Pùvodní znìní ad I./4617.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Ministerpräsidenten

und den Minister für Landwirtschaft

in der Angelegenheit der Bodenzuteilung des Hofes Zattig.

Bei der Bodenzuteilung anläßlich der Parzellieren des Hofes Zattig, Bellegrad'sche Herrschaft Groß Herrlitz, wurden die Wirtschaftsbesitzer der angrenzenden Gemeinde Brättersdorf, Bezirk Freudenthal, Schlesien vollständig übergangen und die zur Aufteilung gelangenden Grundstücke an Bewohner der èechischen Gemeinde Glomnitz verteilt, ohne daß auch nur die Wirtschaftsbesitzer des unmittelbar angrenzenden Brättersdorf die vorgeschriebene Verständigung erhielten Dabei sei noch betont, daß nach urkundlichen Beweisen diese Grundstücke früher Eigentum der Gemeinde Brättersdorf waren und daß auch heute Wirtschaftsbesitzer dieser Gemeinde einzelne dieser aufgeteilten Felder in Pacht bewirtschaften. Der Einspruch der Brättersdorfer beim Bodenamte wurde unter den nichtigen Gründen abgewiesen, unter anderem auch damit, daß die Gemeinde Brättersdorf nicht an die aufzuteilenden Grundstücke grenzt. Diese Behauptung ist an sich vollkommen nichtig und konnte an der Hand der Katastralmappe urkundlich nachgewiesen werden, daß die in Frage stehenden Gründe unmittelbar miteinander zusammenhängen, während die betitle èechische Gemeinde Glomnitz 40 Minuten von den zugeteilten Gründen entfernt ist. Im übrigen war es wohl Sache des Bodenamtes und der verantwortlichen Organe diese Feststellung zu machen.

Anläßlich einer Beschwerde der Wirtschaftsbesitzer in Brättersdorf gegen die Art der Aufteilung, aus der die absichtliche Übergehung wohlbegründeter deutscher Ansprüche klar hervorgeht, wurde durch Zufall ein Akt entdeckt, der mit rotem Bleistift als "dùvìrné", d. i. "vertraulich" bezeichnet ist, in dem das Staatsbodenamt in Prag dem Zuteilungskommissär in Troppau unmittelbar den Auftrag erteilt, nur an Èechen den Grund zuzuteilen Es handelt sich um folgendes Schriftstück des Staatsbodenamtes, dessen Inhalt wir hier gleich in deutscher Sprache wiedergeben:

"Die Gemeinde Brättersdorf ist eine vollständig deutsche Gemeinde und laut Zuschrift des Staatsbodenamtes in Prag vom 25. Juli 1922, deren Abschrift beigelegt wird, haben vom Hof Zattig nur èechische Gemeinden Boden zugeteilt zu erhalten."

Dieser unerhörter Befehl des Bodenamtes i Prag an den Zuteilungskommissär in Troppau beweist ganz klar, daß es sich in diesem Falle, wie gewiß auch in vielen anderen Fällen um eine bewußte Èechisierungsarbeit seitens eines staatlichen Amtes handelt. Es bedeutet eine Ungeheuerlichkeit sondergleichen, wenn ein staatliches Amt den Auftrag gibt, die berechtigten Ansprüche deutscher Bodenbewerber einfach außer Acht zu lassen und deutschen Grund und Boden nur èechischen Bodenwerbern zuzuteilen. Wurde schon des öfteren in èechischen Versammlungen und von èechischen Politikern die Grundtendenz der Bodenreform dahingehend bezeichnet, daß sie dazu dienen solle, das deutsche Volk zu enteignen und deutsches Land allmählich zu èechisieren, so wird durch diesen Befehl des Bodenamtes nunmehr auch von Staats wegen diese Èechisierungsabsicht klar zugegeben.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

1. Ist Ihnen dieser Vorgang bekannt und haben Sie Kenntnis von dem vertraulichen Befehl des Bodenamtes an den Zuteilungskommissär in Troppau?

2. Wie rechtfertigen und begründen Sie diesen unerhörten Auftrag?

3. Sind Sie bereit, die bisher im vorliegenden Falle vorgenommenen Vorarbeiten sofort einzustellen, alle gefällten Entscheidungen aufzuhaben und der Gemeinde Brättersdorf zu ihrem Rechte zu verhelfen?

