Støeda 21. prosince 1921

Allgemeine Beschwerden werden auch gegen das Amt aus dem Grunde erhoben, weil es sich in Dinge mengt, die eigentlich durch das Gesetz den einzelnen Direktionen vorbehalten sind. Das Landesversicherungsamt hat es beispielsweise zuwege gebracht, ein Offert, das in einer Kasse im Interesse der Besetzung der Stelle eines Beamten ausgeschrieben wurde, wo es hieß, daß der Offerent nebst der slovakischen zugleich auch die ungarische Sprache beherrschen muß, dahin abzuändern, daß es die Bedingung der Kenntnis der ungarischen Sprache gestrichen und ganz einfach hingeschrieben hat, der Petent müsse entweder slovakisch oder èechisch können. Wohlgemerkt, das geschah in einem Bezirk, der von einer überaus großen Zahl von ungarischen Arbeitern bewohnt wird. Das Landesversicherungsamt ist überhaupt der Ansicht, daß in den Kassen solche Personen plaziert werden können, welche anderswo überhaupt keine Verwendung finden. Und wir Sozialdemokraten sind gewiß nicht dagegen, daß sowie die Arbeiter, auch die Legionäre Beschäftigung finden sollen. Aber wir sind grundsätzlich dagegen, daß man den Legionären eine Vorzugstellung einräumt und daß man erreichen will, daß die Legionäre ohne Rücksicht darauf, ob sie hierzu die Fähigkeit haben oder nicht, in den Kassen placiert werden sollen. Wir Sozialdemokraten müssen auf dem Standpunkt stehen und verharren, daß in die Krankenkassen solche Leute zu kommen haben, die ein soziales Verständnis besitzen und keine anderen Menschen. Wir müssen daher vom Herrn Minister für soziale Fürsorge verlangen, daß er den Wirkungskreis des Versicherungsamtes genau formuliert und umschreibt. Am liebsten wäre es uns natürlich, wenn er die Tätigkeit des staatlichen Versicherungsamtes in der Slovakei lediglich auf die Arbeiten der Unfallsangelegenheiten beschränken und den Kassen in der Slovakei das Selbstverwaltungsrecht sichern würde, das sich in Böhmen und Mähren bewährt hat. Schließlich ist es auch notwendig, daß sich der Minister mit den Fachleuten der Krankenkassen in der Slovakei ins Einvernehmen setzt, um gestützt auf die Erfahrung dieser Leute eine Vereinfachung der Verwaltung der Krankenkassen zu erwirken. Ich glaube, das ist um so notwendiger, als die jetzt bestehende Manipulation durch das Gesetz vorgeschrieben ist, und dieses Gesetz wie manches andere bei den geänderten Verhältnissen nicht mehr zeitgemäß ist. Dann glauben wir auch, daß die Kassen in der Slovakei im abgelaufenen Jahr bilanzmäßig so abschließen werden, daß es dadurch möglich wird, daß jene Unterstützungssätze angewendet werden, welche das bestehende Gesetz schon jetzt ermöglicht. Da möchte ich schon den Herrn Minister für soziale Fürsorge ersuchen, daß er den Krankenkassenleitungen, sofern sie die diesbezüglichen Beschlüsse unterbreiten werden, keine Schwierigkeiten machen möchte, sondern daß er dieselben sobald als möglich verwirklicht. Außerdem glaube ich aber, daß eine der wichtigsten Fragen, die zu verwirklichen sind, die Herstellung der Autonomie bei den Kassen in der Slovakei ist. Die gegenwärtigen Verwaltungen, Direktionen u. s. w. sind im Jahre 1912 gewählt worden. Inzwischen kam der Krieg und alle seine Folgen und die Umwälzung. Wie Sie sehen, sind es bereits 9 Jahre, daß in der Slovakei keine Neuwahl der Direktionen und der autonomen Körperschaften erfolgt ist und eine Krankenkasse kann nur dann und dort gut funktionieren, wo sie in den Händen der Arbeiter liegt und wo die Arbeiter die notwendige Lust aufbringen.

Daher müssen wir auf der Forderung verharren, daß der Herr Minister unverzüglich die Wahlen in die autonomen Körperschaften ausschreibt. (Souhlas a potlesk na levici.)

