Středa 15. prosince 1920

Příloha k těsnopisecké zprávě

o 33. schůzi poslanecké sněmovny Národního shromáždění republiky Československé v Praze ve středu dne 15. prosince 1920.

1. Řeč posl. dr. Holitschera (viz str. 1331. protokolu).

Meine Damen und Herren! Es wurde uns soeben der Bericht des Budgetausschusses über eine kleine Reform des Spiritussteuergesetzes vorgelegt. Die Änderungen, die in dieser Vorlage beantragt werden, sind nicht sehr einschneidend und es wäre nicht viel Veranlassung, sich mit ihnen zu beschäftigen, schon auch deshalb, weil wir zu den Bestimmungen, die darin stehen, kein großes Zutrauen haben. Es soll neuerdings ausgesprochen werden, daß Zuckerrübe nicht zu Branntwein verarbeitet werden dürfe, es sollen andere zum Leben notwendige Nahrungsmittel der Verbrennung entzogen werden, es soll das Kontingent etwas herabgesetzt werden. Aber all das, glaube ich, müßte heute zurückstehen und es wäre notwendig, daß das Haus und die Regierung sich mit der Branntweinfrage von einem anderen Standpunkt aus beschäftigen, als nur so kleinliche Reformen vorzunehmen.

Heute, verehrte Anwesende, herrscht im Lande wiederum die Branntweinpest so arg, wie sie nur jemals vor dem Kriege gewesen war. Wir haben uns in den letzten Jahren damit getröstet, daß der Krieg den Verbrauch an geistigen Getränken herabgesetzt hat, daß die Gefahr des Alkoholismus bei uns vermindert und abgewendet wurde. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns aber gezeigt, daß diese Hoffnungen vollständig unberechtigt waren und mit größter Entrüstung und mit Entsetzen müssen wir feststellen, daß der Verbrauch an Branntwein von Tag zu Tag zunimmt. Es rechnet ja auch der Herr Finanzminister damit, denn er hat den Ertrag der Branntweinsteuer, der im Jahre 1920 mit 150 Millionen angesetzt war, für das Jahr 1921 heraufgesetzt auf 252 Millionen. Er rechnet also selbst damit, daß der Branntwein immer weitere Kreise der Bevölkerung erfaßt, und wir können das auch schon jeden Tag feststellen.

Ich für meinen Teil kann auch nicht glauben, daß die 252 Millionen das Ganze sein werden, was der Finanzminister aus der Vergiftung des Volkes mit Branntwein nachhause tragen wird. Denn bei der Verbrauchsabgabe von 1200 Kronen per Hektoliter Spiritus würde das nur einen Verbrauch von ungefähr 1 1/2 Liter auf den Kopf der Bevölkerung bedeuten und jeder, der die Verhältnisse kennt, wird zugeben, daß heute schon der Verbrauch ein 4-, 5-, 6mal so großer sein muß. Wir wissen, daß in kleinen Gasthäusern heute schon in einer Nacht, am Samstag und Sonntag, ein halber, ja ein ganzer Hektoliter Branntwein ausgeschenkt wird. Wir wissen, daß heute überall der Branntwein das Bier zu verdrängen beginnt, wir sehen heute, daß in allen Ständen der Bevölkerung, vom wohlhabendsten Schieber und Wucherer angefangen bis herunter zum letzten Proletarier, die Branntweinpest von Tag zu Tag sich weiter ausbreitet, mit dem einzigen Unterschied, daß die Schieber und Wucherer Kognak und sogenannte Edelschnäpse trinken, während das Volk mit ordinärem Fusel vergiftet wird. Vergiftet, denn der Alkohol ist ein Gift, das sich von anderen Giften nur dadurch unterscheidet, daß von diesem Gift überall die Finanzminister ihr Leben fristen.

