Pùvodní znìní ad III./4990.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Ministerpräsidenten

betreffend sprachenrechtliche Übergriffe der Eisenbahn- und Zollverwaltung.

In allen Angelegenheiten der Schleppbahnen gebrauchen die Staatsbahnen, wie erhoben nur die èechische Sprache. Auch die Rechnungen werden den Schleppbahnen bisher nur in èechischer Sprache ausgefertigt Schon des öfteren ist der Fall vorgekommen, daß den Schleppbahnbesitzern, welche eine Abschrift, bezw. Übersetzung der in èechischer Sprache verfertigten Schleppbahnrechnung verlangten, sei es in absichtlicher oder unabsichtlicher Unkenntnis der deutschen Sprache seitens einzelner Staatsbediensteter die Sistierung der Schleppbahnbeistellung angedroht wurde. Wiederholt wurde dagegen Stellung genommen und auf den Verkehr zwischen Kaufleuten hingewiesen weil die Staatsbahnen erklären, in diesem Falle als Staatsunternehmung nach § 1 des Sprachengesetzes zum Gebrauche der Staatssprache verpflichtet zu sein. Beschwerden hierüber waren von keinem Erfolge begleitet, da die Staatsbahnen auf ihrem Standpunkte verharren daß sie als Staatsunternehmen zum Gebrauche der Staatssprache verpflichtet seien.

Der gleiche Chauvinismus zeigt sich bei der Zollverwaltung. Vom Hauptzollamte in Bodenbach wird der Beschaubefund in den, Zolldeklarationen bis auf die Zahl in Worten nur èechisch ausgefüllt, obwohl Bodenbach eine Stadt ist, in welcher mehr als 20% der qualifizierten Minderheit leben. Von dem betreffenden Zollbeamten wurde einer Firma in Bodenbach mitgeteilt daß in kurzer Zeit auch die Warenerklärungen nicht mehr deutsch, sondern nur in der Staatssprache eingebracht werden dürfen. Der ganze Vorgang des Zollamtes widerspricht den Bestimmungen des § 2 des Sprachengesetzes.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Ministerpräsidenten: Ist Ihnen dieser sprachenrechtliche Übergriff bei der Eisenbahn- und Zollverwaltung bekannt? Sind Sie bereit, diese als dem Sprachengesetze widersprechend ehestens abzustellen und die entsprechenden Weisungen an die einzelnen Ämter zu erlassen?

Prag, am 25. November 1924.

Dr. Schollich, Dr. E. Feyerfeil, Matzner, Dr. Radda, Ing. Kallina, Dr. Lelley, Füssy, Dr. Körmendy-Ékes, Zierhut, Windirsch, Kaiser, Sauer, Böllmann, Szentiványi, Dr Korláth, Palkovich, Dr. Jabloniczky, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Kraus, Dr. Lodgman, Dr Brunar.

Pùvodní znìní ad V./4990.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und

Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend die Landesstelle I der allgemeinen Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte in Prag.

Zurzeit des Umsturzes waren zahlreiche Güterbeamte bei dem gesetzlich anerkannten Ersatzinstitute: Pensionsinstitut für Güterbeamte in Wien versichert und da keinerlei Weisung kam, die Prämien nicht mehr nach Wien sondern anderswohin zu zahlen, wurden die Beiträge auch mehrere Monate nach dem Umsturze dahin weiter entrichtet. Als dann endlich von der Landesstelle I der allgemeinen Pensions-Anstalt für Angestellte in Prag der Auftrag kam die Prämien dahin zu zahlen, geschah dies unter folgender Zusicherung:

Die Prämien, welche bei dem deutschösterreichischen Ersatzinstitute gezahlt wurden, werden seitens der Landesstelle mit dem betreffenden Institut verrechnet und deren Bezahlung von der geehrten Firma nicht mehr verlangt werden.

