Linsdorf (Senftenberg) 6 deutsche Kinder, 5 Kinder aus Mischehen, 11 Kinder èechisch, davon 4 Kinder einer zugewanderten èechischen Familie, deren Vater schon gestorben ist (Filip).

Deutsche Kinder:

Effenberger Anton,

Fischer Emil,

Langer Anton,

Maly Karl,

Vogel Valentin,

Kaufmann Agnes.

Kinder aus Mischehen:

Èernohous Karl, Mutter deutsch,

Kaschka Agnes, Mutter deutsch,

Nožka Rudolf, Mutter deutsch,

Fogl Josef, Mutter deutsch,

Fogl Marie, Mutter deutsch.

Wichstadtl (Senftenberg) 4 deutsche Kinder, 2 aus gemischten Ehen, 12 èechische Kinder.

Deutsche Kinder:

Hordler Rudolf,

Bannen Gertrud.

Netuschil Alfred,

Rücker Franz.

Kinder aus Mischehen:

Albel Anna, Vater deutsch,

Køivohlavek Josef, Mutter deutsch.

Haselbach (Taus) 37 deutsche Kinder, 8 aus gemischten Ehen, 1 èechisches Kind:

Deutsche Kinder:

Letz Richard,

Kreutinger Barbara,

Schober Marie,

Fellner Marie,

Irber Vinzenz,

Fladerer Adolf,

Herbig Robert,

Lang Barbara,

Lang Anna,

Wagner Stephanie,

Gerl Konrad,

Wagner Georg,

Ring Rudolf,

Geiger Margareta,

Kumschir Theresia,

Geiger Karl,

Geiger Marie,

Wirth Theresia,

Pelz Anna,

Glasauer Anna,

Glasauer Barbara,

Knopf Ida,

Koch Franz,

Frei Karl,

Klein Marie,

Schöpfer Anna,

Schröpfer Franz,

Klein Siegfried

Ascherl Ernestine,

Pilmeier Therese,

Prechtl Barbara,

Torteer Amalia.

Riess Johan,

Wirth Franziska,

Böhm Marie

Stengl Franz,

Ring Frietz.

Kinder aus Mischehen.

Riess Karl, Vater deutsch,

Riess Marie, Vater deutsch,

Riess Anton, Vater deutsch.

Tragl Franz, Vater deutsch,

Herbrich Heinrich, Vater deutsch,

Machata Ferdinand, Mutter deutsch,

Zurek Katharina, Mutter deutsch.

Dvorak Johann, Mutter deutsch.

Es wurde also dortselbst für ein einziges èechisches Kind sogar eine 2klassige èechische Minderheitsschule errichtet.

Tepl 8 deutsche Kinder, 2 èechische Kinder:

Deutsche Kinder:

Wohlrab Karl, Vater Briefträger,

Wohlrab Marie, Vater Briefträger,

Pimpl Marianne, Vater Briefträger,

Reich Emma,

Plescher Anna,

Plescher Karl,

Plescher Theresia,

Harnisch Karl.

Èechische Kinder:

Lepiè Johann und

Lepic Henriette (Vater Evidenzkapitän gestorben die Mutter will nach Pilsen übersiedele, wurde aber zum Verbleib verhalten, damit wenigstens 2 èech. Kinder für die Schule da sind).

Bensen (Tetschen) 31 deutsche Kinder, 6 aus gemischten Ehen, 5 èechische Kinder.

Deutsche Kinder:

Fürtig Ernst,

Fürtig Hilda,

Grüsel Marieane,

Grüssel Josef,

Glässner Hermann.

Rollinger Alfred,

Werner Wilhelm,

Querka Elfrieda,

Mildner Gertrud,

Ulbrich Leopold,

Jahnel Irene,

Portsch Josef,

Steinsberg Friedrich,

Parsche Emil,

Parsche Heinrich,

Thürme Rudolf,

Knechtl Richard

Weigl Otto,

Frind Marie,

Führer Hedwig,

Weber

Flietel Martha.

Bittner Friedrich.

