Pátek 18. února 1921

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 57. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 18. února 1921.

1. Øeè posl. R. Fischera (viz str. 2321. protokolu):

Hohes Haus! Der Staat legt jedem seiner Bürger die Verpflichtung auf, den Nachweis einer Wohnung zu erbringen. Er verfolgt heute noch mit Schubwagen und Gendarmen jeden, der nicht in der Lage ist, diesen Nachweis zu erbringen. Es wäre selbstverständlich, daß wir aus dieser Verpflichtung, die der Staat seinen Bürgern auferlegt, auch den Schluß ziehen müßten, daß es die Pflicht des Staates sein müßte, auch dafür zu sorgen, daß jeder seiner Bürger tatsächlich eine Wohnung inne hat und nachweisen kann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurfe besinnt sich der Staat auf diese seine Verpflichtung. Sehr spät, denn bisher hat der Staat wohl durch seine Gesetzgebung verschiedene Gesetze beschließen lassen, in welchen Wohnungen beschlagna hmt wurden, aber der jetzige Entwurf ist die erste Vorlage, die ernstlich den Versuch machen will, die Bautätigkeit zu fördern, neue Wohnungen zu schaffen. Durch die bisherige Wohnungsbeschlagnahme hat sich die Wohnungsnot fast gar nicht vermindert; im Gegenteil: gerade dadurch, daß der Staat selbst für seine Ämter, für seine Offiziere und Soldaten einen großen Teil der Wohnungen beschlagnahmt hat, ist die Wohnungsnot in einzelnen Städten und Gegenden geradezu gesteigert worden. Nun legt uns die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der zur Subventionierung und unmittelbaren Unterstützung der Bautätigkeit eine Milliarde Kronen vorsieht. Es scheint das eine große Summe zu sein, eine Riesensumme, aber es ist doch nur der 15. Teil dessen, was der Staat jährlich an Ein- und Ausgaben in seinem Voranschlage vorsieht, und lange nicht hinreichend, um dieses ungeheuere Wohnungselend, das ja gestern mein Kollege Hausmann an einzelnen Beispielen so drastisch aufgezeigt hat, halbwegs zu lindern. Es ist schließlich gar nicht die Absicht der Gesetzgeber, mit dieser Milliarde Kronen an und für sich neue Wohnungen zu schaffen, die Wohnungsnot zu beheben, sondern die staatliche Unterstützung, welche den Bauherren, den Baugenossenschaften gegeben wird, soll ein Anreiz zum Wohnungsbau sein. Warum haben wir denn diese ungeheuere Wohnungsnot, warum haben wir denn dieses Wohnungselend, obzwar wir auf der anderen Seite doch seit Jahren eine ungeheuere Arbeitslosigkeit haben und Leute genug vorhanden wären, die Wohnungen und alles, was mit dem Wohnungsbau unmittelbar zusammenhängt, sehr gerne herstellen und sehr gerne produzieren würden? Da möchten wir vorausschicken, daß wir bei aller guten Absicht des Gesetzes es doch bezweifeln möchten, daß es gelingen werde, mit diesem Vorschlage die Wohnungsnot in ausgiebigem Maße zu beseitigen. Die Frage der Errichtung von Wohnungen ist ja vor allem - das kann ja in einem kapitalistischen Staate nicht anders sein - eine Frage des Profites. Nun stehen die Dinge so, daß das Bauen von Wohnungen ein schlechtes Geschäft ist, die Kapitalien, die dazu benötigt werden, keine so hohe Verzinsung erbringen, als sie in Industrieunternehmungen zu erzielen ist. Wir sehen dies ja am allerbesten, wir brauchen nur einen aufstrebenden Industrieort zu durchwandern - da bemerken wir, daß heute schon die Banken, wo die Konzentration des Kapitals in reinster Form sich vollzieht, ganze Gassenfronten für ihre Auslagen, für ihre Kanzleiräume benötigen, daß aber gerade die Banken, die die Wohnungsnot durch diese hohe Inanspruchnahme für ihre eigenen Zwecke ebenfalls mit zum Teile herbeigeführt haben, gar nicht daran denken, ihre Kapitalien zur Errichtung von Wohnungen herzugeben. Es ist selbstverständlich, daß eine Bank, wenn sie ihr Geld in Aktien einer Spiritus- oder Zuckerfabrik anlegen kann und dafür hohe Gewinne einsteckt, nicht daran denken wird, Wohnungen zu bauen. Für die Industrieunternehmungen gilt zumeist dasselbe. Selbst Unternehmungen, welche Baumaterialien erzeugen, bauen nicht, sorgen nicht dafür, daß die bei ihnen beschäftigten Arbeiter Wohnungen haben, und soweit sie dies tun, so nicht aus dem Grunde, damit die Wohnungsnot beseitigt werde, sondern damit sie Arbeiter haben, die in ihren Industrieunternehmungen arbeiten. Sie betrachten die Wohnungsnot nicht als eine soziale Frage, die gelöst werden muß, nicht als eine Frage der arbeitenden Klasse, sondern, soweit sie zur Schaffung von neuen Wohnungen beitragen müssen, als eine Förderung ihrer eigenen Produktionsinteressen. Zu dem krassen Wohnungselend steht in schärfstem Gegensatze aber auch die immer neue Schaffung von Luxuslokalen mit den raffiniertesten Ausstattungen. Wenn wir die Großstädte durchwandern und sehen, wie da ein neues großartig ausgestattetes Vergnügungslokal nach dem anderen entsteht, müßten wir meinen, es müsse alles herrlich eingerichtet sein auf dieser Welt, wenn wir nicht eine Viertelstunde weiter in den Vororten eben dieser Stadt jenes entsetzliche Wohnungselend finden würden, das hier schon so eindringlich geschildert worden ist, nicht sehen würden, daß Arbeiter in dumpfen, kleinen, feuchten Kellerwohnungen zusammengepfercht sind, die ein Hohn sind auf alle hygienischen Anforderungen, wo jung und alt, Kinder und Greise zusammen in Lokalen den grõßten Teil ihrer Zeit verbringen müssen, in Stätten, die einfach jeder Beschreibung, jeder hygienischen Anforderung spotten. Es hat sich ja durch diese Wohnungsnot auch ein neuer Beruf herausgebildet, der besonders in den Großstädten floriert: die Wohnungsschieberei.

