Pøeklad ad II./5337.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphenwesen

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Czech und Genossen

wegen Verletzung des Briefgeheimnisses (Druck 5201/III).

Wenn das in der Interpellation erwähnte Schreiben nicht zugestellt wurde, so kann dies nicht als ein Mangel angesehen werden, weil dieser Vorgang durch das geltende Gesetz vom 14. April 1920, S. d. G. u. V. Nr. 266, über die Bezeichnungen der Städte, Gemeinden, Ortschaften und Gassen begründet ist.

Die amtliche Öffnung dieses Schreibens durch die Postablage in Prag war unrichtig, und ich habe Veranlassung getroffen, daß sich ähnliche Vorfälle nicht widerholen.

Prag, am 26. August 1925.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:

Dr. Franke m. p.

 

Pøeklad ad III./5337.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Radda und Genossen

betreffend die Übergriffe der politischen Bezirksverwaltung in Nikolsburg (Druck 5133/I).

Die politische Bezirksverwaltung in Nikolsburg hat festgestellt, daß in der Sitzung der Gemeindevertretung in Eisburg vom 12. Feber 1925, in welcher der Antrag auf Ankauf einer Staatsflage zur Ausschmückung der Ratsstube abgelehnt wurde, an der Abstimmung ein Mitglied der Gemeindevertretung teilgenommen hat, welches - wie nachträglich erhoben wurde - nicht èechoslovakischer Staatsbürger war, und daß auf seine Abregung der erwähnte Antrag abgelehnt worden ist. Die politische Bezirksverwaltung hat daher mit schriftlichen Auftrage dem Gemeindevorsteher von Eisgrub aufgetragen, eine Sitzung der Gemeindevertretung mit der den Antrag auf Anschaffung einer Staatsflagge zur Ausschmückung der Ratsstube enthaltenden Tagesordnung einzuberufen, ferner die Verwunderung der politischen Bezirksverwaltung auszusprechen, daß seitens der Gemeindevertretung in der Sitzung vom 12. Feber 1925 der Antrag auf Anschaffung einer Staatsflagge hat abgelehnt werden können, sowie über den Gegenstand namentlich abstimmen zu lassen, und das Ergebnis der Abstimmung mit der Abschrift des Protokolls über die Sitzung der Gemeindevertretung der Bezirksverwaltung vorzulegen.

Die politische Bezirksverwaltung hat hiedurch keine Ungesetzlichkeit begangen, denn ihr steht als der Aufsichtsbehörde nach § 40, Abs. 3, der Gemeindeordnung das Recht zu, der Gemeindevertretung die Verhandlung und Abstimmung über einen bestimmten Gegenstand aufzutragen. Die politische Bezirksverwaltung hat allerdings nicht das Recht, anzuordnen auf welche Weise die Abstimmung vorzunehmen ist; da aber nach § 45, Abs. 3, der Gemeindeordnung die Abstimmung mündlich erfolgt, wurde auch in dieser Richtung das Gesetz nicht verletzt.

Es besteht somit kein Grund, die in der Interpellation verlangten Maßnahmen zu treffen.

Prag, am 16. Juli 1925.

Der Minister des Innern:

J. Malypetr m. p.

 

Pøeklad ad IV./5337.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Hanreich und Genossen

wegen Zrücksetzung deutscher Gemeinden bei der Durchführung der Bodenreform (Druck 5211/XI).

Ein Teil des Dammes längs des Thayaflusses wurdem soweit derslbe der Herrschaft Nikolsburg gehörte, an die kleinen Landwirte aus Schakwitz abverkauft.

Im Hinblick darauf, daß an dem gegenwärtigen Stande des Dammes nichts geändert werden wird, and daß Vorsorge getroffen wurde, daß derslbe auch weiterhin im ordentlichen Zustande gehalten werde, sind die Befürchtungen der Gemeinde Tracht, wie sie in der Interpellation angeführt sind, gegenstandslos.

Prag, am 4. September 1925.

Der Vorsitzende der Regierung:

Švehla m. p.

 

Pøeklad ad V./5337.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphenwesen

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. Kallina und Genossen

in Angelegenheit der durch die Einstellung èechisch-chauvinistischer Briefträger beim Karlsbader Postamte eingerissenen, eines Weltkurortes unwürdigen Zustände (Druck 5154/VII).

Nachdem ich die Angelegenheit der Nichtzustellung der aus Heinrichsgrün an die "Jugendgemeinde des Bundes der Deutschen i. B." in Karlsbad gesandten Postkarte habe untersuchen lassen, habe ich wahrgenommen, daß alle Postbediensteten, die mit der Karte in Karlsbad zu tun hatten, deutschen Nationalität waren.

Es kann daher nicht behauptet werden, daß die Zurücksendung der Karte aus chauvinistischen Gründen erfolgt wäre.

Der Verein "Jugendgemeinde des Bundes der Deutschen i. B." in Karlsbad ist polizeilich nicht gemeldet und hat dem Postamte in Karlsbad auch seine Vertreter nicht zur Kenntnis gebracht.

Der verein "Bund der Deutschen" in Karlsbad ist den lokalen Zustellern gut bekannt und der Zusteller, der diesem Verein die Briefsendungen zustellt, und der ebenfalls deutscher Nationalität ist, hat die an die "Jugendgemeinde" adressierte Karte deshalb nicht zur Zustellung übernommen, weil ihm der Vertreter des Vereines "Bund der Deutschen i. B." ersucht hate, ihm bloß Sendungen mit der Adresse "Männerortsgruppe des Bundes der Deutschen i. B." zuzustellen.

Die Bediensteten, welche an der Zustellung der Postkarte beteiligt waren behaupteten, daß falls ursprünglich bereits die nähere Bezeichnung "zu Handen des Herrn E. Moll" auf der Karte vorhanden war, sie dies übersehen haben.

Ich habe daher den unterstellten Ämtern aufgetragen, größere Sorgfalt bei der Feststellung der Adressaten der zur Zustellung eingelangten Briefsendungen anzuwenden.

Ich habe aber keinen Anlaß gefunden, gegen die dem Postamte in Karlsbad zugeteilten Bediensteten èechoslovakischer Nationalität einzuschreiten; ich habe auch konstatiert, daß es bei diesem Amte zu einer systematischen Entlassung von Postbediensteten deutscher Nationalität aus dem Dienste un zu deren Ersetzung durch Bedienstete èechoslovakischer Nationalität auf Kosten der entlassenen Bediensteten und zum Schaden des geordneten Dienstvollzuges nicht gekommen ist, und ich konstatiere in Gegenteil, daß das Postamt in Karlsbad, hiezu emächtigt, für die Zeit des Bedarfes in der Badesaison 20 Kräfte der Ortseinwohner von Karlsbad in den Dienst aufgenommen hat, die alle deutscher Nationalität, allerdings aber wenigstens teilweise der Staatsprache mächtig sind.

Prag, am 28. Juli 1925.

Dre Minister für Post- und Telegraphenwesen:

Dr. Franke m. p.

 

Pøeklad ad IX./5337.

Antwort

des Ministers für auswärtige Angelegenheiten

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

in Angelegenheit der Verhältnisse beim "Völkerbund" (Druck 5154/I).

Der in der Interpellation angeführte Artikel der "New Yorker Staatszeitung" ist mit durchsichtiger Tendenz geschieben und entstellt die Verhältnisse beim Völkerbunde. Aus diesem Grunde blieb er, wie die Interpellation selbst anführt, von der europäischen Presse unbeachtet, und ich erachte es nicht als zweckmäßig, mich mit den im Artikel angeführten Einzelheiten meritorisch zu befassen.

Im übrigen hatte ich bereits oftmals Gelegenheit, über die vielseitige und fruchtbare Tätigkeit des Völkerbundes und über die Verhältnisse in dieser Institution sowohl im Plenum des Abgeordnetenhauses als auch in den zuständigen Parlamentsausschüssen Bericht zu erstatten.

Prag, am 16. Juli 1925.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten:

Dr. E. Beneš m. p.

 

Pøeklad ad X./5337.

Antwort

des Ministers des Äußern

auf die Interpellation des Abg. Dr. Lodgman und Genossen

betreffend den Zusammenhang zwischen dem russischen Goldschatz und den Legionären (Druck 5211/IV).

Der Artikel in Nummer 11 der Zeitschrift "Osteuropäische Korrespondenz" vom 5. Mai 1925 beruht auf einer unrichtigen Information.

Die Beziehung zwischen den ehemaligen russischen Legionären und dem russischen Goldschatz ist laut authentischen Quellen die nachstehende:

Die Überführung des russischen Goldschatzes nach Kasan geschah gemäß Auftrag der Regierung der Volkskommissäre (nicht der zarischen Regierung) zu Beginn des Jahres 1918 im Laufe der Friedensverhandlungen in Brest Litovsk, als die Vertreter des Rates der Volkskommissäre sich weigerten, die Forderungen des deutschen Oberkommandos anzunehmen und dieses daher drohte, in das innere Rußland vorzudringen. Die inzwischen na der Wolga gebildete Regierung des allrussischen verfassunggebenden Landtags bemächtigte sich am 6. August 1918 Kasans und überfrührte den Goldschatz nach Samara. An der Überführung des Schatzes und seiner Überwachtung nahmen sowohl in Kasan, als auch in Samara ausschließlich russische Beamte und russische Abteilungen teil. Jedoch schon im September 1918 wurde die Lage in Samara unsicher, und die Samarer Regierung gab Auftrag, den Goldschatz nach Ufa zu evakuiren Auch da besorgten die ganze Überführung ständig Russen unter Aufsicht einer russischen Wache, die auch während der Fahrt die Waggons mit dem Golde begleitete.

In Ufa bildete sich im September 1918 eine provisorische allrussische Regierung, die sich an die politische Leitung der èechoslovakischen Armee mit dem Ersuchen um militärischen Schutz für den Goldschatz wandte, der nach Èeljabinsk weiter überführt werden sollte. Dem Ansuchen wurde entsprochen den Waggons mit dem Golde eine èechoslovakische Wache als äußere militärische Deckung beigegeben; die Waggons blieben hiebei mit den Siegeln von Samara versiegelt und unter Aufsicht von Beamten der samarischen Regierung und der Staatsbank, welche den Goldschatz schon von Kasan her begleiteten. Auch die Verfügung über den Schatz blieb weiterhin durchaus in den Händen der russischen Regierungsorgane. Das Gold wurde in Èeljabinsk in die Betonkeller des staatlichen Elevators deponiert.

Die provisorische allrussische Regierung (das Direktoriun) wählte zu diesem Sitze Omsk und ihr Finanzministr Ivan Michajlov ordnete in der zweiten Hälfte Oktober die Überführung des Goldschatzes nach Omsk an Auch in diesem Falle wurde die èechoslovakische Armee um Gewährung des äußeren militärischen Schutzes ersucht, welcher wegfiel, als das Gold in Omsk unter großen Sicherheitsmaßnahmen aus den Waggons in die Stadt überführt war.

Hiemit hörte jede äußere Beziehung der èechoslovakischen Armee zu dem Goldschatze welcher Art immer auf, die bei dieser Armee in Erfüllung des Ansuchens der Vertreter der russischen Regierungen für kurze Zeit bestanden hatte.

In der zweiten Hälfte November 1918 fand in Omsk ein staatlicher Umsturz statt, durch welchen das allrussische Direktorium gewaltsam beseitigt und die Diktatur des Admiral Kolèak eingesetzt wurde, in deren hand auch der Goldschatz fiel.

Die ganze Zeit über, während welcher dieser Schatz in den Händen des Admiral Kolèak stand, lag keinerlei auch nur äußere Beziehung zwischen der èechoslovakischen Armee und dem russischen Goldschatz vor.

Im Jahre 1919 wurde der Admiral Kolèak zum weiteren Rückzug nach Osten in geleit von einigen Waggons genötigt, in deren einem er den Goldschatz mittführte. Während des Weges fand im Dezember 1919 auf der Station Nižnìudinsk ein von dem sogenannten Politischen Zentrum verursachter Regierungsumsturz statt, und dem Schatze drohte von den Aufständischen Gefahr. Deshalb wurde in der Sitzung der Verbündetenkommissäre der Großmächte (Vertreter Amerikas, Englands, Frankreichs und Japans) in Irkutsk am 1. Jänner 1920 entschieden, daß der Goldschatz unter dem Schutz der verbündeten Armee genommen werden und nach Vladivostok gebracht werden soll, wo er so lange zu bleiben hätte, bis dei verbündeten Regierungen im Einvernehmen mit den Vertreten der russischen Regierung über dessen endgültige Bestimmung entsprechieden haben werden. Der Schatz wurde laut Protokoll der staatlichen Kontrolle vom 4. Jänner 1920 unter den Schutz der verbündeten Armee gestellt, zu denen neben èechoslovakischen Abteilungen von Russen und anderen Nationalitän gehörten. Bei der Übergabe des Schatzes waren russische Beamte, Vertreter der Staatskontrolle und zugezogene Vertreter der Ortsbevölkerung anwesend. Bei den Waggons wurde die Unverletzheit der alten, von den russischen Behörden in Omsk angebrachten Plomben konstatiert, neue Plomben von dem Kommando der verbündeten Armeen beigegeben, und bei der als Stichprobe vorgenommenen genaueren Revision zwei Waggons wurde festgestellt, daß die Zahl der Kistchen und Säckchen mit dem darin befindlichen Golde, mit der im Akt der Staatskontrolle in Omsk angegebenen Zahl übereinstimmt. Zum Waggon mit dem Golde wurde sodann gemäß Entschließung der Kommissäre der Großmächte eine Verbündetenwache, bestehend aus Abteilungen jener Nationen die sich dort befanden, beigestellt. Ohne diesen Schutz würde wahrscheinlich das Gold gestohlen worden sein, wie die Fälle von Beraubungsversuchen des Schatzes durch fremde Elemente während des Transportes und des Diebstahl von 13 Goldkistchen auf der Station Tyre zur Zeit der Begleitung des Goldtransportes durch die russische Wache beweisen, über welchen Fall bezügliche Protokolle aufgenommen wurden.