Unser Staat, unsere Republik, hat bisher gegen die Branntweinpest, gegen den Alkoholismus überhaupt noch nichts unternommen. In der ersten Nationalversammlung wurde, soweit mir erinnerlich ist und soweit ich die Verhältnisse verfolgen konnte, ein einziger Antrag von der Tochter des Präsidenten, die damals Mitglied der Nationalversammlung war, eingebracht und angenommen, in welchem der obligate Antialkoholunterricht in allen Schulen beschlossen wurde. Ich habe mich überall erkundigt, nirgends wurde dieses Gesetz durchgeführt, es weiß kein Lehrer, keine Unterrichtsbehörde etwas davon, ein neuerlicher Beweis, wie damals hier Gesetze gemacht und wie sie durchgeführt worden sind. Sonst ist nichts geschehen, trotzdem es allerhöchste Zeit wäre, daß einschneidende Maßnahmen gegen dieses Gift ergriffen werden.

Es ist wahr, der Alkoholismus ist eine soziale Erscheinung und wir werden nicht eher auch dieser Krankheit Herr werden, solange nicht unsere sozialen Zustände grundlegend geändert werden. Aber so passiv, wie wir hier sind, braucht man einem so gefährlichen Übel gegenüber denn doch nicht zu sein. Das lehrt uns schon das Beispiel anderer Staaten, die uns vorangegangen sind. Ich weise nur auf das hin, was jenseits des Ozeans geschehen ist. Und gerade hier in der Čechoslovakischen Republik führt man uns doch so gerne die Weststaaten als Beispiel dafür an was geschehen soll, und man ahmt so gerne das nach, was in den westlichen Staaten geschehen ist. Dort hat man die volle Prohibition eingeführt, aufgeräumt mit allen geistigen Getränken. Es geht sehr gut und alle Berichte von drüben lauten dahin, daß die Gewerbe blühen, daß durchaus nicht jene schrecklichen Folgen eingetreten sind, die man vorausgesagt hat. Aber auch wenn man nicht soweit gehen will, kann ich hinweisen auf das Beispiel Belgiens, in dem heute schon alle geistige Getränke mit einem höheren Alkoholgehalt als 12 % vollständig verboten sind. Belgien liegt in Europa, es sind ungefähr dieselben Schichten der Bevölkerung dort wie bei uns, es herrscht dort auch dieselbe Ideologie. Warum sollte das, was dort möglich ist, nicht auch bei uns durchgeführt werden können? Ich weise ferner darauf hin, daß in vielen Staaten heute schon vom Staat bedeutende Mittel bereit gestellt werden zur Bekämpfung des Alkohols.

In der Schweiz ist bereits seit Jahrzehnten das Alkoholzehntel eingeführt, d. h. 10 % des Ertrages des Alkoholmonopols werden dort der Bekämpfung des Alkoholismus zugewendet. In Deutschland ist das Branntweinmonopol eingeführt und 4 Millionen Mark werden jährlich aus dem Erträgnis dieses Schnapsmonopols zur Bekämpfung des Alkoholismus verwendet. Und ich meine, daß dasselbe hier auch bei uns geschehen sollte und müßte. Der Finanzminister bekommt durch den Branntwein 252 Millionen Kronen jährlich. Das ist das Minimum, ich bin aber überzeugt, daß die Steuer mehr tragen wird. Es wäre nicht zu viel verlangt, wenn der Staat einen geringen Teil, ein paar Millionen von der kolossalen Summe einer Viertelmilliarde dazu verwenden, dazu bereitstellen würde, daß in diesem Lande endlich etwas Energisches und Wirksames gegen das Fortschreiten der Alkoholpest durchgeführt werde.

Was könnte das sein? Vor allem wäre es notwendig, daß endlich die Jugend vor dem Branntwein geschützt werde, die heute schon der Versuchung ohne Widerstand vollständig hemmungslos preisgegeben ist, und ich glaube, ohneweiters würde sich auch in diesem Hause eine Mehrheit finden, die dafür stimmen würde, daß wenigstens die Abgabe von geistigen Getränken, besonders von Branntwein, an Jugendliche vollständig verboten werde. Ich glaube, wir brauchten nicht kleinlich zu sein, wir könnten eine ziemlich weite Altersgrenze ziehen, könnten ruhig sagen, daß bis zum 18. Lebensjahre die Abgabe von Branntwein, von geistigen Getränken an die Jugend und an Kinder; denn auch diese beginnen heute schon an den Trinksitten teilzunehmen, verboten werde. Wenn die Regierung sich dazu bereit erklären würde, uns einen solchen Antrag vorzulegen, so kann ich voraus sagen, es würde in diesem Hause sich eine Mehrheit dazu finden.

Es müßten aber weiters auch energische Maßregeln dagegen ergriffen werden, daß der Branntwein so unbeschränkt sich über die Bevölkerung ergießt. Es ist nicht wahr, daß nur soviel Branntwein ausgeschenkt wird, als im Gesetze drin steht, es muß mehr erzeugt werden, und das ist heute umsomehr eine Sünde an der Volksgesundheit, weil dieser Branntwein erzeugt wird aus Nahrungsmitteln, die wir heute zur Ernährung des Volkes so notwendig brauchen. Jeder Waggon Kartoffeln, jeder Waggon Getreide, der in Branntwein umgewandelt wird, wird nicht nur der Volksernährung entzogen, er wird auch umgewandelt in Gift, durch das unser Volk zugrunde geht.

Ich brauche mich, verehrte Anwesende, heute hier nicht eingehend mit alž den Schäden zu befassen, die der Branntwein an der Gesundheit, an der Leistungsfähigkeit des Volkes, aller Völker in diesem Staate anrichtet. Das alles wurde schon oft auseinandergesetzt. Ich will nur darauf hinweisen, daß die Gefahren sich heute verdoppelt und verdreifacht haben, weil die Völker dieses Staates so wie ganz Mitteleuropas durch den Krieg und seine Wirkungen, durch die Entbehrungen, durch die seelischen und körperlichen Erschütterungen, denen die Bevölkerung in diesen Jahren ausgesetzt war, in ihrer Gesundheit bis in die tiefsten Tiefen erschüttert wurden. Wir haben täglich mit der Tuberkulose und den Geschlechtskrankheiten zu kämpfen. Und wer ist der Schrittmacher für diese beiden Volksseuchen? Es ist keine Einseitigkeit von mir, wenn ich das sage, es stimmen alle Ärzte mit mir überein: es ist dies der Alkoholismus, und eine wirkungsvolle Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und der Tuberkulose ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig auch der Alkoholismus mit aller Kraft und Energie, deren wir fähig si nd, bekämpft wird.

Darum, meine Herren, hat unsere Partei es nicht versäumen wollen, diese Gelegenheit zu ergreifen und mit aller Energie, mit allem Nachdruck zu fordern, daß der Staat und diese gesetzgebende Körperschaft sich ihrer Pflichten gegen das Volk und die Volksgesundheit erinnere. Es wird das Budget nicht darunter leiden, wenn der Ertrag der Branntweinsteuer etwas herabgesetzt wird, wenn sie weniger trägt. Denn dadurch werden auf der anderen Seite Millionen und Abermillionen erspart, die wir heute hingeben müssen zur Heilung der Opfer des Alkoholismus, zur Heilung der Opfer aller jener Krankheiten, die durch den Alkoholismus gefördert werden. Millionen, ja Milliarden werden erspart dadurch, daß nicht so viele Menschen durch den Alkohol ihrer Arbeit entzogen werden, daß nicht soviel Arbeitskraft und soviel Leistungsfähigkeit vergeudet wird.

Wir hoffen, daß der Aufruf, den wir da heute an Sie richten, nicht vergeblich sein wird. Möge diese kleine Vorlage heute angenommen werden, das wird wohl an der wirklichen Sachlage nichts ändern. Wirsagen es Ihnen voraus, daß die Branntweinpest, der Alkoholismus hier so weit steigen wird, daß seine Opfer von Jahr zu Jahr, von Monat zu Monat an Zahl zunehmen werden, wenn nicht sehr bald etwas Entschiedenes dagegen unternommen wird. Und wir richten daher den Aufruf an Sie, diese Sache nicht beiseite zu legen, sie nicht mit Leichtsinn zu behandeln, denn das würde sich rächen an den jetzigen und kommenden Geschlechtern. Wir hoffen daher, daß uns sehr bald eine Vorlage vom Gesundheitsminister vorgelegt wird, zu der auch der Finanzminister seine Zustimmung gibt und in der energische Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholismus in dieser Republik eingeführt werden. (Souhlas na levici.)

2. Řeč posl. dr. E. Feyerfeila (viz str. 1335. protokolu).

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist dazu bestimmt, einen Teil des Unrechtes gutzumachen, welches bisher begangen wurde an den Ärmsten und Allerärmsten. Es sind dies die alten armen Pensionisten, die armen Witwen und die armen Waisen. Der Regierungsentwurf ist ja von dem Bemühen getragen, diesen Leuten sozial zu helfen. Er spricht den Grundsatz aus, daß durch das Gesetzgleichgestellt werden sollen die Witwen und Waisen nach Militärgagisten den Witwen und Waisen der Zivilstaatsbeamten und die Militärpensionisten den Zivilbeamten-Altpensionisten. Der Grundsatz war aufgestellt, ist aber in dem Regierungsentwurf nicht mit vollkommener Konsequenz festgehalten. Der Motivenbericht sagt, daß die Militärpensionisten und die Militär-Witwen und Waisen aus Gründen der Gerechtigkeitdieselben Versorgungsgenüsse erhalten sollen, wie die Beamten-Altpensionisten und die Beamten-Witwen und Waisen.

Gegen diesen Grundsatz wird im Entwurfe in nachfolgenden Punkten verstoßen: Im § 1, 2. Absatz wird bestimmt, daß die 80 %ige Erhöhung für die pensionierten Militärgagisten die Summe von 2000 Kronen nicht übersteigen darf, während doch dieselbe bei den Beamten-Altpensionisten mit 2400 Kronen festgesetzt ist. Der im Motivenbericht angeführte Grund, daß die Militärpensionisten Quartierbeiträge erhalten, während die Beamten keine Quartierbeiträge erhalten, und daß sonach die Beamtenpensionisten gegenüber den Militärpensionisten benachteiligt wären, ist hinfällig denn die Beamtenpensionisten beziehen eine Aktivitätszulage, die genau so groß ist, wie die Quartierbeiträge beim Militär. Uberdies haben die Militärs auf die Quartierbeiträge eingezahlt, so daß sie auf denselben ebenso Anspruch haben wie die Beamten auf die Pension oder die Aktivitätszulage.

Der letzte Absatz des § 1 und der vorletzte Absatz des § 3 enthalten die Bestimmung, daß die Erhöhung der Bezüge bei den Generalen, Generalswitwen und Generalswaisen nicht wie bei allen anderen Militärpensionisten mit dem 1. Jänner 1920 beginnen soll, sondern erst mit dem Tage, wo das Gesetz in Wirksamkeit trat, mit welchem die Herabsetzung der Generalsgebühren verfügt worden ist, das ist der 1. Juni 1920. Diese Personen werden sonach von der Wohltat der Erhöhung für ein halbes Jahr ausgeschlossen. Da die höheren Rangsklassen der Beamtenpensionisten der Erhöhung am selben Tage teilhaftig wurden, wie die niederen, so wäre auch den höheren Rangklassen beim Militär die Erhöhung mit dem 1. Jänner 1920 zuzubilligen. Es ist nicht einzusehen, warum den Personen, die als Militaristen dem früheren Staate treu und ehrlich gedient haben, nicht so behandelt werden sollen, wie die, welche im Zivil-Staatsdienste beschäftigt waren. Zudem hat der Wehrausschuß am 25. November 1920 die Novellierung des Gesetzes vom 19. März 1920, Z. 194 Sammlg. d. G. u. Verordn. beantragt, welche Novelle demnächst zur Beschlußfassung vorgelegt werden wird. Im Falle der Annahme der Novelle wäre auch wieder die Berichtigung, die Novellierung des vorliegenden Gesetzes notwendig. Damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe und die Korrektur vermieden werde, wären beide obgenannten Absätze zu streichen, und ich habe deswegen diesbezüglich einen Antrag vorgelegt.

Endlich erscheint es zweckmäßig, im ersten Absatz des § 5 die Worte "In der bisherigen Höhe" zu streichen, weil sie irreführend wirken, und bei dem Satze unter dem Buchstaben f) zuzufügen "gemäß der Rangsklasse", damit dieser Wortlaut auch nach Durchführung der oberwähnten Novellierung aufrecht bleiben könne. Ich habe infolgedessen beide eben erwähnten Anträge und auch den letzten dritten Antrag gestellt, damit keine stylistischen Unklarheiten herrschen. So viel über die Pensionen selbst.

Was die Militärwitwen und -Waisen anbelangt, so sind dieselben nach dem Wortlaute des Motivenberichtes durch die vorliegenden Gesetze den Beamten-Witwen und -Waisen gleichgestellt. Das stimmt aber nicht, wie uns die Tabelle bezeugen kann, welche ich hier zusammengestellt habe. Nach dieser Tabelle beziehen Offizierswitwen in der XI. Rangsklasse 1500 Kč, Beamtenwitwen 2196 Kč, Offizierswitwen der X. Rangsklasse 1800, Kč, Beamtenwitwen 2808 Kč usw. Daraus ist zu ersehen, daß auch nach der Novellierung des Rechtszustandes durch das vorliegende Gesetz immer noch Unterschiede bestehen bleiben zwischen Gagistenwitwen und Staatsbeamtenwitwen. Ebenso ist es mit den Waisen. Während z. B. die Waisen nach Offizieren der XI. Rangsklasse 240 Kč Versorgungsgebühren haben, haben die nach Beamten 439 Kč und dieselben Unterschiede sind auch in den höheren Rangsklassen. Ich habe mir erlaubt, einen Resolutionsantrag zu stellen, durch welchen die Regierung aufgefordert wird, ehestens dafür Vorsorge zu treffen, daß die Witwen und Waisen nach den Militärgagisten den Witwen und Waisen nach Staatsbeamten vollkommen gleichgestellt werden. Die Einbringung eines Regierungsentwurfes, welcher sich befaßt mit der Fürsorge für Militär-Pensionisten, Witwen und Waisen, sowie die Patentinvaliden erschien mir hier auch Anlaß zu sein, daß hiebei gedacht werde jener Kategorie von Männern, die, so gut sie es konnten, mit bestem Willen und treu lange Jahre gedient haben und die heute ohne jede Versorgung dastehen, das ist die Kategorie der bis heute nicht eingeteilten Unteroffiziere, die Kategorie der Unteroffiziere, welche auch trotz der vorgeschriebenen Dienstzeit nicht in irgendeinen Staatsdienst übernommen wurden, um die sich der Staat bis jetzt überhaupt in keiner Weise gekümmert hat. Aus diesem Grunde habe ich auch bezüglich dieser Klasse von Militärpersonen einen Resolutionsantrag gestellt, welcher beinhaltet, daß die Regierung dafür Vorsorge treffe, daß auch den Unteroffizieren analog wie den nichtübernommenen aktiven Offizieren ein monatlicher Existenzbei trag gewährt werde, rückwirkend vom 1. April 1920, daß ferner die Regierung Vorsorge treffe, daß alle diejenigen Unteroffiziere, welche ihre Anmeldung zur Übernahme in die čechoslovakische Armee überreicht haben, ehestens zur Dienstleistung einberufen werden, daß schließlich die Regierung jene Unteroffiziere, welche bereits am 1. Mai 1919 das 12. Dienstjahr zurückgelegt haben, zur Ableistung der Probepraxis für den Staatsdienst einberufe und nach abgelegter Prüfung in den Staatsdienst übernehme. Endlich sollen alle jene Unteroffiziere, welche von der Regierung in die Wehrmacht nicht übernommen werden können, sowie jene, welche freiwillig auf Übernahme in den Staatsdienst verzichten, die ihnen gebührende Abfertigung, und zwar für jedes gediente Jahr 1600 Kč ausbezahlt erhalten.

Ich glaube, meine Herren, daß dies lauter Anträge sind, die ja vom sozialen Gesichtspunkt aus ihre Rechtfertigung finden, und daß daher alle Parteien dieses Hauses getrost und ohne gegen die Interessen ihrer Nation zu verstoßen, für dieselben stimmen können. (Potlesk na levici.)

Řeč posl. Surányiho (viz str. 1343. protokolu):

Tisztelt nemzetgyülés! A magyar proletár-forradalom leveretése után több ezer testvérünk menekült a fehér terror elöl Csechoslovákiaba. Ezek a testvéreink, akik nagyobbára ipari és szellemi munkások, abban a tudathan lépték át a Csehszlovák köztársaság határát, hogy itt biztos menedéket találnak. Ebben a gondolathan legnagyobb részük igyekezett munkát vállalni, noha ezek a munkák Iegtöbb esetben nem feleltek meg szakképzettségüknek. Elöfordult, hogy finom szakmunkások képzett szellemi munkások kavicsbányákban, Martin-kemencék meilett, posztó-gyárakban és egyéb üzemekben dolgoztak. Ezeket a proletártestvéreinket azonban az uj hazában nagy meglepetés érte, mert ennek az államnak a területén az utolsó hat esztendö alatt csak a nép felfogása változott meg, amely a a külömbözö forradalmakban ujjászületett, a hatalom gyakorlói azonban még ma is azokat a gondolatokat vallják, amelyek a volt osztrákmagyar monarchiában voltak szokásosak. Ennek a gondolatnak elöször Šrobár adott kife jezést. Ez az öreg úr, akit a magyar oligarchia kétségtelenül sokat üldözött, abban a gondolatban élt és kormányzott, hogy ha öt üldözték, miért ne legyen üldözve más is? (Předsednictví převzal místopředseda inž. Botto.)

Elismerem Šrobár haragjának a jogosságát a magyar oligarchiával szemben, de hibáztatom és nem tartom kultúremberhez méltó felfogásnak azt, hogy amikor egy embert a magyar oligarchia üldözött, ugyanakkor ez az ember azo k ellen igyekezett bosszuját kitölteni, akik a magyar oligarchia ellen vele együtt küzdöttek. (Posl. Lehocký: Föl akarták robbantani a köztársaságot!) Téved Lehocký, ha azt hiszi, hogy az emigránsok a republika ellen akartak küzdeni. Legfeljebb az volt a szándékuk, hogy innen harcot indítsanak a fehérek ellen, akik a Csehszlovák állam fennmaradását is veszélyeztetik. Ez a dolognak a lényege és semmi egyéb.

Vegtelenül sajnálatos az a körülmény, hogy azok az emberek, akik büszkén hivatkoznak arra. hogy ök a nyugateuropai civilizációt akarják másolni, nem képesek a helyzetet felismerni. Szlovenszkó részére a sötétség homályából elökerítettek egy embert, aki a magyar oligarchia környezetében nött fel és ma is annak felfogása szerint gondolkozik. Mičurárol, aki most Szlovenszkón hatalmaskodik, eddig a kulturvilág semmit sem hallott. Egyetlen munkát, egyetlen cikkét nem olvastuk, akit tehát valószinüleg az predesztinált a teljhatalmu miniszteri székbe, hogy jó állásu bajusza van.

Tisztett nemzetgyülés! Természetes, hogy ha a dolgokhoz nem értö és a dolgokat nem ismerö emberek kezébe teljhatalmat adnak, akkor ebböl a teljhatalomból bajok származnak. (Hlas: Ki legyen a miniszter?) Az, aki a népnek a megbizottja. (Posl. dr. Juriga: Annak semmi hatalma nincsen!) Szlovenszkó lakosságának a fele szocialista; ezzel szemben minden intézkedés a magyar, szlovák és zsidó burzsoázia érdekében történik. (Posl. dr. Juriga:nép 75 % autonomista!) A dolgozó nép teszi Szlovenszkó többségét és ennek a népnek a kivánságai egyáltalában soha figyelembe nem vétetnek. (Posl. Lehocký: Nincsenek embereink, mind eltíportátok! Posl. dr. Juriga: Legyen szíves és nyilatkozzék az autonomiáról!) A szlovenszkoi munkásság nem akar autonomiát. Mi nem rajongtunk ennek az államnak a megszületéséért, da ha már a fejlödés ellenére is megcsinálták, akkor legyen benne egy centrális hatalom azzal a külömbséggel, hogy ne a burzsoázia, hanem a dolgózo nép kezében. (Posl. dr. Juriga: A bolsevikiek és a zsidók kezében!) Mi nem rajongunk a zsidókért; a zsidók közül testvérekül fogadjuk azokat, akik dolgoznak; de a zsidó burzsoák ellen épugy küzdünk, mint a cseh kapitalisták ellen.

