Úterý 15. bøezna 1921

Hier sollte doch endlich wenigstens ein Schnellzugspaar früh und abends herund hinwärts verkehren. Es ist in der Vorlage von Lokalbahnen die Rede. Wir entbehren im deutschen Grenzgebiete mehrere solcher kurzen, nicht allzu kostspieligen Lokalbahnen, die schon lange begehrt werden, z. B. die kurze Lokalbahnstrecke Schluckenau-Sohland als Verbindung von der böhmischen Grenze zur nächsten Station des benachbarten Sachsen, die im allgemeinen Interesse liegt.

Dort liegt das Erzbergwerk Rosenheim, Nickelbergbau. Die nächste Analysestelle ist in Freiberg in Sachsen. Es mußte also das Erz durch Fuhrwerk zur Bahnstation geschafft werden; allein die Kosten hiefür dürften sich wohl allein schon ganz gewiß höher stellen, als die, welche zur Verzinsung der Kosten für einen solchen Bahnbau benötigt würden. Das wäre wirklich eine lnvestition, die sich verinteressieren würde. In diesem Sinne der Erweiterung des Verkehres, wäre auch daran zu denken, daß endlich die Station Alt-Warnsdorf wieder in den Güterverkehr einbezogen würde und überhaupt an den Verkehr angeschlossen würde. Hat man früher Bedenken gehabt, ist ja jetzt dieses Bedenken, daß es sich um Privatbahnen auf der Inlandsseite handelte, weggefallen, weil jetzt alle nordböhmischen Bahnen verstaatlicht sind. So handelt es sich also um keine Konkurrenz mehr gegenüber den Staatsbahnen. Die Eisenbahnverwaltung wollte endlich daran gehen, die Station Alt-Warnsdorf wiederum dem Güterverkehr anzuschließen. Kohlenund Zementverkehr war früher dort zulässig, aber jetzt ist alles unterbunden. Wie wir von Dresden erfahren, liegt das Hindernis in Prag, beziehungsweise bei der Betriebsdirektion Königgrätz und nicht in Dresden. Es wäre wahrlich zur Förderung des Verkehres dieser Ausbau am Platze. Aber man könnte ja anderwärts sparen. Wir haben im Bahnbudget, das vor drei Monaten in diesem Hause behandelt wurde, z. B. den Ausbau der Station Podìbrad mit 14 Millionen K angesetzt gefunden. Hier wäre Sparsamkeit am Platze. Denn ein derartiger Neubau eines Stationsgebäudes ist dort nicht die erste Voraussetzung für die Prosperität eines Kurortes. Man könnte sich mit einem Anbau oder einem entsprechenden Umbau begnügen. Wenn man weiter in Betracht zieht, daß hohe technische Beamte èechischer Nationalität ausdrücklich hervorheben, die ge waltigen Hindernisse im Verkehrswesen lägen darin, weil viele Betriebsstätten zu wenig tätig sind, zu langsam arbeiten, und daß sie betonen, eigentlich als normal tätig kämen gegenwärtig nur die drei großen deutschen Bahnbetriebswerkstätten Bodenbach, Böhm. Leipa und Jägerndorf in Betracht; wenn man bedenkt, daß diese drei Bahnwerkstätten deutsch sind und bis heute vorwiegend deutsch geblieben sind, so muß ich daraus die Folgerung ziehen, daß gewiß auf deutscher Seite, wenn eine Verbesserung des Verkehres gefordert wird, gerade durch diese normale Arbeit der drei großen Betriebswerkstätten entschieden ein Anspruch für die Erfüllung unserer Forderungen gegeben ist, ohne daß hierbei ein großer Staatszuschuß in Betracht käme.

Auch sonst ist im Verkehrswesen manches zu beklagen. Wir haben z. B. in den letzten Tagen wieder von einem Schaffner und Kontrollor auf der Eisenbahn zu hören bekommen, daß sie nicht wagen, in einem Abteil 1. Klasse die Nachzahlungsgebühr von den Reisenden zu nehmen, die vielleicht 2. Klasse gezahlt hatten. Warum? Weil der Wagen - es war auf der Strecke Prag-Rumburg in einem derartigen Zustand war, daß er höchstens, und da nicht einmal, für die 3. Klasse geeignet erschien, ganz abgesehen davon, daß des Nachts keine Beleuchtung vorhanden war. Das ist keine Nebenlinie, das ist eine Hauptlinie, die mit dem Auslande im Verkehre steht und darum Berücksichtigung verdient, während wir große schöne Salonwagen auf vielen kleineren Strecken aus Prag hinausrollen sehen. Da könnte Wandel geschaffen werden, ohne daß große Erfordernisse an Geld aufzuwenden wären, wenn nur der gute Wille da ist, nach dem Rechten zu sehen, wo es zu verbessern gilt. (Potlesk na levici.)

7. Øeè posl. Zierhuta (viz str. 2703. protokolu):

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Wenn ich auch als Redner kontra vorgemerkt bin, so soll das nicht heißen, daß wir gegen die vorliegende Gesetzesnovelle stimmen werden. Wir werden namens meiner Partei bin ich ermächtigt, dies zu erklären - für dieses Gesetz stimmen.

Der tiefe Sinn des Kleinpächtergesetzes vom 27. Mai 1919 liegt darin, daß jene Landwirte, die den Grund und Boden schon durch mehrere Jahre bearbeiten und bewirtschaften diesen Boden ins Eigentum erhalten sollen. Wir hätten allerdings gewünscht, das die Voraussetzung des Anforderungsrechtes, nämlich achtzehn Jahre Pachtzeit herabgesetzt werde Es hätte eine viel kürzere Pachtzeit genügt und wir hätten gewünscht, daß unser Initiativantrag Nr. 260 seitens des landwirtschaftlichen Ausschusses berücksichtigt und zwar in der neuen Gesetzesnovelle berücksichtigt worden wäre. Das Bodenamt hat aber dagegen Stellung genommen, weil dadurch angeblich sehr viele Grundstücke der allgemeinen Bodenreform entzogen würden. Auch die Gerichte würden dadurch noch weiter überlastet.

Die neue Gesetzesnovelle ist in zweifacher Richtung wichtig. Einerseits ermöglicht sie den Gemeinden, den von den Kleinpächtern zwar angesprochenen, jedoch seitens der Gemeinden benötigten Grund nunmehr zum Eigentum der Gemeinde zu erhalten. Nach dem bisherigen Gesetze vom 27. Mai 1919 konnten zwar die Gemeinden den Kleinpächtergrund beim Bodenamte anfordern und dadurch die Kleinpächter von ihrem Anspruche ausschließen, die Gemeinden hatten aber kein Recht auf die Eigentumserwerbung dieses Kleinpächtergrundes. Nunmehr ist diese Frage klargestellt. Den Gemeinden, Bezirken, Gauen u. s. w. ist in diesem neuen Gesetze das Recht eingeräumt worden, solchen angeforderten Boden ins Eingentum zu erwerben, allerdings mit gewissen Einschränkungen. Den Kleinpächtern soll auf jeden Fall eine gewisse Grundfläche zur Erweiterung ihrer Wirtschaftsanwessen belassen werden. Es ist auch eine weitere Bestimmung zum Schutze dieser Kleinpächter vorgesehen, daß, insolange die Gemeinde diesen angeforderten und allenfalls zugeteilten Boden nicht seinem Zwecke zuführt, dieser Grund und Boden den bisherigen Kleinpächtern weiter in Pacht belassen werden muß. Im Zusammenhange mit dieser Bestimmung ist auch seitens des landwirtschaftlichen Ausschusses mein Resolutionsantrag angenommen worden, wornach dieses Vorzugsanspruchsrecht der Gemeinden nur insoweit gelten soll, als der tatsächliche Bedarf der Gemeinden in Frage kommt. In dieser Hinsicht ist es wohl notwendig, auf die bisherigen Mißstände hinzuweisen, die vorgekommen sind. Es haben Gemeinden Klei npächtergrund in einem Umfange angefordert, der vielfach weit über den augenblicklichen Bedarfder Gemeinden hinausging. Ich habe hier einen besonders krassen Fall vor mir liegen. Es ist die Stadt Bensen, die durch ihre Anforderung beim Bodenamte ungefähr achtzig Kleinpächter von der Erwerbung ihrer schon mehr als 18 Jahre innehabenden Grundstücke bisher ausgeschlossen hat und das nicht so sehr im Interesse der Gemeinde selbst, sondern weil der betreffende Großgrundbesitzer, Fabrikant Grohmann, ei nfach nicht zulassen wollte, daß Kleinpächter Eigentümer ihrer Pachtgrundstücke werden.

Es wird daher notwendig sein, daß das Bodenamt bei Prüfung der Anforderu ngsrechte der Gemeinden, beziehungsweise die damit betrauten politischen Behörden in dieser Hinsicht nur auf den tatsächlichen Bedarf der Gemeinden, welcher in den nächsten Jahren notwendig ist, Bedacht nehmen, damit dieses Vorzugsa nspruchsrecht seitens der Gemeinde nicht zum Nachteil der Kleinpächter mißbraucht werde.

Für die Kleinpächter ist die Gesetzesnovelle noch insoferne von Bedeutung, als nunmehr jene, die die Anmeldung aus irgend welchem Grunde bisher versäumt oder an unrichtiger Stelle vorgebracht haben, also infolge von Formfehlern abgewiesen worden sind, nunmehr die Möglichkeit haben, ihr Anforderungsrecht neuerdings beim zuständigen Bezirksgericht geltend zu machen. Diese Frist ist allerdings eine letzte. Sie soll mit 12. Juni d. J. enden und bezüglich der Kirchengrundstücke in der Weise eingeschränkt werden, daß 8 ha Grund bei den Pfarren beziehungsweise Kirchen zu verbleiben haben.

Neu ist auch die Bestimmung, daß die Kleinpächter 5% des Kaufpreises als Kostenersatz an den Staat zu zahlen haben. Diese Bestimmung ist in dieser neuen Gesetzesnovelle mit rückwirkender Kraft ausgestattet worden, was keinesfalls gebilligt werden kann. Diejenigen Fälle, welche bisher noch nicht seitens der Gerichte erledigt worden sind, sind zweifellos nicht auf ein Verschulden der Kleinpächter zurückzuführen. Die Überlastung der Gerichte, auch die Anforderung solcher Kleinpachtgrundstücke seitens der Gemeinden beim Bodenamt, die vielfach noch nicht erledigt worden sind, sind an der Verzögerung schuld und es ist unbillig, daß dafür jetzt die Kleinpächter, deren Fälle beim Gericht noch nicht erledigt worden sind, eine Entschädigung von 5% des Kaufpreises zahlen sollen. Diese Besti mmung entspricht jedenfalls nicht der Gerechtigkeit. Leider sind unsere diesbezüglichen Abänderungsanträge im Unterausschuß und Ausschuß nicht angenommen worden.

Für die Zinsgründler ist zwar in dieser Gesetzesnovelle nichts vorgesehen worden, es wurde aber mein Resolutionsantrag angenommen des Inhaltes, daß das Bodenamt anläßlich der Bodenreform die Zinsgründler in der Weise zu entschädigen hat, daß sie ihren gesamten Zinsgrund in ihr Eigentum erhalten sollen und zwar womöglich ohne Entschädigung und zwar auf die Art, daß das Bodenamt das Zinsgrundverhältnis zwischen Zinsgründler und Eigentümer als eine Last der Pachtherrschaft auffaßt und infolgedessen diese Belastung mit einem gewissen Betrag vom Kaufpreis in Abzug bringt. Bei Durchführung des Kleinpächtergesetzes ist zum Vorschein gekommen, daß Zinsgründler infolge schablonenhafter Festsetzung des Ausmaßes von 8 ha vielfach nicht in die Lage gekommen sind, ihren gesamten Zinsgrund in ihr Eigentum zu bekommen. Wenn wir überhaupt das Zinsgrundverhältnis ins Auge fassen, muß eigentlich jeder Unbefangene zugeben, daß die Zinsgründlerfrage von der Kleinpächterfrage hätte gesondert behandelt werden müssen. Die Zinsgründler sind schon seit urdenklichen Zeiten im Besítz dieser Zinsgründe, sie haben den Boden urbar, erträgnisreich gemacht, sie sind nur infolge der besonderen Verhältnisse im Jahre 1848 um ihr gutes Recht, um ihr Ablösingsrecht betrogen worden. Es wäre daher gut gewesen, wenn bezüglich der Zinsgründler sowohl im Gesetze als auch in der neuen Gesetzesnovelle besondere Vorschriften aufgenommen worden wären des Inhaltes, daß die Zinsgründler Anspruch haben auf ihren gesamten Zinsgrund ohne Entschädigung schon mit Rücksicht darauf, daß sie den Boden mit großer Mühe und Kosten urbar und erträgnisreich gemacht haben. Wir wünschen daher, daß das Bodenamt bei Durchführung der allgemeinen Bodenreform unbedingt hierauf Rücksicht nimmt und es ihnen ermöglicht, ihren gesamten Zinsgrund in ihr Eigentum zu erhalten.