Riedel Alfred,

Steinemayer Johann,

Böhm Otto.

Jahnel Ernst,

Worzfeld Oskar,

Gulich Franz.

Preiss,

Schollmann.

Kinder aus Mischehen:

Jahnel Marie, Vater deutsch,

Ptaèek Olga, Mutter deutsch,

Danihelka Aloisia, Mutter deutsch,

Danihelka Franz, Mutter deutsch,

Sajskrämid Franz, Mutter deutsch,

Pletka.

Kreibitz (Warnsdorf) 14 deutsche Kinder, 13 aus gemischten Ehen, 15 èechische Kinder.

Deutsche Kinder:

Hölzel Marie,

Worm Anna,

Mitscherling Marie,

Machek Erich,

Liebsch Alfred,

Richter Rudolf,

Krahl Gustav

Weihrauch Gustav.

Richter Karl,

Worm Richard,

Frind Josef,

Hackel Josef,

Strobach Josef.

Christof Franz.

Kinder aus Mischehen:

Fork Emilie, Mutter deutsch,

Fork Franziska, Mutter deutsch,

Cuc Anna, Mutter deutsch,

Kopetzky Marie, Mutter deutsch,

Gallina Marie, Mutter deutsch,

Cuc Marie, Mutter deutsch,

Štepan Josef, Mutter deutsch,

Dvoøak Franz, Mutter deutsch,

Vlastník Emanuel, Mutter deutsch,

Nittel Rudolf, Mutter deutsch,

Fork Franz, Mutter deutsch,

Hausdorf Franz, Mutter deutsch,

Svoboda Martin, Mutter deutsch.

Dieses Verzeichnis liesse sich noch beliebig erweitern. So wird z. B: die èechische Minderheitsvolksschule in

Gesen (Klattau) von 11 deutschen und nur von 9 èechischen Kindern besucht, trotzdem in unmittelbarer Nachbarschaft die èechische Volksschule in Czachrau besteht.

In Heumoth (Neuhaus) sind von 20 Kindern der èechischen Minderheitsvolksschule 8 nachweisbar deutsch.

Eine einwandfreie Ueberprüfung würde den Gesuch deutscher Kinder wohl in fast jeder bestehenden èechischen Minderheitsschule nachweisen.

Die Hauptursache für diese unerhörte Erscheinung ist die konstante Werbung durch èechische Agitatoren, welche sich geschickt den Wunsch der deutschen Bevölkerung, dass ihre Kinder èechisch lernen, zunutze machen. Hiefür gibt es viele Beweise, welche übrigens dem Schulministerium in speziellen Interpellationen zur Kenntnis gebracht wurden, ohne dass darauf eine Antwort erfolgt wäre. Diese Agitation vermag sich unter der Aegide der Behörden frei auszuleben, ohne mit den Paragraphen des Schutzgesetzes in Konflikt zu geraten, während deutscherseits jeder Versuch, den Entgang der Kinder an deutschen Schulen zu verhindern, mit allen Mitteln disziplinärer und strafgesetzlicher Art verfolgt wird. Unterstützend in dieser Hinsicht wirkt auch die Nichtbewilligung der Einführung des unverbindlichen èechischen Sprachunterrichtes an deutschen Schulen, welcher von den Schulen und Landesbehörden immer bedeutende Schwierigkeiten bereitet werden. Das Ministerium geht hier mit voller Absicht vor. Da es bekannt ist, dass es heute nach sechsjähriger Wirksamkeit des Minderheitsschulerrichtungsgesetzes vom 3. April 1919, Nr. 189 S. d. G. u. V. in der ganzen Republik keine Gemeinde mehr gibt, wo bei Vorhandensein von 40 èechischen Kindern noch keine èechische Volksschule besteht, müssen eben deutsche Kinder für diese zu errichtende Schule gewonnen werden. Das ermöglicht einerseits die Ausbreitung des èechischen Elementes in den deutschen Gemeinden und anderseits die Schwächung der deutschen Schulen durch den Entzug von Kindern, welche dadurch zur Auflassung oder Reduzierung reif gemacht werden, was beides im bekannten Plan der èechischen Schulpolitik liegt. Die weiteren nicht in unserer Bevölkerung selbst liegenden Gründe sind der wirtschaftliche und politische Druck, der sich in erster Linie bei den Staatsangestellten, besonders bei den Eisenbahnangestellten auswirkt. Nicht zuletzt die vollständig unentgeltliche Beistellung der Lehr- und Lernmittel in den èechischen Minderheitsschulen, sowie ausreichende aus Staatsmitteln bezahlte und daher leicht zu deckende Beschenkung der Kinder mit Kleidungsstücken. Die einseitige Bevorzugung der èechischen Minderheitsschulen in dieser Beziehung ist durch nichts zu rechtfertigen.

