Pùvodní znìní ad III./4229.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Kafka, Kostka und Genossen

an die Regierung

betreffend die Konfiskationspraxis.

I. Die Nummer 75 der in Olmütz gedruckten und dortselbst herausgegebenen periodischen Druckschrift Mährisches Tagblatt vom 31. März 1923 wurde wegen des in dieser Nummer erschienenen Artikels Auferstehung beschlagnahmt und zwar mit der Begründung, dass der ganze Artikel den Tatbestand des Verbrechens nach § 65 a) des Strafgesetzes beinhaltet. Dieser Artikel hatte fongenden Worlaut:

Abgeordneter Prof. Dr. Kafka.

Auferstehung.

Es wäre wahrhaftig kein Wunder, wenn uns Sudetendeutschen langsam der tiefe Sinn des schönen österlichen Auferstehungssymbols verloren ginge.

Die Zeit, seit der wir der Versailler Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, diesem Staate einverleibt wurden, gleicht fürwahr einem grossen, grauen Aschermittwoch, einer bösen quälenden Charwoche ohne Ende.

Seit vier Jahren gehen wir den Passionsweg, den der hierzulande herrschende, und allzu mächtig herrschende Geist oder der Spiritus diabolus des Nationalstaates uns bereitet auf den er uns mit der Philosophie der Peitsche immer weiter und weiter treibt. Sein Ziel ist das Calvaria der Entnationalisierung. Noch sind wir nicht so weit, noch bäumt sich zuviel gesunden, trotzigen, blutvollen völkischen Willens gegen diese Philosophie der Peitsche auf, noch scheuen sich die Philosophen der Peitsche vor dem Urteil des europäischen Gewissens, diesen Passionsweg allzu gewaltsam abzukürzen. Aber der Weg geht ihnen sichtlich zu langsam, sie sinnen darnach, die Passion unseres Volkes, sowie aller nationalen Minderheiten doch zu beschleunigen, ohne dass Europa davon spricht. Und so haben sie zur Peitsche der gewaltsamen Entnationalisierung, der Drosselungen unserer Sprache, Wirtschaft und Kultur sich ein neues Marterinstrument angeschafft. Ein Marterinstrument, das einem Totschläger gleicht, darauf eine Etikette angebracht ist: Zum Schutze der Demokratie und der Republik, während das Blei dieses Totschlägers bestimmt ist, auf das Haupt der Demokratie niederzusausen.

Dieser Totschläger ist das Gesetz zum Schutze der Republik. Es ist das Ostergeschenk der tschechischen Nationalstaatenphilosophen für das deutsche Volk, es ist der pendreck des Nationalstaats, mit dem unauffällig aber sicher der Wille der völkischen Selbstbehauptung und Selbstbestimmung aller Nationalitäten nicht tschechischer Zunge erschlagen werden soll.

Dieses Schutzgesetz bringt den Sudetendeutschen, die schon an manche bittere Ostern in dieser Republik gewöhnt sind, nicht nur politische Ostern, sondern auch eine politische Auferstehung ganz sonderbarer Art. Mit diesem Schutzgesetz feien: heuer zu Ostern die Zeit des Vormärzes, die Zeit der Metterniche, Sedlniczkys, Wndischgrätze, die Zeit der unheimlichen Alliance zwischen Staatsgewalt und Polizeiknüttel ihre Auferstehung. Ein ebenso unnatürlicher wie verbrecherischer Anachronismus rückt damit den Zeiger der Zeit von den Oktobertagen des demokratischen Jahres 1819 zurück zu den Tagen der Vierzigerjahre des vorigen Jahrhundert; von dem Neuen Europa Masaryks zu den dei mei prigioni Silvio Pellicos. Von diesen Ostern an gehört das erste Wort in der Republik dem taatsgerioht, dem Staatsanwalt, dem Zensor, dem Gendarmen, der Polizei! Wie man einst in den Tagen Bebels hirzulande sagte, dass die soziale Frage von Berlin nur bis Bodenbach reiche, so soll hinfort nach dem Schutzgesetz die nationale Frage der Deutschen auch nur mehr bis Bodenbach uni nicht weiter reichen Eine wahre Inquisition bricht mit diesem Schutzgesetz über uns herein, und wer dies übertrieben finden sollte, der braucht sich doch nur die letzte Praxis der politischen Behörden gegen die Versammlungen missliebiger Parteien und der Gerichte gegen die Flugzettelverbrecherei vor Augen zu halten. Man wird in Hinkunft weder in dieser Republik noch wegen dieser Republik klagen dürfen, ohne Gefahr zu laufen, der Inquisition des Staatsgerichtes überliefert zu werden. Man soll den Weg, den man bisher mit lautem Proteste und lauter Anklage ging, nunmehr schweigend gehen müssen. Europa und der Völkerbund sollen durch dieses Schweigen darüber getäuscht werden, dass die Minderheiten in dieser Republik mit der Philosophie der Peitsche weiter getrieben werden auf dem Wege der Entnationalisierung.

Ist dieser Weg hoffnungslos, sind die Sudetendeutschen nunmehr rettungslos verdammt, zu unterliegen? Gibt es eine Waffe gegen diese Auferstehung des Vormärz, gegen die Philosophie der Peitsche und des Totschlägers Schutzgesetz?

Jawohl, es gibt eine Waffe, und das Schutzgesetz, das die Sudetendeutschen zum Schweigen verurteilen will, hat ihnen selbst diese Waffe gezeigt. Es gilt nur, sich ihrer zu bedienen.

Jawohl! Die Waffe des Klagens muss niedergelegt werden. An ihre Stelle muss fortan das beredte Schweigen eines Volkes treten, das durch seine Einigkeit, Geschlossenheit und völkische Organisationskraft spricht. Das deutsche Volk muss hinfort durch seine Taten sprechen und die Taten für sich sprechen lassen. Und diese Tat ist die endliche Ueberwindung des kleinlichen Parteihaders, das I-Herauswachsen aus dem Parteideutschtum zur grossen deutschen Einheitsidee. Wenn das deutsche Volk seine Erhaltung will, dann wird es unter der Peitsche des Schutzgesetzes nicht den Weg von Canossa, nicht den zum Caudinischen Joch gehen, andern den Weg vom Parteideutschtum zum Deutschtum schlechthin finden. Wenn das deutsche Volk seine Erhaltung will, dann wird es sich durch den Geist des Vormärzes nicht niederdrücken, noch erdrükken lassen, dann wird es vielmehr mit der stummen Beredsamkeit völkischer Tat den Weg vom Vormärz zum März bahnen, dann wird es den Weg so gehen müssen, dass an seinem Ende nicht die entlarvte Oligarchie, sondern die wahre Demokratie, nicht sein Calvaria, sondern seine Auferstehung bereit steht. Ich glaube an diese Ostern. Wenn das deutsche Volk mit allen seinen Fehlern diese Ostern will, dann hat das Schutzgesetz seinen Stachel verloren. Und dann ist der Passionsweg überstanden.