Es ist so, daß für die Ablösung einer Wohnung heute Geschäftsleute, Finanzleute fast so hohe Beträge auswerfen, wie sie früher der Bau einer solchen Wohnung überhaupt gekostet hat, und es ist ganz selbstverständlich, daß wir dieser Wohnungsnot nur dann ernstlich an den Leib rücken könnten, wenn jener schüchterne Versuch, den die Regierung in einer früheren Vorlage, die sie im Senat eingebracht, jetzt aber zurückgezogen hat, ernstlich aufgenommen würde: die Verpflichtung des Zwanges zum Bau von Wohnungen für alle jene, die über ein hohes Vermögen oder ein hohes Einkommen verfügen. Wenn das nicht geschieht, wird jeder andere Versuch einer Lösung der Wohnungsfrage eben nur ein Versuch bleiben, der nicht zum Ziele führen kann. Wir hören allenthalben den Ruf - und er kann von bürgerlicher Seite nicht oft genug an die Arbeiterklasse gerichtet werden - den Ruf: Nur Arbeit kann uns retten! Aber es gibt Zehntausende Arbeitslose, die gerne Arbeit finden möchten, es gibt Hunderttausende Familien in diesem Staate, die keine Wohnung haben. Aber weil es eine Frage des Profites ist, ob Wohnungen gebaut werden, deshalb finden die Zehntausende Arbeitsloser keine Arbeit, finden die Wohnungsuchenden kein Obdach, und es ist ganz selbstverständlich, daß wir in dieser kapitalistischen Gesellschaftsordnung überhaupt nicht dazu kommen werden, genug Wohnungen zu bauen. Solange die Errichtung von Wohnungen ausschließlich eine Frage des Profites ist, ist die Wohnungsnot nicht zu lösen. Es zeigt sich an diesem Beispiel der krasse innere Widerspruch der kapitalistischen Produktionsweise so auffallend, daß ihn jeder Einzelne begreifen müßte. Wenn wir die Wohnungsfrage lösen wollen, müssen wir das Problem der Ersetzung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung durch eine andere überhaupt in die Hand nehmen.