Alle diese Umstände vermochten den heute schon ins Unerträgliche gesteigerten Besuch deutscher Kinder in èechischen Minderheitsschulen herbeizuführen, welcher in Wahrheit ein vollständig ungesetzlicher Zustand ist. Die nach § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919, Nr. 189 Slg. d. G. u. V. errichteten Minderheitsschulen sind nach der klaren Fassung des Gesetzes solche Schulen, welche für eine ganz bestimmte Nationalität errichtet werden, und daher auch nur von den Kindern dieser Nation besucht werden können. Der § 1 dieses Gesetzes sagt: Eine öffentliche allgemeine Volksschule kann in jeder Gemeinde errichtet werden, in welcher sich nach einem dreijährigen Durchschnitt mindestens 40 schulpflichtige Kinder befinden, wenn in der Schulgemeinde keine öffentliche Schule mit der Unterrichtssprache besteht, welche die Muttersprache dieser Kinder ist. Die Unterrichtssprache einer solchen Volksschule muss mit der Muttersprache der betreffenden Kinder identisch sein. Daraus geht hervor, dass für die Errichtung einer solchen Minderheitsschule nur die Kinder der betreffenden Muttersprache in Betracht gezogen werden können und dass diese Minderheitsschulen also nur für die Kinder jener Muttersprache bestimmt sind und nur von diesen besucht werden dürfen, welche mit der Unterrichtssprache der Schule übereinstimmen. Die Kinder einer anderen Nation sind sohin vom Besuch derartiger Schulen gesetzlich ausgeschlossen.

Das Gesetz selbst erklärt daher die Minderheitsschulen als für eine ganz bestimmte Nationalität qualifizierte Schulen, welche Qualifizierung imstande ist, das ansonsten mit Ausnahme von Mähren in der Republik geltende Elternrecht, den Besuch der Schule durch ihre Kinder frei zu bestimmen, auszuschalten, bezw. welche sogar dieses Recht im gegebenen Falle gesetzlich ausschalten muss. Es besteht kein Zweifel, dass auch das Elternrecht an gewisse formale gesetzliche Voraussetzungen geknüpft war und ist, die es war nicht ausschalten, aber bestimmten allgemeinen Bedingungen unterwirft. Solche formale Bestimmungen enthalten alle Schalgesetze und beziehen sich diese auf das Schulpflichtige Alter, auf bestimmte Aufnahmsvoraussetzungen, auf grundsätzliche territoriale Grenzen, auf den Pflichtschulbesuch u. dgl. Es kann also das Elternrecht auch in dieser Beziehung als ein qualifiziertes bezeichnet werden. Es fragt sich nun, ob bei diesen formalen Einschränkungen auch die Nationalität eine Rolle spielt ob also der Besuch öffentlicher Volks- und Bürgerschulen hinsichtlich der Nationalität der Kinder irgend welcher Einschränkung unterworfen ist.

