährlich Hunderttausende an Tuberkulose starben, Tuberkulose, die sich in den von Massen bewohnten Häusern, in denen diesen Massen kaum ein Bruchteil jener Luft wird, die sie zur Erhaltung ihrer Gesundheit nötig haben, ungeheuer verbreitet, so daß hieraus über die genannte Größe der Folgewirkung eine Katastrophe für ein ganzes Volk reifen kann. Die Verbrechen gegen das keimende Leben steigern sich mit unheimlicher Schnelligkeit und wir gehen nicht fehl, wenn wir auch diese Erscheinung zum Großteil darauf zurückführen, daß sich durch die Wohnungsnot ein Familienleben eben nicht ausleben kann. Nach den mir vorliegenden Statistiken betrugen im Jahre 1913 die Fruchtabtreibungen in Deutschland 300.000, im Jahre 1923 soll die Zahl der Fruchtabtreibungen 500.000 erreicht haben heute soll sie eine Million betragen. Ich erwähne das aus dem Grunde, um an diese Zahlen die Behauptung anzufügen, daß die Zustände in der Èechoslovakei dieselben sind. Schauen Sie nur in unsere Verhältnisse. Sie haben große Gemeinden, in denen in den letzten Jahren kaum eine oder einige Geburten zu verzeichnen waren. Fast zeigen sich die Verhältnisse bei uns noch schärfer auf, als in Deutschland. Und es ist so, daß diese schreckhaften Erscheinungen im Volke zum größten Teil auf das Wohnungsübel zurückzuführen sind, daß durch dasselbe aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herabgedrückt wird, die seelische und sittliche Veranlagung verfällt. Das erheischt die ganze Aufmerksamkeit der verantwortungsvollen Öffentlichkeit. Seit Jahr und Tag haben wir dieselbe aufgerufen, haben wir auch wieder die letzte Zeit versucht, diese Aufmerksamkeit neuerdings stärker zu machen. Ich erinnere nur daran, daß alle Beratungen meiner Partei, welche die letzte Zeit stattfanden, sich mit dem Wohnungsproblem beschäftigten, ernst, sachlich, frei von aller Demagogie, wie einzig und allein das Problem im Interesse der Gesamtheit seine Lösung finden kann. Das Suchen nach Wegen, aus der Wohnungsnot herauszukommen, beschäftigte uns bis herauf zu unserem Parteitag vom 6. Feber 1927. Wir freuten uns, ich darf das hier feststellen, daß unser ununterbrochenes Fordern nach endgültiger Verabschiedung eines Wohnbaugesetzes nicht ungehört blieb, daß sich die Regierung bemühte, die Materie in Fluß zu bringen. Das stelle ich zunächst einmal fest, ohne damit meine Kritik an der Regierungsvorlage selbst einzuschränken. Wir freuten uns nur überhaupt, daß es möglich gewesen war, dem Probleme nach so langer Zeit auch seitens der Regierung wieder nähergerückt zu sehen und wir gaben nebst der Freude auch der Hoffnung Raum, daß es möglich sein würde, in gemeinsamen, objektiven Beurteilungen der Beweggründe und Ursachen der Wohnungsnot die rechten Mittel zu ihrer Abhilfe zu finden. Mit Demagogie kann hier nicht gearbeitet werden, mit einseitiger Betrachtung desgleichen nicht. Die Frage ist so sehr eine Frage der Gesamtheit, der Gesellschaft, ihrer Grundlagen, daß diese Gesamtheit, diese Gesellschaft nur in Abwägung der gemeinsamen Interessen vorwärtstreiben kann. Es kann hier, weniger wie bei allen anderen Problemen die Befriedigung eines materiellen Interesses des Einzelnen einen Ausweg bedeuten. Es darf nicht der Fall sein, daß eine spekulative Einstellung die Arbeit an der Lösung dieses Problems beeinflußt. Wir werden erbitterte Gegner jeder unsachlichen, demagogischen oder materiell beeinflußten Arbeit an der Lösung des Problems sein.

Also eine Gesetzestätigkeit, die den Doktrinen der sozialen Einsicht nach allen Seiten hin, nach denen sie geübt werden müssen, Rechnung trägt, wollen wir. Das künftige, die Wohnungsfrage abschließend regelnde Baugesetz muß so gehalten sein. Leider ist das nicht der Fall beim vorliegenden Gesetze.

Wir wissen ganz genau den Nutzen zu erkennen, der in absehbarer Zeit hieraus fließen wird, wenn wir über die uns vorliegende Regierungsvorlage hinaus zu einem wirklich tragbaren Baugesetze kommen. Als wir nach dem Jahre 1924 in das leider vielzulange bestandene ex lex-Verhältnis auf dem Gebiete der Wohnungsgesetzgebung geraten sind, sahen wir, je länger dieses Verhältnis dauerte, umsomehr das Ersterben dessen, was sich an respektabler Bemühung, der Wohnungsnot Herr zu werden, etwa in den Jahren 1920 bis 1924 aufgezeigt hatte. Damals war ein Baugesetz Grundlage gewesen, das gewiß gleichso wie die heutige Regierungsvorlage ein Baugesetz im ungenügenden Umfange darstellte, aber es war eben doch eine Grundlage, auf der dann hätte aufgebaut werden müssen, anstatt sie verkümmern zu lassen. Damit hat man doch nur verschuldet, daß die Jahre 1925, 1926 verlorene Baujahre geblieben sind. (Sehr richtig! - Výkøiky posl. Patzela.)

Wir wollten im besonderen, daß das Jahr 1927 nicht in die Rolle seiner beiden Vorgänger verfällt. Wir wollten, anstatt das Jahr 1927 zu einem verlorenen Baujahre werden zu lassen, dieses Jahr zu einem entscheidenden Baujahre machen mit einem Generalangriff gegenüber der Wohnungsnot. Wir ließen uns, als wir über diese Gedanken in unseren Beratungen, vielfach auch in der - Presse uns verbreiteten, von der Absicht leiten, die Èechoslovakei gleich jenen Ländern fürsorglich werden zu lassen, die das Jahr 1927 zu einem solchen Angriff gegen die Wohnungsnot benützen. Wir riefen deshalb rechtzeitig nach einem die gesamten Einzelheiten des Wohnbauproblems umfassenden Baugesetze. Ich verweise in diesem Zusammenhange auf die außerordentlich planmäßige Tätigkeit unseres großen Nachbarstaat Deutschland. Ich habe mir vor Kurzem in zwei Bundesstaaten desselben über die Baupläne, welche dieselben für das Jahr 1927 sich zurechtgelegt haben, berichten las en und erfuhr, daß Preußen ein Bauprogramm für 1927 beschloß, nach dem in diesem Jahre 150.000 bis 200.000 Wohnungen erstellt werden. Bayern hat durch seinen Landtag seiner Regierung einen Antrag unterbreitet, nach de zur Fortführung des Wohnungsbaues im Jahres 1927 37.2 Millionen Mark d. s. rund 300 Millionen Kronen bewilligt werden, von welchem Betrage die Gewährung von staatlichen Wohnbaudarlehen und sogenannten Arbeitnehmerdarlehen zur Errichtung von Arbeiterwohnungen 33 Millionen Mark ausmachen. Das leisten die bei den größten Bundesstaaten als Länder. Die private Initiative läuft, unterstützt durch gutbedachte Bauförderungsgesetze parallel mit der öffentlichen Bautätigkeit. So wird es Deutschland möglich, gewaltige Teile des Wohnungsproblems zu lösen und immer näher in jene Zeit zu rücken, in der normale Zustände auf dem Wohnungsgebiete erstehen. Vielleicht ist es notwendig, daß wir hiebei bemerken, daß die Bautätigkeit in Deutschland seit dem Umsturze, ja selbst in der traurigen Inflationszeit eine bewunderungswürdige Planmäßigkeit aufwies. Das beweist am besten die Zahl jener Wohnungen, die in Deutschland seit den Umsturztagen zum Zwecke der Lösung der Verhältnisse geschaffen worden sind. Es sind in Deutschland seit dem Umsturze aus öffentlichen Mitteln bereits 1 Million Wohnungen, freilich zum Teil Notwohnungen geschaffen worden.

Wir dürfen nicht sagen, daß bei uns keine Einsicht gegenüber dem Notzustand bestanden hätte. Nein, im Gegenteil, es ist auch bei uns manches getan worden. Was die Gemeinden und die Bezirke auf dem Gebiete des Wohnungsbaues bisher leisteten, das gereicht diesen Verwaltungseinheiten zur Ehre, was gleicher Art in Erkenntnis ihrer Pflichten zur Unterstützung des Wohnungsbaues die Sparkassen und sonstige Hypothekarkreditinstitute trotz ihres oftmals schwer geschädigten Zustandes - ich verweise nur auf die ihnen durch das Kriegsanleihegesetz zugefügten Schäden - getan haben, ist lobenswert. Was der Staat an Hilfe gab, ist nicht unbedeutend, wenngleich diese Hilfe unserer Meinung nach nicht immer gleichmäßig und gerecht verteilt wurde. Also es ist auch bei uns Arbeit geleistet worden. Das sei ebenso festgestellt wie die bestandene Möglichkeit eines noch viel weiter gehenden sozialen Wirkens bei gleicher Hilfeleistung wie der angeführten durch andere Faktoren, z. B. Banken, Arbeitgeber. Ich komme jedoch hierauf noch ausführlich zu sprechen.

