Pondìlí 12. øíjna 1925

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 374. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pondìlí dne 12. øíjna 1925 veèer.

1. Øeè posl. Simma (viz str. 1417 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir haben keine Ursache, der vorliegenden Regierungsvorlage über die staatliche Beihilfe bei Elementarkatastrophen zu opponieren. Wir wollen die Durchführung dieses Antrages vielmehr fördern, wenngleich das Maß dessen, was dieser Antrag an Hilfe vorsieht, uns viel zu eng begrenzt erscheint und unserer Meinung nach weiter gedehnt werden müßte. Aber wir fördern dennoch diesen Antrag, weil er auch unseren Wünschen entspricht und weil er nicht zuletzt unserer Initiative entspringt. Es ist bekannt, daß sofort nach dem Bekanntwerden des großen Unglückes vom 11. auf 12. August die deutschen Parteien es waren, welche die in diesem Regierungsantrag skizzierte Hilfe dringendst seitens der Regierung beanspruchten. Wenn wir zu dem Antrage der Regierung dennoch Stellung nehmen, so geschieht es aus dem Grunde, weil wir gezwungen sind, einige Bemerkungen zu diesem Antrage zu machen.

Wir müssen zunächst einmal, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verzögerung dieses Antrages kritisieren. Seit dem August, dem Monate der Unwetterkatastrophe, die über das Staatsgebiet herniederging, sind lange Wochen verstrichen, während welcher die von der Unwetterkatastrophe Betroffenen ohne Hilfe blieben. Das ist unserer Meinung nach ein schwerer Fehler, der sich kaum gutmachen läßt. Wir kritisieren das nicht in der bösen Absicht, um dem Gesetze irgendwie übel zu begegnen, sondern nur zu dem Zwecke, um vielleicht für die Zukunft durch diese Kritik Besserung zu erzielen. Ich halte es für notwendig, daß die Regierung in einem solchen Unglücksfalle etwas rascher, als das diesmal der Fall war, mit ihrer Hilfe zur Stelle sei. Wir verweisen da auf das Beispiel des alten Österreichs, das in solchen Katastrophenfällen nicht Wochen und Monate lang zuwartete, um den Geschädigten irgendwelche Hilfe angedeihen zu lassen, sondern das fast im Augenblicke zur Stelle war. Ich weiß, welche Ausreden man anführt, daß etwa die technischen Schwierigkeiten zur Vorbereitung und Durchführung des Gesetzes, insbesondere die parlamentstechnischen Schwierigkeiten so groß gewesen sind, daß eine raschere Einbringung des Gesetzes nicht möglich war. Aber, meine Verehrten, wir erwähnen, daß z. B. während der Zeit des Bestandes des alten Österreichs, wie ich schon angeführt habe, die Hilfeleistung in Relation zu solchen Katastrophen fast augenblicklich zur Hand war, auch dann, wenn keine budgetmäßigen Mittel zur Verfügung standen. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.) Das hätte auch hier der Fall sein müssen und ich glaube, es wäre wohl keiner Partei eingefallen, die Mittel zur Linderung der Not infolge dieser durch die Unwetterkatastrophe entstandenen Schäden nachträglich nicht zu bewilligen. Wir müssen das anführen, um für die Zukunft wenigstens eine Verbesserung in dieser Beziehung herbeizuführen. Es wäre furchtbar gewesen, wenn die Geschädigten nicht durch die autonomen Körperschaften, die Gemeinden, die Bezirke und durch private Opferwilligkeit unterstützt worden wären. Es wären wohl heute noch die von der Unwetterkatastrophe Betroffenen, soweit es sich um die Zerstörung von Hausbesitz handelt, ohne Dach über ihrem Kopfe, und soweit es sich um Betriebsmittel handelt, wären heute noch die Betriebe stillgelegt und die Arbeiter wären ohne Arbeit. Wir bitten also, diese Kritik zur Kenntnis zu nehmen, um zumindest für die Zukunft, falls sich solche Unfälle wieder ereignen sollten, was wir durchaus nicht wünschen und hoffen, doch mit Hilfe gewappneter zu sein.

Viel erbittert hat es, daß man in manchen Fällen seitens der Steuerbehörden sogar nach der Schadenskatastrophe rücksichtslos vorgegangen ist. Ich bin in Kenntnis von Fällen aus dem Gablonzer Bezirke, die etwa so liegen: Es sind Kleinhäusler, die durch die Unwetterkatastrophe in der Nacht vom 11. August betroffen worden sind, kleine Hausbesitzer, denen das Dach vom Hause we getragen wurde oder deren Haus vollständig zerstört worden ist, und die nach beendeter Katastrophe, ja oft wenige Stunden darnach seitens der dortigen Steuerbehörde in einer geradezu schikanösen Art und Weise behandelt wurden ohne Rücksicht auf den ihnen durch die Katastrophe zugefügten Schaden, denen man die Rechnung an Steuern präsentierte und rücksichtslos Exekutionsführung androhte, ohne auch nur im geringsten auf das Bedacht zu nehmen, was ihnen widerfahren ist. Ich weiß nicht, ob das eine Schikane des betreffenden Amtes war oder die Schikane irgendeines Steuerbeamten; aber ich möchte schon den Herrn Finanz minister auch auf diese Sache aufmerksam gemacht haben, um nicht eine Erbitterung zu schaffen, die ungeheuer groß werden muß in den Gemütern von Menschen, die fast Stunden vorher von einem namenlosen Unglück betroffen wurden und denen man nicht einmal mit der Rücksicht begegnete, daß man irgendwelche Verpflichtungen, die, sie gegenüber dem Staate in Form von Steuern zu begleichen hatten, gestundet hätte. Ich möchte auf diese Sache aufmerksam machen.

Schwere Schadensfälle sind insbesondere im Gablonzer Bezirke zu verzeichnen. Im Bezirke Gablonz wütete in der Nacht vom 11. auf 12. August 1925 ein Wirbelsturm, der nur in den amerikanischen Wirbelstürmen eine Parallele finden kann, von denen wir häufig lesen. Es sei mir erlassen, hier die Details der Zusammenstellung des großen Schadens zu geben, der allein inne halb des Gablonzer Bezirkes durch diese Wirbelsturmkatastrophe angerichtet wurde. Übersichtlich will ich nur anführen, daß durch diesen ungeheueren Sturm 49 Parteien Bauschäden im Betrage von 812.850 Kè erlitten haben und 30 Parteien Sachschäden im Betrage von 106.585 Kè, daß also durch diese ungeheure Katastrophe nur innerhalb des Gablonzer Bezirkes ein Gesamtschade von 919.435 Kè angerichtet wurde. Es liegen mir einige photographische Aufnahmen der einzelnen Schadensfälle vor und ich erlaube mir, sie den Herrn Berichterstattern über diesen Gesetzesantrag zum Studium vorzulegen. Ich hoffe, daß die Einsichtnahme in diese Bilder genügen wird, um besonders dieses Gebiet mit Hilfsmaßnahmen, wie sie im Sinne des Gesetzes liegen, zu bedenken. Schadensfälle sind des weiteren im Reichenberger Bezirke, dann in Ostböhmen und Südböhmen zu verzeichnen, worüber noch andere Herren Kollegen zu sprechen Gelegenheit haben werden.

Womit ich mich etwas ausführlicher beschäftigen möchte, das ist das zweite auptstück des vorliegenden Gestzentwurfes über die staatliche Beihilfe bei Elementarkatastrophen. Es ist selbstverständlich der Wert des ersten Hauptstückes des Gesetzes nicht zu verkennen. Dieser Wert des ersten Hauptstückes ist zweifellos gegeben, schafft es doch in seiner Durchführung Linderung der Not für die Geschädigten, die eben aus der Katastrophe der Augusttage hervorgegangen sind. Aber ich bin der Meinung und erlaube mir auch dieser Meinung hier Ausdruck zu verleihen, daß über dem Wert des ersten Hauptstückes des Gesetzes der des zweiten Hauptstückes steht. Das zweite Hauptstück weist mit ein em großen Zuge in die Zukunft, wenn es im § 6, erster Absatz heißt: "Die Regierung hat Maßnahmen zu treffen, damit zur Verhinderung der durch Wasserelementarkatastrophen verursachten Schäden und zur wirtschaftlichen Ausnützung der Gewässer mit Beschleunigung die Ausgestaltung der Wasserläufe, Regulierungen, Bau von Dämmen und dergl. nach einem systematischen Gesamtplan vorgenommen wird." Die Tendenz dieses zweiten Hauptstückes ist eine zweifache: Sie ist zunächst einmal vorbeugend, sie will den künftigen Hochwasserschäden vorbeugen. Sie ist aber auch eine schaffende, indem sie diese Elementarereignisse nicht nur in ihrer schädigenden Wirkung den Menschen gegenüber brechen will, sondern sie will die große Gewalt, die in den Elementarereignissen liegt, den Menschen nutzbar machen. Wir begeben uns bei Verfolg der Tendenz des zweiten Hauptstückes an eine Arbeit, die seitens anderer Staaten, insbesondere Deutschösterreichs und Deutschlands, längst schon mit sehr groß er Sorgfalt in die Wirklichkeit umgesetzt wurde.

Wenn ich zu dieser Absicht des zweiten Hauptstückes des Gesetzes einige Bemerkungen machen will, so deshalb, weil ich ein Gebiet vertrete, in dem private Initiative diesem Gedanken durch Jahrzehnte schon nachging und ich durch Kenntnis der Arbeiten der privaten Initiative meines Gebietes mich wohl legitimiert fühle, über diese Dinge einige Worte zu sprechen. Es ist die nordböhmische Wasserwirtschaft, welche in hervorragender Weise schon bei Bestand des alten Staates der wirtschaftlichen Ausnützung der Gewässer ihr Augenmerk zuwendete und hierin tatsächlich anerkannte vorbildliche Arbeit lieferte, eine Arbeit, die schließlich nicht nur in der Ausnützung der Gewässer dieses Gebietes bestand, sondern sich auch in dem Schutz der Anrainer an diesen Gewässern auswirkte.

Wir in Nordböhmen, die wir autonom den Gedanken des Gesetzes längst in einem Teile des Gebietes des Staates durchgeführt haben, freuen uns, daß diese Teildurchführung nun durch die staatsoffizielle Tätigkeit eine Vervollkommung erfahren soll, wie dies unser Ideal war. Aus unserer Erfahrung heraus bitten wir, bei diesen Arbeiten zur Durchführung des Gesetzes, die dem Plane des § 6 gemäß in Angriff genommen werden sollen und an deren Ende ein Nutzen steht, der für den Staat und die Volkswirtschaft heute noch nicht abzuschätzen ist, recht systematisch vorzugehen. Ich habe schon angedeutet, was nötig ist: Die Erfahrungen, die auf diesem Gebiete bestehen, sind bisher nur in den Köpfen der privaten Wasserwirtschaft verankert. Diese Erfahrungen müssen zur Durchführung des Gesetzes herangezogen werden. Ein vom landwirtschaftlichen Ausschuß empfohlener Resolutionsantrag trägt der Regierung die Errichtung eines dreißiggliedrigen Wasserwirtschaftsbeirates auf. Die Antragsteller denken dabei an das Vorbild des Wasserstraßenbeirates. Bei Konstituierung dieses Wasserwirtschaftsrates können außer den zuständigen staatlichen Stellen auch die autonomen Wasserwirtschaftsverbände, ferner die fachkundigen Vereinigungen der Elbeinteressenten, zum Nutzen auch für den Staat herangezogen werden. Wir wünschen das. Ich verweise nochmals darauf, daß die Heranziehung dieser Leute mit ihrer jahrelangen Praxis einen ungeheuren Vorteil für den Staat bedeutet, daß die Heranziehung derselben unbedingt notwendig ist für den Staat selbst, ebenso wie die Heranziehung dieser Leute im Sinne unserer Forderungen und Wünsche liegt. Die Konstituierung des Wasserwirtschaftsrates liegt im Interesse der systematischen Erledigung der Arbeiten des Gesetzes. Dem Wasserwirtschaftsrat muß ein einwandfreies statistisches Material zur Verfügung stehen. Wie steht es mit diesem Material? Da müssen wir sagen: Leider nicht zum Besten. Die alte Wiener Regierung hat seinerzeit die Anlage eines Wasserkatasters bewilligt. Letzten Endes sollte derselbe die Registratur aller Wasserläufe und Wasserkräfte der gesamten Monarchie beinhalten, eine Sache, die einem Plane vorarbeitete, wie er im vorliegenden Gesetz verankert ist, dem auch schon das alte Österreich zusteuerte. Der damalige Wasserkataster berücksichtigte leider nur die Alpenländer und darin war ein großer Fehler gelegen. Die Sichtung nach dieser Richtung auch in Bezug auf die Èechoslovakei ist eine dringliche Voraussetzung der Arbeiten nach dies em Gesetze. Es muß durch die Anlage dieses Wasserkatasters möglich sein, zu einem Urteil zu gelangen, um festzustellen, wo die in Angriff zu nehmenden Bauten am zweckdienlichsten und nötigsten zunächst auszuführen sind. Wir müssen erwähnen, daß der Anfang zu dieser systematischen Arbeit im Bereich der Èechoslovakischen Republik schon geschehen ist. Ich erwähne die Arbeiten der Prager Hydrographischen Anstalt, welche die Arbeiten des alten Österreichs in Bezug auf die Erfassung der Wasserkräfte und Wasserläufe auf dem Gebiete der Èechoslovakischen Republik lobenswert ergänzt. Diese Anstalt ist bestrebt, die Versäumnisse nachzutragen, die bisher zu verzeichnen waren. Wenn in diesem Staate zunächst einmal die Aufnahme aller auszugestaltenden Flußläufe und der nutzbar zu machenden Wasserläufe systematisch vorwärts gelangen wird, so ist damit der Sache außerordentlich gedient. Wir haben heute an einem Nebenfluß der Iser, welcher kaum 10% des ganzen Isergebirges beherrscht, 10.000 HP ausgebaut und benützt. Sonst sind im Isergebirge vielleicht weitere 10.000 HP benützt, also im ganzen etwa 20.000 HP. Zur Verfügung stünden nach einwandfreien Schätzungen der Wassertechniker in diesem Gebiet aber 100.000 HP. So ähnlich wie im Isergebirge ist es überall. Ich will nur durch dieses Beispiel anführen, was am Ende der ganzen Aktion, die durch das zweite Hauptstück dieses Gesetzes vorbereitet wird, für eine Revolution für die gesamte Volkswirtschaft stehen könnte, die sich nur heilsam auswirken würde. Das Ende der Aktion wäre die Schaffung eines unerhörten Reservoirs neugehobener Kräfte zur wirtschaftlichen Betriebsführung, charakterisiert am besten durch das Schlagwort von der weißen Kohle. Nach einer englischen Berechnung vom Jahre 1911 standen im Besitze des alten Österreichs Wasserkräfte von etwa 6,400.000 HP zur Verfügung; ausgebaut war bis zum Krieg hievon nicht eine Million, nur 850.000. Diese Ziffern der englischen Statistik sind nach neueren Forschungen nicht hinreichend. Wir haben nach neueren Forschungen einzig und allein in der Èechoslovakei 3 1/2 Millionen zur Hebung bereitstehende Wasserkräfte zu verzeichnen, von denen bisher nur 520.000 ausgebaut worden sind. Wir sehen also, wieviel Arbeit im Sinne des Gesetzes zu tun bleibt und wie es notwendig ist, um überhaupt zu einem guten Ende dieser Arbeit zu gelangen, diese Arbeit so systematisch wie möglich zu pflegen.

