Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 291. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 24. záøí 1924 dopol.
1. Øeè posl. dr. Schollicha (viz str. 2034 tìsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Alle produktiven Stände seufzen unter der ungeheuren, schier unerträglichen Last der Steuern, die jede Freude an der Arbeit, jede Schaffenskraft, jede Arbeitslust ertötet, die, wie sich als Wirkung zeigt, heute bereits auf allen Gebieten lähmend wirkt. Es war schon im alten Österreich gewiß kein Vergnügen, Steuerzahler zu sein, ein solcher war nicht auf Rosen gebettet, man nahm bei den Steuervorschreibungen nicht immer Rücksicht auf die wirtschaftliche Kraft; im èechoslovakischen Staate aber wurde das Steuersystem zu einer vollendeten Vollkommenheit entwickelt mit dem obersten Ziel, die vollständige Ausplünderung der Steuerzahler durchzuführen. Die èechische Finanzverwaltung hat es meisterhaft verstanden, alle Lücken der österreichischen Steuergesetzgebung rasch auszufüllen und eine Menge neuer Steuern einzuführen. Ich erwähne nur die Umsatzsteuer, die sich heute nicht bloß mit 2% auswirkt, sondern eine Verteuerung der Produkte oft bis 8 und 10% bewirkt, die Kohlensteuer, die allerdings bereits infolge ihrer die Produktion lähmenden Kraft von der Regierung ermäßigt werden mußte, ich erwähne die anderen Steuern, wie die Wasserkraftsteuer, die Steuer auf Schleppgeleise u. dgl. mehr. Es gibt schier im èechoslovakischen Staate nichts mehr, was ohne Steuer geblieben wäre, vielleicht noch die Luft, und ich fürchte sehr, daß der èechische Fiskus daraufkommen wird, auch hiefür entprechende Registrierapparate anzuschaffen. Ich würde auch noch auf eine andere Steuer als neue, ergiebige Einnahmsquelle verweisen: die Besteuerung der Dummheit und des Unsinnes, zu der wahrscheinlich die einzelnen Vertreter der Staatsbehörden wesentlich beitragen würden. Die èechische Finanzverwaltung hat es verstanden, die Steuern nicht bloß in die Breite, sondern auch in die Höhe zu treiben. Gewiß war eine teilweise Erhöhung in den allgemeinen Wirtschaftsverhältnissen, in der Teuerung, die eingetreten ist, begründet. Die Teuerung beträgt aber heute ungefähr das 7- bis lofache in den verschiedenen Produkten und die Erhöhung der Steuern müßte dementsprechend gleichfalls das 7- bis lofache betragen. In Wirklichkeit aber macht die tatsächliche Erhöhung das 10-, 15- und 20fache, vielfach noch mehr aus. Es würde zuweit führen, bei den einzelnen Steuerarten nachzuweisen, inwieweit sie über den Teuerungsindex hinausgehen, ich greife nur die Einkommensteuer heraus, weil ihr der größte Teil der Bevölkerung unterliegt, zumal das Existenzminimum mit 6.000 K jährlich als viel zu niedrig festgesetzt wurde. Die Einkommensteuer ist heute 27mal so groß als früher. Es gibt aber Steuern, die noch höher sind; insbesondere verweise ich auf die unerträgliche Höhe der sogenannten indirekten Steuern. Wir können geradezu von einer wahnsinnigen Steuerpolitik in diesem Staate sprechen, die umso unerträglicher wird, als auf dieser Basis dann Gemeinden, Bezirke und Länder ihre Zuschläge einheben. Von Zeit zu Zeit ertönen von den betroffenen Steuerschichten Schmerzensschreie, von Zeit zu Zeit werden Steuerprotestversammlungen einberufen und wird die Forderung nach Ermäßigung bezw. Herabsetzung einzelner Steuern erhoben, aber wir haben bisher noch nicht gehört, daß diesen berechtigten Forderungen auch nur im geringsten Rechnung getragen wurde. Inzwischen vollzieht sich mit logischer Folgerichtigkeit, was sich vollziehen muß. Da und dort bricht einer unter der großen Last zusammen, die Konkursstatistik weist ja diesbezüglich erhebliche und sehr betrübliche Zahlen aufl Vergegenwärtigen wir uns einmal, wie die Verhältnisse sich durch das rasche Hinauftreiben der Èechokrone nach Rašín entwickelt haben. Bedenken wir, daß die Kaufleute, die Gewerbetreibenden, die Industriellen große Verluste an den Warenvorräten erlitten haben, die sie damals in den Lagern und Magazinen aufgehäuft hatten. Ihre Ersparnisse, mühsam durch Fleiß, Arbeit und Sparsamkeit ihr ganzes Leben lang zusammengetragen, sie wurden sozusagen über Nacht aufgezehrt. Dazu kam die allgemein einreißende Wirtschaftskrise, die Stagnation, der schlechte Geschäftsgang, die Abnahme der Kaufkraft usw., kurz es war wohl klar, daß die Steuern vielfach nicht mehr aufgebracht werden konnten. Die Regierung aber nahm darauf keine Rücksicht. Die Steuervorschreibungen erfolgten ohne jede Bedachtnahme auf diese wirtschaftlichen Verhältnisse, vielfach in der alten Höhe, ja sogar weit darüber hinaus. Das kam daher, weil eben bei dem Veranlagungsverfahren die Kommissionen nicht zu Rate gezogen wurden, die aus den betreffenden Interessentengruppen entnommenen Personen gebildet werden, die also mit der Bevölkerung fühlen und die wirtschaftlichen Verhältnisse genau kennen. Man überging diese Kommissionen einfach, und ein Beamter, der mit den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht vertraut war, nahm die Vorschreibung vor. Die Steuern wuchsen natürlich an, weil der Betreffende nicht zahlen konnte und weil die Verzugszinsen, die anfänglich mit 10% eingehoben wurden, logischer Weise eine fortschreitende Erhöhung der Steuerschuld im Gefolge hatte. Die Steuervorschreibung selbst blieb auch hinter der Zeit weit zurück. Die viele Arbeit, die auf den Steuerämtern lastete, verschuldete es, daß die Beamten nicht mehr imstande waren, das Material aufzuarbeiten und so kommt es, daß erst heute die Steuervorschreibung für 1920 und 1921, wenn es gut geht, für 1922 erfolgt. Und so werden heute, im Jahre 1924, wo wir bereits ganz andere wirtschaftliche Verhältnisse haben, jene Steuern vorgeschrieben, die vielleicht im Jahre 1922 erträglich waren. Dazu kommt weiters - und das muß natürlich die Verzweiflung der Steuerzahler erhö hen - daß alle Vorstellungen gegen diese Steuern sowie die eingebrachten Rekurse nicht bloß Monate, sondern jahrelang unerledigt bleiben, wodurch allerdings die Zahlungsflicht selbst nicht aufgehoben wird. Auf der einen Seite treibt die Regierung mit der allergrößten Strenge die Steuerrückstände durch Exekution, durch grundbücherliche Eintragung usw., ein. Die Verschuldung, und davon können wir uns tagtäglich im Grundbuch überzeugen, nimmt zusehend zu und damit wächst naturgemäß die Verzweiflung und Erbitterung der Leute. Auf einen weiteren Umstand möchte ich hinweisen u. zw. auf die wesentliche Unsicherheit, die heute dadurch gegeben ist, daß niemand weiß, wie viel Steuern er zu zahlen hat und wie hoch sich seine Schuld noch im Steuerbuch beläuft. Die Vielheit und Vielartigkeit der Steuern hat ein vollständiges Durcheinander zur Folge gehabt. Während die Leute früher im Steuerbüchel ganz genau gesehen hatten, was sie an Steuern zu bezahlen hatten, erfolgt die Einhebung derselben jetzt mittels Erlagschein. Das ist allerdings sehr bequem und einfach, aber vollständig unübersichtlich. Bei dem Fehlen eines jeden festen Gesamtssteuertarifes kennt niemand die Wirkung seiner Einzahlung, die Gesamts umme der Steuern überhaupt, und so sind die Leute der Steuerbehörde vollständig ausgeliefert. Dazu kommt noch die sogenannte Zuschlagswirtschaft. Wir heben heute noch immer den sogenannten Kriegszuschlag ein. 6 Jahre nach Abschluß des Krieges ist die Einhebung eines Kriegszuschlages von 50, 70 und mehr Prozent wohl ein Anachronismus. Es ist eine begründete Forderung, daß diese Kriegszuschläge endlich einmal abgebaut und aufgegeben werden. Seit Jahren wird eine gründliche Steuerreform verlangt, angeblich wird auch bereits daran gearbeitet; das Ergebnis derselben ist noch nicht in die Öffentlichkeit gelangt. Die wichtigste Forderung geht wohl dahin, das Steuersysten zu vereinheitlichen und übersichtlicher zu gestalten, damit auch der einfache Mann aus dem Volke und der Landwirtschaft draußen, der nicht Zeit hat, alle Steuergesetze zu studieren, weiß, woran er ist. Man kann von ihm nicht das Studium aller dieser Steuergesetze verlangen. Die Forderung geht dahin, alle diese Steuern in einer progressiven Einkommensteuer, angepaßt der Leistungsfähigkeit zu vereinigen, wobei natürlich der Ertrag des Wirtschaftsobjektes berücksichtigt und die Steuer so bemessen werden muß, daß die produktiven Kräfte geschont werden. Denn dadurch allein wird ein Anreiz zur Arbeit gegeben. Heute hingegen wird durch die bisherige Steuerpolitik die Schaffensfreude vollkommen vernichtet. Es würde zuweit führen, alle Forderungen und die unzähligen Proteste, die auch in der letzten Zeit öffentlich erhoben wurden, heute hier zu besprechen. Nur eines möchte ich noch erwähnen und vor allem Protest einlegen gegen die Art, wie die Steuerzahler vielfach seitens der Steuerbehörde behandelt werden. Es ist unglaublich, was sich der Steuerzahler oft von den Beamten bieten lassen muß, weil die Herren einfach von der Ansicht ausgehen, daß jeder Steuerzahler von Haus aus ein Lump ist, der den Staat um den Steuerertrag betrügen will. Seine Angaben finden keinen Glauben und werden vielfach brüsk zurückgewiesen. Auch sonst leistet sich die Regierung ganz unglaubliches an Schikanierung der Steuerzahler. Ich will nur einen Fall herausgreifen, der gewiß bezeichnend ist für die Art, wie die Steuerzahler behandelt werden. Ein Rauhwarenhändler namens Mildner in Bennisch sucht im Jahre 1922 um die Ausfuhrbewilligung für zwei Kisten Felle an, die im Veredlungsverfahren zum Färben nach Leipzig geführt werden sollten - wir haben nämlich in der Republik keine Firma, die solche Arbeit vornehmen würde. - Die Felle sollten naturgemäß nach dem Veredelungsverfahren wieder zurückkommen. Das Handelsministerium bewilligte auch die Ausfuhr, gegen Erlag einer Kaution von 2000 Kronen pro Kiste. Im März 1922 gingen die Kisten über die Grenze, kamen anfangs und Mitte September zurück und wurden auch von den Zollämtern anstandslos übernommen. Nun würde man glauben, daß die Finanzbehörde dem Manne nunmehr auch seine Kaution zurückzahlen wird. (Výkøiky na levici.) Er suchte mehrmals um Rückzahlung dieser 4000 Kronen Kaution an, die er sich bei einer Bank gegen hohe Zinsen ausgeborgt hatte, bekam darauf überhaupt keine Antwort; endlich nach 4 Monaten wurden ihm, am 20. Jänner 1922, 2000 Kronen überwiesen, aber nicht direkt zu seinen Händeln, sondern dem Steueramte in Bennisch auf seinen Steuerrückstand. Die anderen 2000 Kronen bekam er überhaupt nicht und es bedurfte erst meiner Intervention, bis sie ihm ein Jahr später, am 9. August 1923, endlich ausgezahlt wurden. Stellen Sie sich die Situation der armen Mannes vor. Er borgt sich das Geld gegen hohe Zinsen aus. Er muß naturgemäß die Zinsen dann auf die Ware selbst aufschlagen, das verteuert das Produkt, er hat die größten Schwierigkeiten; und wenn das nicht möglich ist, so leidet er natürlich selbst darunter, das heißt also, er hat nicht nur geldliche Verluste, sondern es leidet auch darunter vollständig seine Arbeitslust und Schaffensfreude.
Ein anderes Beispiel will ich hier noch zum besten geben, das im Zusammenhang steht mit dem gestern beschlossenen Gesetz, demzufolge der Industrie für die militärischen Lieferungsforderungen an den alten österreichisch-ungarischen Staat teilweise Entschädigungen gewährt werden sollen. Der Herr - Kollege Warmbrunn hat sich auf das schärfste dagegen ausgesprochen, indem er erklärte, die Industrie habe diese Verluste lange schon wettgemacht und abgeschrieben. Es ist zum großen Teil nicht so, wie sich der Kollege Warmbrunn in seinem kommunistischen Gehirn die Sache vorstellt, denn viele Industrielle haben sich damals, um nur das Geschäft machen, um arbeiten zu können, das Geld gegen schwere Zinsen bei den Banken ausgeliehen. Sie haben geliefert und nunmehr durch fünf, sechs Jahre von ihre Forderungen nichts bekommen. Ihre Zinsen sind natürlich weiter gelaufen, haben 10-14% ausgemacht und bewirkt, daß die ursprüngliche Schuld an die Banken heute um 60-80 Prozent höher als die ursprüngliche ist. Nun haben die Industriellen die berechtigte Forderung erhoben, diese ihre guten Forderungen zu Steuerabschreibungen zu verwenden, selbstverständlich zum Nennwerte, denn ihre Schuld an die Banken besteht auch noch in der alten Höhe und es ist daher vollkommen berechtigt, wenigstens diese Beträge zu Steuerabschreibungen heranzuziehen. Ich meine, es ist jedenfalls auch vom kommunistischen Standpunkt aus nicht gleichgültig, ob die Industrie arbeiten kann, ob sie eine Lebensmöglichkeit hat oder nicht, und wir wissen, daß gerade infolge der hohen Forderungen an das Militärärar viele Industrien heute nicht arbeitsfähig sind, weil es an Betriebskapital fehlt, und daß diese Industrien in dem Augenblicke wieder ihre Betriebe aufnehmen könnten, wenn der Staat ihnen die zu recht bestehenden Forderungen anerkennen würde. Ich glaube, daß mit der Existenz und mit der Beschäftigung der Fabriken wohl auch der Arbeitsplatz des Arbeiters in innigem Zusammenhange steht, das heißt also: wenn der Fabrikant ruiniert wird, wird auch der Arbeiter keine Lebensmöglichkeit haben. Es hätte gerade von diesem Standpunkte aus auch von der sozialistischen, bezw. kommunistischen Partei dafür eingetreten werden müssen, daß durch die in Rede stehenden Beträge die Industrie wieder flottgemacht wird. Vergegenwärtigen wir uns doch die Situation im Augenblicke des Umsturzes. Die Industrie hatte vielfach geliefert, oft wenige Wochen vor dem Umsturz, das Material, das sie geliefert hatte, lag in den Magazinen - die Magazine in Brünn und Jägerndorf waren vollgefüllt - und es ist daher wohl berechtigt, daß wenigstens die Forderungen, von denen nachweisbar ist, daß die Ware dafür im Augenblick des Umsturzes in den Magazinen vorhanden war, voll und ganz anerkannt werden.
Ich werde ihnen einen bezeichnenden Fall mitteilen. Eine Firma bei uns hatte eine Lieferung mit dem österreichischen Staat auf Handgranaten abgeschlossen. Im Augist und September wurden diese Handgranaten geliefert und vom Übernahmskommando in Jägerndorf auch übernommen. Sie waren also im Augenblick des Umsturzes tatsächlich in Jägerndorf lagernd, das Ministerium für Nationalverteidigung gibt zu, daß sie da waren und hat sie in èechische Verwaltung laut Zuschrift übernommen. Die restliche Forderung auf diese Lieferung von rund 150.000 Kronen hat sich die èechische Finanzverwaltung zu zahlen geweigert und die Firma einfach auf die Reparationen vertröstet. Die Ware wurde aber nicht bloß vom èechischen Staat übernommen, sondern der èechische Staat machte sogar mit ihr noch ein gutes Geschäft. Die Handgranaten wurden vom Fabrikanten mit 2.20 Kronen übernommen, aber nicht bezahlt, die èechische Regierung aber hat sie seinerzeit der Ukraine - anläßlich deren Krieges mit den Bolschewiken - um 9 Kronen verkauft. (Výkøiky na levici.) Sie hat also de facto damit ein gutes Geschäft gemacht, sich aber bis heute geweigert, dem Fabrikanten dem ihm gebührenden Betrag zu bezahlen. Wie man eine derartige Geschäftsmoral bezeichnet mag, das überlasse ich Ihnen selbst. Es ist vollständig begreiflich und eine berechtigte Forderung, daß diese Außenstände wenigstens zu Steuerzwecken mit vollem Nennwert herangezogen werden sollen. Täuschen wir uns darüber nicht hinweg: der Steuerabbau, der von uns so sehnsüchtig gewünscht wird, ist nur möglich und durchführbar, wenn auf der anderen Seite eine Einschränkung der unproduktiven Ausgaben des Staates erfolgt, und da müssen wir feststellen, daß den Herren auf èechischer Seite bisher jeder ernstliche Wille fehlt, dem Einhalt zu tun, die vielen unnützten Ausgaben, Milliarden für Militärzwecke, Millionen für die Èechisierung, herabzusetzen. Sie haben für berechtigte Forderungen kein Geld und es war ein geradezu komischer Anblick, wenn gestern von Seite der èechischen Sozialdemokraten, von einer Partei, die in der Koalition sitzt, ein warmes Wort für die Staatsbeamten und Pensionisten dahin gefunden wurde, daß der Staat endlich daran gehen sollte, dieser Ungerechtigkeit ein Ende zu machen, den Staatsbeamten die Gehälter zu erhöhen und endlich eine Regelung der Pensionen durchzuführen. Die èechischen Sozialdemokraten sitzen meines Wissens in der Koalition und es wäre ihnen daher leicht, wenn sie es wirklich aufrichtig mit den Staatsbeamten und Pensionisten meinten, diese Forderung durchzusetzen. (Posl. Koudelka: Sami to máme udìlat?) Ebenso lächerlich war es, daß vorhin Herr Kollege Pik sich bei diesem Gesetz als Kontraredner eintragen ließ. Ein Koalitionsabgeordneter darf meines Erachtens gar nicht auf der Kontraseite stehen bei einem Gesetz, das die Koalition hier auf den Tisch des Hauses legt, aber das wird nur zu Erpressungszwecken benützt. Wahrscheinlich war die Sache noch nicht ganz ausgeknobelt, die die Herren der Koalition draußen gerade in der Arbeit haben und Herr Kollege Pik hat schnell die Gelegenheit ergriffen, um bei der Verhandlung hier der Sache einen gewissen Nachdruck zu verleihen, indem er gegen das Gesetz sprach und damit eine gewisse gegenteilige Stellungnahme markierte, denn etwas anderes war das doch nicht.
Ich komme zum Schlusse. Wir müßten das vorliegende Gesetz eigentlich begrüßen in der Tendenz, die es verfolgt, müssen uns ber trotzdem dagegen aussprechen und zwar deswegen, weil es der Willkür Tür und Tor öffnet, weil es den primitivsten Anforderungen gar nicht entspricht. Wenn man daran denken würde, eine allgemeine Herabsetzung der Steuern durchzuführen und ernstlich daran gegangen wäre, die einzelnen Steuern herzunehmen und eine Verminderung da und dort zu beantragen, so hätten wir diesem Vorgang zustimmen können. Aber wenn es dem Belieben der Finanzbehörde überlassen bleibt, da und dort, wenn die wirtschaftliche Existenz des Betreffenden vielleicht bedroht ist, die Steuern zu ermäßigen, dann müssen wir ein derartiges Gesetz natürlich ablehnen. Der Herr Finanzminister oder der Finanzreferent bei der Finanzbehörde kann ermäßigen, er muß es aber nicht und wir wissen aus Erfahrung, daß er es selbstverständlich dann nicht machen wird, wenn es einen deutschen Steuerzahler betrifft. Es wird ihm einfach das Verständnis für die Not des deutschen Steuerzahlers fehlen und er wird die wirtschaftliche Existenz des Betreffenden auch nicht bedroht finden, Nun, das sind die Gesichtspunkte, weswe gen wir zu einer Ablehnung des Gesetzes kommen. Wir wollen bei dieser Gelegenheit nur noch feststellen, daß die Deutschen, was die Steuerleistung anbelangt, hier in diesem Staate immer als vollwertige Staatsbürger angesehen werden, ja ich behaupte sogar, daß sie da den Vorrang in der Steuerzahlung gegenüber dem Staatsvolke genießen, auf der anderen Seite will man uns die Rechte, die aus dieser Pflicht erfließen, nicht in gleichem Maße zubilligen. Wir fordern, daß unsere Rechte der Steuerleistung angepaßt werden. Wir wollen Gerechtigkeit, vor allem in der Steuerleistung, denn wir haben die Empfindung und alle unsere Steuerzahler draußen ebenfalls, daß die Deutschen bei der Steuerzahlung mehr herangezogen werden, als dies bei den Èechen der Fall ist. Wir wissen, daß die èechischen Gewerbetreibenden, Kaufleute und Industriellen vielfach Gelegenheit haben, bei den vielen Futterkrippen des Staates reiche Einkünfte zu genießen, wodurch ihnen das Steuerzahlen viel leichter möglich wird, umgekehrt wissen wir auch, daß die Deutschen doppelt und dreifach mehr Steuern zahlen müssen, als ihnen nach Recht und Billigkeit zukommt. Wir müssen gegen eine derartige Steuerpraxis schärfste Verwahrung einlegen und werden daher gegen das Gesetz stimmen. (Souhlas na levici.)
2. Øeè posl. Wenzela (viz str. 2038 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Wir erinnern uns gewiß noch sehr lebhaft aller jener Reden, die im Jahre 1922 hier in diesem Hause über die Besserung der èechoslovakischen Valuta gehalten wurden. Man schilderte damals den Aufstieg der Krone als etwas heilbringendes für die gesamte Volkswirtschaft in diesem Staate, Führende Männer der "Pìtka" kennzeichneten die emporsteigende Krone als Edelvaluta, als Edelkrone, man konnte gar nicht müde werden, die damalige Besserung der Krone als eine Kraftleistung der politischen Lenker in dies em Staate in alle Winde hinauszuposaunen. Mein Klubkollege Abg. Knirsch kennzeichnete damals dieses Scheinmanöver, ganz treffend, indem er damals diesen falsch geprägten Begriff richtig benannte und ihn statt "Edelvaluta" und "Edelkrone" als "Eselvaluta" nd "Eselkrone" bezeichnete. Daß damals Abg. Knirsch recht hatte, bewies der damalige Stand der immer zunehmenden Arbeitslosigkeit, der Niedergang der Industrie, des Gewerbes und des Handels. Mit der damaligen künstlichen Emporschraubung unserer Valuta wurde der Fortbestand und die Exportfähigkeit der Industrie, des Handels und des Gewerbes vollständig unterbunden. Damals war die Ausfuhr nach den valutastarken Ländern sehr minimal. Unser Export jedoch nach den valutaschlechteren Ländern: Deutschland, Ungarn, Polen, Jugoslavien und Deutschösterreich betrug 93.5 Perzent, wogegen der Export an unsere valutastärkeren Abnehmer wie Holland, Frankreich, Italien, Belgien, Schweiz usw. 6.5% betrug. Durch diese Politik entstand die Gläubigernot und das Schuldnerelend. Es blühte aber dafür das Schiebertum der Börsenjobber und Börsenschieber, und man sah eine Unmenge Zusammenbrüche von Existenzen. Wie die Leichenfledderer stürzten sich die Spekulanten auf die valutaarmen Länder. Sie schafften damals ihr Geld aus purer Gewinn- und Spekulationssucht ohne Rücksicht auf die arbeitslos gewordene Arbeiterschaft, auf die zusammengebrochenen Existenzen im Handel und Gewerbe, ganz einfach ins Ausland. So schuf man die Reservearmee der Arbeitslosen und Gewerbe, Handel und Industrie wurden auf diese Art auf den Schindanger gebracht. Begreiflicherweise entstand in dem Bereich der schaffenden Stände allerorts bittere Not. Diese Not war um so größer, je näher sich die genannten Wirtschaftsgruppen der Grenze des valutaschwachen Landes befanden. Kein Schuhmacher, kein Schneider, kein Gastwirt, nicht ein einziger Gewerbetreibender war da, der nicht diese furchtbare Zeit spürte und seine schwererworbenen Ersparnisse daraufzahlte oder sich in Schulden stürzte. Wir gingen wochenlang, ja monatelang von Ort zu Ort. Es wurden Steuerdemonstrationen veranstaltet und bei Regierungsstellen vorgesprochen. Überall warnten wir vor dieser Politik, aber wenn wir an den maßgebenden Stellen vorsprachen, wurde uns wohl versichert, daß Steuererleichterungen, entsprechende Nachlässe gegeben werden würden. Man verlangte damals mit Entschiedenheit die Einsetzung der Steuerkommissionen, um nach dieser Richtung eine richtige Beurteilung und Beratung der Steuerzahler gegenüber den Steueradministrationen zu haben. Sehnsüchtig wurde nach diesem Gesetz Ausschau gehalten und endlich nach fast zwei Jahren legt die Regierung in einem ganz unverantwortlichen Tempo den Gesetzentwurf über die Steuererleichterung vor. Ganz abgesehen von der kurzen Beratungsfrist dieses wichtigen Gesetzentwurfes, der hier auf die Bänke des Hauses geflattert ist, müssen wir feststellen, daß keine einzige Gewerkschaft, keine einzige wirtschaftliche Organisation, kein einziger Verband in der Lage war, dieses Gesetz eingehend zu prüfen und entsprechendes hinzuzufügen, was diesem Gesetze fehlte. Eine Mitberatung der Steuerzahler war infolge der Taktik der Mehrheit ausgeschlossen. Wir können heute nur einwandfrei feststellen, daß dieses Gesetz über "außerordentliche Erleichterungen theoretisch wie praktisch als ganz verfehlt bezeichnet werden muß. Der Entwurf bezeichnet den Regierungsantrag als ein Geestz über "außerordentliche Erleichterungen bei der Zahlung der direkten Steuern". Wir vermissen die besondere Kennzeichnung, wir sehen keine klare Umschreibung des Begriffes der Erleichterung in Steuerzahlen für die Lohn- und Gehaltsempfänger, finden dementsprechend in dieser Richtung gar nichts für die Arbeiterschaft und die fest Angestellten, die doch gewiß ein verbrieftes Recht aus jenen Zeiten der bitteren Not haben, da gerade sie mit ihren Familien bittere Tage durchgemacht haben, im Gesetze selbst mit klar umschriebenen Steuererleichterungen bedacht zu werden. Im Gesetzent urf fehlen diese wichtigen Feststellungen gänzlich und trotzdem man wohl hier von Seiten der "Pìtka" und wiederholt in den èechischen Zeitungen, in den "Národní Listy" im besonderem festgestellt hat, daß auf einen jeden èechoslovakischen Staatsbürger Steuern im Betrage von 51 Goldfranken entfallen, d. i. achtmal so viel wie in Österreich, trotzdem hat man etwas festes für die Arbeiterschaft und für die Festbesoldeten im Gesetze nicht festgelegt. Die Arbeiterschaft und die Angestellten haben bitter gebüßt in vergangenen Tagen und sie brauchen die Steuererleichterungen ganz bestimmt ebenso, als man es vi elleicht nach anderer Richtung meint. Aber wie steht es mit den Steuererleichterungen der Ruheständler, die Hungergehälter haben? Wie steht es mit den Staatsangestellten selbst? Hier ist im Gesetz eine klaffende Lücke. Es gibt wohl einzelne Erlässe nach dieser Richtung, doch reicht man mit diesem Steuerschutz für unseren ausgehungerten und vom Staate vergessenen Ruheständler und Staatsbeamten nicht aus. Wir glauben, daß gerade in dieser Richtung etwas Klares und Festes im Gesetz niedergeschrieben werden soll. Im allgemeinne war man der Meinung, daß durch Verordnungen die Arbeiterschaft von der Steuereintreibung verschont werde. Aber damit die Steuereintreibung bei den Arbeitern doch vollzogen wird, verpflichtete man die Unternehmer, die Steuern beim Lohnzahlen abzuziehen. Dieser Vorgang müßte verschwinden, denn eine solche Handlungsart, wie sie das Gesetz vorschreibt, ist unmöglich als eine Steuererleichterung zu bezeichnen. Auch der Regierungsentwurf hat in dieser Richtung nichts vorgemerkt, und es ist bezeichnend für die gegenwärtige Steuermoral der Arbeiterschaft und Beamtenschaft, Steuererleichterungen in Erlässen großmütig zu geben und die Arbeitgeber von der Steuereintreibung beim Lohnabzug nicht zu befreien.
Der uns hier vorliegende Entwurf soll ein Gesetz über außerordentliche Erleichterungen bei Zahlung der gerechten Steuern sein. Das gesamte Bürgertum in diesem Staate erwartete sehnsüchtig dieses heilbringende Gesetz. Wie sieht es aber aus? Im Gesetze sind zu wenig klare Begriffe. Außerordentliche Erleichterungen sind begreiflicherweise nur dann am Platz, wenn außergewöhnliche Umstände beim einzelnen Steuerträger eingetreten sind, wenn also Ausnahmsverhältnisse spezielle Begünstigungen bei der Steuerzahlung erfordern. Sowohl der Gesetzentwurf selbst als auch der Motivenbericht führen wohl einige Ausnahmsverhältnisse an, insb sondere sind es die Verluste an Forderungen, das Sinken des Preises von Waren und des Wertes von Investitionen. Die Folgen der Valutapolitik sind hier nicht genannt. Heute sind zweifellos die Gewerbetreibenden bei der Steuerbehörde schwer angekreidet. Durch das Nichtvorschreiben der Steuern und durch die verspätete Zustellung der Steuervorschreibungen stehen tausende Gewerbetreibende unmittelbar vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch. Viele sind dadurch fatal verschuldet. Wenn man schon mit vollem Recht dem Arbeiter und dem Angestellten helfen will, so muß unbedingt auch dem Kleingewerbler geholfen werden. Er ist doch in Wahrheit nichts anderes als ein Arbeiter. Gewiß gibt es einige Berufsgruppen, denen der Weizen blühte, aber die Mehrzahl im Gewerbestand hat unter dem Druck der Steuerlast furchtbar gelitten und alle hoffen auf baldige Abhilfe.
Heute wird zweifellos jedes Steueramt konstatiert haben, daß die Zusammenstellung der Jahressteuerrechnung durch die gewaltige Zahl kleiner und größerer Rücks ände aus den Vorjahren sehr erschwert wurde. Den Steuerbeamten ist eine solche Leerlaufarbeit zeitraubend und dem Staate sehr teuer. Der Aufwand an Zeit und Verwaltungsgeld und die zur Erzwingung der Zahlung angewandten vielseitigen Amtsh andlungen übersteigen den veranschlagten Wert.
Sprengen wir die Fesseln, welche den Kleingewerbler und Landwirt bis heute niederhalten. Ewig dem Staate Steuerschuldner zu sein, ist ein furchtbares Gefühl. Im Gesetz wären demnach die Bestimmungen noch aufzunehmen, daß bei Steuerrückständen, so ferne die Uneinbringlichkeit und zwar entweder die absolute vollständige Mittellosigkeit oder sonstige Zahlungsunfähigkeit feststeht, unbekannter Wohnort des Schuldners, Wohnort des Schuldners im Ausland und Ab gang jedweden Vermögens desselben im Inland oder die relative Gefährdung der gewerblichen wie aller wirtschaftlichen Existenz und der Zahlkraft des Schuldners, schwierige Verhandlungen, schleppende Verhandlungen und dgl. sofortige Steuererleichterung einsetzt. Bei der Beurteilung dieser Frage ist unbedingt die Steuerkommission zu hören. Des weiteren ist unbedingt bei eingeleitetem Konkurs oder Ausgleich die Steuerforderung vor den anderen Forderungen nicht in Vorrang zu bringen, wie z. B. bis heute immer die Steuer zuerst ihre Bedeckung haben mußte.
Nach dem Entwurf hat der Verfasser sich vorgestellt, jeden einzelnen Fall erst zu untersuchen, ob derartige außergewö hnliche Verhältnisse vorliegen. Der Verfasser des Entwurfes hat übersehen oder wollte vielleicht übersehen, daß die bisherige Steuerlast und die Unmöglichkeit, die hohen Steuern zu bezahlen, in Wahrheit wohl gar keine außerordentlichen Umstände, gar keine Ausnahmen, sondern die Regel darstellt, welche der Kronenaufstieg in seiner katastrophalen Wirkung mit sich brachte.
Im Gesetz müßte enthalten sein, daß behufs Durchführung der Steuerabschreibung und Steuererleichterung die Steuerämter nach Eelassung des Gesetzes unverzüglich Verzeichnisse der abzuschreibenden Rückstände und uneinbringlichen Steuern nach der angedeuteten Richtung zu verfassen haben. Diese Verzeichnisse sind den Steuerkommissionen, der Steueradministration und der Steuerlandesbehörde einzusenden. Die Steuereinschätzungskommission, die Steueradministration oder die Finanzlandesbehörde überprüfen die eingelangten Verzeichnisse, bewilligen die Abschreibungen für diese Kompetenzen, stellen je ein Exemplar des Verzeichnisses dem Steueramt und der Steuerkommission zurück. Die betreffenden Verzeichnisse sind an die Gemeinden, in denen die Rückstände vorgeschrieben sind, anzulegen und haben zu enthalten: Postzahl, Name und Beschäftigung des Schuldners, Steuerkategorien, die Beträge der Rückstände nach einzelnen Steuerjahren und die Begründung des Antrages auf Abschreibung.