Úterý 27. kvìtna 1924
Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 265. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 27. kvìtna 1924 dopol.
1. Øeè posl. Hellera (viz str. 745 tìsnopisecké zprávy):
Die zur Beratung stehende Gesetzesvorlage ist in ihrem ganzen Wesen mehr oder weniger ein Zwangsgesetz und als Vertreter der landwirtschaftlichen Bevölkerung wende ich mich selbstverständlich gegen ein solches, weil der landwirtschaftlichen Produktion Zwang noch nie genützt, sondern stets nur Schaden gebracht hat. Das vorliegende Gesetz verlangte eigentlich vollkommene Durchbildung der bäuerlichen Bevölkerung, die wir heute leider noch nicht haben, weil eben die Regierung bis jetzt alles jenes zu tun unterlassen hat, was die Durchbildung der bäuerlichen Bevölkerung ermöglicht. Der erste Teil, der von dem Schutz der Pflanzenveredelung spricht, beinhaltet einen derartigen Eingriff in die Freiheit des einzelnen Bauern, daß man dagegen ankämpfen muß, speziell als Bewohner gebirgiger Landstriche. Im Flachland, wo die Bonität des einzelnen Grundstückes mehr oder weniger gleich ist, kann man vielleicht ohne weiteres die Durchführung einheitlichen Anbaues gewisser Kulturpflanzen verlangen. Das läßt sich aber in gebirgigen Gegenden nicht durchführen, weil fast jedes Grundstück eine andere Bonität aufweist, weil nicht jedes Grundstück zum Anbau hochqualifizierter Getreidesorten geeignet ist, weil der Ertrag eines solchen derart minimal wäre, daß er den Anbau nicht lohnte. Es müssen auf vielen unserer in gebirgiger Lage befindlichen Grundstücke manchmal sehr minderqualifizierte Getreidesorten gebaut werden, nur aus dem Grunde, weil sie viel wetterbeständiger, winterfester sind, viel mehr an Unbilden der Witterung aushalten und infolgedessen immerhin noch einen gewissen Ertrag versprechen. Die Durchbildung der bäuerlichen Bevölkerung krankt daran, daß wir bis heute noch nicht im Besitz der sogenannten Distriktsbürgerschulen sind. Die ganze Erziehung der bäuerlichen Bevölkerung wird in ein- bis zweiklassigen Volksschulen durchgeführt, welche dann selbstverständlich nicht einmal die Möglichkeit geben, irgend eine landwirtschaftliche Mittelschule besuchen zu können, weil man hiefür die Absolvierung einer Bürgerschule verlangt. Gerade in der heutigen Zeit, wo durch die Aufteilung des Großgrundbesitzes ein großer Teil unserer pflanzenzüchterischen Unternehmungen lahmgelegt worden ist, wo die kleinbäuerliche und mittelbäuerliche Bevölkerung mehr oder weniger wird hier einspringen und gewissermaßen fortsetzen müssen, was der Großgrundbesitz hier geleistet hat, müssen wir auch verlangen, daß man unserer bäuerlichen Bevölkerung die Bildungsmöglichkeit gibt, um diese züchterischen Maßnahmen mit Erfolg betreiben zu können. Heute ist das fast ausgeschlossen, denn bei der jetzigen Wirtschaftslage ist wohl kein auch schon besserer Mittelbauer in der Lage, seinem Sohn ein siebenjähriges Studium in irgend einer Anstalt zu ermöglichen, denn dieser müßte mindestens auf drerJahre in die Bürgerschule in die Stadt gehen und weitere 4 Jahre eine landwirtschafliche Mittelschule besuchen; das erträgt unsere bäuerliche Bevölkerung nicht und infolgedessen unterbleibt die Weiterbildung. Den Schaden hat also die Landbevölkerung in erster Linie und in zweiter Linie auch die ganze Bevölkerung, weil die mindere Entwicklung der Landwirtschaft auch das ganze Volk trifft.
