Støeda 25. ledna 1922

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 125. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 25. ledna 1922 dopol.

1. Øeè posl. Schäfera (viz str. 2463 protokolu):

Sehr geehrte Herren und Damen! Als wir im November 1920 den Staatsvoranschlag für das vorige Jahr behandelten, wurde uns von dieser Stelle aus triumphierend mitgeteilt, daß es der Tschechoslowakei möglich gewesen ist, das Gleichgewicht im Staatshaushalt herzustellen. Und in der Tat schloß der uns damals vorgelegene Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1921 mit einem Überschuß von - wenn ich nicht irre etwa 288 Millionen Kronen ab. Ein Beweis dafür, daß die damalige Aufstellung der Ziffern mit ganz außergewöhnlicher Sorgfalt und zu einem bestimmten Zwecke vorgenommen worden war. Heute müssen wir uns mit einem Nachtrag zu dem vorjährigen Budget beschäftigen und Nachtragsforderungen behandeln, was beweist, daß man den Staatsvoranschlag für 1921 keineswegs mit jener Gewissenhaftigkeit ausgearbeitet hatte, die von jeder Regierung verlangt werden kann, zu der man Vertrauen haben und deren Erklärungen man für richtig halten soll. Die Tatsache, daß auf einmal aus einem Überschuß im Staatsvoranschlag eine Mehrausgabe von 3/4 Milliarden geworden ist, zeigt deutlich auf, daß bei der Ausarbeitung des Voranschlages für 1921 andere Beweggründe bestimmend gewesen sind, als die, ein völlig klares Bild von unserer Staatswirtschaft zu geben. Diese Beweggründe sind übrigens leicht zu erraten. Der tschechoslowakische Staat hält viel darauf, dem Auslande zu zeigen, daß er sich in staatswirtschaftlich besser geordneten Verhältnissen befindet, als die anderen Staaten Mitteleuropas. Durch einen Staatsvoranschlag mit Überschuß sucht man im Auslande den Eindruck zu erwecken, daß die tschechoslowakische Republik in raschem Aufsteigen begriffen ist. Das vor allem ist der Zweck, weshalb durch eine kunstgerechte Zusammenstellung von Ziffern ein vorhandenes Defizit zu verschleiern gesucht wurde. So wurde zum Beispiel in dem Staatsvoranschlag für 1921 gar nicht aufgenommen das Investitionsbudget für das betreffende Jahr, obwohl die Ausgaben für Investitionszwecke zweifellos in den Staatsvoranschlag gehören, weil es sich dabei um notwendige Ausgaben handelt. Wir müssen uns also heute mit einem Nachtragsbudget für 1921 befassen und über Ausgaben und Einnahmen beschließen, die längst erledigte Angelegenheiten sind. Die Staatsverwaltung hat die Ausgaben, obwohl sie nicht bewilligt waren, gemacht, sie hat die höheren Erträgnisse einer Reihe von Steuern verbraucht. Nachträglich sosoll das Abgeordnetenhaus der Regierung diese Posten bewilligen. Untersuchen wir einmal, ob es wirklich unmöglich gewesen ist, bei der Einbringung des ordentlichen Staatsvoranschlages für 1921 die Ausgaben vorzusehen, die über die bewilligten Summen hinaus gemacht worden sind. Eine gewissenhafte Antwort darauf kann nicht anders als verneinend lauten. Wenn ein Redner in der Debatte über den Nachtrag zum vorjährigen Staatsvoranschlag unter anderen unrichtigen Behauptungen auch die aufgestellt hat, daß für die Überschreitung der Ende 1920 für das vorige Jahr bewilligten Ausgaben nicht die Regierung, sondern das Parlament verantwortlich gemacht werden müsse, so hätte eine solche Behauptung erst dann Berechtigung, wenn es sich um unvorhergesehene außerordentliche Anforderungen an den Staat handeln würde, die das Parlament an diesen gestellt hätte. Das trifft aber in dem vorliegenden Falle nicht zu. Eine unvorhergesehene Ausgabe hat das vergangene Jahr zwar aufzuweisen, das sind die Kosten der Mobilisierung, die aber in dem Nachtragsbudget gar nicht aufgenommen sind. Die Mobilisierungskosten sollen, wie man hört, eine Viertelmilliarde Kronen betragen. Nach dem, was man bisher auf derartige Mitteilungen unterrichteter Kreise geben konnte, dürfte man kaum fehl gehen, einigen Zweifel in die Richtigkeit dieser Mitteilungen zu setzen. Wahrscheinlich wird man auch da unliebsame Überraschungen erleben und zuletzt hören, daß es mit einer Viertelmilliarde Kronen an Ausgaben für die Mobilisierung nicht sein Bewenden hat. Sicher ist, daß es sich bei den Nachtragsforderungen nicht eigentlich um unvorhergesehene Ausgaben handelt, die im Vorjahre über Parlamentsbeschluß gemacht werden mußten, um Ausgaben, für die das Abgeordnetenhaus verantwortlich ist. Ich kann mich wenigstens nicht erinnern, daß im Vorjahre große Zuwendungen an einzelne Gruppen von Staatsbürgern beschlossen worden wären, sondern wir haben es mit Überschreitungen der Ausgaben zu tun, die bei einer geordneten Staatswirtschaft nicht möglich sein dürften oder für die man sich rechtzeitig die Mittel hätte beschaffen müssen. Zuwendungen an einzelne Schichten der Bevölkerung sind meines Wissens nicht gemacht worden, außer es handelte sich um Ausgaben an bevorzugte Gruppen, wie z. B. um Geschenke von Millionen an die landwirtschaftlichen Spiritusbrennereien. Dafür kann aber unmöglich das Parlament verantwortlich gemacht werden. Das Abgeordnetenhaus hat keine Gesetze im Verlaufe des vorigen Jahres beschlossen, die ein solches Nachtragsbudget rechtfertigen würden, obwohl man berechtigte Wünsche genug an den Staat hätte stellen können. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Botto.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen uns aus allen diesen Gründen, die ich hier kurz geschildert habe, gegen eine solche Art von Staatswirtschaft, wie sie in der Tschechoslowakei geführt wird, aussprechen und sie auf das schärfste verurteilen. Zwar wird uns, wenn wir uns gegen einzelne Erscheinungen im Staatsleben der Tschechoslowakei wenden, immer entgegen gehalten, daß wir dies nur aus Feindseligkeit gegen diesen Staat tun. Aber alle, die ein gesundes politisches Leben wollen, werden nicht bestreiten, daß eine Opposition, daß das Aufzeigen von Fehlern und Mängeln in der Staatsverwaltung nicht immer nur aus dem Grunde geschieht, um feindselig gegen den Staat aufzutreten. Auch der Tchechoslowakei muß daran liegen, daß ihre Staatswirtschaft ernst genommen wird. Und schließlich, meine Herren, steht die Sache so, daß unsere Gegnerschaft gegen die in Verhandlung stehende Vorlage, so wie unsere ablehnende Haltung zu den meisten Regierungsvorlagen, von rein sachlichen Erwägungen ausgeht, die Sie widerlegen sollten, wenn Sie es könnten, die Sie aber nicht als staatsfeindliche Politik bezeichnen sollten. Wir sollen jetzt ein Nachtragsbudget bewilligen, das eine Nachtragssumme von 4 1/10 Milliarden Kronen und eine Einnahmensumme von 3 1/10 Milliarden Kronen aufweist. Da müssen wir nun untersuchen, auf welche Abteilungen der Staatsverwaltung die Ausgaben im Nachtragsbudget entfallen. Sehen wir uns die Aufstellung im Voranschlag an, so finden wir, daß einzelne Ministerien in ganz außergewöhnlichem Maße ihr Ausgabenbudget überschritten haben, so das Finanzministerium, das Ministerium für öffentliche Arbeiten, das Eisenbahnministerium und das Ministerium des Innern. Gehen wir der Sache nach und untersuchen, ob es sich dabei durchwegs um unerläßliche und wohlbegründete Ausgaben handelt, so entdecken wir manchen Posten, der beträchtliche Abstriche ertragen hätte. Ich verweise nur darauf, daß im Nachtragsbudget das Ministerium für soziale Fürsorge mit einer Summe von 4,344.458 Kronen bedacht ist, während die Ausgaben für nach unserer Meinung mitunter höchst überflüssige Zwecke in die Hunderte von Millionen gehen, das sind Ausgaben für Polizeizwecke, für die Vermehrung der Gendarmerie, für das Erbauen von Kasernen und andere Dinge, bei denen man ganz gut sparen könnte. Dabei, meine verehrten Damen und Herren, steht es so, daß von allen Ministerien das Ministerium für soziale Fürsorge am schlechtesten behandelt wird. Diese Tatsache drückt sich insbesondere in der Sozialpolitik der Tschechoslowakei sichtbar aus. Wir sind ein hochindustrieller Staat; haben eine große Industrie, die industrielle und gewerbliche Arbeiterschaft zählt nach Millionen. Auf dem Boden der tschechoslowakischen Republik befindet sich der übergroße Teil der industriellen Unternehmungen des früheren Österreich. Schon die Tatsache, daß wir ein industrielles Land sind, mit einer hochentwickelten Industrie, mit Millionen industrieller und gewerblicher Arbeiter, müßte die Staatsverwaltung veranlassen, für die Ausgestaltung der Sozialpolitik das menschenmöglichste zu tun und der sozialen Fürsorge die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Anstatt dessen bleiben wir auf diesem wichtigen Gebiete der staatlichen Gesetzgebung im Hintertreffen. Wenn wir von den Gesetzen absehen, die unmittelbar nach dem Umsturze gemacht werden mußten, weil damals nichts anderes übrig blieb, als den dringendsten sozialen Forderungen der Arbeiterklassen Rechnung zu tragen, so ist eigentlich wenig geschehen. Den Achtstundentag mußte man einführen. Ein besserer Schutz der Jugendlichen und ein ausgiebiger Schutz der arbeitenden Frauen konnte nicht länger unterbleiben. Alle diese Gesetze mußten, ebenso wie in anderen Staaten, auch in der Tschechoslowakei nach dem Umsturze unter dem Zwange der Verhältnisse geschaffen werden. Die Tschechoslowakei ist aber nicht nur keinen Schritt weiter gegangen als sie gehen mußte, sondern in manchen Arbeiterfragen gegenüber anderen Ländern, die schlechter gestellt sind, weit zurück geblieben. Wir sehen das in Sachen der Sozialversicherung. Schon lange gibt man sich in der Tschechoslowakei damit ab, die Frage der Sozialversicherung zu studieren, wir sind aber noch weiit davon entfernt, sie zu verwirklichen. In Deutschland, mit seiner prächtig ausgestalteten Sozialversicherung, wurden seit dem Umsturze eine Menge Neuerungen durchgeführt, und in Deutschösterreich, dem gequältesten und ärmsten Staate der Welt, schickt man sich gerade jetzt an, das Werk der Sozialversicherung in Angriff zu nehmen und zu vollenden. Wenn wir aber hier in der Tschechoslowakei in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses und von dieser Stelle aus auf die vielen Vernachlässigungen verweisen, die sich der Staat auf dem Gebiete der Sozialpolitik zuschulden kommen läßt, dann entgegnet man uns nur, daß die Tschechoslowakische Republik auch bei der Sozialpolitik darauf Rücksicht nehmen müsse, daß die Staatsfinanzen nicht in Unordnung gebracht werden. Man müsse aus Staatsinteresse Maß halten mit den Ausgaben für Einrichtungen, auch wenn diese sozialpolitischen Zwecken und Zielen gelten. Meine geehrten Herren und Damen! Erst vor Weihnachten haben wir im Abgeordnetenhause einige sozialpolitische Gesetzesvorlagen verhandelt, die unzulänglich gewesen sind und deren Verbesserung sie, die die Mehrheit des Hauses bilden, gleichfalls unter Berufung auf die Staatswirtschaft abgelehnt haben. In der Sache der Fürsorge für die Kri egsbeschädigten wurde ein ganz unzulängliches Gesetz beschlossen, das den Ansprüchen dieser Gruppe von unglücklichen Menschen nach keiner Richtung hin entspricht. Selbst da wurde uns von ihrer Seite nichts anderes entgegengehalten, als die bekannte Redensart, daß wir nur fordern, ohne Rücksicht zu nehmen, wie dabei die Hauptwirtschaft fährt, daß der Staat nicht ins Blaue hinein Schulden machen könnte, son dern auf die Erzielung des Gleichgewichtes in seiner Wirtschaft Bedacht nehmen müsse.

Wir hören aber solche Worte niemals in dem Augenblicke, wo es sich um irgendwelche militärische Forderungen handelt und um Zugeständnisse an den Militarismus. Wir finden, daß von den 4 1/10 Milliarden Kronen, die im Nachtragsbudget insgesamt zur Deckung der Überschreitungen der Ausgaben gefordert werden, abermals ein großer Teil für militärische Zwecke gilt. Das geschieht, trotzdem bei jeder Gelegenheit im auswärtigen Ausschusse und in den beiden Kammern der Nationalversammlung von der Regierung erklärt wird, die Tschechoslowakei verfolge keine andere Politik, als eine reine Friedenspolitik, eine Politik, die darauf hinsteuert, die Ruhe in Europa herzustellen und zu sichern. Wenn nun ein Staat wirklich und nur die Absicht hat, Friedenspolitik zu machen, auf die Ruhe in Europa hinzuwirken, dann ist es zumindestens unerklärlich, daß der gleiche Staat einen Militarismus aufbaut, der Milliarden kostet. Das aber geschieht in der Tschechoslowakei. Zudem hat man bei Schaffung des jetzt geltenden Wehrgesetzes ausdrücklich angekündigt, daß die Tschechoslowakische Republik zum Miliz-System übergehen werde, das heißt, den Abbau des Militarismus in Aussicht nehmen werde. Vom Abbau des Militarismus spüren wir bis heute gar nichts, nicht das geringste. Im Gegenteil, wir sehen, daß von Jahr zu Jahr die Ausgaben für das Heerwesen steigen. Dabei steht es, trotz allen günstigen Berichten, die von der Tschechoslowakei in die Auslandspresse gegeben werden, trotz allen Künsteleien bei der Aufstellung der Einnahme- und Ausgabe-Ziffern, die ein Gleichgewicht im Staatshaushalt vortäuschen sollen, so daß wir nicht aus dem Vollen schöpfen können für Zwecke, die nicht dem Aufbau, sondern der Zerstö rung gelten. Wer sich zum Beispiel darüber freut, daß die tschechoslowakische Krone steigt, ihr Kurswert zunimmt, der übersieht die andere Seite dieser Frage. Er will nicht merken, daß die wirtschaftlichen Wirkungen des Hinaufschnellens des Kurswertes unserer Krone für große Massen der Bevölkerung höchst entset lich sind. Die Arbeiterschaft in den industriellen Gebieten hat keine Ursache aufzuatmen, sondern sie sieht trüben Zeiten entgegen. In Mähren und Schlesien sind bereits infolge der Stornierung zahlreicher Aufträge aus den valutaschlechteren Ländern viele Betriebe gezwungen, an umfangreiche Arbeiterentlassungen zu denken. In der nordböhmischen Textilindustrie stehen gleichfalls aus dem Grunde der Steigerung des Kronenwertes Geschäftsstockungen bevor, die naturgemäß zu Arbeiterentlassungen führen müssen. In dem Gebiete der Glasindustrie Nordböhmens, im Gablonz-Tannwalder Bezirke und in den Heidaer Glasindustriegebieten drohen gleichfalls böse Zeiten. Unsere Glasindustrie ist vor allem auf den ausländischen Markt angewiesen. Ganz begreiflich, daß jetzt die Verhältnisse gerade in dieser Industrie ganz unerträglich sind. Zunächst also wird von dem Steigen der Krone, das manchem der Politiker der Tschechoslowakei so große Genugtuung bereitet, die Lebensmöglichkeit Hunderttausender von Arbeitern bedroht. Kann doch schon heute die Regierung das Steigen der Zahl der Arbeitslosen nicht mehr verschleiern. Sie hat amtlich zugeben müssen, daß innerhalb zweier Monate die Arbeitslosenziffer von 22.000 auf 33.000 gestiegen ist. Dabei handelt es sich natürlich nur um jene Arbeitslosen, die auf die staatliche Unterstützung Anspruch erhoben und sie erhalten haben. In Wahrheit gibt es viel mehr Arbeitslose als die amtlichen Ausweise angeben. Nur ein kleiner Teil der beschäftigungslosen industriellen und gewerblichen Arbeiter erhält die staatliche Arbeitslosenunterstützung, während der größere Teil amtlich nicht mitgezählt wird. Wir haben es also durchaus nicht dazu, für den Militarismus und andere, unserer Meinung nach unnütze Dinge, ungezählte Millionen hinauszuwerfen, sondern wir hätten eh er sehr viel nachzuholen in allen wirtschaftspolitischen Aufgaben des Staates. Es wären zahlreiche Fehler gutzumachen, die in der Handels- und Verkehrspolitik vom Umsturze angefangen bis heute immer und immer wieder begangen wurden und insbesondere sollte manches auf dem Gebiete der Sozialpolitik nachgeholt werden. Es handelt sich um gesetzliche Maßnahmen in Fragen der Arbeiterpolitik, die der tschechoslowakische Staat bisher der Arbeiterklasse schuldig geblieben ist. Von einer Partei, die nicht nur die Wirtschaftspolitik dieses Staates verurteilt, sondern auch noch alles an den innerpolitischen Verhältnissen auszusetzen hat, können Sie nicht erwarten, daß sie einer Staatswirtschaft zustimmt, deren Wesen durch das Nachtragsbudget deutlich aufgezeigt wird. Wir lehnen das Nachtragsbudget ab, ebenso, wie wir den Staatsvoranschlag für 1921 abgelehnt haben. Unsere Bemühungen, im Budgetausschuß aus dem Nachtragsbudget jene Posten zu streichen, gegen die wir aus sozialistischen und demokratischen Gründen sind, haben natürlich keinerlei Erfolg gehabt. Wir wußten das im vorhinein, haben uns jedoch für verpflichtet gehalten, trotz unserer ablehnenden Stellung zur Politik dieses Staates, sachlich bei der Erledigung des Nachtragsbudgets mitzuwirken. Wenn wir auch zur Politik der gegenwärtigen Regierung kein Vertrauen haben können, so müssen wir doch von dieser Stelle aus die Ansprüche und Forderungen jener Schichten der Bevölkerung, die wir vertreten, zur Sprache bringen und sie verfechten. Sie machen uns das zwar ungemein schwer. Wenn sie sich dabei begnügen würden, uns nur ihre Macht zu zeigen, die ihnen die größere Zahl gibt, so läge darin nichts Ungewöhnliches. Sie sind, wie sie das stets wiederholen, in diesem Staate wirklich die Stärkeren, die Mächtigeren. Und wenn sie uns ihre zahlenmäßige Überlegenheit im Parlament und in den Ausschüssen immer wieder zum Bewußtsein bringen durch ihre Abstimmungen, so kann man das mit Recht bedauern, aber darüber immer noch reden. Sind Sie, die die Mehrheit bilden, der Meinung, daß die Forderungen, die wir in Vertretung der arbeitenden Schichten der Bevölkerung an den Staat stellen, aus allgemeinen staatlichen Grün den abgelehnt werden müssen, und tun Sie das unter Ausnützung ihres zahlenmäßigen parlamentarischen Übergewichtes, so läßt sich dagegen weiter nichts tun, als immer wieder aufzuzeigen, daß Ihre Politik nicht den Grundsätzen entspricht, nach denen ein wirklich demokratischer Staat handeln soll. Ich halte für meine Person es für fa!sch und für verfehlt, alles, was von den oppositionellen Parteien beantragt und verlangt wird, immer wieder unter Berufung auf staatliche Interessen schlankweg abzulehnen. Ich glaube vielmehr, daß eine Regierungsmehrheit, und wenn sie noch so stark ist, auf die Mitarbeit der Opposition, das heißt auf die Mitarbeit der Minderheit im Parlamente, bei den Aufgaben der. Gesetzgebung nicht verzichten sollte, und nicht verzichten kann, wenn es dieser Mehrheit wirklich darum geht, gute Arbeit zu leisten. Sie aber gehen darauf aus, uns sowohl in den Ausschüssen als auch im Abgeordnetenhause nicht nur die Mitarbeit schwerzumachen, sondern sie uns geradezu zu zu verekeln. Da glaube ich aber im Namen aller meiner Parteigenossen in diesem Hause sagen zu können, daß Sie das nie zustande bringen werden, uns die Ihnen zumeist unbequeme Mitarbeit bei der Schaffung von Gesetzen zu verekeln. Wir werden immer und immer wieder, so oft sich dazu Gelegenheit bietet, Fehler und Mängel Ihrer Staatswirtschaft aufdecken und Ihnen so häufig als möglich vorhalten, was Sie als Regierung eines demokratischen Staates zu tun hätten. Uns zu ermatten und so zu ermüden, daß wir Ihre Kreise nicht mehr stören, das wird Ihnen nicht gelingen, auch wenn Sie noch soviele Kunststücke aufführen, wie wir deren in der letzten Zeit manche in den Ausschußberatungen erlebt haben. Auf ein solches Kunststück, das erst gestern im sozialpolitischen Ausschuß aufgeführt wurde, möchte ich von dieser Stelle aus mit einigen Worten verweisen. Sie, auf der rechten Seite des Hauses sind die Mehrheit. Aber wenn Sie die Mehrheit sind, dann haben Sie auch die Pflicht - gestatten Sie mir, Ihnen das zu sagen - in den Ausschußsitzungen da zu sein, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die ausschließlich in Ihrem Sinne erledigt werden sollen. Gestern passierte es nun im sozialpolitischen Ausschuß, daß von den Mitgliedern der Mehrheitsparteien nicht einmal ein Drittel da war, so daß einige Anträge auf Verbesserung der sehr wichtigen Vorlage über die militärischen Versorgungsgebühren angenommen wurden. Es bestand nun die Gefahr, daß das Gesetz auch in seinem weiteren Teile stellenweise verbessert worden wäre, wobei es sich durchaus nicht um Änderungen der Gesetzesvorlage gehandelt hat, deren Ausführung dem Staate unerschwingliche Lasten auferlegt hätte. Die mit den Stimmen der Minderheit gefaßten Beschlüsse zum Gesetz über die militärischen Versorgungsgebühren, waren rein sachlicher Natur. Es handelte sich um folgendes: In den Bestimmungen dieses Gesetzes wird kein Unterschied zwischen jenen gemacht, die wegen eines politischen Verbrechens oder Vergehens oder wegen eines gemeinen Deliktes eine bestimmte Freiheitsstrafe erduldet haben. Auch wer wegen eines politischen Vergehens bestraft gewesen ist oder bestraft wird, soll den Anspruch auf die Versorgungsgenüsse für Militärpersonen verlieren. Dagegen haben wir eingewendet, daß es in keinem demokratischen Staate der Welt vorkommt, daß man politische Verbrechen und Vergehen in eine Linie stellt mit gemeinen Verbrechen und gemeinen Vergehen. Überall in der ganzen Welt macht man einen Unterschied zwischen politischen und gemeinen Straftaten. Es handelt sich also um nichts anderes, als daß von dem Verluste des Anspruches auf die Militärversorgungsgebühren jene Personen ausgenommen werden sollten, die wegen einer politischen Straftat eine Freiheitsstrafe abgebüßt haben. Eine derartige Änderung in dem Gesetzentwurfe über die militärischen Versorgungsgebühren bedeutet durchaus keine nicht zu leistende Belastung des Staates, sondern sie entspricht demokratischen Grundsätzen. Kaum aber waren die Anträge der Minderheit angenommen, entfernte sich der Vorsitzendestellvertreter, der èechische Agrarier Dubický, der bis dorthin die Verhandlungen geleitet hatte und an seiner Stelle übernahm der Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses, der èechische Sozialdemokrat Johanis, die Führung der Verhandlungen. Man merkte sofort, daß etwas vorgehe und nun setzte eine Arbeit der Mitglieder des Ausschusses, die den Mehrheitsparteien des Hauses angehören, ein, die durchaus nicht geeignet war, für den Parlamentarismus zu begeistern, wie Sie ihn auffassen. Es wurden nämlich alle Abgeordneten von den Mehrheitsparteien, die man erwischen konnte, rasch in der Präsidialkanzlei des Hauses als Mitglieder des sozialpolitischen Ausschusses angemeldet und in die Sitzung gebracht. Dabei muß hervorgehoben werden, daß man einer Minderheitspartei, die noch vor Beginn der Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses eine Auswechslung ihres Mitgliedes vornehmenwollte, ausdrücklich erklärthat, daß es zu dieser Änderung der Besetzung der Ausschußstelle zu spät sei und daher die Auswechslung nicht zur Kenntnis genommen werde. Was also vor der Sitzung als Unzulässigkeit erklärt wurde, dort, wo es sich um eine Gruppe der Minderheit handelte, wurde in ausgiebiger Weise getan während der Sitzung, weil das die Mehrheitsparteien, um die Plätze der nicht erschienenen Ausschußmitglieder zu besetzen, gebraucht haben. Natürlich war nach einigen Minuten die Zusammensetzung des Ausschusses eine ganz andere. Durch das Hereinschleppen einiger Nichtmitglieder des sozialpolitischen Ausschusses hatten die Regierungsparteien die Mehrheit wieder hergestellt. Meine Herren und Damen! Was glauben Sie, wie wir ein solches Vorgehen beurteilen sollen? Unserer Meinung nach sollte sich kein Abgeordneter finden, der sich zu einer solchen Komödie hergibt, noch weniger sollte ein Vorsitzender eines Ausschusses dulden, daß ein derartiges Spiel getrieben wird. In der Geschäftsordnung heißt es ausdrücklich, daß die Ausschüsse im Hause gewählt werden, daß sie also nicht während einer Sitzung des Ausschusses ausgewechselt werden können. Allerdings ist im Verlaufe der Tagung des Abgeordnetenhauses ein Gebrauch zustande gekommen, der das Auwechseln der Ausschüsse den Parteien erleichtert. Es geschieht das in der Weise, daß vor einer Ausschuß-Sitzung in der Kanzlei des Parlamentes die Verschiebung in der Besetzung eines Ausschusses rechtzeitig angemeldet wird. Daran haben sich alle Parteien gehalten. Aber das ist erst recht nicht aus der Geschäftsordnung herauszulesen, daß während der Sitzung eines Ausschusses Parteien berechtigt wären, Mitglieder auszuwechseln, bzw. an Stelle der nicht erschienenen Ausschußmitglieder rasch andere einzuschmuggeln, lediglich zu dem Zwecke, um sich wieder die Mehrheit zu verschaffen, die die Regierungsparteien ja ohnehin in den Ausschüssen haben, wenn ihre Leute pflichtgemäß zur Stelle sind. Gestern war es wirklich so, daß man in den sozialpolitischen Ausschuß Abgeordnete geschleppt hat, die man während der Sitzung zufällig auf dem Gange oder auf der Stiege erwischen konnte. Sie bedenken gar nicht, wie Sie durch derartige Treibereien den Parlamentarismus der Èechoslovakei in Verruf bringen und wie wenig Sie damit dem Ansehen des Staates nützen. Ganz abgesehen davon, daß Sie durch derartige Manöver den letzten Rest der Demokratie, der in der Èechoslovakei vorhanden ist, vollends erschlagen. Vor diesem Parlamentarismus, der nur der Ihre ist, muß man jede Achtung verlieren. Wenn es soweit ist, meine Herren, daß die Geschäftsordnung nur dann gilt, wo es Ihnen paßt und in dem Augenblick mit Füßen getreten wird, wenn Ihnen aus der Verletzung der Geschäftsordnung politische Vorteile erwachsen, wie können Sie nur dann einen Augenblick von den Parteien der Minderheit verlangen, daß diese etwas für Ihre Geschäftsordnung übrig haben. Wir haben den Vorgang im sozialpolitischen Ausschuß, von dem ich hier gesprochen, im Präsidium des Abgeordnetenhauses anhängig gemacht und sind nun neugierig, was dabei herauskommen wird. Es handelt sich um einen Vorfall, der nicht mit Stillschweigen übergangen werden darf. Meines Dafürhaltens müßten die Beschlüsse, die gestern im sozialpolitischen Ausschuß von den Abgeordneten gefaßt worden sind, die gar nicht Mitglieder des Ausschusses waren, für ungültig erklärt werden. Läßt man solche Vorkommnisse auf sich beruhen, dann wird damit der Mehrheit des Hauses ein Freibrief dafür ausgestellt, alles zu tun und zu treiben, was Ihnen nützlich erscheint. Wenn Sie aber, meine Herren von der Mehrheit des Hauses, glauben, daß sie durch eine solche Behandlung der Minderheit die geeignete Stimmung dafür schaffen, einander näherzukommen, dann irren Sie sich. Wollen Sie nicht die Gegensätze, die ohnehin infolge der Politik dieses Staates zwischen der Minderh eit des Hauses und den Regierungsparteien bestehen, noch weiter aufreißen, dann ändern Sie vor allem Ihre Haltung. Glauben Sie aber, - daß Sie uns auch weiterhin nur Ihre Übermacht zeigen müßten, und uns in den Ausschüssen und im Hause nicht anders behandeln sollen, als ob Sie unsere Mitarbeit als Belästigung empfinden würden, dann tun Sie es. Wir werden es zu ertragen wissen und was immer auch kommen mag, nicht aufhören, die Mängel in der Wirtschaft und in der Politik dieses Staates aufzuzeigen und zu bekämpfen. Insbesondere, insoweit die Staatsverwaltung in den Fragen der Arbeitergesetzgebung zurückbleibt, werden wir stets als Mahner und Dränger auftreten. Weil uns das Nachtragsbudget vor allem vom Standpunkte der Arbeiterpolitik nicht entsprechen kann, stimmen wir deutschen Sozialdemokraten gegen die Vorlage, die von dem Nachtragsbudget handelt. (Potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Schäfera (viz str. 2515 protokolu):

Meine Herren und Damen! Im Auftrage des Klubs der deutschen sozialdemokratischen Abgeordneten habe ich zu erklären, daß wir dafür stimmen, daß die Antwort des Ministers für soziale Fürsorge auf die dringliche Interpellation in Sachen der neuen Arbeitsordnungen zur Kenntnis genommen wird. Wir stimmen für diese Antwort deshalb, weil sie im großen und ganzen der Auffassung entspricht, die wir über die Einführung neuer Arbeitsordnungen haben. Ich betone aber ausdrücklich, daß aus unserer Abstimmung nicht gefolgert werden darf, daß unsere Haltung der Gesamtregierung und ihrer Politik gegenüber irgend eine Änderung erfährt. Solange in der Èechoslovakischen Republik gegenüber der Arbeiterschaft und ebenso gegenüber den nationalen Minderheiten die bisherige Politik weiter getrieben wird, liegt für uns deutsche Sozialdemokraten kein Anlaß vor, von unserer oppositionellen Haltung abzugehen. Es liegt also darin, daß wir in diesem Falle die Antwort eines Ministers zur Kenntnis nehmen, durchaus kein Vertrauensvotum für die Regierung. (Souhlas nìm. soc.-demokratických poslancù.)

3. Øeè posl. dr. Haase (viz str. 2531 protokolu):

Hohes Haus! Als im Jahre 1889 das Bruderladengesetz geschaffen und publiziert wurde, bedeutete dies einen ungeheueren sozialpolitischen Fortschritt. Es war die erste Invalidenversicherung überhaupt. Es ist nur allzu begreiflich, daß dieses Gesetz noch ganz wesentliche Mängel in sich trug, daß es vor allem den Stempel hatte, den ihm die Grubenbesitzer aufdrückten, die vor allem das Ziel verfolgten, den Bergarbeiter ein für allemal an die Grube zu fesseln und ihm sein wichtigstes staatsbürgerliches Recht, die Freizügigkeit zu nehmen. Dies taten die Gesetzgeber unter dem Einfluß der Grubenbesitzer in der Form, indem sie das sogenannte Werksbruderladensystem einführten, d. h. der Bergarbeiter ist bei einer bestimmten Bruderlade versichert, welche mit dem Werk, bei dem er arbeitet, eng verknüpft ist. Der Übergang von einem Werk zum anderen machte ungeheuere Schwierigkeiten mit Rücksicht darauf, daß ja die Versicherungsansprüche mit übertragen werden mußten. Im Laufe der Jahre hat sich die statutarische Übung herausgebildet, daß nur jene Versicherungsansprüche bei der zweiten Bruderlade anerkannt und angerechnet werden, welche durch die sogenannten Reserveanteile in der ersten Bruderlade vollständig gedeckt sind. Mit Rücksicht auf die geringen Erfahrungen, die man im Versicherungswesen hatte, kam es sehr bald, sch on im Jahre 1893 dazu, daß einige Bruderladen passiv wurden, welches Passivum sich immer mehr steigerte, sodaß bei jedem Übergang von einer Bruderlade zu einer anderen der Arbeiter eine große Zahl der Mitgliedsrechte, der Mitgliedsjahre verlor. Noch viel kritischer als beim Übergang von einer Beschäftigung zu einer anderen gestaltet sich die Situation nach dem Bruderladengesetz vom Jahre 1899 beim Verlust der Beschäftigung im Bergbaue überhaupt oder auch in dem Falle, wenn die Beschäftigung im Bergbau länger als ein Jahr unterbrochen wurde; denn nach einem Jahr hört jeder Vorbehalt auf die Ansprüche auf, und wenn jemand nach einer Unterbrechung vom einem Jahr wiederum in den Bergbau eintritt, kann er nicht mehr die Anwartschaften fortsetzen, die er früher erworben hat, sondern muß von neuem anfangen und bekommt nur seinen früheren Reserveanteil ausgezahlt. Die Sache wurde schon früher von den Grubenbesitzern weidlich ausgeschrotet. Wenn man einen Bergarbeiter aus der Arbeit - ganz legal - entläßt, wenn man ihn z. B. vierzehntägig kündigt, so bedeutet das für ihn immer eine doppelte Bestrafung, denn er verliert nicht nur seine Arbeit, sondern auch die durch jahre- oder jahrzehntelange Arbeit erworbenen Versicherungsansprüche. In Zeiten, wie in der heutigen Krise, wird ein solcher Zustand, wie bereits der Herr Referent gesagt hat, besonders gefährlich. Die Antragssteller benützten die Gelegenheit, um als Abschlagszahlung auf die zukünftige endgültige Reform der Bruderladenversicherung wenigstens einen wichtigsten Mangel aus dem alten Bruderladengesetz au szumerzen. Nun, wie machen es die Herren Grubenbesitzer? Sie gehen zweierlei Wege. Die einen, die kümmern sich weiter gar nicht um den Arbeiter, sie sind rabiater, sie entlassen einfach die Leute unter Berufung auf die Krise. In dieser Beziehung geht sogar die Staatsverwaltung mit einem sehr "guten" Beispiel voran, indem sie denselben Weg beschreitet. (Hört! Hört!) Andere geben sich sozialer, aber nur scheinbar, sie geben der Entlassung einen sozialen Aufputz, indem sie ihren Einfluß auf die Bruderladen dahin mißbrauchen, daß sie die Leute in Provision schicken. Mir selbst wurde von einem Werke des Ostrau-Karwiner Reviers vor einigen Tagen eine Liste von über 400 Arbeitern vorgelegt, die alle von einer Koksanstalt in Provision geschickt werden sollen. Das waren natürlich fast durchwegs Menschen, welche noch in Aktivität und absolut nicht invalid waren. Dieses Verfahren ist nur ein Aufputz, denn wenn die Anträge auf Provisionierung aus gutem Herzen auch bei der Bruderlade durchgehen, wenn die Arbeiter auch provisioniert werden, tritt doch nach einem Jahr die Einstellung der Provisionen ein, weil man wieder nachweist, daß der Arbeiter aktiv ist und die Voraussetzungen der Invalidität nicht bestehen. Solche Mätzchen haben wir wiederholt im Ostrau-Karwiner Revier erlebt, und deshalb müssen wir uns dagegen zur Wehre setzen, aber hauptsächlich auch aus dem Grunde, weil diese Provisionierung eigentlich nichts anderes bedeutet, als das Überwälzen der Last auf die Arbeiterschaft; die Arbeiterschaft trägt nämlich die Hälfte derselben. Nun ist es aber sehr schwer, dem Arbeiter nicht mit der Provision zur Hilfe zu kommen, wenn man auf der anderen Seite die Gefahr sieht, daß er alle seine Versicherungsansprüche, die er durch langjährige Dienstzeit erworben hat, einfach verliert, wenn er der Arbeit im Bergbau verlustig wird. Aus diesem Grunde haben wir den Antrag gestellt, welcher es vor allem den aus der Arbeit ausgeschiedenen Bergarbeitern möglich machen soll, ihre rechtsmäßig erworbenen Anwartschaften zu wahren. Der Antrag ging noch um einen Schritt weiter u. zw. in der Richtung, daß in dem Gesetzentwurf nicht nur die Wahrung der bis zum Zeitpunkt des Austrittes aus der Arbeit im Bergbau erworbenen Anwartschaften gewährleistet wird, sondern, daß der Bergarbeiter auch nach freier Wahl die Möglichkeit haben soll, in der Versicherung fortzuschreiten, d. h. noch eine Steigerung seiner Ansprüche zu erwerben. Das mußte aus dem Grunde geschehen, weil wir vorläufig eine andere Invalidenversicherung als die der Bergarbeiter nicht haben. Es wäre diese Form nicht notwendig, wenn wir die allgemeine Sozialversicherung hätten, weil dann der Betreffende, der aus der Bergarbeit austritt und in eine Arbeit eintritt, die sozialversich erungspflichtig ist, dort wenigstens mit jenen Ansprüchen fortschreiten würde, welche die Sozialversicherung gewährt, und sich die eventuellen Mehransprüche aus der Bergarbeiterversicherung durch bloße Zahlung einer Anerkennungsgebühr wahrt. Es ist selbstverständlich, daß diese Form der Fortsetzung der Versicherung der aus der Bergarbeit. Ausgeschiedenen in dem Augenblick aufhört, wo wir die Sozialversicherung bekommen.

Dies führt mich sogleich dazu, ausdrücklich heute festzustellen, daß dieses. Gesetz, welches Ihnen heute vorliegt, nichts anderes ist, als ein Provisorium, welches in das alte Bruderladengesetz aus dem Jahre 1889 hineingebaut ist, daß aber die Bergarbeiter keineswegs sich schon damit zufrieden geben werden. Dieses Provisorium, welches in das alte Gesetz vom Jahre 1889 hineingearbeitet ist, ist nichts anderes als die Vorwegnahme eines Teiles der Prinzipien, welche zukünftig die Bergarbeiterversicherung beherrschen sollen. Wir haben uns eng an den Entwurf angeschlossen, welchen das Ministerium bereits ausgearbeitet hat und der, wie verlautet, sogar den Ministerrat bereits passiert hat und angeblich noch in dieser Session dem Hause vorgelegt werden soll. Ich unterstreiche, mit besonderer Rückksicht auf die Slovakei, daß es dringend geboten ist, daß die Bergarbeiterversicherungsreform so rasch als möglich durchgeführt werde. Denn es ist unmöglich, daß wir jetzt den Bergarbeitern in der Slovakei überhaupt etwas gewähren, weil wir sonst die alten Vorschriften, von denen wir überzeugt sind, daß sie nicht mehr gut sind, dort erst einführen müßten, mit all den zahlreichen Nebengesetzen, die inzwischen erlassen wurden, und dann müßte man erst recht die Sache von Grund aus reformieren. Ich benütze die Gelegenheit dazu, an die Regierung nochmals den Appell zu richten, der aus allen Revieren immer und immer wieder an Sie gerichtet wird, das Versprechen einzulösen und die Reform der Bergarbeiterversicherung vorzulegen. Ich glaube, an das hohe Haus brauche ich den Appell nicht zu richten, daß dieses Gesetz als erste notwendigste Abschlagszahlung auf die Reform der Bergarbeiterversicherung angenommen werden muß. (Souhlas a potlesk na levici.)

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