Prag, am 5. Mai 1924.

Dr. Schollich,

Ing. Kallina, Dr. Brunar, Dr. Lodgman, Palkovich, Dr. Radda, Knirsch, Böhr, Bobek, Dr. Jabloniczky, Dr. Korláth, Dr. Körmendy-Ékes, Schälzky, Ing. Jung, Wenzel, Simm, Patzel, Dr. Medinger, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lelley, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Kraus, Matzner.

 

Pùvodní znìní ad II./4617.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Ministerpräsidenten und

den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Pensionsauszahlung in der Slowakei.

Die Lage der Pensionisten aller Gattungen ist durch Nichtangleichung der Pensionsbezüge au die herrschende und anhaltende Teuerung im allgemeinen eine trostlose und zum Verzweifeln. Die Regierung hat sich der Verpflichtung, dieser Schichte der Bevölkerung zu einem auskömmlichen Dasein zu verhelfen, bisher entzogen und sie mit der Regelung der kargen Bezüge immer auf die Zukunft vertröstet.

Noch trostloser als im allgemeinen liegen die Verhältnisse im besonderen in der Slowakei.

Seit 5 Jahren leben die pensionierten Professoren und Lehrer, welche an den konfessionellen und Gemeindeschulen in der Slowakei gewirkt haben, sowie deren Witwen und Hinterbliebenen in der schwersten Not und größtem Elende. Während die Pensionsgebühren aller staatlichen Angestellten schon durch Gesetze geregelt sind und diesen ihr Dasein - wenn auch nicht in ausreichendem Masse - doch immerhin irgendwie gesichert ist, konnten es diese Pensionisten bisher nicht erreichen, daß die Pensionsfrage auch für sie eine halbwegs annehmbare Lösung erfahre. Sie sind noch immer auf die vorkriegsmässigen, kargen Pensionsbezüge angewiesen, welche zum Leben keinesfalls ausreichen. Im gewesenen Ungarn waren für die Lehrerschaft dreierlei Altersversorgungen vorhanden. Die Volksschullehrer gehörten alle ohne Unterschied dem Lehrerpensionsfonde an; die nichtstaatlichen Bürger- und Mittelschullehrer hatten ebenfalls eine staatlichen Pensionsfond, während die staatliche Bürger- und Mittelschullehrer auf eine staatliche Altersversorgung Anspruch erheben konnten.

Wenn die Altersversorgung laut diesen drei Pensionsgesetzen auch noch viel zu wünschen übrig ließ, so waren diese Gesetze dennoch von den Gefühlen und Ideen idealer sozialer Fürsorge durchdrungen und jeder Lehrer konnte umsomehr mit gewisser Beruhigung seinem Lebensabende entgegensehen, weil diese Gesetze nach gewissen Zeiträumen automatisch erneuert und in sozialer und humaner Hinsicht immer verbessert wurden.

Nach längerer Zeit übernahm der èechoslovakische Staat endlich auch die Altersversorgung der Staatslehrer, kümmerte sich aber dabei um die Pensionsangelegenheiten der nichtstaatlichen Lehrpersonen so wenig, daß das Pensionsgesetz der nichtstaatlichen Bürger- und Mittelschullehrer noch bis heute nicht durchgeführt ist und das Gesetz über die Pension der Volksschullehrer vom Jahre 1875 und 1891 nur in seiner alten Fassung und mit den - unterdessen zum Hungerlöhne herabgesunkenen Gebühren - Anwendung fand. Es ist unmenschlich, von hochbetagten, verdienstvollen, arbeitsunfähigen Lehrerpensionisten zu verlangen, daß sie sich von monatlich 100 bis 300 Kronen versorgen und bekleiden sollen, es ist ein grausamer Hohn, von einer Witwe unter den heutigen Lebensverhältnissen zu fordern, daß sie von 70 bis 100 Kronen Monatsgebühren ihr Leben fristen und von monatlich 11 bis 13 Kronen Erziehungsbeitrag ihre unmündigen Kinder erhalten soll. Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, daß der Schuldiener einer Staatsrealschule, daß jeder Wegeinräumer, der nicht lesen und schreiben kann, eine dreifach höhere Pension bezieht als der an der Spitze der Volksbildung stehende Lehrer. Diese Personen laben ihre Pensionsbeiträge genauso eingezahlt wie die staatlichen Lehrpersonen und haben dadurch das Anrecht auf eine ausreichende Altersversorgung ebenso erworben wie diese.

