Úterý 10. bøezna 1925

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 326. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 10. bøezna 1925.

Øeè posl. Rud. Fischera (viz str. 1275 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Wir verhandeln heute über zwei Rechnungsabschlüsse, von denen der eine, den Wohnungsfond betreffende, nach dem Bestimmungen des alten österreichischen Gesetzes ein Jahr nach Abschluß des jeweiligen Rechnungsjahres der verfassungsmäßigen gesetzgebenden Körperschaft vorzulegen ist. Wir verhandeln über die Rechnungsabschlüsse des Wohnungsfondes für 1919 und 1920, haben also in diesem Falle eine Fristüberschreitung von fast 3 Jahren zu verzeichnen. Das Gesetz, mit welchem das Oberste Kontrollamt in der Èechoslovakischen Republik errichtet wurde, bestimmt, daß dieses den Rechnungsabschluß jeweilig innerhalb 18 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres der Nationalversammlung vorzulegen hat. Es hätte also die Verhandlung über den Rechnungsabschluß für 1921 spätestens im Jahre 1923 in der èechoslovakischen Nationalversammlung erfolgen müssen. Für die Verspätung sucht der Motivenbericht zu dieser Staatshaushaltsrechnung nach entschuldigenden Gründen, und wir glauben dem Obersten Rechnungsamt, daß es nicht seine Schuld ist, sondern Schuld der einzelnen Ministerien und anderen Resorts, bei denen - ich verweise auf den Bericht - oft und oft seitens des Obersten Kontrollamtes reklamiert und interveniert werden mußte, um die notwendigen Unterlagen zur Zusammenstellung des Rechnungsabschlusses zu erhalten. Der Bericht verweist darauf, daß ein Teil der Belege erst im Juni 1924 vorgelegt wurde, also nach 2 1/2 Jahren, anstatt schon in dem ersten dem Rechnungsabschluß folgenden Jahre. Wenn das Kontrollamt in dem Zusammenhang darauf verweist, daß sich die Verhältnisse bessern, so wage ich die Behauptung, daß das wohl ein Versprechen und die gute Absicht der Obersten Kontrollamtes ist, daß aber das Oberste Kontrollamt nach den bisherigen Erfahrungen gar keine Möglichkeit hat, die rechtzeitige Vorlegung der Unterlagen zur Zusammenstellung des Rechnungsabschlusses zu erz wingen. Ich werfe in diesem Zusammenhange die Frage auf, ob das nunmehr gelingen wird, nachdem allgemein ein Beamtenabbau einsetzt und die Agenden sich infolgedessen in den einzelnen Ressorts noch mehr häufen dürften. Im Budgetausschuß ist versprochen worden, daß der Rechnungsabschluß für das Jahr 1922 in den nächsten Tagen dem Parlamente zugehen wird, und es ist weiter vom Präsidenten, Herrn Dr. Koerner zugesagt worden, daß der Rechnungsabschluß für 1923 so rechtzeitig fertiggestellt werden dürfte, daß er eine Unterlage noch bei der Beratung des Staatsvoranschlages für 1926 bieten dürfte.

Wenn wir den Motivenbericht durchgehen, so haben wir zunächst die Frage zu erörtern, ob es möglich ist, daß die Stellung des Obersten Kontrollamtes eine solche bleiben kann, wie es bisher de facto der Fall ist. Das Oberste Kontrollamt sollte tatsächlich die oberste Aufsicht haben und die oberste Kontrolle über alle Steuerämter und Staatsanstalten ausüben. Es ist heute leider ein Amt geworden, welches sich dieser Tätigkeit fast gar nicht widmen kann und dessen hauptsächlichste Kräfte von der Zusammenstellung der Jahresrechnungen absorbiert werden; es ist vollständig bei dieser seiner Tätigkeit von den Unterlagen abhängig, die ihm von den einzelnen Stellen gegeben werden. Für die wirkliche Aufgabe des Obersten Kontrollamtes, für die Kontrolle, sind weder Kräfte noch Zeit vorhanden. Das spricht der Bericht selbst aus. Es heißt dort wörtlich: "Die Revisionstätigkeit war im Jahre 1921 wegen des Beginnes der intensiven Arbeit mit den Abrechnungen für die Jahre 1918 und 1919 beträchtlich beschränkt, und es waren bei dem damaligen Personalstand keine genügenden Kräfte für die Revisionen frei. Es wurden im ganzen 18 Revisionen vorgenommen, von denen einige eine längere Zeit erforderten." Dann heißt es im Bericht auf Seite 19 weiter: "Es ist i. J. 1921 nicht gelungen, die geeigneten Kräfte für die Aufgaben des Obersten Kontrollamtes zu gewinnen. Auswärtige Kontrollen konnten nur in geringem Maße durchgeführt werden." Wenn wir einen Augenblick daran denken, daß in der Èechoslovakischen Republik 16 Ministerien bestehen, daneben noch viele andere Staatsanstalten und Staatsämter, daß im Jahre 1921, zur Zeit der gebundenen Wirtschaft, noch viele Zentralen bestanden, und wenn wir in Vergleich ziehen, daß ganze 18 Revisionen vorgenommen wurden, so ergibt sich die Schlußfolgerung, daß nicht einmal jedes einzelne Ministerium auch nur einmal im Jahre einer Kontrolle unterzogen worden ist. Dabei hat das Oberste Rechnungsamt die Verpflichtung, auch jene Gesellschaften auf ihre Gebahrung zu kontrollieren, welche entweder vom Staat unterstützt und subventioniert werden oder sonst mit dem Staat materiell in Verbindung stehen. Daß diese Arbeiten selbstverständlich ganz entfallen sein müssen, ergibt sich aus der sehr geringen Zahl der Revisionen, eben deshalb gering, weil die Kräfte des Obersten Kontrollamtes durch andere Arbeiten vollständig gebunden waren. Seit Errichtung des Obersten Kontrollamtes sind von ihm im ganzen 65 Inspektionen durchgeführt worden. Da ergibt sich, zwingend eine Folgerung: Es muß das Oberste Kontrollamt umgestaltet werden, das betreffende Gesetz muß novelliert werden, es muß zu einer wirklichen Kontrollbehörde gemacht werden. Es müssen ihm die administrativen Arbeiten, wie die Zusammenstellung des Rechnungsabschlusses, abgenommen werden. Für diese Arbeiten müssen im Finanzministerium Zeit und geeignete Kräfte gefunden werden. Soll das Oberste Kontrollamt den Zweck erreichen, den seine Gründer bei seiner Schaffung voraussetzten: überall Mißstände zu beseitigen, überall zu kontrollieren und dadurch - es ist dies nicht unsere Sache - das Vertrauen in die Staatsverwaltung zu festigen eund zu heben, dann ist es notwendig, daß seine Agenden wesentlich andere werden, als dies heute der Fall ist. Das Oberste Kontrollamt hat nicht kontrollieren können, es hatte keine Zeit und keine Kräfte: Aufgabe des Parlaments wäre es, diese Kontrolle zu vervollständigen. Da ist es notwendig, darauf zu verweisen, daß die Staatshaushaltsrechnung, über die heute hier verhandelt wird, dem Abgeordnetenhause schon im August 1924 zugegangen ist und daß also die Beratung hierüber auch schon vor Monaten, vor Erledigung und Inangriffnahme des Voranschlages für 1925 hätte durchgeführt werden können. Jedes andere Parlament würde eine so wichtige Gesetzesvorlage sofort in Verhandlung ziehen und würde aus den Ergebnissen der letztvorliegenden Staatshaushaltsrechnung Schlußfolgungen ziehen und Erkenntnisse für die Behandlung des nächsten Voranschlages zu schöpfen suchen. Im èechischen Parlament ist das nicht der Fall gewesen. Als unser Sprecher im Budgetausschuß an die Behandlung der Staatshaushaltsrechnung und an die Behandlung des Budgets erinnerte, hat selbst der Herr Generalberichterstatter Professor Dr. Srdínko erwidert, daß eine längere Beratung der Staatshaushaltsabrechnung deshalb nicht notwendig wäre, weil diese Beratung nichts anderes wäre als eine Wiederholung der Budgetdebatte. Alle Einwände unseres Redners sind von Seiten der Koalition unerwidert gelassen worden und im Ausschusse hat nicht ein einziger Redner der Mehrheitsparteien zu unserer Feststellung das Wort ergriffen.

Die Kontrolle der Abrechnungen ist ein Teil des Budgetrechtes des Parlamentes, des wichtigsten Rechtes, das eine gesetzgebende Körperschaft überhaupt hat. Wenn der Herr Generalberichterstatter behauptet, die Beratung über die Staatshaushaltsrechnung wäre nichts anderes als die Wiederholung der Budgetdebatte, ist es doch wohl notwendig, daran zu erinnern, wie gerade bei der Beratung des Budgets hier in diesem Ha use vorge angen wird. Wir haben keine gründliche Prüfung des Budgets, und die Verhandlung des letzten Staatsvoranschlages hat gezeigt, daß alle Oppositionsparteien, an gewidert dadurch, wie die Beratungen geführt werden, sich an der Debatte überhaupt nicht beteiligt haben. Die Debatte, welche abgeführt wurde, ist eine Scheindebatte gewesen; während dieser ganzen Debatte ist auch nicht eine der großen wirtschaftlichen Fragen, auch nicht eines der großen finanziellen und politischen Probleme dieses Staates aufgerollt worden. Jetzt, wo die Ziffern der Staatshaushaltsabrechnung vorliegen, müßte man prüfen, Vergleiche ziehen zwischen dem Budget für 1921 und dieser Abrechnung, um zu ersehen, wie budgetiert wird, und ob die Posten des Budgets den tatsächlichen Verhältnissen halbwegs angepaßt gewesen sind. Die Art, wie die Prüfung dieser Abrechnung von diesem Parlamente durchgeführt wird, ist nichts anderes als eine Herabwürdigung der parlamentarischen Gebräuche und wenn die Bevölkerung an diesem Parlamente achtloser vorübergeht, trifft dafür in erster Reihe die Koalitionsparteien die Verantwortung.

Es ist schwer, einen Vergleich zwischen dem Staatsvoranschlag und den Abrechnungen zu ziehen. Wir haben, seitdem die Budgets der Èechoslovakischen Republik vorgelegt werden, fortwährend Änderungen in formaler Hinsicht, und gerade diese machten es sehr schwer möglich, bei der Betrachtung eines späteren Voranschlages einen Vergleich mit der früheren Abrechnung zu ziehen. Wir haben z. B. in einzelnen Voranschlägen die Personen- und Sachausgaben getrennt, in einem späteren Voranschlage die Ausgaben und die Einnahmen in ordentliche und außerordentliche gesondert, und wieder in einem späteren Voranschlage die Ausgaben für die Wirtschaft der Staatsbetriebe gesondert von den sonstigen Budgetposten durchgeführt. Es fehlt uns gerade hier an den notwendigen gesetzlichen Bestimmungen über die Art, wie budgetiert werden soll, und diesen Mangel unserer heutigen Budgetierung zu beseitigen, ist ja eine Aufgabe gerade des Obersten Kontrollamtes.

Aber selbst eine nur oberflächliche Betrachtung der Staatshaushaltsabrechnung gegenüber dem Voranschlage zeigt, daß außerordentlich große Abweichungen vorgekommen sind. So weist z. B. das ordentliche Budget für 1921 um 3426 Millionen niedrigere Einnahmen aus, als die tatsächlichen Einnahmen betrugen. Der èechische Staat hat im Jahre 1921 Glück gehabt, die direkten Steuern sind reichlich eingegangen, sehr viele alte Rückstände bezahlt worden, und - was charakteristisch ist - es sind gerade an indirekten Steuern im Jahre 1921 gegenüber dem Voranschlage mehr als eine Milliarde Kronen mehr eingegangen, während von den direkten Steuern z. B. die Grundsteuer einen Minderertrag von über 25 Millionen aufzuweisen hat. Die Ausgaben sind um 718 Millionen niedriger gewesen, als sie präliminiert wurden. Wenn wir aber von diesen Ausgaben die tatsächlich nicht rückgezahlte Staatsschuld, die im Budget mit über 509 Millionen vorgesehen ist, in Abzug bringen, so ist zu ersehen, daß die veranschlagten Ausgaben fast vollständig verbraucht worden sind.

Noch weit ärger sind die Gegensätze gegenüber dem Voranschlage im Investitionsbudget. Während im Voranschlage für Investitionszwecke 3052 Millionen Kronen präliminiert waren, sind im Jahre 1921 tatsächlich Ausgaben für Investitionen von nur insgesamt 1775 Millionen gemacht worden. Hievon sind durch die Investitionsanleihe nur 769,996.000 Kronen gedeckt, und aus den Kassenbeständen sind hiefür 1.005.050.000 Kronen entnommen worden. Diese Entnahme aus den Kassenbeständen steht nach unserem Dafürhalten in schroffem Gegensatze zu den Bestimmungen des Finanzgesetzes für 1921. Der Bericht verweist darauf, daß es unmöglich war, für Zwecke von Investitionen größere Anleihen unterzubringen, daß die Ungunst des Geldmarktes dies verhindert hat. Wir fügen hinzu, daß vielleicht noch mehr als die Ungunst des Geldmarktes gerade die Prüfung der Zwecke, für welche dieses Geld aufgebracht werden sollte, mit zur Nichtaufbringung der Investitionsanleihen beigetragen hat. Wir betrachten als Investitionen die Anwendung von Geldern in wirtschaftlichen Unternehmungen, wobei sich die aufgewendeten Kapitalien durch Benützung der geschaffenen Einrichtungen selbst amortisieren und allmählich verzinsen. Wenn wir unter diesem Gesichtspunkte das Investitionsbudget betrachten, so ist festzustellen, daß eine ganze Reihe von Investitionen diesen Erfordernissen nicht entspricht, daß sie keine Investitionen sind, sondern Ausgaben, die unter die ordentlichen Ausgaben gehören. Die Errichtung von Schieß- und Flugplätzen ist keine produktive Anlage von Kapitalien, ebensowenig wie in das Investitionsbudget die Vervollständigung des Oberbaues, für welche 71 Millionen Kronen ausgegeben wurden, hineingehört. Das mögen Ausgaben sein, die infolge der Kriegsverhältnisse in verstärktem Maße Aufwendungen erfordern und die gemacht werden mußten, wofür aber jeder Staat durch kurzfristige Anleihen und durch kurzfristige Amortisationen vorsorgen würde. Keine einzige von den im Investitionsprogramm vorgesehenen Eisenbahnstrecken ist während des Jahers 1921 in Angriff genommen worden. Hingegen sind für Lokomotiv- und für Waggonerhaltung, also durchaus für keine Neuanschaftungen, 428 Millionen unter "Investitionen" ausgegeben worden.

Es ist ein besonderer Mangel, den der Bericht selbst feststellt, daß aus den Kassenüberschüssen weit mehr Gelder entnommen worden sind, als durch die Investitionsanleihe selbst aufgebracht wurden, sowie daß gerade gegen Ende des Jahres sich größere Kassenüberschüsse ergeben haben, und mit diesen verschiedene Investitionen zu einer Zeit in Angriff genommen worden sind, die für die Bautätigkeit die allerungünstigste ist. Die großen Differenzen zwischen dem Voranschlag und der Abrechnung sucht der Bericht damit erklärlich zu machen, daß er auf die Preisschwankungen während des Jahres 1921 verweist. Wäre diese Ursache allein der Grund für diese großen Abweicnungen, dann müßten bei den meisten Kapiteln Ein- und Ausgaben fast in demselben Verhältnis stehen. Das ist aber durchaus nicht der Fall. Dafür nur zwei Ziffern. Die Ausgaben für das Heer und militärische Zwecke sind insgesamt um 983 Millionen höher als präliminiert, trotzdem z. B. beim Kapitel "militärisches Gesundheitswesen" allein 39,678.526 Kè gegenüber dem Voranschlag erspart worden sind. Hingegen sind an Pensionen und Versorgungsgenüssen um 261 Millionen weniger ausgezahlt worden als im Voranschlag vorgesehen; die Ausgaben für das Unterrichtsministerium sind um mehr als 128 Millionen Kronen niedriger als im Präliminare, die Ausgaben welche das Ministerium für soziale Fürsorge gemacht hat, um 308 Mill onen niedriger. Und das trotz der Krise und Teuerung, auf welche der Motivenbericht selbst wiederholt hinweist und die eigentlich Grund sein müßten, bei erhöhter Teuerung auch erhöhte Zuwendungen gerade für Pensionisten und Volksbildungszwecke zu machen. Der Bericht gesteht beim Kapitel "Unterrichtsministerium" ein, daß so manches vernachlässigt werden mußte, weil keine geeigneten Kralte vorhanden gewesen sind. Diese Folgerung kann nicht allgemein zutreffen, und bei der großen Zahl der stellenlosen Lehrer im deutschen Gebiet hätte der Volksbildung eine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden können.

Ich verweise ferner darauf, daß die Subvention für die korperliche Erziehung nicht verbraucht worden ist, und daß hiezu die geringe Subventionier ung, welche z. B. unseren Arbeiterturnvereinen zuteil geworden ist, im starksten Widerspruch steht.

Nur noch ein Beispiel, wie budgetiert wird. In dem Bericht heißt es auf Seite 36: "Staatsdruckerei in Preßburg: Ausgaben 695.786 K, Einnahmen 647.732 K" und - wörtlich nach dem Bericht -: "An die Ausgaben, sowohl an die ordentlichen wie außerordentlichen, wie auch an die Einnahmen ist weder im Voranschlag noch im Nachtrag hiezu, welcher im Feber 1922 überreicht worden ist, gedacht worden." Im Kapitel "Ministerium des innern, Amtsblätter" finden Sie vermerkt, daß ebenso an die Aufnahme der Ausgaben und Einnahmen des "Amtsblattes in Preßburg" vergessen worden ist.

Das alles zeigt, daß eine gründliche Prüfung gerade dieser Abrechnung im Interesse einer gesunden Budgetierung notwendig gewesen wäre. Die Mehrheit dieses Hauses aber hält es nicht für notwendig, das wichtigste Recht eines jeden Parlamentes, das Kontroll- und Budgetrecht, auszuüben, die Bewilligung und die Prüfung der Staatseinnahmen und die Verwendung der Ausgaben zu kontrollieren. Dieses Recht wird in diesem Hause zu einer leeren, inhaltslosen Formalität. (Souhlas a potlesk na levici.)


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