Auch bei voreingenommenster Prüfung dieses Artikels wird niemand darin auch nur ein Wort finden, durch welches zur Verachtung oder zum Hasse wider den einheitlichen Staatsverband, wider die Regierungsform oder Staatsverwaltung aufzureizen versucht wird. Derselbe Artikel ist denn auch vollkommen unbeanständet sowohl im Pilsner Tagblatt, als auch in der Brüxer Zeitung erschienen, und es ist wohl nicht ans annehmen, das etwas, was in Brüx und Piken nicht eine Störung der öffentlichen Ruhe bedeutet, plötzlich diesem Charakter in Olmütz annehmen kann.

II. Die Nummer 93 der Deutschen Zeitung Bohemia vom 22. April 1923 verfiel der Beschlagnahme und zwar war es diesmal der Leitartikel Das Rufzeichen, welcher mit Ausnahme einiger weniger Einleitungszeilen dem Zensor zum Opfer fiel. Begründet wurde die Konfiskation mit dem § 16 Absatz 1 des Schutzgesetzes. Keine einzige der konfiszierten Zeilen enthält das Lob oder die ausdrückliche Billigung eines Verbrechens oder des Vergehens oder die Zustimmung zu einem solchen. Keine einzige der konfiszierten Zeilen lobt oder feiert den Täter wegen einer solchen Tat; noch weniger wird selbstverständlich der Täter belohnt oder ihm Ersatz für die Geldstrafe oder eine andere Zahlung gewährt oder öffentlich für eine solche gesammelt, oder für den Ersatz gesammelt. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des konfiszierten Artikels, der hiermit wiedergegeben wird:

Das Rufzeichen.

Schwere Stunden muss der Häftling des Prager Strafgerichtes Alois Baeran verbracht haben, als er am Donnerstag in seiner Zelle des Spruches des Obersten Gerichtes harrte. Dem physischen Tod kaum entronnen, sah er vor sich die grauenvolle erbarmungslosse Fratze des bürgerlichen Todes, der den Menschen von der Tafel des Lebens wegstreicht und in eine blosse Nummer vorwandelt. Ein furchtbares Gesicht, vor dem nur ein eiserner Wille und das sichere Gefühl des Verbundenseins mit der Massenseele, die das gleiche leidet und das gleiche empfindet, bestehen könnte. Wir wissen, dass uns der Zensor, während wir das schreiben, scharf auf die Finger blickt und dass es diesen Artikel mit dem Schutzgesetz in der Hand Wort für Word durchstudieren wird; aber das Schutzgesetz, so gründlich es auch sein mag, hat doch vergessen, die Schilderung des Gemütszustandes eines Veurteilten und das Mitleid mit einem der Schärfe des Gesetzes Verfallenen zu verbieten, hat sich löblicherweise darauf beschränkt, die öffentliche Gutheissung eines Verbrechens unter Strafe zu stellen.

Ob Alois Baeran vor dem furchtbaren Gespenst des bürgerlichen Todes bestanden haben mag? Ob das Gefühl, unter dessen Druck er handelte, wenn es das ihm zur Last gelegte Verbrechen begangen hat, auch weiter unerschütterlich bleibt, wenn er sich von seiner bisherigen Gefolgschaft verlassen sieht? Wenn ihn völkisches Gefühl trieb, ein Verbreche gegen den Staat zu begehen, so musste er damit rechnen, dass er von der bestehenden Staatsgewalt zur Verantwortung werde gezogen werden, dass ihn die Strafe ereilen werde, die jeder Staat auf staatsfeindliche Umtriebe setzt und aus Gründen der Selbsterhaltung zu setzen berechtigt ist. Aber er durfte auch damit rechnen, dass seine Motive anders als die eines Durchschnittsverbrechers würden gewürdigt werden, dass er von der politischen Szene als Staatsfeind, aber nicht als ein Verbrecher, über den die Welt gleichzeitig mit der Rechtskraft seiner Verurteilung zur Tagesordnung übergeht, abtreten werde.

Freilich, der politische Kampf, der doch nur ein kleiner Sektor des Kampfes ums Dasein ist, kennt keine Sentimentalität. Der einstmalige schärfste Herold der radikalen Tonart, welcher Baeran als Führer der Nationalpartei gewesen ist, musste wissen, dass vom nationalen Gegner weder auf der Geschworenenbank noch in der breiteren Öffentlichkeit Milde, Gnade oder der Verständnis zu erwarten sein werde. Er musste wissen, dass ihn die Tschechen als Führer eurer Partei, die den Hochverrat als die Pflicht eines jeden Deutschen proklamiert hat, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit unschädlich machen würden. Fühlte er sich unschuldig, so wäre es seine Sache gewesen, alles ihm zur Verfügung stehenden Entlastungsmaterial vor dem Gerichte aufzurollen; er hätte es nicht dabei bewenden lassen dürfen, von einem tiefen Geheimnis zu sprechen, das über diesen Prozess liege, er hätte sich zumindest nach der Veröffentlichung der Eingabe des Vertreters seines Mitangeklagten äussern müssen. Er hat dies aus Gründen, die wir nicht kennen und darum auch nicht zu kritisieren haben, unterlassen und damit nur einen juristischen Grund mehr zur endgültigen Rechtskraft seiner Verurteilung gegeben. Das Oberste Gericht und mit ihm die tschechische Oeffentlichkeit hat dieses Schweigen bereitwilligst eskomptiert und die Tür zum Kriminal endgültig zugeschlagen.

Mit diesem Schicksal musste der Abgeordnete Baeran rechnen mit diesem Schicksal muss er sich abfindenden, auch wenn ihm höhere Interessen die Zunge gebunden haben sollten. Aber wohl konnte er das Eine erwarten, dass eine Gruppe von Politikern und Gesinnungsgenossen, die dein tschechischen Chauvinismus das gefährlichste Material gegen ihn geliefert hatten, seinen Ar stieg in das Kriminal mit einem feierlichen Bekenntnis des Vertrauens und der innerlichen Verbundenheit begleiten und erleichtern wände. Er hätte dies umso eher erwarten dürfen, als es auch die tschechischen Politiker Donnerstag nachmittag, als im Parlament die Kunde von der Entscheidung des Obersten Gerichtes eingetroffen war, ganz unverhohlen erwartet haben. Schon in den Vormittagsstunden dieser Sitzung wurde in den Couloirs das Gerücht verbreitet, sämtliche deutschen Abgeordneten seien telegraphisch zu dieser Sitzung einberufen worden, und nicht ohne eine gewisse Nervosität sah die tschechische Koalition dem Verlauf der Sitzung entgegen bleute ist ja tatsächlich und noch das Parlament der Ort, wo die Deutschen die Stimme der Kritik oder der Empörung über zugefügtes Unbill, die Stimme ihres Herzens erheben können, ohne Gefahr zu laufen, von der Schärfe des Schutzgesetzes erfasst zu werden. Die deutschen Bevölkerung und die deutsche Presse sind heute bereits zum Schweigen verurteilt. Das Hauptstück III des Schutzgesetzes Bedrohung des Friedens und der militärischen Sicherheit der Republik gibt den Staatsanwalt und dem Zensor die Möglichkeit, jedes geschriebene und gesprochene Wort als ein Delikt der Störung des bürgerlichen Friedens, der Genehmigung strafbarer Bandlungen oder der Verbreitung unwahrer beunruhigendes Meldungen aufzufassen. Wer heute das Bedürfnis empfände, sich zu Alois Bearan zu bekennen, könnte dies wahrhaftig nur als Parlamentsmitglied im Hause tun.