Eine Fläche von 8 ha ist für das Rübenbau- und Getreidegebiet vielleicht hinreichend zur Erhaltung einer Familie. Wenn wir die Verhältnisse im Gebirge und unseren Randgebieten ins Auge fas sen, muß jedermann zugeben, daß 8 ha viel zu gering sind und daß das Ausmaß für diese Gebiete entschieden hätte hi naufgesetzt werden müssen. Wir haben Fälle - wenn ich länger Zeit hätte, könnte ich sie Ihnen mitteilen - daß nach Durchführung des Kleinpächtergesetzes die Herrschaft Schwarzenberg nichts Ei ligeres zu tun hatte, als den Zinsgründ lern ihren Zinsgrund über 8 ha, den sie nicht mehr auf Grund des Kleinpächter gesetzes ins Eigentum zugesprochen er halten konnten, abzunehmen und ander weitig zu vergeben. Es muß daher ge trachtet werden, daß seitens des Boden amtes alle diese Fälle wieder rückgängig gemacht werden und die Zinsgründler ihren Boden, den sie nicht Jahrzehnte, sondern schon Jahrhunderte lang bewirt schaftet haben, in ihr Eigentum erhalten.

Im Zusammenhang mit dieser Geset zesnovelle gestatten Sie mir, daß ich auch einige Worte über die Bodenreform im allgemeinen hinzufüge. Nach zweijähri gem Bestande dieser Republik und ins besondere des Bodenamtes, ist den Deut schen eine Vertretung im Bodenamte bisher noch nicht gewährt worden. Das Bodenamt führt die Bodenreform durch, ohne Rücksicht auf die übrigen Völker dieses Staates. Wenn wir insbesondere die große Uebernahmsaktion betrachten, die derzeit vom Bodenamt durchgeführt wird - der Berichterstatter hat erwähnt, das 200.000 Hektar Boden, vom Bodenamt jetzt übernommen werden sollen, welcher soweit ihn nicht der Staat für seine ei genen Zwecke beansprucht, den Bewer bern zugeteilt werden soll - wenn wir nur diese Zahl betrachten, muß jeder, der halbwegs gerecht denkt, zugeben, daß den anderen Völkern und insbeson dere dem deutschen 4 Millionenvolk in diesem Staate unbedingt der Anspruch auf eine Vertretung im Bodenamte zusteht. Wir müssen daher verlangen, daß nicht nur das Bodenamt, sondern auch der Verwaltungsauschuß des Bodenamtes, welcher vom seinerzeitigen Revolutionskonvent eingesetzt worden ist, endlich entsprechend der jetzige Zusammensetzung dieses gewählten Parlamentes neu gebildet wird, damit endlich auch die übrigen Völker dieses Staates, insbesondere auch die Deutschen, endlich den gebührenden Einfluß auf die Bodenreform in dieser Republik gewinnen.

Dann wäre es auch angezeigt, daß das Bodenamt seine Fachzeitschrift, die amtliche Zeitschrift "Pozemková reforma" in deutscher Sprache erscheinen ließe, weil ja in dieser Zeitschrift sehr wichtige Verlautbarungen erfolgen, die natürlich auch das deutsche Volk in diesem Staate interessieren.

