Der Herr Ministerpräsident hat kürzlich von dieser Stelle aus die skandalösen Korruptionsaffairen hierzulande mit dem Hi weis abzuschwächen versucht, daß Korruption auch anderwärts zu finden sei. Er hat das mit einem deutlichen Seitenblick auf Deutschland und Rußland gesagt. Mir sind die Verhältnisse im heutigen Rußland zu wenig bekannt, als daß ich dieselben zum Vergleich heranziehen könnte, aber Deutschland kenne ich und ich gebe zu, daß dort wirklich vieles schlechter geworden ist in Staat und Gesellschaft; aber was Demokratie, Gemeinsinn und öffentliche Moral anbelangt, steht selbst das heutige Deutschland der Èechoslovakei gegenüber als ein wahrer Musterstaat da. Das ist keine Übertreibung, wenn man sich vor Augen hält, was für Stürme in den letzten Jahren über Deutschland dahingebraust sind, was für übermenschliche Leiden und Lasten das deutsche Volk zu tragen hatte und zu tragen hat. Der lange Krieg, die Revolution, die Beraubung und Ausraubung Deutschlands haben eben ihre Spuren tief eingegraben. Die besitzenden Schichten des èechischen Volkes hingegen gingen aus dem Weltkrieg fast ungeschwächt hervor, die Glücksgöttin hat das èechische Volk zum souveränen Herrn über sein Schicksal gemacht und sie hat ihm die Führung eines Staates mit so reichen Hilfsquellen anvertraut, daß Deutsche aus diesem Staate ein Eiland des Glücks und der Zufriedenheit gemacht hätten. Und was haben Sie von der Regierungskoalition aus diesem blühenden Lande gemacht? Eine Handvoll Nutznießer brandschatzt den natürlichen Reichtum des Landes; was der Fleiß der schaffenden Stände zusammenrafft, das wird verschlungen von der Bürokratie, von dem Militarismus, von der Korruption. Handel, Gewerbe und Industrie drohen unter der unerschwinglichen Steuerlast zusammenzubrechen. Es muß schon sehr schlimm stehen, wenn sogar ein nationaldemokratisches Blatt, das die èechische Republik doch nur durch die Brille der Liebe sieht, die "Národní Politika" diesbezüglich schreibt: "Die Klage über die Steuerschikanen und über die rücksichtslose Steuerpolittik der Regierung ist im ganzen èechischen Mittelstand allgemein. Fortwährend finden Versammlungen und Kundgebungen statt, Resolutionen werden gefa ßt, die Abgeordneten mit Memoranden überschwemmt, die alle dahin zielen, die unerträgliche Steuerlast und rücksichtslose Steuereintreibung zu mildern. Insb esondere die unbarmherzige Härte, mit der die Steuern eingetrieben werden, hat allgemein große Erregung hervorgerufen. Die Steuerträger werden ohne jede Prüfung ihres steuerpflichtigen Vermögens in viel höhere Klassen eingereiht, als es ihrem Einkommen entspricht. Die Verschiedenartigkeit der Steuern, nam entlich die Kriegszuschläge bei der Einkommen- und Erwerbssteuer, die Gemeindezuschläge wachsen ins Unerträgliche. Der Steuerträger kennt sich in dem Wust von Steuerverordnungen überhaupt nicht aus, macht er aber einen einzigen Fehler, wird er grausam bestraft. Rekurriert ein Steuerträger, bleibt der Rekurs liegen, findet keine Berücksichtigung. Die Steuerämter schreiben die Steuern nicht rechtzeitig vor die Schätzungskommissionen walten oft gar nicht ihres Amtes. Aus all diesen Gründen ergibt sich die zwingende Notwendigkeit eines sofortigen Eingreifens und Wandels." So die "Národní Politika". Was sie da schreibt, ist Wort für Wort zu unterschreiben. Nur ist die Schilderung auszudehnen nicht nur auf den èechischen Mittelstand, sondern auf alle Schichten der schaffenden Stände und hiezuzufügen, daß wir Deutsche noch weitmehr ausgeplündert und schikaniert werden, als das èechische arbeitende Volk. Und in sozialer und in freiheitlicher Hinsicht - das hat unlängst auch erst ein èechisches Blatt, ein Blatt, das der Regirungskoalition nahe steht, der "Èech" - geschrieben, wird der èechische Staat bald zu dem reaktionärsten aller Staaten zählen. Das haben die herrschenden Mehreheitsparteien aus dem ihnen anvertrauten Staat gemacht. Nun stehen sie vor dem Ergebnis ihrer Regierungskunst. Aber anstatt den einzig richtigen Weg zu beschreiten und das ganze Regierungssystem von Grund auf zu ändern, schaffen Sie ein Schutzgesetz nach dem andern für die Republik, deren Auswirkung aber Schutz und Verschleierung der Korruption und Unmoral ist, welche Gesetze die Verewigung der heutigen Koalitionsherrschaft, die auch im èechischen Volksmunde bereits Korruptionsherrschaft heißt, sicherstellen soll. Nun gibt es ja erfreulicherweise auch unter den Führern und Vertreten des èechischen Volkes Männer mit reinen Händen, deren ehrliches patriotisches Streben dahin geht, Sauberkeit in das öffentliche Leben ihres Volkes und Staates zu bringen. Diesen Männern verdanken wir zweifellos die in Verhandlung stehende Gesetzvorlage.
Ich habe schon gesagt, daß auch dieses Gesetz seinen Zweck nicht erfüllen wird, denn es faßt das Übel nicht bei der Wurzel an. Mit tausenderlei Umgehungen des Gesetzes wird die Korruption weiterblühen und es gibt nur ein Mittel, aus dem Sumpfe herauszukommen: den Herrenwahn, von dem die heutigen èechischen Machthaber beseelt sind, abzustreifen, die anderen Nationen des Staates zur Mitarbeit an einer grundlegenden Systemänderung heranzuziehen und der inneren und äußeren Politik des Staates Richtlinien zu geben, die seiner Lage und Zusammensetzung entsprechen. Je früher die Gegenseite diesen Weg beschreiten wird, desto besser für sie. Herr Abg. Dr. Kramáø hat gestern einen Appell an sein Volk gerichtet, von dieser Stelle aus. Er erinnertee die Èechen daran, daß sie das Staatsvolk seien und als solches das Hauptstreben dareinn setzen sollen, vor dem Ausland als Kulturvolk zu bestehen. Herr Dr. Kramáø erweist sich da nicht als vorausschauender Führer des Volkes. Denn die Zukunft desselben hängt nicht von der Sittennote des Auslands, sondern vor allem davon ab, wie das èechische Volk vor dem Inland und vor sich selbst einmal bestehen wird. Vor diesem Urteil aber und seinen Folgen wird den heutigen Machthabern grausen, wenn sie auf dem bisherigen Weg weiterschreiten.
Für die vorliegende Vorlage werden wir deutschen Nationalsozialisten stimmen, nicht weil wir uns von ihr einen besonderen Erfolg versprechen, sondern weil die in ihr niedergelegten Grundsätze, wie ich schon eingangs sagte, Gemeingut unserer Partei sind. (Potlesk na levici.)
3. Øeè posl. dr. Luschky (viz str. 663 tìsnopisecké zprávy):
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe heute die seltene Gelegenheit, für Regierungsvorlagen wenigstens prinzipiell eintreten zu können, und zwar deshalb, weil diese Vorlagen, bei einigem Optimismus allerdings, als ein möglicher Anfang angesehen werden können, der Korruption an den Leib zu rücken und diesen gefährlichen Infektionsbazillus auf gesetzgeberischem Wege zu bekämpfen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)
Wir deutschen Christlichsozialen sind getreu unserem Programme selbstverständlich bereit, an der Reinigung dieser infizierten Atmosphäre positiv mitzuarbeiten. (Hluk.)
Místopøedseda Buøíval (zvoní): Prosím o klid.
Posl. dr. Luschka (pokraèuje): Wir bezeigen aber damit nur unsere programmatische Pflichterfüllung, da selbst unsere ärgsten Feinde uns nicht werden zum Vorwurf machen können, daß wir an den Korruptionsaffären irgendwie beteiligt sind, oder auch nur der Versuch zur Korruption sich an uns herangewagt hätte. Mit diesem prinzipiellen Standpunkt des Eintretens für die in Verhandlung stehenden Vorlagen verbindet sich aber nicht die Zusage, daß wir auch mit dem Gesetzestext an allen Stellen übereinstimmen oder gar in diesem Gesetze schon ein Allheilmittel gegen die Korruption erblicken würden. Wir sind auch weit davon entfernt, diesem Gesetze den Anspruch auf Vollständigkeit zuzubilligen. Denn für uns hätte die Weitschweifigkeit und die vielfache Paragraphierung entfallen können und es hätte uns vollkommen genügt, wenn ein einziger Paragraph in diesem Inkompatibilitätsgesetz gewesen wäre, ungefähr folgenden Inhaltes: "Es ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Nationalversammlung, wenn ein Abgeordneter oder Senator sein Mandat dazu benützt, um seine Aufnahme in eine Erwerbsunternehmung als Direktor, Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat, Repräsentant oder Agent durchzusetzen oder auf andere Art materielle Vorteile für sich oder seine Angehörigen zu erzielen. Damit wäre ja das wesentlichste gekennzeichnet und getroffen.
Hingegen haben wir an der vorliegenden langatmigen Stilisierung manches auszusetzen, vor allem daß sie bei Eingeweihten den Eindruck erwecken kann, als ob man wirtschaftliche Berufe statt Personen treffen wollte, derart daß der Beruf zum Mißbrauch des Mandates verleiten könnte, und dadurch bewirkt, daß Angehörige dieser wirtschaftlichen Berufe abgehalten werden, ihre wirtschaftlichen Fachkenntnisse und Qualitäten als Mitglieder der Nationalversammlung der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, da ihnen daraus ein Risiko erwachsen könnte, auf Grund des Inkompatibilitätsgesetzes wieder das Mandat zu verlieren und sich dazu noch persönlich zu kompromittieren.
In der allgemeinen Fassung der §§ 1 und 2 könnte dies auch leicht tatsächlich zu einer Kollision führen, wenigstens theoretisch, da ja doch Privatwirtschaft und Staatswirtschaft selbstverständlich im engsten Geschäftsverkehr stehen. Darin sehen wir einen entschiedenen Fehler in der ganzen Konstruktion des Gesetzes, da es sich auf Berufe wirft, während es doch Personen treffen soll.
Was das Verfahren annlangt, so wird es vielen, die etwas skeptischer veranlagt sind, auffallen, daß das Verfahren über den Mandatsverlust infolge festgestellter Unvereinbarlichkeit recht kompliziert ist und vielleicnt sogar nur mehr einen problematischen Wert dadurch erhält, daß der Inkompatibilitätsausschuß nur über Aufforderung eines Vorsitzenden in einem bestimmten Fall zur Verhandlung berufen wird. Wann wird dies wohl eintreten? Wird dies bei den Abgeordneten der Opposition nicht vielleicht viel leichter durchführbar sein, als bei einem Abgeordneten der Regierungsmehrheit, auf die sich doch der Vorsitzende stützt? Weiters die Bestimm ungen, daß zur Beschlußfassung des Inkompatibilitätsausschusses nur die absolute Mehrheit der Ausschußmitglieder beider Häuser notwendig ist. Nun, meine Herren, was vìtšina ist, haben wir seit Jahr und Tag genügend kennen gelernt. Daher wird jedermann unser Mißtrauen in diese Bestimmungen begreifen. Ein Weiteres der Kritik wäre, daß nach unserer Meinung es nach der Entscheidung des Inkompatibilitätsausschusses doch wohl der Partei zunächst anheimgestellt werden müßte, ob sie dieses Mitglied hält oder fallen läßt, denn sie hat ja die Verantwortung für diesen Fall mitzutragen. Es ist nach unserem Wahlsystem nicht möglich, daß der Mandatsverlust zu einer sofortigen Wiederwahl führen könnte, wie dies im französischen Entwurfe zum Inkompatibilitätsgesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Umsomehr sollte es unserer Überzeugung nach von der Stellungnahme der Partei abhängen, und vor dem Ausspruch des Mandatsverlustes die Parte als solche auch zu hören sein. Nach der vorliegenden Fassung wird es allerdings anders sein. Es wird bei der Vorlage über das Wahlgericht niemanden wundern, daß durch die neue Aufgabe, welche dem Wahlgericht durch die neugeschaffene Kompetenz in Inkompatibilitätssfällen gestellt wird, eine Teilnovellierung des ursprünglichen Gesetzes notwendig ist. Nicht notwendig war es aber nach unserer Überzeugung, daß bei diesem Anlasse auch die Gelegenheit wahrgenommen wurde, weitere sehr wesentlich abändernde Bestimmungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Wahlgerichtes zu treffen und es vor allem prinzipiell in der Zusammensetzung dadurch abzuändern, daß die Zusammensetzung nicht mehr nur durch die Wahl der Parteien der Nationalversammlung geschieht, sondern daß für bestimmte Fälle nunmehr auch die Ernennung von Votanten des Obersten Verwaltungsgerichtshofes eingeführt wird. Es war bisher das Bestreben aller Parteien - es war wenigstens anzunehmen - daß sie nur rechtskundige Vertreter in dieses Wahlgericht entsenden, welche überdies auch das Gelöbnis auf die Unparteilichkeit ablegen mußten, und wir sind der Meinung, daß das wohk genügen könnte, um für die sachkundige und juristische Qualifikation des Wahlgerichtes zu garantieren. Welche anderen Qualifikationen wird der gelehrte Richter des Verwaltungsgerichtes aufweisen können? Mehr als Sachkenntnis und Unparteilichkeit wird bei jenen auch nicht herauszuholen sein. Wohl müssen wir aber fragen: welcher Nationalität werden diese Votanten des Verwaltungsgerichtes entnommen sein? Diese Frage drängt uns die Vermutung auf, daß es sich hiebei um nichts anderes, als umm die Verstärkung des èechischen Elementes im Wahlgericht handelt. Das gibt uns auch in politischer Hinsicht zu denken. (Hluk.)
Místopøedseda Buøíval (zvoní): Prosím o klid.
Posl. dr. Luschka (pokraèuje): Eine weitere unserer Überzeugung nach überflüssige Abänderung des Gesetzes über das Wahlgericht, welche gleichzeitig vorgenommen wird, ist die Umstilisierung, daß das Wahlgericht anstatt aus "niedrigen und unehrenhaften" Gründen nunmehr auch aus "niedrigen oder unehrenhaften" Gründen das Mandat absprechen kann. Nun, meine Herren, ein Gentleman handelt weder niedrig noch unehrenhaft. Für ihn ist das ein und derselbe Begriff. Von diesem Gesichtspunkte aus wäre wohl dieser ganze lange Stritt, der sich auch im Verfassungsausschuß darüber entwickelt hat, ganz überflüssig, ein Stritt um leere Worte. Anders ist es allerdings, wenn man die Entwicklung der Tätigkeit des Wahlgerichtes bis zum heutigen Tage ins Auge faßt. Da kommt man sofort zur Überzeugung, daß das gemacht wird, um auf einen früheren Fall zurückzukommen und den Mandatsverlust der ehemaligen Abgeordneten Dr. Vrbenský und Parteigenossen nachträglich mit dem Scheine des Rechtes zu rechtfertigen und daß man weiter dabei von dem Bestreben geleitet ist, das Wahlgericht, das aus diesem Grunde mit Recht der schärfsten Kritik ausgesetzt war, nachträglich gesetzlich zu rehabilitieren. Eine solche Gesetzgebung können wir aber niemals gutheißen. Gesetze müssen gemacht werden, um allgemeines Rechtsempfinden in Gesetzesform zu kleiden, nicht aber, um spezielles Unrecht zu sanieren.
Um nun wieder auf die Inkompatibilität selbst zurückzukommen, erwartet die Bevölkerung draußen vor allem die Beantwortung der Frage: Ist die Vorlage zur Rettung vor der Korruption im staatlichen Leben geeignet oder nicht? Die Antwort kann nicht anders lauten, als: Nur dann, wenn das erst der Anfang ist und man mit den Maßnahmen noch lange nicht zu Ende ist, da in den besonderen Fällen jedenfalls doch nicht allein die Mitglieder der Nationalversammlung durch diese Affären kompromittiert sind und es außerordentlich merkwürdig wäre, wenn Sie ein Gesetz gegen die Korruption nur auf die Mitglieder der Nationalversammlung beschränken wollten. Es wäre das eine direkte Beleidigung der Mitglieder dieses Hauses. Nein, es muß weitergehen, meine Herren! Nicht an dem Wortlaut liegt es, sondern an der Durchführung. Der Gedanke, daß eine Reinigung der Atmosphäre erfolgen muß, muß weitergehen.
Das ist vor allem durch die Vorlage, die gestern eingebracht wurde, in der Absicht, daß auch die Be amtenschaft vor der Versuchung zur Korruption geschützt werde. Ich spreche hier vom Standpunkte des Abgeordneten, aber wohl auch im vollen Standesbewußtsein, welches mir als Beamten innewohnt. Es ist eine traditionelle Überlieferung der Beamtenschaft gewesen, daß ihr Ehrenschild rein ist, und nur Neulinge, welche durch politische Motive in die Ämter gelangten, konnten bisher diesen Ehrenschild herabsetzen. Es ist unsere Forderung und unser Recht, daß der Ehrenschild der Beamtenschaft wieder rein gemacht wird, damit die Bevölkerung in uns, in den Beamten, wieder die objektiven und uneigennützigen Vertreter der öffentlichen Verwaltung allein sieht. Dazu ist Rechtlichkeit und Wahrheit notwendig, und da möchte ich mich in ganz kurzen Worten auf eine Interpellationsbeantwortung beziehen, die uns gestern zugekommen ist und die eine Antwort auf meine Interpellation, betreffend die Vereitlung der Wahlfreiheit im Hultschiner Ländchen enthält. Da heißt es wörtlich: "Der Anstoß zur Unterbrechung der Wahl in Krawarn wurde im Wahllokal Nr. 2 gegeben, wo die wahlkommission beschloß, wegen der deutschen Agitation mittels Flugblättern, die die èechoslovakische Republik schmähten, die Wahl zu unterbrechen und ihre Funktion überhaupt niederlegte. Infolgedessen wurde die Wahl auch im Wahllokale Nr. 1 vertagt." Ich will hier tatsächlich feststellen, daß von deutscher Seite kein einziges Flugblatt in Krawarn ausgegeben wurde, welches auch nur annähernd die Èechoslovakische Republik geschmäht hätte. Das einzige Flugblatt, welches nicht nur im Hultschiner Bezirk, sondern in ganz Schlesien seitens unserer Parteileitung ausgegeben wurde, hatte folgenden Wortlaut: Wer auch in Volkesnot zum Deutschtum hält, wem Phrase oder Willkür nicht gefällt, wer Ordnung will und christliche Moral, der wähle deutsch und christlich-sozial!" Ich frage dieses Haus, wo da eine Schmähung der Èechoslovakischen Republik liegt? Wohl kann ich aber nachweisen, daß gerade von gegnerischer Seite auch deutsche Plakate und Flugblätter herausgegeben wurden, welche einen solchen Inhalt hatten, daß sie eine solche Verdächtigung gegen uns hervorrufen konnten, aber nur bi denen, welche den Werdegang der Flugzettel nicht wußten, was aber bei den offiziellen Stellen nicht möglich war, weil sie genau wußten, um was es sich in diesem Falle handelte und weher die Flugblätter stammten. Meine Herren! Ich möchte hier einen Flugzettel vorweisen, der außerordentlich viel an Ungesetzlichkeiten beinhaltet, welcher überall ausgegeben wurde, ohne die Unterschrift eines Druckers oder irgend eine preßgesetzlich verantwortliche Stelle anzugeben, um darnach greifen zu können, welcher somit ohne jede preßgesetzliche Berechtigung überall ausgegeben wurde und die schwersten Einseitigkeiten und Ungesetzlich keiten versprach, wenn die Wahllisten der mährischen Parteien, wie sie sich dort so gerne nennen, gewählt würden. Es ist deshalb ein grober Unfug, immer mit solchen Phrasen zu kommen, statt mit offenem Visier den Tatsachen in die Augen zu schauen. Ich kenne das. Der Begriff der Staatsfeindlichkeit wird ja so schnell hingeworfen - es war auch unlängst im Verfassungsausschuß der Fall und da erinnert man sich unwillkürlich an ein Zitat aus "Faust": "denn eben, wo Begriffe fehlen, da stellt zur rechten Zeit ein Wort sich ein." Damit, meine Damen und Herren, wird die Wahrheit nicht geprägt, daß man derartige Ausflüchte vorgibt, um Wahlresultate aufzuheben und darauf zu Neuwahlen schreiten zu können. Die Neuwahlen haben auch stets gezeigt, daß sie immer noch günstiger ausfallen, daß der Zweck also absolut nicht erreicht wird. Wenn ich von dieser Stelle aus als Beamter meinem früheren Berufe nachgesprochen habe, so habe ich wohl einen Unterschihied zwischen der Ausübung des Mandates als Abgeordneter und meinem Berufe als politischer Beamte gemacht. Ich muß mich auch gerade von dieser Stelle aus auf das Allerentschiedenste ein für allemal dagegen verwahren, daß mein bürgerlicher Beruf als Bezirksoberkommissär etwa von der vorgesetzten politischen Verwaltung dazu hervorgekehrt wird, um mich an der pflichtgemäßen Ausführung meines Mandates zu hindern oder zu versuchen, mir in die Arme zu fallen.
In der Sache der weiteren Verfolgung der Korruption durch entsprechende Maßnahmen möchte ich noch hervorheben, daß wir hiebei auch als Forderung aufstellen, daß die Reorganisation des Bodenamtes endlich durchgeführt wird. Denn darin sehen wir auch einen Pfuhl der Korruption, und verweisen darauf, daß die wesentlichen Probleme, die dort zur Verhandlung kommen, der öffentlichen Kontrolle unterzogen sein müssen, weil dort nicht nur Eigentums-, Rechts- und Existenzfragen entschieden werden, sondern auch das Ernährungsproblem für die gesamte Bevölkerung. Deshalb fordern wir gerade im Zuge des Kampfes gegen die Korruption die Reorganisation des Bodenamtes dahin, daß es so wie jedes andere Ressort der öffentlichen Verwaltung der parlamentarischen Kontrolle unterworfen wird. Die Tatsachen an und für sich, daß Gesetze vorhanden sind, gibt noch nicht die bestimmte Hoffnung, daß es auch wirklich anders wird. Es kommt auf die Ausführung an und da verlangen wir von allen Organen, daß sie die Durchführung des Inkompatibilitätsgesetzes, die Durchführung des Gesetzes zum Schutze gegen die Bestechlichkeit und alle anderen Gesetze, welche in diesen Belangen noch beschlossen werden sollten, auf das strikteste und vollkommen unparteiisch interpretieren und handhaben. In diesem guten Glauben, den wir heute noch aufbringen wollen, indem ich glaube, daß es noch eine Abkehr gibt von der bisherigen Auffassung und eine Zuneigung zur strengsten Bekämpfung der Korruption - ich will das absichtlich betonen - wollen wir auch in diesen beiden Vorlagen ein gutes Zeichen sehen, daß der Kampf gegen die Korruption nunmehr auf der ganzen Linie entfacht wird und auf der ganzen Linie gegen Hochstapler und modernes Geldraubrittertum einsetzt, und nur aus dieser Erwägung werden wir für beide Vorlagen stimmen. (Potlesk na levici.)