Pùvodní znìní ad X./3780.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Beschlagnahme des Kindergartens in Grätz-Podoli.

In Grätz-Podoli wurden für die deutsche Schule zunächst Räumlichkeiten in dem dem Fürsten Lichnovsky gehörigen Waschhause beschlagnahmt. Diese Räumlichkeiten wurden jedoch vom Militär belegt und trotz aller Versuche war es nicht möglich, sie frei zu bekommen. Daraufhin hat das Ministerium zur Unterbringung der deutschen Schule das Gebäude des deutschen Kindergartens beschlagnahmt, wohl in der Absicht, damit wenigstens eine dieser deutschen Anstalten zu Grunde zu richten. Dieser Kindergarten wurde vom Verein Nordmark erhalten und ist nach Auflösung dieses Vereines in den Besitz des Deutschen Kulturverbandes übergegangen. Der Wechsel des Erhaltes des Kindergartens wurde der kompetenten Schulbehörde ordnungsmässig angezeigt und dabei von der Behörde erklärt (was ganz richtig war), dass eine neue Bewilligung gar nicht nötig sei.

Gagen die Beschlagnahme des deutschen Kindergartens wurde vom Verein Nordmark und vom Deutschen Kulturverbande als dessen Rechtsnachfolger die Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde eingebracht. Bei der am B. Juni d. J. stattgefunden Verhandlung beim obersten Verwaltungsgerichtshof wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen, weil dadurch, dass die Räume des Kindergartens beschlagnahmt wurden, das Gesetz nicht verletzt wurde, weil ein Kindergarten zur Zeit der Beschlagnahme nicht vorhanden war, da der Deutsche Kulterverband die Uebernahme des Kindergartens zwar dem schlesischen Landesschulrat angezeigt, aber von demselben keine Bewilligung erhalten hat.

Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist ganz ungerechtfertigt und seine Begründung haltlos, da der Kindergarten selbstverständlich weiter bestand, weil mit der Auflösung des Vereines Nordmark doch nicht auch die von ihm erhaltenen Betriebe endigten, sondern in vollkommener rechtsgültiger Weise vom Deutschen Kulturverbande übernommen wurden. In dieser rechtlichen Tatsache liegt doch nicht die Neuerrichtung eines Kindergartens, der von der behördlichen Bewilligung abhängig gemacht werden könnte. Der Deutsche Kulturverband hat den Wechsel des Schulerhalters ganz korrekt dem schlesischen Landesschulrate angezeigt, welche Anzeige, da keine gegensätzliche Erledigung erfolgt ist, mit Recht als zur Kenntnis genommen angesehen werden konnte. Eine neue Bewilligung war gar nicht notwendig. Dies ist nicht der Fall bei einem Wechsel des Erhalters von Privatschalen, umso weniger beim Wechsel des Erhalters von Kindergärten.

Wir sind uns bewusst, dass die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr geändert werden kann, erwarten aber vom Ministerium, dass es sich nicht an diese ungesetzliche Anschauung des Verwaltungsgerichtshofes halten wird.

Bei einigem guten Willen hätte sich die Unterbringung sowohl der deutschen Mind. Schule als auch des Kindergartens als provisorischer Notbehelf bis zum Schlüsse dieses Schuljahres im Gebäude des deutschen Kindergartens bewerkstelligen lassen, da ein vom Kindergarten begehrter Raum leer gestanden ist. An dem Widerstand des Ministeriums schauere aber auch diese Lösung.

Wir stellen daher folgende Anfragen:

Sind dem Herrn Minister diese Tatsachen bekannt, da es sich ja um eine Ministerialverfügung handelt?

Ist der Herr Minister gewillt, das beschlagnahmte Gebäude des deutschen Kindergartens in Grätz-Podoli wieder seinem eigentlichen Zwecke zuzuführen und für die deutsche Minderheitsschule eine andere geeignete Unterkunft zu beschaffen, welche durch Räumung des Lichnovsky'-schen Waschhauses durch das Militär ohne weiters durchgeführt werden könnte?

Ist der Herr Minister endlich bereit, solange dies nicht bewerkstelligt werden kann, dem deutschen Kindergarten den gewünschten Raum in seinem Gebäude zur Verfügung zu stellen?

Prag, am 26. Juni 1922.

Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simna. Dr. Kafka, Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Matzner, Patzet, Dr. Spina, Schubert, Windirsch, Heller, Böllmann, Kostka, Röttel, Dr. Hanreich, Køepek, Böhr, Dr. Keibl, Kraus, Wenzel.

Pùvodní znìní ad XI./3780.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Bedrückung der deutschen Volksschule in Luschitz, Bez. Sternberg in Mähren.

Gegen die deutsche Schule der Gemeinde Luschitz, pol. Bez. Sternberg, die seit der Gründung der èsl. Republik einen harten Leidensweg gegangen, werden seitens der pol. Bezirksverwaltung Sternberg neuerlich Vorbereitungen zur Schädigung derselben getroffen.

Die deutsche Schule, die auf einen dokumentarisch nachzuweisenden Bestand von 115 Jahren zurückblicken kann, und die in dieser langen Zelt auch eine Kulturstätte der ehemals deutschen Nachbargemeinde Staadl war, besass in dieser Gemeinde seit 1911 eine Expositur. Um die selbständige Gemeinde Staadl ihres deutschen Charakters zu entkleiden, wurde sie im Jahre 1919 in die èechische Nachbargemeinde Böhm. Hause eingemeindet und die deutsche Expositurschule, die seinerzeit von der deutschen Gemeinde unter nennenswerter Beteiligung deutscher Vereine errichtet wurde, musste laut Verfügung der pol. Bezirksverwaltung Sternberg vom 1. Oktober 1919, Z. 729 Präs, vom Oktober 1919 an das Lehrzimmer mit der neuerrichteten èechosl. Minderheitsschule bei Halbtagsunterricht teilen.

Mit einer weiteren Verfügung des B. Sch. R. Sternberg vom 22. Dezember 1919 Z. 1937/Sch wurde diese Expositurschule der Schule Luschitz mit Ende des Jahres 1919 ohne Entschädigung der deutschen Vereine, die vertragsmässig ein Anrecht auf Entschädigung haben, für die èechische Minderheitsschule enteignet und die Schüler der Mutterschule Luschitz zugewiesen. Vom Schuljahre 1920/21 an wird nun seitens der pol. Bezirksverwaltung Sternberg gegen den Bestand der deutschen Schule in Luschitz gearbeitet.

Mit dem Erlasse des Bezirksschulrates Sternberg vom 13. November 1920, Z. 783 präs. wurden, obzwar bei Errichtung der èechischen Minderheitsschule in Staadl tatsächlich èechische Kinder aus Luschitz bereits in diese Schule übergetreten waren, 16 weitere Kinder aus der deutschen Schule Luschitz ausgeschieden und der èechischen Minderheitsschule Staadl zugewiesen, darunter auch Kinder aus gemischten Ehen, die nicht ein Wort èechisch verstanden und deren Muttersprache heute noch deutsch ist, obzwar fast 2 Jahre seit dieser Verfügung verflossen sind.

Mit dem Erlasse des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 4. März 1921, Z. 5865 wurde eine èechische Minderheitsschule in Luschitz gegründet. Doch fand die im August 1921 stattgehabte Kommission weder für die èechische Minderheitsschule in Luschitz noch für den Lehrar derselben geeignete Lokalitäten oder wollte sie nicht finden. Bei ernstem Willen der Kommissionsmitglieder wäre ja die Adaptierung irgend eines Raumes oder der Bau eines Schulhauses immerhin im Bareiche der Möglichkeit gewesen.

Wiederum musste Gewalt vor Regt gesetzt werden. Der deutschen Schule in Luschitz, die mit Beginn des laufenden Schuljahres von 80 Kindern besucht war, wurde mit den Erlasse der pol. Bezirksverwaltung Sternberg vom 25. Oktober 1921, Z. 587 Präs. über Verfügung des Landesschulrates vom 21. September 1921; Z. 1747 Präs. ein Lehrzimmer für die èechische Minderheitsschule mit kaum 30 Kindern enteignet und die zweitklassige deutsche Schule mit 80 Kindern gezwungen, in einem Lehrzimmer halbtägigen Unterricht von 8 Uhr bis 1 1/2 Uhr und 1 Uhr bis 1/2 5 Uhr zu erteilen. Eine entschiedene Verwahrung der durch die Vergewaltigungen der Schule seitens der politischen Bezirksverwaltung bis zum äussersten gereizten deutschen Bevölkerung hatte keinen Erfolg und auch der gegen die Enteignung der Klasse eingebrachte Rekurs ist nach mehr als Halbjahresfrist noch nicht einmal erledigt.

