Pondìlí 22. listopadu 1926

Wir deutschen Sozialdemokraten haben jetzt einen Antrag eingebracht, daß der Herr Ministerpräsident an der Sitzung des Hauses teilzunehmen und über die neueste Koruptionsaffäre Aufschluß zu geben habe. Es ist in letzter Zeit über die Affäre Koburg ziemlich viel gesprochen und geschrieben worden. Ich will mich mit dieser Affäre nicht eingehend beschäftigen, sondern lediglich feststellen, daß wir ein eminentes Interesse daran haben, wie es bei dem Gesetze über die Fideikommisse zu der sogenannten lex Cyrill gekommen ist. Wir haben schon im Budgetausschuß Aufklärung verlangt und ich will feststellen, daß ich der erste Abgeordnete war, der schon beim Kapitel "Justizministerium" Aufklärung verlangt hat, der das Begehren gestellt hat, daß unter keinen Umständen irgend etwas zur Vertuschung dieser Affäre getan werde. Darauf hat mir der Berichterstatter zum Kapitel "Justiz" Herr Dr Matoušek geantwortet und erklärt, auch er sei dafür, daß nichts vertuscht werde. Aufklärung haben wir damals aber noch nicht erhalten, es hat sich dann erst der Sektionschef im Justizministerium, Herr Dr Hartmann geäußert, zwar nicht im Ausschuß, sondern in der Presse, und der Vertreter des Ministeriums des Äußern. Interessant war, daß jeder der Herren etwas anderes gesprochen hat, daß ein Widerspruch bestand in den Äußerungen des Vertreters des Ministeriums des Äußeren und in denen des Vertreters des Justizministeriums. Keines der Ministerien wollte an der lex Cyrill die Schuld haben. Es ist begreiflich, denn die lex Cyrill ist nicht nur ein ausgewachsener Skandal, sondern sie ist auch eine ausgewachsene Blamage für jene Herren Juristen, die diesen Zusatz zu dem Fideikommißgesetz ausgearbeitet haben. Denn sie haben sich dadurch blamiert, daß sie diesen Zusatz dem österreichischen Gesetz angepaßt haben, das hier nicht zur Geltung kommt, und es verabsäumt haben, in Betracht zu ziehen, daß hierbei das ungarische Gesetz in Betracht kommt. Was uns aber am meisten interessiert, ist, wie es überhaupt zu einer solchen Antragstellung kommen konnte und wer derjenige war, der diese Antragstellung herbeigeführt hat. Ich will den Herren die Verhandlungen vom 26. Juni 1924 ins Gedächtnis zurückrufen. Damals wurde dieser Punkt von der Tagesordnung zurückgestellt, während man über andere Punkte verhandelte, beriet die Pìtka darüber. Es wurde weder im Verfassungsausschuß, noch im Sukomitée des Ausschusses über diesen Zusatz verhandelt, sondern wieder im Nebenparlament und dieses hat diesen Zusatzantrag in die gesetzgebende Körperschaft eingeschmuggelt. Wir wollen aber nicht nur Aufklärung, ob Bobek, ob das Ministerium des Äußern oder das Justizministerium diesen Zusatzantrag herbeigeführt und verfaßt haben, sondern was uns interessiert, ist, warum der bisherige Untersuchungsrichter abgesetzt wurde, warum man den Staatsanwalt ausgewechselt und einen anderen Staatsanwalt mit dieser Angelegenheit betraut hat. Wenn der Untersuchungsrichter schon überbürdet war, warum hat man ihm nicht die anderen Agenden abgenommen und ihm die Untersuchung in der lex Cyrill weiter belassen? In jedem anderen Staate würde sich der Minister bereit finden, auf diese dezidierten Fragen zu antworten. Wir hier sind nicht imstande, dies zu erzielen. Wir haben in den Zeitungen gelesen, daß sich der Herr Justizminister die Akten geben ließ, um dieselben zu studieren. Es genügt uns nicht, wenn der Justizminister die Akten liest, sondern wir möchten von ihm Aufklärung darüber haben, was er in den Akten gefunden hat. In jedem anderen Staate würde der Justizminister ins Parlament kommen und über eine Affäre, die so viel Staub aufgewirbelt hat, der gesetzgebenden Körperschaft Bericht erstatten. Wenn dies dem Herrn Justizminister Schwierigkeiten bereiten sollte, wir haben nichts dagegen, wenn er seinen Sektionschef mit dieser Aufgabe betraut. Uns würde auch dies genügen, aber Aufklärung wollen wir haben, über das, was ist. In jedem anderen Staate, in dem solche Angriffe erhoben würden, wie gegen den derzeitigen Schulminister Dr Hodža, würde es der Minister für notwendig erachten, vor die gesetzgebende Körperschaft zu treten und derselben klaren Wein einzuschenken. In keinem anderen Staate würde ein Minister in eine solche Affäre einbezogen werden können, ohne daß der Vertreter der Regierung es für notwendig erachten würde, der gesetzgebenden Körperschaft Rede und Antwort zu stehen. Es ist eine Mißachtung der gesetzgebenden Körperschaft und ihrer Rechte, daß man es bisher nicht für notwendig gefunden hat, aus freien Stücken heraus vor das Plenum zu treten und Aufklärung zu geben. Ohne ein Aufforderung abzuwarten, wären die Herren verpflichtet gewesen, aus freiem Willen dem Parlamente Rede und Antwort zu stehen.

Wenn Sie das alles ins Auge fassen, insbesondere berücksichtigen, daß es sich bei der Budgetverhandlung nicht nur darum handelt, die einzelnen Ziffern des Voranschlages zu überprüfen und festzustellen, ob man mit den einzelnen Posten einverstanden sein könne, sondern daß mit der Bewilligung des Voranschlages auch eine Vertrauenskundgebung für die Regierung verbunden ist, werden Sie begreifen, daß wir für eine solche Vertrauenskundgebung nicht zu haben sind und daß wir gegen das Budget stimmen, nicht nur weil wir mit dem Inhalte desselben nicht einverstanden sind, sondern weil wir durch diese unsere Handlung der Regierung das Mißtrauen aussprechen wollen. (Souhlas nìm. soc. demokratických poslancù.)

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP