Ètvrtek 19. ledna 1922

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 122. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 19. ledna 1922.

Øeè posl. Kaufmanna (viz str. 2220 protokolu):

Hohes Haus, meine Damen und Herren! Die zur Verhandlung stehende Interpellation behandelt eine Frage, die in ihrer Folgewirkung von furchtbarer, unser Wirtschaftsleben schwer bedrohender Bedeutung ist, eine Frage, die, wenn nicht Ruhe und Besonnenenheit bei der Arbeiterschaft in den letzten Tagen in außerordentlichem Ausmaße vorhanden gewesen wäre, schon zu umfangreichen Kämpfen geführt hätte, wie sie der Staat vielleicht noch nicht zu beobachten Gelegenheit hatte. Die in der Interpellation aufgeworfene Frage behandelt den § 3 des Gesetzes über die Betriebsausschüsse, in dem vorgesehen ist, daß unter anderem auch die Arbeitsordnung, also ein wichtiger Teil des Arbeitsvertrages, nur im Einvernehmen und unter Mitwirkung der Betriebsausschüsse gemacht werden kann, sodaß also eine neue Ausarbeitung der Arbeitsordnung ohne Mitwirkung der Betriebsausschüsse unmöglich ist, bezw. ungesetzlich wäre. Obwohl uns von der Wahl der Betriebsausschüsse nur noch eine ganz kurze Spanne Zeit trennt, haben es die Herren Unternehmer plötzlich furchtbar eilig, eine neue Arbeitsordnung in ihren Betrieben auszuhängen, eine neue Arbeitsordnung auszuarbeiten, die, soweit sie uns im Wortlaute vorliegt, für die Arbeiterschaft eine ganz bedeutende Einengung der Bewegungsfreiheit im Betriebe, vor allem anderen aber wohl eine Einengung der Bewegungsfreiheit der Betriebsausschüsse bedeutet. Den Unternehmern kommt es wohl in erster Reihe mit der Arbeitsordnung nicht allein darauf an, eine neue Ordnung des Verhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern herbeizuführen, sondern diese ist nach unserer Meinung in der gegenwärtigen Situation und bei der gegenwärtig im Zuge befindlichen Aktion der Unternehmer nur das Werkzeug, nur das Mittel zum Zweck, die Arbeiter durch Provokation zur Arbeitseinstellung zu veranlassen und Kämpfe heraufzubeschwören, bei denen die Arbeiter jener Teil sind, der das Arbeitsverhältnis löst. Die Arbeitsordnungsfrage beschäftigt uns schon seit Anfang Dezember vorigen Jahres. Schon im Dezember vorigen Jahres kamen die Arbeitgeber bei verschiedenen Verhandlungen mit der Arbeitnehmerorganisation auf die Frage der Herausgabe einer neuen Arbeitsordnung zu sprechen, und eine Reihe von Unternehmungen, ja einige industrielle Gruppen haben ganz einfach Mitte Dezember die Gelegenheit des Ablaufes mehrerer Verträge benützt, mit dem Ablauf dieser Verträge die neue Arbeitsordnung herauszugeben, und mit der Publikation derselben sofort bekannt zu geben, daß die bisher zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmerorganisationen oder zwischen den Vertrauensmännern und den Unternehmern abgeschlossenen Verträge annulliert werden, ja noch mehr, daß die Institution der Vertrauensmänner in den Betrieben außer Kraft gesetzt werde. Die Arbeitgeber haben also auf diese Weise vor allem andern eine vertragslose Zeit geschaffen und wollten diese vertragslose Zeit nun weiter dazu benützen, die Arbeitsordnung wieder in Form eines Oktrois, eines einseitigen Diktates, einzuführen. Wir haben nun beobachten müssen, daß, wenn auch einzelne Gewerbeinspektoren sich auf den Standpunkt einer ganzen Reihe von Urteilen der Gewerbegerichte stellten, das heißt, daß die Arbeitsordnung nicht durch ein einfaches Affichieren in den Betrieben Rechtswirksamkeit erlangen kann, daß sie, auch wenn sie innerhalb von 8 Tagen von der Gewerbebehörde nicht beanständet wird, weil sie etwa ungesetzliche Bestimmungen beinhaltet, nicht ohne weiters Rechtskraft und Gültigkeit erlangt, wenn auch Gewerbeinspektoren sich auf den Standpunkt stellten, daß die Arbeitsordnung als integrierender Teil des Arbeitsvertrages auch einer Vereinbarung sei und des Einverständnisses des anderen Kontrahenten bedürfe, wenn einzelne Gewerbeinspektoren sich auf den Standpunkt stellten, daß deshalb die Arbeitsordnung vor Verlautbarung unter Umständen einer Unterschrift, einer Begutachtung durch die Arbeiter bedarf, haben die Gewerbebehörden oder die Bezirkshauptmannschaften, die politische Behörde ohne weiters in ziemlich vielen Fällen die Arbeitsordnung vidiert, das heißt eine Arbeitsordnung als den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend erachtet. Die Unternehmer haben nun in einer großen Anzahl von Betrieben die Arbeitsordnung eingezogen und wie ich schon vorhin sagte, dieVerträge, die Vertrauensmännerinstitution außer Kraft gesetzt, und damit nicht genug, sofort von diesem vertragslosen Zustande Gebrauch machend, eine ganze Reihe von Vertrauensmännern entlassen. Das führte natürlich in einer Reihe von Betrieben zur Arbeitseinstellung, weil die Arbeiterschaft entschlossen ist, sich die Errungenschaften der letzten Jahre, die sie kraft ihrer gewerkschaftlichen Organisation den Unternehmern abgerungen und abgetrozt haben, und die Errungenschaften der Revolutionsperiode, nicht ohne weiters nehmen zu lassen. Wenn wir diese Arbeitsordnungen näher anschauen, so finden wir, daß darin ganz versteckt eine Reihe von Bestimmungen enthalten ist, die, wie ich schon sagte, jede Bewegungsfreiheit der Vertrauensmänner in Zukunft stark beeinträchtigen und beengen werden. Aber der wirkliche Zweck der Arbeitsordnung ist nicht der, das Arbeitsverhältnis, bezw. den Arbeitsvertrag oder diesen Teil des Arbeitsvertrages im Sinne oder zugunsten sagen wir der Herrengewalt der Unternehmer abzuändern. Ich habe schon vorhin gesagt, daß die Arbeitsordnung ein Mittel zum Zweck, das heißt ein Werkzeug ist, den Kampf gegen das Betriebsausschüssegesetz fortzusetzen, ein Mittel zum Zweck, das Betriebsausschüssegesetz direkt zu sabotieren, da die Herren Arbeitgeber trotzdem seit Monaten, seit dem Frühjahr vorigen Jahres, einen ganz offenen Kampfe gegen das Betriebsrätegesetz in der Presse und in ihren Versammlungen und sonst mit anderen Propagandamitteln geführt haben, ohne zu ihrem Ziele kommen zu können, wenn sie auch die Mehrheitsparteien dieses Hauses stark beeinflußt haben und das Betriebsausschüssegesetz eigentlich eine Schmach ist, wenn wir es als sozial-politisches Gesetz betrachten und von ihm als solchem reden wollen. Sie haben damit das Ziel nicht erreicht, das Betriebsausschüssegesetz womöglich ganz zu vernichten oder gar unmöglich zu machen. Die Arbeitsordnung ist nun das Mittel zum Zweck. Die Arbeitsordnung, die 30 Jahre in vielen Fabriken an der Wandhing, um die sich 30 Jahre fast niemand kümmerte, die Arbeitsordnung, die schon seit Jahren, zumindest seit dem Jahre 1918, nicht mehr entspricht und schon damals hätte umgeändert werden sollen, die weder in der Arbeitszeit noch in der Arbeitspause noch in den sonstigen Bestimmungen mehr entspricht, sie hat noch drei Jahre ruhig hängen können. Jetzt plötzlich, kurz vor dem Inkrafttreten des Betriebsausschüssegesetzes, bezw. vor dem Betriebsausschüssewahlen haben die Unternehmer erkannt, daß diese Arbeitsordnung nicht mehr den Verhältnissen des Betriebes angepaßt ist und daß nun plötzlich sehr vieles - vor dem Inkrafttreten des Gesetzes - geändert werden müsse. Was wollen die Unternehmer? Soweit die bisher bestehenden Kämpfe, soweit die Verlautbarungen der Unternehmer ihren Willen und das Ziel, das sie verfolgen, erkennen lassen, befassen sich die Unternehmer vor allem anderen damit, die Arbeiter zum Streik zu reizen, sie zu provozieren, daß sie die Betriebe verlassen, die Arbeitsleistung verweigern und dadurch einen Zustand schaffen, der ihnen die Betriebsausschüsse noch einige Monate aus den Betrieben fernhält. Gewiß, die Herren Unternehmer haben scheinbar das Gesetz nicht richtig gelesen. Es gibt noch Möglichkeiten, diese Pläne, vielleicht aus den Besti mmungen des Gesetzes, ganz zu durchkreuzen. Aber sie wollen, das ist wichtig, das muß hier festgestellt werden, vor allem die Arbeiterschaft veranlassen, das Arbeitsverhältnis zu lösen und so alle Arbeiter in den Betrieben vor allem anderen durch weitere sechs Monate um das passive Wahlrecht zu bringen. Wirklich haben die Arbeitgeber in ihren Beratungen durchleuchten lassen und Erklärungen