Im weiteren Verlaufe der militärischen und politischen Situation wurde, da namentlich die letztere sich ununterbrochen umgestaltete, unter Zustimmung des Oberkommandos der verbündeten Armeen am 7. Feber 1920 ein Übereinkommen getroffen, nach dessen 6. Punkt das Gold dem Vollzugsausschusse in Irkutsk bei der Abfahrt desletzten èechoslovakischen Militärzuges aus Irkutsk ausgefolgt werden sollte.

Die Übernahme des Goldes erfolgte in Gegenwart einer besonderen genischten Kommission vom 26. Feber bis zum 1. März 1920, worüber täglich besondere Protokolle verlaßt und von allen Mitgliedern der Kommission unterschrieben wurden. In dem zusammenfassenden Akt vom 1. März 1920 wurden nun nachstehende Ergebnisse der Übernahme festgestellt: Die Zahl der Säcke stimmt mit der im Akt der Staatskontrolle vom 4. Jänner 1920 angegebenen Ziffer überein, die Zahl der Kistchen ist um die auf der Station Tyre gestohlenen 13 verringert. bei der Durchsicht der Kisten mit Gold zeigte sich, daß eine gewisse Zahl von ihnen Sprünge und bechädigte Siegel hat; die Kommission erklärte dies durch die mehrfachen Überwägungen und Umladungen des Goldes und fügt die Ansicht des Oberkassiers der Staatsbank N. P. Kulabko bei, daß dies zufolge der Öffnung der Kisten in Omsk bei der Beglaubigung geschehen sei. Ein verlust von Münzen und überhaupt des Goldes aus den Kisten bei der Umladung wurde nicht festgestellt. Die Revision der Goldsäcke zeigte, daß sie teilweise beschädigt sind, offenbar unter dem Einfluß des Temperaturwechsels und ungünstiger Verladungsbedingungen. Ein Verlust von Münzen aus den Säcken während der Umladung wurde nicht bemerkt, den einen Fall ausgenommen, daß ein Sack bei der Umladung zerriß und das Geld aus demselben ausgeschüttel wurde.

Am gleichen Tage ist sodann auch ein von derselben Kommission verlaßter und gefertigten Schlußakt datiert, nachstehenden Inhalts: Im Hinblick auf den Abmarsch der èechoslovakischen Armee aus Irkutsk hat die Kommission gemäß ihrem Beschlusse vom 26. Feber von der gemischten Schutzwehr alle Waggons mit russischem Golde übernommen und zwar 10 amerikanische Waggons (bis auf einen mit 520 Kistchen oder Säckchen) und 8 gewähnlichen Lastwagen zu 220 - 260, im ganzen 5.143 Kistchen und 1678 Säckchen mit Gold. Die Plomben und Waggons sind in Ordnung befunden worden, die Bedeckung übernahm eine russische Abteilung, die 7. Kompagnie des Sovìtschutzregimentes in Irkutsk. Gleichzeitig zog von den Goldwaggons die letzte èechoslovakische Bedeckung ab, welche aus der 2. Maschinengewehrkompagnie des 10. Regimentes bestand. Der letzte èechoslovakische Zug (Maschinengewehrbatailon des 10. Regimentes) fuhr am selben Tage von der Station Irkutsk um 19 Uhr ab.

Durch diese authentischen Belege ist die Invektive der Zeitschrift "Osteuropäische Korrespondenz" gegen die èechoslovakische Armee in Sibirien widerlegt Ähnliche Invektiven waren im Londoner Tagblatt "The Economist" vom 30. Mai 1925 enthalten, der in der Folge die Insinuation des Verfassers des Artikels auf das richtige Maß zurückführte und eine Aufklärung der Legiobank darüber veröffentlichte. auf welche Weise das Kapital dieser Bank gebildet wurde.

Prag, den 24. August 1925.

Der Minister des Äußern:

Dr. Beneš m. p.

 

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