Als besondere Grausamkeit wurde es von diesen armen Pensionisten empfunden, daß ihnen nach vielfachen Versprechungen einer Erhöhung und Gleichstellung mit den Staatspensionisten an 1 April 1924 noch der winzige Teuerungszuschlag eingestellt wurde.

Die Not, welche in den Familien der Altpensionisten und ihrer unversorgten Witwen und Waisen herrscht, ist schon unerträglich geworden, die Verzweiflung und Erbitterung hat die höchste Grenze erreicht. Sie haben ihren letzten Spargroschen aufgebraucht und sind vielfach gezwungen, auf die alten Tage ihren kargen Lebensunterhalt durch schwere Arbeit zu verdienen Für die Heranbilden der Jugend ihr ganzes Leben lang arbeitend, haben sie heute im betagten Alter nicht einmal so viel, um davon in Ruhe ihr mühevolles Lebe beenden zu können, sie sind dem Bettelstab überliefert, zum Hungertote verurteilt, da mit 70 und 80 Jahren niemand mehr ein Handwerk lernen und einen Erwerb suchen kann.

Es ist wohl das selbstverständliche Gebot einer sozial denkenden und empfindenden Staatsverwaltung hier sofort einzugreifen, um das unbeschreibliche Martyrium dieser Armen zu beenden.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Ministerpräsidenten und den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob Sie gewillt sind, sofort die restlose Regelung dieser Angelegenheit durchzuführen und zu veranlassen, daß den Pensionisten unverzüglich ein Vorschuß bis zur entliehen Regelung der Pensionen überhaupt monatlich ausgezahlt werde.

Prag, am 10. Mai 1924.

Dr. Schollich,

Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Brunar, Dr. Lehnert, Dr. Lodgman, Matzner, Dr. Radda, Kraus, Dr. E. Feyerfeil, Simm, Bobek, J. Mayer, Böhr, Patzel, Wenzel, Mark, Zierhut, Schubert, Windirsch, Ing. Jung, Knirsch.

 

Pùvodní znìní ad III./4617.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Mayer und Genossen

an den Minister für Nationalverteidigung

in Angelegenheit des Überfalles von Zivilisten durch Patrouillen der èechischen Fliegertruppe in Eger.

Einen unerhörten Übergriff hat sich am 23. April l. J. der Fliegerleutnant Capuschny zu Schulden kommen lassen, der mit einer Patrouille von 16 Mann in Reichersdorf bei Eger 8 Burschen überfiel, indem er seine Soldaten mit Bajonett auf und scharf geladenen Gewehren gegen die Genannten losgehen ließ. Man kann beiläufig beurteilen, wie sich das Machtgefühl in einem solchen Leutnantsgehirne entwickelt hat, wenn er Differenzen, die zwischen Soldaten und Zivilisten aus Liebesgeschichten sich entwickeln, wie sie überall vorkommen, dazu mißbraucht, um einen regelrechten Feldzug mit Militärwaffe gegen die männliche Dorfjugend in Reichersdorf zu veranstalten.

Man sieht daraus, welche Ueberhebung, welchen despotischen Geist man in der èechischen Armee den Führern anerzieht, wahrscheinlich um damit zu beweisen, daß in dieser demokratischen Republik das Militär deshalb da ist, um die Zivilbevölkerung zu vergewaltigen. Die Zahl der Verbrechen, die der Herr Leutnant sich dabei leistete, schrecken ihn nicht ab, denn er scheint zu wissen, daß seine ungesetzlichen Handlungen sich nur gegen Deutsche richten.

Der Herr Leutnant drang mit seinen Leuten in den Hof eines deutschen Bauern ein, beging dabei einen regelrechten Hausfriedensbruch der unter anderen Verhältnissen hinreichen würde, um den Mann für längere Zeit hinter Schloß und Riegel zu bringen. Er leistete sich die Gefährdung der Sicherheit des Lebens, indem er seine Soldaten blindwütend in der Finsternis in allen Ecken mit den Bajonetten suchen ließ, um der versteckten Jungen habhaft zu werden. Als er endlich drei ergriffen hatte, scheute er und sein Unteroffizier sich nicht, im Bewußtsein der bewaffneten Übermacht, die Ergriffenen zu mißhandeln. Es ist durch ärztliches Zeugnis erwiesen, daß blutige Verletzungen vorliegen. Daß das ganze Vorgehen ein grober Mißbrauch der Amtsgewalt ist, bedarf keines besonderen Beweises. Dem Ganzen aber setzt die Krone auf, daß der Herr Leutnant in der Beschränkung der persönlichen Freiheit der Verhafteten soweit ging, daß er Ihnen Hosenträger, Schuhbänder und ihre Habseligkeiten wegnehmen und sie zu Arbeiten zwingen ließ indem sie den Kasernenhof und Wege reinigen, den Abort und die Gänge waschen mußten, wie abgeurteilte Arrestanten.

