Pátek 31. bøezna 1922

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 133. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 31. bøezna 1922.

1. Øeè posl. Dietla (viz str. 153 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Wir haben vor uns eine Vorlage, durch welche einem Teil der Steuerträger eine kleine Erleichterung geschaffen werden soll. Zu wiederholtenmalen haben wir uns mit der Reform der Steuergesetze, insbesondere der Personalsteuergesetze, befaßt und mußten schon verschiedene Abänderungen vornehmen, weil sich herausgestellt hat, daß das Gesetz, das im Jahre 1896 gemacht worden ist, den heutigen Zeitverhältnissen nicht mehr entspricht. Unserer Meinung nach hätte man daraus eine andere Folgerung ziehen müssen, und wir verlangen schon lange, es möge eine vollständige Reform der Steuergesetze durchgeführt werden, es möge endlich einmal daran gegangen werden, mit dem derzeitigen System zu brechen und zu einer Einheitssteuer zu kommen. Wir behalten das System weiter, belasten unsere Administration in einer ganz furchtbaren Weise, brauchen für die Durchführung dieser Steuergesetze ein ungeheueres Personal, stören fortwährend durch Änderungen, die wir vornehmen, die Arbeiten dieser administrativen Kräfte und kommen trotzdem nicht dazu, wirklich in liberalem Sinn die Steuerfrage zu behandeln und zu lösen. Insbesondere möchte ich hervorheben, daß es notwendig wäre, wenn schon reformiert werden soll, nicht nur an den Steuersätzen zu reformieren, sondern auch an dem Ermittlungsverfahren, denn das Schwergewicht der Besteuerung liegt in dem Ermittlungsverfahren; und gerade da werden die schwersten Fehler begangen. Von diesem Übel stammen alle die weiteren unangenehmen Folgen.

Das vorliegende Gesetz ist nicht nur in technischer Hinsicht mangelhaft, wir möchten der Meinung Ausdruck geben, daß es auch in sachlicher Hinsicht nicht entspricht, und zwar darum, weil eine Erleichterung erst im Berufunsverfahren eintreten soll. Nicht bei der Besteuerungsgrundlage, nicht gleich bei der Bemessung ist die Steuerbehörde gezwungen, Rücksicht auf diese Sätze zu nehmen, die wir aufstellen, sondern erst für das Berufungsverfahren wird hier eine Vorschrift gemacht, wie die Behörde die Steuersätze festzusetzen hat. Wenn man schon die Absicht hat, einem Teil der Steuerträger Erleichterungen zu schaffen, so wäre es wichtiger, diese Bestimmungen sofort bei der Steuerbemessung zu beachten. Und wir haben uns deshalb erlaubt, in einer Resolution den Herrn Finanzminister aufzufordern, die Steueradministrationen, resp. die Schätzungskommissionen anzuweisen, schon bei Festsetzung der Steuersätze nach dem Ermittlungsverfahren auf diese Sätze, die wir heute für das Berufungsverfahren festsetzen, Rücksicht zu nehmen. Ich glaube, daß die Parteien alle, denen es ernst um diese Reform ist, der Resolution ihre Zustimmung nicht versagen können, weil sonst die Reform, wie sie hier vorgesehen ist, nicht das bringt, was von ihr erwartet wird, und tatsächlich eigentlich nur ein Schein wird. Nicht alle Steuerträger und gerade diejenigen, die da von einer unrechten Einschätzung betroffen werden, sind in der Lage, im Berufungsverfahren eine Änderung ihrer Steuersätze herbeizuführen. Denen, die in die höheren Steuerklassen eingereiht sind, wird es natürlicherweise keine Schwierigkeiten bieten, daß sie im Berufungsverfahren ihr Recht finden. Aber die haben schon im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit, ihre Rechte zu wahren, sie haben ihre juristischen Beiräte, sie sind in der Lage, bei der Bemessung der Besteuerungsgrundlage schon alle Einwände geltend zu machen, die zu ihren Gunsten sprechen, während gerade die Kleinen, die wir schützen wollen, von diesen Rechten nicht Gebrauch machen, weil sie das Gesetz nicht kennen und weil sie auch nicht die Möglichkeit haben, sich einen juristischen Beirat zu halten oder sich durch einen Juristen vertreten zu lassen. Aus diesem Grunde wird bei vielen, die auch weiterhin zu unrecht besteuert werden, trotzdem wir Steuersätze festsetzen, von dieser Begünstigung nicht Gebrauch gemacht werden, weil sie es nicht verstehen im Rekurswege, im Berufungsverfahren, ihr Recht geltend zu machen. Sie sind nicht genug geschult dazu, um tatsächlich zu erreichen, was ihnen dieses Gesetz bringen soll. Aber nicht nur das allein. Wir haben auch Beschwerde darüber zu führen - und gerade bei dieser Novelle möchten wir es nicht vorübergehen lassen, unsere Einwände vorzubringen - daß trotz wiederholten Versprechens, trotz Zusage des Herrn Finanzministers, noch immer die Schätzungskommissionen die alten sind, die schon lange, lange amamtieren, daß von der Neuwahl der Schätzungskommissionen bis jetzt noch immer keine Spur ist, daß also gerade diejenigen, für die wir Erleichterungen schaffen wollen, nicht beachtet werden und in der Schätzungskommission ebenfalls nicht den genügenden Einfluß haben. Dasselbe gilt natürlich für die Berufungskommissionen, die ja ebenfalls zum Teil im Wahlverfahren berufen wird, und wir möchten daher nicht unterlassen, neuerdings die Forderung aufzustellen, daß endlich einmal die Wahl dieser Kommissionen durchgeführt wird. Das Schwergewicht und die Härten der Bessteuerung liegen nicht nur darin, daß das Ermittlungsverfahren und die Erfassung der Besteuerungsgrundlage so schwerfällig und ungerecht ist, es liegt auch darin, daß die Höhe der Steuern besonders dadurch belastet wird, weil wir große Zuschläge zu den Steuern zu tragen haben: Landesumlagen, Bezirksumlagen, Gemeindeumlagen. Die Landesumlagen haben schon eine ungeheuere Höhe erreicht, sie sind schon höher als die ganze Erwerbsteuer an und für sich, die Bezirksumlagen gehen in die Hunderte, die Gemeindeumlagen in die Tausende von Prozenten. Wir haben Gemeinden, wo Umlagen bis zu 3000% eingehoben werden, und dadurch werden erst die Steuern unerträglich, weil sie zu einer Höhe anwachsen, bei der der Ertrag aufgezehrt wird. Wenn also reformiert werden und insbesosondereeine Gruppe von kleinen Steuerträgern geschützt werden soll, so müßte man auch Vorkehrungen treffen, daß ihnen nur eine bestimmte Höhe von Zuschlägen vorgeschrieben werden darf. Wir habem allerdings für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Bestimmung, daß die Steuern 80 % des Reinertrages nicht übersteigen dürfen. Das ist aber nicht auf die kleinen Steuerträger anwendbar und deshalb soll auch hier eine Norm geschaffen werden, wie hoch überhaupt das Einkommen durch diese Zuschläge belastet werden darf, wieviel davon abzugeben ist.

