Schmerzlich berührt es einen Sozialdemokraten, wenn ein slovakischer Sozialdemokrat von dieser Tribüne aus die bisherige zweifellos schon vom rein bürgerlich-demokratischen Gesichtspunkte aus und noch viel mehr vom sozialdemokratischen Gesichtspunkte aus verwerfliche Regierungsmaßnahme zu verteidigen sucht.
Und wie versucht man die Verteidigung? Mit ganz altösterreichischen Prinzipien und Begründungen! Was hat uns Herr Dr. Markoviè gesagt? Er sagte uns, wenn wir den Artikel LXIII abschaffen wollten, würden wir damit vielen sozialpolitischen Verfügungen in der Slovakei und Karpathorußland den Boden entziehen. Erinnern Sie sich an das alte gute Österreich, an die § 14-Verordnungen, die kaiserlichen Verordnungen, mit denen man auch ab und zu den Galgen etabliert hat; man suchte sie uns damit schmackhafter und erträglicher zu machen, daß man gesagt hat: Auch die Arbeiterunfallversicherung und die Reform der Krankenversicherung sind mit § 14-Verordnungen geschaffen worden, also gibt es von Seiten der Sozialdemokraten kein Schimpfen mehr auf die § 14-Verordnungen, im Gegenteil, ein Sozialdemokrat muß die § 14- Verordnungen loben, denn sonst wäre es nicht zur Bergarbeiterversicherung und zur Reform der Krankenversicherung gekommen.
Ungefähr ähnlich begründete Dr. Markoviè die Regierungsvorlage. Verzeihen Sie, nicht: begründete - denn begründen kann man das nicht nennen - er versuchte, sein Gewissen zu beruhigen oder uns alle glauben zu machen, als würde er das glauben, was er sagt. Tatsächlich aber kann kein wahrhafter Demokrat - ich retiriere vom Sozialdemokraten auf den Demokraten - (Sehr gut!) und noch viel weniger ein Sozialdemokrat eine Begründung dafür finden, daß in einem Lande mit Standrecht und Ausnahmsverfügungen regiert werden soll. (Potlesk na levici.) Man könnte den alten lateinischen Dichter zitieren: Difficile est satiram non scribere. Es ist aber die Sache viel zu traurig, um Witze zu machen. Man könnte wohl Witze machen über die juristische Form des Gesetzes. Artikel I gewährt etwas Artikel II stiehlt es wieder, und nicht nur das, er stiehlt noch etwas dazu. Während bisher das ganze Regierungssystem nur auf Verfügungen der Regierung aufgebaut war, die sich auf einen eigentlich nicht mehr in Wirksamkeit befindlichen Gesetzesartikel der Tiszaregierung berufen hat, wird jetzt vom Gesetzgeber ein Plus gemacht. Man sagt ausdrücklich: "Das, was bisher gewesen ist, ist gut und es soll weiter aufrecht bleiben." Während bisher die Regierung eventuell Angst haben konnte, daß sie angegriffen wird, daß ihre Verfügungen für ungültig erklärt werden, sagt jetzt der Gesetzgeber: "Liebe Regierung, was du bisher getan hast, das Aufrichten der Galgen in der Slovakei und Karpathorußland, war richtig, du warst dazu berechtigt, nicht nur in der Vergangenheit, sondern sollst auch in der Zukunft hiezu berechtigt sein."
Ich will den Herren von der Regierungsmajorität keine Vorlesung über Regierungsmaximen halten. Sie werden das alte, schon abgebrauchte Wort kennen: Auf Bajonetten sitzt sich, schlecht! Darüber wollen wir nicht weiter sprechen. Eines aber möchte ich hier unterstreichen, und dazu habe ich mich eigentlich zum Worte gemeldet, daß es nicht nur eine Falschmeldung, sondern eine Irreführung der Öffentlichkeit ist, wenn man in den Zeitungen von der Aufhebung des Standrechtes und der Ausnahmsverfügungen spricht und gleichzeitig in dem ersten Artikel sagt: Alle Verfügungen, welche bisher auf Grund des Art. LXIII und auf Grund von Nachtragsgesetzen, welche zu diesem Artikel herausgegeben wurden, erlassen wurden, bleiben aufrecht.
Jetzt noch etwas, noch eine Irreführung sondergleichen, die einer gesetzgebenden Körperschaft unwürdig ist. Diese passierte im Rechts- und Verfassungsausschuß. Es stand im Artikel II, Abs. 3 der Regierungsvorlage folgendes: "Soweit das - Standrecht bisher auf Grund der bisherigen Vorschriften verhängt wurde, bleibt es in Wirksamkeit." Da hat Dr. Markoviè beantragt, es möge dieser Absatz gestrichen werden. Das stand auch in der Zeitung. Was muß da ein vernünftiger Mensch glauben? Daß der Verfassungsausschuß den Antrag angenommen hat, daß das Standrecht nicht aufrecht bleiben solle! Das müßte ein jeder annehmen. Aber diese Annahme ein vollständiger Irrtum! Es ist nämlich dieser Absatz überflüssig gewesen. Die Regierung war zu ehrlich für die Regierungsmehrheit. Sie hat gesagt, was sie tun will und wozu sie auch schon nach dem jetzigen Wortlaut des § 1 Artikel 1 berechtigt ist. Man macht sich also billigen Ruhm und streicht eine Bestimmung, wenn diese Streichung der Bestimmung keine Wirksamkeit hat, weil das Standrecht nach einer anderen Bestimmung aufrecht bleibt. Das ist zweifellos ein Fangballspielen mit Demokratie, mit demokratischen Grundsätzen, das bedeutet ein Sich-In-Szene-Setzen vor der Bevölkerung, um dann eventuell die Schuld auf die schlechte Interpretation des Gesetzes durch die Behörden zu schieben. Wir haben schon solche Ausreden mitgemacht, als es sich um das Lehrergesetz handelte. Da habe ich selbst bei der Rechtfertigung, als sich die Lehrer gegen die Aufhebung, gegen die Durchbrechung der Parität wendeten, sehr viele Herren von der Regierungsmajorität sagen hören, daß sie nicht genügend informiert waren; wenn sie informiert gewesen wären, hätten sie das Gesetz nicht durchgelassen. Ich muß mich jetzt unwillkürlich an diese Sache erinnern, gerade deshalb, weil der sozialdemokratische Begründer dieser Vorlage den Antrag gestellt hat, daß Absatz 3, der ehrlich lautete: "Das Standrecht bleibt aufrecht", gestrichen werde, und dadurch in der Öffentlichkeit die falsche Meinung hervorgerufen hat, daß das Standrecht mit Annahme dieses Gesetzes fällt. Nachdem es aber im Art. 1 heißt, daß alle Ausnahmsverfügungen aufrecht bleiben, ist eben die Spezialbestimmung darüber, daß das Standrecht aufrecht bleibt, unnötig, weil das Standrecht auch eine solche Ausnahmsverfügung ist, die auf Grund der Verordnung erlassen wurde und aufrecht bleibt. (Posl. dr. Lelley: Ein ganz gemeiner Schwindel!) Das darf ich von hier aus nicht sagen. (Veselost na levici. - Posl. dr. Lelley: Aber ich sage es!) Wir haben dem Bedenken, daß sozialpolitische Vorschriften nicht aufgehoben werden sollen, durch einen Antrag Rechnung getragen, in dem wir sagten: "Alle Ausnahmsverfügungen polizeilicher und strafrechtlicher Art werden aufgehoben." Dadurch haben wir implicite gesagt, daß alle anderen Verfügungen, welche soziale Fragen betreffen, wie einige Unifikationsvorschriften bezüglich der Sozialversicherung aufrecht bleiben. Dieser Antrag wurde von den Majoritätsparteien glatt abgelehnt und es blieb trotzdem weiter bei der Ausrede auf die sozialen Vorschriften, welche durch die Aufhebung des Artikels LXIII aufgehoben werden. Wir haben diese Verordnungen im Rechts- und Verfassungsausschusse vorgelegt bekommen. Es sind tatsächlich einige solche Vorschriften erlassen worden. Diese hätten aber schon längst alle durch ein Gesetz ersetzt werden können. Festzustellen wäre allerdings - und das unterstreiche ich daß Art. LXIII bereits längst nicht mehr gilt, daß sogar die magyarische Tiszaregierung so fortschrittlich war, daß sie gesagt hat, daß die auf Grund des Art. LXIII erlassenen Vorschriften vier Monate nach Beendigung des Krieges außer Kraft treten. Sie war fortschrittlicher als die demokratische Regierung der demokratischen èechoslovakischen Republik.
Eine zweite Begründung, mit der sich uns Dr. Markoviè präsentiert hat, ist die Begründung mit der Unifizierung. Man unifiziert, daran müssen sich schon die Slovaken und Karpathorussen gewöhnen, nur diejenigen Vorschriften, die unangenehm sind; wo es sich hingegen darum handeln würde, im Wege der Unifizierung irgendwelche fortschrittliche Vorschriften in die Slovakei zu bringen, dort wird nicht unifiziert. (Posl. dr. Lelley: Da wird nur vorbereitet!) Ja, Herr Kollege, und studiert - das dauert länger. Es wird also unifiziert! Was wird unifiziert! Es wird unifiziert der Galgen und die Galgenpraxis und vor allem wird unifiziert unser wunderschönes aus Alt-Österreich ererbtes Preßgesetz.
Damit aber die Slovaken nicht glauben, daß sie vielleicht eines eventuellen Fortschrittes in den sogenannten historischen Ländern teilhaftig werden könnten, wird erklärt, daß die altöstereichischen Vorschriften über die Preßzensur bis zum 31. Dezember 1930 für die Slovakei aufrecht bleiben sollen. Es ist also in diesem Gesetz auch schon ein eigentümliches "Fortschrittsprogramm" festgesetzt. Es heißt nämlich ausdrücklich, daß die altösterreichischen Pressevor schriften erst am 31. Dezember 1930 außer Kraft treten. (Posl. Merta: Kdo ví, co do té doby bude!) To se neví. Aber es handelt sich darum, und das will ich feststellen, daß die Majorität hier ein Programm festgelegt hat. Sie, meine Herren von der Majorität, sind davon überzeugt - ob es wahr ist, darüber wollen wir nicht streiten, wir sind an der Meinung - daß Sie, wenn Sie auf diese Weise bis zum Jahre 1930 die Presse knebeln werden, die Slovaken zu guten èechoslovakischen Staatsbürgernerziehen werden (Posl. dr. Juriga: Mit der Peitsche wird das nicht gehen!) Ich meine auch nicht, im Gegenteil, ich bin davon überzeugt, daß diese Methode der staatsbürgerlichen Erziehung zum Gegenteil führen muß. Wir haben im Rechts- und Verfassungsausschuß den Antrag gestellt, es möge wenigstens diese aufreizende Terminierung mit 31. Dezember 1930 gestrichen werden. Und da wurde uns eingewendet: Das ist ja dann viel ärger, wenn das Gesetz überhaupt nicht terminiert wird, da könnte man in der Slovakei glauben, daß von einem Fortschritt in der Preßgesetzgebung keine Rede sein wird! Wir fügten uns, wir lassen mit uns reden, und sagten: Wenn schon ein Termin gesetzt sein soll, so setzen wir den 31. Dezember 1923, und die. Sache ist erledigt; da haben wir einen Termin, aber keineswegs einen so langen Termin, wie er in der Regierungsvorlage genannt ist.
Es wird hier von der Unifizierung gesprochen. Von allen strafprozessualen Bestimmungen aber sucht man nur das Standrecht und die Zensur heraus, u. zw. wahrscheinlich deshalb, weil heute nach ungarischem Recht ein Standrecht und eine Preßzensur nicht existieren. Und so bekommen die Slovaken die neue Freiheit unifiziert nach den historischen Grundsätzen der historischen Ländern, geschaffen von dem Unterdrücker Österreich. Das soll die Unifizierung sein!
Meine Damen und Herren! Das Gesetz ist so geartet, daß man, nachdem es schon fertig war, im Rechts- und Verfassungs ausschuß zur Überschrift mnehr Gedanken und mehr Gehirnschmalz gebraucht hat, als zu dem ganzen Gesetz. Man wollte die Geschichte schön aufputzen, denn in die Zeitung kommt zumeist nur die Überschrift; die Sache sollte infolgedessen schön aussehen, sollte gleichzeitig Wahres auslassen, aber das, was man sagt, nicht vollständig falsch sagen. Und nach langem Nachdenken über die Überschrift brachte man endlich den Titel heraus; es wird ein Gesetz erlassen, mit welchem teilweise der Art. LXIII vom Jahre 1912 über die Ausnahms verfügungen aufgehoben und gewisse Vorschriften über das Standrecht abgeändert werden. Das ist wunderschön gesagt, das ist ein ganzer Gallimathias und wirklich keine Lüge. Man muß sagen, daß es gelungen ist, eine Überschrift zu finden, die schön aussieht, wie ein Fortschritt, aber de facto die blutige Reaktion deckt.
Ich möchte noch ein ganz kleines Detail erwähnen. In das Gesetz ist auch eine Bestimmung aufgenommen, welche auch wieder ganz nach alter österreichischer Praxis ein bißchen Fortschritt mimt. Es heißt nämlich, und das gilt für die ganze Èechoslovakische Republik, daß die Verkündigung des Standrechtes der nächsten Parlamentssitzung vorgelegt werden muß. Das ist der einzige Fortschritt, der in dies em Gesetz zu verzeichnen ist. Aber das war wieder eine ungeheuer schwere Geburt, bis man diesen Fortschrittgedanken, der für die ganze Republik gilt, in dieses furchtbar reaktionäre Gesetz hineinbekam das nur für die Slovakei und Karpathorußland gilt. Das war auch ungeheuer schwierig, hat furchtbar viel Arbeit gekostet, und derjenige, der den Verhandlungen des Rechts- und Verfassungsausschusses beigewohnt hat, der konnte sich des Gefühls nicht erwehren, daß in der Regierungsmajorität sehr viele sitzeen, denen, wenn sie auch für das Gesetz stimmen und sogar zu begründen suchen, diese ganze Vorlage furchtbar gegen den Strich geht, und daß hier Kräfte im Spiele sind, welche die vìtšina meistern, welche die Majorität zwingen, dieses Gesetz zu machen. (Posl. dr. Lelley: Mièura!) Das werden Sie wahrscheinlich besser wissen, Herr Kollege. Ich glaube selbst, daß es sich darum handelt, daß diejenigen Herren, welche in der Slovakei die Regierung repräsentieren, die Unfähigkeit, die sie besitzen, verdecken wollen durch den Galgen, durch die Gendarmerie, durch die Zensur, kurz durch alle Mittel der Reaktion. Ja, nach Nachrichten aus der Slovakei könnte man fast annehmen, noch mehr, kann man davon überzeugt sein, daß die Herren, die dort regieren, Grund haben, die öffentliche Meinung zu knebeln, weil sonst vielleicht zu viel bekannt werden könnte von ihren Regierungskünsten, dieweniger dem Interesse des Volkes als den eigenen Interessen dienen. Und es ist, meine Herren, eine traurige Erscheinung, daß man so kurze Zeit nach einer Revolution, in der sich ein Volk befreit hat, zu diesem Volke davon sprechen und ihm den Beweis liefern muß, daß mit Galgen und Zensur nicht regiert werden kann und nicht regiert werden darf, daß es dieses Volkes unwürdig ist, wenn es zu derartigen Mitteln greift. Aber, meine Herren, ist man davon überzeugt, daß man diese Mittel anwenden muß, dann soll man auch die Ehrlichkeit aufbringen, es offen zu sagen; aber verwerflich ist es, sich zu verstecken hinterZeitungsnachrichten, sich zu verstecken hinter verkrüppelten Paragraphen, sich zu verstecken hinter der ganzen Kunst einer schlechten, verwerflichen Pseudojurisprudenz: denn dieses Gesetz, das hier vorliegt, ist ein Produkt einer Juristerei, wie sie nicht sein soll. Zuerst wird vom Ministerpräsidenten Beneš die Nachricht in die Zeitungen lanciert, daß alles in der Slovakei und Karpathorußland sind schon konsolidiere und daß daher mit den Ausnahmsverfügungen Schluß gemacht werden wird; und die erste Einlösung dieses Versprechens ist dieser Gesetzentwurf. Und wissen Sie, was von den Zusagen übrig geblieben ist, daß in der Slovakei und in Karpathorußland nicht mehr mit dem Galgen, mit den Bajonetten, und mit dem Maulkorb regiert werden wird? Das ist übrig geblieben, daß man in dem Gesetzentwurf gesagt hat, daß die "vláda odvolá v platnosti zachovaná opatøení". Odvolá, ale kdy? Es ist dies nämlich angeblich ein Fortschritt gegenüber der Fassung der Regierungsvorlage. Dort hieß es: "Vládì se ukládá, aby odvolala": Die Regierung wird beauftragt zu widerrufen. Die jetzige Fassung soll angeblich noch mehr sein: Die Regierung wird widerrufen. Ich weiß nicht, was mehr ist. Beides ist ein Versprechen, und ich glaube, die Slovaken und Karpathorussen werden vielleicht noch viel, viel mehr Erfahrungen gemacht haben mit den Versprechungen der Èechoslovakischen Regierung, als wir anderen, als daß sie sich dieses Versprechen, daß die Regierung am Sankt-Nimmerleinstag vielleicht die Verfügungen widerrufen werde, daß sie sich diesen Wechsel auf lange Sicht gefallen lassen sollten. Und es ist unsere Pflicht, die Pflicht aller wahrhaft Fortschrittlichen, daß sie darauf hinweisen, daß diese Vorlage einer der schändlichsten Schandflecke ist, die wir bisher überhaupt zu verzeichnen haben.
Wir haben ursprünglich Abänderungsanträge zu dieser Vorlage estellt. Der eigentliche Abänderungsantrag würde dahin gehen, daß man im Art. I sagt "Der Gesetzartikel LXIII aus dem Jahre 1912 wird aufgenommen", und daß man alle Vorbehalte ausläßt. Hiemit wäre der erste Artikel des Gesetzentwurfes erledigt. Der zweite Artikel würde lauten: "Alle auf Grund der bisherigen Vorschriften erlassenen polizeilichen und strafrechtlichen Verfügungen werden aufgehoben." Und dann: "Mit der Durchführung dieses Gesetzes wird die Regierung betraut." Das wäre der einzig ehrliche Gesetzentwurf, der den Versprechungen der Regierung, die in den Zeitungen veröffentlicht wurden, entsprechen würde. Es ist wohl kaum anzunehmen, daß dieser einfache Gesetzentwurf hier so ohne weiters ohne Vorberatung abgestimmt wird, und zwar deshalb, weil die Herren schon eine Ausrede bereit haben; sie haben sie auch bereits ausgesprochen, sie sagten nämlich, es würde ein Vakuum entstehen. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, dieses angebliche Vakuum auszufüllen, so wollen wir Sie durch unseren zweiten Antrag, der weitergehend ist, Zeit gewinnen lassen, daß Sie, meine Herren, inzwischen die Verfügungen aussortieren, damit es nicht so geschieht, wie es im Rechts- und Verfassungsausschuß geschehen ist, wo man dem Herrn Regierungsvertreter sagte: Ja, mein Herr Regierungsvertreter, sagen Sie uns wenigstens, welche Verfügungen sind erlassen worden? Am nächsten Tage brachte der Herr Regierungsvertreter ein Verzeichnis mit und sagte hiezu: "Ich übernehme keine Verantwortung für die Vollständigkeit dieses Verzeichnisses. Außerdem beinhaltet dieses Verzeichnis auch nur die ins Ressort des Justizministeriums fallenden Vorschriften." Uns hätten aber insbesondere die ins Ressort des Ministeriums des Innern fallenden Vorschriften interessiert. Diese haben wir bisher nicht erfahren. Nun ist es ja möglich, daß irgendwo eine Vorschrift existiert, an deren Aufrechterhaltung alle ein Interesse haben, und da ist es ein Leichtes, daß wir diese Verfügung einfach in Gesetzesform gießen, hier vorlegen und einmal eine Sache, die wirklich eine Volksnotwendigkeit ist, in abgekürztem Verfahren erledigen. Denn bisher haben wir dies nur mit den sogenannten Staatsnotwendigkeiten gemacht. Damit Zeit gewonnen werden kann, damit diese Ausrede von dem Vacuum, welches entsteht, nicht stichhältig ist, auch nicht einmal scheinbar stichhältig ist, deshalb haben wir den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung gestellt.
Ich will mit dem Appell schließen,
der eigentlich für jeden Republikaner, für jeden Demokraten selbstverständlich
ist: In dieser Form, wie es die Majorität versucht, wird in den
Slovaken, in den Karpathorussen, in den Magyaren und Deutschen,
die die Slovakei bewohnen, die Liebe zum Prager Zentralismus nicht
erzogen werden Denn wenn weiterhin solche Geschenke aus Prag komm
en, wie der vorliegende Antrag, so werden sich sicherlich die
Slovaken nicht nur für die Geschenke, sondern auch für den Geschenkgeber
bestens bedanken. (Potlesk na levici.)
Die Anträge zu dem ganzen Artikel
sind damit noch nicht erledigt. Es sind noch zwei andere Anträge
hier, die ohne Rücksicht auf die Ablehnung zu Art. I. eingebracht
wurden.
Meine Damen und Herren! Wie schon bei früheren Gelegenheiten, müssen wir auch heute bei Beratung dieser Vorlage in formaler Beziehung Beschwerde erheben, und zwar in der Richtung, daß dieser immerhin wichtige Vertrag uns sehr spät und sehr unvollständig, im Auszug, vorgelegt wurde, so daß eine gründliche Beratung absolut unmöglich war; es ist kennzeichnend für die Art und Weise, wie hier Gesetze gemacht werden, daß der vollständige Inhalt den Abgeordneten erst dann vorgelegt wurde, als die Sache im Ausschuß bereits durchberaten war. Der Herr Referent hat sowohl im Verkehrsausschuß, als auch heute erklärt, man solle diesem Vertrag aus Prestigegründen zustimmen. Ich glaube nicht, daß es Aufgabe der Volksvertreter ist, ohne weiteres dem Vertrage zuzustimmen, ohne sich ihn näher zu besehen, und dieser Vertrag, der den Geist des Gewaltfriedens von Versailles atmet, ist doch ganz darnach an etan, daß wir an ihm Kritik üben müssen. Wir werden einfach vor fertige Tatsachen gestellt, die wir allerdings als Opposition nicht ändern können, die wir aber erörtern und besprechen müssen.
Die Sache dreht sich um Folgendes: Acht Siegerstaaten haben einen Vertrag geschlossen, der sich darauf bezieht, daß eine Anzahl von Flüssen internationalisiert werden, d. h., daß das Prinzip der freien Schiffahrt und der freien Flagge gewahrt wird. Das Gesetz bezieht sich nicht allein auf die Donau, sondern sozusagen im übertragenen Wirkungskreis auch auf die Elbe und auch auf den Njemen und fußt auf den Artikeln 333 bis 353 des Versailler Vertrages. Es ist höchst charakteristisch für die Art und Weise, wie dieses Kompromiß zustande gekommen ist, nach langwierigen Verhandlungen, wie der Bericht besagt, wenn man sich vorstellt, wie die einzelnen Staaten bewertet wurden. Die acht Siegerstaaten haben dort den Ton angegeben und die vier früher feindlichen Staaten spielten nur mehr die Zuschauer, obwohl es um ihr Gut, um ihre Interessen gegangen ist. Deutschland, Österreich, Ungarn z. B. hatten keine entscheidende Stimme, sie wurden den Verhandlungen nur als Beiräte zugezogen. Sie hatten mindere Rechte als die Sieger, und das zeigt schon deutlich den Geist, der in diesem Gesetze herrscht, so daß von Gleichberechtigung, Selbstbestimmung absolut nicht die Rede sein kann; und das ist für die Zukunft sicherlich die Quelle verschiedener Zwistigkeiten und Mißhelligkeiten. Ich werde noch auf die einzelnen Dinge zu sprechen kommen.
Es wird hervorgehoben u. zw. lebendig hervorgehoben, daß der Sitz der zwei Kommissionen in Preßburg sein soll; das ist vielleicht ohne Zweifel eine Ehre für die Republik, aber eine ziemlich teuer bezahlte Ehre. Es wird darauf hingewiesen, daß die Wohnungnot in Preßburg sehr groß ist und es ist auch bekannt, daß die Donaukommission gleich anfänglich keine rechte Lust hatte, in Preßburg zu bleiben, sondern lieber nach Wien übersiedeln würde. Daß zwei Kommissionen bestehen, eine Kommission für die sogenannte Meer-Donau von Braila abwärts und eine andere von Braila aufwärts bis Ulm, ist kein Umstand, der ein leichtes Arbeiten garantieren wird. Die Donaukommisson hat die Aufgabe, die Tätigkeit der Schiffahrt zu regeln, sie hat einen großen Wirkungskreis.
Wenn hier darauf hingewiesen wird, daß diese Donaukommission als ein wirtschaftliches Glied dem Frieden von Europa und der ganzen Welt dienen soll und daß in Europa eine Verbindung hergestellt werden soll zwischen dem Osten und Westen, so ist ja das an sich vielleicht richtig und erscheint ha rmlos. Aber weniger harmlos wird die Sache, wenn immer wieder darauf hingewiesen wird, daß der ganze Akt eigentlich ein großer politischer Erfolg sei. Es ist ein Erfolg, allerdings, aber auf Kosten anderer Staaten, auf Kosten der sogenannten feindlichen Staaten, die jetzt herhalten müssen. Das Prinzip der freien Schiffahrt und der freien Flagge auf der Donau, der Elbe, dem Njemen und auf dem südlichen Teile der March ist ja etwas, was man begrüßen könnte, wenn man nicht wüßte, daß dieser Erfolg nur durch Gewalt und durch Druck auf die unterlegenen Völker herbeigeführt wurde, statt im Wege einer freien Vereinbarung. Der Stempel dieses Gewaltfriedens macht sich eben Punkt für Punkt bei allen diesen Bestimmungen des Donaustatutes bemerkbar. Die Kompetenz der Donaukommission ist ja ziemlich groß. Es ist z. B. der Donaukommission die Frage überantwortet, wohin das Ufer gehört, eine Frage, die oft zu Streitigkeiten Anlaß geben kann. Es ist das Bauprogramm der Häfen und Fahrwege überhaupt eine Aufgabe der Donaukommission. Die Donaukommission hat ferner zu wachen über die Baukosten und über deren Verteilung, über die Zollangelegenheiten hat sie zu entscheiden, sie hat die Fahrpläne mit zu bestimmen und zu regeln, sie überwacht und organisiert die Flußpolizei und erläßt besondere Vorschriften fürs Eiserne Tor. Auch sonstige Streitigkeiten werden durch die Donaukommission geregelt, mit einem Wort, der ganze große Schiffsverkehr auf der Donau von Ulm bis auf das Meer hinaus obliegt der Kontrolle der Donaukommission. Das an und für sich schon gibt eine große Macht und wenn man sich vorstellt, daß die Beteiligten daran, die unterlegenen Staaten, hier als Kontrahenten minderen Rechtes betrachtet werden, kann man sich ungefähr vorstellen, was für diese bei alledem herauskommen kann.
Ich erinnere nur an zwei Bestimmungen dieses eigenartigen Statuts, und zwar erinnere ich an den § 19, Abs. 2, wo davon die Rede ist, daß die Zölle abgestuft werden können. Es kann sich deswegen, so wie es zwischen Serbien und dem alten Österreich der Fall war, ein ganz hübscher Zollkrieg zum Schaden des einen oder des anderen Staates entwickeln. Sehr merkwürdig ist auch der § 23, der davon spricht, daß eigentlich die unterlegenen Uferstaaten Österreich und Ungarn ni cht das Recht der Schiffskontrolle haben, das heißt, sie dürfen die Waren, welche abwärts oder aufwärts geführt werden, nicht inspizieren. Dadurch ist natürlich unter anderem auch dem Waffenschmuggel Tür und Tor geöffnet. Die Siegerstaaten können natürlich auf der Donau und Elbe machen, was sie wollen. Schon diese Bestimmung und der sanze Geist dieses Donaustatutes machen es uns zur Pflicht, höchst mißtrauisch gegen das Statut zu sein und es abzulehnen.
Dann aber kommen wir noch zu der Erwägung, daß die Donauschiffahrt und auch die Elbeschiffahrt, wie sie èechischerseits jetzt geplant ist und durchgeführt werden soll, weniger der Allgemeinheit nützt als dem Privatkapital, da insbesondere das èechische Bankkapital ein sehr lebhaftes Interesse daran hat, daß die Schiffahrt auf Kosten des Staates ausgebaut werden soll. Wir haben erst vor einigen Wochen, d. h. nicht wir, sondern die Mehrheit, einen Vertrag genehmigt, den die Regierung mit den Elbe- und Donauschiffahrtsgesellschaften abgeschlossen hat. Dabei haben wir nachgewiesen, daß der Staat große Summen zugunsten dieser Schiffahrtsgesellschaften hergibt, sich aber einen dementsprechenden Einfluß nicht gewahrt hat. Es ist auch kennzeichnend, daß dieses Gesetz vom Herrn Präsidenten nicht genehmigt wurde, sondern wegen eines Fehlers zurückgestellt wurde, auch ein Beweis, wie schlampig bei uns die Gesetze gemacht werden. Es ist eigenartig, und es mutet beim Schiffahrtswesen sonderbar an, wie spekulativ man jetzt bei uns mit dem Schiffahrtsverkehr arbeiten will, wie man plötzlich, nachdem man vorher überhaupt nichts besessen hat und nachdem man immerhin eine ziemlich große Flotte von Schiffen auf der Elbe und auf der Donau von den besiegten Staaten erhalten hat, damit noch nicht genug hat und noch mehr Schiffe auf Stapel legt und in Betrieb setzen will, obgleich in diesem Moment und wahrscheinlich auf längere Zeit hinaus infolge der Krise der Schiffsverkehr recht viel zu wünschen übrig läßt. Jetzt ist nicht die Zeit, Schiffe zu bauen und große Pläne zu unternehmen, wie es anscheinend seitens èechischer Interessenten und auch seitens der Regierung der Fall ist. Es macht das einen etwas dilettantenhaften Eindruck und es scheint ein bißchen Größenwahn in der ganzen Sache zu stecken, wenn man liest, daß mit dem Bau von Schiffen begonnen wird, die schnell fahren, die auch schon das Meer befahren können, als ob es auf einmal darauf ankäme, neue Schiffe zu haben, während die alten nicht beladen werden und auf der Elbe die Kähne still liegen und hunderte von Schiffen nichts zu tun haben, weil die Aufträge fehlen, weil die Krise da ist und die ganze Industrie nicht verladen kann. (Posl. Beutel: Und die Kohlenausfuhr verweigert wird!) Jawohl. Man will den Ehrgeiz haben, die schnellsten Schiffe zu besitzen, ferner soll in Galatz am Schwarzen Meer ein èechoslovakischer Hafen errichtet werden - ich weiß nicht, wo das beschlossen worden ist und wer das Geld dazu hergibt - ferner heißt es, daß eine eigene èechische Handelsflotte auf dem Schwarzen Meer existieren soll. Auch davon ist mir nichts bekannt. Ich vermute fast, daß das ein Aprilscherz ist, was die "Tribuna" berichtet hat. Daß der Donauhafen in Preßburg ausgebaut wird, ist bekannt. Aber ob er sich rentieren wird und ob er so sein wird, wie sich ihn die Herren vorstellen, das möchte ich wohl sehr bezweifeln. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.)
Sehr merkwürdig ist es, wenn man beobachtet, welche Pläne man nun auf der Elbe vor hat. Es ist allgemein bekannt, daß der Schiffsverkehr auf der Elbe verhältnismäßig viel stärker ist, als auf der Donau und daß z. B. in Aussig in Friedenszeiten der Umschlag größer war, als in Triest. In Aussig, Schönpriesen, Rosawitz, Tetschen-Laube, in diesen deutschen Gebieten nahe der Grenze wickelt sich der größte Verkehr ab, aus dem einfachen Grunde, weil erstens dort der Bedarf für die Einfuhr und für die Ausfuhr am größten ist, und weil zweitens von dort aus eine ganze Reihe von Eisenbahnlinien abzweigt. Es ist ganz selbstverständlich und natürlich, daß sich der Elbeverkehr am stärksten im Aussiger und Tetschener Bezirke abwickelt. Nun beobachten wir, daß man systematisch diesen natürlichen Verkehr ablenken will, wenn man im "Èeské Slovo" liest, daß man an eine Verschiebung des Elbeverkehrs aus den nordböhmischen Grenzgebieten in das Innere des Landes denkt, so weiß ich nicht recht, wohin das führen soll. Nach Èaslau sicher nicht. Aber es ist die Rede von Mìlnik, wo ein großer Hafen gebaut werden soll. Ich weiß nicht, welchen Sinn das haben soll; in der Gegend gibt es doch keine große Industrie und es wird dort kaum viel aus- und eingeführt werden. Auch die Eisenbahnverkehrsverhältnisse sind dort ungünstig. Es gibt nur eine Eisenbahnlinie gegen Prag. Ich weiß ni cht, wie es möglich sein soll, bis dorthin erst die Güter zu bringen, um sie dann zu verfrachten, ganz abgesehen davon, daß es ganz ausgeschlossen ist, mit den großen Mengen, die man bis Tetschen und Aussig bringen kann, bis nach Mìlnik zu gelangen. Erst macht das Stauwerk bei Wegstädtl, bei Liboch Schwierigkeiten, dann ist auch die Wassertiefe keine so große. Ich verstehe einfach diese Politik nicht. Wenn man sieht, wie gering der Moldauverkehr ist, wie alle heiligen Zeiten einmal ein Kahn herunter- oder hinaufgeschleppt wird, wie selten die Personendampfer verkehren, dann staunt man darüber, wieso man diese so wenig belebte Wasserstraße ausgebaut hat, wieviel Millionen man in sie hineingesteckt hat und es immer wieder tut, ohne daß es sich dabei jemals rentieren wird, trotz der ho chfliegenden Pläne, trotz des Planes, daß man einmal einen direkten Verkehr von Hamburg bis Prag werde organisieren können; und man staunt andererseits über die Rücksichtslosigkeit gegenüber den deutschen Gebieten, wo sich doch die Elbeschiffahrt auf das höchste entwickelt hat und wo man alle Fürsorge für eine Weiterentwicklung vermißt. Eir haben bereits vor zwei Jahren den Ausbau des Umschlagplatzes von Rasseln beantragt, wir wollten einen Winterhafen zum Schutze gegen die Eisgefahr, wir wollten eine möglichst schnelle Ausladung der Kähne herbeiführen, weil in Zeiten der Hochkonjunktur die Schiffe oft 14 Tage oder 3 Wochen still liegen und hohes Liegegeld bezahlen müssen; der Ausbau des Hafenplatzes Laube-Tetschen wäre dringend notwendig, hätte einen Pappenstiel gekostet, wäre mit einigen 20 Millionen vielleicht abgetan gewesen; die Pläne liegen aus der Zeit der alten österreichischen Regierung fix und fertig da, bloß der erste Spatenstich braucht gemacht zu werden, alles wäre ermöglicht, die Kosten wären gering, es würde sich nur um den Ausbau eines schon bestehenden wirklich benützen Hafens handeln, der sich bewährt hat. Aber statt dessen vernachlässigt man systematisch und absichtlich diesen Hafen und auch andere Häfen und baut in einer èechischen Stadt, weitab von jedem großen Verkehr einen neuen Hafen, der viel kosten wird und der ni emals seine Aufgaben wird erfüllen können. Was soll bei Mìlnik ein Hafen? In Eisgefahr, wenn der Winter hereinbricht, kann man unmöglich die Schiffe aus Herrskretschen hinaufschleppen, das ist technisch undurchführbar. Auch in Zeiten starken Eisganges ist das nicht möglich; das kann nur jemand glauben, der keine Ahnung von der Schiffahrt hat. Bei normalem Verkehr ist das schon schwer, bei Eisverkehr ist es ganz unmöglich, und ist der Wasserstand niedrig, so geht über Aussig hinauf auch kein Schiff mehr. Es liegt aber ein System darin. Die deutschen Gebiete, die nun einmal da sind, deren Schiffahrtswesen mit verhältnismäßig billigem Geld ausgebaut werden könnte, werden vernachlässigt, und dann wuwuwundern sich die Herren, wenn einerseits die Bevölkerung darüber erbittert wird, und es sich andererseits bei einem solchen Dilettantismus herausstellt, daß die ganze Geschichte schief geht. Ich weiß z. B., daß die Elbeschiffahrtsgesellschaft heute noch nicht ihren eigenen Betrieb aufgenommen hat, daß man die Kähne verpachtet hat, und ich weiß nicht, wann die Elbeschiffahrtsgesellschaft selbst den Verkehr übernehmen wird. Was dabei herauskommen wird, können wir ruhig abwarten. Viel Vertrauen haben wir nicht. Sie gründen einen Haufen Gesellschaften, unternehmen sehr viel, aber der Effekt ist nicht besonders groß. Wir lesse heute auch, daß die ehemaligen èechoslovakischen Matrosen und Schiffer einen einheitlichen Verband geschaffen haben, um die Schiffahrt zu fördern. Jedenfalls ist die Sache so gedacht, daß man die Schiffahrt um Prag herum fördern will, aber es ist eine Sache, die keine Zukunft hat. Der Ausbau des Verkehrs mit Prag wird noch sehr lange zu wünschen übrig lassen und die anderen Pläne, die entwickelt werden, der Ausbau der Elbe bis Pardubitz und der Bau des Kanals Elbe-Donau, werden ebenfalls noch sehr lange auf sich warten lassen. Aber auf Grund dieser Kombinationen, die noch im Monde liegen, bemühen Sie sich, die èechischen Städte an der Elbe zu bevorzugen. Das alles ist nur Bluff. Es ist ein unhaltbarer Zustand, es geht nicht auf die Dauer, daß man aus nationalistischen Gründen die Volkswirtschaft auf diese Weise behandelt.
Alle diese Dingen zwingen uns,
der Vorlage gegenüber, eine ablehnende Haltung einzunehmen. Die
Vorlage selbst ist keine Gewähr dafür, daß das, was wir wollen,
zur Tatsache wird, nämlich Freundschaft und wirtschaftlicher Verkehr
mit den Nachbarstaaten, die auf uns angewiesen sind und auf die
wir angewiesen sind, namentlich Österreich und Deutschland, die
zugleich unsere größten Kunden und Abnehmer sind. Und weil wir
wissen, daß das, was beschlossen wird, nur von der Kapitalistenklasse
ausgenützt wird, und weil wir zu der ganzen Verwaltung kein Zutrauen
haben, aus allen diesen Gründen müssen wir gegen die Vorlage stimmen.
(Potlesk na levici.)