Úterý 29. listopadu 1921

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 101. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 29. listopadu 1921.

Øeè posl. dr. Raddy (viz str. 1321 protokolu):

Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat ein großes Kunststück zuwege gebracht, allerdings nicht auf seinem eigenen Leisten, sondern auf dem Leisten des Verfassungsausschusses, dem auch ich anzugehören die Ehre habe. Allerdings muß ich mich dagegen verwahren, daß ich etwa an dem Kunststück mitgearbeitet hätte. Der Herr Berichterstatter hat sich Mühe gegeben, uns glauben zu machen, daß 1+1=1. Bis jetzt wenigstens, ich habe das in vielen Jahren so gelernt, ist 1+1=2. Die èechoslovakische Republik hat allerdings viel auf den Kopf gestellt und scheint auch jetzt die primitivsten Grundsätze der Arithmethik auf den Kopf stellen zu wollen. Die Regierungsvorlage zu diesem Gesetze hat davon gesprochen, daß die Sammlung der Gesetze und Verordnungen in der Staats-offiziellen Sprache zu erscheinen habe. Diese Staats-offizielle Sprache ist nach dieser Regierungsvorlage die èechoslovakische und die Regierungsvorlage fügt hinzu: "d. i. die èechische und die slovakische Sprache", das heißt also, wir haben es hier nicht mit einer, der èechoslovakischen Sprache, sondern mit zwei Sprachen, der èechischen und der slovakischen, zu tun. Im Verfassungsausschusse schon haben die èechischen Vertreter und insbesondere Herr Dr. Kramáø sich bemüht zu beweisen, daß trotzdem die èechoslovakische Sprache eine Sprache ist. Uns ist es im Grunde genommen gleichgültig, ob die èechoslovakische eine Sprache, ob sie zwei Sprachen oder ob sie keine Sprache ist. Wir haben selbstverständlich nur ein Interesse daran, daß auch bei dieser Gesetzesvorlage die deutsche Sprache bezw. die Sprache der deutschen Bevölkerung zu ihrem Rechte kommt. (Souhlas na levici.) Wir müssen verlangen, daß die Sammlung der Gesetze und Verordnungen auch in deutscher Sprache erscheint und daß der deutsche Text auch authentisch sei. Wir können das verlangen, weil, etwa unserem Wunsche nicht entgegenkommen, hieße, die Staatsbürger deutscher Zunge hintanzusetzen, die schließlich und endlich ein Viertel der Bevölkerung hier au smachen. Wir können also das Verlangen stellen und haben auch einen diesbezüglichen Antrag gestellt, der dahin geht, daß die Sammlung der Gesetze und Verordnungen auch in deutscher Sprache erscheine, und daß der deutsche Wortlaut auch authentischer Text neben dem èechischen und slovakischen Texte sei. Man hat im Verfassungsausschusse darauf hingewiesen, das es technisch nicht möglich ist, die Sammlung der Gesetze und Verordnungen in drei authentischen Texten, bezw. in zwei authentischen Texten erscheinen zu lassen. Wir haben darauf hingewiesen, daß seinerzeit im böhmischen und mährischen Landtagdie Landesgesetze tatsächlich in zwei authentischen Texten erschienen sind, was keine technische Schwierigkeiten gemacht hat. Im Gegenteil, die Bevölkerung und die Regierungsorgane haben mit diesen beiden authentischen Texten früher das Auslangen gefunden, als etwa mit einer sogenannten amtlichen Übersetzung, die keine richtige Übersetzung ist. Man hat auch weiter darauf hingewiesen, daß die Verlautbarung in einer authentischen deutschen ßbersetzung den Verfassungsgesetzen widerspricht Schon im Motivenbericht zur Regierungsvorlage wird ausdrücklich festgestellt, das etwaige verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verlautbarung in deutscher Sprache nicht vorliegen. Man kann sich also auf die Verfassungsgesetze nicht berufen, wenn man hier die deutsche Sprache wieder