Unter Verletzung dieser klaren Zusicherung hat die Pensionsanstalt später diese bereits ordnungsgemäß nach Wien gezahlten Beiträge ihrerseits noch einmal einverlangt und sie sogar in manchen Fällen exekutiv eingetrieben. Alle Hinnweise auf das von der Landesstelle schriftlich gegebene Versprechen und alle Rekurse blieben erfolglos. Die Pensionsanstalt erklärte nachträglich, sie habe das Versprechen in der Vorraussetzung gegeben, daß die Wiener Institute die gezahlten Beträge rückerstatten würden. Es sei dies aber nur in ö. K. erfolgt und so könne die Prager Anstalt höchstens heutige ö. K. für die im Winter 1918/19 gezahlten und viele tausendmal wertvolleren Kronen zur Verfügung stellen. Diese Voraussetzung ist aber in dem schriftlichen Versprechen der Pensionsanstalt gar nicht ausdrücklich ausbedungen worden sondern das Versprechen die gezahlten Beträge nicht noch ein zweitesmal zu verlangen, wurde uneingeschränkt gegeben. Auch führt die Pensionsanstalt Prag an es sei vom Tage des Umsturzes an Pflicht gewesen, die Prämien nach Prag zu senden Dies ist nicht richtig. denn die Pensionsanstalt Prag hat erst am. März 1920 mitgeteilt daß sie vom 1. März 1920 an die Versicherungen bei den Wiener Ersatzinstituten übernehme. Bis zum 1. März 1920 also konnten die Prämien gar nicht nach Prag gezahlt werden und es ist unrichtig, daß sie von der Prager Anstalt für die Zeit vom 28. Oktober 1918 bis 1. März 1920 reklamiert wurden.

Die Gefertigten fragen deshalb den Herrn Minister:

Ist der Herr Minister geneigt, die Rückerstattung der von der Prager Pensionsanstalt für die Zeit vom 28. Oktober 1918 bis zum 1. März 1920 eingetriebenen Prämien zu verfügen und zwar in èsl. Kronen, in der Erkenntnis, daß eine Doppelzahlung in vollwertigen Kronen vorliegt und die Rückerstattung einer der beiden Zahlungen in ö. K. eine Unbilligkeit ist?

Prag, am 3. Dezember 1924.

Dr. Keibl, Dr Lodgman, Dr. Lelley, Dr. Brunar, Szentiványi, Dr. Lehnert, Füssy, Dr. Jabloniczky, Böllmann, Dr Korláth, Dr Körmendy-Ékes, Sauer, Ing Kallina, Matzner, Kraus, Dr. Radda, Dr. E. Feyerfeil, Palkovich, Kaiser, Dr. Schollich, Windirsch, Zierhut.

Pùvodní znìní ad VI./4990.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich

und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Zustände beim schlesischen Landesschulrate.

Die allmonatlich erscheinenden Mitteilungen des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur bringen regelmäßige Berichte über die Sitzungen der Landesschulräte in Prag und Brünn, während solche. Berichte aus Schlesien fehlen. Die Ursache dieses Umstandes liegt darin, daß in Schlesien derzeit kein Landesschulrat besteht. Was man sonst mit dem Namen Landesschulrat in Schlesien zu bezeichnen pflegt, ist eigentlich nichts anderes als das administrative Organ einer Körperschaft die in Wirklichkeit gar nicht besteh. Die Geschäfte dieser nicht bestehenden Körperschaft werden von ernannten Beamten besorgt und weder die Bevölkerung noch die Lehrerschaft hat auf diese irgend einen Einfluß.

Im alten, viel geschmähten Österreich war dies anders. Damals besaß auch Schlesien einen Landesschulrat, der sich zum Teil aus gewählten zum Teil aus ernannten Mitgliedern zusammensetzte. Die Lehrerschaft war in dieser Körperschaft durch zwei Mitglieder vertreten, die auf Antrag des Ministers für Kultus und Unterricht vom Kaiser ernannt wurden. Das Plenum des Landesschulrates hielt regelmäßig Sitzungen ab, in denen alle wichtigen Schulangelegenheiten beraten wurden. De Vertreter der Lehrerschaft hatten dabei Gelegenheit, zu allen in Verhandlung stehenden Fragen Stellung zu nehmen und die Meinung der Lehrerschaft zum Ausdruck zu bringen. Die Amtsdauer des Landesschulrates war mit 6 Jahren festgesetzt. Der Umsturz hatte zur Folge, daß die letzte Amtsdauer des schlesischen Landesschulrates, die noch bis 1919 hätte währen sollen ein vorzeitiges Ende fand. Es war also die am 12. Oktober 1918 unter dem Vorsitz des damaligen Landespräsidenten Adalbert Freiherr v. Widmann abgehaltene Sitzung die letzte Vollsitzung des schlesschen Landesschulrates.