Die Bodenreform ist, möchte ich sagen, eine grundlegende Angelegenheit nicht nur des Staates, sondern eines jeden Volkes, und wenn Sie die Geschichte lesen, meine Herren, müssen Sie zugeben, daß die Bodenreform zu allen Zeiten das Schicksal der Völker entscheidend beein flußt hat. Schließen Sie das deutsche Volk von der Bodenreform, beziehungsweise von der Anteilnahme an der Bodenreform aus, so können Sie versichert sein, daß diese Bodenreform, die Sie durchführen, auf keinen Fall von dauerndem Bestande sein kann. In diesem Sinne möchte ich daher an die verantworlichen Parteien in diesem Hause neuerdings appellieren, endlich daran zu gehen, auch den übrigen Völkern, insbesondere aber dem deutschen Volke bei der Durchführung der Boden reform die entsprechende Vertretung ein zuräumen. (Souhlas a potlesk nìmeckých poslancù.)

8. Øeè posl. Schweichharta (viz str. 2705. protokolu):

Meine Herren und Damen! Von dieser Stelle aus ist wiederholt mit Recht betont worden, daß die Art und Weise, wie in diesem Staate die Gesetze fabriziert werden, nicht dem Interesse der Allgemeinheit entspricht. Die Schlampigkeit, mit der hier Gesetze herausgegeben werden, zwingt das Haus immer wieder zu Novellierungen. Wenn bewiesen werden sollte, daß Wissen und Können Stückwerk ist, so hat das die frühere Revolutionsversammlung glänzend dargetan, in Bezug auf die Bodenreform und auch auf andere Gesetze, und wir sind dadurch gezwungen, immer wieder Änderungen vorzunehmen. Daß die Bodenreform eine ungemein wichtige Sache ist, brauche ich nicht speziell hervorzuheben, namentlich in Bezug auf die lnnenbesiedlung und auf die Förderung der Oroduktion. Die Methoden, wie aber das Bodenamt, die Regierung und die herrschenden Parteien in diesem Staate die Bodenreform handhaben, zwingt uns immer wieder zum lebhaftesten Protest. Von unserem sozialdemokratischen Standpunkte ist die Art und Weise, wie diese Bodenreform gemacht wird, eine Farce auf jede ernste Tätigkeit. Der Zweck der Bodenreformgesetze ist nach Ansicht der Mehrheit in diesem Staate wohl nur der, die Deutschen möglichst von ihrem Grund und Boden zu verdrängen, Legionäre zum Dank mit Grund und Boden zu versehen und an scheinend auch den Großbanken ein Ge schäft zuzuschanzen. Es ließe sich in dieser Beziehung sehr viel sagen, leider fehlt mir die Zeit.

Eines der wichtigsten Gesetze ist das über die Kleinpächter. Dieses Gesetz be trifft das Schicksal von Millionen von Menschen in diesem Staate, in Böhmen allein sind es 700.000 Kleinhäusler und Pächter mit zwei Millionen Familienange hörigen, welche das lebhafteste Interesse haben, daß ihre Existenz sichergestellt werde. Die Kleinhäusler gehören zu den ausgebeutetsten Schichten der arbeitenden Menschen, allein auf sich gestellt, ohne Hilfe, sind sie von den Großbauern aus genützt worden, waren sie förmlich Leib eigene, durften sich politisch nicht rühren, waren wirtschaftlich geknebelt und es war deshalb durchaus kein Wunder, wenn zahllose kleine Leute die Flucht aus dem sogenannten Vaterlande ergreifen und in Amerika ein besseres Obdach suchen. Das Gesetz vom 27. Mai 1919, das den Klein pächtern Grund zuweisen sollte, hat einen großen Mangel in der Richtung, daß die Anmeldungsfrist viel zu kurz war. Eine Zeit von 12 Wochen ist viel zu wenig, weil, bevor die Leute auf dem Lande wissen, um was es sich eigentlich dreht, die Frist längst vorbei ist. Wir haben eine ganze Menge Beweise in der Hand, daß tausende und tausende Häusler und Kleinbauern durch diese viel zu kurze Frist schwer geschädigt worden sind. So z. B. haben in der Gemeinde Nickl 32 Pächter den Anspruch auf die dortigen Pfarrgründe deshalb verloren, weil sie die Anmeldung statt beim Pfarrer beim Patronat gemacht haben, und es ist daher ei ne Wohttat, wenn eine neue Frist eingeräumt wird, damit diesen Leuten die Möglichkeit gegeben wird, zu ihrem Rechte zu kommen. Man hat diese Leute oft absichtlich irregeführt, insbesondere in Bezug auf die Kirchen- und Pfarrgüter. Um diese gab es große Kämpfe und es ist charakteristisch, wie man versucht hat, die Anspruchswerber um die Kirchenstiftungen und -Güter abzutun. Wir haben schriftliche Beweise hiefür in Hülle und Fülle. So z. B. hat in Bistrau bei Polièka der Oberverwalter erklärt, daß auf Pfarrgütern keine Vermessungen, keine Kaufverträge durchgeführt werden dürfen aus dem Grunde, weil der Richter die Durchführu ng des Gesetzes verweigerte, nachdem die Sozialdemokraten die Trennung der Kirche vom Staate verlangen, dann hätte die Geistlichkeit nichts zu leben und deshalb müßten die Äcker dem Pfarrer erhalten bleiben. So besorgt sind die Herren Agrarier um den Besitz der Geistlichkeit. Nun, wir stehen ja auf dem Standpunkte, daß es bei den Klerikalen heißen soll: unser Reich ist nicht von dieser Welt, daher sollen die Geistlichen anderswo ihr Einkommen finden und sollen auf Grundbesitz verzichten. Wir Sozialdemokraten haben versucht, einen weitergehenden Antrag in Bezug auf den Schutz der Kleinpächter durchzubringen, leider ist dies nur in einem gewissen Ausmaße gelungen. Daß diese neue Frist festgesetzt wird, haben auch wir gewünscht, in dieser Beziehung ist unserem Antrage Rechnung getragen worden. In der Herabsetzung der Ersitzungsfrist ist uns leider nicht entgegengekommen worden. Unserem Wunsche, daß auch die im Dienstverhältnis zum Pächter stehenden Leute etwas Grund bekommen sollen, ist auch nicht Rechnung getragen worden und auch dem nicht, daß jene Gründe, die länger als 12 Jahre vom Verpächter nicht bewirtschaftet wurden, ohne weiters in das Eigentum des Pächters übergehen könnten. Wir haben uns gedacht, daß eine lojährige Ersitzungsfrist statuiert werden könnte, aber leider sind diese Anträge an dem Willen der Mehrheit gescheitert. Immerhin ist es ein kleiner Erfolg, den wir errungen haben. Daß die Durchführung des Gesetzes nicht so glatt vor sich geht, ist bekannt. Die Schwierigkeiten liegen bei den Gerichten, die überhäuft sind auch im Streite um die hohen Ablösungsbeträge. Ich muß es tadeln, daß sich verschiedene Richter einer falschen Meinung hingeben; vielleicht sind sie irregeführt worden durch die Anträge, die in diesem Hause vorgelegt worden sind. Ich verweise darauf, daß seitens des Bundes der Landwirte zwar ein Antrag eingebracht worden ist auf Verkürzung der Ersitzungsfrist, daß gleichzeitig aber darin verlangt wurde, daß der Ablösungspreis das Doppelte wie er im ersten Gesetz vorgesehen war (der Preis vom Jahre 1913) betragen sollte. Dagegen mußten wir uns mit aller Entschiedenheit wenden. Wir haben selbstverständlich auch noch in anderer Richtung uns bemüht, Verbesserungsanträge zu stellen, und wir freuen uns, daß ein kleiner Ruck nach vorwärts geschehen ist. Es wird nun gelingen, tausenden Menschen, welche die Frist versäumten, das zu geben, was sie zu ihrer Existenz brauchen, ein wenig Acker. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß die Anmeldungen jetzt nur beim Bezirksgerichte in zweifacher Ausführung eingebracht werden sollen, was eine Erleichterung bedeutet. Ich möchte noch auf einen Antrag verweisen, den wir eingebracht haben und der einen Formfehler in diesem Entwurfe richtigstellen soll. Es ist nämlich so, daß irgend ein flüchtiger Leser, ein Richter, der vielleicht die Sache nicht genau nimmt, die Frist von 12 Wochen nach dem alten Gesetze rechnen könnte auf Grund des § 14. Wir wollen dies unter Hinweis auf den Art. 3 verbessern, klar gestalten, und ich möchte um die Annahme dieses Antrages bitten.