Die Tendenz des Gesetzes ist an und fur sich gut, aber wie ich bereits erwähnt habe, es fehlen die Vorbedingungen hiezu und es ist auch in sachlicher Beziehung manches auszusetzen, in erster Linie die Erteilung zuweitgehender Machtbefugnisse an die einzelnen Gemeindevorstehungen. Es sind leider Gottes nicht alle Gemeindevorstehungen auf dem Lande so, daß fachgemäße, bäuerliche Kräfte in ihnen vorherrschen, sondern wir haben speziell in den gebirgigen Teilen des Landes, wo die Industriebevölkerung vorherrscht, manchmal Kräfte in den Gemeindestuben am Ruder, denen alles mögliche abgeht und die gar kein Verständnis für die Landwirtschaft haben, die Kartoffeln und Butter nur kennen, wenn sie essen, und gar nicht wissen, wie sie erzeugt werden. In zweiter Linie habe ich bereits erwähnt, daß in gebirgigen Lagen gerade der erste Teil des Gesetzes, der die Pflanzenveredelung betrifft, für uns nicht durchführbar sein wird. Sollte ein einzelner Bauer sich als Züchter hervortum und irgend eine hochedle Getreidesorte züchten wollen, so hat er ein Anrecht zu verlangen, daß in einem bestimmten Umkreis kein anderes Getreide gebaut wird. Stellen Sie sich nun, meine Herren, vor: ich befinde mich als Bauer in unmittelbarer Nachbarschaft mit schlechten Gründen, bin also gar nicht in der Lage, diese Getreidesorte zu bauen, weil der Acker dann überhaupt keinen Ertrag abgibt. Auf die Bestimmung des Gesetzes, daß ich das Grundstück dem betreffenden Züchter pachtweise überlassen kann, wird er nicht eingehen, weil er den Acker, der nichts trägt, doch auch nicht brauchen kann und ihn nicht übernehmen wird; anderseits kann auch ich den Acker gar nicht abgeben, weil ich ihn doch brauche, um eventuell mindere Frucht für die Erhaltung meiner Familie zu ziehen. Aus diesen Gründen müssen wir gerade den ersten Teil des Gesetzes durchaus ablehnen, weil wir heute schon voraussehen, daß sich aus den Machtbefugnissen der Gemeindevorsteher, aus Flurzwang und Anbauzwang nichts als Streitigkeiten ergeben werden und die schwierige Lage der landwirtschaftlichen Bevölkerung speziell in den industriellen Bezirken nur noch erschwert wird.
Der zweite Teil des Gesetzes, welcher sich mit dem Schutz gegen Pflanzenschädlinge befaßt, ist an und für sich nur gut zu heißen. Die Form jedoch ist viel zu polizeimäßig abgefaßt. Ich bin der Meinung, daß man auch bei solchen Gesetzen eher in aufklärender Form vorgehen soll. Die Untersuchungsstationen sind meines Erachtens eher Straf- und Kontrollorgane als Erzieher und Belehrer. Wenn fortwährend die Knute der Strafe hinter dem Mann steht, wird man nie Lust und Liebe zu irgendwelchen gemeinsamen Maßnahmen beim Bauern hervorrufen, man wird dadurch eine gewisse Mißstimmung hervorrufen, es werden sich die Leute von diesen Maßnahmen drücken, es wird vielleicht sogar noch sabotiert werden durch den einzelnen und der Zweck wird dadurch hinfällig. Es ist auch in Bezug auf den Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln noch manches auszusetzen. Wir vermissen, daß direkt ausgesprochen wird, daß der Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln dezentralisiert wird. Wir kranken daran, daß alles zentralisiert ist, und ich verweise nur darauf, daß beispielweise, um Tabakextrakt zum Bespritzen der Hopfenblätter zu erhalten, erst ein Gesuch an das Finanzministerium eingereicht werden muß, bevor man ihn im ausreichendem Maße von den einzelnen Verschleißstellen zugestellt erhält, ganz abgesehen von der Verteuerung für den Landwirt; denn eine kleine Tube pro kg Tabakextrakt kostet 17 Kronen, die 5-10 kg-Tube 9-10 Kronen, jeder Hopfenbauer braucht ein größeres Quantum und es wird ihm der Bezug größerer Quantitäten erschwert; der Bezug von Quantitäten für ganze Gemeinden oder Distrikte wird erst auf direktes Ansuchen beim Finanzministerium ermöglicht.
Viele Fehler der Gesetzesvorlage hätten sich vielleicht vermeiden lassen, wenn man zwei Gesetze in kurzer Form geschaffen hätte. Der zweite Teil, welcher den Schutz vor Schädlingen betrifft, hätte sich sofort durchführen lassen. Die Sache ist gut, man hätte, wie gesagt, in der Form eine mildere Art wählen können, man müßte nicht direkt mit dem "Pendrek" hinter dem Bauern stehen, weil man damit keine Liebe zur Förderung der Maßnahmen gegen Schädlinge erreicht. Aber der erste Teil des Gesetzes ist für uns glattgungen fehlen. Es müßte wenigstens ein Zeitraum von 12-15 Jahre verstreichen, bis die bäuerliche Bevölkerung auf ein solches Bildungsniveau gehoben ist, daß sie freiwillig in diesen gegenseitigen Wettbewerb tritt, um die Pflanzenveredelung durchzuführen. Heute sind bei uns die Verhältnisse dafür noch nicht reif; speziell im Gebirge ist die Sache, soviel ich aus eigener Erfahrung weiß, fast undurchführbar. Wir werden infolgedessen, obwohl wir das Gute in diesem Gesetz anerkennen, gegen dieses Gesetz stimmen, weil es ein Zwangsgesetz ist und für unsere Verhältnisse im Gebirge nicht annehmbar ist. (Potlesk na levici.)
2. Øeè posl. Budiga (viz str. 747 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Die heutigen Verhältnisse stellen an die Landwirtschaft große Anforderungen, die Ausgaben werden immer größer, Stadt, Land und Gemeinden verlangen hohe Steuern und auch Wohlfahrts- und Versicherungsgesetze für die arbeitende Bevölkerung verlangen vom Besitzer große Opfer. Zu diesen Kosten kommen die gesteigerten Anforderungen für die Familie und den Haushalt, so daß sich der Landwirt nur erhalten kann, wenn er rationell wirtschaftet und bestrebt ist, dem Boden die größten Erträgnisse abzuringen. Heute darf der Landwirt nicht nad Gutdünken, Zufall oder in der Nachahmung Pflanzenbau und Tierzucht betreiben, sondern er muß mit Überlegung handeln. Wir begrüßen jeden Fortschritt und jede Verbesserung auf landwirtschaftlichem Gebiete und werden nicht ermangeln, uns dessen zu bedienen, möchten aber nur wünschen, daß die Samenzucht in der richtigen Weise gefördert werde. Neben der Kräftigung unseres Bodens muß auch dahin gestrebt werden, daß die Qualität unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse gefördert werde. Wir sind leider auch in dieser Richtung rückständig und haben vieles nachzuholen. Was sich in qualitativer Richtung erreichen läßt, können wir am besten bei unserer mährischen Braugerste beurteilen, wo es durch sorgfältige Auswahl von guten Samensorten gelungen ist, daß diese einen Weltruf errungen hat.