Bezüglich des früheren Zustandes muss diese Frage verneint werden, weil es damals nur eine Kategorie von Volks- und Bürgerschulen gab, nämlich die allgemeinen öffentlichen, auf Grund der Schulerrichtungsgesetze in den einzelnen Ländern errichteten Landesschulen, auch dann, wenn sie gemäss Artikel XIX des Staatsgrundgesetzes als Nationalitätenschulen errichtet wurden. Für diese Schule bestand ausnahmslos keine Beschränkung der Aufnahme. Jedes innerhalb des Schulsprengels wohnende schulpflichtige Kind musste aufgenommen werden, ohne Rücksicht auf die Nationalität und Abstammung. Einen gesetzlichen Begriff der Nationalitätenschulen gab es nicht. Diese Schulen waren gleichbedeutend mit den übrigen öffentlichen Landesschulen und unterschieden sich nur im einzelnen Falle durch die Unterrichtssprache von der Schule der Majorität.

Heute nach der Erlassung des Gesetzes vom 3. April 1919, Nr. 189 Slg. d. G. u. V. und vom 9. April 1920, Nr. 292 Slg. d. G. u. V. sind die Verhältnisse ganz anders, weil neben die alte Kategorie der öffentlichen Landesschulen die Kategorie der gesetzlich anerkannten Minderheitsschulen getreten sind, welche nach dem oben Gesagten Schulen sind, welche für eine bestimmte Nationalität qualifiziert sind. In diesem Falle mass also auch die Nationalität, als das Ausschlaggebende für eine Minderheitsschule, auf die formale Einschränkung des Elternrechtes einen Einfluss ausüben. Es muss also bei sämtlichen heute bestehenden Minderheitsschulen das Elternrecht in dem Falle ausgeschlossen sein, wo die Muttersprache des Kindes mit der Unterrichtssprache der Minderheitsschule nicht übereinstimmt, denn es kann sich nur auf solche Schulen beziehen, welche nicht kraft ihrer gesetzlichen Errichtung für eine ganz bestimmte Nationalität qualifiziert worden sind.

Das Ergebnis dieser gesetzlichen und rechtlichen Betrachtung ist also, dass im Geltungsgebiet des Minderheitsschulgesetzes die èechischen Minderheitsschulen nicht von deutschen Kindern und umgekehrt die deutschen Minderheitsschulen nicht von èechischen Kindern besucht werden dürfen. Es dürfen also in Minderheitsschulen nur jene Kinder aufgenommen werden, deren Muttersprache mit der Unterrichtssprache identisch ist.

Nach all dem Gesagten steht unzweifelhaft fest, dass die èechische Minderheitsschulen nur zur Unterrichtung jener Kinder bestimmt sind, deren èechische Nationalität unzweifelhaft feststeht, und dass der Besuch dieser Schulen durch Kinder anderer Nationalität dem Wesen der Minderheitsschulen widerspricht. Trotzdem ist der Besuch der èechischen Minderheitsschulen durch deutsche Kinder, wie oben in einzelnen Fällen nachgewiesen ist, ein ungeheurer. Auf èechischer Seite dagegen wird streng darauf gesehen, dass keine èechischen Kinder eine deutsche Schäle besuchen. Den deutschen Privatvolksschulen ist bei sonstiger Schliessung die Aufnahme nichtdeutscher Kinder untersagt worden. Den deutschen Kindern des Hultschiner Ländchens wird der deutsche häusliche Privatunterricht sowie der Besuch benachbarter deutscher Schulen, der mangels des Bestehens einer öffentlichen deutschen Schule dortselbst notwendig war, verboten. In Schlesien, wo ein Reklamationsverfahren gesetzlich nicht anerkannt ist, werden deutsche Kinder aus den deutschen Volksschulen herausreklamiert und mittels behördlicher Erkenntnisse in èechische Schulen gezwungen. In Mähren ist die fälschliche Reklamation deutscher Kinder eine Plage der Bevölkerung geworden und konnte erst durch zahlreiche günstige Erkenntnisse des Obersten Verwaltungsgerichtes in geregeltere Bahnen gelenkt werden. Die deutschen Ansuchen um Errichtung von Minderheitsschulen werden jahrelang durch das Ministerium hinausgezogen, da eingehende Untersuchungen über die Nationalität der für diese Schulen in Betracht kommenden Kinder durchgeführt werden mussten. In Böhmen aber darf schrankenlos sogar mit der Unterstützung der Behörden die Agitation unter den deutschen Kindern zum Besuche èechischer Minderheitsschulen betrieben werden und wird dieser Besuch ohne Rücksicht auf die entgegenstehenden gesetzlichen Vorschriften geduldet und gefördert. So wird unter dem Schutze der Regierung auf eine offenkundige Weise die verfassungsrechtlich verpönte Entnationalisierung gewaltsam und auf Schleichwegen ins Werk gesetzt.