Aber was ist geschehen? Haben die Parlamentarier, die Alois Baeran nahestehen, ihrem verurteilten Kollegen von der Tribüne des Rudolfinums die Schwurhand ins Kriminal gereicht, die Schwurhand, die ihn in den bürgerlichen Tod hätte geleiten sollen? Nicht eine Stimme aus den Kreisen seiner Partei hat sich geregt, nicht ein einziges Wort für den Verlassenen, Gebrochenen, Vernichteten wurde gesprochen; mit einem Schweigen, das auch den tschechischen Parteien aufgefallen ist, sind die Männer um den Abgeordneten Baeran zur Tages Ordnung über das Schicksal des Sträflings Baeran übergangen. Mit eisigem Schweigen sah die Partei zu, wie sich hinter ihrem Führer die Pforten des Kriminals schlossen. Und wie die Partei schwieg die deutsch nationale Presse. Das führende Organ hat einen ganzen Tag nach dem Urteil des Obersten Gerichtes sang und klanglos verstreichen lassen und dann die Tatsache mit trockenen Worten einfach registriert. Die tschechische Geschworenen haben Baeran gefällt, die deutschen Schwurbrüder haben ihn fallen lassen.

Dieses hat Alois Baeran nicht erwartet, noch verdient; es ist härter als der Spruch der tschechischen Geschworenen, es ist das grausame Rufzeichen seiner Partei hinter dem Verdikt des Obersten Gerichtes!

Es erscheint geradezu sinnlos einen derartigen Artikel zu konfiszieren und noch sinnloser den § 16 Absatz 1 des Schutzgesetzes zur Begründung heranzuziehen.

III. Der besonders liebevollen Fürsorge des Zensors erfreut sich seit längerer Zeit die periodische Druckschrift Tagesbote in Brünn: Ihre Nummer 183 vom 21. April 1923 verfiel der Beschlagnahme wegen folgender Meldung:

Bankenkrach in der Slowakei.

Aus Pressburg wird uns berichtet: Die Ludova Banka in Rosenberg, eine der grössten Geldanstalten der Slowakei, ist, wie Kassai Ujsag meldet, zahlungsunfähig. Es wurde eine Abordnung nach Prag entsendet, die eine staatliche Anleihe von 5 Millionen K zinsenfrei auf 10 labre erwirken soll. Die Bank ist, wie das Blatt meldet, durch die Finanzierung vorn Industrieunternehmungen, namentlich der Zündholzfabrik in Rosenberg, in die schwierigste Lage geraten.

Weiter wird uns berichtet: Die in Liquidierung befindlichen deutschen und magyarischen Banken der Zips haben grösstenteils ihr Kapital durch die Nichteinlösung der Kriegsanleihe verloren. Es sind dies Felkai Hitelbank, Fünfoberstädtische Kreditanstalt, Volkskatholische Bank, sämtliche in Georgenberg und die Felkaner Bank in Poprad.

Diese Meldung war einem magyarischen Blatt in der Tschechoslowakei entnommen und befand sich am gleichen Tage unbeanständet in mehreren Zeitungen, darunter in der Ostrauer Morgenzeitung und in der Pressburger Zeitung. Begründet wurde die Konfiskation mit dem § 18 Absatz 1 und 2 des Schutzgesetzes, trotzdem die Nachrichten nicht unwahr waren und jedenfalls zureichende Gründen vorhanden waren sie für wahr zu halten. Die gleichen Bestimmungen des Schutzgesetzes wurden herangezogen, um die Konfiskation der Nummer 173 des Tagesboten vom 15. April 1923 zu begründen und zwar wegen der Ueberschrift und wegen einer Reihe von Stellen in dem Artikel Das Ende der Pozemková banka. Dieser Artikel hatte folgenden Wortlaut:

Das Ende der Pozemková banka.

Innerhalb weniger Monate stehen wir zum dritten Male vor dem Zusammenbruch einer grossen tschechischen Bank. Noch ist die unfreiwillige Auflösung der Moravsko-slezska banka nicht endgültig durchgeführt, noch wogt in der öffentlichen Meinung der Kampf über die Ursachen des Zusammenbruches der Bohemiabank, und schon wieder sieht sich eine tschechische Bankanstalt genötigt, ihre Tätigkeit einzustellen und Aktionären wie Einlegern, wie es scheint, nicht unerhebliche Verluste anzukündigen. Der gestern von der tschechischen Bodenbank (Pezemková banka) ausgegebene Bericht sucht zwar aus der Not eine Tugend zu machen, indem er erklärt, die Pozemková banka sehe sich doch der geänderten Bodenverhältnisse in der Republik zur Auflösung veranlasst. Aber schon die Tatsache, dass diese Auflösung unter der Aufsicht der Böhmischen Landesbank erfolgen wird, beweist den Zwang, unter dem sie vor sich geht.

Die Nachricht von dem Zusammenbruche der Bodenbank kommt nicht überraschend. Schon vor einigen Wochen tauchten die ersten Gerücht über die Zahlungsschwierigkeiten der Pozemková banka auf und die Börse, der verlässlichste Gradmesser der Güte oder Ungute eines Wirtschaftsunternehmens, liess durch die Nichtaufnahme gier Aktien dieser Bank, die vergeblich ausgeboten wurden das traurige Ereignis vorahnen. Wenn inzwischen die Gerüchte keine festeren Formen annahme, so war das auf die unter der Band eingeleiteten Massnahmen zur Vorbereitung der zwangsweisen Auflösung zurückzuführen. Nun sind diese Vorkehrungen in die Wege geleitet und damit die Hindernisse beseitigt, die die amtliche Mitteilung des Auflösungsbeschlusses verzögerten. Vorgesteren abend noch wurde von der Polizei der Presse die Weisung erteilt. Nach richten über den Zusammenbruch der Pozemková banka zu unterdrücken. Offenbar sollten die zur Rettung des vorhandenen Vermögens unternommenen Schritte nicht noch in letzter Stunde gefährdet werden.

Ueber die Grösse der Verluste, die für die Aktionäre wie für die Einleger der Pozemková banka mit deren Verschwinden von der Bildfläche verbunden sind, liegen vorderhand keine bestimmten Angaben vor. Nur die Mitteilung des Berichtes dass Aden Einlegern einstweilen ein Drittel ihrer Einlagen zurückbezahlt werden wird, lässt eine Vermutung über den Umfang, wenn auch noch nicht über die Höhe des Schadens zu, den die an der Pozemková banka beteiligten Bevölkerungskreise erleiden. Ob die Aktionäre etwas von ihrem Gelde zurückerhalten werden und wieviel, ist dem Berichte dem Bankleitung nicht zu entnehmen.

Ueber die Ursachen des Zusammenbruches wird man in Bälde wohl Genaueres erfahren. Der tiefere Grund liegt, wie bei den vorangegangenen Bankbrüchen, in der schädlichen und gefährlichen Finanz- und Wirtschaftspolitik des tschechischen Bankkapitals. Dieser verfolgt eingestandenermassen tschechisch-nationale und deutschfeindliche Zwecke. Weder Fähigkeit der Bankleiter noch Eignung der Geschäfte spielen bei der Begründung und bei des Betätigung der tschechischen Banken eine ausschlaggebende Rolle. Die Eroberung deutschen Besitzes, deutschen Bodens und deutschen Einflusses, das ist Ziel und Aufgabe der tschechischen Banken. Dass unter solchen Umstände auch Unlauterkeit und verbrecherische Umtriebe bei den Banken zur Geltung kommen können, bewiesen Gerichtsverhandlungen der letzten Zeit und die Untersuchung beim Zusammenbruch der Moravsko-slezská banka und der Bohemiabank. Wenn sich die tschechische Politik nicht einen Besseren besinnt und die in der ganzen Welt anerkannten Wirtschaftsgrundsätze sich zu Eigen macht, wird die Pozemková banka nicht die letzte tschechische Bankanstalt sein, die gezwungen ist, zum Nachteil der Oeffentlichkeit und der Privatwirtschaft an ihre Auflösung zu schreiten.

Auch hier liegt klar zutage, dass nicht die mindeste Unwahrheit in dem Artikel enthalten war. Die weitere Entwicklung der Angelegenheit der Pozemková banka hat die in dem konfiszierten Artikel enthaltenen Angaben vollkommen bestätigt.

Ueberhaupt haben die Staatsanwaltschaften in der Frage gier Rankenzusammenbrüche der letzten Zeit das Recht in Anspruch genommen, auch die Verbreitung wahrer Nachrichten, deren rechtzeitiges Bekanntwerden im Interesse der gesamten Volkswirtschaft und insbesondere der Einlegerkreise gelegen ist in durchaus gesetzwidriger Weise zu unterdrücken. Organe der Staatsverwaltung haben sogar den Mut gefunden; an die Zeitungen Weisungen herauszugehen, dass sie konfisziert werden würden, wenn sie irgend etwas ausser dem amtlichen Berichte über die Angelegenheit der Bohemia-Bank berichteten: Ein derartiger Eingriff in die Pressfreiheit ist geradezu unerhört. Noch unerhörter erscheint allerdings das Verhalten der staatlichen Organe ist allen diesen Fällen dann, wenn man weiss in wie ungehinderter Weise tschechische Blätter unwahre und beunruhigende Angaben über deutsche Banken veröffentlichen durften.

Auch die Nummer 185 des Tagesbote vom 22. April 1923 verfiel der Beschlagnahme und zwar wegen des letzten Teiles des Leitartikels Wiederaufnahme. Begründet wurde in diesem Falle die Konfiskation mit dem § 300 des Strafgesetzes. Auch hier wird niemand der nicht einfach den § 300 immer dann heranzieht, wenn er keine sonstige Bestimmung findet, um einen ihm missliebigen Zeitungsartikel zu unterdrücken, irgendwie den Tatbestand des § 300 des Strafgesetzes gegeben sehen. Der konfiszierte Teil des Artikels Wiederaufnahme hatte folgenden Wortlaut:

Erklären wir es bei entschiedener Ablehnung der Politik des Verurteilten: es ist ihm formaljuristisch bitteres Unrecht geschehen. Nichts konnte man ihm trotz aller Anstrengungen nachweisen, man hat nicht einen einwandfreien Zeugen und nicht ein Beweisdokument zur Stelle geschafft, aus dem man auch nur die Wahrscheinlichkeit der Spionage Alois Baerans folgern könnte. Erinnern wir uns, wer gegen Alois Baeran gezeugt hat: Da sind vor allem zwei Herren: Lombardini und Majorosz, die im Auftrage der tschechisch-slowakischen Republik in Ungarn und Oesterreich, und gleichzeitig im Auftrage des Ungarn in der Tschecho-Slowakei spioniert haben. Sie werden bei uns entlarvt, gefangengesetzt und (damit man sie wahrscheinlich nicht umsonst für die höchsten Interessen des Vaterlandes bezahlt hat) in der Haft als Zeugen gegen Baeran vernommen. Sie zeugen wider Baeran in der Hoffnung auf Freilassung: Aber Sie werden reicht entlassen, sondern zu schweren Kerkerstrafen verurteilt: Und diesen Zeugenaussagen wird trotz alledem vom Staatsanwalt, vom Untersuchungsrichter, von den Geschworenen und vom Senat entscheidendes Gewicht beigelegt.

Aber welche Beweiskraft erfährt die Aussäge des Mitangeklagten Schwabe von dem Untersuchungsrichter über die Täterschaft Baerans, die Aussage die Schwabe nach eigener Angabe nur deshalb machte, um seine greise Mutter und seine Braut aus dem Kerker zu befreien, eine Aussage, die dem Jüngling vom Untersuchungsrichter angeblich anempfohlen wurde, um diesen Erfolg herbeizuführen. Inzwischen hat aber Schwabe nicht weniger das ein dutzendmal seine Aussagen verändert, abgeschwächt und feierlich widerrufen.

Und welchen ungeheuren Beweiswert hatten die Aussagen des Hauptbelastungszeugen Soukup? Herr Oberstleutnant Soukup sagte doch nur das aus was ihm fein Vertrauensmann zugetragen hat; und dieser erzählte dem Soukup, dass einer der politischen Geheimagenten des öftern in seinen Gesprächen den Namen Dr. Baeran fallen liess. - Und dann dass Bajnoczi (der ungarische Legationssekretär, der von Schwabe Berichte Nowakowskis erhalten hat) sich dem polnischen Attaché gegenüber geäussert haben soll, haben soll - mehr braucht man über Sie Quelle, aus der der Herr Oberstleutnant geschöpft hat, wahrlich nicht mehr zu wissen! Der Vertrauensmann hat nicht etwas, den Angeklagten Belastendes unvermittelt und bestimmt gehört oder gesehen, sondern er hat sein Wissen auch nur durch einen politischen Geheimagenten, der den Namen Baeran fallen liess...- fallen liess! Aber sehen wir uns diesen Vertrauensmann ganauer an: Er dient, nach Aussagen Soukups einer fremden Macht, nimmt also die Bezahlung von Polen oder Ungarn, aber von Soukup bezieht er dazu auch noch seinen Ehrensold für den Verrat der Geheimnisse dieser fremden Macht. Und ist etwa Herr Soukup von der Wahrheit der Angaben dieses Herrn X überzeugt? Mitnichten! Der Herr Oberstleutnant muss zugeben, dass bei seinen Vertrauensleuten der Kurs der tschechischen Krone massgebend ist und dass er von diesen Vertrauensleuten, die nach seinen Angaben ganz niedere Charaktere sind, auch schon belogen wurde.