Wir möchten aber auch darauf hinweisen, daß in dieser Novelle gleichfalls noch Bestimmungen enthalten sind, die, weil rückständig, eliminiert werden solle Im Abs. 2 des Art 3, Punkt 2, heißt es, daß auch bezahlte Zinsen, also Passivzinsen, ebenfalls in die Besteuerungsrundlage aufgenommen werden müssen. Ich glaube, das ist nicht haltbar, daß man jemandem, der gezwungen ist, Kapital zu borgen, um seinen Ges chäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, die Verzinsung dieses erborgten Kapitals ebenfalls in die Besteuerungsgrundlage einrechnet, weil man ja dadurch gerade diejenigen, die unter schweren Umständen produzieren, unter erschwerten Verhältnissen ihr Gewerbe betreiben, besonders arg trifft, während man dem anderen, der genügend Betriebskapital zur Verfügung hat, auf diese Art und Weise eine Begünstigung verschafft. Wir haben uns daher erlaubt, einen Antrag auf Streichung dieses Punktes einzubringen, und würden bitten, daß dieser Antrag ebenfalls beachtet werde. Da hauptsächlich die kleinen Steuerträger begünstigt werden sollen, haben wir uns auch gestattet, einen Antrag vorzulegen, der eine andere Staffelung bringt, als sie in der Regierungsvorlage und im Bericht des Referenten aufgenommen ist. Wir wollen die Spannung in den unteren Klassen vermindern und die Steuersätze den Verhältnissen anpassen. Vor allem aber möchten wir auf die Bestimmungen des Personaleinkommensteuergesetzes verweisen, welches ein Existenzminimum von 6000 Kronen vorsieht. Wir möchten wünschen, daß auch Rücksicht auf die Steuerträger genommen wird, daß in das Gesetz ein Existenzminimum in derselben Höhe aufgenommen wird, wie dies bei den Personaleinkommensteuerträgern vorgesehen ist, und daß dieses Existenzminimum natürlicherweise von Steuern befreit wird. Das sind die Anträge die wir zu diesem Punkt zu stellen haben und wir möchten Sie bitten, diese Anträge anzunehmen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)

Ich möchte nur noch bemerken: die Steuerlast, die von den einzelnen Steuerträgern geleistet werden muß, ist bereits bei einer solchen Höhe angelangt, daß sie unerträglich wird. Und wenn Sie sich veranlaßt sehen, hier eine Erleichterung eintreten zu lassen, so berechtigt dies noch lange nicht zu der Hoffnung einer Umkehr Ihrer Steuerpolitik und Sie dürfen damit nicht den Anschein erwecken, als wenn Sie nun mit dem Abbau der Steuern auch beginnen wollten. Im Gegenteil, es sind ja schon wieder Vorlagen in Vorbereitung, die neue indirekte Steuern bringen werden, und wenn Sie da auf der einen Seite eine kleine Begünstigung gewähren, so wird der Herr Finanzminister auf der anderen Seite das Doppelte und Dreifache von dem einzubringen suchen, was nachgelassen wird. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf die furchtbaren Wirkungen der Warenumsatzsteuer verweisen, die unsere Volkswirtschaft erschlärt, die uns geradezu furchtbar drückt, ich möchte auf die Kohlensteuer verweisen, die unsere Industrie auf das schwerste trifft und die Prosperität derselben erschwert, ich möchte darauf verweisen, daß endlich einmal auch der Weg gefunden werde, gerade in den drückendsten Bestimmungen Erleichterungen zu schaffen. Ich möchte auch darauf verweisen, daß die Eisenbahntarife bei uns eine Höhe erreicht haben, die mit keinem anderen Staate mehr verglichen werden können, daß dadurch die Teuerung gesteigert wird, daß der Staat beim Preisabbaue nicht vorbildlich vorangeht, sondern daß er eigentlich der Wegweiser ist, die Teuerung steigern zu helfen.

Wenn auch die Vorlage eine Reihe von Mängeln aufweist, wenn sie auch nit unseren vollen Beifall finden kann, werden wir trotzdem für sie stimmen, weil wir darin einen Fortschritt erblicken. Wir wünschen aber, daß auf diesem Wege fortgefahren werde, daß man versucht, die Härten, die in den Steuergesrtzen liegen, zu mildern und zu einer vollständigen Reform des Steuerwesens zu kommen. (Souhlas na levici.)