Der Saatzüchtung harrt bei uns noch eine große Aufgabe. Es muß unser. Bestreben sein, daß wir das viele Geld, welches wir für ausländisches Saatgut zahlen, selbst behalten, da wir bei zielbewußter Arbeit Vorzügliches leisten können. Wir müßen dahin trachten, daß wir durch eine richtige Züchtung die wertvollen Sorteneigenschaften in der Zucht erhalten. Es müssen dabei die Versc iedenheiten des Bodens und die klimatischen Verhältnisse berücksichtigt werden, denn die Rentabilität des Getreidebaues hängt auch zum großen Teile von der richtigen Auswahl der den Verhältnissen entsprechenden Samensorten ab. Um den Anforderungen gerecht zu werden, brauchen wir entsprechende Samenkontrollstationen, welche genau zu ermitteln haben, welche Getreidesorten sich in den einzelnen Gegenden am besten akklimatisieren und die größten Erträge bringen, damit die einzelnen Besitzer vor dem Anbau unrentabler Getreidesorten verschont bleiben, wodurch ihnen oftmals ein großer Schade erwächst. Wir brauchen zur Erreichung besserer Qualitäten in unserer Pflanzenproduktion wissenschaftlich geleitete Versuchsstation, die von der Staatsverwaltung errichtet werden sollten, welche die bedeutende Aufgabe hätten, die verschiedenen Pflanzen und deren Eigenschaften sowie die Anforderungen an den Boden und das Klima zu prüfen und deren Widerstandsfähigkeit sowie die Eignung für die verschiedenen Bodenarten festzustellen. Die Versuchsstationen sollen die Veredelung und Vervollkomnung der besten Sorten erproben und bestrebt sein, auch ausländische vorzügliche Pflanzen ausfindig zu machen, die im Stande wären, unsere Pflanzenkultur und Produktion zu fördern. Wir könnten auch enorme Mengen von Futter von unseren Grasländereien gewinnen, wenn die Samenzucht entsprechend ausgebaut würde und die Versuchsstationen Sorge tragen würden, auch die für die verschiedenen Böden entsprechenden Grassorten zu wählen, die nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ zur Hebung unseres Futterbaues beitragen. Damit wäre aber auch die Grundlage für eine groß angelegte Viehzucht gegeben. Es wird aber auch notwendig sein, für die Anlage von Kunst- und Wechselwiesen, für den hiezu geeigneten Kleegrassamen, der den verschiedenen Verhältnissen entspricht, zu sorgen. Denn ich muß mit Bedauern konstatieren, daß die Landwirtschaft durch den Ankauf von solchen Getreidesorten undGrassämereien, welche der Bodenbeschaffenheit und den klimatischen Verhältnissen nicht entsprochen haben, nicht nur schwer enttäuscht wurde, sondern daß damit jährlich ungeheure Summen von Geld hinausgeworfen werden. Wenn die Versuchsanstalten noch die zur Fütterung und Mästung der Haustiere notwendigen Pflanzenarten veredeln und vervollkommnen würden, dann könnten damit die Vorbedingungen geschaffen werden, die unsere Bodenkultur lohnender gestalten würden, was nicht nur eine bessere Rentabilität des landwirtschaftlichen Betriebes und Erwerbes zur Folge hätte, sondern auch eine gründliche Besserung der Approvisionierung des heimischen Marktes mit allen nötigen Lebensmitteln.
Das Gesetz zum Schutze der Samenzucht, welches soeben behandelt wird, ist bis auf einige Mängel zu begrüßen. Die Saatgutwirtschaften und die landwirtschaftlichen Korporationen, welche sich mit Samenzucht befassen, müs sen vor allem unter eine staatliche Samenkontrollstation gestellt werden, unter ihrer fachlichen Anleitung sollen die Saatgutwirtschaften erstehen, damit sie auf dem Gebiete der Edelsaatgutwirtschaft auch befriedigende Resultate zu erzielen im Stande sind. Es ist die Hoffnung begründet, daß die Aktion zu schönen Erfolgen führen wird, nachdem sie auf breite Grundlage gestellt wird. Es geht aber nicht an, durch Züchtung von Edelsaatgut die ganze Nachbarschaft zu tyrannisieren, indem der Nachbars chaft verboten wird, solches Getreide zu bauen, welches durch die Bestäubung den Anbau von Edelsaaten unmöglich macht, denn bei den kleinen Landwirten, die auf die regelmäßige Fruchtfolge angewiesen sind, ist keine Möglichkeit vorhanden, ihr Korn oder Weizen und dergleichen anders anzubauen; weil es einem Nachbar beliebt, Edelsaaten zu bauen, sollen sie in ihrer Wirtschaft behindert werden. Wenn auch das Gesetz in solchen Fällen eine Entschädigung vorsieht, so ist dem kleinen Landwirt damit nicht immer geholfen. Deshalb gehört die Samenzucht nur dortenhin, wo der Pflanzenbau der Nachbarschaft keinen Schaden durch Einschränkungen in der Fruchtfolge auferlegt und wo die zur Samenzucht gebauten Sorten nicht der fremden Bestäubung ausgesetzt sind. Die Preise, welche für gezüchtetes Getreide bezahlt werden, sind sehr vorlockend, so daß viele bestrebt sein werden, sich mit ihm zu befassen. Aber es darf nicht auf Kosten der Anrainer geschehen. Es ist ein großer Unterschied, ob Getreide oder Hackfrüchte gezüchtet werden. Die Pflanzenzucht steckt bei uns noch in den Kinderschuhen, es ist gut, wenn ein Fortschritt zu verzeichnen ist, aber es ist die größte Vorsicht geboten, daß immer entsprechende Fachleute zu Rate gezogen werden, denn die Landwirtschaft verträgt keinen Zwang. Es sollen deshalb bei strittigen Angelegenheiten nicht die politischen Behörden allein entscheiden, sondern Praktiker herangezogen werden. Es ist ein Fehler, daß in diesem Gesetze Pflanzenzucht mit Pflanzenschutz unter einem behandelt wird. Es wird das immer zu großen Reibungen führen. Tatsache ist, daß die Pflanzen nur gedeihen können, wenn sie von Pflanzenschädlingen, Insekten, Krankheiten und Unkraut ferngehalten werden, aber solche Übel lassen sich nicht einfach durch Zwangsgesetze beseitigen. Kein vernünftiger Landwirt wird etwas einzuwenden haben, daß er die Pflicht hat, das Auftreten von Pflanzenschädlingen und Krankheiten anzuzeigen, Schädlinge in der Gemeinde gemeinsam zu bekämpfen und das Unkraut auszurotten. Aber man räumt in diesem Gesetze der Regierung alle Rechte ein, durch Verordnungen beliebige Anordnungen zu treffen, wodurch die Landwirtschaft tyrannisiert wird. Auch die Strafbestimmungen, welche, soweit sie nicht in die Kompetenz der Gerichte fallen, der politischen Behörde zufallen und bis zu 14 Tagen Arrest oder 500 Kronen Geldstrafe, bezw. 10.000 Kronen Geldstrafe und 3 Monate Arrest gehen, eventuell auch beides zugleich, sind zu hoch. Auch bei Festsetzung der Strafe sollen Fachmänner aus der Landwirtschaft mitzureden haben, auf die Gesetze allein kommt es nicht an, sondern immer darauf, wie sie angewendet werden. Wenn schon ein solches Gesetz geschaffen wird, sollte es dazu dienen, diese Sache zu fördern, und auch so gehandhabt werden. (Potlesk na levici.)
3. Øeè posl. dr. Hanreicha (viz str. 749 tìsnopisecké zprávy):
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke zunächst dem Herrn Präsidenten für seine Fürsorge, daß er mir 15 Minuten Redezeit gegeben hat, ich danke ihm bestens, ich hätte aber eigentlich mit 5 Minuten auch Zeit genug gehabt, denn ich glaube, auch in 5 Minuten sagen zu können, was ich zu sagen habe. Die Tatsache, daß ich das Wort ergriffen habe, könnte vielleicht bei den Herren der Mehrheit den Verdacht auslösen, daß ich die Absicht habe, hier eine Verteidigungsrede zu halten. Ich werde mich aber durchaus nicht verteidigen, nachdem das Auditorium, vor dem ich die Rede hier halte, wahrscheinlich für eine Verteidigungsrede sehr wenig empfänglich wäre. Nach dem Vorgehen des Immunitätsausschusses, der es nicht für wert gehalten hat, auch die zweite Seite zu hören, der es nicht für notwendig erachtet hat, mich zu befragen, wie die Sache steht, muß ich annehmen, daß man eben ein Ex empel statuieren will, und deshalb erübrigt es sich auch, auf den Tatbestand, der mir vorgeworfen wurde und der von Unwahrheiten strotzt, näher einzugehen.
