Wir deutschen Sozialdemokraten haben jetzt
einen Antrag eingebracht, daß der Herr Ministerpräsident
an der Sitzung des Hauses teilzunehmen und über die neueste
Koruptionsaffäre Aufschluß zu geben habe. Es ist in
letzter Zeit über die Affäre Koburg ziemlich viel gesprochen
und geschrieben worden. Ich will mich mit dieser Affäre nicht
eingehend beschäftigen, sondern lediglich feststellen, daß
wir ein eminentes Interesse daran haben, wie es bei dem Gesetze
über die Fideikommisse zu der sogenannten lex Cyrill gekommen
ist. Wir haben schon im Budgetausschuß Aufklärung verlangt
und ich will feststellen, daß ich der erste Abgeordnete
war, der schon beim Kapitel "Justizministerium" Aufklärung
verlangt hat, der das Begehren gestellt hat, daß unter keinen
Umständen irgend etwas zur Vertuschung dieser Affäre
getan werde. Darauf hat mir der Berichterstatter zum Kapitel "Justiz"
Herr Dr Matoušek geantwortet und erklärt, auch
er sei dafür, daß nichts vertuscht werde. Aufklärung
haben wir damals aber noch nicht erhalten, es hat sich dann erst
der Sektionschef im Justizministerium, Herr Dr Hartmann geäußert,
zwar nicht im Ausschuß, sondern in der Presse, und der Vertreter
des Ministeriums des Äußern. Interessant war, daß
jeder der Herren etwas anderes gesprochen hat, daß ein Widerspruch
bestand in den Äußerungen des Vertreters des Ministeriums
des Äußeren und in denen des Vertreters des Justizministeriums.
Keines der Ministerien wollte an der lex Cyrill die Schuld haben.
Es ist begreiflich, denn die lex Cyrill ist nicht nur ein ausgewachsener
Skandal, sondern sie ist auch eine ausgewachsene Blamage für
jene Herren Juristen, die diesen Zusatz zu dem Fideikommißgesetz
ausgearbeitet haben. Denn sie haben sich dadurch blamiert, daß
sie diesen Zusatz dem österreichischen Gesetz angepaßt
haben, das hier nicht zur Geltung kommt, und es verabsäumt
haben, in Betracht zu ziehen, daß hierbei das ungarische
Gesetz in Betracht kommt. Was uns aber am meisten interessiert,
ist, wie es überhaupt zu einer solchen Antragstellung kommen
konnte und wer derjenige war, der diese Antragstellung herbeigeführt
hat. Ich will den Herren die Verhandlungen vom 26. Juni 1924 ins
Gedächtnis zurückrufen. Damals wurde dieser Punkt von
der Tagesordnung zurückgestellt, während man über
andere Punkte verhandelte, beriet die Pìtka darüber.
Es wurde weder im Verfassungsausschuß, noch im Sukomitée
des Ausschusses über diesen Zusatz verhandelt, sondern wieder
im Nebenparlament und dieses hat diesen Zusatzantrag in die gesetzgebende
Körperschaft eingeschmuggelt. Wir wollen
aber nicht nur Aufklärung, ob Bobek, ob das Ministerium des
Äußern oder das Justizministerium diesen Zusatzantrag
herbeigeführt und verfaßt haben, sondern was uns interessiert,
ist, warum der bisherige Untersuchungsrichter abgesetzt wurde,
warum man den Staatsanwalt ausgewechselt und einen anderen Staatsanwalt
mit dieser Angelegenheit betraut hat. Wenn der Untersuchungsrichter
schon überbürdet war, warum hat man ihm nicht die anderen
Agenden abgenommen und ihm die Untersuchung in der lex Cyrill
weiter belassen? In jedem anderen Staate würde sich der Minister
bereit finden, auf diese dezidierten Fragen zu antworten. Wir
hier sind nicht imstande, dies zu erzielen. Wir haben in den Zeitungen
gelesen, daß sich der Herr Justizminister die Akten geben
ließ, um dieselben zu studieren. Es genügt uns nicht,
wenn der Justizminister die Akten liest, sondern wir möchten
von ihm Aufklärung darüber haben, was er in den Akten
gefunden hat. In jedem anderen Staate würde der Justizminister
ins Parlament kommen und über eine Affäre, die so viel
Staub aufgewirbelt hat, der gesetzgebenden Körperschaft Bericht
erstatten. Wenn dies dem Herrn Justizminister Schwierigkeiten
bereiten sollte, wir haben nichts dagegen, wenn er seinen Sektionschef
mit dieser Aufgabe betraut. Uns würde auch dies genügen,
aber Aufklärung wollen wir haben, über das, was ist.
In jedem anderen Staate, in dem solche Angriffe erhoben würden,
wie gegen den derzeitigen Schulminister Dr Hodža,
würde es der Minister für notwendig erachten, vor die
gesetzgebende Körperschaft zu treten und derselben klaren
Wein einzuschenken. In keinem anderen Staate würde ein Minister
in eine solche Affäre einbezogen werden können, ohne
daß der Vertreter der Regierung es für notwendig erachten
würde, der gesetzgebenden Körperschaft Rede und Antwort
zu stehen. Es ist eine Mißachtung der gesetzgebenden Körperschaft
und ihrer Rechte, daß man es bisher nicht für notwendig
gefunden hat, aus freien Stücken heraus vor das Plenum zu
treten und Aufklärung zu geben. Ohne ein Aufforderung abzuwarten,
wären die Herren verpflichtet gewesen, aus freiem Willen
dem Parlamente Rede und Antwort zu stehen.
Wenn Sie das alles ins Auge fassen, insbesondere
berücksichtigen, daß es sich bei der Budgetverhandlung
nicht nur darum handelt, die einzelnen Ziffern des Voranschlages
zu überprüfen und festzustellen, ob man mit den einzelnen
Posten einverstanden sein könne, sondern daß mit der
Bewilligung des Voranschlages auch eine Vertrauenskundgebung für
die Regierung verbunden ist, werden Sie begreifen, daß wir
für eine solche Vertrauenskundgebung nicht zu haben sind
und daß wir gegen das Budget stimmen, nicht nur weil wir
mit dem Inhalte desselben nicht einverstanden sind, sondern weil
wir durch diese unsere Handlung der Regierung das Mißtrauen
aussprechen wollen. (Souhlas nìm. soc. demokratických
poslancù.)