2. Øeè posl. Witticha (viz str. 169 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Der historische Sinn jeder siegreichen Revolution war bisher, das alte öffentliche Recht zu beseitigen und an seineStelle ein neues öffentliches Recht zu setzen, das den Willen der revolutionierenden Klasse in einer klaren Weise zum Ausdruck bringt. Der èechoslovakischen Regierung und den Mehrheitsparteien war es vorbehalten, von dieser Regel eine Ausnahme zu machen. In diesem Staate, von dem sich seine Schöpfer rühmen, daß er ein Produkt der Revolution ist, werden noch immer trotz des revolutionären Umschwunges und trotz eines nahezu vierjährigen Eigenlebens des Staates auf Grund kaiserlicher Patente die Freiheit und die staatsbürgerlichen Rechte der Bürger nach Gesetzen gemessen, die aus einem längst vergangenen Zeitalter herrühren, wo die Arbeiter keine Möglichkeit gehabt haben, in die Gesetzgebung dreinzureden, an ihr mitzuwirken und mitzuschaffen. Zu diesen Gesetzen, die in vielen Fällen sogar direkt gegen die Arbeiter geschaffen worden sind, um die Arbeiterschaft als Klasse in ihrem Emanzipationskampf niederzuhalten . . . (Posl. dr. Juriga: Das machen jetzt die èechoslovakischen Sozialdemokraten!) Ich bitte, das diesen zu sagen, nicht mir. Zu diesen Gesetzen also gehört auch der vorliegende Gesetzentwurf, der einen übernommenen beschämenden Rechtszustand scheinbar beseitigen will, aber durch fein ausgeklügelte Finessen diesen Zustand in organischer Weise fortentwickelt und ausgestaltet.

Die Motive, die die Regierung veranlaßt haben, diesen Gesetzentwurf einzubringen, sind mir völlig unbekannt. Auf Grund der bisherigen Erklärungen des Chefs der Regierung, welche ja im allgemeinen so lauteten, daß sowohl in der Slovakei als auch in Karpathorussien sich die Verhältnisse im Sinne des èechoslovakischen Staatsgedankens konsolidieren, daß diedort bestehenden Ausnahmsbestimmungen vollständig aufgehoben werden und daß auch in der Slovakei und Podkarpatská Rus die vollkommene bürgerliche Freiheit und somit die Gleichstellung dieser Staatsbürger mit jenen der übrigen Gebiete hergestellt wird, sind wir allerdings vollkommen berechtigt, eine Änderung der jetzigen Verhätnisse zu erwarten. Der Gesetzartikel 63 vom Jahre 1912, auf Grund dessen bisher in der Slovakei und in Podkarpatská Rus die Ausnahmsbestimmungen eingeführt worden sind und aufrecht gehalten wurden, spricht ausdrücklich aus, daß sie nur für den Kriegsfall gelten, und derselbe Gesetzartikel betont expressis verbis, daß, soferne der Kriegsfall beseitigt ist, dieser Gesetzartikel automatisch erlischt. (Sehr richtig!) Sie müssen mir daher gestatten, daß ich darüber meine Verwunderung ausdrücke, daß, während die ungarische Herrenklasse die Völker dieser zwei Gebiete tausend Jahre ohne Standrecht unterdrücken konnte, Sie, die Sie behaupten, daß Sie dieses Volk befreit haben, zu seiner Verwaltung das Standrecht benötigen. Man bringt die Notwendigkeit dieser Ausnahmverfügungen in der Slovakei und in Podkarpatská Rus vielfach mit irrendentistischen Bestrebungen und Bewegungen in Zusammenhang, die angeblich in der Slovakei und in Podkarpatská Rus vorhanden sein sollen. Ich will das Vorhandensein gewisser Anzeichen, die die Annahme berechtigt erscheinen lassen, daß dort eine Irrendenta vorhanden ist, nicht bestreiten. Aber, meine Herren, eine irredentistische Bewegung wird nicht dadurch beseitigt, daß man an die Stelle des Rechtes die Gewalt setzt (Souhlas na levici.), sondern, indem man das Übel, die quelle der Irrendenta, beseitigt; und diese quelle ist der überspannte Nationalismus auf der Gegenseite. (Výkøiky: Das ist richtig!) Ich mute mir zu, daß ich die Verhältnisse in der Slovakei und in Podkarpatská Rus einigermaßen kenne, um sagen zu können, daß für die Zustände, die momentan in der Slovakei und Podkarpatská Rus vorherrschen - wenn man von den weltpolitischen Ursachen absieht - die schwere Schuld ausschließlich die schlechte, unfähigeund korrupte Administrative trifft. (Sehr richtig!) Daher muß unser Ruf ertönen, die Regierung möge in erster Linie für eine Administrative sorgen, die frei ist von Bestechlichkeit, die unzugänglich ist einer korruptionellen Handlung und die soziales Gefühl besitzt. Sorgen Sie dafür, meine Herren, daß in der Slovakei und Podkarpatská Rus genügend Brot und Arbeit ist, sorgen Sie dafür, daß dort genügend Arbeiterwohnungen sind, und ich versichere Sie, die große Mehrzahl dieses arbeitenden Volkes wird auf Ihrer Seite sein. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)