6. Øeè posl. dr. Holitschera (viz str. 1939 protokolu):

Meine Damen und Herren! Es ist unmöglich, im gegenwärtigen Zeitpunkte zu irgendeinem Gegenstand der Tagesordnung das Wort zu ergreifen, ohne zu Beginn der Ausführungen neuerdings schärfsten Protest zu erheben gegen die Art und Weise, auf welche in diesen letzten Tagen die wichtigsten, die Lebensinteressen des Volkes betreffenden Gegenstände durchgepeitscht werden, ohne einer gründlichen Beratung unterzogen zu werden, ohne daß das Gewissen, das in jedem von uns lebendig sein soll, weil wir berufen sind, hier für das Volk zu arbeiten, denjenigen, die hier maßgebend sind, zuruft, daß wir auf diese Weise das Vertrauen, das ohnehin schon auf das tiefste gesunkene Vertrauen zu diesem Parlamente vollkommen erschüttern. Die Behandlung, die speziell dem vorliegenden Gesetze, der Verlängerung der Krankenkassennovelle, zuteil wird, ist ein Beweis dafür, auf welche Weise hier vorgegangen wird. Nicht einmal im Ausschuß konnte darüber gesprochen werden. In letzter Stunde wurde es dem Ausschuß unterbreitet, dem man heute nicht die Zeit gelassen hat, darüber zu beraten, und so mußte hier zu dem äußersten Mittel gegriffen werden, daß der Herr Präsident selbst einen Berichterstatter bestellte, weil der Ausschuß nicht in die Lage kam, einen solchen beizustellen. Wir alle müssen sagen, daß es darüber hinaus schon nicht mehr geht, und ich freue mich, feststellen zu können, daß nicht nur wir, die wir in Opposition stehen, dieses Verfahren auf das schärfste verurteilen, sondern daß in den letzten Tagen auch sehr viele Vertreter der Koalitionsparteien gekommen sind und erklärt haben, daß es so nicht mehr fortgehen kann, und das, was sich jetzt ereignet, - sich nicht mehr wiederholen dürfe. Wir haben allerdings das Vertrauen zu derartigen Zusicherungen schon verloren, wir können aber nicht glauben, daß nicht einmal jetzt hier Wandel geschaffen wird, weil sich sonst wirklich im Volke die Meinung festsetzen muß, daß dieses Parlament nicht berufen ist, seine Interessen zu vertreten. Daß es so kam, rührt aber auch daher, daß man sich angewöhnt hat, alle Gesetze auf eine so kurze Frist zu machen. Es ist gar nicht einzusehen, wozu das notwendig ist, daß man ein Gesetz auf 3, 4, 6 Monate macht - auf längere Zeit wird hier ein Gesetz fast überhaupt nicht mehr gemacht - und gerade die allerwichtigsten Gesetze werden so fertiggestellt. Warum wurde voriges Jahr diese Krankenkassennovelle mit einem Jahr befristet? Weil man sich gedacht hat, daß in einem Jahr schon die Sozialversicherung fertig sein wird, oder wenigstens vor der Fertigstellung steht. Dann wird man natürlich die Krankenkassen, die ganze Krankenversicherung dem Bau der Sozialversicherung anpassen müssen, und darum machte man sie auf ein Jahr. Ich gebe zu, daß man sich vielleicht im Vorjahre noch Illusionen hingeben konnte; heute legt man uns eine Novelle vor, in der das bestehende Gesetz auf 1 Jahr verlängert werden soll. Wir sehen, daß wieder die Frist, die "lhùta", von einem Jahr festgesetzt wurde, obzwar jeder, der nur halbwegs die Verhältnisse kennt, ganz genau weiß, daß auch am Ende des Jahres 1922 die Sozialversicherungsgesetzgebung noch nicht so weit sein wird, daß sie dem Hause schon vorgelegt werden kann. Es wird nicht nur 1 Jahr, sondern es wird wahrscheinlich 2 Jahre - wir wollen hoffen, nicht länger - dauern; nicht mit unseren Willen, nicht daß wir damit einverstanden wären, nein, wir werden nach wie vor drängen, daß die Sozialversicherung fertigwird. Aber wir haben uns schon davon überzeugt, daß es hier sehr langsam geht, daß der Widerstand, der sich hier erhebt, daß die Gegensätze, die zwischen den Parteien bestehen, schwer zu überbrücken sind. Wir sehen, daß wir bei der kleinsten Änderung, die an diesem Gesetz vorgenommen werden soll, keine Hoffnung haben, daß die Sozialversicherung in einem Jahr schon auf dem Tisch dieses Hauses liegen wird. Was wird nächstes Jahr damit geschehen? Wir werden dieses Gesetz wieder verlängern müssen, ebenso wie wir in vier Monaten das Mieterschutzgesetz werden verlängern müssen, denn in 4 Monaten wird sich gar nichts geändert haben an der Wohnungsnot usw. Und ich frage Sie, die Herren von der Mehrheit, warum das geschieht. Man hat auch früher Gesetze nicht auf Ewigkeit gemacht, aber es muß doch nicht hineingeschrieben werden: dieses Gesetz hat nur Gültigkeit bis zu dem und dem Tag! Man macht das Gesetz, und wenn sich die Verhältnisse geändert haben werden, wenn man dahingekommen ist, daß ein neues Gesetz zu machen ist, dann wird, z. B. durch die Sozialversicherung, dieses Gesetz überflüssig gemacht und man schreibt hinein: Wenn dieses Gesetz in Wirksamkeit tritt, erlischt die Wirksamkeit des bisher bestehenden Gesetzes. So hat man es in allen Staaten gehalten, so hält man es heute noch in parlamentarisch-konstitutionellen Staaten, und ich verstehe nicht, warum man sich hier selbst diese außerordentlichen Schwierigkeiten schafft, die eben darin liegen, daß alle diese Gesetze befristet werden.

Ich wende mich nun dem Gegenstande der Beratung zu. Es handelt sich um die Verlängerung der Novelle zum Krankenversicherungsgesetz, die im vorigen Jahr beschlossen wurde. Diese Novelle bedeutete einen unbedingten Fortschritt. Sie war besser als die bisher bestehenden Gesetze und ganz besonders sind einige Verbesserungen, die neue Lohnklasseneinteilung die obligatorische Einbeziehung der Familienangehörigen in die Versicherung wesentliche Fortschritte, die wir damals begrüßt haben, und die sich, wie wir wohl sagen dürfen, als außerordentlich segensreich erwiesen haben. Es schien ja anfänglich, daß die Belastung der Krankenkassen eine zu große sei. In einigen Krankenkassen waren die wirtschaftlichen Verhältnisse in den ersten Monaten, im Feber, März und April d. J., etwas bedrohlich. Sie glaubten, daß sie die großen Lasten, die ihnen auferlegt worden sind, nicht werden aushalten können. Aber schon im Laufe des Sommers und Herbstes hat sich herausgestellt, daß diese Befürchtungen unbegründet waren, daß die Krankenkassen infolge gestiegener Einnahmen sehr wohl imstande sind, diese vergrößerten Ausgaben zu leisten, und daß dadurch auf diese Weise dem erkrankten Arbeiter und dem Arbeiter, dem die Familie erkrankt ist, die großen Vorteile, die durch diese Novelle gebracht wurden, gesichert waren. Es hat sich aber herausgestellt, daß die Novelle Schäden enthält, daß einige Punkte derselben abänderungsbedürftig waren und sind, und man hat sich bemüht, jetzt, da die Novelle, deren Gültigkeit verlängert werden sollte, vorliegt, einige Verbesserungen vorzunehmen, und eine Reihe von Anträgen, die von unserer Partei hier vorgebracht wurden, befassen sich mit diesen Verbesserungen. Leider kam es nicht dazu, daß die Mehrheit und der Herr Berichterstatter sich mit diesen unseren Anträgen befassen konnte und sie werden, wie wir es schon gewöhnt sind, abgelehnt werden, trotzdem wir wohl sagen dürfen, daß sie sachlicher Natur sind, daß sie einer strengen Prüfung standhalten und ganz gewiß geeignet wären, gewisse Mängel, die sich herausgestellt haben, aus der Welt zu schaffen. Ganz besonders wollten wir natürlich bei dieser Gelegenheit - wir machen kein Hehl daraus - die Bestimmung herausbringen, daß in Bezirken, in denen die landwirtschaftliche Bevölkerung ein Bedürfnis darnach fühlt - das immer konstruiert werden kann - landwi rtschaftliche Krankenkassen errichtet werden sollen. Wir haben im Vorjahre diese Bestimmung mit aller Kraft bekämpft, weil wir sie für einen großen Fehler halten. Heute sind alle, die sich mit der Sozialversicherung, mit der Krankenversicherung, literarisch, wissenschaftlich, befassen, zur einhelligen Überzeugung gekommen, daß die Zukunft in der Einheitskasse liegt, daß nur die große Einheitskasse imstande ist, das zu leisten, was wir von der Krankenkasse zu verlangen berechtigt und bemüßigt sind. Diese Einrichtung der landwirtschaftlichen Krankenkassen bedeutet einen Durchbruch dieses Grundsatzes, und darum haben wir uns dagegen gesträubt. Heute soll dieser Paragraph neuerlich angenommen werden, wenn auch in etwas abgeschwächter Fo rm. Wir werden schon darauf dringen, daß in der Praxis diese Abschwächung auch zur Geltung kommt. Hat es bisher geheißen, es "müssen" dort landwirtschaftliche Kassen errichtet werden, so ist dieses "Muß" jetzt aus dem Paragraphen verschwunden und wir werden schon dafür sorgen, daß von keiner Seite ein Druck ausgeübt werden kann, zu dem das Gesetz keine Handhabe mehr bietet.

In das Gesetz wurde eine Bestimmung aufgenommen, ein Artikel, der die Einführung der freien Ärztewahl verlangt. Die Aufnahme einer solchen Bestimmung über einen Gegenstand, der heute noch so umstritten ist, wie die freie Ärztewahl, ist nach meiner Überzeugung ein Fehler. Wir sehen ja auch, daß in dem Gesetz der Artikel steht, daß die freie Ärztewahl eingeführt werden soll, allerdings unter Bedingungen. Trotzdem ist die Geltungsdauer abgelaufen und die freie Ärztewahl nicht eingeführt worden. Es denkt heute niemand daran, sie einzuführen, weil eben die Bedingungen nicht erfüllt wurden und voraussichtlich auch in der nächsten Zeit nicht erfüllt werden können. Die freie Ärztewahl ist eine umstrittene Frage. Es gibt Leute, die sich dafür begeistern, es gibt auch Krankenkassenleute in Deutschland draußen, die ihre Vorzüge anerkennen, aber auch ihre Mängel werden hervorgehoben. Auf jeden Fall müssen wir sagen, daß die heutigen Verhältnisse bei uns für die freie Ärztewahl noch nicht reif sind und daß auch ein großer Teil der Ärzte von einer freien Ärztewahl nichts wissen will. Es war daher zumindest überflüssig, aber eigentlich auch ein Nachteil, eine solche Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen, weil es überhaupt lächerlich ist, Bestimmungen in das Gesetz aufzunehmen, die am Papier bleiben, die niemals gehandhabt werden. Man kann ruhig warten, bis sich die Verhältnisse diesbezüglich geklärt haben und hätte dann die freie Ärztewahl, wenn es überhaupt jemals so weit käme, auf irgend eine Weise im Gesetze behandeln können, oder wenn das Gesetz überhaupt Bestimmungen aufnehmen will, wie wir es wünschen, daß das Verhältnis zwischen Krankenkassen und Ärzten geregelt wird. Ich bin aber überzeugt, daß das erst dann möglich sein wird, wie wir überhaupt zu einem endgültigen Zustand in der Krankenversicherung erst dann kommen werden, wenn wir die soziale Versicherung haben werden. Alles das, was wir jetzt hier machen, ist wirklich nur ein Provisorium, es ist aber nicht notwendig, solche Provisorien im Gesetz als solche zu bezeichnen. Es wird sich schon, wenn die Verhältnisse reif werden, von selbst ergeben, daß man das Gesetz ändert, es aus der Welt schafft, wenn die Verhältnisse so weit gediehen sind.

Einige andere Verbesserungsanträge, die wir bringen, haben sich im Betriebe der Krankenkassen als notwendig herausgestellt, teilweise deswegen, weil sie eine zu große Belastung, für die Krankenkassen bedeuten, ohne vom sozialen Standpunkt aus für die Arbeiterschaft notwendig zu sein, teilweise auch deshalb, weil wir bestimmte Verbesserungen für die Versicherten noch in das Gesetz aufnehmen wollen. Es hätte gar keinen Zweck, wenn ich alle diese Anträge hier im einzelnen begründen würde, deshalb nicht, weil ja die Gründe hier doch nur auf taube Ohren stoßen, weil all das von vornherein ausgemacht ist, was angenommen und abgelehnt werden soll, weil ja doch jeder hier im Hause, wenigstens auf Seite der Mehrheitsparteien, nur auf den Herrn Berichterstatter schaut, und ohne zu wissen, was in diesen Anträgen überhaupt steht, die Hand aufhebt oder auch nicht, daß ich also zwecklos meine Kräfte vergeude, wenn ich mich auf die einzelnen dieser Anträge noch einlasse. Eines möchte ich noch erwähnen: Es bezieht sich auf den Resolutionsantrag, den wir eingebracht haben, ein Resolutionsantrag, der verlangt, daß die Wahlen in den Krankenkassenvorstand endlich vorgenommen werden. Es ist das keine politische Forderung, die wir da erheben, aber wir sehen, daß die Verhältnisse in den Krankenkassen ja unhaltbar geworden sind. Seit einer unendlichen Reihe von Jahren wurden in den meisten Krankenkassen keine Wahlen mehr vorgenommen. Die meisten der Mitglieder, die damals gewählt wurden, sind aus dem Vorstand ausgetreten oder gestorben. Da die jetzigen Vorstände durch Kooptierung zusammengesetzt wurden, bieten sie keineswegs ein richtiges Bild der Zusammensetzung der Mitgliedschaft, diese hat kein Vertrauen zum Vorstand, kann es nicht haben, weil er nicht von ihr gewählt worden ist, es kommt so auf keine Weise ihre Zusammensetzung zum rechtlichen Ausdruck. Darum müssen wir neuerlich die Aufforderung an das Ministerium richten, doch endlich eine Verordnung, durch welche den Krankenkassen die Wahlen aufgetragen werden, sobald als möglich herauszugeben und dafür zu sorgen und zu verordnen, daß diese Wahlen noch im Frühjahr des nächsten Jahres vorgenommen werden. Wir bitten Sie, wenigstens diesem Resolutionsantrag zuzustimmen, der notwendig ist, um den bestehenden ungeordneten Verhältnissen abzuhelfen. Wir werden selbstverständlich für die Verlängerung des Gesetzes stimmen, weil wir kein Vakuum eintreten lassen können, weil wir nicht wollen, daß das alte Gesetz in Kraft tritt, weil wir im Interesse unserer Arbeiterschaft an der Verbesserung der Gesetzes weiter arbeiten und alles unterstützen wollen, was in diesem Sinne ist. Wir bedauern nur, daß die Behandlung dieser Novelle eine so oberflächliche, eine so gleichgültige war, und das Interesse, wo doch für ein so wichtiges, für das Wohl der ganzen Arbeiterschaft au sschlaggebendes Gesetz hier mehr Interesse aufgebracht werden müßte, ein so geringes war, daß wir nicht in der Lage waren, im Ausschuß unsere Anträge vorzubringen und zu begründen. Wenn wir hier ins Haus Anträge bringen, so wird das immer als eine Demagogie betrachtet. Es heißt: "Hättet Ihr sie in den Ausschüssen eingebracht, dann hätten wir uns schon mit ihnen beschäftigen können, dann wären sie einer sachlichen Erwägung unterzogen worden." Man nimmt uns aber die Möglichkeit das zu tun, man zwingt uns, sie hier im Hause einzubringen. Wir geben zu, daß es zu spät ist, daß solche sachliche Anträge, die sich mit Einzelheiten beschäftigen, nicht vor das Haus, sondern in den Ausschuß gehören. Geben Sie uns Gelegenheit, sie im Ausschuß einzubringen, ändern Sie die Arbeitsmethode in diesem Hause, sorgen Sie dafür, daß hier ein parlamentarischer Betrieb eingeführt wird, dessen Sie sich nicht zu schämen brauchen, wie das jetzt der Fall ist, und Sie können überzeugt sein, daß nur dann ernstliche Arbeit im Interesse aller unserer Völker geleistet werden kann. (Potlesk na levici.)

7. Øeè posl. Kaisera (viz str. 1943 protokolu):

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich als Vertreter des deutschen Landvolkes zu der jetzigen Vorlage Stellung nehme, so tue ich es mit dem bedrückenden Bewußtsein, daß alle Gesetzvorlagen, seien sie jetzt sozialpolitischen oder anderen Wertes, in einer Weise verhandelt werden, die jedem parlamentarischen Empfinden Hohn spricht. Wir haben in den letzten Tagen eine derartige Anzahl oder Unzahl von Gesetzen durchpeitschen gesehen, daß wir uns unwillkürlich fragen müssen, ob denn diejenigen Herren, die die Ve antwortung für diese Gesetze zu übernehmen haben, diese Verantwortung der Öffentlichkeit gegenüber werden auch tragen können. Was nun die Verlängerung des Krankenkassenversicherungsgesetzes betrifft, gestatte ich mir insbesondere darauf zu verweisen, daß man von gewisser Seite bestrebt war, die Verlängerung dieses Gesetzes dazu auszunützen, um die vor einem Jahre erzielten Vorteile der Landwirtschaft wieder in den Hintergrund zu stellen, wenn nicht sie zur Gänze unmöglich zu machen. Wir fragen uns unwillkürlich: Wieso kommt es, worin liegt der Grund, daß man speziell gegen die Errichtung landwirtschaftlicher Krankenkassen in einer so entschiedenen Form Stellung nimmt, wie es in letzter Zeit zu wiederholtenmalen geschehen ist? Und wenn heute in letzter Minute ein Übereinkommen in der Regierungsmehrheit getroffen wurde, daß dieser Schlag, den man auf unsere landwirtschaftlichen Krankenkassen ausführen wollte, verhindert wurde, so mag das nur darauf zurückzuführen sein, daß das Nachgeben der einen Seite nicht aus der Liebe zu der Landwirtschaft, nicht aus der Liebe zu landwirtschaftlichen Arbeitern entsprungen ist, sondern aus der Angst, daß man mit dem Justamentstandpunkt, den man auf ein Wort in der ganzen Novelle gelegt hat, auf das Wort "kann" oder "muß", daß man es doch nicht darauf ankommen lassen wollte, durch dieses einzige Wort die erst neu gebildete und daher noch so junge Regierungskoalition in Trümmer zu schlagen.

Wir deutschen Landwi rte und wir deutschen Abgeordneten überhaupt, die wir ja gezwungen sind, in der Opposition gegen dieses Haus zu stehen, hätten gewiß nichts dagegen einzuwenden gehabt, wenn es durch einen noch geringeren Umstand zu einem Bruch zwischen der heutigen Majorität gekommen wäre. Wir sind uns aber auch dessen vollkommen bewußt, daß dadurch für uns nichts Besseres gefolgt wäre. Ich muß meinem Befremden darüber auch Ausdruck verleihen, daß von Seiten der Regierungsmehrheit, also von derjenigen Seite, die die Verantwortung für alles zu tragen hat, was hier in diesem Hause geschieht, dem sozialpolitischen Ausschuß nicht die Möglichkeit geboten war, diese Vorlage einer entsprechenden Beratung zu unterziehen, und daß es infolgedessen auch den einzelnen Mitgliedern des sozialpolitischen Ausschusses nicht möglich war, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen und die Wünsche der einzelnen Berufskreise, welche sie hier vielleicht vorzubringen gehabt hätten, auch vorzubringen. Ich will mich sehr milde ausdrücken und nur sagen; Es ist ein unparlamentarisches Vorgehen, ein solches, wie es auch in früheren Zeiten in anderen Parlamenten hier und da vorgekommen sein mag, nur mit dem Unterschiede, daß dazumal ein unparlamentarisches Vorgehen die Ausnahme von der Regel bedeutet hat während dem es heute umgekehrt ist. Heute bedeutet das unparlamentarische Vorgehen die Regel und ein regelrechtes Vorgehen die Ausnahme.

Ich möchte mich nun, meine Verehrten, ganz kurz mit der Vorlage als solcher befassen. Das Ministerium legt uns hier unter Drucknummer 3312 einen Antrag vor, laut welchem das Gesetz über die Krankenversicherung auf ein Jahr verlängert werden soll, und es sind nur 3 Punkte, die uns hier die hohe Regierung zur Annahme empfiehlt. Im großen ganzen haben wir gegen die Vorlage als solche nichts einzuwenden, und würden ohne weiters für dieselbe gestimmt haben, nachdem es ja auch in unserem Interesse gelegen ist, daß das Krankenkassenwesen in geregelte Bahnen zu leiten sei, daß aber das Krankenkassenwesen auf einer gerechten Basis aufgebaut sein muß. Da hat es uns sozusagen überrascht, als man in letzter Minute hörte, daß diese sechs Zeilen bald imstande gewesen wären, die ganze Regierungsmajorität außer Rand und Band zu bringen. Und warum, meine Hochverehrtesten? Jetzt kommt das Interessante. Nur aus dem einen Grunde, weil ein Großteil der in der Regierungsmajorität vereinigten Parteien den Moment dazu ausnützen wollte, - wie ich bereits eingangs meiner Ausführungen gesagt habe - die in der Vorlage erzielte Begünstigung für die Landwirte, daß auch landwirtschaftliche Krankenkassen errichtet werden können, jetzt zu Falle zu bringen. Denn wie mir bekannt wurde, trug man sich von einer Seite mit dem Gedanken, an Stelle des Wortes "muß" das Wort "kann" zu setzen. Man würde glauben, meine Hochverehrten, daß so ein kleines Wort, aus einer Silbe bestehend, doch keine staatsumstürzende Wirkung ausüben kann, und dennoch wäre es bald geschehen, und da fragen wir uns unwillkürlich: Wieso konnte dieses eine Wort eine derartig staatbewegende Aufregung hervorbringen? Meine Herren! Wenn wir, ich möchte sagen, die Leidensgeschichte der Errichtung von landwirtschaftlichen Krankenkassen verfolgen, so kommen wir langsam darauf, wieso dieses Wörtchen eine derartige Aufregung in diesem hohen Hause verursachen konnte, denn obwohl voriges Jahr im Einvernehmen all derjenigen Parteien, die heute die Regierungsmajorität bilden, das Wort "muß", im Einvernehmen all dieser Parteien in die damalige Vorlage hineingenommen wurde, fand sich ein Ministerium, welches trotz des Wortes "muß" Mittel und Wege gefunden hat, die Errichtung landwirtschaftlicher Krankenkassen zumindest zu verzögern. Ich verweise nur darauf, daß heute eine ziemliche Anzahl von Rekursen entweder bei der politischen Landesverwaltung oder bereits bei dem zuständigen Ministerium erliegt, die einesteils von Seite der Bezirkskrankenkassen gegen die Errichtung landwirtschaftlicher Krankenkassen, andererseits von den landwirtschaftlichen Krankenkassen gegen die Bezirkskrankenkassen wegen ihres unqualifizierbaren Vorgehens eingebracht wurden, und daß diese Rekurse ganz ruhig den Schlaf des Gerechten in irgendeinem Aktentisch des Referenten schlafen. Und wenn man zu einem solchen Herrn Referenten kommt - ich gebe es ja vom menschlichen Standpunkt aus betrachtet zu, daß er in einer unangenehmen Situation in dieser Sache ist - und ihn um Auskunft ersucht und fragt: "Ja, wieso kommt es, daß dieser Rekurs nicht erledigt wird?", so zuckt er verlegen mit den Achseln und meint: "Wenn wir den Rekurs in dem einen Sinne erledigen, so kommt der andere Teil und wird weiter rekurrieren, erledigen wir ihn in dem andern Sinne, so kommt die zweite Seite und rekurriert." Die Grundlage des Gesetzes ist gegeben, die Vorbedingungen zur Errichtung dieser landwirtschaftlichen Krankenkassen sind gegeben und trotzdem besitzt der betreffende Referent nicht den Mut, auf Grund des Wortlautes des Gesetzes zu entscheiden, weil er den Druck von der anderen Seite fürchtet, und sehen Sie, meine Hochverehrtesten, wenn wir uns weiter fragen, ja warum denn dieser Druck, warum dieses Bestreben, die Errichtung der landwirtschaftlichen Krankenkassen zu verhindern, so möchte ich sagen, daß wir eine unzweideutige Antwort in dem Berichte des mir sonst sehr lieben und verehrten Kollegen Taub haben, den er am letzten Parteitag der sozialdemokratischen Partei erstattet hat. Herr Kollege Taub, der - ich gebe das zu - ein Fachmann im Krankenkassenwesen ist und dessen Ausführungen ich speziell im sozialpolitischen Ausschuß mit Aufmerksamkeit verfolge, weil ich sehe, daß er das Wesen der Sozialversicherung tatsächlich beherrscht, Herr Kollege Taub hat auf diesem Parteitag in entschiedener Weise gegen die Errichtung landwirtschaftlicher Krankenkassen Stellung genommen. Wenn nun Herr Kollege Taub gegen die Errichtung der landwirtschaftlichen Krankenkassen Stellung genommen hat, so frage ich ihn unwillkürlich: "Ja, Herr Kollege Taub, warum haben Sie das getan?" (Posl. R. Fischer: Das hat er doch gesagt!) Richtig, er hat es gesagt und ich habe mir auch erlaubt, es zu notieren. Er hat z. B. die Behauptung aufgestellt, daß es jeder Vernunft widerspreche, mehr Krankenkassen in einem Bezirk zu errichten als eine. (Výkøiky na levici.) Er hat weiters gesagt, es besstehe eine ganze Reihe von landwirtschaftlichen Krankenkassen. Und jetzt kommt nämlich etwas sehr Interessantes. Er hat weiter gesagt, oder soll gesagt haben, denn ich habe es persönlich nicht gehört, daß sich die landwirtschaftlichen Arbeiter zur Errichtung dieser landwirtschaftlichen Krankenkassen hergegeben haben, und daß sie betrogen und hin tergangen worden sind. Herr Kollege Taub hat weiters behauptet, daß die landwirtschaftlichen Krankenkassen eine Konkurrenz gegen die bestehenden Bezirkskrankenkassen sind. Bitte, Herr Kollege Taub, da stimme ich Ihnen vollkommen bei, denn Sie sind es, und ich bin stolz darauf! Der Herr Kollege Taub hat weiter gemeint, daß die Agrarier minimale Leistungen hergeben wollen, und zwar nur solche minimale Leistungen, zu denen sie gezwungen sind. Nach seiner Auffassung gibt der Bauer nicht mehr, als wozu er gezwungen wird, und er meint auch, daß man bei der Errichtung der landwirtschaftlichen Krankenkassen mit der Einhebung geringer Beiträge vorgeht, und daß wir, die wir eben die Errichtung landwirtschaftlicher Krankenkassen anstreben, damit den Beweis einer billigen Verwaltung liefern wollen, und bezeichnet zum Schluß diese landwirtschaftlichen Krankenkassen als ein konkurrenzfähiges Gebilde gegen die bestehenden Bezirkskrankenkassen.

Daß auf diese Ausführungen des Herrn Kollegen Taub am sozialdemokratischen Parteitag eine Entschließung gefaßt wurde, die dahin geht, daß die Errichtung der landwirtschaftlichen Bezirkskrankenkassen auf das entschiedenste zu bekämpfen sei, ist selbstverständlich. Nun frage ich: Wo sind denn die landwirtschaftlichen Arbeiter betrogen und belogen worden? Das. . . . (Výkøiky na levici.) . . . und ob Sie mit mir einverstanden sind oder nicht, das will ich konstatieren, nicht vielleicht durch Ihre Schuld und nicht vielleicht durch die Schuld der Arbeiter, aber durch die Schuld vieler Leitungen der Bezirkskrankenkassen ist die Arbeiterschaft und zwar ohne Unterschied, ob es landwirtschaftliche oder industrielle Arbeiterschaft gewesen ist, nicht nur belogen, sondern auch in ihren Bezügen betrogen worden. Das sind Fakten, die Sie zugeben müssen. Den Nachweis zu liefern aber, daß die Arbeiterschaft bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen belogen und betrogen wurde, den Nachweis werden Sie wohl heute schwer zu erbringen imstande sein. Ich habe zufallsweise hier einen Auszug von zwei Krankenkassen, landwirtschaftlichen Krankenkassen, einen Rechnungsabschluß für dieses Jahr. Es ist dies die landwirtschaftliche Bezirkskrankenkasse in Mies und die landwirtschaftliche Bezirkskrankenkasse in Eger, die seinerzeit, wie Ihnen vielleicht erinnerlich sein dürfte, als sogenannte Musterkrankenkasse ins Leben gerufen wurde. Obwohl die landwirtschaftliche Bezirkskrankenkasse in Mies erst ein Jahr arbeitet und gewiß unter schwierigen Verhältnissen ins Leben gerufen wurde, kann sie heute auf einen Reingewinn von 116.000 Kronen hinweisen, bei einer Beitragsleistung von 500.000 Kronen. (Posl. Koutný: Wieviel haben die Kranken Unterstützung bekommen?) Die Kranken haben diejenige Unterstützung bekommen, die ihnen zugestanden ist. Gehen Sie die landwirtschaftlichen Arbeiter im Mieser Bezirk fragen, ob sie mit den ihnen zugewendeten Unterstützungen einverstanden waren. Fragen sie aber nicht Agitatoren, sondern fragen sie wirkliche landwirtschaftliche Arbeiter und die werden Ihnen beweisen, daß sie mit der Errichtung dieser Krankenkasse und mit der Führung zumindestens heute vollkommen einverstanden und zufrieden sind. Daß es einzelne Agitatoren unter ihnen gibt und einzelne Schmarotzer, die ja auch in den Bezirkskrankenkassen nicht einzeln, sondern zu tausenden zu finden sind, die nie zufriedenzustellen sein werden, das, meine Herren, gebe ich zu. Aber auf derartige Zeugnisse wird man sich eben, wenn man objektiv beurteilen will, nicht verlassen. Eine zweite Krankenkasse ist die Krankenkasse in Eger. Aus dem Ausweise der landwirtschaftlichen Krankenkasse zu Eger ist zu ersehen erstens, daß der Unterschied der Lohnbeiträge zwischen der landwirtschaftlichen Bezirkskrankenkasse und der Bezirkskrankenkasse als solcher ein ziemlich bedeutender ist, obwohl der Nutzen, das heißt der Beitrag der Versicherten, ganz derselbe und auf derselben Grundlage aufgebaut ist. In der vierten Lohnklasse beträgt z. B. der Jahresbeitrag in der landwirtschaftlichen Krankenkasse 182 K, während er in der Allgemeinen Krankenkassa 211 K beträgt, also eine Differenz von 29 K. In der 5. Lohnklasse beträgt der landwirtschaftliche Kassenbeitrag 240 K, in der Allgemeinen 283 K, in der 12. Lohnklasse in der landwirtschaftlichen Krankenkasse 662 K, in der Allgemeinen 783 K. Und in der 13- Lohnklasse in der Landwirtschaftlichen 712 K, in der Allgemeinen 851 K. Nun wird man mich wieder fragen: Ja, was haben den aber die Leute für Unterstützungen bekommen? Ich will zuerst, bevor ich auf die Unterstützungen selbst komme, nur an einem Rechenbeispiel nachweisen, was für eine Ersparnis, das in einem Jahr nur bei zwei Lohnklassen, nämlich in der 4. und 5. Lohnklasse, ausmacht hat. Nimmt man 3000 versicherte Mitglieder an, von denen sagen wir 2100 in der niedrigeren, also in der vierten Lohnklasse sind und nur 900 in höheren, also in der fünften Lohnklasse, so macht das einen Unterschied in der Jahresbeitragsleistung, wie gesagt bei nur 3000 Mitgliedern von 164.000 Kronen. Und da will man behaupten, daß die landwirtschaftliche Arbeiterschaft belogen und betrogen sei! Vielleicht deshalb, weil man für sie Reserven einstellt, weil man das Geld nicht an Schmarotzer herausschmeißt, die die Krankenkassen nur zu dem Zwecke ausnützen, um sich, wenn sie nicht arbeiten wollen, krank zu melden und wochenlang die Unterstützungen einheben. Oder wollen Sie vielleicht behaupten, daß es bei den Bezirkskrankenkassen nicht der Fall ist? Es ist der Fall (Výkøiky, hluk. Odpor nìm. soc. dem. poslancù.), Sie können nichts dafür, ich kann nichts dafür. Aber Sie sind nicht imstande, das zu verhindern, weil Ihnen in den großen Industriezentren die Möglichkeit fehlt, es zu tun, während bei uns am Lande draußen, wo einer den anderen kontrolliert, eine derartige Schmarotzerei oder Ausnützung der Krankenkassen nicht möglich ist. Und aus diesem Grunde, weil weder der landwirtschaftliche Arbeitgeber noch der landwirtschaftliche Arbeitnehmer dazu da ist, um seine Beiträge für derartige Schmarotzer zu bezahlen, eben deshalb bestehen wir darauf, daß unter allen Umständen überall dort landwirtschaftliche Krankenkassen errichtet werden, wo die gesetzliche Grundlage für dieselben besteht. Ich hätte Ihnen noch vieles andere zu sagen und es würde mir nur ein Vergnügen bereiten, wenn ich mich noch eine Stunde mit Ihnen über diese hochinteressante Angelegenheit unterhalten könnte, aber der Herr Präsident kann nicht so rücksichtsvoll sein, um uns dieses gegenseitige Aussprechen zu ermöglichen. Ich will deshalb zum Schlusse schreiten. Es wird sich ja vielleicht ein nächstesmal Gelegenheit bieten, über diesen Punkt weiter zu sprechen und ich bin der festen Überzeugung, daß genau so, wie Sie auf Ihrem Standpunkte stehen, Sie Ihre Interessen vertreten, nicht die der gesamten Arbeiterschaft, sondern Interessen der städtischen Arbeiterschaft, wir auch die Interessen der ländlichen Arbeiterschaft vertreten werden. Nicht Demagogie, sondern nichts anderes als die Vertretung der landwirtschaftlichen Arbeiter . . . (Posl. Hackenberg: Er nennt die Arbeiter "Schmarotzer"! - Výkøiky nìm. soc. dem. poslancù.) Wenn ich das Wort "Schmarotzer" gebraucht habe, so gebrauche ich es noch einmal, aber nicht für die ehrlichen Arbeiter, sondern für die, die ich eben bezeichnet habe. (Výkøiky.) Warten Sie, zuerst rede ich und dann Sie. Zwei auf einmal können nicht reden. Sind sie fertig, dann rede ich weiter. . .

. . . Und die Schmarotzer suche ich unter denen, die die Krankenkassen dazu ausnützen, um ihre eigene Faulheit zu decken. Und wenn Sie die Behauptung aufstellen wollen, daß es derartige Schmarotzer nicht gibt, so stellen Sie eine Behauptung auf, an der Sie nicht festhalten können. Ich habe durch Jahre hindurch Gelegenheit gehabt, die unangenehme Aufgabe, Aufsichtsratmitglied einer Krankenkassa zu sein, also die Aufgabe eines Menschen, der dazu bestimmt ist, den Mist, den der Verwaltungsrat ansammelt, auszumisten. Denn das ist seine Aufgabe als Aufsi chtsrat. Und Sie waren ja so gütig, uns dieses Amt, auch mir, wieder zu übertragen, und bei dieser Gelegenheit habe ich gefunden, daß es nicht einzelne, sondern sehr viele derartige Schmarotzer gibt. Und wenn Sie objektiv sein wollen, so müssen Sie zugeben, daß es auch im Interesse des ehrlich arbeitenden Menschen und im Interesse desjenigen ist, der durch Krankheit oder andere Umstände gezwungen ist, die Unterstützung der Krankenkassa in Anspruch zu nehmen, durch derartige Schmarotzer in den Gebühren nicht verkürzt zu werden. Ich schreite zum Schluß. (Pøedseda zvoní.) Der Herr Präsident wird nervös. Und ich stelle nur im Namen der landwirtschaftlichen Bevölkerung die Forderung auf. . . (Výkøiky nìmeckých soc. demokratù: Nicht der Bevölkerung!) Regen Sie sich nicht auf, meine Herren Kollegen, nur immer gemütlich bleiben, es geht nichts über Gemütlichkeit. Im Interesse der landwirtschaftlichen Bevölkerung, erkläre ich noch einmal, erhebe ich die Forderung, daß überall dort, wo die gesetzliche Grundlage hiefür vorhanden ist, landwirtschaftliche Krankenkassen errichtet werden müssen. Und es wird Aufgabe der Vertreter des Landvolkes sein, und zwar nicht nur von der rechten, sondern auch von der linken Seite, Sorge zu tragen, daß dem Gesetze auch Genüge geschieht, daß dasjenige, was im Gesetz uns schwarz auf weiß zugesichert ist, auch durchgeführt wird. Und in der Voraussetzung, daß die Regierung, besonders das Ministerium für soziale Fürsorge, den gesetzlichen Bestimmungen auch im Interesse der landwirtschaftlich Arbeitenden und der landwirtschaftlichen Bevölkerung und der landwirtschaftlichen Arbeitgeber, in voller und gerechter Weise nachkommen wird, nur in diesem Sinne erkläre ich, daß wir auch für diese Vorlage stimmen werden. (Souhlas a potlesk na levici.)

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