Schon wieder werden Schritts unternommen, die deutsche Schule zu schädigen. Mit Erlass des Bezirksschulausschusses Sternberg vom 2. Mai 1922, Z. 65 Präs. erhielt die Schulleitung den Auftrag, ein namentliches Verzeichnis sämtlicher die deutsche Schule in Luschitz besuchenden Kinder vorzulegen und dabei alle jene Kinder separat anzuführen, die von der deutschen Landeskommission für Kinderschutz und Jugendfürsorge nach Luschitz entsendet wurden und die hiesige Schule besuchen. In einzelnen Familien wurden in letzter Zeit Kriegerwaisen aufgenommen, die aber nicht durch die Landeskommission für Kinderschutz und Jugendfürsorge hin kamen. Dies wurde in der Erledigung bemerkt, worauf die Schulleitung mit Erlass der pol. Bezirksverwaltung Sternberg vom 10. Mai 1922, Z. 383 Präs. die neuerliche Weisung erhielt, ein Verzeichnis sämtlicher fremden Waisen binnen 3 Tagen einzusenden.

Es ist mit aller Bestimmtheit anzunehmen, dass die Behörde die 8 Waisenkinder als in der Schulgemeinde nicht zuständig entfernen und den Versuch machen wird, weitere deutsche Kinder in die èechische Schule zu zwingen, damit die deutsche Schule zur Einklassigen reduziert werden könnte.

Das Reklamationsverfahren und das Vorgehen der èechischen Schulbehörden gegen reklamierte Kinder ist schon so oft gebrandmarkt worden, dass ein neuerliches Eingehen darauf erübrigt.

Das Vorgehen gegenüber Waisenkindern aber widerspricht vollkommen dem Gesetze. Nach § 20 des Raichsvolksschulgesetzes dürfen die Eltern oder deren Stellvertreter ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für öffentliche Volksschulen vorgeschrieben ist. Die Waisenkinder nun sind die Pflegebefohlenen jener, welche sich verpflichtet haben, an ihnen Elternstelle zu vertreten. Sie sind daher auch schulpflichtig im Orte ihres Wohnsitzes, der in diesem Falle mit jenen ihrer Pflegeeltern zusammenfällt. Es kann daher gegen die Entsendung dieser Waisenkinder in die Schule ihres Wohnsitzes nichts eingewendet werden.

Wir stellen an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur die Anfrage, ob er gewillt ist, an den Bezirksschulausschuss in Sternberg Weisungen ergehen zu lassen, dem Schulbesuch der Waisenkinder in Luschitz keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen und weitere Reklamationen zum Zwecke der Reduzierung der deutschen Volksschule in Luschitz zu unterlassen, da keine èechischen Kinder mehr die deutsche Schule dortselbst besuchen?

Ist der Herr Minister endlich bereit, auf das Reklamationsverfahren und die missbräuchliche Anwendung desselben durch die untergeordneten Organe der Bezirksverwaltungen einen hemmenden Einfluß zu nehmen, damit diese die deutsche Bevölkerung in jeder Beziehung drangsalierenden Vorkommnisse endlich einmal abgestellt werden?

Prag, am 22. Juni 1922.

Dr. Schollich; Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr: Kafka, Kaiser, Böllmann, Køepek, Matzner, Bobek, Windirsch, Dr. Petersilka, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Dr. Spina, Dr. Brunar, Dr. Baeran, Dr. Luschka, Dr. Radda, Schälzky, Scharnagl, J. Mayer, Zierhut, Kostka.

Pùvodní znìní ad XII./3780.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und die Regierung

in Angelegenheit der Errichtung einer deutschen Volksschule in Hultschin.

Gleich nach Angliederung des Hultschiner Ländchens wurden durch die Regierungsverordnung vom 4. Mai 1920, Z. 321 Slg. d. G. u. V.. die Schulverhältnisse in diesem Gebiete geregelt. Diese Verordnung besagt bezüglich des Schulwesens folgendes:

§ 12.