Die Keimzelle der Irrendenta ist durchaus nicht in der Sehnsucht nach der Vereinigung mit Ungarn zu suchen, sondern sie liegt in der Undnldsamkeit jener èechischen Elemente, die in der Slovakei und in Podkarpatská Rus ihr Unwesen treiben, dieser Herren, die da glauben, eine geschichtliche Mission dadurch zu erfüllen, daß sie eben alles, was nicht in großer Begeisterung an dem Staatskarren zieht, als Magyaronen, als Staatsfeinde hinzustellen und zu verfolgen suchen.

Als Prototyp eines solchen Elementes möchte ich hier den Polizeidirektor von Kaschau, Herrn Klima, vorstellen. Dieser Herr umgibt sich mit einem groß en Heer von geheimen und öffentlichen Detektivs und Polizisten (Posl. dr. Juriga: Die sind überall!) und diese Leute schnüffeln überall herum und entdecken geheime Organisationen, deren Aufgabe es angeblich ist, eine Irredenta zu machen. (Výkøiky: Die nicht existiert!) In der Regel wird diese Entdeckung nur zur Blamage für die Entdecker. Ich will da einige Beispiele anführen, damit Sie einen Einblick in die traurigen Verhältnisse, die in der Slovakei herrschen, bekommen, damit Sie sehen, wie man die einzelnen Staatsbürger molestiert. Vor einigen Wochen, als in der Ostslovakei die internationale Grenzregulierungskommission wirkte, sind natürlich Berichte in den Zeitungen erschienen und eine Arbeitersfrau, die zu dieser Zeit zu ihren Verwandten nach Ungarn fahren wollte, hat einen Zeitungsausschnitt mtgenommen, der von der Grenzregulierungsfrage handelte. Mit diesem Aus schnitt wollte die Frau ihren Verwandten nur zeigen, was man in der Slovakei darüber schreibt. An der Grenze, wo diese Frau angehalten wurde, hat man den Zeitungsartikel bei ihr entdeckt und sie wurde wegen Spionage verhaftet und ins Gefängnis eingesperrt.