Visszatérve az interpelláció lényegére, tiltakoznom kell az ellen, hogy egy Mičura és az ö közegei a határon túlra vigyék a szerencsétlen menekült proletár testvéreinket. Kérdezem a nemzetgyülést, különösen annak cseh tagjait, mit szóltak volna ahhoz, ha a nyugati államok Masarykot kiadták volna az osztrák-magyar monarchiának. Jól esett volna ez a cseh nemzetnek? Ugye, hogy nem! Éppen ilyen fájdalmas nekünk az, hogy a mi proletártestvéreinket kiadták a fehéreknek. (Posl. Lehocký: Az ellen mi is vagyunk!) Joggal elvárhatta volna Szlovenszkó munkássága azt, hogy Masaryk nemzete jobban megbecsüli az üldözötteket. Tisztelt nemzetgyülés! Nem követelünk lehetetlent; nem követeljük azt, hogy kétes existenciák itt védelemben részesüljenek, de követeljük, hogy a tisztességes emigrans semmiféle bántódásban ne részesüljön.

Ilyen körülmények között természetesen mi, ugy a magyar mint a szlovák munkásság képviselöi azt követeljük a kormánytól, hogy eddigi politikáját változtassa meg. Higyjék el, csunya dolog az nagyon, hogy csak védtelen emberek ellen küzdenek. A legnagyobb ellenség ellen fordítsák a fegyvert. Dolgozzanak azon, hogy Magyarországon tisztességes kormányzat legyen, hogy a két ország népe megértse egymást és hogy szellemi és anyagi javait kicserélhesse. Ebbe a darázsfészekbe, mely a Csehszlovák köztársaság fennmaradását is veszélyezteti, nem mernek belenyulni.

Hogy milyen alantjáró itt a közigazgatás szelleme, azt igazolja a kassai eset is, ahol elöfordult, hogy a közigazgatásnak egyik föembere a legnagyobb lisztinség idejen, fényes nappal, taligával vitetett lakására finom nullás-lisztet. Az ilyen esetek csak elmérgesitik a helyzetet.

Azt követelem a kormánytól, hogy eddigi politikáját változtassa meg, mert az a nép mely a szabadságba már belekóstolt, nem fogja türni azt, hogy az ismeretlenség homályából kiemelt emberek öt és menekült testvéreit elnyomják. Mivel pedig minden utasitás a központi kormánytól származik, egyenesen Černý miniszterelnökhöz és belügyminiszterhez fordulok és kérem: Hajlandó-e a belügyminiszter ur odahatni, hogy a menedékjog oly emigránsokkal szemben, kik semmiféle büncselekményt el nem követtek, be legyen tartva és hogy a kiutasitási eljárás kompetens bírói uton történjék, minden egyes esetnek a megvizsgálásával, nyílvánosan, hogy az ártatlan politikai menekültek a Horthy-féle börtönöknek és akasztófáknak kiszolgáltatva ne legyenek. (Souhlas.)

4. Řeč posl. Hackenberga (viz str. 1349. protokolu):

Meine Damen und Herren! Wir haben bereits Gelegenheit gehabt, während der Beratungen über Abschaffungen aus dem čechoslovakischen Staate im Ständigen Ausschuß über die Frage der Abschaffungen unsere Meinung zu sagen und auseinanderzusetzen, daß es in einem Staate, der sich ein freier und demokratischer Staat nennt, nicht möglich sein sollte, Abschaffungen ohne gerichtliches Urteil vorzunehmen, und insbesondere so durchzuführen, wie es in vielen Fällen von Seiten der čechoslovakischen Behörden geschehen ist, und mißliebige Ausländer, ohne sie zu fragen, wohin sie wollen, in jenes Land abgeschafft werden, von welchem sie verfolgt wurden. (Posl. Sedláček: Máte na to důkazy?) Ja, wir haben Beweise dafür in der Person des Franke, des Redakteurs aus Aussig, der abgeschafft wurde nach Sachsen, ohne Rücksicht darauf, daß er von den deutschen Behörden sofort im Empfang ge nommen wurde; die ganze Abschaffung des Redakteurs Franke aus Aussig hat bei jedem Menschen den Eindruck erwecken müssen, daß er von den čechoslovakischen Behörden den deutschen Behörden direkt in die Arme geliefert wurde. (Posl. Sedláček: Dort ist auch eine liberale sozialdemokratische Verwaltung!) Das ist vollständig gleichgültig und es ist eines Freistaates unwürdig, jemanden auszuliefern an jenen Staat, der ihn verfolgt. Der Herr Ministerpräsident Černý hat heute selbst gesagt, daß die Regierung strenge Vorschriften an die Behörden erlassen habe, daß die Leute, die abgeschafft werden sollen, gefragt werden, wohin sie wollen. Daraus ersehen Sie, daß das, was wir verlangt haben, eine gerechtfertigte Forderung ist, und daß Ihr Widerspruch gegen dieses Verlangen daher schon sehr eigenartig reaktionär wirkt. Sogar der Ministerpräsident dieses Staates muß anerkennen, daß ein solches Verlangen gerechtfertigt ist. Und wir verlangen nichts anderes, als daß eben die Regierung nicht nur solche Aufträge erteilt, sondern daß die Regierung auch strenge darauf achtet, daß alle diese Aufträge eingehalten werden.

Und nun möchte ich darauf aufmerksam machen, daß wir nicht nur Ursache haben, uns darüber zu beklagen, daß Abschaffungen in jene Staaten vorgenommen werden, die den Betreffenden verfolgen, sondern daß wir auch alle Ursache haben, gegen Abschaffungen überhaupt und gegen die Form derselben Stellung zu nehmen. Es geht nicht an, auf Grund einer bloßen Denunziation oder, auf Grund der Verfügung irgendeines untergeordneten Organes solche Abschaffungen durchzuführen. Der Ministerpräsident hat jetzt in der Interpellationsbeantwortung auseinandergesetzt, daß man die Absicht habe, im čechoslovakischen Staat das Asylrecht zu wahren, daß es aber selbstverständlich sei, daß jeder Ausländer Rücksicht nehmen müsse darauf, daß er nur Gast sei in diesem Staate. Ja, wenn jemand Gast ist, darf er da nicht einmal seine Meinung in dem Staate äußern? (Posl. Sedláček: Ale štvát nesmí!) Gegen was štvát? (Posl. Špaček: Proti státu!) Proti státu? Und können Sie nachweisen, daß Franke in Aussig gegen den Staat gehetzt hat? Er wurde von hier deshalb ausgewiesen, weil er sich angeblich kommunistischer Umtriebe schuldig machte, und angeblich deshalb, weil er in Deutschland verfolgt wurde. Er wurde aber in Deutschland von den ordentlichen Gerichten freigesprochen. Das zeigt am Besten, wie unrecht Sie mit der Ausweisung hatten. Er wurde ausgewiesen als angeblicher Kommunist, er ist jetzt tätig in Deutschland innerhalb der unabhängigen Sozialdemokratie. Sie sehen also, daß das, was vonseiten der Organe in Aussig angeführt wurde, nicht stichhaltig war. Wir wollen nicht, daß solche Mißbräuche geduldet werden, sondern, daß wirklich festgestellt wird, ob man schuldig ist, ob die Sicherheit des Staates es tatsächlich erfordert, mit solchen Ausweisungen vorzugehen. Wenn alle Čechen, die in Deutschland leben, alle Čechen, die in Deutschösterreich und in Amerika sind, ausgewiesen würden, weil sie sich politisch betätigen, dann dürften sie sich eben nicht im Auslande rühren. Genau so wie wir darauf bestehen und verlangen, daß auch die sich betätigen dürfen, genau so müssen Sie auch Ausländern zugestehen, daß nicht jede politische Betätigung schon als eine staatsfeindliche Handlung angesehen wird.


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