Seit jenem Tage also ist Schlesien ohne eigentlichen Landesschulrat und die schlesische Bevölkerung und Lehrerschaft ist ohne jede Vertretung in der obersten Schulbehörde des Landes. Zu wiederholten Malen haben Organisationen bei den verschiedensten Stellen auf die Unhaltbarkeit dieses Zustandes der einer demokratischen Republik keineswegs zur Zierde gereicht hingewiesen. Bisher immer vergebens. Man scheint an maßgebenden Orten jedenfalls der Meinung zu sein, daß ja en Plenum des Landesschulrates gar nicht notwendig ist, da man auch ohne ein solches durch volle 6 Jahre das Auslangen gefunden hat Ale Beschwerden der Organisationen wurden mit dem Hinweis darauf abgetan daß ja durch das Gesetz über die Gaueinteilung die Landesschulräte überhaupt verschwinden und an ihre Stelle die Gauschulausschüsse treten werden. Das Gaueinteilungsgesetz von 29. Februar 1920 ist bis heute aber nur in der Slovakei durchgeführt. Da der Artikel 1 dieses Gesetzes bestimmt daß es einer Regierungsverordnung überlassen bleibt wann und in welchen Grenzen das Gesetz in Wirksamkeit treten werde, so ist an ein ins Lebentreten des Gaugesetzes vorläufig nicht zu denken. Bevölkerung und Lehrerschaft werden also auf die Gauschulausschüsse wahrscheinlich noch recht lange warten müssen.

Diesem gegenwärtigen ungesetzlichen Zustande muß ehestens ein Ende bereitet werden und die Forderung nach Beteiligung der Vertreter der Bevölkerung und der Lehrerschaft in dieser Körperschaft erhoben werden.

Auch muß im allgemeinen verlangt werden, daß die durch den Tod oder durch Mandatsniederlegung frei gewordenen Stellen bei den Landesschulräten in Böhmen und Mähren ehestens wieder neu besetzt werden.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

1. Sind Ihnen diese Zustände bei den einzelnen Landesschulräten bekannt?

2. Sind Sie gewillt, hier Ordnung zu schaffen und diese Körperschaften wieder zu einem tauglichen Organe der Schulverwaltung zu machen und zwar in Böhmen und Mähren durch Wiederbesetzung der freigewordenen Stellen in Schlesien durch die Schaffung eines Landesschulrates überhaupt?

3. Sind Sie gewillt, diese Neuordnung ohne Rücksicht auf die Gaueinteilung in der kürzesten Frist vorzunehmen?

Prag, am 26. November 1924.

Dr. Schollich, Dr Lodgman, Szentiványi, Dr. E. Feyerfeil, Matzner, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Korláth, Füssy, Böllmann, Sauer, Zierhut, Kaiser, Windirsch Dr. Jabloniczky, Palkovich, Dr. Radda, Dr. Lelley, Ing. Kallina, Dr Lehnert, Dr. Brunar, Kraus, Dr Keibl.

Pùvodní znìní ad VII./4990.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. W. Lehnert und

Genossen

an den Eisenbahnminister

in Angelegenheit der Betriebsunsicherheit

auf den èechoslovakischen Staasbahnen.

Wir bringen nachstehende Eisenbahnunfälle zur Kenntnis:

a) Ein Eisenbahnunfall in Warnsdorf, der durch einen glücklichen Zufall keine Verwundeten und nur geringen Materialschaden zur Folge hatte und daher in Öffentlichkeit wenig beachtet wurde.

b) Der Eisenbahnunfall am 2. Oktober d. J. in Böhm.-Leipa mit 41 Verletzten.

c) Der Zusammenstoß zweier Güterzüge am 2. Oktober in Aussig.

d) Der Zusammenstoß zweier Verschubsmaschinen mit Hüttelwagen in Obernitz bei Brüx am 16. Oktober, wobei ein Eisenbahnbediensteter den Tod fand.

e) Auf der Brünner Hauptstrecke rissen vor kurzem nach Brünner Zeitungsmeldungen 10 Lastwägen von einem Güterzuge ab und konnten erst aufgehalten werden, nachdem dieser abgerissene Zugsteil 2 Eisenbahnstationen in rasender Fahrt passiert hatte.

f) Bei dem um 5 Uhr 50 Min. von Reichenberg abgehenden gemischten Zuge riß vor kurzem in der Nähe der Station Hemmrich die Kuppelung eines Lastwagens. Es gelang den Zugsbegleitern den abgerissenen Zugsteil noch rechtzeitig zum Stehen zu bringen. Der von Seidenberg nach Reichenberg abgehende Personenzug, der meist Arbeiter und Angestellte befördert, hatte infolgedessen 3/4 Stunden Verspätung.

g) Der D-Zug Prag-Kaschau fuhr am 23. Oktober ohne Aufenthalt durch die Strecken-Station Liptoszentmiklos und blieb auf offener Strecke plötzlich stehen. Da der Schnellzug hierauf in größter Geschwindigkeit zurückfuhr entstand unter den Reisenden eine Panik. Von dem vor dem D-Zug fahrenden Güterzug hatten sich 4 Wagen losgerissen und rollten nach rückwärts. Auf der Station stellte man das Geleise um wodurch der D-Zug vor einem folgenschweren Zusammenstoß bewahrt wurde. Die 4 Lastwagen stießen in eine Lastzugsgarnitur. Diese kam auch ins Rollen und konnte erst nach großen Anstrengungen aufgehalten werden.

h) Auf der Strecke Èaslau-Moèowitz stießen am 1. November 2 Güterwagen auf einen Schleppzug. Die Lokomotiven und 3 Waggons wurden aus dem Geleise gehoben und ineinander geschoben. Der Maschinenführer des Schleppzuges wurde schwer verletzt, der Heizer, ein Vater von 4 kleinen Kindern getötet.

i) Am 5. November entgleisten auf der Strecke Jungbunzlau-Bukowno infolge eines Schienbruches die Lokomotive und der Dienstwagen des Zuges Nr. 4849. Die Lokomotive stürzte den Bahndamm hinunter, der Heizer erlitt schwere der Führer leichte Verletzungen.

j) Am Freitag den 14. stieß bei der Station Maria-Ratschitz um 8 Uhr früh der Personenzug mit einer Verschubsgarnitur zusammen. 4 Personen wurden verletzt und in häusliche Pflege gebracht.

Wir gestatten uns an den Herrn Minister folgende Anfragen zu richten:

1. Sind dem Herrn Minister diese Eisenbahnunfälle bekannt?

2. Glaubt der Herr Minister, daß diese Betriebsunsicherheit geeignet ist, die Einnahmen der Staatsbahnen zu vermehren?

3. Was gedenkt der Herr Eisenbahnminister tun um in Zukunft derartige, das Ansehen der èechoslovakischen Staatsbahnen ungemein schädigende Unfälle und Zusammenstöße hintanzuhalten?

4. Glaubt der Herr Minister nicht, daß durch Belassung des alten eingeübten deutschen Personals auf seinen Posten diese Unfälle hätten vermieden werden können und gedenkt er in Hinkunft die Versetzungen und Pensionierungen hochwertiger deutscher Beamter aus nationalèechischen Gründen hintanzuhalten?

Prag, 28. November 1924.

Dr Lehnert, Kaiser, Dr. Radda, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Lelley, Füssy, Böllmann, Dr. Jabloniczky, Palkovich, Windirsch, Matzner, Dr E. Feyerfeil, Kraus, Zierhut, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Sauer, Dr. Keibl, Szentiványi, Dr. Korláth, Dr. Körmendy-Ékes.

Pùvodní znìní ad VIII./4990.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und

Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

wegen ungebührlichen Zurücksetzung einiger an den gewerblichen Staatslehranstalten angestellten wirklichen Lehrern.

Den bereits vor dem Umsturze an gewerblichen Staatslehranstalten definitiv bestellten wissenschaftlichen Lehrern der kaufmännischen, Mittelschultechniker- und der kunstgewerblichen Gruppe, welche eine über das Maß der Mittelschule hinausreichende Vorbildung teils durch Ablegung von Spezialprüfungen und Absolvierung von Fachkursen, teils durch künstlerische oder technische Betätigung nachweisen, ist durch die Durchführung des Gesetzes vom 7. Oktober 1919, Nr. 541 ein schweres Unrecht zugefügt worden. Es besteht darin, daß sie aufgrund des Art. VII, § 10 des Oktobergesetzes ohne Berücksichtigung des Art. VII, § 2 nicht wie die Professoren mit gleicher Vorbildung und Dienststellung in die Gruppe A, sondern in die Gruppe C eingereiht wurden, obwohl sie nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 19. September 1898 R.-G.-Bl. Nr. 175, ebenfalls wirkliche Lehrer waren und seinerzeit mit der gleichen Anwartschaft auf Ernennung zu Professoren wie ihre Professoren-Kollegen von dem österreichischen Unterrichts-(Arbeits-)Ministerium in den Staatsdienst übernommen worden sind.