Aber nicht nur die schlechte Verzinsung, die Unrentabilität - wie es im bürgerlichen Leben heißt - der Wohnungen, der Gebäude, ist ein großes Hemmnis der Bautätigkeit, wir stoßen, wenn wir die Ursachen ernstlich untersuchen, welche so viel dazu beitragen, daß wir in diesem Wohnungselend stecken, auf ein ebenso großes Hindernis, das ist die Bodenspekulation. Es ist ganz selbstverständlich, daß dann, wenn der Baugrund für ein Gebäude 100.000 K oder noch mehr kostet, es unmöglich ist, Wohnungen für die Arbeiter herzustellen. Es ist dies ganz natürlich, weil selbst dann, wenn die Baukosten niedrig wären, eine Verzinsung unmöglich ist. Eine Arbeiterfamilie kann eine so hohe Miete einfach nicht bezahlen, als sie erforderlich wäre, um diese großen Kapitalien zu verzinsen. Die Bodenspekulation ist also einer der allerwichtigsten Gründe, daß wir in einem so tiefen Elend stecken in Bezug auf die Wohnungsnot, und es muß, wenn wir wirklich dauernd reformieren, dauernd billige Wohnungen schaffen wollen, dort der Hebel angesetzt werden.

Wie entsteht denn dieser ungeheuere Bodenwert? Wie kommt es, daß in den Städten 1 m2 mit 100, 200, 300 und noch mehr Kronen bezahlt wird. Und ist denn das das Verdienst einzelner oder ist es das Verdienst der Gesamtheit? Dieser Bodenwert entsteht doch nur, weil dort Zehntausende Leute zusammenströmen, weil eine große Gemeinschaft entsteht, die Wohnungen, Gebäude braucht. Es ist doch selbstverständlich, daß wir einen solchen Gewinn eines Einzelnen nicht anerkennen können, der durch Zusammenwirken der Gemeinschaft entsteht, und daß wir verlangen müssen, daß dieser entsetzlichen Bodenspekulation der Boden abgegraben wird. Wir verlangen da nichts Neues. Es braucht ja nur das, was in anderen Städten, im Auslande vielfach schon Gesetz ist, auch bei uns angewendet werden. Es müssen gesetzliche Verfügungen geschaffen werden, die jeden, der unbebaute Baugründe in seinem Eigentum hat, zwingt, eine hohe Steuer nach dem gemeinen Wert dieses Bodens zu entrichten, und es würde sofort der Anreiz fallen, diese Baugründe länger zu behalten, und sie würden als Spekulationsobjekte fast nicht mehr in Betracht kommen. Diese hohe Steuer könnte zugunsten der Gemeinden eingehoben werden und es könnte den Gemeinden mit diesen Mitteln allein zum guten Teil ermöglicht werden, tatsächlich die Förderung der Bautätigkeit in energischer Weise in ihrem Gebiete in die Hand zu nehmen. Wir sollten auch noch etwas anderes nachmachen, das auch nichts neues ist und in vielen Ländern schon Gesetzeskraft hat, die pachtweise Überlassung von Baugrund, nicht die Bezahlung beim Verkaufe des Baugrundes, sondern die pachtweise Überlassung, vielleicht zu einem Betrage, der dem tatsächlich versteuerten Katastralreinertrage entspricht. Es sollten dieses Prinzip vor allem Staat und Gemeinden bei dieser Vorlage durchführen. Leider ist auch davon keine Rede und dieses Gesetz spricht dort, wo es sich um staatlichen und Gemeindebaugrund handelt, ebenfalls nur von einem Verkauf. Es ist ganz selbstverständlich, daß, je teurer diese Baugründe sein werden, es umso weniger möglich sein wird, gerade in den Großstädten der Wohnungsnot ernstlich an den Leib zu rücken. Ich verstehe, warum uns ein solcher Entwurf vorgelegt wird! Staat und Parlament, die diese Vorlage beschließen, sind ja doch nichts anderes als ein Instrument der besitzenden Klassen. Es ist ein kapitalistischer Staat und es ist begreiflich, daß sich alle seine Gesetzgebung darauf richtet, den Schutz der kapitalistischen Interessen doch so weit als möglich, auch bei so notwendigen Reformen im Interesse der armen Bevölkerung, weiter aufrecht zu erhalten. Und so zeigt es sich bei einer näheren Betrachtung des Gesetzes, das doch geschaffen werden soll zum Schutze der Wohnungsuchenden, das geschaffen werden soll, damit die arbeitende Bevölkerung, die ärmeren Klassen der Bewohner ganz allgemein billige Wohnungen erhalten, daß in diesem Gesetz auch nicht eine Bestimmung enthalten ist, die besagt, wie hoch der Mietzins nur sein darf, der eingehoben wird, daß wir nicht eine Bestimmung haben, die eigentlich die Mieter schützt, daß sich aber wie ein roter Faden vom ersten bis zum letzten Paragraphen der Gedanke hindurchzieht: Schutz den Besitzenden, Schutz den Grundeigentümern, Schutz den Hausbesitzern.

