Ich möchte Sie in letzter Stunde darauf aufmerksam machen, daß es unbedingt notwendig ist, eine Reihe von Änderungen in dem Gesetz vorzunehmen, und ich bitte Sie, es zu diesem Zwecke an den Wehrausschuß zurückzuverweisen. Tun Sie das nicht, so beladen Sie sich nicht nur mit der Schmach des Kadavergehorsams, dann kommt noch für Sie eines dazu: Sie machen sich vor der ganzen Welt lächerlich, deshalb, weil das Gesetz solche formelle Mängel enthält, daß der Präsident der Republik niemals seine Veröffentlichung wird anordnen können. Was Sie gewärtigen müssen, ist, daß der Präsident Ihnen das Gesetz zurückschickt und Sie vielleicht später, erst in einigen Monaten, dazu kommen können, das Gesetz fertigzustellen. Es enthält nämlich, wie bereits gesagteine Reihe von formalen Mängeln. Ich will nur einen der wichtigsten Mängel herausgreifen, der wahrscheinlich auf die schleuderhafte Arbeit unfähiger Beamten zurückzuführen ist. Im letzten Paragraph heißt es zum Beispiel, daß das Gesetz die schlesische Landesregierung durchführen wird. (Hört!) Nun haben wir aber schon seit einem Jahre keine Landesregierung, sondern eine politische Landesverwaltung in Schlesien. Sie sehen also, daß nicht einmal die einfachsten formalen dinge denjenigen bekannt sind, die die Gesetze ausarbeiten. Dazu kommt übrigens noch das eine, daß ja auch der Herr Referent Änderungen des Gesetzes heantragt hat. Das Gesetz muß also unter allen Umständen an den Senat zurückgehen, denn es muß wörtlich so beschlossen werden. Auch die geringste Änderung erfordert, daß der Entwurf an den Senat zurückgeschickt wird. Entweder Sie ändern den formalen Mangel, den ich hier klargestellt habe, und müssen damit in Kauf nehmen, daß das Gesetz wieder an den Senat zurückgeht, oder Sie beschließen den Gesetzentwurf, wie er vorliegt, müssen aber dann gewärtigen, daß der Präsident der Republik der Veröffentlichung des Gesetzes mit Rücksicht auf die Mängel, die darin enthalten sind, nicht zustimmen kann.
Deshalb haben wir den Antrag gestellt,
daß die ganze Vorlage noch einmal dem Wehrausschuß zurückgeschickt
werden soll, damit er nicht nur die formalen Mängel ausmerze,
sondern auch die sachlichen Änderungen vornehme und binnen drei
Tagen dem Hause darüber Bericht erstatte. Ich bitte Sie, diesen
Antrag anzunehmen, denn nur dann wird das Gesetz wirklich für
die Bevölkerung brauchbar sein. (Potlesk na levici.)
Hohes Haus! Bevor ich mich mit dem in Verhandlung stehenden Gesetz beschäftige, halte ich es doch für notwendig, einige Worte über die Vorfälle in Komotau zu sagen. In Komotau haben sich Dinge ereignet, konnten wir das Vorgehen eines Verwaltungsbeamten feststellen, das unerhört genannt werden muß. (Výkøiky na levici.) Es ist ja dem geehrten Haus, der ganzen Welt und den Regierenden dieses Staates bekannt, daß wir gegenwärtig in einer ungeheuren Wirtschaftskrise leben, daß die Wirtschaftspolitik dieses Staates und der Mehrheitsparte en es mit sich gebracht hat, daß die gesamte Industrie brach liegt und daß wir ein Heer von vielen hunderttausend arbeitslosen Menschen zu verzeichnen haben. Die Zahl der Arbeitslosen wird von Tag zu Tag größer und diese Menschen, die guten Willen zur Arbeit haben, aber trotz des guten Willens keine Arbeit finden können, sind dadurch bitterster Not, Elend und Verzweiflung preisgegeben. Der größte Teil von ihnen bekommt keine Arbeitslosenunterstützung, so daß diese Menschen nicht wissen, was sie beginnen sollen. Dies war schon oft der Anlaß zu Kundgebungen der Arbeitslosen nicht nur in Komotau, sondern auch in anderen Teilen der Republik haben sich solche Arbeitslosendemonstrationen ereignet, wobei die Forderungen den regierenden Kreisen vorgebracht wurden. Diese Kundgebungen sind nichts anderes als der letzte Verzweiflungsschritt, den diese Arbeitslosen unternehmen. Eine solche Kundgebung fand auch am 3. Dezember in Komotau statt. Das Industriegebiet Komotau ist vielleicht mehr als ein anderes von der Arbeitslosigkeit betroffen; die dort bestehenden Metallindustrien haben ihre Arbeiterzahl auf ein geringes Maß reduziert und ein Teil hat den Betrieb vollständig eingestellt. Schon seit Wochen sind die Vertreter der Arbeiter und der Arbeitslosen aus dem Komotauer Gebiet bemüht, in Prag die Frage der Arbeitslosenunterstützung zu regeln. Viele Versprechungen von den politischen Behörden in Komotau und schöne Worte und Versprechungen in Prag haben sie erhalten, bis zum heutigen Tage jedoch ist für die Arbeitslosen in Komotau nicht das geringste geschehen. Folge davon ist, daß diese Arbeitslosen, die des Wartens müde sind und nicht mehr wissen, was sie anfangen sollen, sich zusammenrotten und Kundgebungen veranstalten, um auf diese Weise ihren Forderungen den notwendigen Nachdruck zu verleihen. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.)