Die Anerkennung der Tätigkeit von Staat, Ländern, Bezirken und Gemeinden, die Anerkennung der durch die Sparkassen geleisteten Arbeit schließt jedoch eine Kritik dieser Arbeit nicht aus. Was wurden bei allem guten Willen für Fehler gemacht? Die müssen wir kritisch beleuchten, da meine ich: Unsere Bautätigkeit erfolgte zu sehr bürokratisch. Die Absicht, welche etwa durch ein geltendes Gesetz sich aussprach, war keine schlechte, aber in der Durchführung wurde oftmals der gute Kern des Gesetzes erschlagen. Wenn es in Hinkunft zur Förderung und Begünstigung des Wohnungsbaues kommen soll, auch nur in dem bescheidenen Ausmaße, wie das durch das vorliegende Gesetz möglich ist, dann erachten wir für notwendig, daß jede Förderung und Begünstigung automatisch gewährt wird, ohne hemmende bürokratische Handlungen. (Souhlas na levici. - Výkøiky posl. Krebse.) Gerade durch die Umständlichkeit des bürokratischen Verfahrens ist bei uns von vornherein ein Großteil der Mittel erschöpft worden, die zur Verfügung standen. Aus dieser Umständlichkeit müssen wir heraus, das gehört zur Betriebswirtschaftlichkeit. Wenn ich von der Wirtschaftlichkeit des Bauens spreche, könnte ich in weiterer Weise auch auf Methoden dieser Wirtschaftlichkeit verweisen, welche von anderen Staaten geübt werden. Die Praxis eines rationellen Bauverfahrens, wie sie in England, in Schweden und in Deutschland geübt wird, muß auch hierzulande geübt werden. Ich habe schon im sozialpolitischen Ausschuß bei der Behandlung der Regierungsvorlage über die Bauförderung darauf verwiesen, daß wir durch die Nichtbeachtung der auf diesem Gebiete durch andere Staaten gemachten Erfahrungen um einen großen Teil des Erfolges unserer Arbeit wie der Ausgabe unserer Mittel gekommen sind. Wir haben schätzungsweise seit dem Umsturze in der Èechoslovakei 4 Milliarden Kronen für Wohnungsfürsorge ausgegeben und damit keineswegs jenen Nutzen gestiftet, der mit diesem Betrage hätte gestiftet werden müssen. Es ist also sehr berechtigt, wenn ich an der Umständlichkeit unseres Bauverfahrens Kritik übe. Diese Kritik enthält die Absicht, die das Gesetz durchführenden Organe zur Beachtung aller Einzelheiten an Erfahrung zu zwingen die nicht nur bei uns sondern irgendwo gemacht wurden.

Ich habe mir vorgestellt, daß der Typenbau uns außerordentliche Ersparnis brächte. Seine Ablehnung kann nicht begründet werden mit dem Hinweise auf 2 oder 3 mißglückte Versuche. Mir erscheint zum Zwecke der augenblicklichen Hilfe das rationelle und ich will ganz deutlich sein, billige Bauen nicht ganz entbehrlich. Man hat gemeint, daß ein billiges Bauen keineswegs das billigste Bauen sei. Die zu erstellenden Häuser müssen ihre bestimmte Lebensdauer haben und die sei mindestens 2 oder 3 Generationen. Wir sind anderer Meinung. Wir sehen im Augenblicke Hunderttausende Menschen in Not. Für diese Menschen muß schnelle Hilfe geleistet werden. Es muß an die massenweise Herstellung von Häusern geschritten werden, die, wenn sie auch nicht 3 Generationen Wohnungsmöglichkeit bieten, dennoch einer Generation, der lebenden, den physischen und geistigen Verfall erspart. Wir haben uns darüber nicht täuschen lassen, daß die Bautätigkeit der Èechoslovakei eine solche ist, daß sie das Problem der Hilfe für die gegenwärtige Generation nicht zu lösen imstande ist. Ich habe in meinem seinerzeitigen Antrage auf Schaffung von Einfamilienwohnhäusern für die Arbeiter der Industrie und Landwirtschaft Zahlen genannt, welche für unsere Bautätigkeit maßgebend sein müßten und ich glaube behaupten zu können, daß ich auch Wege aufzeigte, die, wenn sie gegangen worden wären, den erwähnten Antrag keineswegs eine Utopie hätten bleiben lassen. Wir müssen aus unserer Beengtheit heraus, wir müssen uns anschicken mit etwas mehr Großzügigkeit dem Problem gegenüber zu stehen. Ich sage das, ohne die Mittel außer acht zu lassen, die uns zur Verfügung stehen. Meine Darlegungen geschehen ja eben zum Zwecke des Beweises, daß selbst mit den vorhanden gewesenen Mitteln und den weiter zur Verfügung gestellten anderes geleistet hätte werden können - was geleistet werden könnte - als geleistet wurde.


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