Das Gesetz nimmt ängstlich darauf Bedacht, daß den Grundeigentümern auch jener Wertverlust mit ersetzt werden muß, den bei der Enteignung der übrig gebliebene Boden durch Ausscheidung einer Bauparzelle erleidet. Das Gesetz nimmt ausdrücklich darauf Bedacht, daß den Hausbesitzern billiges Kapital zur Verfügung gestellt wird. Es will den Anreiz zur Bautätigkeit geben dadurch, daß gleich für 50 Jahre die vollständige Steuerfreiheit festgesetzt wird. Es schützt also den Besitzer auf allen Seiten, aber wir vermissen den Schutz für jene, für die das Gesetz eigentlich geschaffen werden soll, für die Masse der Wohnungsuchenden, die Masse der Armen.

Es ist selbstverständlich, daß ein so großes Problem, wie die Wohnungsfrage, nicht gelöst werden kann, wenn in diesem Staate nicht auch daran gegangen wird, die Sozialisierungsfrage im allgemeinen zu erledigen. Es wird so viel viel von Sozialisierung gesprochen und geschrieben, aber wir vermissen es, daß in Bezug auf die Bodenenteignung sich hier auch nur eine Spur davon Bahn bricht, was unter Sozialisierubg verstanden werden muß. Wenn wir den Erfolg betrachten, den dieses Gesetz vermeintlich erringen wird, so möchte ich mit einem Worte in Anbetracht dessen, daß es sich hier um die Lösung eines Problems handelt, das nicht unmittelbar im Interesse des Kapitalismus gelegen ist, schon sagen: Der Erfolg wird sehr zweifelhaft sein. Ich bin nicht so optimistisch wie gestern einer der Redner, der sich von diesem Gesetze versprochen hat, daß die Bautätigkeit sich ungeheuer stark entfalten wird, daß es wirklich gelingen wird, schon mit dieser Gesetzesvorlage die Frage der Wohnungsnot zu bannen und zu beseitigen. Wir werden nicht viel Wohnungen bekommen, aber die Wohnungen, die wir bekommen werden, werden dafür schlechter sein, als es bei den bisherigen Wohnungszuständen gewesen ist. Wir brauchen nur aufmerksam die Bestimmungen über die Änderung der Bauordnungen lesen und werden den Schluß ziehen können, daß die Vermehrung der Wohnungen zum guten Teil bezahlt werden muß damit, daß die Arbeiterklasse darauf verzichten muß, gesund zu wohnen, daß sie die Gefahren einer Wohnungsreform in Kauf nehmen muß, die auf ihre Gesundheit und ihr Leben keine Rücksicht nimmt, daß also die Arbeiterklasse die Vermehrung der Wohnungen mit einer ungeheuer schweren Konzession bezahlen muß: mit dem teilweisen Verlust ihrer Gesundheit, mit der Gefahr des eigenen Lebens. Es hätte nach meinem Dafürhalten ein anderer Weg ebenfalls Aufnahme finden sollen in diesem Baugesetz, und zwar der, daß wir der Typisierung der Baumaterialien näher kommen. Ich erinnere an eine Notiz, die gestern durch die bürgerlichen Zeitungen gegangen ist. In den Ringhofferwerken ist einmal durch die Erhöhung der Löhne, ferner dadurch, daß die ganze Arbeit auf die Typisierung einzelner Maschinen eingestellt war, eine so ungeheuere Vermehrung der Arbeitsleistung erzielt worden, daß die Arbeiter heute gegenüber dem Jahre 1914 fast das Dreifache an Produkten hervorbringen.

Diese Methode sollte auch in unserem Baugewerbe Anwendung finden. Das wäre etwas, wo eine wirkliche Verbilligung der Baukosten durchgeführt werden könnte. Das Baugesetz, wie es hier vorliegt, gibt der Regierung auch eine ungeheuere Macht, weil sie fast kontrollos über die ganzen Gelder verfügen kann, weil sie allein darüber entscheiden kann, wer diese Gelder bekommt, wohin die abfließen, in welche Gebiete des Reiches, und es ist ganz selbstverständlich, daß wir an diesem Gesetz nicht vorübergehen können, ohne die Forderung zu erheben, daß diese Gelder ohne Rücksicht auf die Nationen und Gebiete dieses Staates wirklich dort Anwendung finden, wo das Wohnungselend am größten ist, das sind die Industriegebiete, das sind die Städte, ganz gleich, ob sie in deutschen oder èechischen Gebieten liegen. Ich möchte weiter verlangen - wir hatten ja ein ähnliches Gesetz, wenn auch in viel beschränkterem Ausmaße, welches den Wohnungsbau fördern sollte, schon bisher in Geltung, - daß die Städte, die Genossenschaften und auch Private, die um Begünstigungen, um einen Zuschuß aus den Geldern, die durch dieses Gesetz hereingebracht werden sollen, ansuchen, wenigstens eine Erledigung erhalten. Ich habe erst gestern wieder aus einer mährischen Stadt eine Eingabe bekommen, worin der betreffende Bürgermeister sich darüber beschwert, daß auf sein Ansuchen, das seit Feber vorigen Jahres, also seit einem Jahre hier vorliegt, bis heute noch keine Erledigung gegeben worden ist. Wir verlangen also bei der Beschaffung der Geldmittel, dieser Milliarde, aus welcher mittelbar und unmittelbar der Wohnungsbau subventioniert und gefördert werden soll, daß die Verwendung dieser Gelder durch eine Kommission kontrolliert wird, weil die Beschaffung dieser Mittel nur dann möglich sein wird, wenn die Bevölkerung Vertrauen hat. Das Gesetz gilt ja nur für kurze Zeit und es ist umso notwendiger, daß rasch gehandelt wird. Es ist selbstverständlich, wenn das Gesetz erst heute beschlossen wird, daß die Milliarde nicht so schnell beisammen ist. Sie kann umso rascher beisammen sein, je mehr der Staat, je mehr die Gesetzgebung durch die Schaffung dieses Gesetzes die Möglichkeit gibt, daß alle Kreise der Bevölkerung sich tatsächlich an dieser Losanleihe beteiligen. Das kann nur dann geschehen, wenn der gesamten Bevölkerung auch die Möglichkeit der Kontrolle der Verwendung dieser Gelder gegeben wird, wenn die Bevölkerung selbst unmittelbar mit Einfluß auf die Verwendung gewinnen kann.

Wir haben zu dieser Gesetzesvorlage eine ganze Reihe von Abänderungsanträgen gestellt. Es ist ja unmöglich, bei der Art und Weise, wie hier Gesetze gemacht werden - nicht vom Parlament, sondern eigentlich von fünf Leuten, die in der Nacht beschließen, daß die Vorlage auf den Tisch des Hauses kommt daß sich jemand ernstlich mit einer solchen Vorlage beschäftigen, daß er sich durch ihr Studium gründlich zur Verhandlung vorbereiten kann. Aber wir schlagen doch eine Reihe von wichtigen Änderungen vor. Wir wollen vor allem anderen und da knüpfe ich an das zuletzt Gesagte bezüglich der Kontrolle an - daß für die Kontrolle der Losanleihe und ihrer Verwendung jener Ausschuß bestimmt wird, der heute schon in Bezug auf die Vermögensabgabe besteht und zusammengesetzt ist aus Abgeordneten und Senatoren.

Wir verwerfen weiters die Bestimmungen und schlagen Abänderungen der §§ 12, 17, 21 vor, welche sich auf die Tätigkeit des Schiedsgerichtes beziehen. Die Vorlage in Bezug auf das Schiedsgericht ist, so wie sie hier vorliegt, für uns vollständig unannehmbar. (Sehr richtig!) Es darf nicht Sache eines Schiedsgerichtes sein, das aus 7 Personen besteht, und wo schließlich und endùich der Richter allein entscheidet, über die Arbeitsverhältnisse an und für sich zu entscheiden. Die Regelung der Arbeitsverhältnisse muß Sache der gewerkschaftlichen und Unternehmerorganisationen sein, und es muß bei ihrer Entscheidung der letzte Arbeiter, der durch diese Kollektivverträge betroffen wird, mitberaten und mitentscheiden können. Wir schlagen also vor, daß dieses Schiedsgericht nur dann, wenn es von einem der beiden Teile angerufen wird, zur Auslegung jener Kollektivverträge, die sich auf die Arbeitsverhältnisse beziehen, zur Austragung von Streitigkeiten, zusammentritt, und wir schlagen Ihnen gleichzeitig vor, daß die Kompetenz des Schiedsgerichtes auch in den späteren Paragraphen ausdrücklich auf diese Auslegung, auf diese Entscheidung von Streitigkeiten, die aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, beschränkt wird. Aber wir verwahren uns auf das energischeste dagegen, daß das Schiedsgericht, daß seine Leute über das Wohl und Wehe von hunderttausenden Arbeitern schlechtwegs entscheiden können. Wir werden also alle die Vorschläge, die hier gemacht worden sind, ablehnen, weil es uns unmöglich ist, derartigen Bedingungen zustimmen zu können.

In § 8 verlangen wir, daß wenn die beschlagnahmten Gründe nicht verbaut worden sind - diese Ausnahme ist vorgesehen - sie vor allem der Gemeinde, in welcher diese Grundstücke liegen, zu dem Preise angeboten werden, der bei der Enteignung gezahlt worden ist, damit die Gemeinden in den Besitz von Grund und Boden kommen können und vielleicht selbst die Möglichkeit haben, auf diesen Gründen Bauten zu errichten.

Wir verlangen weiter, daß im § 29 eine Änderung dahingehend durchgeführt werde, daß nicht 150 Millionen vorweg aus dem Ertrage der Losanleihe für den Bau von Wohnungen für Staatsbeamte verwendet werden, sondern daß dieser Betrag begrenzt wird mit 20% des Ertrages dieser Losanleihe. Gelingt es dem Staat - und es kann ihm gelingen, vor allem anderen dadurch, daß er das Vertrauen der Bewölkerung gewinnt, in dem er eine paritätische Kontrolle über die Verwendung dieses Geldes zuläßt - daß er diese Milliarde voll zusammenbringt, dann mögen meinetwegen 200 Millionen Kronen für den Bau von Wohnungen für Staatsangestellte verwendet werden. Gelingt es nicht, so muß die übrige Bevölkerung an dem Ertrage dieser Losanleihe doch mit einem von vornherein feststehenden Prozentverhältnis beteiligt sein.

Wir schlagen weiters vor, daß an die Änderung, welche der Ausschuß im § 33 geschlossen hat, eine Bestimmung hinzugefügt werde, wornach gemeinnützige Genossenschaften Bau- und Wohnungsgenossenschaften ausgenommen sind von jener Bestimmung, daß sie nachweisen müssen, daß sie selbst 50% der Bausumme an Vermögen besitzen. Das mag bei Privatpersonen notwendig sein. Für Genossenschaften, die hohe Anteile haben, für Genossenschaften, die ohne dies der öffentlichen Rechnungslegung unterliegen, und wo die Haftungssumme das Doppelte ihres Gesellschaftskapitals, ihres Anteilkapitals beträgt, wäre es eine mutwillige Schikane und wir verlangen die Befreiung der Genossenschaften von diesem Nachweis.