1. In dem einverleibten Hultschiner Gebiete tritt der § 6 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869, Nr. 62 R. G. Bl. und § 2 der Schul- und Unterrichtsordnung (Min. Vdg. v. 29. September 1905, Nr. 159 R. G. Bl.) nicht in Geltung. Der bevollmächtigte Kommissär wird bestimmen, mit welchem Tage auf diesem Gebiete die §§ 70 und 71 des Reichsvolksschulgesetzes in Wirksamkeit treten werden.

Die Unterrichtssprache in den Schulen des Hultschiner Gebietes ist unbeschadet der Bestimmung des § 5 des Gesetzes vom 29. Feber 1920 (Nr. 122 der Slg. d. G. u. V.) die èechische Sprache.

Die Regelung des Unterrichts in den einzelnen Schulen auf dieser Grundlage wird für die Uebergangszeit der Entscheidung des bevollmächtigten Kommissärs überlassen.

Auf Wunsch der Bevölkerung kann in einzelnen Schulen durch den bevollmächtigten Kommissär nach Erhebung der mässgebenden Verhältnisse die deutsche Sprache als Unterrichtsgegenstand eingeführt werden.

2. Die Kompetenz der Landesschulbehörde fällt dem bevollmächtigten Kommissär zu, der zur Erledigung dieser Agenden den Landesschulrat in Troppau verwenden kann. Insolange für das abgetretene Gebiet nicht ein Bezirksschulrat errichtet wird, übt dessen Funktionen der Vorstand der politischen Bezirksbehörde in Hultschin aus.

Durch diese Verordnung wurden sämtliche, im Hultschiner Ländchen bisher bestehenden deutschen Schulen auf einmal in èechische Schulen umgewandelt: Ausserdem wurde durch Aufhebung der §§ 70 und 71 des Reichsvolksschulgesetzes die Möglichkeit der Errichtung deutscher Privatschulen vorweggenommen. In den Stundenplan der èechischen Volksschulen in grösseren Gemeindung wurden zwar gnadenweise durch den Regierungskommissär 4 deutsche Unterrichtsstunden vorgesehen, doch genügen diese nicht zur Erlernung der deutschen Sprache, umso weniger, als jede Kontrolle darüber fehlt, ob sie auch wirklich ausgenützt werden. Ein Einblick in den Unterrichtsbetrieb ist den Vertretern der Lehrerschaft von vornherein verwehrt, da es im Hultschiner Ländchen keinen Ortsschulrat im Sinne der Schulaufsichtsgesetze gibt.

Da die deutschen Kinder - nach der Volkszählungsstatistik gibt es im Hultschiner Ländchen bes. in der Stadt Hultschin eine grosse Anzahl deutscher Familien - dem èechischen Unterrichte nicht zu folgen vermögen, müsste zur Abhilfe zum Privatunterrichte gegriffen werden, bezw. suchen die Eltern den Ausweg, indem sie ihre Kinder nach Troppau in die deutschen Schulen schickten. Gegen den Schulbesuch Hultschiner Kinder in den Troppauer Schulen ist seit Jahren der heftigste èechische Widerstand im Gange und wird sich im nächsten Schuljahre erneuern.

Wenn den èechischen Schulbehörden dieser Schulbesuch nicht passt, weil er angeblich die deutschen Schulen in Troppau stärkt, warum hilft man dem nicht ab durch Errichtung einer deutschen Schule in Hultschin, welche schon seit dem Jahre 1920 angesucht wurde?

Nach der amtlichen Statistik aus den Jahren 1914-19 waren von 2638 Kindern in Hultschin 977; somit 37% deutsche, 860 (32.6%) zweisprachige und 801 (30.4%) mährische Kinder. Schon bald nach Kundmachung der Regierungsverordnung vom 4. Mai 1920 hat die damalige Stadtvertretung in Hultschin in Ansehung der nachteiligen Folgen, welche die plötzliche und radikale Umgestaltung der deutschen Schulen in èechische für die geistige Entwicklung der Kinder haben musste, in einer Sitzung einstimmig den Beschluss gefasst, bei dem bevollmächtigten Kommissär für das hultschiner Gebiet dahin vorstellig zu werden, dass an Hultschiner Gemeindeschulen die deutsche Sprache als Unterrichtssprache belassen werde und dass im Falle der Errichtung einer Schule mit èechischer Unterrichtssprache nur diejenigen Kinder dieser Schule überwiesen werden, deren Eltern es wünschen. Diesem Ansuchen wurde nicht stattgegeben, da man es als politische Hetzerei hinstellte.

Schriftlichen Willenserklärungen der Eltern legte der Landespräsident keine Bedeutung bei, trotzdem die Eltern von 659 schulpflichtigen Kindern ohne jede Beeinflussung durch eigenhändige Unterschrift dem Wunsche Ausdruck gaben, dass sie für ihre Kinder eine deutsche Schule wünschen.

Im März 1921 wurde eine neuerliche Bittschrift, unterschrieben von 170 deutschen Eltern, an den Regierungskommissär wegen Errichtung einer deutschen Schule in Hultschin abgesendet, doch ist auf diese Bittschrift bisher überhaupt keine Antwort erteilt worden.

Die deutsche Schule in Hultschin ist gerechtfertigt einerseits durch die §§ 130 und 131 der èechischen Verfassungsurkunde und andererseits nach § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919, Nr. 189 Slg. d. G. u. V., dessen Bedingungen vollkommen; n erfüllt sind.

Mit Rücksicht darauf stellen wir an den Herrn Minister für Schulwasen und Volkskultur und die Regierung folgende Anfragen:

1. Sind dem Herrn Minister und der Regierung diese Tatsachen bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, das Gesuch der Deutschen in Hultschin um Errichtung einer deutschen Minderheitsvolksschule als vollkommen gerechtfertigt anzuerkennen und die angesuchte Schule mit Beginn des Schuljahres 1922/23 zu errichten?

3. Ist der Herr Minister gewillt, dem Besuche der Hultschiner Kinder in Troppauer Stadtschulen kein weiteres Hindernis in den Weg zu legen, solange die deutsche Minderheitsschule in Hultschin, welche auch von Kindern aus dem ganzen Hultschiner Ländchen besucht werden kann, nicht errichtet ist?

4. Ist die Regierung bereit, die Aufhebung der Bestimmung der Regierungsverordnung vom 4. Mai 1920, Nr. 321 Slg. d. G. u. V., womit die Errichtung von Privatschulen verboten wird und überhaupt aller dem deutschen Schulwesen in diesem Gebiete abträglichen Bestimmungen zu veranlassen?

Prag, am 22. Juni 1922.

Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Kaiser, Böllmann, Køepek, Matzner, Bobek, Windirsch, Dr. Petersilka, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Dr. Spina, Dr. Brunar, Dr. Baeran, Dr. Luschka, Dr. Radda, Schälzky, Scharnagl, J. Mayer, Zierhut, Kostka.

Pùvodní znìní ad XIIl./3780.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und den Minister des Innern

in Angelegenheit der Beschlagnahme des ehemaligen deutschen Schulgebäudes in KIein-Studnitz, Bez. Iglau in Mähren.

Im Jahre 1919 wurde der deutsche Ort Klein-Studnitz im Bezirke Iglau aus dem bisherigen Verbande der deutschen Gemeinde Gossau, Bez. Iglau ausgeschieden und in die èechische Gemeinde Puklitz eingemeindet.

Am 1. Feber 1920 hat der Bezirksschulrat in Iglau die deutsche Schule in Klein-Studnitz, die von 19 Kindern besucht wurde, gesperrt und gleich darauf wurde das Schulgebäude vom Ortsschulrat und Gemeindevertretung verkauft.

Der Käufer Josef Pauser in Klein-Studnitz No 5 hat nach Bewilligung der Behörden den Kaufvertrag durchgeführt und über Kè 1500.- Uebertragungsgebühren bezahlt.

Nachdem im Umkreise von über 4 km sich keine deutsche Schule befindet, haben die Eltern der deutschen Kinder beschlossen, ihre Kinder privat unterrichten zu lassen. Zu diesem Zwecke wurde der Privatfahrer Franz Schäffer nach Klein-Studnitz berufen, welcher am 18. Feber 1922 das Gebäude der ehemaligen Schule von dem Besitzer Josef Pauser mietete, worüber ein rechtsseitiger Mietvertrag vorliegt.

Am 26. April 1922 erhielt der Privatlehrer Schäffer von dem zu diesem Zwecke in Klein-Studnitz eingetroffenen - Bezirkskommissär Dr. Frey einen von der Bezirksverwaltung in Iglau erlassenen Auftrag, welcher die exekutive Räumung des von ihm gemieteten Hauses und dessen Zwangsmiete für èechische Schulzwecke ausspricht und für den 28. April die Uebergabe anordnete.

Am 28. April 1922 traf in Klein-Studnitz die rein èechische Kommission ein, deren Leiter (Kommissär Dr. Frey) erklärte, das Gebäude sei zwangsgemietet, sich das Klassenzimmer aufsperren, die darin befindlichen Bücher, Einrichtungen und Geräte ganz einfach hinauswerfen lies und dem Lehrer Schäffer erklärte, dass die Wohnung binnen 2 Stunden geräumt sein müsse. Unter den Büchern, die aus dem ehemaligen Klassenzimmer entfernt wurden, befand sich auch die Gemeindebücherei.

Dem Lehrer Schäffer; der sich vergebens aufs Mieterschutzgesetz berief, wurde schliesslich eine Frist bis zum 6. Mai 1922, 12 Uhr Mittags zur Räumung der Wohnung zugestanden.

Am 19. Mai d. J. wurde tatsächlich das Schulgebäude mit samt der Wohnung im exekutiven Wege geräumt und dem Lehrer Schäffer, der sich gerade auf dem Assentierungsurlaube befand, seine Möbel einfach auf den Hof eines Hauses gestellt, dessen Eigentümer er vor seiner Abreise die Schlüssel übergeben hatte und dem sie abgenommen wurden.

Wie rechtfertigt der Herr Minister für Schulwesen und Volkskultur und der Herr Minister des Innern das Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung in Iglau, welche sich über das Mieterschutzgesetz einfach hinwegsetzte?

Ist der Herr Schulminister bereit, Aufklärungen zu geben, wie sich die Beschlagnahme das Schulhauses in Klein-Studnitz mit der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtshofes im Falle der Beschlagnahme des deutschen Schulgebäudes in Silberberg verträgt, wo die Beschlagnahme als ungesetzlich erklärt wurde, weil das Gebäude nicht frei, sondern durch einen Mietvertrag für Zwecke der deutschen Privatschule reserviert war, da ja auch in Klein-Studnitz das Gebäude vertragsmässig für deutsche Privatunterrichtszwecke gemietet wurde?

Ist der Herr Minister gewillt, die Beschlagnahme des ehemaligen deutschen Schulgebäudes in Klein-Studnitz, welche eine krasse Rechtsverletzung darstellt, ehestens rückgängig zu machen?

Prag, am 22. Juni 1922.

Dr. Sohollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Kaiser, Böllmann, Køepek, Matzner, Bobek, Windirsch, Dr. Petersilka, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Dr. Spina, Dr. Brunar, Dr. Baeran, Dr. Luschka, Dr. Radda, Schälzky, Scharnagl, J. Mayer, Zierhut, Kostka.

Pùvodní znìní ad XIV./3780.

Interpellation

der Abgeordneten Uhl, Leibl, Schweichhart und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

wegen der schweren Schädigung der Land- und Forstarbeiter durch die Errichtung selbständiger Landkrankenkassen.

Die politischen Parteien der deutschen und èechischen Grossbauern und Grossgrundbesitzer entfalten seit der Ausdehnung dar Krankenversicherung auf die landwirtschaftlichen Betriebe eine fieberhafte Agitation für die Errichtung eigener Land- und forstwirtschaftlicher Krankenkassen.

Wenn dem dringenden Verlangen der agrarkapitalistischen Parteien seitens der Regierung Rechnung getragen würde, was zum Teil leider schon geschehen ist, entstünde für die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten die grösste Gefahr in Bezug auf die aus der Krankenversicherung entspringenden Rechte und Vorteile.

Die durch die Lostrennung der Land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter von den grossen, lang bestehenden und daher leistungsfähigen Bezirkskrankenkassen geschaffenen agrarischen Krankenkassen sind als kleine Institute absolut nicht auf der Höhe der Leistungsfähigkeit. Die geminderte Leistungsfähigkeit trifft selbstverständlich die versicherten Mitglieder auf das Schwerste. Bei der Errichtung der bereits bestehenden Land- und forstwirtschaftlichen Krankenkassen waren nicht die Arbeiter der treibende Faktor, sondern die Arbeitgeber. Diese Land- und forstwirtschaftlichen Krankenkassen sind direkt gegen den Willen der Arbeiter errichtet worden, denen die Möglichkeit einer freien unbeeinflußten Abstimmung genommen wurde.

Unzählige Proteste der Land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter solcher, nur, den sehr durchsichtigen Wünschen der Agrarkapitalisten entsprechenden Scheinkrankenkassen beweisen diese Tatsache schlagend. Die Land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter besitzen aus jahrzehntelanger trauriger Erfahrung die Gewissheit, dass die Agrarkapitalisten aller Nationen jeden sozialpolitischen Fortschritt, welcher dem arbeitenden Landvolk zugute gekommen wäre, verhinderten. Wir verweisen darauf, dass die Land- und Forstarbeiter in ihrer Gesamtheit bis heute noch nicht gegen Unfall versichert sind.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister

Ist er geneigt, entgegen der selbstsüchtigen Forderung der Grundkapitalisten die Errichtung neuer Land- und forstwirtschaftlicher Krankenkassen im Interesse der zahlreichen Arbeiter nicht zu bewilligen und zu verhindern dass gegen den Willen des Ministeriums solche Kassen geschaffen werden, wie es die Agrarier ankündigen?

Ist der Herr Minister bereit, durch einen entsprechenden Erlass an die Landesverwaltungen die Errichtung Land- und forstwirtschaftlicher Krankenkassen aus obigen Gründen direkt zu untersagen?

Prag, am 23. Juni 1922.

Uhl, Leibl, Schweichhart, Schäfer; Èermak, Grünzner, Kirpal, Hoffmann, Blatny, Jokl, Schuster, Hackenberg, Hausmann, Dr. Holitscher, Dr. Haas, Koscher, Häusler; Taub, Heeger, Hillebrand, Kaufmann.

Pùvodní znìní ad XV./3780.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger; Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Errichtung einer deutschen Minderheitsvolksschule in Neretein bei Olmütz, in Mähren.

In Neretein bei Olmütz wurde kurz nach dem Umsturze die deutsche Volksschule durch den Národni výbor gesperrt, trotzdem fast 44 deutscht Kinder vorhanden waren. Dafür wurde aber eine èechische Schule errichtet, die trotzdem sie nur von 25 Kindern besucht wird, zweiklassig ist.

Die Deutschen in Neretein bemühen sich seit Jahr und Tag, an diesem Orte eine Minderheitsschule zu erhalten: Doch waren bisher alle Schritte vergebens. Zum letzten Male haben die deutschen Eltern im Monate Dezember 1921 beim Ministerium für Schulwesen und Volkskultur um Errichtung einer deutschen Volksschule in Neretein angesucht und dieses Gesuch mit einem namentlichen Verzeichnisse der deutschen Schulkinder belegt, wonach 39 deutsche Kinder im Orte sind, die die deutsche Schule besuchen würden.

Wir verweisen darauf, mit welcher Raschheit èechische Minderheitsschulen im deutschen Sprachgebiete errichtet werden, auch wenn sie keine so grosse Schulkinderzahl aufweisen, wie Neretein an deutschen Kindern.

Wir stellen daher an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur die Anfragen:

Sind dem Herrn Minister diese Tatsachen bekannt, und ist er bereit, das Gesuch um Errichtung einer deutschen Minderheitsschule in Neretein ehestens einer günstigen Erledigung zuführen zu lassen?

Ist der Herr Minister gewillt, auch die übrigen gerechtfertigten Ansuchen um Errichtung deutscher Minderheitsschulen endlich mit Beschleunigung erledigen zu lassen?

Prag, am 22. Juni 1922.

Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Kaiser, Böllmann, Køepek, Matzner, Bobek, Windirsch, Dr. Petersilka, Ing. Kallina, Dr. Hanreich; Dr. Spina, Dr. Brunar, Dr. Baeran, Dr. Luschka, Dr. Radda, Schälzky, Scharnagl, J. Mayer, Zierhut, Kostka.

Pùvodní znìní ad XVI./3780.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Brunar, Matzner und Genossen

an den Minister für Nationalverteidigung

wegen der Artillerieschiessübungen Im Altvatergebiet.

In der Antwort 3411/XVIII hat der Herr Minister für Nationalverteidigung auf die Interpellation Druck Nr. 3321 wegen der infolge der Artillerieschiessübungen vorgekommenen Unfälle unter anderem erklärt:

Alle mit Schiessübungen verbundenen Schäden am Eigentum der Bevölkerung (Feldschäden, entgangener Gewinn usw.) werden jedes Mal unter Beteiligung von Zivilpersonen sichergestellt und nach Schluss der Überprüfung ersetzt. Grössere Schiessübungen werden nicht jedes Jahr in ein und derselben Gegend abgehalten werden, sondern es werden seine Uebungsplätze nach Möglichkeit jährlich gewechselt.

Trotz dieser Zusage fanden auch heuer wieder in der Zeit von Mitte Juni bis Mitte August grosse Artillerieschiessübungen im Altvatergebiete in derselben Gegend statt, in der sie im Vorjahre abgehalten wurden.

Die Durchführung dieser Schiessübungen bedeutet eine schwere Schädigung nicht nur der ganzen Gegend, innerhalb der diese Schiessübungen vorgenommen werden, sondern darüber hinaus für das ganze Altvatergebiet. Denn abgesehen davon, dass die Schiessübungen gerade in die Zeit der fieberte und wichtiger Feldarbeiten fallen, wird dadurch auch der wichtigste und schönste Teil des Altvatergebirges für den "Touristenverkehr abgesperrt in einer Zeit, in welcher dieser erfahrungsgemäß am stärksten ist. Denn vielen Tausenden von Touristen, welche durch Wanderungen im Gebirge Erholung suchen, wird Blase Möglichkeit genommen, die Gewerbetreibenden der Gegend und der angrenzenden Landesteile werden dadurch schwer beeinträchtigt. Die herrlichen Wallungen werden durch Geschosseinschläge beschädigt, nicht krepierte Geschosse und Zünder bleiben liegen und gefährden die körperliche Sicherheit und das Leben der Bewohner und der Touristen auch für die Folgezeit, sodass die Befürchtung vor einem dadurch verursachten Unfall einen Teil der Touristen auch in der Zeit, in welcher die Schiessübungen nicht stattfinden, abschrecken wird, jene Gegenden aufzusuchen.

Der Fremdenverkehr bildet eine wichtige, wenn nicht die wichtigste Einnahmequelle der dortigen gewerbetreibenden Bevölkerung, die vollkommen auf einen starken Verkehr eingestellt ist. Durch den tiefen Stand der Mark wird dieser Fremdenverkehr so wie so natürlich unterbunden, wenn nun noch seine künstliche Unterbindung durch derartige Schiessübungen erfolgt, so besteht die Gefahr, dass die Gewerbetreibenden dort vollständig zugrunde gehen.

Da die Bitten der betreffenden Gemeinden, die Schiessübungen nicht wieder dort abzuhalten, so gut wie gar kein Gehör fanden, fragen die Gefertigten den Herrn Minister für nationale Verteidigung:

1. Sind ihm die oben geschilderten Umstände bekannt?

2. Ist er geneigt, die Artillerieschiessübungen sofort abbrechen zu lassen?

3. Ist er geneigt, sie in einer anderen Gegend vorzunehmen, wo sie keine derartige Schädigung der Bevölkerung bedeuten?

4. Ist er bereit zu veranlassen, dass in der Zukunft vor Anordnung derartiger umfangreicher Übungen, die auf das gesamte Wirtschaftsleben der Bevölkerung eine so einschneidende Wirkung haben, die Wünsche dieser Bevölkerung bezüglich des Zeitpunktes und des Ortes anzuhören und zu berücksichtigen?

Prag, am 23. Juni 1922.

Dr. Brunar, Matzner, Dr. Schollich, Dr. E. Feyerleil, Dr. Petersilka, Dr. Keibl, Kraus, Scharnagl, Schubert, Kostka, Böhr, Mark, Schälzky, Budig, Windirsch, Simm, Bobek, Dr. Radda, Dr. Lodgman, Wenzel, Ing. Kallina.

 

 

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