Pùvodní znìní ad IV./4281.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Emmerich Radda und Genossen
an den Minister des Innern
wegen eines Übergriffes der politischen Bezirksverwaltung Nikolsburg in Mähren.
Im Südmährerblatte vom 7 September 1923 erschien nachstehender Artikel:
Feldsbverg (Treue Diener ihres Herrn.) Wie bekannt, ist die Stadt Feldsberg der Lieblingssitz des regierenden Fürsten Johann von Liechtenstein. Dieser genieß infolge seiner Verdienste um das Gemeinwohl und seiner Menschenliebe die größte Verehrung im Orte. Um dies auch anzuerkennen, haben sich die deutschen Parteien entschlossen, den berufenen Vertreter des Fürsten, Gutsdirektor Karl Schiller, als Gemeiderats-Wahlweber aufzustellen. DAß die Tschechen eine emsige Tätigkeit entfalten, um im bevorstehenden Wahlkampfe eine möglichst große Zahl von Mandaten zu ergattern, ist selbstverständlich, daß sie in diesem Kampfe, wirksam von einigen Liechtensteinischen Beamten und Arbeitern unterstützt werden, ist weniger verständlich. In der vordersten Reihe derselben steht die Rentmeisterfamilie Gustav Keila, die gegen den eigenen Amtsvorstand und dadurch auch gegen den Fürsten losgeht. Was soll man dazu sagen, wenn ein von deutschgesinnten Eltern abstammender und deutsch gebildeter, mit Vorliebe in deutscher Gesellschaft verkehrender Beamter die bürgerliche èehische Liste, und deren zweiter Stelle der Liechtensteinische Knecht Chudicek stehe, durch seine Unterschrift unterstützt, was dazu, wenn seine Gattin, eine fanatische Èechin, unter den Liechtensteinischen Bediensteten für die gegen den Fürsten gerichtete Liste mit Eifer wirbt? -- Noch ärgere Zustände herrschen im Theimhof, ebenfalls ein Liechtensteinischer Meterhof. Unter dem Schutze des Oberschaffners Anton Stastny entwickelt dessen Schwiegersohn Nemetschek eine rege Tätigkeit, um die Angestellten ins kommunistische Lager zu führen. Die Leute stellten, wahrscheinlich in der Hoffnung auf baldige Güterteilung, eine eigene Kandidatenliste auf, an deren zweiter Stelle eben Nemetschek erscheint, den in Feldsberg niemand kennt, da er nur hier wohnt, sonst aber in Lundenburg wirkt. -
Die politische Bezirksverwaltung Nikolsburg ordnete nun Erhebungen in Feldsberg durch die Gendarmerie an, um den Schreiber des Artikels fest zustellen. Da in dem Artikel kein strafbarer Tatbestand erblickt werden kann, hatten die Gendarmerieerhebungen offenbar den Zweck, die Führer der Deutschen in Feldsberg einzuschüchtern und der èechischen Wahlagitation. Vorspanndienste zu leisten.
Gegen ein derartiges Vorgehen einer politischen Behörde muß entschieden. Verwahrung eingelegt; werden.
Wir fragen nun den Herrn Minister:
Ist er in der Lage das geschilderte Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung Nikolsburg zu rechtfertigen?
2. Ist er geneigt der politischen Bezirksverwaltung Nikolsburg die Belehrung zu erteilen, das sie sich jeder Beeinflussung von Wohlen zu enthalten hat?
Prag, am 30. Oktober 1923.
Dr. Radda, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, J, Mayer, Dr. Lehnert, Schubert, Dr. E, Feyerfeil, Ing. Kallina, Simm, Ing. Jung, Dr. Schollich, Dr. Medinger, Dr. Spina, Bobek, Dr. Keibl, Kraus, Knirsch, Böhr, Matzner, Patzel, Wenzel.
Pùvodní znìní ad V./4281.
Interpellation
der Abgeordneten Jokl, Dr. Haas, Heeger und Genossen
an den Minister des Innern
betreffend die bei den Gemeindevertreterwahlen im Bezirke Hultschin vorgekommenen Gesetzesverletzungen durch die Behörden und deren Organe.
Die Gemeindevertreterwahlen im Hultschiner Ländchen waren im wahrsten Sinne des Wortes galizische Wahlen, Behörden und behördliche Organe wetteiferten in der Leistung von Zutreiberdiensten für die Regierungsparteien. Die politische Landesverwaltung ging da beispielgebend voran; indem das für Dienstfahrten zur Verfügung stehen de Auto den Referenten der Regierungsparteien zur Verfügung gestellt wurde. Die trotz des Gesetzes zum Schutze der Wahlfreiheit mit Drohungen und Einschüchterungen agitierenden Regierungsparteien wurden durch direkte Gesetzesverletzungen, behördlicher Organe unterstützt. Ganz Besonderes leistete sich die Polizeidirektion in Mährisch-Ostrau.
Am 31, August hielt die Deutsche sozialdemokratische Arbeiterpartei in Ludgersthal eine Wählerversammlung ab, zu welcher ein Regierungsvertreter von der Polizeidirektion Mähr.-Ostrau mit drei Geheimagenten. und mehreren. Gendarmen alle in Zivil, erschienen. Nach dem Vereins- und Versammlungsgesetz hat die Behörde kein Recht, in Wählerversammlungen einen Vertreter zu entsenden. Dieser Beamte der Polizeidirektion Mähr.-Ostrau namens Jakubetz erklärte schließlich die Versammlung für aufgelöst, weil angeblich Nichtwähler in der Versammlung anwesend waren. Auch diese Huflösung ist ungesetzlich, weil nach dem Erlasse des österr. Ministeriums des Innern vom 29, Juni 1870 Zl. 2919 Nichtwähler Wählerversammlungen sogar einberufen, umsomehr an ihnen nach zahlreichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes teilnehmen dürfen. Charakteristisch für die Denkart der Beamten der Polizeidirektion Mähr.-Ostrau ist, daß der Kommissär Jakubetz auf die Einwendung, daß dieses ungesetzliche Vorgehen seinen Vorgesetzten, zur Kenntnis gebracht werden wird, erklärte: Sie können. das auch im Parlament zur Sprache bringen.