Da sie der Weltkrieg für mehrere Jahre aus dem Lehrdienste gerissen hat, konnte während dieser Zeit die ihnen bei der Anstellung in Aussicht gestellte Ernennung zu Professoren nicht durgeführt werden.

Im Oktobergesetz vom Jahre 1919 wurde auf diese Lehrer durch entsprechende Übergangsbestimmungen nicht Bedacht genommen.

Die hiedurch hervorgerufene, in jeder Hinsicht ungerechtfertigte Zurücksetzung schädigt die Betroffenen nicht nur in geldlicher, sondern auch in moralischer Beziehung schwer.

Nachdem die Zahl der in Betracht kommenden Lehrer, die alle bereits in dem Genuße der Bezüge der VII. oder VI. Rangsklasse stehen, eine geringe ist und kaum 20 übersteigt, ihre Umreihung in eine höhere Gruppe erst mit dem Tage der Ernennung zu Professoren eintreten würde, so würde ihre Ernennung zu Professoren in die Gruppe A der Staatsbeamten keine finanzielle Belastung für den Staat bedeuten.

Diese Ernennung geschieht aber nicht.

Deswegen fragen die Gefertigten den Herrn Minister:

1. Sind ihm die geschilderten Verhältnisse bekannt?

2. Was gedenkt er vorzukehren, um diesen wenigen langjährigen, treuen Staatsdienern zu ihrem Rechte zu verhelfen?

Prag, am 3. Dezember 1924.

Dr. Keibl, Dr Lodgman, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Dr. Lelley, Dr. Radda, Dr. Jabloniczky, Palkovich, Dr. Korláth, Böllmann, Zierhut, Windirsch, Sauer, Dr. Körmendy-Ékes, Füssy, Szentiványi, Dr. Schollich, Matzner, Kraus, Kaiser, Dr W. Feierfeil, Dr. Brunar.

Pùvodní znìní ad IX./4990.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich

und Genossen

an den Ministerpräsidenten als Vorsitzenden des Ministerrates

betreffend die Gebahrung der Troppauer Abteilung des Staatsbodenamtes.

Die Abteilung des Staatsbodenamtes in Troppau betrachtet sich nur als ein Durchführungsorgan eines Èechisierungsvereines und nicht als ein staatliches Amt, das seine Arbeiten objektiv und ohne nationale Voreingenommenheit durchzuführen hätte. Dies kommt schon in der äußeren Bezeichnung zum Ausdrucke. Alle Tafeln und Aufschriften außen am Landhause wie innen an der Türe sind nur èechisch, obwohl der § 2 des Sprachengesetzes ausdrücklich bestimmt, daß in Bezirken mit mehr als 20% Deutschen bei allen Kundmachungen und auf deren Bezeichnungen der staatlichen Gerichte, Behörden und Organe auch die deutsche Sprache zu verwenden ist und obwohl die Parteien, welche beim Bodenamte vorsprechen, zumeist und überwiegend Deutsche sind, deren Boden enteignet oder deren Anspruch als Pächter nicht anerkannt wird.

Das Benehmen des Troppauer Zuteilungskommissärs Ing. Øeháè den deutschen Parteien und intervenierenden Volksvertretern gegenüber ist anmassend, ja geradezu beleidigend und herausfordernd. Eine ruhige sachliche Auskunft ist meist überhaupt nicht zu erhalten. Das mußte auch eine Abordnung der Bodenwerber von Neudörfel, Lautsch Werdenberg, Jogsdorf und Odrau (Schlesien) erfahren, die am 6. November 1. J. unter Führung des Landesausschußbeisitzer Dr. Koberg vorsprach um die Rechtsgrundlage bei der Aufteilung des Werdenberger Meierhofes kennen zu lernen. Die nach mehrfachen beleidigenden Äußerungen gegebene Auskunft: Das Restgutverfahren sei bereits ausgeschrieben gewesen und die diesbezüliche Frist sei bereits abgelaufen konnte auf Grund der Aktenlage nicht überprüft werden, da sich der Zuteilungskommissär weigerte, nähere Angaben zu machen.

Weder bei der politischen Bezirksverwaltung Troppau-Land, noch bei den in Betracht kommenden Gemeindeämtern war von einer Kundmachung o der Ausschreibung des Restgutsverfahrens, wie sie das Gesetz vorschreibt, etwas bekannt, demgegenüber betonen alle diese Stellen, daß ihnen eine diesbezügliche Kundmachung nicht zugekommen ist.