Ich wiederhole noch einmal, es ist bei der Art, wie hier in diesem Hause Vorlagen eingebracht und durchberaten werden, unmöglich, daß zu allen Paragraphen eine ernste Diskussion geführt werden kann, daß ernstliche Vorschläge über Nacht hier erstattet werden können. Wir beschränken uns deshalb darauf, obzwar wir sonst noch eine Reihe anderer Abänderungsanträge eingebracht haben, die wesentlichen Anträge in dieser Debatte hervorzuheben. Ich komme zum Schlusse und möchte noch einmal sagen, diese Vorlage bedeutet nicht die Behebung des Wohnungselends, sie kann nur ein Fortschritt sein, der zu begrüßen ist. Wir werden deshalb für diese Vorlage stimmen mit Ausnahme jener Paragraphen, für die wir selbst Abänderungsanträge eingebracht haben. Aber geben wir uns nicht der Illusion hin, daß es in dieser auf Profit gestellten kapitalistischen Gesellschaft möglich sein wird, nachdem trotz dieses Gesetzes der Bau von Wohnungen unrentabel sein wird, die Wohnungsnot mit diesen Mittelchen zu lösen. Da müßte viel tiefer geschürft werden, es müßten jene Vorschläge, die wir heute besprochen haben, angenommen werden, was aber in dieser Gesetzesvorlage unmöglich ist. Wenn wir für dieses Gesetz stimmen, so geschieht es deshalb, weil wir jeden Fortschritt begrüßen, den auch die Gesetzgebung macht, um der Arbeiterklasse ihre Lebenshaltung zu verbessern, weil wir diese Gesetzes-Vorlage als einen Fortschritt der Arbeiterklasse betrachten auf dem Wege zu einer neuen Gesellschaft, wo wir Wohnungen werden schaffen können, weil das dann nicht mehr eine Frage des Profits sein wird, sondern weil gearbeitet werden wird, damit die gesamte Bevölkerung an dem Ertrage dieser Arbeit tatsächlich teilnimt. (Souhlas a potlesk na levici.)

2. Øeè posl. dr. Baerana (viz str. 235. protokolu):

Sie kommen heute mit dem Antrag, die Post für das Oberste Verwaltungsgericht um ein beträchtliches zu erhöhen. Meine sehr Geehrten! Wir wollen Ihnen die Erklärung abgeben, daß wir für diese Erhöhung nicht sein können und nicht sein werden. Und zwar deshalb nicht . . . (Nepokoj.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. dr. Baeran (pokraèuje): . . . weil wir auf der einen Seite die Uberzeugung haben, daß Sie mit den Steuergeldern, herumwüsten; auf der anderen Seite aber, weil wir die Überzeugung haben, daß Ihre Verwaltungsbehörden alles daran setzen, um uns zu Knechten zu machen und um uns zn entrechten. (Sehr gut!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich auf das eigentliche Thema übergehe, will ich dagegen protestieren, daß der Vorsitzende die Redezeit auf 10 Minuten beschränkt hat. (Hluk a výkøiky.)

Meine sehr Verehrten! Ein schlechtes Gewissen ist ein guter Prophet, Sie scheinen etwas zu fürchten, was Sie zu befürchten haben. Den Punkt betreffend das Wüsten mit den Steuergeldern will ich zuerst herausgreifen, der uns in den tetzten Tagen am schmerzlichsten berührt hat, nämlich die Volkszählung, (Sehr richtig!) Meine sehr Verehrten! lhre Häupter in Prag haben uns vor der Volkszählung die Versicherung gegeben, daß wir ohne Sorge sein können, denn es wird keiner gezwungen, keiner vergewaltigt werden. Was haben aber Ihre Verwaltungsbehörden getan? Was in den letzten 48 Stunden in diesem Staate geschehen ist, schreit zum Himmel um Rache. Zwischen den Worten Ihrer Häupter . . . (Hluk. Rùzné výkøiky. - Pøedseda zvoní. - Hlasy: Mluvte k vìci!)

Meine sehr Verehrten, Sie müssen eine furchtbare Angst haben; ich mache darauf aufmerksam, daß der Verwaltungsgerichtshof die oberste Instanz in der Volkszählung sein wird. (So ist es!) Dr. Rašín hat ausdrücklich gesagt, daß im heurigen Jahr das Personal beim Verwaltungsgerichtshof erhöht werden muß. (Hluk.) Regt Euch doch nicht so auf, das paßt Ihnen gar nicht (Hluk. Výkøiky. Pøedseda zvoní.)