Die Unterfertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur:

1. Wie rechtfertigt er den, den ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen widersprechenden Besuch deutscher Kinder in èechischen Minderheitsschulen, welcher auch nach der Rechtsanschauung des Obersten Verwaltungsgerichtes mit dem verfassungsmässig festgelegten Grundsatze, dass jedes Kind in die Schule seiner Nationalität gehört, nicht in Einklang zu bringen ist?

2. Ist er bereit, diesen ungesetzlichen Besuch allgemein zu untersagen und seine Organe anzuweisen, die Ausschulung der deutschen Kinder aus den èechischen Minderheitsschulen sowohl von Amtswegen wie auch über allfällige Reklamationsanträge deutscherseits sofort zu veranlassen?

Prag, am 12. März 1925.

Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfell, Simm, Dr. Kafka,

Sauer, Stenzl, J. Fischer, Kostka, Schälzky, Böhr, Heller, Budig, Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Mark, J. Mayer, Zierhut, Böllmann, Dr. Haureich, Windirsch, Pittinger, Scharnagl, Bobek, Schubert, Patzel, Knirsch, Wenzel, Ing. Jung, Dr. Brunar, Dr. Lehnen, Dr. Lodgman, Matzner, Dr. Keibl, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Radda.

Pùvodní znìní ad VIII./5089.

Interpellation

der Abgeordneten Schäfer, Hoffmann und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit des Besuches deutscher Kinder in èechischen Minderheitsschulen.

Wir haben bereits vor längerer Zeit und mehrfach das Ministerium auf den ungesetzlichen Zustand des Besuches deutscher Kinder in èechischen Minderheitsschulen aufmerksam gemacht, ohne dass uns diesbezüglich eine befriedigende Antwort zuteil geworden wäre. Im Gegenteil scheint das Ministerium unseren Angaben keinen Glauben schenken zu wollen. Wir haben daher durch eigene Bemühung Material zusammengetragen, welches die Tatsache des überaus zahlreichen Besuches deutscher Kinder in èechischen Minderheitsschulen einwandfrei zu beweisen im Stande ist und haben beschlossen, dieses Material dem Ministerium im öffentlichen Wege bekannt zu geben.

Des Erhebungen betrafen viele èechische Minderheitsschulen Böhmens, von welchen wir im folgenden 33 herausgreifen: Diese Schulen wurden insgesamt von 386 nachweisbar rein deutschen Kindern besucht, 199 Kinder stammen aus gemischten Ehen und nur 221 Kindern sind rein èechischer Nationalität. Im einzelnen wie folgt nach Schulbezirken geordnet:

Grosspriesen (Aussig). Die èechische Minderheitsschule ist von 14 deutschen Kindern besucht:

Winter Anna,

Richter Berta,

Müller Marie,

Dorn Anna,

Dorn Wenzel,

Dorn Margarete,

Lösel Adolf,

Elmerich Antonia,

Luh Elsa.

Katz Olga,

Katz Ernestine,

Tosche Anna,

Krolop Reinhold,

Hortig Adolf.

Hostau (Bischofteinitz). Die Minderheitsschule besuchen 10 Kinder deutscher Eltern, 10 Kinder aus gemischten Ehen, keine rein èechischen Kinder.

1. Kinder deutscher Eltern:

Häger Franziska,

Schmid Franz,

Schmid Josef,

Nasler Anna,

Walbert Marie,

Gerber Johann,

Hansowitz Franziska,

Hansowitz Josef,

Portner Josef,

Winkler Marie.