abgegeben, daß sie weiterhin auch beabsichtigen, dahinzuwirken, daß die Arbeiter, die jetzt, wenn sie 3 Jahre im Betriebe beschäftigt sind, insoweit Schutz genießen, daß bei ihren Unternehmern die Vertrauensmänner die Möglichkeit haben, bei Arbeiterentlassungen mitzuwirken, einzugreifen, zu protestieren, dieser kleinen Begünstigung verlustig werden und in allen Betrieben, die hier in Frage kommen, Arbeiter mit dreiund mehrjähriger Dienstzeit nicht mehr vorhanden sind. Das ist also eigentlich das vielleicht wichtigste Moment, das die Unternehmer veranlaßt hat, die Arbeitsordnung in letzter Zeit in den Vordergrund zu schieben und sie zu einem Kampfobjekt zu machen. Wenn die Herren Arbeitgeber nun in ihrem Kampfplan die Absicht haben, die Wahl der Betriebsausschüsse durch die Lösung des Arbeitsverhältnisses und den Verlust des passiven Wahlrechtes für die Arbeiter weiter hinauszuschieben, die Wahl der Betriebsausschüsse in den Betrieben zu verzögern, so tun sie dies deshalb, weil sie die gegenwärtige schwierige Situation, vor allem anderen das Steigen unserer Valuta, unserer èechoslovakischen Krone und das Sinken der Preise vieler Bedarfsartikel dazu benützen wollen, damit sie in derZeitdes vertragslosenZustandes, in der Zeit, wo die Betriebsausschüsse in den Betrieben noch fehlen, den Lohnabbau, vor allem anderen, durchführen. Es müßte wohl noch abgewartet werden und wir sind der Überzeugung, daß die Valutasteigerung und auch der Preisabbau, der unter der Führung des Ernährungsministers in die Wege geleitet wird, mehr oder weniger eine künstliche Maßna hme ist und nicht, wenigstens in den Ziffern, der natürlichen Entwicklung der Preisgestaltung entspricht. Und weil nun dieser Preisabbau und die Steigerung unserer Valuta nach unserer Überzeugung von der Regierung zum großen Teile künstlich beeinflußt sind, können wir nicht zustimmen, daß den Unternehmern Gelegenheit gegeben wird, den Lohnabbau in ihren Betrieben durchzuführen, ohne daß die Arbeiter die Möglichkeit haben, durch irgendeine Institution dagegen zu protestieren, oder bei dieser Frage entsprechend mitzuwirken und mitzuarbeiten. Das Betriebsausschüssegesetz soll also den Unternehmern eine Handhabe zur Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen bieten, soll eine Handhabe sein, die Errungenschaften der Arbeiter in den letzten zwei Jahren zunichte zu machen und zu zerstören. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.) Aus diesen Gründen muß dieser Schachzug der Unternehmer gegen die Interessen der Arbeiter vereitelt werden. Das Ministerium für soziale Fürsorge darf nach unserer Meinung eine Sabotage des Betriebsausschüssegesetzes unter keinen Umständen dulden. Der Herr Minister hat wohl vorhin erklärt, daß die Schwierigkeiten, die gegenwärtig bestehen und über die auch meine Herren Vorredner gesprochen haben, eigentlich nur Erscheinungen der Übergangsperiode sind und daß sie den Verhältnissen der Übergangsperiode entsprechen. Der Herr Minister hat weiter ausgeführt, daß er den politischen Behörden, den Gewerbebehörden die Weisung gegeben hat, daß gewissermaßen den Arbeitgebern der Rat erteilt werden soll, das Gesetz nicht zu sabotieren, das Gesetz nicht zu verletzen und alles zu vermeiden, was zu irgendwie ernsten unsere wirtschaftliche Situation erschütternden Ereignissen führen könnte. Nach unserer Meinung hätte der Minister nicht nur den Arbeitgebern den Rat erteilen lassen dürfen, der Herr Minister hätte die Arbeitgeber wissen lassen müssen, daß das Ministerium für soziale Fürsorge und die Gesamtregierung dazu da ist, das Gesetz gegen jede Verletzung durch die Arbeitgeber mit allen Mitteln, die der Regierung zu Gebote stehen, zu schützen. Wenn die Herren Arbeitgeber ganz offenkundig darangehen, ein Gesetz, das ihnen nicht genehm ist, unmöglich zu machen, es in seinen Auswirkungen zu hemmen, dann wird, wie der Herr Minister vorhin erklärt hat, den Herren der Rat erteilt, diese Verletzung des Gesetzes nicht zu begehen. Wenn aber Arbeiter ein Gesetz verletzen, Arbeiter, die nicht mit so vollem Bewußtsein ihrer Handlungsweise