Dann noch etwas über das Verhältnis der Pächter zu den Gemeinden. Die Gemeinden haben in der Novelle eine Reihe von Rechten eingeräumt bekommen. Die Pächter haben allerdings auch die Möglichkeit, daß, sofern der Baugrund, der nicht bebaut wird, ihnen daher auch weiterhin überlassen bleibt. Der Pachtzins soll 6% betragen, außerdem soll der Pächter auch die Steuern bezahlen. Die Ansprüche seitens der Pächter auf diese Gründe sollen innerhalb 14 Tagen erhoben werden, nach der Verständigung des Bodenamtes, daß die Entscheidung zu gunsten der Gemeinde gefallen ist. Wenn von Seiten der Klerikalen ein Antrag eingebracht werden sollte, der über das hinausgeht, was hier in diesem Entwurfe gesagt worden ist, also über 8 ha Grund für die Pfarrgüter, müssen wir dem mit aller Kraft entgegentreten. Wir glauben, es ist nicht Sache des Pfarrers, sich übermäßig mit Landwirtschaft zu befassen, und wir sind dafür, daß die Gläubigen sich kümmern um das wirtschaftliche Wohl und das Wehe des Pfarrers. Wir sind dagegen, daß den Geistlichen überflüssig viel Grund zugeschlagen werde. Im übrigen kann ich nur erklären, daß wir alles tun werden, um den Wünschen der Kleinpächter und der Leute, die auf Grund und Boden als Erwerbsquelle angewiesen sind, entgegenzukommen. Daß hier unsere Leute besonders unter großen Verfolgungen zu leiden haben, ist jederzeit durch uns in unseren Versammlungen und Zeitungen nachgewiesen worden. Draußen auf dem Lande herrscht ein heißer Kampf zwischen den größeren und den kleinen Bauern und es wird der kleinere rücksichtslos vom Großgrundbesitzer und den Großbauern unterdrückt.

Mir sind nicht bloß einzelne, sondern viele Fälle bekannt, wo Großbauern erklären, wenn die kleinen Leute am Lande nicht richtig so gewählt haben, nämlich sozialdemokratisch statt agrarisch, daß man ihnen keine Fuhren leisten will, keine Gespanne beistellen will, daß man ihnen verweigert, die Kühe zu den Stieren zu lassen, und ähnliche Chikanen mehr. Auch bezüglich des Grundes, der deu Gemeinden gehört, und der Verpachtung desselben haben gerade die Kleinpächter oft Grund zu ernsten Beschwerden. Die Bauern versuchen den Preis in die Höhe zu treiben und wir haben den Nachweis, daß hier der Preis oft um das Zwanzigfache in die Höhe geschraubt wurde. Nach alleu Richtungen haben die kleinen Leute am Lande alle Ursache, mit den bestehenden Verhältnissen unzufrieden zu sein und sich eng zusammenzuschließen, um den Kampf gegen die reichen, kapitalistisch gesinnten Bauern aufzunehmen.

Ich möchte zusammenfassend sagen, daß wir zwar nicht zufrieden sind mit dem, was die Vorlage bringt, daß wir zum Teil bitter enttäuscht sind, daß unsere weitergehenden Anträge zugunsten der Kleinpächter abgelehnt worden sind, daß es nicht möglich war die Ersitzungsfrist, die wir gewünscht haben, durchzusetzen, daß wir aber trotz alledem, nachdem das Gesetz ein kleiner Fortschritt ist, für dasselbe stimmen werden. Ich möchte aber wünschen und hoffen, daß es bald gelingt, weitere Fortschritte auf dem Gebiete der Bodenreform zu erzielen. Die Bodenreform, wie sie jetzt aussieht, entspricht durchaus nicht den modernen Ansprüchen. Wir haben es schon oft getadelt und tadeln es immer wieder, daß uns kein Einfluß vom Bodenamte eingeräumt wird, daß die Èechen allein dort herrschen und wie sie herrschen, zeigen mannigfache Dinge, die hie und da zutage kommen. Ganze Bündel von Beschwerden gehen uns zu und auch in den Zeitungen kann man allerhand merkwürdige Dinge lesen. Es ist charakteristisch, daß die Banken sich immer mehr in diese Geschäfte einmischen, daß das Bodenamt ohne viel Schwierigkeiten ganze große Güter den Banken überläßt, angeblich zur industriellen Ausnützung, wie z. B. es in Karpathorußland mit dem Schönborner Großgrundbesitz geschehen sein soll. Diese sonderbare Bodenreform entspricht durchaus nicht den Interessen des erbreitenden Volkes in der Stadt und am Lande, sondern entspricht nur den nationalistisch-kapitalistischen Interessen. Diese Politik werden wir stets bekämpfen. Wir wünschen, daß es uns ermöglicht wird, über die Bodenreform einmal eine große prinzipielle Debatte abzuführen, damit endlich Klarheit geschaffen werde und damit es gelingt, einen einheitlichen Plan zu schaffen. Ich erkläre noch einmal: Trotz der Mängel des Gesetzes werden wir im Interesse der kleinen Leute am Lande für diese Novelle stimmen. (Potlesk na levici.)