Auch in die am 12. September in Ellgeth-Hultschin stattgefundene Wählerversammlung hat die Polizeidirektion Mähr.-Ostrau einen Vertreter entsendet, der Anstände machte, weil Nichtwähler in Versammlung seien, und zwar zwei als Referenten erschienene Personen aus Troppau!!!
Dieser Kommissär griff in den Verlauf der Versammlung ein, indem er erklärte, die Versammlung habe kein Recht, einen Redner die Redezeit zu beschränken.
In Beneschau wurde in der Nacht auf den 15. September ein Kandidat namens Kubny Heinrich durch die Gendarmerie aus dem Bete heraus verhaftet und dem Bezirksgerichte in Hultschin eingeliefert.
In Ludgersthal hat die Gendarmerie eine von kommunistischer Seite einberufene Wählerversammlung zersprengt.
Eine Deputation aus Groß-Darkowitz sprach im Troppauer Landesamt beim Ing. Kesac wegen Grundfragen vor. Der Herr sagte der Deputation: Nur diejenigen, die tschechisch wählen, bekommen Grund. Die anderen sollen nach Deutschland gehen.
In schamloser Weise wurden trotz des Kanzelparagraphen die Kanzel und der Beichtstuhl zur Wahlagitation mißbraucht. Am. 6. Oktober ging das sozialdemokratische Mitglied der Gemeindevertretung Katarine Kretek zum Pfarrer Litzka in Bollatitz zur Beichte. Zwischen ihr und dem Pfarrer entspann sich folgender Dialog:
Pfarrer Litzka: Wen haben sie bei der Gemeindewahl gewählt? K.: Diejenigen, die die Interessen der Arbeiter vertreten. Pfarrer L.: Wie heißen Sie denn? Als K, ihren Namen bekanntgab, gab es dem Herrn Pfarrer einen Ruck und er sagte: Aha Sie sind diejenige, die auf der sozialdemokratischen Kandidatenliste steht?
Er befahl ihr, sich vom Beichtstuhl zu entfernen, in die Bank zu setzen und zu warten, bis, er sie rufen werde.
Wir fragen:
1. Ist der Herr Justizminister geneigt, die Staatsanwaltschaft in Troppau aufzufordern, gegen alle hier der Gesetzesverletzungen beschuldigten Personen die Anklage zu erheben?
2, Ist der Herr Minister für Inneres geneigt. Vorkehrungen zu treffen, daß die Beamten der Polizeidirektion Mähr.-Ostrau mit den Bestimmungen des Vereins- und Versammlungsgesetzes vertraut werden?
Prag, den 6. November 1923.
Jokl, Dr. Haas, Heeger, Hausmann, R, Fischer, Leibl, Taub, Dr. Hoffischer, Schuster, Palme, Hillebrand, Pohl, Kirpal, Schäfer, Beutel, Häusler, Hoffmann, Hackenberg, Dietl, Kaufmann, Dr. Czech.
Pùvodní znìní ad VI./4281.
Interpellation
des Abg. Dr. Emmerich Radda und Gen.
an dein Minister des Innern
wegen der ungerechtfertigten Beschlagnahme des Mähr. Grenzboten durch die Staatspolizei in Iglau.
In dem Artikel Die Vereinigung Iglau-Holzmühl auf Seite 4 der periodischen Druckschrift Mährischer Grenzbote Nr. 103 vom 6. September 1923 wurden durch die Staatspolizei in Iglau folgende Stellen beschlagnahmt:
... denn die Mätzchen mit den Erinnerungen sind doch zu offensichtlich, als daß sie auch nur ganz geringe Anziehungskraft ausüben dürften.
... Daß das Versprachen auf eine Reihe vors Jahren bloß Flunkerei ist, liegt doch auf der Hand.
...Nach der ganzen Ausmachung ist den Holzmählern also mit der beabsichtigten. Vereinigung ein Schlaraffendasein versprochen. Sie hätten also allen Grund, ihre ablehnende Haltung aufzugeben. Aber all dies weist mit erschrecklicher Deutlichkeit, welcher Grund der Regierung für die Zusammenlegung beider Gemeinden eigentlich maßgebend ist. Weder wirtschaftliche noch in die Augen springende Vorteile sind es, die zu einer Vereinigung Anlaß beben, sondern einzig und allein das nationale Moment. Der Regierung geht es mit der Tschechisierung Iglaus viel zu langsam. Der deutsche Bürgermeister Iglaus ist ihr ein Dorn im Auge. Alle bisherigen. Maßnahmen, die die Tschechisierung beschleunigen sollten, erwiesen sich als zu schwach und zu langsam, da muß schweres Geschütz her. Und das ist die Vereinigung der Holzmühle mit Iglau. Die paar hundert tschechischen Stimmen sollen den Ausschlag geben und der Stadtvertretung Iglaus eine absolut tschechische Mehrheit schaffen. Weder wirtschaftliche Vorteile oder Nachteile sind also maßgebend, nur der fanatische Nationalismus der Tschechen drängt kategorisch zur Vereinigung. Iglau soll und muß tschechisch werden! Was die Soldatenwähler nicht zustande brachten, das sollen nun die tschechischen Wähler der Holzmühl vollbringen.