Aber wie steht es denn mit Herrn Oberstleutnant selbst? Der vereidigte Zeuge Soukup erklärte vor dem Geschworenengerichte, die deutsche Sprache rächt in dem Masse zu beherrschen, um den klaren Inhalt einer deutlich vorgebrachten Aeusserung Dr. Baerans verstehen zu können. Vor dem Kassationshof erklärt jedoch der Verteidiger Dr. Goller aus eigener persönlicher Erfahrung, dass der mit ihm seit Jahren bekannte Soukup die deutsche Sprache beherrsche. Zum Beweise dieser Behauptung führt Dr. Goller an, dass Soukup vor wenigen Jahren noch Beamter einer Gesellschaft mit deutscher Verkehrssprache war. Da kein Grund vorhanden ist, an der Wahrheitsliebe Dr. Gollers zu zweifeln, muss festgestellt werden, dass der vereidigte Zeuge Herr Oberstleutnant Soukup - über seine eigenen Sprachkenntnisse nicht genügend informiert ist und vor dem Geschworenengericht eine objektive Unwahrheit behauptet hat. Um wieviel weniger ist er über die objektive Wahrheit seiner eigenen Zeugenaussage unterrichtet...

So etwa sehen die Beweismittel gegen Alois Baeran aus. Hierbei ist noch nichts über die an Shakespearesche Intriganten gemahnende Erscheinung des Lockspitzels Holdingar, nichts über den Beweiswert der Informationen der Brünner Polizeidirektion und nichts über andere gleichartige Erscheinungen und Dokumente dieser so mangelhaft in Szene gesetzten Haupt- und Staatsaktion gesagt worden. Müsste aber nicht das schon genügen, um einen Rechtsstaat zur vollständigen Klärung dieses noch immer nicht aufgeklärten Falles bei der ersten sich Ihm bietenden Gelegenheit zu veranlassen? Der Antrag auf Wiederaufnahme des Prozesses ist gestellt. Die Gelegenheit gegeben!

 

Dr. Friedrich Bill.


IV. In besonders drakonischer Weise geht mit der Freiheit der Presse das Pressereferat der Bezirkshauptmannschaft in Marienbad vor, das es anscheinend als eine Aufgabe betrachtet die Marienbader Zeitung zu unterdrücken und in unbegründetester Weise zu schädigen. Zweimal wurden in der Marienbader Zeitung Artikel konfisziert die bereits in anderen Blättern anstandslos erschienen waren. In einem Falle handelte es sich um eine Kommnentierung des Intervieuws des Herrn Präsidenten Masaryk über die Frage der Deutschen in der Tschechoslowakei. Da die Redaktion der Marienbader Zeitung die Haltung der Zensurbehörde kannte, liess sie das Manuskript dieses Artikels absichtlich einige Tage liegen, vom zuerst den Abdruck in anderen Blättern abzuwarten. Als dieser Abdruck sowohl im Pilsner Tagblatt als auch in der Egeren Zeitung erfolgt war, wurde er auch in der Marienbader Zeitung abgedruckt und verfiel natürlich der Beschlagnahme. Besonders interessant sind die drei letzten Konfiskationen, denen die Marienbader Zeitung zum Opfer fiel. Die erste dieser Konfiskationen erfolgte wegen einer Notiz, in welcher das dienstliche Benehmen eines beim Marienbader Postamte angestellten Paketzustellers gerügt wurde. Die zweite erfolge deswegen, weil sich die Marienbader Zeitung zu interessieren wagte, auf welche Weise die Besetzung aller einträglichen Bestellerposten beim Marienbader Postamte durch Tschechen zustandekam. Geradezu grotesk wirkt aber die Konfiskation der Nr. 94 der Marienbader Ztg. vom 25. April 1923 in welcher eine Nachricht konfisziert wurde, durch die ohne die Behörde zu kritisieren die Leser des Blattes von der vorhergegangenen Konfiskation der No 93 in Kenntnis gesetzt und aufgefordert wurden, sich mit Beschwerden direkt an die Amtsstelle zu wenden. Diese konfiszierte Nachricht der Marienbader Zeitung hatte folgenden Wortlaut:

Konfiskation. Unsere gestrige Folge wurde wegen einer Notiz, die sich mit den Manieren eines der hiesigen Paketzusteller befasste, beschlagnahmt. Diese Auffassung der Pressfreiheit zwingt uns, unsere Leser aufzufordern, Beschwerden nicht wie bisher uns Bekanntzugaben, sondern dieselben in schärffter Form an das zuständige Ministerium zu richten. Wir gehen mit gutem Beispiel voran, indem wir Schritte gegen die Konfiskationspraxis der hiesigen politischen Bezirksverwaltung einleiten und die dabei beobachtete Methode einer parlamentarischen Besprechung zuführen. Vielleicht wird der daraus entstehende Skandal die notwendigen Aenderungen mitsichbringen.

Bei dem Vorgehen gegen die Marienbader Zeitung muss allerdings neben der Verletzung der Pressfreiheit an sich auch noch das Vorgehen bei diesen Konfiskationen in Betracht gezogen und an den Pranger gestellt werden, denn nach verbürgten Nachrichten erfolgen diese Konfiskationen derart, dass sowohl das Ansehen der Behörde in höchstem Grade geschädigt, als auch das Vertrauen der Bürger in die Amtierung der Staatsbehörden erschüttert wird. Es wird behauptet und als ein ganz öffentliches Geheimnis in Marienbad behandelt, dass die Konfiskationen nicht durch die berufenen vorgebildeten und verantwortlichen Organe durchgeführt, sondern von chauvinistischen Elementen der dortigen tschechischen Minderheit diktiert werden. Es wird behauptet, dass der Marienbader tschechische Oberlehrer Hofeid, der stellenlose Rasierer Èerváèek und der ehemalige Häusler Meèíø die der Behörde vorgelegten Exemplare der Marienbader Zeitung in Empfang nehmen, die vorgedruckte Konfiskationsurkunde ausstellen und dann diese Urkunde entweder irgend einem willfährigen Organe der Bezirkshauptmannschaft vorlegen oder in Abwesenheit des Bezirkshauptmannes und Amtsleiters dessen Namensstampiglie benützen. Die vorgeschriebene Verständigung des verantwortlichen Schrifteifers wird zumeist unterlassen und die Druckerei nur in Gegenwart eines Verwaltungsorganes oder sonst eines Funktionärs abgesucht. Hier handelt es sich denn doch um Misstände, die in einem Staate, der ein Rechtsstaat sein soll, unter keinen Umständen geduldet werden können.

Die angeführten durchaus unbegründeten Konfiskationen deuten darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften und die sonst in Betracht kommenden Organe der staatlichen Verwaltung auf die systematische Unterdrückung der Freiheit der Presse im allgemeinen hinarbeiten und dass sie sich in besonderen Masse die Blätter deutsch demokratischer Gesinnung als Opfer aussuchen. Es ist nicht anzunehmen, dass die Staatsanwaltschaften und die sonstigen Organe der staatlichen Verwaltung die Kühnheit aufbringen würden, in so sinnloser Weise gegen die Freiheit der Meinungsäusserung zu wüten, wenn nicht Weisungen der übergeordneten Stellen vorlägen, oder doch bei diesen Stellen zumindest eine wohlwollende Duldung dieser unerhörten Praxis Platz griffe.

Dem Treiben der Staatsanwaltschaften reiht sich würdig das Verhalten der Gerichte an. Dass die Gerichte fast immer die Konfiskationen bestätigen ist bekannt. Eine Kritik dieser Rechtssprüche nach ihrer inhaltlichen Seite hin, soll hier nicht vorgenommen werden, da sie a in einer Interpellation an die Regierung zwecklos wäre. Wohl aber muss mit aller Schärfte darauf hingewiesen werden, dass die Gerichte ganz allgemein ihrer Pflicht, die Konfiskationserkenntnisse zu begründen, nicht entsprechen, wenn eben nicht eine bloss formelle und chablonenhafte Phrase, dass ein konfiszierter Artikel den Tatbestand dieses oder jenes § beinhaltet, ohne dass im mindesten gesagt wird, warum er diesen Tatbestand beinhaltet, als eine Begründung im Sinne der Strafprozessordnung ansehen will. Gewöhnlich lauten die Begründungen dahin, dass gesagt wird, es gehe aus dem ganzen Artikel oder aus den konfiszierten Stellen des Artikels hervor, dass der Tatbestand des in Betracht kommenden § gegeben ist. Etwas weiteres wird im allgemeinen fast niemals gesagt. Wie ernst es die Gerichte mit der Bestätigung von Konfiskationserkenntnissen und mit der Prüfung der Voraussetzungen der Beschlagnahme nehmen, geht daraus hervor; dass z. B. in dem konfiszierten Erkenntnisse des Kreisgerichtes in Olmütz betreffend die erste der früher erwähnten Beschlagnahmen des Mährischen Tagblatt sowohl im Tenor der Entscheidung als auch in den Gründen immer von dem Vergehen nach § 65 a) des Strafgesetzes gesprochen wird. In dem Erkenntnisse des Landesgerichtes für Strafsachen in Brünn als Pressegericht, betreffend die gleichfalls obenerwähnte Konfiskation der No 173 des Tagesbotes lauten die Gründe: Nachdem durch die Ueberschrift und den Inhalt des obzit. Artikels in den ad 1. und 2.) bezeichneten Stellen unwahre Nachrichten, resp. Berichte veröffentlicht und verbreitet sind, um sie für wahr halten zu können, die aber geeignet die öffentliche Ordnung geschädigt und eine voreilige und massenhafte Behebung der Geldeinlagen verursacht wird, dies aber den objektiven Tatbestand des Vergehens und der Uebertretung nach § 18 Z. 1 und 2 des obzitierten Gesetzes zum Schutze der Republik begründet musste dem Antrage der Staatsanwaltschaft entsprochen und wie oben zu Recht erkannt werden. Nicht nur sachlich ganz haltlos, sondern auch inhaltlos und leichtfertige Begründung ist ein klassisches Beispiel für die Art, wie Konfiskationserkenntnisse überhaupt begründet werden. Sie zeichnet sich gegenüber anderen Begründungen von Konfiskationserkenntnissen nur dadurch aus, dass sie in einem Deutsch abgefasst ist, das einerseits die Enträtselung des Inhaltes zu einer der schwersten Aufgaben macht, andererseits geeignet ist, das Ansehen und die Würde des Gerichtes im höchsten Masse zu schädigen.

V. Auch die Reichenberger Zeitung vom 3. Mai i923 verfiel wegen eines Passus aus dem Referat des Abgeordneten Kostka bei der Gemeindevertretertagung in Prag, der Beschlagnahme. Dieser Passus lautet:

Redner beantragt, dass aus der Versammlung schärfster Protest erhoben werde... wider die Autonomie deutscher Gemeinden im allgemeinen und wider die Autonomie der kerndeutschen Stadt Reichenberg im besonderem. In brutalster Weise sei ohne Verständigung des Bürgermeisters oder des Stadtrates durch Maueranschlag der tschechischen Polizei der Stadt Reichenberg die Autonomie über Nacht....

Die Unterzeichneten richten an die Regierung die Anfrage, ob ihr die geschilderten Konfiskationen und die sonstigen früher dargestellten Misstände und Willkürakte bekannt sind und ob sie bereit ist; der systematischen Unterdrückung der Pressfreiheit, der Beeinflussung staatlicher Behörden durch unverantwortliche Elemente und der Missachtung der gesetzlichen Vorschriften durch zahlreiche Gerichte mit allem Nachdrucke und ohne jeden Verzug ein Ende zu bereiten?

Prag, den 3. Mai 1923.

Dr. Kafka, Kostka, Køepek, Böllmann, Windirsch, Patzet, Kaiser, Ing. Jung, Dr. Petersilka, Bobek, Scharnagl, Böhr, Mark, Kraus, Budig, Schälzky, Dr. Schollich, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Schubert.

Pùvodní znìní ad IV./4229.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Justizminister

wegen der unausgesetzten und ungerechtfertigten Beschlagnahme des Brünner Montagsblattes.

Das Brünner Montagsblatt verfiel in seinen Folgen 549, 550, 551, 552, 553 und 554 an einer ganzen Reihe von Stellen der Beschlagnahme.

Die beschlagnahmten Stellen haben folgenden Wortlaut:

Folge 549: I. Die Tschechen haben zwar auch ein Parlament, doch darin keinen Gladstone. Ihrem Volk fehlt der würdige Greis, der unbekümmert um das Toben der Junges die einfach Wahrheit auszusprechen wagt: Wir müssen die deutschen Bezirke unseres Landes zufriedenstellen oder wir werden sie verlieren!.

II. Wenn sich Tschechen gegen die von ihnen selbst gewählten Habsburger empört haben, sind sie keine Hochverräter, wir aber sind es, wenn wir um unser Selbstbestimmungsrecht kämpfen, trotzdem man uns gegen unseren Willen diesem Staate einverleibt hat.

Folge 550: I. Das ist die alte tschechische Mentalität. Erst fordert sie durch eine wüste Hetze das Volk heraus und dann - wenn sie den Kürzeren gezogen haben - laufen sie zur Polizei, um den Gegner zu verklagen.

Folge 551: I. Vom parlamentarischen Befreiungskampf der Tschechen.

II. Das war der Anfang des tschechischen Befreiungskampfes die gewaltsame Lahmlegung des österreichischen Parlaments. Die österreichische Regierung hatte aber keinen der obstruierenden tschechischen Abgeordneten wegen öffentlicher Gewalttätigkeit angeklagt.

III. Nun? Dr. Benesch hat jede Mobilisierungsabsichten geleugnet. Die Zittauer Morgenzeitung dagegen weiss aus sicheren Quellen zu berichten, dass den tschechischen Zeitungen Anweisungen zugegangen sind, alle in der nächsten Zeit etwa bekannt werdenden Tausachen (!) über eine wirtschaftliche Mobilmachung zu unterdrücken.

Folge 552: 1. Die Mentalität der europäischen Zwergvölker ist doch überall die gleiche.

Folge 552: II. Alles in allem muss man aber sagen, dass Lettland den Namen eines Rechtsstaates in ungleich höheren Masse verdient, als die Tschechoslowakei.

III. Bei uns im Lande der destillierten Demokratie, denkt man bekanntlich nicht so neuzeitlich. Wir haben keine autonome deutsche Schule, dafür einen tschechischen Schuldiktator.