9. Øeè posl. Böhra (viz str. 2707. protokolu):

Sehr geehrte Herren! Alle Herren Vorredner haben sich mit dem Bodenamte befaßt. Mit der Tätigkeit des Bodenamtes, die hier kritisiert wurde, kann wirklich niemand einverstanden sein, der die Belange übersieht, in denen es sich bisher bewegt hat. Es gingen seine Unternehmungen ins Unrationelle und finanziell geradezu ins Uferlose. Wenn hier aller größerer Grundbesitz so zerschlagen und zerschmettert würde, möchte ich nur eine Frage an Sie richten: Wo will man dann bei der viel zu weitgehenden Zerschlagung mir nichts, dir nichts finanziell und wirtschaftlich aufkommen für den nötigen Häuser- und Scheunebau, für die Wirtschaftsgeräte und für alles das, was damit zusammenhängt? Dies ist rationell gar nicht zulässig und finanziell nicht durchführbar.

Etwas anderes ist die Frage der sog. Zinsgründe oder Zinsgründler, über die hier im Zuzammenhange mit dem Kleinpächtertum zu reden ist. Darüber hat der vorletzte Herr Redner, Kollege Zierhut, bereits sehr Treffendes angeführt. Meine Herren, diese Zinsgründler sind ja seit Jahrzehnten, seit hundert Jahren und noch länger tätig in der Bearbeitung dieser Grundstücke, es wird also hier kein größerer Grundkomplex zerschlagen, sondern der Komplex ist bereits längst aufgeteilt. Es tritt hier jenes unrichtige System landwirtschaftlicher Zustände ein, das wir in Italien zu beklagen haben, ferner auch im Görzischen, in Priaulischen und bei Trient, wo wir keine selbstständigen Bauern vorfinden, sondern sogenannte Kolonnen, die alle 5 bis 6 Jahre im Pachtsystem abwechseln. Dadurch tritt gar keine Produktionsförderung ein, die Meliorationen müssen ganz unterbleiben, es ist keine Zufriedenheit, keine Liebe zur Scholle anzutreffen und jene gewissen Schwankungen, die wir in einem großen Teil Italiens konstatieren, sind auf dieses sogenannte Kolonensystem zurückzuführen. Darum ist die Umwand ung der sogenannten Zinsgründe in Besitzgründe der betreffenden Bewirtschafter auch vom sozialen Standpunkte aus zu begrüßen, und in ökonomischer Hinsicht wird da keine soziale Wunde geschlagen. Etwas ganz anderes würde in ökonomischer Hinsicht für die Industrieorte, Städte und so weiter die unterschiedslose Zerschlagung jeden Großgrundbesitzes bedeuten. Dabei kommt ja auch der Umstand in Betracht, daß man auf dem kleinen Grundbesitz keineswegs alle ökonomischen Fortschritte ausnützen kann. Man bedenke nur die große Samenersparnis, die bei einem Großbetrieb durch die Säemaschinen erzielt wird. Das kommt alles wieder der Allgemeinheit zugute. Denn wenn ich ein Drittel an Samen ersparen kann, habe ich ein Drittel für die Ernährung der Städter, der Industriearbeiter, Kleinhäusler u. s. w. gerettet. Dies ist nur ein kleiner Hinweis auf die Nachteile der unterschiedslosen und unrationellen Zerschlagung jedes Großgrundbesitzes, und der Zerbröckelung jeder Kommassation.


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