Die Gefertigten fragen an:

1. Gedenkt der Herr Minister dem Überhandnehmen solch schweren Mißbrauches der militärischen Gewalt am Egerer Flugplatze Einfalt zu tun?

2. Was gedenkt er zu tun um den hier in so peinlicher Weise zum Ausdrucke gelangten Geist in der Armee nicht weiter schreiten zu lassen?

3. Ist der Herr Minister geneigt, dafür zu sorgen, daß in diesem schweren Falle die strengste Untersuchung durchgeführt und daß der Schuldtragende der wohlverdienten Strafe zugeführt wird?

Prag, den 20. Mai 1924.

J. Mayer,

J. Fischer, Kaiser, Bobek, Böhr, Pittinger, Böllmann, Schälzky, Køepek, Zierhut, Budig, Heller, Schubert, Dr. Spina, Dr. W. Feierfeil, Dr. Hanreich, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Windirsch, Scharnagl, Mark.

 

Pùvodní znìní ad IV./4617.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Rudolf Lodgman und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Ing. Karl Gstöttner in Aussig.

Ing. Karl Gstöttner hat im Jahre 1921 um die Verleihung der Staatsbürgerschaft angesucht. Daraufhin wurde ihm mit Bescheid vom 7. Jänner 1922, Z. 425.133 von der politischen Landesverwaltung die Staatsbürgerschaft unter der Bedingung zugesichert, daß er aus seiner früheren (österreichischen) Staatsbürgerschaft entlassen werde. Diesen Nachweis hat Ing. Gstöttner erbracht, worauf er von der politischen Landesverwaltung den Bescheid vom 12. Jänner 1923, Z. 9490 erhielt, daß seinem Gesuche um Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht Folge gegeben werde.

Offenbar ist der letzt erwähnte Bescheid in Widerspruch mit dem ersteren, denn die Zusicherung der Staatsbürgerschaft unter einer Bedingung schafft offenbar für die Partei erworbene Rechte, falls die Bedingung erfüllt wird. Somit war die Staatsverwaltung bereits durch den Bescheid vom 7. Jänner 1922 gebunden und durfte die Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht mehr rückgängig machen, wie es geschehen ist. Daß dieser Standpunkt richtig ist, ergeht auch daraus daß die Partei nunmehr staats- oder heimatlos würde, falls nicht anerkannt wird, daß sie die Staatsbürgerschaft rückwirkend vom 7. Jänner 1922 erlangt hat. Das Gesetz kennt eine "Zusicherung" der Staatsbürgerschaft nicht, offenbar hat sich die politische Landesverwaltung von der analogen Übung bei Verleihung von Heimatrechten an Ausländer durch Gemeindevertretungen leiten lassen, dann aber mußte auch hier der für das Heimatrecht geltende Grundsatz anerkannt werden, daß die Verleihung bei Erfüllung der gestellten Bedingung rechtskräftig wird. Die von der politischen Landesverwaltung gestellte Bedingung der Entlassung aus dem früheren Staatsverbande hatte ja offenbar den Zweck, es der Partei im Vertrauen auf die Zusicherung der neuen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, sich um die Entlassung aus der alten zu bewerben.

Ich erlaube mir den Herrn Minister des Innern zu fragen, welche Rechtsanschauung er in dieser Angelegenheit vertritt?

Prag, den 15. Mai 1924.

Dr. Lodgman,

Dr. Keibl, Dr. Brunar, Patzel, Ing. Jung, Ing. Kallina, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Knirsch, Wenzel, Dr. Medinger, Matzner, Kraus, Dr. Radda, Simm, Bobek, Mark, Böhr, Zierhut, J. Mayer.

 

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