Wenn wir die 3 1/2 Millionen Wasserkräfte in den Dienst der Volkswirtschaft zwingen wollen, müssen wir vor allem das Wasser selbst in unsere Gewalt bekommen. Wir müssen die Wasserläufe zu regulieren versuchen, und zwar so, wie wir das wünschen und wie es der Volkswirtschaft dienlich und förderlich ist. Wir müssen Magazine errichten, in denen das Wasser, das in der regnerischen Zeit und zur Zeit der Schneeschmelze von Wasserkraftanlagen nicht verwendet werden kann, aufgespeichert und solange festgehalten wird, bis es in der regenarmen Zeit benützt werden kann. Wir müssen an allen in Betracht kommenden Flußläufen unserer Meinung nach derartige Reservoirs, für die der landläufige Ausdruck "Talsperre" besteht, errichten, um die Regelung des Abflusses desselben in der Gänze möglich zu machen. Wenn alle Talsperren dorthin gesetzt würden, wo sie unseres Ermessens und insbesondere nach dem Ermessen der Wasserwirtschaftler hingehören, wäre der Bedarf an solchen zu errichtenden Talsperren, die, wie ich schon gesagt habe, die ganze Volkswirtschaft heilsam revolutionieren würden, nicht mehr so groß. Es genügt vielleicht eine ganz bescheidene Anzahl im ganzen Staatsgebiete. Bei ihrer Anlage muß natürlich - das kommt dem Sinne des Gesetzes entgegen - auch auf die Elementarkatastrophen, auf die Hochwässer Rücksicht genommen werden. Es müssen Talsperren errichtet werden, die nicht nur eine wirtschaftliche Ausnützung des betreffenden Flußlaufes darstellen, sondern die auch mit genügend Raum versehen sind zur Aufspeicherung von Hochwasser, so daß die Talsperren im Sinne des Gesetzes die zweifache Tendenz erfüllen, zunächst einen Schutz der Anrainer gegen das Hochwasser zu bieten, zum zweiten auch der Volkswirtschaft Nutzen zu bringen. Die Angelegenheit bedarf - da begegne ich mich ganz und gar mit den Ausführungen eines Vorredners, des Kollegen Ing. Záhorský - eines gründlichen Studiums.