...Wenn man uns aber an unseren Lebensnerv greift, dazu noch mit solch offensichtiger Hinterlist, wie bei dieser Vereinigung, so stellen wir uns ganz energisch auf die Füße...
Derselbe Artikel erschien ungekürzt und unbeanständet in der Zeitung Bohemia vom 7. September 1923 und im Znaimer Tagblatt vom 8. September 1923, ist also auch der Iglauer Bevölkerung zugänglich gewesen.
Mit Rücksicht darauf kann man die in diesem Staate von einzelnen politischen, bzw. Polizeibehörden geübte Zensurpraxis nur mehr als kindisch bezeichnen. Es scheint aber, daß es sich diesen Behörden nur darum handelt, die ihrer Zensur unterworfenen Zeitungen zu schädigen, indem sie ihre Herausgabe erschweren. Gegen eine solche Praxis muß auf das entschiedenste Verwahrung eingelegt werden.
Wir fragen nun den Herrn Minister:
1. Ist er in der Lage, die oben geschilderte Zensurpraxis der Staatspolizei Iglau zu rechtfertigen?
2. Ist er geneigt dafür zu sorgen, daß die deutschen Zeitungen nicht durch derartige ungerechtfertigte Zensurmaßnahmen geschädigt werden?
3. Ist er geneigt die uneingeschränkte Preßfreiheit durch entsprechende Instruktionen an die Zensurbehörden zu gewährleisten?
Prag, am 30. Oktober 1923,
Dr. Radda, Ing. Kallina, Pittinger, Dr. Spina, Böllmann, Dr. Medinger, Dr. Brunar, Dr. Keibl, Stenzl, Wenzel, Dr. Lodgman, Schälzky, Dr. Schollich, Scharnagl, Schubert, Dr. E, Feyerfeil, Bobek, Mark, Dr. Luschka, Böhr, Windirsch, Simm, Kraus, Dr. Lehnert, Matzner.
Pùvodní znìní ad VII./4281.
Interpellation
des Abgeordneten Josef Fischer und Gen.
an den Justizminister
wehen Beschlagnahme der Nummer 86 der periodischen Druckschrift Deutscher Landbote.
Deutscher Landbote vom 26. Oktober 1923 wurde von der Karlsbader Staatsanwaltschaft wegen des Artikels Im Kampfe gegen die Bergbau Schäden beschlagnahmt.
Die beschlagnahmte Stelle lautete:
Nichtsdestoweniger wurde nach langen amtlichen Voruntersuchungen durch die Bergsachverständigen ein wirklich salomonisches Urteil gefällt, welches dahin lautete, daß die an den angeführten Häusern aufgetretenen Schäden durch den in der Nähe betriebenen Kohlenbergbau nicht verursacht wurden, Dieser weise Ausspruch der Herren Bergbausachverständigen wurde nunmehr vom Revierbergamte Komotau schriftlich den Hausbesitzern zugestellt, konnte weiter nicht überraschen und war eigentlich damit im Vorhinein gerechnet worden. Jedem rechtlich denkenden Menschen muß dieser Ausspruch die gerechte Schamröte ins Gesicht treiben, wenn man sich vor Augen führt, daß die beiden Objekte schon über 30 Jahren bestehen und bisher nicht im Geringsten einen Schaden, der auf Baufälligkeit hingezeigt hätte, aufwiesen, nunmehr auf einmal innerhalb dieser kurzen Zeit ihres Bestandes so altersschwach geworden sind, daß die Erschütterung eines vorüberfahrenden Lastautos oder eine zufällige unnatürlich erscheinende Regenperiode diese Objekte in ihren Grundfesten zu erschüttern imstande waren.
Der sachliche Artikel hat lediglich den Zweck, die Oberflächenbesitzer im Kampfe gegen die Bergwerksherren durch Mitteilung eines tatsächlichen Falles aufzuklären und zu schützen. Die beschlagnahmte Notiz enthält nur die berechtigte Kritik eines Gutachtens der Bergsachverständigen des Revierbergamtes Komotau. Eine derartige sachliche Kritik zu üben, wird schließlich noch in einem Blatte erlaubt sein, zumal der gesamte Artikel in der Woche vorher in der periodischem Druckschrift Heimat in Saaz in demselben Wortlaute erschien und von der zuständigen Staatsanwaltschaft unbeanständet blieb. Hiebei muß besonders hervorgehoben werden, daß die Staatsanwaltschaft in Karlsbad, obwohl ihr rechtzeitig die Pflichtexemplare vorgelegt werden, im letzten Augenblicke, nachdem die gesamte Auflage fertiggestellt ist, die Beschlagnahme erst zur Kenntnis der Schriftleitung bringt.
Wir stellen am dem Herrn Justizminister folgende Fraßen:
1. Ist der Herr Minister gewillt, dem Karlsbader Staatsanwalt nahezulegen, derartige ungerechtfertigte Beschlagnahmen in Hinkunft zu unterlassen?
2. Ist der Herr Minister mit dieser Beschlagnahmepraxis einverstanden?
3. Ist der Herr Minister bereit, die angeführte Konfiskation sofort aufzuheben?
Prag, 6. November 1923.
J. Fischer, Böllmann, Heller, Køepek, Windirsch, Budig, Mark, Böhr, Dr. Hanreich, Kostka, Dr. Luschka, Dr. W. Feierfeil, Röttel, Schälzky, Bobek, Dr. Spina, Dr. Petersilka, Schubert, Pittinger, Scharnagl, Zierhut, J. Mayer.
Pùvodní znìní ad VIII./4281.