2. Kinder aus Mischehen:

Kühnl Anna, Vater deutsch,

Kühnl Maria, Vater deutsch,

Benesch Josef, Vater èech.,

Kulhanek Karoline, Vater èech.,

Sassmann Marie, Vater èech.,

Pans Andreas, Vater èech.,

Pans Elisabeth, Vater èech.,

Paul Teresia, Vater èech.,

Sokolik Albert, Vater èech., in and. Bez. zuständig,

Dvoøak Karl, Vater èech., in and. Bez. zuständig,

Metzling (Bischofteinitz) 6 deutsche Kinder, 4 èechische Kinder, 5 aus gemischten Ehen.

Deutsche Kinder:

Gaschnitz Georg,

Kumschier Karl,

Kumschier Johann,

Stockert Peter,

Wiesner Andreas,

Bämmerl Josef.

Kinder aus Mischehen:

Ubl Marie, Vater deutsch,

Øezaèek Johann, Mutter deutsch,

Rudal Marie, Mutter deutsch,

Schleiss Anna, Mutter deutsch,

Weber Josef, Mutter deutsch.

Ronsperg (Bischofteinitz) 40 deutsche, 4 èechische Kinder, 9 aus gemischten Ehen:

Deutsche Kinder:

Neudecker Wilhelmine,

Lang Frieda,

Lang Hermine,

Held Paula,

Reinl Anna,

Klier Marie,

Rewitzer Marie,

Selig Theresia,

Gröbner Josefa,

Potschak Josef

Benesch Josef,

Richter Karl,

Kraus Josef,

Benesch Cäcilia,

Benesch Elise,

Bühler Katharina,

Bühler Anna,

Rothmeier Franziska,

Willfahrt Kati,

Pechtl Elisabeth,

Benesch Marie,

Tauer Franziska

Theuerl Katharina,

Wild Barbara;

Schürer Margarete,

Pinkert Leo,

Reibenspies Wilhelmine,

Theis Jakob,

Wild Anton,

Sandhöfner Georg,

Ziegler Heinrich,

Selig Anton,

Rothmeier Franz,

Schrauf Johann,

Knödl Josef,

Pinkert Adolf,

Wenisch Johann,

März Franz,

Pechtl Karl,

Potschak Anton.

Kinder aus Mischehen:

Schrauf Marie, Vater deutsch,

Schrauf Josef, Vater deutsch,

Žaèek Johann, Mutter deutsch,

Christof Johann, Vater deutsch,

Christof Marie, Vater deutsch,

Žaèek Marie, Mutter deutsch,

Masopust Franz, Mutter deutsch,

Masopust Robert, Mutter deutsch,

Gleich Jaroslaus, Mutter deutsch.

Für diese 4 rein èechischen Kinder und 5 Kinder èechischer Väter wurde ein eigener Schulneubau mit einem Aufwand von über 1/2 Million Kè mit allem Komfort fertiggestellt. Für die deutschen Kinder wurde eigens der deutsche Unterricht eingeführt.

Drum (Böhm. Leipa)

1 deutsches Kind: Hoffmann Rudolf,

2 Kinder des Bahnarbeiters Maras, der eine deutsche Frau hat,

4 Kinder des èech. Stationsvorstandes Èerny, nach Drum versetzt,

1 Kind des èech. Bahnwächters Hromas, nach Drum versetzt,

Es wurde somit für 5 èechische, ins deutsche Gebiet verpflanzte Kinder eine eigene èechische Minderheitsschule errichtet.

Morgenthau (Böhm. Leipa) 4 deutsche Kinder, 8 èechische Kinder, 7 aus gemischten Ehen.

Deutsche Kinder:

Endler Martha,

Piegert Bertha,

Urban Marie,

Wondrak Heinrich.

Kinder aus Mischehen:

Havlin Anna,

Koten Hermine,

Koten Henriette,

Koten Josef,

Koten Rudolf,

Koten Karl,

Kováø Marie.