Meine sehr Verehrten, ich will weiter fortfahren. Ich habe noch kaum begonnen und will Ihnen als Motto zu meinen Ausführungen folgendes sagen. Im Talmud finde ich - (Výkøiky. Veselost.) folgende Stelle: Was nützt das Gebet des Hohenpriesters um Regen, wenn der Rabbi Chaninaberdosa es rückgängig machen kann? Talmud, Josua fol. 53. Jaascith 24. Ihre Häupter haben akles mögliche versprochen bei der Volkszählung und Ihre Behörden haben das Gegenteil getan. (Sehr richtig!) Schon Ihre Volkszählungskommissäre waren ein Anzeichen zum Sturm. Sie haben in den deutschen Gemeinden lauter èechische Volkszählungskommissäre gemacht (Hluk. Výkøiky.) Wissen Sie, was uns eigentümlich berühren mußte? Daß Sie in rein deutschen Gemeinden Aufnahmsbögen gegeben haben, ein Zeichen dafür, daß die Bevölkerung geistig nicht genug hoch steht. Nun, meine Verehrten, wir sind solche Mätzchen von Ihnen gewöhnt. Wissen Sie aber, was Ihnen dabei für kleiner Lapsus passiert ist? Sie haben zum Beispiel in Auspitz in Südmähren, einer ganz deutschen Stadt, Aufnahmsbögen, die Formulare für Trottel aufgelegt; dabei haben Sie aber vergessen, daß Ihr Herr Präsident Masaryk seine Bildung in Auspitz genossen hat. (Sehr richtig!) Dort ist er in die Schule gegangen, dort hat er sich die Grundlage für seine Bildung geholt und aus Dankbarkeit dafür haben Sie die Leute zu Trotteln gestempelt. (Veselost na levici.) Meine sehr Verehrten, das mit den Volkszählungskommissären war nicht der letzte Trumpf, den Sie gehabt haben. Sie sind an die Volkszählung von Haus zu Haus mit Gendarmerie, mit den Bajonetten gegangen und haben die Leute gezwungen, sich als Èechen zu bekennen. Sie haben gedroht, daß die Leute eingesperrt werden. Dann sind Sie nicht weiter gegangen und haben die Volkszählung gemacht. Sie haben den Bürgermeister von Schönberg mit 10.000 K und 5 Tagen Arrest bestraft. (Hört, hört!) Grundlos, denn er hat nichts anderes getan, als daß er eine Volkszählung - er wollte keine Volkszählung vornehmen, er hat nur folgende Kund achung herausgegeben: Im Grunde des Gesetzes (Posl. Petrovický: To není k poøadu.) Sie sind doch nicht der Hausknecht hier in diesem Hause! (Veselost a potlesk na levici.)

Pøedseda: Volám pana øeèníka k poøádku.

Posl. dr. Baeran (pokraèuje): Der Herr Vorsitzende ruft mich zur Ordnung, weil ich mich dagegen verwahrt habe, daß der Herr ein Hausknecht ist. (Hluk. Výkøiky)

Pøedseda: Pana posl. dr. Baerana volal jsem k poøádku za to, že užil slova "Hausknecht" naproti svému parlamentnímu kolegovi. (Hluk.) Prosím o klid.

Posl. dr. Baeran (pokraèuje): Der Bürgermeister von Schönberg hat folgende Kundmachung erlassen: "Im Grunde des Gesetzes vom 22. Juli 1919 und Durchführungsverordnung zu demselben vom 5. November 1919 (Hluk. Pøedseda zvoní) hat jede politische Gemeinde eine öffentliche Bibliothek zu errichten. (Výkøiky. Hluk. - Pøedseda zvoní.) Zweck der öffentlichen Bibliothek ist, durch belehrenden und unterhaùtenden Lesestoff von wirklichem inneren Wert die Bildung der Bevölkerung zu ergänzen und zu vertiefen. Eine politische Gemeinde, in der die nationale Minderheit mindestens 400 Personen zählt, oder eine öffentliche Minderheitsschule hat, ist verpflichtet, dieser Minderheit eine besondere öffentliche Bibliothek zu errichten. (Hluk. Rùzné výkøiky na levici.)


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP