Støeda 27. èervence 1921

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 76. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 27. èervence 1921.

1. Øeè posl. Windirsche (viz str. 734 protokolu):

Meine Damen und Herren! Unser Klub ist bei der Beratung dieses Gesetzes schon im Finanzausschuß dagegen aufgetreten und hat hiefür eine ganze Reihe von Gründen vorgebracht. Allerdings muß ich hier konstatieren, daß alle unsere sachlichen Einwendungen zu keinem Erfolge geführt haben, sondern daß der Gesetzentwurf, so wie er von dem Herrn Berichterstatter vor dem Finanzausschuß vertreten wurde, anstandslose Annahme fand.

Einer der Gründe, den wir für unsere Haltung anführten, war, daß das Gesetz über die Wasserkraftsteuer zu einer Verteuerung des Konsums führen müsse. Es wurde freilich dieses Bedenken dadurch zerstreut, daß der Berichterstatter damals erwähnte, daß, wenn z. B. ein Mühlenbetrieb in Betracht kommt, durch die Wasserkraftsteuer ein Kilogramm Mehl lediglich eine Verteuerung um 1 Heller erfährt. Wir wissen jedoch aus Erfahrung, daß mit dem Momente, wo eine neue Konsumsteuer in Kraft trat, die dadurch belasteten Produkte ganz wesentlich im Preise in die Höhe getrieben wurden. Wir sind - von landwirtschaftlicher Seite gegen dieses Gesetz aber auch aus dem Grunde aufgetreten, weil dadurch unbedingt eine Erhöhung der Mahllöhne herbeigeführt wird. Wir erinnern uns ganz genau an die Zeit im vorigen Herbste, wo wir mit den Müllern wegen der Mahllöhne scharfe Auseinandersetzungen führen mußten, und wenn nun heute die Mühlenbesitzer zur Zahlung der Wasserkraftsteuer verpflichtet sind, ist es selbstverständlich, daß diese Zahlung auch mit zu den Mahllöhnen geschlagen wird. Ein anderes Moment, das uns veranlaßte, gegen die Steuer Stellung zu nehmen, ist auch der Umstand, daß dadurch jene Pläne, die darauf gerichtet sind, Wasserbauten neu auszuführen, einfach regelrecht ins Wasser fallen - denn niemand wird, wenn ihm eine Steuerbelastung droht, sich vielleicht veranlaßt fühlen, noch Neubauten auszuführen. Nun wurde die Wasserkraftsteuer damit motiviert, daß dieselbe nichts anderes als ein Äquivalent zur bestehenden Kohlensteuer sein soll. Wir sind jedoch der Meinung, daß die Wasserkraftsteuer und die Kohlensteuer nicht gleich beurteilt werden können, und zwar aus dem Grunde nicht, weil die Kohlensteuer nur für jene Kohlenmengen gezahlt wird, welche man tatsächlich verbraucht.

Wenn dagegen die Wasserkraftsteuer in Geltung tritt, so muß dieselbe auch für jene Wassermengen mitgezahlt werden, die einfach unausgenützt von oben nach unten laufen. Es wird zwar gesagt, daß die Wasserkraftsteuer nur im tatsächlichen Verhältnis zum Wasserverbrauch, bezw. zu den Wasserkräften geleistet werden soll und daß man deswegen mit Meßapparaten den Triebwerken zu Leibe rücken wird. (Hluk. Posl. dr. Schollich: Warten Sie doch, bis ruhig wird, man hört doch nichts!) Ob die Herren von der Rechten das hören oder nicht, bleibt sich ja gleich! Sie werden ja doch nicht zu einer anderen Meinung bekehrt. Man will also mit Hilfe von Meßvorrichtungen die wirkliche Leistungsfähigkeit der Triebwerke feststellen. Nun kommt es freilich dabei darauf an, zu welchem Zeitpunkte derartige Messungen ausgeführt werden. Wir wissen ganz genau, daß die Wassermengen in den Wasserläufen ungemein variabel sind; wir denken da zunächst an jene Wasserläufe, wie sie in unseren Randgebieten, die gleichzeitig auch Gebirgsgebiete sind, angetroffen werden. Wir wissen, daß dort die Wassermenge ungemein beeinflußt wird durch die Trockenheit, man findet zum Beispiel infolge der außerordentlichen Trockenheit in Wasserrinnen, die sonst ganz ergiebig gewesen sind, nicht einen Tropfen Wasser. (Posl. dr. Schollich: Aber die Steuer werden sie mit zu zahlen haben!) Gewiß, das ist eben das Ungerechte. Wir finden auch kein Wasser zu Frostzeiten und wir wissen, daß sehr viele Wasserbetriebe im Winter stilliegen müssen, wenn die Fröste die Wasseradern in Eis verwandeln. Außerdem kommt da mit in Betracht, daß wiederum Wolkenbrüche und andauernde Regen die Wassermengen ganz wesentlich steigern können. Nun nehmen wir einmal an, wenn irgendwie ein fiskalisch gesinnter Mann, dem man die Messung übertragen hat, zu einer Zeit hinkommt, wo gerade sehr viel Wasser angetroffen wird, so ist dann wohl eine selbstverständliche Folge, daß der Betreffende ganz bedeutende Wasserkräfte konstatieren wird.

Schon aus dem Grunde wäre es aber, wenn man die Wasserkraftsteuer schließlich einführen will, viel besser gewesen, daß man irgendwie eine durchschnittliche Leistungsfähigkeit der betreffenden Wasserader festgestellt hätte und daß man dann die Pauschalierung einführte. In dieser Beziehung ist ja auch schon die Schweiz vorangegangen. (Výkøik: Wir sind aber die höhere!) In der Schweiz wurde auch schon die Besteuerung der Wasserkräfte eingeführt und man verwendet dazu die Pauschalierung. Freilich bei uns lebt man, wie Sie es soeben ausdrückten, in der höheren Schweiz, bei uns will man es vernünftiger machen, aber ich weiß nicht, ob dabei etwas Gescheiteres herauskommen wird. Wenigstens nicht für diejenigen, die die Steuer zu entrichten haben. Ferner war unsere Meinung die, daß, wenn die Besteuerung nach dem Pauschalierungssystem eingeführt wird, unbedingt eine Pauschalierung nach zwei Sätzen hätte in Betracht kommen müssen, und zwar nach der Art der Lage, ob Gebirge oder Flachland. Wir wissen, daß auch in dieser Hinsicht ganz bedeutende Unterschiede zu verzeichnen sind. Im Lande unten finden wir gleichmäßig fließende Gewässer, während, wie ich schon auszuführen Gelegenheit hatte, im Gebirge die Wasserführung starken und beträchtlichen Schwankungen unterworfen ist. Nun legt freilich die Regierung, wenn sie die Wasserkräfte mißt, mit Wert darauf, mit Hilfe der Messung der Wasserkräfte einen Wasserkräftekataster anlegen zu können. Wir glauben zwar, daß das Bestreben in dieser Richtung ein ganz gutes ist, daß die Absichten ganz entsprechend sind, jedoch die Art der Durchführung wird derart schwierig sein, daß die Resultate, die man erhält, mit vielen Fragezeichen zu versehen sein werden. Weil nun im Gebirge schließlich die Wasserkräfte doch in ihrem Umfange, mit ihrer Leistung etwas geringer sind, haben wir von unserer Seite den Antrag gestellt, den ich auch heute wiederum eingebracht habe, daß man die Wasserkräfte bis zu einer Leistungsfähigkeit von 8 HP von der Besteuerung freilassen möge. Ich möchte schon jetzt bitten, wenn dieser Antrag vorgelegt wird, daß das hohe Haus dafür eintreten möge. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda inž. Botto.)

Die Regierung vermutet, daß die Steuer einen Ertrag von 36 Millionen Kronen bringen wird. Wir befürchten jedoch, daß dieser Betrag ganz beträchtlich geschmälert wird durch verschiedene Momente, und zwar in erster Linie durch die hohen Kosten, welche mit den Erhebungen verbunden sein werden. Es werden draußen im Gebirge und draußen an den Wasserläufen verschiedene Erhebungsorgane hinund herlaufen, die werden sich natürlich, weil sie Finanzwachorgane sind, auch nebenbei für manches andere interessieren, und sie werden gewiß das nicht feststellen, was sie festzustellen haben, und zwar aus dem Grunde nicht, weil schließlich ja auch die technische Eignung und die technische Vorbildung zur richtigen Durchführung der Arbeit fehlen. Wenn Sie heute beschließen, daß nach dem Gesetz die Wasserkräfte nur bis zu zwei Pferdekräften steuerfrei sein sollen, dann treffen Sie durch die Annahme des Gesetzes nicht allein die Mühlen, sondern Sie müssen dabei auch an eine ganze Reihe von Betrieben denken, die ihre Betriebsstätten gleichfalls an Wasserädern haben, sie müssen dabei denken an die kleinen Sägewerke, an die Drechsler, die Holzbearbeitungsstätten, und wenn ich schließlich an meine engere Heimat denke, glaube ich bestimmt annehmen zu können, daß durch diese gesetzlichen Bestimmungen auch die vielen Glasschleifereien ganz bedeutend und empfindlich getroffen werden, die ihre Betriebsstätten im Isergebirge haben. Wenn Sie aber an diese Betriebe denken, dann müssen wir uns in Erinnerung rufen, daß diese Glasschleifereien heute eine schwere Krise durchzumachen haben. Dadurch, daß sie eine neue Besteuerung trifft, wird ihre Konkurrenzfähigkeit ganz wesentlich geschmälert, und ich glaube, es muß mit die Aufgabe des hohen Hauses sein, alle diejenigen, die wirtschaftlich schwach sind, und die man eigentlich stützen soll, nicht noch weiter durch neue Steuervorlagen zu belasten. Und deshalb möchte ich noch einmal bitten, daß, wenn mein Antrag zur Abstimmung kommt, Sie sich für denselben entscheiden. (Souhlas a potlesk na levici.)

2. Øeè posl. inž. Kalliny (viz str. 736 protokolu):

Meine Damen und Herren! Sie werden sich wundern, daß ich mich als Proredner eingetragen habe. Ich wollte durch diese Eintragung nur der Öffentlichkeit kundtun, daß es in diesem Hause ganz gleichgiltig ist, ob sich deutsche Redner für einen Antrag oder gegen denselben einschreiben, daß es ganz gleichgiltig ist, wenn sie Abänderungsanträge einbringen, ob diese gut oder schlecht sind. Es wird einfach alles abgelehnt, "to jest menšina", und von Regierungsseite, von den Mehrheitsparteien das, was sie nicht einmal selbst studiert haben, sondern was ihnen die "Pìtka" als Produkt vorsetzt, als angenommen erklärt, ohne Kenntnis des Inhaltes der betreffenden Gesetzesvorlage. Das ist der Grund, warum ich mich heute als Proredner eintragen ließ.

Nun zum Gegenstand selbst. Sie alle wissen: dieser Staat braucht Geld, viel Geld. Er ist ein demokratischer Staat, er hat es sich zur Aufgabe gestellt, die wirkliche Demokratie zu Ehren zu bringen (Smích na levici.), er hat es sich zur Aufgabe gestellt, das stehende Heer abzuschaffen und ein Volksheer nach Schweizer Muster einzurichten. Und in Wirklichkeit sehen wir, daß der größte Teil der Leistungen der Bevölkerung dieses Staates für Zwecke des Militarismus aufgewendet wird. Und nachdem eine ganze Reihe von Steuerquellen durch die Mißwirtschaft dieses Staates zu versagen drohen, und nachdem die Mittel, die der Staat braucht, immer gewaltiger werden, erfindet man tagtäglich neue Steuern. Ich wundere mich nur, daß noch keine Sitzsteuer eingeführt worden ist, die von jedem einzelnen Menschen, der etwa eine Minute sitzt, einen gewissen Betrag einhebt. (Nepokoj, výkøiky na levici.)

Místopøedseda inž. Botto (zvoní): Prosím o ticho.

Posl. inž. Kallina (pokraèuje): Im Druck 1360 hat uns die Regierung eine Vorlage eingebracht, die sich eine Besteuerung der Wasserkräfte zur Aufgabe gestellt hat. (Posl. dr. E. Feyerfeil: Ich höre nicht einmal in der ersten Reihe etwas. Der Herr Ministerpräsident soll doch auch etwas hören!)

Místopøedseda inž. Botto (zvoní): Prosím o ticho.

Posl. inž. Kallina (pokraèuje): Der Regierungsantrag hat sich zum Gegenstand eine Besteuerung der Wasserkräfte gewählt und es ist bekanntlich sowohl im Verkehrsausschuß als auch im Budgetausschuß zu langwierigen Beratungen und Verhandlungen gekommen.

Ich halte es für überflüssig, auf die einzelnen Phasen derselben einzugehen, sondern will nur feststellen, daß man es hier mit einem Produkt zu tun hat, das in der schleuderhaftesten Weise durchberaten wurde. Man ist wie verbohrt auf das Ziel zugerannt, neue Gelder aus der Bevölkerung herauszupressen, um den immer leerer werdenden Staatssäckel neu aufzufüllen. Der Staat hat es sich mit dieser Vorlage nicht zur Aufgabe gestellt, wie das in jedem anderen modernen Staat der Fall ist, das Wirtschaftsleben durch gesetzliche Maßnahmen möglichst zu befruchten, sondern diese neue Steuervorlage wird in ihrer Folgenwirkung eine ganze Reihe von Betrieben vollständig vernichten und konkurrenzunfähig machen. Es ist ganz interessant, wie der Berichterstatter es begründet hat, warum die ursprüngliche Fassung des Regierungsantrages, der eine Steuerfreiheit bei Wasserkräften bis zu 5 Pferdekräften ausgesprochen hat, fallen gelassen wurde und eine solche nur bis zu 2 Pferdekräften normiert wurde - also noch eine Verschlechterung der Regierungsvorlage. Es wird damit begründet, daß angeblich eine Gesellschaft - ich weiß nicht, wie man sie nennt, Elektrizitätsgesellschaft oder Beratungskörperschaft, die sich mit Elektrizitätsangelegenheiten beschäftigt, irgendwie Bedenken dagegen geltend gemacht hat, Steuerfreiheit bis zu 5 Pferdekräften zu normieren, weil da Gefahr drohen würde, daß es nicht zum Ausbau brachliegender Wasserkräfte kommen würde.

Mir als Techniker ist eine solche Stellungnahme unfaßbar und ich kann mir kaum vorstellen, daß ernst denkende Techniker auch auf èechischer Seite dem beipflichten, daß durch eine Steuerfreiheit bis zu 5 Pferdekräften irgendwie der Ausbau der brachliegenden Wasserkräfte geschädigt werden könnte. Denn es ist jedem bekannt, daß diese kleinen Wasserkräfte hauptsächlich aus Gebirgsbächen stammen und daß es selbstverständlich ist, daß an einen gewaltigen Ausbau dieser Gebirgsbächlein nicht zu denken ist. Denn, wenn wir auch jeden einzelnen Gebirgsbach ausbauen, und die Wasserkräfte ausnützen, werden wir damit nie eine Hauptsumme von Wasserkräften erzielen, sondern der wirkliche Ausbau und die Ausnützung der Wasserkräfte kann selbstverständlich nur bei größeren Flüssen ausschlaggebend sein. Bezeichnend aber für den Geist, mit dem dieses Gesetz ausgearbeitet wurde und der Beratungen gepflogen wurden, ist, daß in der beigelegten Statistik wohl von der Anzahl (etlichen 13.000) der Wasserkraftanlagen gesprochen wird, aber durchaus nicht die Zahl der Pferdkräfte angegeben wird. Es ist also ungefähr so, wie wenn ein kleiner Knabe von Integralrechnung spricht und erklärt: Bekanntlich ist nach den Erfahrungen, die man in der Volksschule sammelt, zwei und zwei vier. Damit habe ich aber von dem Integral-Rechnung noch keine Kenntnis. Ich glaube, daß niemandem damit gedient ist, wenn er weiß, daß es 13.080 Wasserkraftanlagen in der Èechoslovakei gibt, wenn er nicht erfährt, welche Wasserstärke diese repräsentieren. Der Herr Berichterstatter hat vorhin auch festgestellt, daß einer solchen Befreiung der Wasserkräfte bis zu 5 Pferdekräften nicht stattgegeben werden kann, weil damit 2/3 der gesamten Wasserkräfte ausgeschaltet würden.

Das stimmt ja, die Zahl der Wasserkraftanlagen ist angegeben, aber wir wissen noch immer nicht, welchen Prozentsatz der ausgebauten Wasserkräfte dieselben darstellen. Eine solche Begründung halte ich für vollständig überflüßig und zwecklos, weil ein Fachmann daraus nichts entnehmen kann. Ich habe während der Beratungen im Verkehrsausschuß den Antrag gestellt, man möchte mit Berücksichtigung des hohen gesundheitlichen Wertes, den gutgeführte und gut geleitete Trink- und Nutzwasseranlagen in den Städten haben, alle jene Wasserkräfte, die zur Hebung von Nutz- und Trinkwasser für die Bevölkerung Verwendung finden, von dieser Wasserkraftsteuer befreien, und zw. deshalb, weil doch diese Wasserkraftsteuer zur Verteuerung des Trink- und Nutzwassers führen würde, d. h. mit anderen Worten, die an und für sich hohen Gestehungskosten insbesondere bei Flußwasserleitungen, deren Wasser erst einer kostspieligen Reinigung bedarf, dürfen doch nicht dadurch noch gesteigert werden, nicht noch durch eine solche unsinnige Steuer weiter verteuert werden, weil ja doch der minder bemittelten Bevölkerung das für die Lebenshaltung so unbedingt notwendige Wasser schon aus hygienischen Gründen nicht verteuert und unzugänglich gemacht werden darf.

Interessanterweise hat es sich ergeben, daß dieser mein Antrag nach der Übersetzung ins Èechische bei der Abstimmung nicht als mein Antrag, sondern als Antrag eines anderen Herrn von èechischer Seite zur Abstimmung gelangte. Dies ist ja eigentlich gleichgültig, aber es ist bezeichnend für den Geist, mit dem auch die Verhandlungen in einzelnen Ausschüssen geleitet werden. Aber geradezu kennzeichnend für die Ansichten einer Reihe Politiker von der Gegenseite ist es, daß bei Besprechung dieses meines Antrages von der Gegenseite der Vorschlag gemacht wurde, diesen Antrag abzulehnen, und zwar mit der Begründung, daß der Finanzminister nie und nimmer demselben zustimmen könnte, daß eine Reihe von Wasserkraftanlagen von dieser Besteuerung ausgenommen wird. Ich habe darauf hin beantragt, den Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen und für den nächsten Beratungstag den Herrn Gesundheitsminister einzuladen, damit er vom hygienischen Standpunkte zu meinem Antrage Stellung nehmen kann. Und da hat sich interessanterweise der Herr Referent in dieser Angelegenheit zu der Äußerung aufgeschwungen, er halte es für zwecklos, meinen Antrag auf Beiziehung des Gesundheitsministers anzunehmen, weil wir ja von vornherein wissen, daß sich der Gesundheitsminister für den Antrag Kallina aussprechen wird. Daraufhin habe ich erklärt, daß, wenn sich die Mehrheit des Ausschusses für den Antrag des Referenten aussprechen sollte, ich es für zwecklos halte, zum Beispiel einen Vertreter des Finanzministeriums einzuladen, weil wir ja wissen, daß er prinzipiell gegen jeden Antrag sprechen wird, der eine Herabsetzung des Steuererträgnisses herbeiführt. Ich wil mich mit dem Gegenstand nicht weiter befassen, sondern nur feststellen, daß auch mein Antrag auf, wie ich schon erwähnte, Beibehaltung von 5 Pferdekräften als Steuergrenze abgelehnt wurde. Ich habe selbstverständlich Vorsorge getroffen, daß dieser Antrag neuerlich zur Beratung kommt und stelle nachträglich 3 Anträge, und zwar beantrage ich, daß im § 9 der Punkt 1 lauten soll: "Von dieser Steuer werden befreit: eine Wasserkraft, deren effektive Leistung geringer ist als 5 Pferdekräfte; die Wasserkräfte von 5 bis 10 Pferdekräften sind von der im § 1 angeführten Zusatzzahlung zu befreien."

Zu Punkt 3, Absatz 1. Ich habe vorhin erwähnt, daß mein Antrag bezüglich der Befreiung der Gemeindewasserkräfte zur Hebung von Trinkwasser vom Ausschuß wohl angenommen wurde, im Budgetausschuß wurde er aber umgeformt und zwar so, daß nicht mehr mit genügender Deutlichkeit diese Befreiung ausgesprochen ist. Deshalb beantrage ich folgende ganz klare Faßung dieses Absatzes 1 des Punk tes 3: "Jene Wasserkräfte, die von den Gemeinden zum Antrieb der Pumpenanlagen bei Trink- und Nutzwasserleitungen verwendet werden, desgleichen alle jene Wasserkräfte, die zur Hebung von Wasser bei genossenschaftlichen Meliorationsanlagen dienen."

Und weiters stelle ich noch einen Abänderungsantrag zum Absatz 2. Es ist nämlich bezeichnend: Bei diesem Absatze wurde bekanntlich für neue Anlagen die Steuerbefreiung ausgesprochen, die nach dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden. Aber wie wir es schon so oft in diesem Staate erlebt haben, werden hier Gesetze beschlossen, die eigentlich keine Gesetze sind, sondern, wenn wir es kurz bezeichnen wollen und sollen, eigentlich eine Ermächtigung, daß die Minister machen können, was sie wollen, und so ist es auch in diesem Falle. Hier wird nämlich die Steuerfreiheit ausgesprochen für 30 Jahre, und zwar in bestimmten Sätzen, in den ersten 15 Jahren voll, in den weiteren 5 Jahren drei Viertel, in den folgenden 5 Jahren die Hälfte und in den letzten 5 Jahren ein Viertel. Aber es ist ein Satz eingeschwindelt worden, der diese ganzen Bestimmungen hinfällig macht, und zwar folgender: "Nur giltig für Anlagen, deren Errichtungskosten nicht ohne Gefährdung der Ertragsfähigkeit in kürzerer Zeit amortisiert werden können." Das heißt, die drei genannten Ministerien beschließen, daß für diese oder jene Wasserkraft eine Steuerfreiheit nicht zu gelten hat. Wir wissen ja, wenn in diesem Staate solche Ermächtigungen den Ministerien zuerkannt werden, daß diese selbstverständlich nur zu Ungunsten der Deutschen gehandhabt werden. Handelt es sich um ein èechisches Wasserkraftunternehmen, so wird ihm die volle Steuerfreiheit zuerkannt. Handelt es sich um eine deutsche Wasserkraftanlage, so wird einfach erklärt, daß die Errichtungskosten ohne Gefährdung der Ertragsfähigkeit in kürzerer Zeit amortisiert werden können. Es ist selbstverständlich, daß wir Vertreter der deutschen National-Partei unter keinen Umständen unsere Stimmen für diese neue Belastung, unter der die Bevölkerung, insbesondere unsere kleinen und mittleren Gewerbetreibenden zusammenbrechen werden, geben können. Es ist selbstverständlich, daß wir unsere Stimmen gegen diesen Antrag abgeben werden.

Und nun zu einer anderen Sache. Nachdem mir die seltene Ehre zuteil wurde, in diesem Hause wieder einmal das Wort ergreifen zu können, will ich noch andere Fragen behandeln. Die Herren wissen ja, daß, obwohl schon seit den Märztagen das Haus tagt, dieses gewöhnlich heimgeschickt wird und in Wirklichkeit ein sogenannter Überwachungsausschuß, der sogenannte Èerný-Ausschuß, aus 5 Mitgliedern bestehend, eigentlich die Arbeiten besorgt, die in anderen Staaten dem Parlament zukommen. Das Parlament wird herabgewürdigt zu einer brutalen Abstimmungsmaschine, es wird dort angenommen und niedergestimmt, was die "Pìtka" zur Annahme oder Ablehnung vorschreibt. Es ist ein direkter Hohn auf den Namen Parlament, was sich in diesem Hause abspielt. Selbstverständlich uns ist es keine Überraschung, denn der Polizeigeist, der vom ersten Augenblick an diesen Staat beherrscht hat, ist nicht nur größer und mächtiger geworden, sondern er hat auch jedes demokratische Gefühl bei den èechischen Sozialdemokraten ertötet und niedergetrampelt. Wir leben hier in einer sogenannten freien Republik und bezeichnend für den hier herrschenden Geist ist eine Reihe von Vorfällen, die sich in der letzten Zeit ereignet haben.

Sie wissen alle, daß am 26. Juni in Brüx eine Reihe von Studenten eine furchtbare staatsgefährliche Tat vollbracht hat. Diese deutschen Studenten haben es gewagt, in Brüx in einem Gasthause die Farben ihrer Studentenverbindung anzulegen. Das ist ein so ungeheueres Verbrechen, daß die èechische Minderheit, die Volksseele sofort zu kochen begann. Unter Führung von èechischen Offizieren und èechischen Legionären drang sie in das Gastlokal ein. Die Studenten wurden niedergeschlagen und ihres Farbensch muckes beraubt. Selbstverständlich ist der Herr Ministerpräsident bis heute noch nicht in der Lage, die Erhebungen, die er versprochen hat, abzuschließen und uns das Ergebnis derselben hier mitzuteilen, denn er hat viel wichtigere Sachen ín diesem Staate zu tun. Aber damit der Herr Ministerpräsident keine Ausrede hat, - er hört zwar nicht zu, aber ich werde noch viel lauter sprechen, vielleicht wird er dann zuhören - damit er die Aufgabe etwas leichter hat, werde ich ihm eine Reihe von Zeugenaussagen zur Kenntnis bringen. So wurde Herr Ernst Holeèek, Magister der Pharmazie, 27 Jahre alt, wohnhaft in Brüx, Schützengasse, vor einer Reihe einwandfreier Zeugen einvernommen und gab folgendes zu Protokoll (ète):

"Ich und 4 andere Mitglieder der Burschenschaft "Teutonia" in Prag, u. zw. die Herren Herm. Moisisch, Mediziner in Brüx, Teplitzerstraße 861, Franz Ritter, Techniker in Brüx, Meissnerstraße, Robert Suchy, Techniker in Brüx, Bahnhofstraße, Karl Weber, Elektrotechniker in Johnsdorf, und Herr Weber, Buchrevisor in Brüx, Seegasse, saßen mit Herrn Hönig, Buchrevisor in Brüx, Goethestraße, am vorletzten Tisch im Restaurant Ratstübel. Am letzten Tisch saßen Frl. Hilde Hönig, Buchrevisorstochter, Dirigent Karl Richter, Oberbergrat Gottfried Hüttemann, Oberverwalter Sablik aus Kopitz und die Advokaten Dr. Hess, Dr Beck und Dr. Glaser und andere. Außerdem waren im Lokale unter anderen anwesend Herr Tschischka, Ziegeleibesitzer in Brüx, und Herr Gustav Rödling, Bergbeamter in Brüx.

Wir 5 Mitglieder der "Teutonia" hatten unsere schwarzen Kappen auf und unsere schwarz-rot-goldenen Bänder um. Zirka um 1/2 11 Uhr abends erschienen im Lokale einige junge Leute, die uns sagten, daß vor dem Ratstübel eine Ansammlung sei, die es darauf abgesehen habe, uns zu schlagen. Gleich darauf kamen 4 bis 5 Offiziere in das Lokal und setzten sich an einen Nebentisch. Dann kamen 8 bis 10 Soldaten und etwa 5 Zivilisten. Gastwirt Hohla machte uns aufmerksam, daß es vielleicht zu etwas kommen werde, wir sollen die Kappen und Bänder ablege n. Ich erklärte dem Hohla, daß wir das Recht hätten, hier zu sein. Dann ging ich mit Moisisch und Frl. Hönig in das Telephonzimmer, um den Gendarmerieposten anzurufen. Aufden Anruf meldete sich der Gendarmerieposten. Ich erklärte ihm, daß wir hier Farbenstudenten sind und anscheinend vom Militär überfallen werden sollen, er möge eine Patrouille ins Ratstübel schicken. Er fragte, wo das Ratstübel ist. Ich erklärte ihm, neben der Polizeiwachstube am ersten Platz, worauf er erwiderte, er wisse das alles nicht. Darauf hängte ich, unwillig über das Unverständnis oder den bösen Willen des Gendarmen, den Hörer weg, rief aber dann nochmals an, da ich vor dem Telephonzimmer Lärm hörte. Zugleich sagte ich Frl. Hönig, sie solle die Türe zuriegeln. Es wurde an der Türe gerüttelt. Ich sprach mit dem Gendarmerieposten und bat neuerlich um eine Patrouille, worauf er sagte, er werde eine schicken. Auf die èechischen Rufe von draußen, ich solle aufmachen, sagte ich Frl. Hönig, sie solle den Riegel zurückschieben, und nun kam ein kleiner schwarzer Soldat, anscheinend Offizier, herein, welcher später als der Unterleutnant Unger des Legionär-Reg. 9 sichergestellt wurde, und eine Mannschaftsperson mit auffrisiertem Lockenhaar, angeblich ein gewisser Šedivý vom Legionär-Reg. 9. Letzterer hatte den Uberschwung abgeschnallt und drohte uns mit dem in der Scheide befindlichen Bajonett. In der Türe standen noch ein Legionär und Zivilisten. Die Mannschaftsperson (Šedivý) stieß mích vom Telephon zurück, erwischte meine dort liegende Kappe und ging mit dem Überschwung auf Moisisch los, brüllte ihn an, nahm seine auf dem Tische liegende Kappe und Band, erwischte ihn bei der Brust und warf ihn zur Türe hinaus. Mich stieß der Offizier aus der Türe hinaus und sagte deutsch: "Wir sind nicht in Österreich, wir haben für euch gekämpft, Bande!" Dann stieß der Offizier Ritter, der nachgekommen war, und Moisi sch die Stiegen hinunter.

Dann erschien eine Militärpatrouille. Wir baten um Feststellung der Namen der Täter. Da erklärte einer der anwesend en Legionäre, und zwar der mit dem Lockenhaar (Sedivý), daß nur in unserer Abwesenheit das Nationale aufgenommen wird. Wir wurden zurückgedrängt, die Wache nahm das Nationale auf, ohne uns zu sagen, wer die Offiziere und Soldaten waren. Inzwischen waren auch erschienen Schriftleiter Partes und Buchhändler Ferdinand Sommer, welch letzterer uns erzählte, daß die Gendarmerie unterwegs von Legionären zum Umkehren bestimmt worden ist, obwohl die Militärpatrouille noch lange nicht da gewesen ist.

Die wichtigsten Zeugen sind noch: Buchrevisor Weber, Buchrevisor Hönig, Karl Weber aus Jobnsdorf und Ferdinand Sommer und Dirigent Richter. "Wünschen die Herren, daß ich noch weitere Zeugenaussagen anführe? Ich halte es für überflüssig, da ja deutsche Zeugenaussagen in diesem Staate nicht gelten. (Výkøiky: Nein, das genügt!) Ich will dem Wunsche meiner Kollegen entgegenkommen und von der Verlesung weiterer Zeugenaussagen absehen. Ich übergebe sie in Urschrift hier den Herren von der Stenographenbank.

Ich möchte nur noch mitteilen, wie die Regierung zu dieser Frage Stellung genommen hat. Statt diese èechischen Strolche, die diesen Überfall durchgeführt haben, in Haft zu setzen, hat die politische Bezirksverwaltung in Brüx am 14. Juli 1921 folgendes Erkenntnis herausgegeben: "Die Ereignisse am 5. und 26. Juni und 12. Juli laufenden Jahres veranlassen mich den Hochschülern das Farbentragen aus Gründen der Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung auf allen Gassen und Plätzen sowie in den öffentlichen Lokalen der Stadt Brüx zu verbieten. Übertretungen werden auf Grund des kaiserlichen Patentes vom 20. April 1854 gestraft." Es ist kennzeichnend für den Geist in diesem Staate, daß Sie immerwieder auf das kaiserliche Prügelpatent vom Jahre 1854 zurückgreifen, und zwar auch in solchen Fällen, wo èechische Strolche über deutsche Bürger herfallen. Dies geschieht unter stillschweigender Zustimmung unseres kaiserlich gesinnten Ministerpräsidenten Èerný. (Rùzné výkøiky.) Aber, meine Herren, was noch viel schöner ist, nicht genug daran, ist doch die Regierung bekanntlich in den letzten Monaten darangegangen, in allen deutschen Städten, wo wir noch deutsche Bezirkshauptleute oder sogenannte Deutsche hatten - wir hatten bekanntlich nie wirkliche deutsche, es waren die alten österreichischen Bezirkshauptleute guten Angedenkens - aber die Regierung hat auch diese Bezirkshauptleute versetzt, um an ihre Stelle èechische zu setzen. Selbstverständlich mußte jeder von den Neugebackenen sofort den Befähigungsnachweis erbringen, damit er nicht von Èerný ins Exil gesendet werde.


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