IV. Nur bei uns bleibt es finster.

V. Ein wenig mehr Ehrfurcht vor den Vätern und Liebe zum Heimatboden würde es hindern, dass so manches Grundstück.. Deutscher Bauer denke einmal zurück und hole Dir aus der Vergangenheit neue Kraft für die Zukunft. Ehrst Du Deiner Väter heiliges Erbe, so ehrst Du dich selbst. Verrat am Heimatboden wird Dir und uns Deutschen allen zum Verderben. Lieber ein wenig entbehren: als ein Grudstück um ein paar Kronen halber... In diesem Sinne sei dieser Rückblick in die Vergangenheit ein Mahnruf an alle Gleichgültigen: Haltet die deutsche Scholle in Ehren!

VI. - die mit Vorliebe tschechische Gastwirtschaften besuchen. Während man unter uns Deutschen für einen deutschen Theaterbau sammelt, während die deutsche Bevölkerung mit grossen geldlichen Opfern das deutsche Theater zu erhalten sucht, tragen einzelne deutsche Künstler das Geld jenen Leuten zu, die nicht nur uns unsere deutsche Kunst- und Kulturstätten genommen haben, sondern auch sich unseren berechtigten Forderungen entgegenstellen ist diesen Leuten vielleicht die deutsche Gesellschaft nicht gut genug, dann mögen sie auch die deutsche Bühne meiden - falls sie es nicht erleben wollen, dass man solche deutsche Künstler meidet. Denn gerade von diesen muss man völkisches Selbstbewusstsein verlangen, wenn - sie ihrer Aufgabe - völkischer Erziehung - gerecht werden wollen.

Folge 553: I. Wir müssen dem übermässigen Drange unseres Herzens folgen, welches will....

Il. - und die Leiden der in diesen Staat hineingezwungenen 3.8 Millionen Deutschen: Sein Vortrag schloss mit den Worten: So sehen wir eine Nation von 6.3 Millionen Tschechen...bald gelingt ihre Freiheft wieder zu erringen. Der tschechische Militarismus, der allein mehr Mann unter den Waffen hält, als ganz Oesterreich im Frieden, sorgt unermüdlich für die Wehrhaftmachung der Deutschen und die fortgesetzten Gewalttaten der Tschechen bieten die Gewähr, dass der deutsche Geilst nicht untergeht. Aber auch die Reichsdeutschen sollen ihrer Brüder innerhalb der rot-weiss-blauen Grenzpfähle nicht vergessen und eingedenkt sein, dass auch sie Kinder der Mutter Germania sind. Der Dank, diese Veranstaltung ermöglicht zu haben, gebührt dem deutschvölkischen Turnverein Hamburg, der unter den Erschienenen Bürgerschaftsmitglied Hennigsen, den Obmann der Hamburger-Burschenschaften Dr. Schliap, die Vertreter der deutsch-österreichischen Gemeinde und den Bund der Sudetendeutschen zu Hamburg begrüssen konnte. Anschliessend an die begeistert aufgenommenen Worte des Herrn Hieke ergriff noch Hennigsen das Wort zu einem kurzen Bericht über die Lage im Ruhrgebiete,...

III. Aus den Hamburger Nachrichten vom 11. Feber 1923: Das Ende der Lüge! Auf Grund der unwahren Angabe, dass der tsch.-sl. Staat in seinen heutigen Grenzen ein Nationalstaat sein werde, fanden seinerzeit in Versailles jene Verhandlungen statt, die darauf spekulierten, aus mehreren Millionen Deutschen, Madjaren und Ruthenen eine neue Spezies zu schaffen, nämlich Tschechoslowaken. Die Lüge vom Nationalstaat wurde in den tschechischen Zeitungen, von den tschechischen Politikern und von der tschechischen Auslandspropaganda hartnäckig aufrecht erhalten. Deutsche Blätter die das Gegenteil zu behaupten wagten, wurden sogar beschlagnahmt. Nun zeiht alle diese Kreise das statistische Staatsamt durch die Veröffentlichung der endgültigen Volkszählungsergebnisse der Lüge. Nach diesem gibt es im tsch.-sl. Staate 13,611.349 Bewohner., von denen 238.943 Anisländer sind. Von den 13,372.406 Inländern bekannten sich 8,760.957 zu der neuerfundenen tschechoslowakischen Nation, von welcher man jedoch gut zweieinhalb Millionen Slowaken abrechen muss. Ferner ergab die Zählung 3,123.448 Deutsche, 747.096 Madjaren, 461.466 Russen (Ruthenen) 180.535 Juden, 75.852 Polen. Es stehen somit rund 6 Millionen Tschechen 7 Millionen anderen Völkern gegenüber. Das ist das Ende der Lüge vom tschechischen Nationalstaat.

Folge 554: I. Als die Deutschen nach einem heldenhaften Ringen wie die Völkergeschichte auch nur annähernd kein zweites mehr kennt, endlich kriegsmüde, von fremdrassigen Geschäftspolitikern und Verrätern im eigenen Lager irregeleitet, die Waffen hingeworfen, weil man ihnen einen gerechten Frieden, bürgerliche Freiheiten, Selbstbestimmungsrecht und alle sonstigen von Wilson vorgegaukelten Zugeständnissen versprochen hatte da glaubten auch viele Sudetendeutsche mit gutem Grunde, dass sie durch eine Volksabstimmung über ihre Staatszugehörigkeit selbst bestimmen werden. Aber auch für diejenigen, welche nicht so leichtgläubig waren, liegt keine Veranlassung vor, auf die Einhaltung eines Uebereinkommens zu verzichten, nachdem sie ihrerseits die Bedingungen erfüllt haben. Sie streckten die Waffen, weil man ihnen das gerade Gegenteil des Diktates von Versailles versprochen hatte. Für diese Vertrauensseligkeit müssen sie jetzt schwer büssen, aber mit Unrecht; denn es liegt kein Grund vor sie deshalb zu strafen... Früher hätte man nämlich nur solchen Ehrenmännern einen Wortbruch wie den im Herbst 1918 an den Deutschen begangenen zugemutet.

Während des Umsturzes marschierte tschechisches Militär... in unsere Siedlungsgebiete ein. Die Heldensöhne Libuschas besundelten deutsche Aufschriften, räumten Geschäftsläden aus beschädigten Kunstwerke. Einige Stationskommandanten führten behufs Ankündigung der herannahenden republikanischen Freiheit auf eigene Faust sogar die körperliche Züchtigung ein und es wurden auch tatsächlich einige ehrenwerte deutsche Bürger verbleutet. Verhaftungen und Hausdurchsuchungen waren an der Tagesordnung. Als nun die Geschädigten und Misshandelten später als der Staat bereits gegründet war, Schadenersatz und Genugtuung beanspruchten, da wurden sie mit dem Bescheid abgewiesen, dass sie die Namen der Täter nicht nennen können und somit auch nicht der Beweis erbracht sei, dass Militär den Schaden verursacht habe.

Hätten die Deutschen die einrückenden Legionäre etwa jubelnd begrüssen sollen? Kann es ihnen ein anständiger Mensch verargen, wenn sie auf ihr selbstverständliches Recht bauend, die Erfüllung der ihnen gegebenen Versprechungen verlangten? So lange der Staat nicht bestand, hatte ihm gegenüber niemand eine Verpflichtung zu erfüllen. Die Eroberer aber taten ihr Möglichstes... die Gründung des Staates vollzogene Tatsache war, da war der Grund zu den schlimmsten Zwistigkeiten bereits gelegt. Die meisten Deutschen suchten zwar ein verträgliches Verhältnis anzubahnen, aber ihre Beschwerden und Anträge wurden mit Hohn und Spott zurückgewiesen. Deutsche - auch hackenkreuzlerische Abgeordnete - die den Staat negieren brachten wiederholt Anträge ein, deren Annahme der Gesamtbevölkerung zugute gekommen wäre, aber die tschechische Mehrheit lehnte alles was von deutscher Seite kam grundsätzlich ab. Man machte zuerst unseren Volksvertretern das Bejah des Staates unmöglich und dann baschuldigte man sie, dass sie ihn verneinen. Es ist dies geradeso, als ob ich jemanden hinauswerfe und ihn nachher unter der Angabe, dass er mir davon gelaufen sei, verklagen würde.

Die Streitfrage, wie sich die Deutschen dem Staat? gegenüber zu verhalten haben, löst schon selbst -:durch das Verhalten der Tschechen. Jene fügen sich der Macht und erfüllen, was ihren die Gesetze auferlegen. Nirgend aber auf der ganzen Erde steht einer Behörde das Recht zu, vom Bürger mehr zu verlangen. Denken kann sich jeder was er will und wir sind überzeugt dass die hohe Regierung in Prag, wenn sie auf freundschaftliche Gefühle, auf aufrichtige gute Gesinnung der Deutschen wert legen würde, dies auch in ihren Verfügungen und Massnahmen zum Ausdrucke brächte. Die Tschechen können aber gar keine Politik des Entgegenkommens treiben, auch wenn sie wollten, denn ihr Staat ist ein Geschöpf Frankreichsund damit ist alles gesagt. Der Druck gegen die Deutschen ergibt sich mit Naturnotwendigkeit aus den Ursachen der Entstehung des Staates. Der Widerstand gegen die Knechtung äussert sich in einigen harmlosen bescheidenen Kundgebungen; diese sind die schwachen Willensäusserungen eines schwer geprüften, durch einen furchtbaren Krieg und dessen Folgeerscheinungen fast zu Tode gepeinigten Volkes. Was die Deutschen hoffen, wonach sie sich sehnen, wie sie sich ihre nationale Zukunft vorstellen, dies alles sind ihre Herzensangelegenheiten, die sie sich von keinem Spitzel beschnüffeln und von keinem Schergen verunglimpfen lassen dürfen.

Folge 554: II. Auch über mich, der ich an Euch Landsleute, mit meinem ganzen Herzen seit jeher hänge, auch über mich tröstet Euch.

Ueber mich ist ein unglaubliches Fehlurteil gefällt worden. Ich bin unschuldig verurteilt worden, ich sitze jetzt Schon vier Monate im Kerker und trage geduldig das Los, das mir beschieden wurde.

Wegen zweier Verbrechen bin ich zu 4 Jahren schweren Kerker verurteilt worden. Erstens wegen Anstiftung zu Spinage und ich habe die jungen Leute nicht gekannt, wie hätte ich sie anstiften sollen? Und zweitens wegen der Stinkbombe und in diesem Falle hat der oberste Gerichtshof in Wien einmal entschieden, dass der § 76, auf Grund dessen ich mit 10 Stimmen verurteilt worden bin, sich gar nicht auf Abgeordnete beziehen kann. Aber trotzdem wurde ich abgeurteilt.

III. Dem deutschen Volke dieses Staates ist durch den Prager Urteilsspruch ein harter Schlag versetzt worden. Mit Dr. Baeran soll der tapferste, der unerschrockenste Kämpfer für deutsches Recht in diesem Staate, für längere Zeit entrissen werden.

Dr. Baeran war der tschechischen Mehrheit der unangenehmste Mensch, weil er sich nicht scheute, ihr die ungeschminkte Wahrheit ins Gesicht zu sagen, weil er das Märchen von der Gleichberechtigung der Völker in diesem Staate zerstörte und dafür Sorge trug, dass dem Ausland die Augen geöffnet wurden, dass die schönen Worte der Staatslenker Im Lichte der Tatsachen überprüft werden konnten.

Lodernder Hass schlug Ihm deshalb entgegen. An Kreuz mit ihm! Dr. Baeran ist ein Opfer seiner unendlichen Liebe zu seinem Volke geworden. Doch wisst: Märtyrer bereiten die Wege der Freiheit!

Mit Dr. Baerans Auschaltung soll auch das aufrechte Deutschem Brünns beseitigt werden, das bisher der einzige und mächtigste Wall gegen die Vernichtung wahren deutschen Betrennens in unserer Vaterstadt gewesen ist.

IV. Als sich daher die Deutschen am 4. März 1919 zu machvollen Kundgebungen für ihr natürliches Menschenrecht, für ihre Selbstbestimmung, anschickten, da wurde von den Tschechen die Lösung ausgegeben, dieselben unter allen Umständen zu unterdrücken. Die damals noch vorläufige tschechische Besatzung in den deutschen Orten fasste reichlich Munition,...

Trotz der tschechischen Drohungen liess sich die empörte deutsche Bevölkerung nicht einschüchtern. Ungeheure Volksmassen, Angehörige aller Parteien und aller Stände, strömten zu den Massenversammlungen zusammen. Dieser letzte gewaltige Aufschrei eines deutschen Vier Millionen - Stammes gegen das ihm angetane Unrecht verklang im Rattern der Maschinengewehre und Krachen der Feuersalven. Nicht weniger als 47 Tote, darunter 16 Minderjährige und Kinder blieben auf dem Platze. Nicht umsonst aber war das Blut geflossen. Denn damals horchte die Welt zum erstenmale auf.... Und darin liegt unsere Bestimmung, unsere Sendung als Vorposten und Feldwache!

Gestorben für Freiheit und Recht! In tiefer Ehrfurcht steht unser Volk an den Gräbern unserer Märzgefallenen. Ein Gebet steigt auf aus jedem treuen deutschen Herzen zu dem, der über den Sternen trohnt. Ein Gelöbnis wollen wir tun für ewige Zeiten: Wir werden sie nie vergessen, die Märtyrer der heiligen deutschen Sache.

In der Tatsache, dass der Rotstift des Zensors in beinahe jeder Felge des Brünner Montagsblattes wütet, erblicken die Gefertigten eine Beschlagnahmepraxis wie sie eines demokratischen Freiheitsstaates unwürdig ist, ja sie kommen zu der Ansicht, dass die mit der unausgesetzten Beschlagnahme verbundene wirtschaftliche Schädigung des Blattes beabsichtigt ist.

Die Gefertigten fragen den Herrn Minister, ob er bereit ist an die unterstellten Zensurbehörden endlich die Weisung herauszugeben, das freie Meinungsrecht der Presse zu wahren?

Prag, am 10. April 1923.

Dr. Schollich, Dr. Lodgman, Zierhut, Dr. Brunar, Dr. Medinger, Dr. Keibl, Kraus, Patzel, Dr. Radda, Röttel, Ing. Kallina, Böhr, Bobek, Ing. Jung, Dr. E. Feyerfeil, Matzner, Windirsch, J. Mayer, Knirsch. Dr. Lehnert, Pittinger, Schälzky.

 

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