aus der Sammlung der Gesetze und Verordnungen ausmerzen will. Man hat uns in dieser Regierungsverordnung allerdings gewissermaßen zugesichert, daß eine amtliche deutsche Übersetzung erscheinen wird. Nun steht aber in dieser Regierungsvorlage bezw. im Bericht des Verfassungsausschusses, daß das nur nach Möglichkeit geschehen könne. Es wird also der Zustand, der bisher herrschte, weiter herrschen, nämlich, daß die deutsche Übersetzung der "Sbírka" erst nach Monaten oder überhaupt nicht erscheint. Damit kann selbstverständlich erstens der Bevölkerung . . . (Nepokoj. - Posl. dr. W. Feierfeil: Man hört nicht! Posl. Wenzel: Wie in einer Judenschule!) . . . . . . . es wäre ganz gut (k pravici), wenn Sie ein Bisserl aufpassen möchten, wenigstens würden Sie auch wissen, daß es eine Sammlung der Gesetze und Verordnungen gibt und bestimmte Gesetze und Verordnungen veröffentlicht werden. Sie scheinen aber kein Interesse daran zu haben, da müssen wir für uns selbst sprechen. (Posl. Patzel: Nur Aufrufe zur Zeichnung von Anleihen erscheinen immer rechtzeitig in deutscher Sprache!) Das ist Tatsache! Wenn man von den Deutschen Geld haben will, weiß man ganz gut, daß man sich in zzzeutscher Sprache an sie wenden muß. Wenn es sich aber darum handelt, daß Gesetze und Verordnungen, die zweiffellos tief in die Verhältnisse der Bevölkerung einschneiden, veröffentlicht werden sollen, dann findet man den Weg dazu nicht. Wir verlangen aber, daß die Gesetze und Verordnungen auch in deutscher Sprache, zumindest, wenn schon nicht in authentischem Text, in einer amtlichen Übersetzung erscheinen u. zw. gleichzeitig, denn damit könnte allein den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Unkenntnis der Gesetze schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Aber, meine Verehrten, man muß meines Erachtens der Bevölkerung die Möglichkeit bieten, die Gesetzeauch wirklich kennenzu lernen! (Souhlas na levici.) Man kann von einem Viertel der Bevölkerung nicht verlangen, daß es über Nacht die Staats-offizielle Sprache erlernt, die sehr schwer ist, denn die èechoslovakische Sprache wird von uns niemand erlernen und wahrscheinlich auch niemand von den Èechen. Sie können entweder èechisch oder slovakisch, aber nicht èechoslovakisch. Wir haben infolgedessen Anträge gestellt und zwar den Antrag, daß in diesem zu ändernden § 3, erster Absatz die Worte eingefügt werden, daß die Sammlung der Gesetze und Verordnungen auch in deutscher Sprache erscheine und im zweiten Absatz, daß außer dem deutschen Wortlaute auch der èechische und der slovakische Wortlaut authentisch ist. Wir haben diese Form des Antrages gewählt, um uns dem Wortlaut des Verfassungsausschußberichtes möglichst anzupassen. Wenn aber dieser Antrag nicht angenommen werden sollte, so verlangen wir zumindest, daß in dem dritten Absatz die Worte "pokud možno" - "nach Möglichkeit" gestrichen werden, so zwar, daß die amtliche deutsche Übersetzung der Sammlung der Gesetze und Verordnungen gleichzeitig erscheint. Wir glauben, dieses Verlangen stellen zu können, allerdings nicht in der Hoffnung, daß sie unseren Anträgen zustimmen werden. Wir wissen ganz gut, daß Sie unsere Anträge ablehnen werden. Wir möchten Sie nur darauf aufmerksam machen, daß wir die Ablehnung dieser unserer Anträge wieder als Hinansetzung des deutschen Volkes betrachten und daß wir unsere Folgerungen daraus ziehen werden. Wenn Sie uns in diesem Staate nicht geben, was uns gebührt, dann können Sie auch von uns nicht verlangen, daß wir dem Staate geben, was dem Staate gebührt. (Potlesk na levici.)

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