Die Gefertigten fragen nun den Herrn Ministerpräsidenten:

1. Sind Ihnen die Zustände bei der Troppauer Abteilung des Staatsbodenamtes bekannt?

2. Sind Sie gewillt hier gründlich Ordnung zu schaffen und den Zuteilungskommissär zu bedeuten daß er sich den Parteien gegenüber vollständig objektiv, ohne jede nationale Voreingenommenheit, anständig und entgegenkommend zu benehmen hat?

3. Sind Sie gewillt, der Troppauer Abteilung aufzutragen, daß dem Gesetze entsprechend bei allen Aufschriften und Kundmachungen auch die deutsche Sprache zu verwenden ist?

4. Sind Sie gewillt, bekanntzugeben, wann, wo und in welcher Form die Kundmachung bezüglich des Werdenberger Meierhofes erschienen ist?

Prag, am 25. November 1924.

Dr. Schollich, Dr Radda, Kraus, Palkovich, Dr. Jabloniczky, Füssy, Ing. Kallina, Matzner, Windirsch, Sauer, Dr. Keibl, Kaiser, Dr. Brunar, Dr. Lehnert, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Korláth, Dr. E. Feyerfeil, Szentiványi, Dr. Lodgman, Dr. Lelley, Böllmann, Zierhut.

Pùvodní znìní ad XII./4990.

Interpelláció

a belügyministerhez a Komárom vármegyei nyugdijasok illetményeinek folyósitása tárgyában. Benyujtja: dr. Lelley Jenõ nemzetgyülési képviselõ és társai.

Komárom-vármegye alkalmazottai - nehány tisztviselö és szolga kivételével - még 1921 év folyamán állásaikból elbocsájtattak és a megyei közigazgatási bizottság által nyugdijaztattak. E nyugdijazások a zsupán felebbezése folytán a slovenskoi ministérium által megsemmisittetvén az érdekeltek panaszára a közigazgatási biróság elé került, mely 2245/1923 sz. itéletében a panasznak helyt adott és a teljhatalmu miniszter intézkedését megsemmisitette. A nevezett miniszter ennek ellenére az igy jogerös határozat alapján a nyugdijtöbbletet nem folyósitotta, végül egy konkrét esetböl folyóag Belügyminister Ur ez év junius 13 kelt 34.339/15 sz. rendelkezésével utasitotta Pozsonymegye zsupánját az esedékessé vált illetmények kifizetésére, ami részben egyik nyugdijasnál meg is történt.

A több nyugdijas is folyamodott abban az ügyben a pozsoyi zsupánhoz, aki kérelmüket mindeddig e nem intézte és 1921 év óta esedékes járandóságaikat nem utalványozta. Ez ügyben tisztelettel kérdem:

1. Van-e tudomása Miniszter Urnak arról, hogy a közigazgatási biróság által jogosnak elismert nyugdijkövetelések még mindig nem folyósittattak kivéve a fennebb hivatkozott egy esetet?

2. Szándékozik-e Miniszter Ur Pozsonymegye zsupáni hivatalát arra utasitani, hogy a nyugdijtöbbleteket 1921-1922 évekre a vezérpénzügyigazgatóság pedig 1923 évtöl kezdve ez év végéig haladéktalanul folyósitsa?

3. Szerzett-e arról hivatalos tudomást a Miniszter Ur hogy ezek közt a nyugdijasok közt 70. évnél idösebb öreg emberek 29-30 K. nyugdijat kapnak családjaikkal egyútt és öt gyermekkel biró özvegy havonta nem kap egészen 120 koronát, viszont a kiskoru árváknak napi két mond: 2 fillér drágaság pótléka van tehát öt árvára havi 3 k. 10 fillér. Hajlandó-e intézkedni, hogy ezek az állapotok, melyek a köztársaság szégyenét jelentik a nyugdijtöbbet folyósitásával megszünjenek?

Praha 1924 november 27.

Dr. Lelley, Dr Jabloniczky, Dr. Körmendy-Ékes, Knirsch, Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Kraus, Ing. Kallina, Pittinger, Dr. Petersilka, Schälzky, Böhr, Patzel, Dr. E. Feyerfeil, Matzner, Simm, Wenzel, Dr. Korláth, Szentiványi, Füssy, Palkovich.

 

 

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