Auch wir sind der Meinung, daß die Studien, die vorausgegangen sind, um dieses Gesetz auflegen zu können, insbesondere was seinen zweiten Teil betrifft, nicht gründlich geschahen, um an die Durchführung zu gehen. Es wird ein weiteres eingehendes Studium dieser ganzen Sache notwendig sein, um die Durchführung so praktisch und ökonomisch wie möglich zu gestalten. Die Arbeit ist - ich habe das schon angedeutet - sehr interessant und segensreich, weil an ihrem Ende nicht nur die gebändigte Not steht, die heute noch die Menschen dieses Staates zu so vielen Zeitpunkten bedroht, es steht am Ende, wie ich schon ausgeführt habe, ein ungeheuerer Nutzen für die Volkswirtschaft. Heute müssen die Wasserwerksbesitzer z. B. im Gebirge, im Isergebirge, im Riesengebirge und in andern Gebirgen zusehen, wie in der regenreichen Zeit oder zur Zeit der Schneeschmelze das Wasser über das Wehr herabrinnt und andererseits müssen sie in der regenarmen Zeit, in der Sommerszeit, wegen Wassermangels den Betrieb stille stehen lassen.

Pøedseda (zvoní): Upozoròuji pana øeèníka, že jeho øecnická lhùta uplynula, a žádám ho, aby laskavì hledìl vývody své ukonèiti.

Posl. Simm (pokraèuje): Was liegt nicht darin für eine Behinderung der Warenerzeugung, eine Verteuerung der Betriebsführung, wie auch eine Unterbindung der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft?

Das Arbeitsministerium hat in den letzten Jahren - es muß das hier erwähnt werden - im Sinne des Gesetzes gewiß lobenswerte Arbeit geleistet. Ich erwähne die Arbeiten im Desse-Thal, die Talsperrenanlage, die Regulierung dortselbst usw. Diese Arbeit - und wir bitten darum das Arbeitsministerium - muß unentwegt weitergeführt werden.

Weniger zufrieden sind wir mit der Arbeit des Landwirtschaftsministeriums. Dieses Ministerium, in dessen Kompetenz insbesondere die Wildbachverbauung fällt, ist mit der Arbeit in den letzten Jahren sehr zurückgeblieben. Ich muß hier insbesondere den Fall von Harrachsdorf im Riesengebirge erwähnen. Es ist bekannt, daß im Vorjahre dort eine gleiche Unwetterkatastrophe zu verzeichnen war, wie heuer in den Augusttagen in mehreren Gebieten des Staates. Die Auswiirkung der Unwetterkatastrophe - es war ebenfalls ein Wolkenbruch - machte sich für die Gemeinde Harrachsdorf deshalb so furchtbar bemerkbar, weil die Regulierungsarbeiten an er Mumel und am Steinichten Bach und anderen Riesengebirgsflüssen, obzwar sie vor Jahren aufgenommen worden waren, nicht fertiggeführt worden waren und unvollständig sind, so daß gerade in diesem Zeitpunkte diese Unvollständigkeit sich furchtbar rächte. Trotz der Urgenzen vom vorigen Jahre, die wir auch jetzt bis heute immer wieder an das Landwirtschaftsministeriun richteten, die Regulierungsarbeiten fortzuführen, sind diese unbedingt notwendigen Arbeiten bis heute noch nicht wieder aufgenommen worden, und es scheitert die Aufnahme dieser Arbeiten daran, daß die Gemeinde Harrachsdorf zur Erledigung dieser Arbeiten nicht genügende, oder nach der Meinung des Landwirtschaftsministeriums nicht genügende Beiträge beisteuern kann. Wir sind der Meinung, daß diese Arbeiten auch seitens des Landwirtschaftsministeriums etwas umsichtiger und initiativer fortzuführen wären, als es in den letzten Jahren geschah.

Ich habe schon gesagt, daß wir auch als Deutsche diesem Gesetzesantrage nicht opponieren, daß wir auch als Deutsche ihn fördern, weil in ihm etwas Ungeheuerliches liegt! Zunächst einmal, was den ersten Teil betrifft, die Linderung der durch die gegenwärtigen Katastrophen heraufbeschworenen Not, und was den zweiten Teil anlangt, ein großer Zug in die Zukunft; wir wünschen nur - und das wünschen wir berücksichtigt zu sehen - daß die Durchführung des Gesetzes objektiv und genau geschehe, daß insbesondere bei der Verteilung der Arbeiten im Sinne des großen Arbeitsplanes, der für die nächste lojährige Periode aufgestellt wurde, auch das deutsche Siedlungsgebiet entsprechend berücksichtigt werde. Wir erinnern an das alte Österreich, das, was diese Arbeiten anbelangt, auch die èechischen Gebiete stets berücksichtigte. Wenn die èechoslovakische Regierung daran geht, für die nächstjährige Bauperiode, für die Zeit von 1926 bis 1935, ein großes Programm dr Bauten im Sinne des Gesetzes vorzubereiten, dann ist das deutsche Siedlungsgebiet entsprechend zu berücksichtigen. Die Beratungen über den großen Bauplan dürfen aber durchaus nicht im Rahmen eines engbegrenzten Konventikels èechischer Koalitionsparteien, nicht nur in luogo di trafico einer Koalition shandelsgesellschaft geschehen, sondern sie müssen im Parlamente, vor aller Öffentlichkeit geschehen. Wir wünschen, daß das berücksichtigt werde, daß die Verhandlungen in Bezug auf die Durchführung des Gesetzes vor aller Öffentlichkeit geführt werden, daß die tatsächlichen Bauten im Sinne des Gesetzes objektiv auf die deutschen und èechischen Siedlungsgebiete verteilt werden und daß das, war wir bei Vergebung von Staatsbauten nicht immer finden, einmal bei Durchführung dieses Gesetzes tatsächlich geschehe, daß ebenso deutsche Bauunternehmer und deutsche Arbeiter bei der Vergebung der Arbeiten berücksichtigt werden, wie èechische Bauuntern ehmer und Arbeiter. Wenn wir unsere grundsätzliche Zustimmung zum Meritum des Gesetzes geben, das wir in einzelnen seiner Teile kritisiert haben, ist diese grundsätzliche Zustimmung - und ich möchte dies zum Schluß besonders erwähnen - nur an die objektive Durchführung dieses Gesetzes gebunden. (Souhlas na levici.)

2. Øeè posl. Platzera (viz str. 1424 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während ein Großteil meiner geehrten Vorredner in diesem Hause und insbesondere mein Kollege Windirsch sich mit den Wetterkatastrophen dieses Jahres im allgemeinen beschäftigt haben, gestatten Sie mir, auf die besonderen Umstände dieser großen Wetterkatastrophen in gewissen Gebieten, insbesondere im südlichen Böhmen, ins Detail einzugehen. Während durch den ganzen Sommer hindurch in kleineren Teilen des Böhmerwaldes und des südlichen Böhmens noch nie dagewesene Witterungsverhältnisse in weiten Gebieten die Ernte durch Hagelschlag und dergl. zum größten eil vernichtet haben, wurden die großen Überschwemmungen im Spätsommer für ganz Südböhmen zum Verhängnis. Ich verweise da auf das Gebiet Bergreichenstein und Winterberg, Krummau und Kalsching, in welch letzteren Bezirke die Gemeinde Poletitz und Umgebung am 13. Juni von einem seit Menschengedenken nicht bekannten Hagelwetter heimgesucht wurde, der den größten Teil der Ernte bis zu 90% vernichtet hat. Der amtlich erhobene Schaden in dieser einzigen Gemeinde beträgt 257.000 Kè. Die Gemeinde, beziehungsweise die Betroffenen dieser Gemeinde haben unter genauer Anführung der gegebenen Unterlagen beim Ministerium des Innern um eine Unterstützung aus dem allgemeinen Fonde zur Unterstützung der kleinen Landwirte bei Elementarereignissen angesucht und sollen leider, wie mir von dort gemeldet wurde, abgewiesen worden sein. Versichert gegen Hagelschaden war dort niemand, weil es dort seit Menschengedenken nicht gehagelt hat. Am 11. August ging über das Gebiet des Bezirkes Bergreichenstein Winterberg usw. ein schweres Hagelwetter mit Wolkenbruch nieder, das furchtbare Verwüstungen anrichtete. Die Feldfrüchte wurden vernichtet, der Boden aufgerissen und der Humus weggeschwemmt. Die Wiesen wurden vermurt, Gebäude zum großen Teil beschädigt, die Wälder wurden durch Windbrüche arg mitgenommen. Die Stadt Bergreichenstein allein hat einen Waldschaden von 100.000 Kè aufzuweisen. Schwer sind auch dort die Straßen und die Brücken mitgenommen, deren nicht weniger als 16 ganz oder teilweise zerstört wurden. Der Schaden an diesen beträgt 160.000 Kè. Die erst vor einem Jahre neu erbaute Straße durch das Amalienthal, welche 60.000 Kronen gekostet hat, ist vollständig vernichtet. Der Gesamtschaden in dem einen Bezirke beträgt gegen 2 Millionen Kè. Ein großer Teil dieses Gebietes weist Gemeinden auf, welche nun schon drei Jahre hintereinander eine fast totale Mißernte aufzuweisen haben. Ich verweise ferner auf die immerwährenden Regenperioden während der ganzen Erntezeit im Bezirke Neuhaus, Neubistritz, Wittingau, Kaplitz und des gesamten Böhmerwaldes, so daß das ganze Futter und auch ein großer Teil des Getreides in einem derart schlechten Zustande heimgebracht wurde, daß die Verfütterung für die Gesundheit des Viehes eine Gefahr bedeutet. In einzelnen Gebieten war das Futter derart schlecht, daß es nur mehr als Streu verwendet werden konnte. Infolge des beständigen Regenwetters ist in den höheren Lagen des Böhmerwaldes das Getreide überhaupt noch nicht gereift und steht heute, wie ich mich vor einigen Tagen selbst überzeugt habe, in den Gemeinden Andreasberg, Christianberg und vielen anderen noch der Hafer grün am Felde.

Ich stelle daher das Ersuchen, die hohe Regierung möge auch in allen diesen Gebieten den entstandenen Schaden erheben lassen und in die Entschädigungsaktion einbeziehen. Namentlich ersuche ich, falls die Gemeinde Poletitz tatsächlich abgewiesen wurde, diese Gemeinde unter allen Umständen zu berücksichtigen.

Hat nun die landwirtschaftliche Bevölkerung durch diese abnormalen Witterungsverhältnisse so schwer gelitten, so sind erst für einen Großteil der Bevölkerung der über ganz Südböhmen am 24 August niedergegangene Wolkenbruch und die darauf durch viele Tage nachfolgenden ununterbrochenen Regengüsse verhängnisvoll geworden. Der am selben Tage um 4 Uhr nachmittag eingetretene Regenguß, der noch nie in solcher Stärke stattgefunden hat, hat viele Flächen Landes gänzlich unter Wasser gesetzt. Schon um 10 Uhr nachts war ein großer Teil der Gassen von Budweis überschwemmt, so daß um diese Zeit schon die Feuerwehr alarmiert werden mußte, um einzelne bedrohte Objekte zu räumen. Bis früh war ein großer Teil der Kellerwohnungen und die Keller überhaupt unter Wasser. Die Feuerwehr war 48 Stunden ununterbrochen im Dienst. Über 8 Tage mußte dieselbe mit Dampf-, Auto- und Handspritzen arbeiten, um die Kellerräume von dem eingedrungenen Wasser zu befreien. Nach einer kurzen Unterbrechung setzte der Regen in den Nachmittagsstunden des nächsten Tages von neuem ein, so daß die Situation immer bedrohlicher wurde. Die Maltsch und die Moldau brachten immer von neuem und immer größere Wassermassen und mit diesen die verschiedensten mitgerissenen Gegenstände, namentlich landwirtschaftliche Feldfrüchte wie Weizen, Hafer, Gerste, Grummet und dergl., sogar unter vielen anderen Geräten einen großen Leiterwagen nach Budweis. Ein großer Teil dieser Gegenstände blieb an den Bäumen und Sträuchern der Flußufer hängen, ein Teil wurde auf der sogenannten Schnarcherinsel angeschwemmt, von dieser jedoch wieder ein großer Teil der dort vom Verein Sokol errichteten Bauten und Einrichtungsgegenstände fortgerissen. Der Schaden, welcher auf diesem Vergnügungsplatz allein angerichtet wurde, geht in die Hunderttausende. Über diese enormen Schäden in der Stadt Budweis haben sich auch hohe Regierungsstellen erkundigt. Auch der Herr Finanzminister hat sich persönlich an Ort und Stelle überzeugt und diese Stellen werden die geschilderten Umstände bestätigen können. Diese Kommissionen haben auch den Geschädigten die tatkräftigste Unterstützung für die erlittenen Schäden zugesagt. Welche Schäden aber die landwirtschaftliche Bevölkerung dieses Überschw emmungsgebietes erlitten hat, darum haben sich bisher nur wenige Stellen gekümmert. Um wieviel Hunderttausende, ja Millionen aber der Landbevölkerung, den Gemeinden und Bezirken an Schaden zugefügt wurde, davon haben wir bisher noch sehr wenig gehört. Und doch sind viele Familien auf dem Lande fast gänzlich ruiniert. Wenn ich nun mir erlaube, eine Auslese von den vielen Schäden zu schildern, so will ich darauf hinweisen, daß nebst anderen die beiden Bauernfamilien Erhart in Dirnfellern bis 1 1/2 Meter hoch das Wasser in den Zimmern und andenen Wirtschaftsräumen fast zwei Tage lang stehen hatten, daß z. B. Herrn Hofpächter Wohlmuth von einem einzigen Felde über 20 Fuhren Weizen, ein großer Teil Hafer und das Grummet zur Gänze weggeschwemmt, und das Erdreich der an die Ufer grenzenden Felder mitgerissen wurde, wodurch ein Schaden von rund 20.000 Kronen diesem Landwirt allein verursacht wurde; daß Herrn Knapp infolge Dammbruches des Mühlgrabens über sein Feld ein mehrere Meter breites und tiefes, neues Flußbett gemacht und sämtliches Erdreich dieses Ackers bis auf den rohen Untergrund fortgerissen wurde. Eine Rekultivierung dieses Grundstückes ist fast unmöglich; daß den Landwirten in Ruden, Leitnowitz, Vierhöf und vielen anderen im. Budweiser Bezirke, Häusles, Haid usw. im Schweinitzer Bezirke, Groschum, Stritschitz, Saborsch und anderen im Netolitzer Bezirk zunächst ein großer Teil der Ernte weggeschwemmt wurde und der übrige Teil, namentlich Kraut und Kartoffeln über 8 Tage unter Wasser gesetzt wurde, so daß diese Früchte nach Verlaufen des Wassers bereits zur Gänze verfault waren. Zur näheren Illustration möchte ich auf den Fall in Gutwasser verweisen, wo das Wasser infolge des abschüssigen Bodens früher verlaufen ist und wo ein Landwirt, dessen Namen mir momentan entfallen ist, vergangene Woche Kartoffel graben fuhr und mit ein Paar Pferden und 6 Arbeitern bis Mittag nur zwei Körbe voll ca. 25 kg gesunde Kartoffeln erhielt. Daß er unter diesen Umständen am Nachmittag die Arbeit aufgab und das Kartoffelfeld einackerte, ist klar. Wenn ich mir erlaube, darauf hinzuweisen, daß ein großer Teil der öffentlichen Gemeindewege und Straßen in diesen Gebieten aufgerissen und abgeschwemmt, Brücken beschädigt und fortgerissen wurden, sodaß diese Verbindungswege längere Zeit und viele bis heute noch unpassierbar sind, so liegen die enormen Schäden klar zu Tage, die die Gemeinden und Bezirke dort in die Millionen erlitten haben. Wenn ich nur noch auf den Umstand aufmerksam mache, daß im Wittingauer Gebiete das Wasser weite Flächen von Wiesen und Feldern über 14 Tage unter Wasser hielt und dort nicht nur das Grummet, noch ungemäht auf den Wiesen stehend, sondern auch zur Gänze das Heu in den Feldscheunen, welche durch die ganze Zeit Meter hoch, einige bis zum Dachsaume unter Wasser standen, gänzlich vernichtete, ist damit die Reihe der Schadensfälle noch nicht zu Ende gezählt. Ich glaube aber, daß diese wenigen Fälle genügen, um die hohen Regierungsstellen und auch Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren dieses Hauses, von der Notwendigkeit einer ausgiebigen Hilfe aus Staatsmitteln zu überzeugen. Im Namen unserer Partei, aber auch im Namen der betroffenen Einzelfamilien, namentlich der Gemeinden und Bezirke ersuche ich Sie unserer Forderung die Zustimmung zu geben, dahingehend, daß: erstens der in Verhandlung stehende Gesetzentwurf nicht nur angenommen, sondern die auf die Wiederherstellung ider verwüsteten Grundstücke zu verwende de Summe von 14 auf mindestens 25 Millionen Kè erhöht werde; zweitens, daß den Landwirten nach gründlicher Untersuchung dieser Schadensfälle in den betreffenden Gemeinden eine ausgiebige Steuerabschreibung gewährt, daß ferner den Steueradministrationen der Auftrag erteilt werde, daß die von den Elementarschäden betroffenen Parzellen von der Umsatzsteuervorschreibung und Vermögensbezw. Vermögenszuwachsabgabe befreit werden. Drittens ist zu veranlassen, daß allen Geschädigten unter allen Umständen eine ausgiebige Hilfe zum Ankaufe von Futterund Düngemitteln sowie zur Wiederherstellung der beschädigten Felder und Wiesen bewiligt werde.

Zum zweiten Hauptstück des vorliegenden Gesetzes ersuche ich, daß aus dem Fonde zur Verhütung solcher Katastrophen jährlich ein größerer Betrag zur Fortsetzung der Regulierung der Maltsch und Moldau flüssig gemacht und daß die kleineren Zuflüsse, Gebirgs- und Wildbäche Südböhmens in die Regulierung einbezogen werden. Ebenso notwendig ist es, daß die Wilde Adler endlich reguliert werde, die fast alljährlich das Adlergebirge, das anerkannteste Notstandsgebiet der Republik, verwüstet. (Souhlas.)


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