und nicht mit der festen Absicht, ein Gesetz unwirksam zu machen, ein Gesetz verletzen, dann hat die Regierung andere Mittel, dann hat sie den Kerker, das Gefängnis, um diese Arbeiter zu belehren, daß Gesetze nicht verletzt werden dürfen. Wir müssen aus diesem Grunde verlangen, daß die Arbeitsordnungen wirklich ein integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages bleiben, daß die Arbeitsordnung in Zukunft nicht einseitig von den Arbeitgebern diktiert werden kann und aus diesen Gründen müssen die Unternehmer warten, bis die Wahlen der Betriebsausschüsse durchgeführt und die Betriebsausschüsse bei der Neuausarbeitung der Arbeitsordnung mitwirken können. Wenn die Regierung nicht die Kraft besitzt, die Unternehmer daran zu hindern, daß sie die Gesetze sabotieren und das Gesetz in seiner Wirkung einschränken, dann wollen und müssen wir von dieser Stelle aus sagen, daß die Arbeiter nicht dulden werden, daß das Betriebsausschüssegesetz noch mehr verschlechtert werde, als es schon während der Beratung in diesem Hause, vor der Beschlußfassung in diesem Hause, verschlechtert worden ist. Die Arbeitsordnungen müssen zurückgezogen werden. Die Arbeitsordnungen vor dem 1. Jänner dieses Jahres sind wohl unter Berufung auf die vom alten Österreich übernommene Gewerbeordnung als zu Recht erkannt worden von einem großen Teil der Gewerbebehörden. Aber die Arbeitsordnungen nach dem 1. Jänner sind direkt ungesetzliche Handlungen und müssen aus diesem Grunde ganz einfach von der Regierung, von dem Ministerium für soziale Fürsorge annulliert werden. Die Arbeiter haben dank des wachsamen Auges, die ihre Organisationen auf die Unte rnehmer haben, die Pläne der Unternehmer durchschaut. Sie sind vorbereitet, sie haben alle Mittel zur Verfügung gestellt, um den Kampf durchzuführen, wenn er von den Arbeitgebern gewollt wird. Es liegt nun an der Regierung, durch entsprechend energischen Schutz des Gesetzes gegen jede Verletzung seitens, der Arbeitgeber große Kämpfe in diesem Staate zu vermeiden, die unsere ohnedies schwere wirtschaftliche Situation noch mehr erschüttern würden. Die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter ohne Unterschied der politischen Richtung und Partei, der sie sonst angehören, bilden eine einheitliche Kampffront. Ihre einheitliche geschlossene Front wird diesen Versuch der Unternehmer zurückweisen, das erste Gesetz, das den Arbeitern im Betriebe die Gewähr für eine dauernde Beseitigung des Absolutismus und für die Errichtung einer festen Grundlage für den konstitutionellen Betrieb gibt, zu sabotieren. Dieses Gesetz schützt eine eschlossene einheitliche Front. Wenn die Unternehmer glauben, daß politische Meinungsverschiedenheiten die gewerkschaftliche Kampffront erschüttert haben, so werden sie sich irren, sie werden, wenn sie es zu einem Kampf kommen lassen, sehr bald einsehen müssen, daß das für sie eine sehr unangenehme Täuschung gewesen ist. Die Arbeiter lassen sich das Recht nicht rauben, ihre Verträge und all das, was sie in den letzten zwei Jahren in schwerem Kampfe errungen haben, zu schützen. Wer das ohnehin schlechte Gesetz noch mehr verschlechtern will, hat es mit dem gesamten geschlossenen Proletariat zu tun. Das Gesetz bedeutet für uns das Minimum dessen, was dieses Haus dem Proletariat auf diesem Gebiete geben konnte, und nicht das Maximum, wie es die Unternehmer gerne auslegen möchten. Aus diesem Grunde wird unser Klub für die dringliche Interpellation Šmeral und Genossen stimmen. Wir haben die Regierung aufmerksam gemacht, es liegt nun an der Regierung und vor allem an dem Herrn Minister für soziale Fürsorge, durch entsprechende Maßnahmen, die unter Umständen auch rücksichtslos sein müssen, dafür zu sorgen, daß nicht Krieg, sondern Friede in unserer Industrie herrscht.

Die Arbeiterschaft will den Frieden, sie wird aber den Kampf, wenn ihn die Regierung nicht aufzuhalten ve rmag, aufnehmen, wenn er geführt werden muß für den Bestand und die Durchführung dieses ohnedies schlechten Gesetzes. (Souhlas a potlesk na levici.)

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP