Ètvrtek 12. èervna 1924

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 272. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 12. èervna 1924.

1. Øeè posl. Jokla (viz str. 870 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Das Auftauchen einer militärischen Vorlage ist für uns der beste Beweis, daß es wieder einmal in der Koalition kriselt. Diesmal dürfte diese Krise aber nicht so oberflächlich sein, wie die Krisen vergangener Zeiten. Das Einbringen der gegenwärtigen Vorlage ist ungemein bedauerlich, denn sie enthält wieder einmal die Preisgabe eines demokratischen Prinzips, für dessen Verwirklichung die ersten Ansätze in der Revolutionsnationalversammlung vorhanden gewesen sind. Das gegenwärtige Wehrgesetz, das im März 1920 in Kraft getreten ist, ist in allen seinen Stücken ein Provisorium. Wir haben darin nicht nur die Terminierung des Präsenzfriedensstandes des Heeres, es ist darin auch die Dienstzeit terminiert, bzw. sind diesbezüglich darin die einzelnen Epochen abgegrenzt. Wer den provisorischen Charakter unseres Wehrgesetzes nicht anerkennen will, den verweisen wir auf die bei der Beschlußfassung des Gesetzes durchgeführte Debatte, wir verweisen auf den Ausschußbericht, der seinerzeit zu dem Wehrgesetze dem Hause mitgeteilt wurde. In der Revolutionsnationalversammlung ist allgemein die Anschauung vorherrschend gewesen, daß das gegenwärtige Wehrgesetz nur solange aufrecht bleiben soll, bis ein endgültiges Wehrgesetz auf Grundlage des Milizsystems eingeführt werden kann.

Es ist ein pikantes Detail, daß der Referent zu dem Wehrgesetze im Jahre 1920 der gegenwärtige Herr Minister für nationale Verteidigung Udržal gewesen ist. Seine damaligen Ausführungen haben deshalb für die Beurteilung der ganzen Frage entschieden mehr Gewicht, als wenn sie von irgend einem anderen Abgeordneten stammen würden. Der Herr Minister für nationale Verteidigung sagte damals als Referent zum Wehrgesetze folgendes: " Im Wehrausschuß wurde ausgesprochen und die Forderung verteidigt, daß die Wehrmacht unseres Staates auf Grundlage der Miliz aufgebaut werde. Auch hier wurde anerkannt, daß eine solche Umwandlung unseres Wehrsystems Zeit und Vorbereitungen erfordert und daß wir für diese Übergangszeit das bisherige System beibehalten wollen." Damit ist von authentischem Munde augesprochen worden, daß die kommende Gesetzgebungsperiode die Verpflichtung hat, ein Wehrgesetz auf Grundlage des Milizsystems zu schaffen und daß das alte Wehrgesetz nur provisorischen Charakter hat. Es geht das übrigens auch aus dem Berichte des Ausschusses zu dem Gesetze hervor, wo es auf Seite 3 heißt, daß die Wehrmacht des èechoslovakischen Staates auf der Milizgrundlage aufgebaut werde, u. zw. sofort, sobald sich die Bedingungen für die Einführung des Mili zsystems als unerläßlich erweisen. Seit jenen Tagen, wo diese Worte der Nationalversammlung zur Kenntnis gebracht worden sind, sind vier Jahre verflossen und das berechtigt wohl zu der Frage an die Regierung und an die Mehrheit des Hauses, was denn eigentlich gemacht worden ist, um die von der Revolutionsnationalversammlung gestellte Aufgabe zu erfüllen, die Vorbereitungen für die endgültige Durchführung eines Wehrgesetzes auf Grundlage der Miliz zu schaffen. Zu den Voraussetzungen für die Durchführung des Wehrgesetzes hat der damalige Landesverteidigungsminister Klofáè folgendes verkündet: "Ich habe ausdrücklich erwähnt, daß eine der Hauptbedingungen der Einführung des Milizsystems bei uns der Ausgleich aller die Republik bewohnenden Volksstämme ist. Der Ruf nach Nachahmung des Schweizer Nationalitätenmusters in unserem Staat ist wohl keine hohle Frase." Wir unterschreiben diese Worte. Was ist aber gemacht worden die 4 Jahre hindurch, um den nationalen Ausgleich herbeizuführen? Wo sind nur die bescheidensten Ansätze von Grundlagen, um die Verfassung dieses Staates umzugestalten, den èechoslovakischen Staat zu einem Staat nach Schweizer Muster umzubilden? Wir alle wissen, daß wir niemals so weit entfernt waren von dem nationalen Ausgleich als jetzt. Wohl tront auf den Höhen des Hradschin der Philosoph Masaryk, aber in den Straßen der èechischen Städte wütet der unversöhnliche Geist des Hassers alles Deutschen, Kramáø. Das Ministerium für nationale Verteidigung hat eine militärische Studienkommission nach der Schweiz geschickt. Diese Kommission hat ein umfangreiches Gutachten ausgearbeitet, das den Mitgliedern des Wehrausschusses unterbreitet wurde. Ich will mich mit diesem Gutachten nicht lange beschäftigen, es genügt, wenn ich darauf hinweise, daß aus diesem Gutachten eben der aktive Militär spricht, der für die Beurteilung des Milizsystems andere Gesichtspunkte gehabt hat als wir, die zivile Bevölkerung des Staates. Nur eines möchte ich festhalten, daß obwohl 2 Jahre seit Unterbreitung dieses Gutachtens vorüber sind und damals im Wehrausschuß beschlossen worden ist, den Mitgliedern des Wehrausschusses Gelegenhit zu geben, ausführlich zu den Gutachten der militärischen Studienkommission Stellung zu nehmen, dies bisher den Mitgliedern des Wehrausschusses unmöglich gemacht wurde, wurde dann auf Vorschlag des Wehrausschusses, wo man in der Diskussion anderer Gegenstände das Gutachten der militärischen Studienkommission bestritten hat, angeregt, Parlamentarier zum Studium des Schweizer Milizsystems nach der Schweiz zu entsenden. Tatsächlich hat das Ministerium für nationale Verteidigung zwei Kollegen, einen aus dem Abgeordnetenhause und einen aus dem Senate in die Schweiz geschickt. Bericht haben sie uns noch keinen erstattet, sie haben ihre Eindrücke bloß in den Blättern abgelagert und daraus konnte man entnehmen, daß sie als Sauluse in die Schweiz gegangen, aber als Pauluse zurückgekehrt, aus Zivilisten Militaristen geworden sind. Sie hatten sich die Argumente der militärischen Studienkommission vollständig angeeignet. Ich möchte feststellen, daß es ein ganz komisches Verfahren ist, eine parlamentarische Studienkommission irgendwo hinzusenden und die Opposition, die die Kontrolle in all diesen Angelegenheiten zu führen hat, von dieser Kommission vollständig auszuschalten. Es wird von der militärischen Studienkommission sowie auch von dieser sagenhaften parlamentarischen Studienkommission sehr weitschweifig immer und immer wieder erklärt, daß Schweizer Milizsystem sei für die Èechoslovakei nicht passend und deshalb wird für die Èechoslovakei der Gedanke des Milizsystems überhaupt verworfen. In dieser Stellungnahme drückt sich eine ungeheure Geistesarmut aus. Was heißt denn Milizsystem? Das heißt, daß jeder waffenfähige Staatsbürger zum Waffendienst für eine kurze Zeit herangezogen wird. Warum will man diesen Grundgedanken des Milizsystems nicht sehen? Man sieht nur sklavisch das Schweizermuster und das Schweizer System hat wirklich etwas, was den Mehrheitsparteien - ich kann das Ihnen nachfühlen - ein Haar in der Suppe bedeutet: Nach dem Schweizer System hat nämlich jeder Soldat die Waffen und Munition zu Hause und das ist es, woran die Mehrheitsparteien Anstoß nehmen, ebenso die Regierung, und weshalb man hier von dem Schweizer Milizsystem absolut nichts wissen will. Und wie schon erwähnt, ist man unfähig, den Grundgedanken des Milizsystems zu erfassen und einen eigenen Aufbau des Milizsystems zu entwerfen. Es wäre viel besser, statt uns hier aus dem großen Komplex der militärischen Fragen eine herauszureißen, wenn man hergegangen wäre und uns ein definitives Wehrgesetz entsprechend den gegebenen Richtlinien zur Diskussion unterbreitet hätte. Meine Herren! Ich glaube, daß obzwar für diese Vorlage vielfach auch eine Konzession an den Minister des Äußern Dr. Beneš gelegen ist, beziehungsweise an dessen Tätigkeit in der Abrüstungskommission des Völkerbundes, wo er bekanntlich stets das große Wort führt. In der Abrüstungskommission des Völkerbundes ist unser Minister des Äußern Herr Dr. Beneš nicht einer der Letzten, der bei jeder Gelegenheit den Abbau des Militarismus fordert; und es ist natürlich, daß er einmal die Frage gewärtigen mußte, wann den eigentlich die Èechoslovakei, der von ihm repräsentierte Staat, mit dem Abbau des Militarismus beginnt. Und da hat er nun im Winter 1923 in der Abrüstungskommission folgendes verkündet: "Die Èechoslovakei, welche den zweijährigen Militärdienst eingeführt hat, hat Maßnahmen zur Herabsetzung desselben auf 18 Monate getroffen und ist entschlossen, diese Reduktion fortzusetzen, wenn sich im Völkerbund eine der Abrüstungstendenz günstige Situation ergibt. Die Reduktion der èechoslovakischen Armee wird beinahe 50 % erreichen." Als Begründung zu diesen Worten Dr. Benešs bekommen wir nun heute diesen Gesetzentwurf, in dessen Titel es groß heißt "Herabsetzung des Präsenzstandes von 150.000 auf 90.000 Mann". Sie können glauben, wir wären die Ersten, die einen solchen Schritt, wenn er wirklich vorläge, mit Freude begrüßen würden. Wir sehen in der Sache aber in Wirklichkeit überhaupt keinen Abbau des He eresstandes. Es ist so, daß durch das provisorische Wehrgesetz, durch das noch vorhandene revolutionäre und demokratische Gefühl und die Anschauungen in der revolutionären Nationalversammlung der Abbau der Militärdienstzeit gesetzlich festgelegt worden ist. Wir hatten zuerst die zweijährige Militärdienstzeit; sie wurde dann restringiert auf 18 Monate und wird in zwei Jahren 14 Monate betragen. Was also hier geschieht, die Abkürzung der Dienstzeit vollzieht sich ganz automatisch auf Grund des provisorischen Wehrgesetzes der revolutionären Nationalversammlung. Es fehlen nun vorläufig in einem halben Jahre 60.000 Mann Rekruten, die nicht mehr zwei Jahre, sondern nur 18 Monate dienen. Mit dem gegenwärtigen Gesetzentwurf geschieht gar nichts, als daß die bestehenden Verhältnisse in Ziffern gekleidet werden. Es wird nichts anderes gesagt, als schon im Gesetz festgelegt ist, daß im ersten halben Jahr 150.000 Mann, dann im zweiten halben Jahr nur 90.000 Mann, zu dienen haben. Davon wird natürlich nichts erzählt, daß man dieses Vakuum, diese fehlenden 60.000 Mann in der Zeit vom 1. April bis 1. September dadurch ausgleicht, daß man die Reservisten zur Waffenübung heranzieht. Finanziell wird der Erfolg gleich Null sein. Die Regierung scheint auch zu fühlen, daß sie hier absolut Ungenügendes bietet, daß sie nicht das erfüllt, was gefordert wird, und daß sie verpflichtet wäre, einmal eine einschneidende Herabsetzung des Heeresstandes zu unterbreiten. Im Motivenbericht Absatz 3 wird es auch ausgesprochen, denn es heißt dort: "Die geographische Lage unserer Republik ist sehr ungünstig und erfordert daher zur Verteidigung der Republik eine aktive Armee in einem solchen Friedensstande, daß sie, wenn sie von einem Feinde überfallen werden sollte, diesen so lange aufhalten kann, bis sie durch die Mobilisierung der Reservisten verstärkt ist." Ich möchte ernstlich die Frage an alle Mitglieder des Hauses richten, ob wirklich im Hause irgend jemand so naiv ist zu glauben, daß dieser Staat mit den Waffen in der Hand zu verteidigen ist, dieser Staat mit seiner ungünstigen strategischen Lage, mit seiner Form wie ein Lenkballon, der insbesondere bei einem Angriff von zwei Seiten, von Süden und Norden, unmöglich verteidigt werden kann. Wenn kein anderer Staat, so sind es wir, die von Haus aus verpflichtet sind, die ganze Politik auf den Frieden einzurichten, da die Sicherheit des Staates nur durch den Frieden gewährleistet werden kann. (Souhlas na levici.) Das wurde auch in der ersten Revolutionsversammlung zugegeben und wieder von einem Manne, der heute der eifrigste Verteidiger des stehenden Heeres, des hohen Präsenzstandes ist, des gegenwärtigen Ministers für Nationalverteidigung Herrn Udržal. Dieser hat in seiner Rede zum Wehrgesetz im Jahre 1920 unter anderem auch folgendes gesagt: "Wir wissen auch, daß uns unsere strategische Lage oft nötigen wird, die schwersten Probleme der Verteidigung des Staates zur Lösung dem Minister für auswärtige Angelegenheiten zu übertragen und nicht dem Kriegsminister." Damit ist zugegeben, daß der wichtigste Faktor für die Verteidigung des Staates nicht der Landesverteidigungsminister, nicht die Schaffung eines großen Heeres, sondern einzig und allein eine geschickte, aufrichtige, ehrliche Friedenspolitik des Ministers des Äußern sein müßte. Das wird auch weiter in dem Berichte zugegeben, wo es heißt: "Mehr durch die Übermacht des Geistes, denn durch die rohe Gewalt physischer Waffen haben unsere Vorfahren nach Palacký gesiegt." Wiederum also beruft man sich darauf, daß wir keine Politik der Gewalt machen dürfen, sondern nur eine Politik des ehrlichen aufrichtigen Friedensgeständnisses. Jedes Wort trifft den Nagel auf den Kopf und die Tätigkeit und das Bestreben des Ministers des Äußern, überall Bündnisse zu schaffen, kann vielleicht von der Erkenntnis der Unmöglichkeit, den Staat mit Waffen verteidigen zu können, getragen sein.

Wir müssen überhaupt fragen, warum diese Herabsetzung des Präsenzstandes von 150.000 auf 90.000 Mann nur während eines halben Jahres erfolgt und nicht für das ganze Jahr. Ist denn die Sicherheit in dem einen halben Jahre vor feindlichen Überfällen größer, vom April bis September, als vom September bis zum April. Das, was für die eine Epoche gilt, muß doch sicher für die andere angenommen werden, und es wäre Sache der Mehrheitsparteien, hier zu beantragen, wenn schon einmal das Ministerium für Nationalverteidigung anerkennt, daß zur Sicherung der Grenzen des Reiches 90.000 Mann für ein halbes Jahr genügen, es auch logischerweise auf ein ganzes Jahr auszudehnen. Was uns hier unterbreitet wird, ist kein Abbau des Militarismus, ist nichts als eine Augenauswischerei gegenüber der Öffentlichkeit. Der Bericht führt zum Vergleiche eine Reihe von Staaten an und versucht nachzuweisen, daß die Èechoslovakei noch lange nicht an der Spitze jener Staaten steht, die die Bevölkerung durch den Militarismus am stärksten belasten. Nun ist es schon auffällig, daß nicht alle Staaten angeführt werden, sondern die für uns zum Vergleich ungemein wichtigen Staaten, wie Schweden, Dänemark, Holland und die Schweiz vollständig weggelassen werden. Und wenn man das, was die Regierung in dem Motivenbericht unterbreitet, nachprüft, kommt man darauf, daß nach Rumänien die Èechoslovakei die Bevölkerung am stärksten durch den Militarismus belastet. Es wird nämlich vielfach in dem Bericht mit Ziffern jongliert; während man bei uns nur den reinen Heeresstand anführt, haben andere Staaten das ganze Personal der Zollwache und die Gendarmerie mitangeführt, die ja bekanntlich bei uns in der Èechoslovakei nahezu ein eigenes Heer, 27.000 Mann, darstellt. Tatsache ist, daß heute die Èechoslovakei mit Frankreich wetteifert, den rückständigsten, friedengefährlichsten Militarismus aufrechtzuhalten. Heute! Denn wie lange wird er dauern, vielleicht noch einige Wochen, und auch auf diesem Gebiete wird sich in Frankreich eine ungeheuere Umwälzung in den Anschauungen vollziehen. Es scheint, daß die Mehrheit dieses Hauses darauf warten will, daß sie den traurigen Ruhm erntet, der rückständigste Staat in ganz Europa zu sein. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß die Mehrheit eigentlich verpflichtet wäre, den Antrag zu stellen, den Präsenzstand mit 90.000 Mann für das ganze Jahr festzulegen. Wir können für dieses Gesetz nicht stimmen, weil es nichts anderes ist, als ein Manöver zur Täuschung der Öffentlichkeit, weil es nichts anderes enthält, als eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Deshalb beantragen wir den Übergang zur Tagesordnung. (Potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Füssyho (viz str. 873 tìsnopisecké zprávy):

Hölgyeim és Uraim! Az elöttünk fekvõ kormányjavaslathoz csak röviden kívánok szólni, amennyiben ez tulajdonképen a katonai szolgálati idõt rövidíti meg; maga a kormány is belátja, hogy a hosszas katonai szolgálati idõ teljesen szükségtelen. Én még a 18 hónapos katonai szolgálati idõt is hosszunak tartom, mert már a háboru alatt is tapasztaltuk, hogy egy-két hónap alatt is lehetett a hadsereg részére katonákat kiképezni.

Felkérem tehát a kormányt, hogy a 18 hónapos katonai szolgálati idõt rövidítse meg, mert a gyakorlat is bebizonyította, hogy a hosszas katonai szolgálat teljesen fölösleges.

Két dologra kívánom a kormány figyelmét felhívni: Tegye lehetõvé, hogy a földmüvesek fegyvergyakorlatra csak oly idõben hivassanak be, mikor a mezõgazdaság ezáltal kárt nem szenved, vagyis mikor a mezõgazdasági munka szünetel. Már a köztermelés érdekéken is legyen tekintettel a kormány a kisgazdákra és ezek érdekét is tartsa szemelött.

Nagyon sok esetben elõfor dul az is, hogy katonakötelezettségük teljesítésére lesznek földmüvesek - mezõgazdasägi munka idején - behíva. Másik kérésem tehát az volna, hogy a kormány dolgoztasson ki olyan javaslatot, mely lehetõvé teszi, hogy tényleges katonai szolgálatot végzõ földmüvesek mezõgazdasági szabadságot kapjanak. A földmüvesek által beadott fölmentesítés iránti kérvény figyelembe vétessék, mert ez nemcsak az egyén érdeke, hanem - hogy a földek ne maradjanak megmunkálatlanul - elsõrangu közérdek is. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Schäfera (viz str. 885 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Wir haben zu der ersten Gesetzesvorlage, die sich auf die Verlängerung der staatlichen Arbeitslosenunters tützung bezieht, einen Antrag gestellt und darin verlangt, daß die Giltigkeitsdauer dieses Gesetzes bis 31. Dezember 1925 verlängert wird. Zur zweiten Vorlage, die den Nachtragkredit betrifft, beantragen wir eine Erhöhung um 70 Millionen, demnach auf 150 Millionen. Ich habe nun diese beiden Anträge kurz zu begründen. Der erste Ges etzentwurf geht von dem Gedanken aus, daß im nächsten Jahre vom April angefangen die Arbeitslosenunterstützung nicht mehr in der heutigen Form gewährt wird, sondern daß dann das Genter System in Kraft tritt, wonach ein Staatszuschuß zur gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützung eingeführt wird. Sie haben schon einmal einen Termin für die Inkraftsetzung des Staatszuschusses zur gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützung in Aussicht genommen und zwar den 1. Juli 1924. Wir haben damals darauf aufmerksam gemacht, daß man sich irren dürfte, wenn man annimmt, daß im Juli 1924 die wirtschaftliche Lage soweit in Ordnung sein werde, daß man mit dem Staatszuschuß in der Form des Genter Systems beginnen könnte. Was wir vorausgesagt haben, ist eingetroffen. Sie haben dann eingesehen daß man nicht einfach von heute auf morgen zu einer vollständigen Umgestaltung der Arbeitslosenunterstützung übergehen kann und daß es schon gar nicht angeht, ein Gesetz zu verwirklichen, von dem Sie bei seiner Einbringung selbst hervorgehoben haben, daß es nur für geordnete wirtschaftliche Verhältnisse gedacht ist.

Solche geordnete Verhältnisse haben wir aber heute noch nicht. Ich bin überzeugt, daß wir sie auch im nächsten Jahre Ende März noch nicht haben werden. Ich berufe mich dabei nicht auf Angaben und Behauptungen, die von unverantwortlicher Seite gemacht werden, sondern auf Äußerungen und Anschauungen, die wir in den Kreisen der Industrie finden. Ich erinnere daran, daß erst vor kurzem in einer großen Versammlung des Verbandes der èechoslovakischen Industriellen von dem Sprecher des Verbandes Herrn Generalsekretär Dr. Hodaè ausgeführt worden ist, daß die Arbeitslosigkeit im Februar des heurigen Jahres sogar größer war, als im November des vorigen Jahres. Ich erinnere ferner daran, daß er im Zusammenhang damit ausführte, daß wir in der Èechoslovakei noch sehr lange mit einer großen Zahl von Arbeitslosen werden rechnen müssen. Die Arbeitslosigkeit im größeren Umfange wird noch lange eine ständige Erscheinung bilden. In der Öffentlichkeit täuscht man sich in der Regel über den Umfang der Arbeitslosigkeit. Man kann den Umfang der Arbeitslosigkeit auf zweierlei Arten feststellen, wie dies auch tatsächlich geschieht. Zunächst einmal, indem man die Zahl der vom Staate Unterstützten zusammenfaßt und von Monat zu Monat au sweist. Da bringen die Ausweise nicht mehr allzu erschreckende Ziffern. Es werden z. B. ausgewiesen: Für Mai 29.000 unterstützte Arbeitslose, für März 67.705, für April 48.000. Wir sehen also, daß die Zahl der Arbeitslosen von Monat zu Monat um ein ganz beträchtliches zurückgegangen ist. Gemeint sind hier nur die vom Staat unterstützten Arbeitslosen, deren Zahl vom März auf April um 19.705, vom April auf Mai um 19.000 zurückgegangen ist. Aber man muß auch jene Arbeitslosen mitzählen, und darf sie nicht übersehen, die von der staatlichen Unterstützung nicht erfaßt werden. Und das ist jetzt die große Mehrheit der Arbeitslosen. Zentralsekretär Dr. Hodaè hat in der Versammlung der Industriellen mitgeteilt, daß in der Èechoslovakei im Februar an wirklichen Arbeitslosen rund 195.000 Personen gezählt werden. Vom Staate unterstützt wurden im Februar im ganzen 76.000 Personen. Wir haben also im Feber 119.000 Arbeitslose gehabt, die vom Staate nicht unterstützt wurden und zwar nach den Angaben des Vertreters des Verbandes der èechoslovakischen Industriellen. Aus welchem Grunde sollten die Industriellen die Arbeitslosigkeit größer darstellen, als sie in Wirklichkeit ist? Ich fürchte eher, daß selbst in dieser Ziffer noch nicht alle Arbeitslosen inbegr iffen sind.

Nun wollen Sie wieder einen bestimmten Tag in Aussicht nehmen, an dem das Genter System durchgeführt werden soll. Wir haben schon bei der Beratung des Gesetzes über den Staatszuschuß ausgeführt, daß wir in diesem Gesetze keine Regelung der Frage der Arbeitsversicherung erblicken können. Wir sind heute noch der gleichen Anschauung. Wir haben es als ein Gesetz betrachtet, das in dem Glauben gemacht worden ist, es werde binnen kurzer Zeit zu wirklich geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen kommen, und es werde möglich sein, alle krisenhaften Erscheinungen in der Industrie zu überwinden. Wir haben aber schon damals gesagt, daß wir die Lösung dieser großen sozialpolitischen Aufgabe des Staates nur darin erblicken, daß die Arbeitslosenunterstützung auf dem Grundsatz der Zwangsversicherung aufgebaut wird. In allen Staaten, wo man mit Ernst und Überlegung an diese gewiß sehr wichtige Frage herangetreten ist, hat man auch diesen Weg betreten und ist zur Zwangsversicherung über, gegangen oder versucht, zur Zwangsversicherung überzugehen, während man bei uns heute noch, nach Jahren von Erfahrungen glaubt, es ließe sich dieses bedeutsame sozialpolitische Werk mit dem Genter System, das längst veraltet ist, vollbringen. Weshalb wollen die Regierenden in diesem Staate und jene Parteien, die zur Regierung stehen, das Genter System, den Staatszuschuß zur gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützung? Es ist uns bei der Begründung dieses Gesetzes seinerzeit unter anderen auch gesagt worden, daß man dadurch den Gewerkschaften im Staate eine wertvolle Stellung einräume. Sie werden zur Übernahme einer staatlichen Aufgabe herangezogen, wodurch sie im öffentlichen Leben viel gewinnen. Wir haben nie das Verlangen gehabt, zu einer derartigen Tätigkeit herangezogen zu werden, wir bezweifeln, daß dies die ausschlaggebenden Gründe bei der Einbringung der Gesetzesvorlage über das Genter System gewesen sind. Vielmehr handelt es sich dem Staate und der Staatsverwaltung darum, die Lasten der Arbeitslosenunterstützung für die Staatskasse zu verringern und einen großen Teil davon und zwar die Hälfte auf die Gewerkschaften abzuwälzen. Was die Gewerkschaften davon gewinnen können, das müßte uns erst auseinandergesetzt werden. Bei der Durchführung dieser ganzen Sache kommt jeder Gewerkschafter darauf, daß mit dem Genter System vor allem nur eines für die Gewerkschaften herauskommt, daß sie sich einen verwickelten Verwaltungsapparat einrichten müssen, daß sie Aufgaben und Lasten auf sich nehmen sollen, die eigentlich der Staat zu tragen hat und daß sie Gefahr laufen, ihren Charakter als Kampforganisationen zu gefährden. Ich begreife, daß die Gegner des Genter-Systems, die bei der Beratung des Gesetzentwurfes seinerzeit ihre Bedenken ausgesprochen haben, seither ruhig geworden sind. Sie haben sich die Sache überlegt und herausgefunden, daß die Überwälzung der Arbeitslosenunterstützung, die Gewährung des Staatszuschusses an die Gewerkschaften, diesen selbst Aufgaben aufzwingt, durch die ihre Entwicklung leicht unterbunden werden kann. In dieser Erwartung mögen sich die Unternehmer mehr oder weniger mit dem Staatszuschuß zur gewerkschaftlichen Arbeitslosenunterstützung abfinden, obwohl sie seinerzeit erklärt haben, daß sie darin eine furchtbare Gefahr für die Industrie erblicken.

Wir haben, als das Gesetz beschlossen wurde, die Regierung rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß eine Reihe von Bestimmungen so unzulänglich sind, daß in der Durchführungsverordnung weitgehende Verbesserungen vorgenommen werden müssen. Unsere Forderungen sind in Gutachten und Eingaben dem Ministerium für soziale Fürsorge vorgelegt worden. Vor allem - das will ich wiederholen - halten wir es für unbedingt notwendig, daß eine Übernahmszeit gesch affen wird.

Man kann nicht mit einem Male nur die gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung als entscheidend für die staatliche Unterstützung annehmen, wir können nicht zugeben, daß mit dem Tage der Inkraftsetzung des Genter Systems Zehntausende von Arbeitslosen plötzlich außerhalb jeder staatlichen Fürsorge bleiben. Diese Übergan szeit, erklärte man, müsse abgelehnt werden. Wir haben bei den Verhandlungen außerdem sehr wenig Gegenliebe dafür gefunden, die Gewerkschaften vor Gefahren sicherzustellen, wenn nach der Durchführung des Genter Systems Geschäftsstockungen größeren Umfanges eintreten, wodurch dann die Gewerkschaften in die schwersten finanziellen Verlegenheiten kommen müßten.

Wir kennen den Inhalt der Durchführungsverordnung, wie sie im Ministerrat beschlossen sein soll, nicht. Sie wird aber nach allem, was man erfährt, nicht so weit gehen, daß wir uns mit der Einführung des Genter Systems widerspruchslos abfinden könnten. Wir sind nach wie vor grundsätzliche Gegner des Genter Systems und bestehen darauf, daß die staatliche Arbeitslosenunterstützung geregelt wird auf Grund der Zwangversicherung. Das allein ist die Lösung, die man so ialpolitisch nach allen Richtungen hin verteidigen und vertreten kann.

Nun haben wir auß erdem beantragt, daß der Nachtragskredit auf 150 Millionen erhöht wird. Wir gehen dabei von dem Gedanken aus, daß es unmöglich sein wird, mit den 80 Millionen das Auskommen für die Arbeitslosenunterstützung bis Ende des Jahres zu finden, da die Zahl der Arbeitslosen noch immer außergewöhnlich groß ist und sicher mit Zuendegehen des Sommers wieder eine Steigerung erfahren wird. (Posl. Hackenberg: Das geben sogar die Berichtersttatter zu!) Auch die Berichterstatter müssen zugeben, daß der Nachtragskredit von 150 Millionen nicht ausreichen wird, um alle Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus dem Gesetz über die Arbeitslosenfürsorge ergeben. Warum nun aber nicht gleich in ordentlicher Weise vorsorgen? Auch das muß seine Gründe haben: Wir wissen, daß die Zuwendung der staatlichen Arbeitslosenunterstützung im Einzelnen nun unter großen Schwierigkeiten zu erreichen ist. Die Bestimmungen des Gesetzes sind äußerst einschränkend, aber auch im Rahmen dieser Bestimmung selbst hat man noch mancherlei Schwierigkeiten zu überwinden, um in den Genuß der Arbeitslosenunterstützung zu kommen, wenn man arbeitslos ist. Jede Gewerkschaft kann davon erzählen! Ich will nur zwei Gruppen herausgreifen, die besonders hart betroffen werden. Das sind die Bauarbeiter, die man als Saisonsarbeiter behandelt und denen die Unterstützungsdauer für die Zeit, in der sie Anspruch auf die Arbeitslosenunterstützung haben, so begrenzt wird, daß es schon wirklich nicht mehr ärger sein kann. Solche Kürzungen der Unterstützungsdauer für die Bauarbeiter finden statt, ohne daß man, wie es eigentlich vorgesehen ist, mit den zuständigen Gewerkschaften ins Einvernehmen treten oder ihr Gutachten einholen würde. Eine zweite Gruppe, die eben so elend behandelt wird bei der Gewährung der staatlichen Arbeitsunterstützung, sind die forst- und landwirtschaftlichen Arbeiter, die landwirtschaftlichen Deputatisten. Man wird nicht ernstlich behaupten können, daß die Forstarbeiter in der Regel nicht das ganze Jahr beschäft gt werden. Die Unterbrechungen in ihrer Beschäftigung sind zumeist auf außergewöhnliche elementare Ereignisse zurückzuführen. Man kann aber Arbeiter, die nur in solchen Fällen au ssetzen müssen, nicht als Saisonarbeiter hinstellen. Sie werden auch sonst nirgends als Saisonarbeiter betrachtet, aber bei der Handhabung des Gesetzes über die Arbeitslosenfürsorge werden die Waldarbeiter einfach ausgeschaltet. (Výkøiky posl. Schweichharta.) Alle Versuche der Organisationen, alle Einwendungen, die von Einzelnen gemacht werden sind, alle Rekurse gegen Entscheidungen aufgrund des Hinweises, daß es sich um Saison arbeiter handelt, sind vergeblich geblieben. Es wird einfach das Gesetz in dieser Weise ausgelegt. Ich will nicht davon sprechen, daß auß erdem jede politische Behörde nach ihrer Art den Arbeitslosen, die sich um die staatliche Unterstützung bewerben, Schwierigkeiten macht. Nun, meine sehr verehrten Herren, es scheint fast so, als ob durch den geringen Nachtragskredit den Verwaltungsbehörden aufs neue eingeschärft werden sollte, ja recht sparsam zu sein, bei der Arbeitslosenunterstützungen zu knausern, soweit es nur geht, bei der Arbeitslosenunterstützung die Ausgaben zu drosseln, soweit sich nur dazu Handhaben bieten.

Wenn es richtig ist, daß die Zahl der Arbeitslosen von Monat zu Monat so stark zurückgeht, wie es behauptet wird, dann erscheint es nicht notwendig, den Verwaltungsbehörden aufzutragen, Drosselungen in dieser außergewöhnlichen und ganz ungesetzlichen Weise vorzunehmen, als es geschieht. Wir wenden uns infolgedessen auch dagegen, daß der Nachtragskredit auf 80 Millionen begrenzt wird und verlangen einen solchen von 150 Millionen. Ich glaube, daß sich beide Anträge ausreichend begründen. Was werden Sie tun, wenn sich am 31. März nächsten Jahres wieder herausstellt, daß noch immer nicht mit dem Genter System begonnen werden kann? Die Behandlung sozialpolitischer Fragen sollte eine andere sein, als daß derartige Gesetze immer nur auf ganz kurze Zeit befristet werden. Wir halten die Verlängerung der Geltungsdauer des alten Gesetzes bis zu Ende nächsten Jahres für unbedingt notwendig und ersuchen Sie dafür zu stimmen. Im übrigen wiederhole ich nochmals, daß wir gegen die Überwälzung der Kosten der Arbeitslosenunterstützung auf die Gewerkschaften sind, sondern eine Arbeitslosenfürsorge fordern, die auf dem Gedanken der Zwangsversicherung aufgebaut ist. (Potlesk na levici.)

4. Øeè posl. Windirsche (viz str. 887 tìsnopisecké zprávy):


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