Eine solche Arbeiterdemonstration fand nun am 3. Dezember in Komotau statt. Die Arbeitslosen versammelten sich vor der politischen Bezirksverwaltung. Ein Arbeitsloser hielt eine Ansprache und forderte die Anwesenden auf, eine 5gliedrige Deputation zu wählen, die zu dem Leiter der politischen Bezirksverwaltung, dem dortigen Bezirkshauptmann, gehen sollte, um die Wünsche und Forderungen der Arbeitslosen zur Weiterleitung nach Prag vorzutragen. Der Bezirkshauptmann in Komotau hat nicht nur die Wünsche und Forderungen der Arbeiter nicht entgegengenommen, sondern hat einfach den von deniArbeitslosen bestimmten Sprecher der Deputation verhaften lassen. (Výkøiky na levici: Hört! Hört! Pfuj!) und hat damit die vor dem Gebäude der politischen Bezirksverwaltung harrende Volksmenge begreiflicherweise in eine furchtbare Aufregung versetzt. Aber nicht genug daran, dieser Beamte hat auch veranlaßt, daß Polizei, Genda rmerie und Militär aufmarschiert und unter dem Schutz der Bajonette (Hört! Hört!), und im Bewußtsein, daß ihm persönlich nichts geschehen könne, hatte dieser Mann die Frechheit, die Arbeitslosen noch in der gemeinsten und ordinärsten Weis zu beschi pfen. Er erklärte wörtlich: "Durch die demonstrierende dreckige Bagage (Výkøiky na levici: Hört! Hört! Pfuj!) lasse ich mich nicht einschüchtern. (Výkøiky na levici.) Ich werde die Menge auseinander treiben lassen, wobei es ganz egal bleibt, ob es dabei zu blutigen Zusammenstößen kommt oder nicht." (Výkøiky na levici.) Das, meine verehrten Damen und Herren, sagt ein politischer Beamter. Er verhöhnt, verspottet und beschimpft die Arbeitslosen, wo gerade er dazu berufen sein müßte, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, ausgleichend und begütigend einzuwirken, nicht aber die hungernden und gequälten Menschen noch zu verhöhnen und zu verletzen. (Výkøiky na levici.) Als der eine Sprecher der Arbeitslosen verhaftet war, bemühten sich auch die Vertreter der organisierten Arbeiter vorzusprechen und dem Bezirkshauptmann klar zu machen, daß seine Vorgangsweise nicht geeignet sei, zur Beruhigung beizutragen, sondern zur Verschärfung der ohnehin vorhandenen Erregung beitragen müsse. Was tat nun der Herr Bezirkshauptmann? Höhnend antwortete er - nach dem ersten Schimpf, den er dem ersten Arbeitslosenvertreter angetan hatte dem Vertreter der Arbeiter, daß er von einer Not der Arbeitslosen bisher noch nichts bemerkt hat. (Výkøiky na levici.) Daß dieser Bezirkshauptmann die Not der Arbeitslosen nicht kennt, glaube ich. Es zeigt mir aber, daß dieser Mann diesem Posten nicht gewachsen ist, denn sonst müßte er in seiner Tätigkeit als Leiter des politischen Amtes wissen, was für eine Not bei den Arbeitslosen herrscht. Als die Vertrauensmänner der Arbeiter bei ihm vorsprachen, was ihr gutes Recht ist, ereignet sich etwas, was als unerhört bezeichnet werden muß und was sich wohl bisher, vielleicht imit Ausnahme Karpathorußlands, kein politischer Beamter den Vertretern der Arbeiter gegenüber erlaubt hat: er wies den Vertretern, die gekommen waren, um wegen der Freilassung des Verhafteten zu verhandeln, damit die Erregung nicht noch gesteigert werde und unter Umständen ein Blutbad vermieden werde, die Tür, und sagte: "Schauen Sie, daß Sie hinauskommen!" (Výkøiky na levici.) Wir müssen hier schon ganz ernstlich feststellen, daß eine solche Vorgangsweise eines politischen Beamten eine Unerhörtheit sondergleichen ist. Ein Mann, der berufen ist, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, ein Mann, der die leitende Persönlichkeit eines Arbeitergebietes ist, müßte sich vor allem in der Behandlung der Arbeiter andere Umgangsformen angewöhnen, als es hier der Fall ist. Es ist eine Frechheit, die Arbeiter unter dem Schutze der Bajonette in der gemeinsten Weise zu beschimpfen und zu verhöhnen, es ist eine Gemeinheit, sie "dreckige Bagage" zu nennen und die hungernden und gequälten Arbeitslosen, die zu ihm kommen und von ihm Hilfe und Unterstützung verlangen, wie eine Herde Vieh vor die Bajonette der Soldaten zu treiben. Wir müssen uns daher ernstlich fragen, was der Herr Minister einem Beamten gegenüber zu unternehmen gedenkt, der seine Pflicht so auffaßt, oder ob er auch der Meinung ist, daß man die Arbeitslosigkeit mit den Bajonetten der Soldaten bekämpfen kann. Wir müssen bei dieser Gelegenheit vor allem verlangen, daß der Mann zur Verantwortung gezogen werde. Wenn nichs geschieht und wenn man glaubt, über die Dinge in Prag ruhig zur Tagesordnung hinweggehen zu können, wenn die Regierung hier nicht eingreift und dem Manne das Handwerk legt, dann wird sich die Arbeiterschaft selbst zu helfen wissen. Wir müsen aber bei dieser Gelegenheit auch gegen die Art der Verwendung des Militärs protestieren. (Sehr richtig!) Sie ist im alten Österreich wiederholt vorgekommen und da waren gerade Sie es, von den Bänken der Mehrheitsparteien, die dagegen Stellung nahmen. Heute haben wir eine demokratische Republik (Výkøik: Mit Respekt zu melden!), mit Respekt zu melden, ich ergänze das, und wir sehen, daß auch hier der Militarismus vor allem benützt wird, um gegen die arbeitslosen Menschen vorzugehen. (Výkøiky.) Wir müssen also auch gegen die Art der Verwendung des Militärs in solchen Dingen, wie sie sich in Komotau abgespielt haben, auf das Schärfste protestieren und erwarten, daß der Herr Landesverteidigungsminister auch die Schuldigen zur Verantwortung ziehen oder veranlassen wird, daß in Zukunft solche Dinge nicht mehr möglich sind.
Gestatten Sie mir noch einige
Worte über das in Verhandlung stehende Gesetz. Es wurde ja bereits
von dem Sprecher meines Klubs im allgemeinen gesagt, was über
die Form der Verhandlung dieser Vorlage und ihren demokratischen
Inhalt zu sagen ist. Ich möchte nur auf einige Punkte verweisen
und vor allem festhalten, daß Sie ja immer stolz darauf sind,
winen wirklich demokratischen Staat mit allen Einrichtungen eines
solchen zu haben und daß es hier viel besser als im alten Österreich
ist. Es ist richtig: Sie haben im Wehrgesetz nicht alles aus dem
alten Österreich mit herübergenommen. Sie haben, das möchte ich
feststellen, wenn wir das vorliegende Gesetz und das Wehrgesetz
des alten Österreich vergleichen, das Schlechte aus dem österreichischen
Wehrgesetz mitherüber genommen, bei dem großen Umzug aber das
wenige Gute dort vergessem. Und so finden wir, daß vor allem bisher
von den Begünstigungen bei Wehrpflichtigen in unserem Wehrgesetz
nichts gesagt worden ist. Es würde zu weit führen, Ihnen den unterschied
dieses Wehrgesetzes und des alten österreichischen Wehrgesetzes
vor Augen zu halten, um Ihnen die Verschlechterungen klar zu machen.
Sie werden da selbst erkennen, daß in der Frage der Dienstzeit,
der Waffenübungen, der Reservedienstpflicht, der Landsturmdienstpflicht
u. s. w. eine ganze Reihe von nicht unbedeutenden Verschlechterungen
in diesem Gesetz verzeichnet ist. Von der Miliz, von der Sie soviel
reden, hört man auch nichts, außer den Worten, mit denen Herr
Machar, wie mein Klubkollege gezeigt hat, wie wert und
nützlich jenem die Miliz erscheint. Nun haben Siesich endlich
dazu aufgerafft, ein Gesetz vorzulegen, das den Wehrpflichtigen
gewisse Begünstigungen gewähren soll. Da haben wir zunächst den
§ 1. In diesem Paragraph wird vor alle, gesagt, daß die Wehrpflichtigen,
wenn sie im Frieden eine sechsmonatige Dienstzeit zurückgelegt
haben, bis zu dem Zeitpunkte beurlaubt werden können, in welchem
sie in die 1. Reserve versetzt werden. Es ist heute bereits vondieser
Stelle nachgewiesen worden, daß diese Bestimmung der 6 Monate
nirgends enthalten ist; das scheint auch nur ein demokratischer
Fortschritt dieses Staates zu sein. Wir haben daher einen Antrag
eingebracht, der besagt, daß anstelle der sechsmonatlichen eine
zweimonatliche Frist festzusetzen ist. Interessant ist auch die
Bestimmung in der Vorlage, die bereits vom Senat beschlossen wurde,
nämlich die Höchstzahl der zu Beurlaubenden. Die erste Vorlage
hat ursprünglich 5% der im abgelaufenen Assentjahr Assentierten
vorgesehen. Im Senat hat man lange darüber verhandelt, und dann
die Höchstzahl der zu Beurlaubenden mit 8000 und dann schließlich
mit 4000 festgesetzt. Wir sind natürlich der Meinung, daß man
nicht eine bestimmte Anzahl der Wehrpflichtigen, denen die Begünstigungen
zuteil werden sollen, festsetzen kann, sondern, daß die Verhältnisse,
soweit die Begünstigungen nach dem Gesetze in Anspruch genommen
werden können, bestimmend für die Zahl der zu Beurlaubenden sein
sollen. Wir haben daher einen Antrag eingebracht, der besagt,
daß die Zahl nicht festgesetzt werden soll und daß jene, bei denen
die Bedingungen gegeben sind, Anspruch auf diese Begünstigungen
haben sollen. Wir haben weiter im § 2 des Gesetzes, der eng umschreibt,
wer Familienerhalter, und wer als solcher anzusehen ist, einige
Abänderungsanträge gestellt, vor allem, daß als Familienmitglieder
genau so wie die übrigen auch das Ziehkind zu betrachten ist,
das an Kindesstatt angenommen wurde. Ebenso stellen wir einige
Abänderungsanträge zu dem § 2, Absatz 5, in dem igesagt wird,
daß jene Wehrpflichtigen, denen laut § 36 des Wehrgesetzes die
Bewilligung zur Ehe schließung erteilt wurde, von den Begünstigungen
ausgeschlossen sein sollen. Wir beantragen eine Ergänzung in der
Form, daß diese Begünstigungen au hihnen zu gewähren sind, wenn
sie gegenüber Eltern oder Großeltern die Verpflichtungen zu erfüllen
haben, die sonst Anspruchsberechtigte haben. Wir haben weiter
eine Reihe von Abänderungsanträgen gestellt und vor allem einmal
die Streichung all jener Bestimmungen in den §§ 6 und 7 verlangt,
die besagen, daß verspätete Ansuchen abzuweisen sind. Wiverlangen,
daß auch verspätete Ansuchen Berücksichtigung finden sollen. Wir
wünschen ferner, daß bezüglich des § 6 ein von uns gestellter
Antrag zur Annahme gelan gt, der besagt, daß, wenn in einer Gruppe
die nötige Zahl der zu Beurlaubenden nicht vorhanden ist, die
anderen Gruppen dementsprechend berücksichtigt werden sollen.
Wir müssen aber auch darauf beharren - und ich glaube, das wissen
Sie alle - daß der § 11 vollständig zu streichen ist. Vor allem
ist dort festgelegt, daß derjenige, der eine solche Begünstigung
anstrebt, unter Umständen selbst die Kosten der Konstatierungskommission
zu tragen hätte. Ebenso verlangen wir die Streichng jener Bestimmung,
die die Regierung er ächtigt, das Gesetz, wenn es ihr paßt, außer
Kraft zu setzen. Es ist sicher, daß der Wehrausschuß sich mit
allen diesen Abänderungsanträgen soviel wie gar nicht beschäftigt
hat. Der Referent des Wehrausschusses hat mitgeteilt, eine Verhandlung
oder Annahme dieser Anträge sei unmöglich, weil bereits ein Senatsbeschluß
vorliege und der Senat einige Änderungen durchgeführt hat. Heute
hören wir vom Referenten selbst, daß einige Änderungen trotz des
Senatsbeschlusses gemacht werden sollen, und daher meinen wir,
da auch formale Fehler bei dem Gesetz mitwirken, daß es ganz gut
ginge und auch praktisch wäre, wen das Abgeordnetenhaus unserem
Beschluß zustimmen würde, die ganze Vorlage dem Wehrausschuß zur
neuerlichen Beratung und neuerlichen Berichterstattung an das
Haus rückzuverweisen. Wenn das geschieht, dann besteht die Möglichkeit,
alle Verbesserungen durchzuführen, alle formalen Fehler zu verbessern,
die dem Gesetze heute noch anhaften; sollten Sie sich aber dazu
nicht aufraffen können, diesen Antrag anzunehmen, dann ersuchen
wir wenigstens, daß Sie unsere Anträge akzeptieren, die doch einige
Verbesserungen in dem vom Senat beschlossenen Gesetz herbeiführen
können. Wenn es Ihnen ernst ist mit der Schaffung von Begünstigungen
für die Wehrpflichtigen, dann wergen Sie auch den von uns gestellten
Anträgrn zustimmen. (Souhlas na levici.)
Meine Herren! Das eben in Verhandlung stehende Gesetz hat recht lang auf sich warten lassen. Mit dem Wenigen, was uns durch dieses Gesetz geboten wird, können wir selbstverständlich keineswegs einverstanden sein. Deshalb müssen wir von dieser Stelle aus dagegen sprechen. Sie werden uns, oder wenigstens unserer Bevölkerung, die zu demWaffen gerufen wird, nicht zumuten, daß sie heute rückständiger und weniger gebildet ist, als vor dem Jahre 1914. Damals, im alten Staate, genügte eine Ausbildung von acht Wochen, heute verlangt man eine Ausbildung von sechs Monaten. Außerdem sehen wir in diesem Gesetze vonvornherein die beschränkende Ziffer, womit wir Deutsche jedenfalls nicht zufrieden sein können, weil wir von vornherein wissen, daß diese Begünstigungen im Gesetze hauptsächlich dem Herrenvolke zugute kommen werden und daß erst an dritter oder vierter Stelle oder überhaupt nicht der deutsche Soldat an die Reihe kommen kann und wird. Wenn wir die Paragraphen des Gesetzes durchgehen, so sehen wir, daß ganz besonders beim Handelstreibenden und Kleingewerbetreibenden ein Steuersatz von 80 Kronen angenommen wird. Ob wir überhaupt soche Exiltenzen in diesem Staate haben werden, ist unter der Ära der Finanzministers Dr. Rašín sehr fraglich. Außerdem sehen wir, daß gerade bei der Landwirtschaft die Befreiung des betreffenden Eingerücken von einem gewissen Ausmaß des Besitzes abhängig gemacht wird, als ob eine Landwirtschaft von etwas größerem Umfange schon in der Lage wäre, fremde Hilfspersonen beschäftigen zu können. Von vornherein steht fest, daß man jedesmal sagen wird, diese oder jene Wirtschaft wenn es sich nur um einen deutschen Namen handelt - verträgt ganz gewiß eine fremde Person und der betreffende sei zu Hause entbehrlich. Wenn sie bei diesem Gesetze Ihr Gewissen erforschen würden oder daran dächten, wie Sie es vor dem Jahre 1914 im alten Wiener Reichsrat bei derartiigen Vorlagen gemacht haben, so werden Sie sich keineswegs darüber wundern, wenn wir von dieser Stelle ausrufen: "Keinen Mann und keinen Heller für den Moloch Militarismus!" Sie haben dasselbe auch im alten Wien gesagt. Erst im letzten Sommer tagte bekanntlich in Kopenhagen ein Kongreß, auf welchem ein Referent englischer Zunge sich darüer wunderte, daß heute mehr Mannschaft unter den Waffen gehalten wird, als vor dem Jahre 1914. Und wo bleibt die Zusicherung, die uns seinerzeit gegeben wurde, in der es hieß, es werde nur ein ganz kleiner Militarismus erhalten werden müssen, um die Sicherheit und Ruhe aufrecht zu erhalten? Nun aber sehen wir, daß gerade das Gegenteil der Fall ist, daß wir keineswegs ein schwächeres Militär, sondern perzentuell ein weit stärkeres Militär, allerdings unter dem Diktat Frankreichs, haben. Das Resultat der ganzen Politik dieses Staates ist, daß er eigentlich der Gendarm Frankreichs in Mitteleuropa geworden ist, und daß mit deutschen Steuerkronen dieser Militarismus und diese französischen Herren erhalten werden müssen. Wenn Sie einmal dieses Gesetz Punkt für Punkt durchlesen, werden Sie sehen, daß es den betreffenden Behörden ein ganz leichtes ist, Ansuchen um Befreiung, auch wenn sie wirklich notwendig ist, rundweg abzulehnen.
Wir fordern deshalb nach wie vor
Abbau des Militarismus und eine ganz besondere Berücksichtigung
aller jener, die zu Hause unumgänglich notwendig gebraucht werden.
Denn der Staat ist keineswegs in Gefahr, Sie haben es verstanden,
durch die Friedensverträge ringsum aus den Staaten Krüppel zu
machen, die keineswegs als militärische Macht gegen die Èechoslovakische
Republik in Betracht kommen dürften. Ich sage Ihnen deshalb, daß
wir als Deutsche in der Opposition gegen dieses Gesetz stimmen
müssen. (Souhlas na levici.)
Meine hochverehrten Damen und Herren! Die in diesen Staat gezwungenen Minderheitsvölker und die Parteien, die es bisher verschmäht haben, der Koalition beizutreten, sind von den Mehrheitsparteien bisher wahrhaftiglich nicht verwöhnt worden. Die Tätigkeit dieser Mehrheitsparteien im Hause erschöpfte sich bisher in der rücksichtslosen Anwendung der in ihre Hand gegebenen Gewalt, in der unbesehenen Niederstimmung unserer Anträge, in der Mißachtung aller von uns vorgetragenen Argumente; nein, Sie haben uns wahrlich nicht verwöhnt, wir haben viel ertragen müssen. Das aber, was das jetzt zur Beratung stehende Gesetz vom Abgeordnetenhaus verlangt, ist eine derart unerhörte Zumutung, daß man wohl sagen kann, eine derartige Gesetzesmacherei ist beispiellos in der Geschichte des Parlamentarismus. Worum handelt es sich, was ist der Tatbestand?
In der Slovakei herrschen ganz eigenartige Schulverhältnisse. Nach den Ziffern, die jüngst im Ausschuß der Minister für Unterrucht und Volkskultur mitgeteilt hat, haben wir in der Slovakei 982 staatliche und au ßerdem 2430 kirchliche Schulen, über die das Aufsichtsrecht des Staates ein außerordentlich beschränktes ist, außerordentlich beschränkt, obwohl zur Erhaltung dieser Schulen die Kirche nur 3 1/2 Millionen K beiträgt, während der Staat mit einem Betrag von 75 Millionen an den Erhaltungskosten dieser Schulen partizipiert. Trotzdem, wie gesagt, schier kein Einfluß des Staates auf die Verwaltung der Schulen, wie der Unterrichtsminister selbst festgestellt hat.
Ist schon dieser Zustand ganz unerträglich und erheischt er dringend durchgreifender Reform, so ist es nicht zuviel gesagt, wenn man ausspricht, daß die Art der Behandlung der dort wirkenden Lehrpersonen ein europäischer Skandal ist. Die in diesen Schulen beschäftigten Lehrpersonen haben bisher regelmäßig Beiträge zum Pensionsfond geleistet, nicht etwa aus freien Stücken, sondern unter dem unentrinnbaren gesetzlichen Zwang, nach den Bestimmungen des Gesetzartikels XXXIII vom Jahre 1875 beziehungsweise des Gesetzes XLIII vom Jahre 1891. Und wie sieht es um die materielle Stellung dieser Lehrpersonen aus? Ich will nichts ausschmücken, ich will nichts übertreiben, ich will mich nur an die nackten Worte des Motivenberichtes halten. Und in diesem Motivenbericht wird gesagt, daß die Lehrpersonen sich - ich bitte das wohl zu beachten - in einer fürchterlichen Situation befinden, daß viele von ihnen vom Betteln leben, daß einige von ihnen staatsfeindliche Agitation betreiben. Und darum fügt der Motivenbericht hinzu, daß es aus politischen und sozialen Gründen notwendig sei, die Verhältnisse dieser Lehrpersonen gesetzlich zu regeln. Das glauben wir natürlich auch. Längst hätte es geschehen müssen und es ist eine grobe Fahrlässigkeit, unverantwortlich diesen Lehrern gegenüberundeine unbarmherzige Handlungsweise, daß man solange gewartet hat, bevor man an eine gesetzliche Regelung der materiellen Verhältnisse dieser Lehrpersonen gedacht hat. Nun kommt man darauf, daß eine solche gesetzliche Regelung notwendig wäre. Wie stellt man sie sich vor? Etwa so, daß die Menschen, die durch viele Jahre ihre Beiträge zum Pensionsfond geleistet haben, nunmehr in den Genuß der vollen Pension gelangen, daß sie gleichgestellt würden den Lehrpersonen, die in den übrigen Teilen des Staates wirken? Trachtet man etwa durch eine solche Regelung der Dinge die brennende Schande aus der Welt zu tilgen, daß diese Lehrpersonen, wie der Motivenbericht selbst feststellt, betteln gehen müssen, um nicht zu verhungern, sucht man sie so zu stellen, daß sie aufhören, staatsfeindliche Agitation zu treiben, weil man ja natürlich einen Staat nicht lieben kann, der einen nach langjähriger Dienstzeit an den Bettelstab bringt und am Bettelstab läßt? Die Leute haben, wie gesagt, durch viele Jahre eingezahlt. Wie also denkt man sich die gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse, der materiellen Lage dieser Menschen? Darüber gibt uns der Motivenbericht bündige Aufklärung, indem er sagt, es sei notwendig, ihnen wenigstens eine außerordentliche Aushilfe zuzugestehen, durch welche ihre Verhältnisse zumindest eine teilweise Besserung erfahren. Man erkennt das Unrecht, man erkennt die Unhaltbarkeit der heutigen Zustände, man ist aber zu engherzig, zu kleinlich, um den Leuten wirklich zu geben, wessen sie bedürfen, um ein anständiges Leben zu führen, um nicht betteln gehen zu müssen. Wie die Regelung der ganzen Sache gedachti ist, sagt uns § 1 des Gesetzes, in dem es heißt: "Der Minister für Schulwesen und Volkskultur wird ermächtigt, jenen Lehrern, die an von Kirchen oder Gemeinden mit staatlicher Unterstützung erhaltenen Volks- und Bürgerschulen in der Slovakei gewirkt haben und pensioniert sind oder bis Ende 1923 in Pension gehen, sowie den Witwen und Waisen nach diesen Lehrern von amtswegen zu den bisher ausgezahlten Ruheversorgungsgenüssen eine einmalige Aushilfe zu zahlen, gesondert für jedes der Jahre 1921, 1922, 1923." Diese außerordentliche Staatsaushilfe soll für Lehrer 1000 Kè, Witwen 700 Kè und für Waisen 140 Kè betragen. (Posl. Hirsch: Monatlich?) Nein, jährlich, für jedes dieser Jahre natürlich. Um wieviel Leute handelt es sich hier? Auch darüber gibt uns der Motivenbericht Aufschluß, indem er feststellt, daß für das Jahr 1921 im großen und ganzen 559 Lehrer, 719 Lehrer-Witwen und 341 Waisenkinder, zusammen also 1278 Personen in Frage kommen, während sich für die Jahre 1922 und 1923 die Zahl dieser nunmehr für die Staatsaushilfe in Aussicht genommenen Personen auf 1333 erhöht. Und wie groß ist der Aufwand, der erfordert würde, um allen diesen Personen, von denen hier die Rede ist, diese Staatsaushilfe zuzuwenden? Es sind, wieder nach dem Motivenbericht, für das Jahr 1921 nicht mehr als 1,110.040 Kronen und für die Jahre 1922 und 1923 je 1,163.000 Kronen, für alle 3 Jahre zusammengeno mmen also für rund 1300 Personen ein Beitrag von 3,436.040 Kronen- Wahrhaftig ein ganz armseliger Betrag umso armseliger, wenn man den Zweck der Sache bedenkt und damit in Vergleich stellt, daß wir erst vor wenigen Tagen einen weit größeren Betrag bewilligt haben für den Dispositionsfond (Výkøiky na levici.), für Zwecke der Bestechung, der schundigsten Korruption, die sich denken läßt und die durch diesen Dispositionsfond gefüttert werden soll. Nunmmmmehr will man diesen armseligen Betrag den Lehrpersonen zuwenden, nachdem man 4 Jahre seit der Gründung dieses Staates verstreichen ließ, ohne einen Finger zu rühren, auch nur den Versuch zu machen, die Leute von ihrem traurigen Schicksal zu retten. Es wäre also wahrhaftig hoch an der Zeit darüber besteht wohl auch bei der Mehrheit kein Zweifel - die Leute aus ihrem Elend hervorzuziehen, sie von der Not, die sie peinigt und drückt, zu retten, sie vor der Verzweiflung zu bewahren und zu verhüten, daß sie betteln gehen müssen, wenn sie nicht verhungern wollen.
Ich sagte, ein Aufwand von 3,436.000 K wäre erforderlich, um allen diesen Personen die Zuwendung zu machen, die das Gesetz in Aussicht stellt. Geschieht das aber nach dem Gesetz? Ich habe vorhin, meine Damen und Herren, den Wo rtlaut des § 1 des Gesetzes insofern nur unvollständig zitiert, als ich den entscheidenden Wortlaut weggelassen habe. Es heißt in diesem § 1 nämlich, daß diese staatlichen Zuwendungen nicht etwa jeder dieser Lehrpersonen, jeder dieser Witwen oder Waisen zuzuwenden wären, sondern, daß sie nach dem freien Ermessen des Ministers den einzelnen Personen zuzuwenden sind. (Výkøiky na levici.) Nicht ein Rechtsanspruch soll durch dieses Gesetz geschaffen werden, man will Gnaden austeilen, will es der Willkür überlassen, will es dem Gutachten irgendeines Župans überlassen, dem Sittlichkeitszeugnis, das ein solcher Herr ausstellt, wonach zu entscheiden wäre, ob der betreffende Mensch, der sein Leben lang den Dienst in der Schule vollbracht hat, dieser Zuwendung teilhaftiig werden soll. Man stellt und richtet ein System auf, des Regierens mit Zuckerbrot und Peitsche, will den armen Teufeln den Patriotismus, die Liebe zu diesem Staat einbläuen duch Hungern, und wenn sie nicht so brav, politisch nicht so geartet sind, wie man es wünscht und es sich vorstellt, dann tritt eben die Ausnahme ein, daß man die Regierung ermächtigt, dem Menschen diese Zuwendung zu entziehen, ihn durch brutalen Hunger büßen zu lassen, daß er nicht verstand, sich die Gnade und gute Gesinnung der übergeordneten Behörde zu erwerben. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)
Man hat die Menschen allzulange in krasser Not und unerträglichem Elend verkommen lassen und nunmehr, wo man sich sagt, es geht nicht so weiter, will man aus einem dringenden und unaufschiebbaren Akt selbstverständlichster sozialer Pflichterfüllung ein wahres Schandgesetz zur Züchtung von Schleichern und Kriechern machen, die man dafür belohnt, daß sie ihre Gesinnung für diesen staatlichen Beitrag eventuell verkaufen. Das, was hier ggeschehen ist, was gesetzlich festgelegt werden soll, ist ein Akt der Willkür, gesetzlich verankert, in die Form des Rechtes gebracht. Man spricht davon und einer der Herren Referenten hat es getreulich nachgesungen, was der Motivenbericht vorpfeift, daß soziale Gründe für dieses Gesetz maßgebend seien. Ist es nicht eine himmelschreiende Verlogenheit, wenn man von sozialen Gründen in demselben Atemzuge spricht, wo für so und soviel Menschen, die wirklich in sozialer Notlage stecken, ein Ausnahmerecht aufgestellt wird, das, so und so viele Menschen nach wie vor diesem bitteren Elend überlassen will? Nein, soziale Erwägungen haben Sie nicht geleitet dabei, sondern lediglich politische Motive, die bei der Schaffung dieses Gesetzes maßgebend gewesen sind. Aber, meine Herren von der Majorität, es ist, glaube ich, ein verhängnisvoller Irrtum, dem Sie hier erliegen, und an Schluß werden Sie die betrogenen Betrüger sein. Jeden, den Sie hier unter die Nichtbeguümstigten einreihen, jeden, den sie abweisen, werden Sie zu einem Feinde dieses Staates machen, der ein solches Unrecht an ihm begeht. Haß und Groll werden Sie säen und Sie werden die entsprechende Ernte haben müssen. Da klagen Sie, daß da und dort Ansätze zur Irredenta vorhanden seien. Ja, durch solche Gesetze werden Sie die Irredenta, wenn sie besteht, nicht aus der Welt schaffen können, wohl aber schaffen Sie selber die Ursachen, aus denen sie erwächst, und wenn in der vergangenen Woche hier von destruktiven Elementen gesprochen wurde - ach ja, Sie sorgen ja selber dafür, daß diese destruktiven Elemente in dem Staate nicht aussterben, Sie schaffen sie durch brutales Unrecht, das Sie gesetzlich festlegen. Staatsfeinde sind, wie der Motivenbericht sagt, unter denen, die daraus ausgenommen werden sollen. Ich glaube, meine Herren, die allerschlimmsten Feinde dieses Staates sind in Ihren eigenen Reihen, es sind die, die solche Korruptionsgesetze beschließen, die die Korruption zum Gesetz erheben und das Unerhörteste tun, das wir bisher auf dem Boden der Gesetzgebung erlebt haben. Da säuseln Sie, wie unlängst Dr. Srdínko, von der Loyalität der Minderheiten! Ihre Loyalität wir erlebten sie heute so kraß, wie selten - ist die rücksichtslos ste Protektion, sie ist die schamloseste Willkür, ist die offenkundige Paschawirtschaft, die sie hier gesetzlich aufrichten wollen. Nur eines unterscheidet den Akt von früheren ähnlichen, die sie vollführt haben: die zynische, die brutale Offenheit, mit der sie Korruption und Paschawirtschaft aufrichten wollen. Da wagen Sie wiederum vor die Öffentlichkeit hinzutreten und von Demokratie zu sprechen, iund die Wahrheit, das bezeugt dieses Gesetz, ist ein Akt von Despotie, Mißbraktch der Gewalt, über die Sie verfügen, die Demokratie, wie Sie sie praktisch üben. Wir deutschen Sozialdemokraten lehnen es selbstverständlich ab, diesen Akt der moralischen Verworfenheit und diesen nackten Mißbrauch der Gewalt mitzumachen. Bedenken Sie nun, daß das, was Sie vollführen wollen, schließlich und endlich vor allem auf das Konto ihres Staates geht, daß Sie Ihr Parlament vor allem dadurch in Mißkredit bringen, und für die Dauer wird es Ihnen nicht gelingen, der Öffentlichkeit des Auslandes weiß Gott was vorzulügen, was mit deni Tatsachen in krassem Widerspruch steht. Wir also tun nicht mit und haben deshalb einen Antrag eingebracht, der verlangt, daß die Worte "Nach freiem Ermessen" aus dem Wortlaut des Gesetzentwurfes gestrichen werden. Wir haben uns bemüht, im Kulturausschuß und im Budgetausschuß die Ungeheuerlichkeit dieser Bestimmung der Mehrheit klarzumachen. Wie immer sind unsere Argumente ungehört verhallt, Sie haben unseren Antrag abgelehnt.
Wenn Sie wieder ohne sachliche
Prüfung alles dessen, was wir vorbringen, wie bei den Anträgen
zum Budget und wie bei der Verhandlung des Antrages Czech,
das Henkerbeil der Majorität niedersausen lassen wollen, wenn
Sie sich wieder vielleicht darauf zurückziehen wollen, daß der
Antrag stilistisch nicht genug korrekt wäre, um zu rechtfertigen,
daß man das stinkende Unrecht nicht begeht, das durch dieses Gesetz
geschaffen werden so Sie es, lehnen Sie unseren Antrag ab, sorgen
Sie für eine noch größere Entwürdigung des Hauses, wie es bisher
geschehen ist, sorgen Sie dafür, daß die Schande dieser Scheindemokratie
vor aller Welt so offenbar wird, wie es längst schon notwendig
gewesen wäre. Damit werden Sie freilich jeden Funken unserer Hoffnung
zertreten, daß Sie gewillt wären, die ernste Mitarbeit der Opposition
wirklich zu werten, daß Sie Ernst und Würde bei Ihren Beratungen
wollen. Wir wollen, daß die Vorteile, die dieses Gesetz unzweifelhaft
bieten soll, nicht nur Günstlingen, sondern daß es allen zuteil
werde. Wir wollen, daß der Rechtsanspruch gesetzlich festgelegt
werde, nicht ein Lohn für hündische Ergebenheit in den Willen
und in die Auffassung der übergeordneten Personen. Wenn Sie glauben,
daß Sie imstande sind, vor Ihrem Gewissen und vor der Öffentlichkeit
diese Tat zu rechtfertigen, wie Sie es bei anderen Dingen so oft
getan haben, dann machen Sie es. Nehmen Sie unseren Antrag an,
wird es immerhin nur eine recht armselige und schwache Abschlagszahlung
denen gegenüber sein, bei denen der Staat in tiefer Schuld steht,
lehnen Sie den Antrag ab, dann sollen Sie es wenigstens wissen
und es soll ausgesprochen sein; dann säen Sie Haß und Empörung
gegen diesen Staat von neuem und Sie selber, Sie bedecken sich
mit Schmach und Schande. (Souhlas a potlesk na levici.)