Interpellation
des Abg. Alois Stenzl und Genossen
an den Justizminister
wegen der ungerechtfertigten Beschlagnahme der Schönhengster Zeitung.
Die Schönhengster Zeitung verfiel in ihrer Folge Nr. 44 vom 3. November 1923 an einer Stelle der Beschlagnahme.
Die beschlagnahmte Stelle hat folgenden Wortlaut:
Wie traurig die Heimkehr im Jahre 1918. Bald nach dem Umsturze am 28, Oktober 1918 und der Gründung der Èechoslovakischen Republik war unsere liebe Vaterstadt, die sich an die deutsch-österreichische Republik angeschlossen hatte von èechoslovakischen Militär besetzt worden.
Die auf dem Rathausturme und von einem Gebäude am Stadtplatze, wo der von den Heimkehrern gebildete Soldatenrat untergebracht war, wehenden Babenbergerflaggen Österreichs, waren der èechoslovakischen Besatzung ein Dorn im Auge.
Am 29, November 1918 um 1 Uhr nachmittags rückte das èechoslovakische Militär zur gewaltsamen Herabnahme der Flaggen aus. Die Fabrikssirenen riefen die Arbeiter aus den Fabriken zu dieser Tat auf den Stadtplatz. Als die Fahnen heruntergeworfen wurden, murrte die erregte Volksmenge gegen diesen Vorgang. Das bereits im Abmarsche befindliche Militär machte kehrteuch und Schoß in die wehrlose Menge, Bestürzung ergriff die Leute und sie flüchteten in die Seitengassen, während einige als Getroffene am Stadtplatze liegen blieben.
Fünf Todesopfer hat der mit blutigen Lettern in die Geschichte Trübaus verzeichnete 29, November 1918 gefordert und waren diese: Aloisia Schober, Anna Prims, Hermine Fischer, Katharina Sekora und ein Knabe namens Alois Tauschinsky. Außerdem waren noch mehrere Personen verwundet, darunter einige recht schwer.
Die Gefertigten stellen hiermit an den Herrn Minister die Anfrage:
Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sorgen, daß das gesetzlich gewährleistete Recht der freien Meinungsäußerung der Presse gewahrt werde?
Prag, den 6. November 1923.
A. Stenzl, Schälzky, Wenzel, J. Fischer, Pittinger, Böhr, Bobek, Dr. W. Feierfeil, Mark, Ing. Jung, Simm, Dr. Luschka, Dr. Hanreich, Dr. Kafka, Heller, Kostka, Böllmann, Windirsch, Dr. Spina, J. Mayer, Zierhut, Schubert, Röttel.
Pùvodní znìní ad IX./4281.
Interpellation
des Abg. Hugo Simm und Genossen
an den Finanzminister
in Angelegenheit der gegen Steuerpflichtige von einzelnen Steuerämtern wegen Rückständen eingeleiteten Exekutions-Führungen.
In der Antwort vom 2. August 1923 wird mir vom Herrn Minister versichert, daß die Finanzbehörden angewiesen wurden, den Steuerpflichtigen in liberalster Weise entgegen zu kommen, besonders aber die Erlässe vom 29, Mai 1921, Zahl 51702/5810/21-III/7 B und vom 24, Mai 1922, Zahl 55154/6714/22-III 9 A zu respektieren, Entgegengesetzt diesen Versicherungen verhalten sich die Tatsächlichkeiten. In einer Reihe von Steuerbezirken, darunter dem Gablonzer, praktizieren die Steuerämter gegen die wirtschaftlich außerordentlich bedrängten Steuerzahler augenblicklich wiederum harte Maßnahmen. So wurden in den letzten Tagen an die Steuerträger Zahlungsaufträge erlassen, für die Gesamtheit der bisher aufgelaufenen. Steuerrückstände. Man wählt dazu die Form, daß man als Grundlage zur provisorischen Vorschreibung der Steuern für die Jahre 1919, 1920, 1921 und 1922 die Steuersumme des Jahres 1918 nimmt. Dieser Zahlungsaufträgen ist gleichzeitig in jedem Falle die Drohung der grundbücherlichen Sicherstellung der Rückstände auf den dem Steuerträger gehörenden Besitztum angeschlossen, wenn die Bezahlung der aus den provisorischen Vorschreibungen ersichtlichen Beträge nicht innerhalb einer festgesetzten kurzen Frist erfolgt. Das geschieht alles ohne Rücksicht an die nach den oben zitierten Erlässen des Herrn Finanzministers bewilligten Erleichterungen. Abgesehen davon, daß diese Maßnahmen in der Zeit wirtschaftlicher Bedrängnis eine große Härte darstellen, entbehren sie meiner Meinung nach jeder rechtlichen Grundlage. Die Exekutionsführung kann nicht eher befohlen werden, bevor nicht eine ordnungsgemäße Vorschreibung durch die Steuerverwaltung an den Steuerpflichtigen gelangte. Die Praxis der Steuerverwaltungen, die gesamten Rückstände bis Ende des Jahres 1922 auf Grundlage provisorischer Vorschreibungen einzutreiben bedarf daher seitens des Herrn Ministers einer Korrektur. Diese Korrektur ist umso nötiger, als sie nicht nur eine Rechtsbeugung gutzumachen hat, sondern auch vor falschen Vorschreibungen bewahren soll. Die letzte ordnungsgemäße Vorschreibung, nach welcher jetzt die provisorischen Vorschreibungen erfolgen, ist verfaßt nach der erhobenen Geschäftsgebahrung des Jahres 1918, eines Jahres, das in seiner zweiten Hälfte ein Konjunkturjahr mit unvergleichlich besseren Erträgen war als die nächsten Jahre. Es geht nicht an, die provisorischen Vorschreibungen für 1919, 1920, 1921 und 1922 dieser letzten ordnungsgemäßen Vorschreibung anzupassen und überdies in gänzlicher Verkennung der Wirtschaftslage der Steuerpflichtigen hart vorzugehen.