Warum ich das Wort ergriffen habe, ist folgendes: Entweder gibt es in diesem Hause hier eine Immunität oder es gibt keine. Diese Frage möchte ich einmal gelöst haben. Meine Herren, Sie haben in diesem Hause hier die Mehrheit, Sie haben draußen die Verwaltung, Sie haben die Bajonette, kurzum, Sie haben alle Machtmittel des Staates. Sie haben um Ihre Machtposition herum einen Stacheldrahtverhau gezogen, bestehend aus dem Schutzgesetz, dem Preßgesetz, dem Antikorruptionsgesetz und verschiedenen anderen schönen Sachen. Täuschen Sie sich jedoch über eines nicht! Wer die Macht hat, muß nicht auch das Recht auf seiner Seite haben. Ich möchte mir eine Frage an den Herrn Berichterstatter erlauben: Hat der Herr Berichterstatter die Gerichtsakten studiert, bevor er diesen Antrag hier gestellt hat? Ist es dem Herrn Berichterstatter bekannt, daß eine Person, die bekannt ist wegen ihrer Denunziationen, die mit ihrer ganzen Wohngemeinde, in der sie sich aufhält, zerfallen ist, die Anzeige erstattet hat und daß die Denunziation dieser einzigen Person genügt hat, diesen Straffall gegen mich zu konstruieren?
Und hat der Herr Berichterstatter geglaubt, daß das ein genügender Grund ist, um eines der hehrsten Vorrechte eines jeden Parlaments, die Immunität zu knicken und brechen? (Výkøik posl. dr. Lehnerta.) Meine Herren, lassen Sie die Immunität nicht dort walten, wo gestohlen wird; aber in politischen Angelegenheiten, wo es sich darum handelt, ob ich die Rechte meines Volkes vertreten darf oder nicht, wenn Sie da die Immunität knicken, sind Sie meilenweit von der Demokratie entfernt. Und sehen Sie, so wie Sie es im Immunitätsausschuß im Kleinen machen, wie es der Herr Berichterstatter für seine erste Pflicht erachtet hat, so gegen mich vorzugehen, so machen Sie es draußen im Großen. Dasselbe System wütet gegen jeden Stand unseres Volkes und gegen das ganze Volk im besonderen. Meine sehr verehrten Herren, die Bo denreform, die unsere deutschen Bauern um das betrügt, was ihnen gehört, die Zurückdrängung der deutschen Kultur, die Unmöglichmachung, uns kulturell weiterzubilden, die Entgüterung unserer gesamten Wirtschaft, das ist das Trümmerfeld, das diesem System nachfolgt. Bisher haben Sie sich noch gescheut, die Immunität der deutschen Abgteordneten in politischen Fragen anzutasten. Unere Bevölkerung konnte dadurch in den falschen Glauben versetzt werden, daß zwischen uns, den Vertretern, und der Bevölkerung draußen eine Kluft besteht und daß wir bloß hinter dem sicherem Bollwerk der Immunität die Rechte unseres Volkes erkämpfen wollen. Sie haben uns nunmehr eines Besseren belehrt. Sie zeigen uns, daß wir als Abgeordnete Ihnen, die Sie die Macht in der Hand haben, machtlos gegenüberstehen und daß wir auf einer Linie mit unserem Volke den Krieg gegen die Mehrheit des Hauses führen. (Potlesk na levici.)