Pattersdorf (Deutschbrod) 11 Kinder aus Mischehen, 3 èechische, aber nicht in die Gemeinde zuständig, ausserdem 9 Kinder aus Termeshof.

Kinder aus Mischehen:

Ružièka Johann,

Ružièka Theresia,

Ružièka Marie,

Schenk Franz,

Schenk Josef,

Schenk Johann,

Stastnik Josef,

Stastnik Karl,

Holenda Johann,

Matena Marie,

Duben Franz.

Zwickau (Deutsch-Gabel) 15 deutsche Kinder, 2 Kinder aus Mischehen, 6 èechische Kinder.

Deutsche Kinder:

Hülle Gustav,

Ulrich Marie,

Pilz Josef,

Pilz Emilie,

Weidlich Elisabeth,

Gulich Hilda,

Ludwig Marie,

Metzner Theresia,

Dörder Friederike,

Klinger Rosa,

Kunert Berta,

Buder Anna,

Hoyer Hilda,

Pihan Elisabeth.

Schorsch Anna.

Kinder aus Mischehen:

Kekula Marta, Mutter deutsch,

Vesely Josef, Mutter deutsch.

Heindorf (Friedland) 9 deutsche, 16 èechische Kinder, 7 aus gemischten Ehen, 1 eines verstorbenen èechischen Vaters, dessen Mutter neuerlich, aber einen Deutschen geheiratet hat.

Deutsche Kinder:

Krause Adolf,

Bittner Marie,

Bittner Amalie,

Krause Elisabeth,

Krause Anna,

Beinlich Friederika,

Kaulfersch Marie,

Weisse Johanna,

Hanig Marta.

Kinder aus Mischehen:

Galler Johann, Mutter deutsch,

Matura Hilde, Mutter deutsch,

Klaban Johanna, Mutter deutsch,

Matura Hedwig, Mutter deutsch,

Klaban Hermine, Mutter deutsch,

Lindner Rudolf, Vater deutsch,

Vaclavik Marie, Vater deutsch,

Housa Franz.

Heinersdorf (Friedland) 5 rein deutsche Kinder, 11 aus gemischten Ehen, 3 èechische Kinder.

Deutsche Kinder:

Jäckel Rudolf,

Gotwald Josef,

Gotwald Karl,

Stejskal Hermine,

König Rosa.

Kinder aus Mischehen:

Gaubitz Edmund, Vater deutsch, Mutter Polin,

Gaubitz Johanna, Vater deutsch, Mutter Polin.

Gaubitz Anna, Vater deutsch, Mutter Polin,

Kapl Adolf, Mutter deutsch,

Kapl Anna, Mutter deutsch,

Kapl Franz, Mutter deutsch,

Košek Franz, Mutter deutsch,

Košek Marie, Mutter deutsch,

Košek Rudolf, Mutter deutsch,

Rozalek Herbert, Mutter deutsch.

Witkowitz (Hohenelbe, polit. Bez. Starkenbach), 5 deutsche Kinder, 6 aus gemischten Ehen, 14 èechische Kinder.

Deutsche Kinder:

Nüsser Eduard,

Hanusch Elsa,

Mewald Johann,

Franz Hedwig,

Cersovsky Rosa.

Kinder aus Mischehen:

Lukesch Anna, Vater deutsch,

Lukesch Anton, Vater deutsch,

Beranek Zdenka, Vater deutsch,

Udatny Sophie, Mutter deutsch,

Nowotny Wenzel, Mutter deutsch.

Nowotny Anton, Mutter deutsch.

Kaaden (Kaaden) 12 deutsche Kinder, 14 aus gemischten Ehen. Aus Kaaden besuchen insgesamt 47 Kinder die èechische Minderheitsschule, ca 40 aus dem übrigen Bezirke.

Deutsche Kinder:

Eben Eduard,

Folda Wenzel,

Folda Eduard,

Gahler Ferd. Ant.,

Liesler Josef,

Plefka Franz,

Schierl Anton,

Geissler Emma,

Hofmann Marie.

Kadanik Anna,

Kuèera Romana,

Senft Albine.


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