Die Unterzeichneten fragen den Herrn Minister:
1. Sind ihm die geschilderten Maßnahmen einzelner Steuerverwaltungen bekannt?
2. Ist er bereit, anzuordnen, daß ordnungsgemäße Vorschreibungen stets rechtzeitig erlassen werden, damit dem Steuerträger nicht ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulationsgrundlagen oftmals lange Zeit unbekannt bleibt und er so eine notwendige Übersicht über seine wirtschaftliche Lage sich zu machen imstande ist?
3. Ist er bereit, die Steuerverwaltungen anzuweisen, bei Einschätzungen und. Vorschreibungen die wirtschaftliche Lage jedes einzelnen Steuerpflichtigen genau zu betrachten?
4. Ist der Herr Minister bereit, zu verfügen, daß bis zur Erlassung der endgültigen Zahlungsaufträge von tief einschneidenden. Maßnahmen abgesehen wird?
Prag, am 31. Oktober 1923.
H. Simm, Dr. Jabloniczky, Dr. Lelley, Dr. Keibl, Dr. Brunar, Palkovich, Füssy, Bobek, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Szentiványi, Ing. Kallina, Kraus, Dr. Lehnert, Dr. Radda, Dr. Schollich, Dr. Körmendy-Ékes, Matzner, Wenzel, Böhr, Scharnagl, Dr. W. Feierfeil, Knirsch, Patzet, Ing. Jung.
Pùvodní znìní ad X./4281.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur betreffend die Tätigkeit des Schulinspektors Josef Michl (Schulbezirk Falkenau-Elbogen) in Falkenau.
Bezirksschulinspektor J. Michl, der seit dem Jahre 1920 im Schulbezirke Elbogen-Falkenau wird, breit sich wiederholt ungesetzliches Vorgehen zuschulden kommen lassen. Im nachstehenden sei diese Behauptung durch folgende Vorfälle erhärtet, von denen jeder einzelne bereits durch Erhebungen des Landesschulrates oder durch Vorerhebungen im Gerichtsverfahren niedergelegt erscheint:
1. Insp. Michl hat eigenmächtig die Qualifikation eines Lehrers geändert, um ihn von der Bewerbung ausschließen zu können. (Betr. den Lehrer Adolf Demuth in Horn bei Eibogen.)
2. Er hat eine vom Landesschulrate bestellte Lehrerin der französischen Sprache enthoben und an ihrer Stelle eine eigene Nebenlehrerin angestellt. (Betr. Fachlehrerin Marie Hierath und die Nebenlehrerin Marie Hahn in Schlaggenwald.)
3. Er hat ohne Kenntnis und eigene Unterschrift des Vorsitzenden des Bezirksschulausschusses Eibogen Erlässe herausgegeben, welche auf die Lehrerschaft einen ungesetzlichen. Gewissenszwang ausüben sollten. (Erlaß des Bezirksschalausschusss vom 4. Feber 1922 Zl. 557 und vom 15. April 1922 Zl. 918,) Diese Erlässe mußten dann über Einschreiten der Lehrerorganisation vom Vorsitzenden zurückgenommen werden.
4. Er hat eine Reihe stellvertretender Lehrkräfte nach einer Willkür angestellt und hiebei absichtlich die Wunsche des Plenums des Bezirksschulrates außer acht gelassen, (Herr O. Hubl in Schönfeld, Reifeprüfung im Jahre 1920, ungenügende Dienstzeit der Lehrbefähigungsprüfung; Herr Röschenthaler, Grünlas, Reifeprüfung 1921. bereits Volldienstzeit zur Lehrbefähigungsprüfung; Frl. Dünnschmied, Chorlau, Reifeprüfung 1921, bis jetzt keine Anstellung.)
5, Das Frl. Dürrschmiedt-Chorlau hat er nach Intervention der Bezirksschulausschuß-Mitglieder angeblich deshalb nicht angestellt, weil sie anläßlich der letzten Mobilisierung eine Lehrstelle in Poschezan nicht angetreten habe. Durch Nachforschungen seitens der Bezirksschulausschuß-Mitglieder hat sich herausgestellt, daß diese Berichterstattung in der amtlichen Körperschaft unwahr (gewesen sei, weil weder ein Anstellungsdekret noch eine andere Verständigung an. Frl. Dürrschmiedt-Chodau ausgefolgt wurde, was sowohl Inspektor Michl als auch der Lehrervertreter O.-L. L. Röschenthaler-Grünlas als unwahr gegebenen. Bericht in der Bezirks-Schulausschußsitzung vom 3. Juli 1923 protokollarisch auf Bestehen der Bezirksschulausschuß-Mitglieder Grundl, Reichemacher und Schiffmann festlegen lassen mußten. (Statthaltereirat Andreis-Elbogen und sämtliche anwesende Bezirksschulausschuß-Mitglieder.)
6. Inspektor Michl hat in einer Bezirksschulausschuß-Sitzung in Eibogen im Jahre 1922 erklärt Die provisorischen Anstellungen sind Sache des Inspektors und gehen das Plenum nichts an.
7. Er hat im Gegensatz zu den gesetzlichen Bestimmungen eine Schülerin, namens Anna Steidl-Münchhof, geboren am 2, März 1908, die also erst im März 1922 das 14. Lebensjahr erreicht hatte schon im Juni 1921 aus der Schule entlassen.
8, Er hat die Handarbeitslehrerinstelle in Zech bei Eibogen ohne. Ausschreibung mit Frl. M. Sattler-Zech besetzt, wobei er dies als Anordnung des Handesschulrates hingestellt hat.
9. Er hat ohne Wissen und Beschluß des Plenums des. Bezirksschulausschusses Elbogen im September 1921 die Versetzung des Lehrers Anton Ebert-Chorlau beim L.-L.-R. verlangt.
10. Er hat bei einer Disziplinaruntersuchung die vorgeschriebene Einsichtnahme in die Akten dem beschuldigten Lehrer verweigert, wodurch diesem die Beschreitung des Klageweges benommen war.
11. Inspektor Michl hat Ende Mai 1923 anläßlich der Inspektionskonferenz in Altsattl dem Frl. Irene Kranzberg das Konferenzzimmer mit unfreundlichen Worten verwiesen, weil er sie nicht inspiziert hatte und sagte: Sie brauchen nicht dabei sein. Sie Labe ich nicht inspiziert.
12. Diese Lehrerin hat er nach einem halbjährigen Krankenurlaub nicht lange nach Übernahme des Dienstes im Mai 1922 am 3, Bittaffe in einer halben Rechenstunde inspiziert, woselbst von 64 Kinder 28 wegen der Bittprozession fehlten. In dem Inspektionsbefund hat er die von der im Anfangsdienste stehenden, vorhergehenden Lehrkraft geführten Hefte der Kinder dem Frl. mit befriedigend qualifiziert, wobei er hinzufügte: Das Frl. hat Bürgerschulprüfung.
13. Bezirksschulinspektor Michl hat Mitte Dezember 1922 die 3. Klasse in Münchhof in dem Gegenstande Weibliche Handarbeiten inspiziert wobei er 5-6 Anschauungs-Bilder, 2 Landkarten und einige andere Bildchen, welche der Lehrer Ed. Pollak-Münchhof aufgehängt hatte, sofort während des Unterrichtes in den Weiblichen Handarbeiten herunternehmen ließ, was einen Eingriff in die gesetzlich gewährleistete Lehr- und Lernfreiheit darstellt. Einige Bildchen hat er selbst heruntergerissen und in den Kohlenkasten geworfen, wobei er diese als Fetzen vor der I.-L. und den Kindern bezeichnete. Eine diesbezügliche Eingabe des Vorsitzenden des Ortschulausschusses Münchhof vom 15. Jänner 1923, rekommandiert an den B.-Sch.-A. Eibogen vom Chodauer Postamte aus abgesandt, war in der B.-Sch.-A.-Sitzung vorn 19. Mai 1923 nach Urgenz der B.-Sch.-Sitzung nicht vorhanden. (Seit Dezember 1922 war dies die 1. B.-Sch.-A.-Sitzung im Jahre 1923.)
Diese angeführten und auch persönlichen Ungesetzlichkeiten gegen den gewesenen Lehrer-Verb.-Obmann Anton Ebert-Chodau wurden von letzterem beim Landesschulrate zur Anzeige gebracht über Auftrag des Landesschulrates mußte Inspektor Michl bei der Staatsanwaltschaft Eger die Anzeige erstatten. Diese ordnete die Voruntersuchung nach § 209 des Str.-G. an. Nach Durchführung derselben fand sie keinen Grund, die Strafanklage zu erheben und stellte das Verfahren ein, so daß anzunehmen ist, daß die Staatsanwaltschaft die Wahrheit dieser Anschuldigungen für erbracht sah, (St.-A. Eger.)
Aus diesen Vorfällen geht hervor, daß Bezirksschulinspektor Michl wiederholt seinen Wirkungskreis weit überschritten und sich eines ungesetzlichen. Vorgehens schuldig gemacht hat.
Die Unterzeichneten fragen daher den. Herrn Minister, ob er bereit ist die Tätigkeit des Bezirksschulinspektors Josef Michl insbesonders unter Zugrundelegung des angeführten Tatsachenmaterials überprüfen zu lassen und weiters
ob er bereit ist, aufgrund des Ergebnisses jene Maßnahmen zu treffen, die die Einkehr geordneter Verhältnisse im genannten Schulbezirke gewährleisten?
Prag, am 31. Oktober 1923.
Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Brunar, Knirsch, Dr. Haureich, Zierhut, Schubert, Ing. Jung, Dr. E, Feyerfeil, Kraus, Dr. Lehnart, Dr. Radda, Ihr. Schollich, Patzet, Wenzel, Simm, Dr. Kafka, Kostlee, Stenzl, Dr. Spina, Böllmann.
Pùvodní znìní ad XI./4281.
Interpellation
der Abgeordneten Hausmann, Koscher, Schäfer und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge
betreffend die Einschränkung der Arbeitslosenunterstützungen.
Nach § 18 des Gesetzes vom 12, August 1921 Slg. Nr. 322, sowei des Gesetzes vom 21, Dezember 1922 Slg. Nr. 400 ist der Minister für soziale Fürsorge ermächtigt, im geeigneten Zeitpunkte wenn die Arbeitsgelegenheit allgemein oder in dem betreffenden Zweige oder Gebiete gestiegen oder der Preis der Lebensbedürfnisse beträchtlich gesunken ist, die durch dieses Gesetz festgesetzten Unterstützungen nach Anhörung des Gutachtens der beteiligten Fachorganisationen entweder allgemein oder für einzelne territoriale Gebiete herabzusetzen oder deren Auszahlung einzustellen.
Das Ministerium für soziale Fürsorge hat nun ohne die gesetzlichen Bestimmungen des § 18 zu beachten, ohne die Gutachten der Fachorganisationen einzuholen, für Personen, welche länger als 6 Monate unterstützt wurden, die im 6 4 Punkt I normierte Unterstützung generell auf 501 herabgesetzt.
Durch Erlaß desselben Ministeriums vom 29. Juni 1923 Zl. 32800/III/E 23 wurde angeordnet, daß bis auf weiteres die auf 50% herabgesetzte Unterstützung in der Zeit vom 6. bis 9. Monate am 75% erhöht wird. Nach diesem Erlaß wird weiter ausgesprochen, daß vom 9. bis 12. Monate diese Unterstützung grundsätzlich nur Familienerhältern in allen andern Fällen nur in der Höhe von 50% zuerkannt werden.
Für diese vom Ministerium für soziale Fürsorge getroffenen Maßnahmen fehlt jede gesetzliche Voraussetzung und Handhabe. Diese Maßnahmen stehen im direkten Widerspruch mit dem Gesetz. Es ist zur Zeit der Herausgabe der Erlässe weder die Arbeitsgelegenheit im allgemeinen noch in den betreffenden Industriezweigen und Gebieten genügend gestiegen, ebenso wenig ist der Preis der Lebensbedürfnisse beträchtlich gesunken. Auch wurde das Gutachten der beteiligten Fachorganisationen nicht eingeholt.
Die Gefertigten stellen deshalb die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, bekanntzugeben aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Voraussetzungen die Erlässe herausgegeben wurden?
2. Ist der Herr Minister bereit, die Gründe anzugeben, warum die Gutachten der beteiligten Fachorganisationen nicht eingeholt wurden?
3. Ist der Herr Minister bereit, dafür Sorge zu tragen, daß allen durch die Erlässe geschädigten Arbeitslosen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen vorenthaltene Unterstützung nachgezahlt wird?
Prag, am 6. November 1923.
Hausmann, Roscher, Schäfer, Schuster, Palme, R, Fischer, Taub, Hackenberg, Hoffman, Beutel, Häusler, Dr. Hollitscher, Jokl, Schweichhart, Leibl, Pohl, Kaufmann, Hillebrand, Kirpal, Heeger, Dr. Haas.
Pùvodní znìní ad XIl./4281.
Interpellation
der Abgeordneten Hugo Simm, Wenzel und Genossen
an den Finanzminister
in Angelegenheit der Auszahlung der von der Abstempelung der Banknoten noch zurückgehaltenen Beträge.
Mit dem Gesetze vom 25. Feber 1919, Slg. 84 wunde der Herr Finanzminister ermächtigt, die im Gebiete der Èechoslovakischen Republik im Umlaufe sich befindlichen Banknoten der österreich-ungarischen Bank mit einem Stempel zu versehen. Mit dieser Ermächtigung war die zweite verbunden, einen Teil, höchstens aber 50 Prozent, der zur Stempelung vorgelegten Noten dem Umlaufe zu entziehen und diese nicht zurückgestellten Banknoten für ein verzinsliches, seitens des Gläubigers unkündbares, vom Staate jederzeit zurückzahlbares Staatsanlehen zu erklären, daß mit 1 Prozent verzinst werden sollte und dessen Freigabe erfolgen sollte zum Zwecke der Bezahlung der Vermögensabgabe wie zur Bezahlung der zur Vorschreibung gelangten anderen Steuern, für den Fall, als dem Besitzer solcher Staatsanleihe keine Vermögensabgabe vorgeschrieben wurde.
Von dieser Ermächtigung machte der Finanzminister im Einvernehmen mit dem Justizminister durch die Verordnung vom 25. Feber 1919, Slg. 86. kundgemacht am gleichen Tage, Gebrauch. Solcherart sind dem Staate Tausende Gläubiger entstanden.
Das Gesetz vom 25. Feber 1919 Slg. 84 gibt denselben, wie erwähnt, nicht die Möglichkeit, ihre Guthaben vom Staate anzufordern, auch nicht dann, wenn wirtschaftliche Nöte die in den oben bezeichneten Staatsanlehen angelegten Beträge zur Auszahlung an die Besitzer notwendig machte. Der Staat hat zLUr selbst das Recht, diese Anlehen jederzeit zurückzuzahlen. Von diesem Rechte machte die Regierung in verschiedenen. Verordnungen Nutzanwendung, so z. B, in der Verordnung vom 7. März 1919, Slg. 118, aber nicht in solchem Umfange, wie das in der Gegenwart als außerordentlich wichtig erschiene. Dabei ist zu erwähnen, daß diese spärlichen Maßnahmen zum Zwecke der Freigebung von Banknoteneinlagen seitens der Finanzbehörden oftmals nicht beachtet oder außerordentlich saumselig in Anwendung gebracht werden. Mir sind aus einer Reihe von Bezirken Tatsachen bekannt, die geradezu im Widerspruchs mit dem Inhalte des Gesetzes vom 25, Feber 1919 stehen. So bemühen sich viele Parteien vergeblich, ihre Einlagen zum Zwecke der Bezahlung der Vermögensabgabe oder sonstiger Steuern freizubekommen. Es mehren sich die Fälle, daß diese Parteien für ihre Vermögensabgabe, bzw. Steuer rückstände 7 Prozent Verzugszinsen zu bezahlen haben, daß ihnen wegen dieser Steuerrückstände Exekutionsführung und grundbücherliche Einverleibung der Rückstände auf ihren Besitztümern angedroht werden, während ihre angeforderten Guthaben beim Staate nicht zur Auszahlung gelangen und in Gegensatze zu den hohen Verzugszinsengebühren nur mit einem Prozent verzinst. Es wird notwendig sein, daß ein jedes Ansuchen um Freigabe der bei der Abstempelungsaktion zurückbehaltenen Beträge günstig behandelt werde. Zudem muß die Amtshandlung beschleunigt geschehen. Außerdem sind meiner Meinung nach alle Ansuchen um Freigabe der zurückbehaltenen Beträge dann beschleunigt und günstig zu behandeln, wenn wirtschaftliche Gründe das gebieten. Ich verweise in dieser Beziehung auf die vielen Gewerbetreibenden, die seinerzeit ihr Betriebskapital der Abstempelungsaktion unterwerfen mußten. Die Rückzahlung der diesen wirtschaftlichen Kleinexistenzen zurückbehaltenen Beträge ist umso mehr geboten, als die Wirtschaftslage der Einzelnen eine unsagbar schwere ist.
Die Unterzeichneten fragen den Herrn Minister:
1. Sind ihm die geschilderten Übelstände bekannt?
2. Ist er geneigt, anzuordnen, daß alle Guthaben der Steuerpflichtigen, von der Abstempelung herrührend, zum Zwecke der Vermögensabgabe-, bezw. Steuerzahlung sofort freigegeben werden?
3. Ist der Herr Minister geneigt, in allen jenen Fällen die Freigabe der zurückbehaltenen Beträge über Ansuchen zu verfügen, wenn die wirtschaftliche Lage des Gesuchsstellers dies erheischt.
Prag, am 7. November 1923.
Simm, Wenzel, Dr. Jabloniczky, Dr. Lelley, Füssy, Knirsch, Ing. Jung, Szentiványi, Dr. Körmendy-Ékes, Patzet, Palkovich, Dr. Lodgman, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Radda, Dr. Brunar, Dr. E, Feyerfeil, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Dr. Medinger, Kraus, Dr. Schollich.
Pùvodní znìní ad XIII./4281.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen
an den Eisenbahnminister
betreffend die Bezeichnung der Stationsgebäude auch in deutscher Sprache.
Mangels einer Durchführungsvorschrift zum Sprachengesetz vom 29, Feber 1920 S, d. G. u. V. Nr. 122, die nun schon mehr als 31/2 Jahre auf sich warten läßt, hat sich jede Behörde und jedes Ministerium seine eigene Sprachenpraxis zurecht gelegt, die scheinbar nur von dem Grade des nationalen Chauvinismus diktiert wird, welcher in diesem Amte herrscht. Auch das Eisenbahnministerium läßt sich bei seinen Entscheidungen nicht von höheren verkehrstechnischen Gesichtspunkten selten, sondern nur vom einseitig èechisch-chauvinistischen Bestrebungen, denn sonst müßten die Stationsbeschreibungen. Aufschriften und Kundmachungen in Gemeinden, welche mehr als 20% deutsche Bevölkerung haben, auch in deutscher Sprache angebracht werden. Dies ist aber nicht der Fall, wie zum Beispiel die Station Olmütz zeigt.
Am 25. August 1921 wendete ich mich in eine m Schreiben an die Staatsbahndirektion in Olmütz und führte darüber Beschwerde, daß die Station Stauding an der Nordbahn, welche durch zwei Bahnabzweigungen ins deutsche Hinterland führt, nur tschechische Aufschriften und Orientierungstafel trägt. Ich erhielt daraufhin die Antwort, daß sich die sprachliche Ausstattung der Stationsaufschriften nach den nationalen Verhältnissen der Gemeinde, nach der die Station benannt ist, richtet, Stauding demnach, da eine 20% deutsche Minderheit nicht vorhanden sei, nur rein tschechische Aufschriften mit Recht trage. Mit Schreiben vom 9. November 1921 wies ich sodann auf die nur tschechischen Aufschriften der Station Olmütz hin und verlangte für diesen Ort dieselbe Auslegung des Abs. 8 des § 2 des Sprachengesetzes wie im Falle Stauding und damit doppelsprachige Aufschriften und Kundmachungen. In der Antwort der Staatsbahndirektion berief man sich nun darauf, daß die Daten der Volkszählung für Olmütz noch nicht bekannt und erst im Laufe des Jahres 1922 wahrscheinlich amtlich publiziert werden. Erst nach dieser Publikation kann die Frage der Entscheidung zugeführt werden. Dabei war es doch gewiß für jedermann klar, daß auch Groß-Olmütz mehr als 20% Deutsche hat. Inzwischen ist beinahe schon das Jahr 1923 verstrichen und Olmütz hat noch immer nur tschechische Aufschriften und Orientierungstafeln. Wahrscheinlich anerkennt man nun wieder die amtlichen Daten der letzten Volkszählung nicht und wartet auf das Ergebnis der nächsten Volkszählung in 10 Jahren.
Dieser Vorgang ist einseitig und ungerecht und beinhaltet eine schwere Zurücksetzung und Kränkung der deutschen Bevölkerung.
Die Gefertigten fragen daher den. Herrn Eisenbahnminister:
Welche sprachlichen Vorschriften bestehen bezüglich der Bezeichnung der Stationen, der Orientierungstafeln und Kundmachungen?
Wiese kommt es, daß in Olmütz nur einsprachig tschechische Aufschriften sind, obwohl mehr als 20% Deutsche hier wohnen? Gedenkt der Herr Minister diese Zurücksetzung der deutschen Sprache im Eisenbahnverkehr sogleich abzustellen?
Prag, am 4. November 1923.
Dr. Schollich, Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Dr. E. Feyerfeil, Matzner. Dr. Luschka, Dr. W. Feierfeil, Scharnagl, Knirsch, Stenzl, Kostka, Dr. Kafka, Ing. Jung, Bobek, Simm, Wenzel, Patzel, Dr. Radda, Kraus, Dr. Lehnert, Dr. Brunar, Dr. Medinger.