Ein anderer Fall ist der folgende: In Preßburg hat ein Künstler die Kinder eines alten Preßburgers gemalt; diese Bilder wurden im Schaufenster einer Kunsthandlung ausgestellt. Plötzlich erschienen einige èechische Herren und fanden es verletzend, daß man die Kinder des gewesenen Erzherzogs Ferdinand ausstellt. Als sich die Unrichtigkeit ihrer Voraussetzung erwies, begnügten sich diese Herren mit der Anbringung des Namens dieser Kinder auf den Bildern, Wieder nach einer Weile sind andere Herren gekommen und haben es als einen empörenden Zustand bezeichnet, daß man Kinder ausstellt, deren Vater ein Ungar ist. Also ich glaube, meine Herren, (Posl. dr. Juriga: Schlechtes Gewissen, viel Furcht!) Sie werden es begreiflich finden, wenn unter solchen Umständen die Tätigkeit der einzelnen Herren, die die Exponenten des èechischen Staatsgedankens sind, eine solche Wirkung und eine solche Tätigkeit in der Slovakei auslöst, daß diese Tätigkeit gewissermaßen zu einer Hölle für die Eingeborenen wird. (Výkøiky. Posl. dr. Lelley: Das wollen sie, damit wir weggehen!) Zu diesen durch die Gesellschaft einzelnen Personen gegenüber verübten Kränkungen kommt natürlich auch die fortgesetzte Unsicherheit in bezug auf die Existenz von großen Schichten der Bevolkerung, und da handelt es sich in erster Linie um die Beamten. Den Beamten wird fortgesetzt gedroht, daß sie, soferne sie sich die slovakische Sprache in einem bestimmten Zeitraum nicht aneignen, entlassen werden. Ich kann Ihnen sagen, meine Herren, die Slovakei ist heute ein einziges großes Schulhaus (Posl. dr. Juriga: Ein Narrenhaus! Výkøiky.) und jeder einzelne, der nur ein bißchen mit dem Staate im Zusammenhang steht, hat ein slovakisches oder èechisches Sprachlehrbuch in der Hand und lernt Tag und Nacht slovakisch oder èechisch. Ich möchte nun sagen, meine Herren, daß Sie den Umstand, daß in der Slovakei und in Podkarpatská Rus 60- und 65jährige Männer das Sprachlehrbuch in die Hand nehmen, als einen der größten Siege des èechischen Staatsgedankens betrachten müßten. Sie müßten sich mit dieser Tatsache auch begnügen und die weitere Gestaltung der Verhältnisse der ruhigen Entwicklung überlassen. Wenn man zu all dem noch die Brutalität der behördlichen Organe hinzurechnet, wenn man hinzuzählt die Polizei und Gendarmerie, die einzelne Personen unberechtigt und unbegründet verhaftet und sie in der brutalsten Weise behandelt und mißhandelt, dann, meine Herren, glaube ich, werden Sie es begreiflich finden, daß sich in der Slovakei eine Atmosphäre entwickeln mußte, die dem jetzigen Herrschafts- und Regierungssystem nicht freundlich gesinnt sein kann.

Ich möchte noch ganz kurz einige Worte zu der Regierungsvorlage sprechen. Ich muß sagen, daß ich mit der größten und tiefsten Empörung zu dieser Regierungsvorlage Stellung nehme und zwar deshalb, weil ich es als einen beschämenden Zustand bezeichnen muß, daß man in der Slovakei und in Podkarpatská Rus das Standrecht und die Zensur der Zeitungen aufrecht erhalten will bis zum Jahre 1930. Auf Grund meiner disherigen Ausführungen muß ich sagen, daß es nicht notwendig ist, in der Slovakei mit Standrecht und Zensur zu arbeiten. Dort müßten ganz andere Mittel angewendet werden, damit Ruhe und Ordnung in diesem Gebiete herrscht. Dem Gesetzartikel, den uns die Regierung vorlegt, sieht man es förmlich an, wie sich die Regierung selbst für den Zustand schämt, der momentan vorhanden ist, und sie will jedenfalls als Täuschungsmittel dem Auslande und den Staatsbürgern der Èechoslovakei gegenüber die These aufstellen, daß auch bei uns Freiheit herrschen soll. Aber dieses Gesetz hat derartige Fallen, daß, soferne es angenommen wird, jeder einzelne der Gefahr ausgesetzt ist, daß er sich in dieser Falle fängt.

Wir Sozialdemokraten erklären daher kategorisch, daß wir kraft unserer demokratischen Auffassung gegen dieses Gesetz stimmen werden und stimmen müssen. Wir möchten ganz besonders die demokratisch gesinnten Parteien dieses Hauses, in erster Linie die èechoslovakische sozialistische Partei auffordern, sich dieser unserer tiefsten Empörung über diesen Gesetzentwurf anzuschließen und dagegen zu stimmen. Meine Herren, es soll nicht allein das Standrecht aufrecht erhalten werden, sondern es soll auch die Vorzensur der Presse bis zum Jahre 1930 in Wirksamkeit bleiben! Während das Standrecht zu allen beliebigen Zwecken seitens der Regierung angewendet werden kann, ist die Preßzensur hauptsächlich geeignet, korrupte Handlungen der Administrative in der Slovakei zu verdecken und wir können durchaus nicht unsere Hand dazu bieten, daß in der Slovakei die korrupten Handlungen einzelner staatlicher Organe gedeckt werden sollen. Wir glauben daher, daß in der Slovakei mit den Mitteln der Demokratie die Ordnung aufrecht zu erhalten ist. Ein klassisches Beispiel dafür ist, daß überall dort, wo die Arbeiterschaft in der Gemeindevertretung sitzt, die Arbeiter in der gewissenhaftesten Weise ihre Pflicht erfüllen. Es sind ja einige Minister aus der Slovakei hier, es möge einer der Herren auftreten und sagen, ob er auch nur einen einzigen Fall weiß, wo der Arbeiter dort, wo ihm die Möglichkeit geboten wird, mitzuarbeiten und mitzuwirken, seine Pflicht nicht auf das gewissenhafteste erfüllt hat! Aber, meine Herren, jene Elemente, gegen welche dieses Gesetz eigentlich gerichtet ist, haben ihre besten Protektoren in den administrativen Organen desStaates selbst, weil sie zumeist Klassengenossen der Wohlhabenden und Besitzenden sind. Gegen diese wird dieses Gesetz sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft in den seltensten Fällen zur Anwendung gelangen, wohl aber gegen die Arbeiter; das wissen wir schon aus der Vergangenheit. Es gibt beispielsweise eineni Fall, wo ein militärischer Kommandant die streikenden Arbeiter von Užhorod mit Berufung auf das Standrecht mit Brachialgewalt gezwungen hat, die Arbeit anzutreten. Aus diesem Grunde können wir für dieses Gesetz nicht stimmen. Die deutsche sozialdemokratische Partei hat im Verein mit unserer Fraktion Ihnen sieben Anträge unterbreitet. Diese Anträge wollen bezwecken, daß das Parlament in klarer unzweideutiger Weise ausspricht, daß jener Gesetzartikel, der ein Schandfleck der Demokratie ist, vollkommen aus der Welt geschafft werden soll. Unsere Anträge wollen erreichen, daß das Parlament in einer klaren, unzweideutigen Weise ausspricht, daß in der Slovakei und in PodkarpatskáRus die volle staatsbürgerliche Gleichheit ausgesprochen und auch betätigt wird. Wir glauben weiter und sind davon felsenfest überzeugt, daß keine solchen Gewaltmittel, die Sie bisher gebraucht haben, die Zustände zu befestigen geeignet sind, geeignet sind, in diesen Gebieten Ruhe und Ordnung herzustellen, weil die Konsolidierung der Zustände davon abhängt, ob der Kapitalismus in diesem Staate den Arbeitern eine entsprechende Existenzmöglichkeit zu bieten in der Lage ist. Die Entwicklung zur Konsolidierung in diesem Gebiete hängt also von den ökonomischen Bedingungen und Gesetzen ab, denen jede Entwicklung unterworfen ist. Ich ersuche Sie, mit uns zu stimmen, und nach außenhin und in der Welt zu dokumentieren, daß das Parlament fähig ist, in ernster Stunde ein vernünftiges Gesetz zu schaffen. (Potlesk na levici.)

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