Ètvrtek 18. kvìtna 1905

stehend auch seitens der Staatsgewalt angesehen.

Nachdem das k. k. Eisenbahnministerium die auf die Abstellung dieses ungesetzlichen Zustandes gerichteten Schritte von Einzelpersonen und Korporationen einfach ignoriert, der deutsche politische Verein der Stadt Kgl. Weinberge hat auf keine der in den Jahren 1895 bis 1898 an das k. k. Eisenbahnministerium gerichteten Eingaben auch nur eine Antwort erhalten, - Sehen sich die Gefertigten zur Anfrage an Se. Exzellenz den Herrn Statthalter in Böhmen genötigt:

Sind Sr. Exzellenz dem Herrn Statthalter in Böhmen die auf den Städtischen Straßenbahnen in Sprachlicher Beziehung bestehenden ungesetzlichen Zustände bekannt, und wenn dies nicht der Fall Sein sollte, ist Se. "Exzellenz der Herr Statthalter bereit, diese ungesetzlichen Zustände erheben zu lassen, sohin die Regierung, bezw. das k. k. Eisenbahministerium zu Veranlassen, daß das bestehende Recht auch in der Gemeinde Prag zur Durchführung gebracht, sohin die Gemeinde Prag kraft der Anordnungsgewalt des Staates zur unverweilten Durchführung der Zweisprachigkeit in allen Belangen der Betriebsführung der Städtischen Straßenbahnen in Prag verhalten, und den Unterbehörden behufs Überwachung dieser Durchführung der gemessene Auftrag erteilt werde?

Prag, am 18. Mai 1905.

Dr. Josef Maly und Gen.

Oberstlandmarschall: Die Herren Abg. Dr. Maly und Gen. haben mir eine weitere Interpellation überreicht.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Interpellation der Abg. Dr. Maly, Dr. Eppinger, Dr. Mergelt und Genossen an Se. Exzellenz den Herrn k. k. Statthalter von Böhmen.

Gelegentlich der bekannten Omladinaprozesse ist eine, breite Schichten der tschechischen Bevölkerung umfassende Organisation zum Vorschein gekommen, welche Sich die Systematische Verfolgung der deutschen Bürgerschaft in Prag zum Zwecke gemacht hat und unter dem Schlagworte der nationalen Reinigung Prags, das Deutschtum in der Landeshauptstadt Prag mit allen Mitteln der Heimtücke und der Gewalt auszurotten, betrebt war. Die Rechts-

widrigkeit und Staatsgefährlichkeit dieser Bestrebungen, die bis zu dem Aufruhr Vom November 1897 führten, trat vor aller Welt zutage und die k. k. Regierung sah sich auch gezwungen, den Verein Národní obrana, welcher das Schlagwort von der nationalen Reinigung Prags formuliert hatte, behördlich aufzulösen.

Nunmehr hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Prag dieses Programm der nationalen Reinigung zu dem seinigen gemacht und Sucht in Systematischer Verfolgung der deutschen Bürgerschaft Prags mit allen, vor keiner Heimtücke und vor keiner Brutalität zurückschreckenden Mitteln die Ausrottung deutschen Wesens und jedes deutschen Wortes in Prag in Vollzug zu Setzen. 1897 hat der fanatisierte Pöbel die deutschen Ausschriften an den Häusern und Geschäften zum Gegenstande seiner Zerstörungswut gemacht, nunmehr sucht der Prager Stadtrat durch Mißbrauch der ihm anvertrauten autonomen Amtsgewalt, die deutschen Aufschriften der Geschäftslokalitäten zu beseitigen. Ganz so, wie der Pöbel von 1897, Sucht der Prager Stadtrat die Stadt Prag ihres faktisch zweisprachigen Charakters gewaltsam zu entkleiden und Prag gewaltsam zu einer rein tschechischen Stadt zu machen.

Der Prager Stadtrat hat am 22. August 1895 eine damals sich harmlos als Gebührenvorschrift gebende und deshalb unbeanständet gebliebene Kundmachung erlassen, nach welcher der Stadtrat sich vorbehielt, die Bedingungen für die Aufstellung von Geschäftsportalen, welche ein wesentliches Requisit des Betriebes des Handels-Detailgewerbes geworden sind, festzustellen. Nunmehr stellt der Prager Magistrat als Vollzugsorgan des Prager Stadtrates systematisch die Bedingung aus, daß der betreffende Ladeninhaber ausschließlich tschechische Inschriften an seinem Geschäfte anbringen darf. Der Prager Stadtrat bedroht die Haus- bezw. Ladenbesitzer, welche bereits im Besitze von bewilligten Portalen sind, mit der Entziehung der Bewilligung und mit der zwangsweisen Entfernung des Portales und verweigert den Hausbesitzern, bezw. den Ladenmietern die Bewilligung zur Aufstellung von neuen Portalen, sofern sie sich nicht dieser rechtswidrigen und brutal ausgesonnenen Bedingung fügen. Darüber hinaus werden Hausbesitzer, welche Firmatafeln in deutscher Sprache an der Fassade

ihres Hauses angebracht haben, mit Schikane Verfolgt, um die Entfernung der deutschen Firmaaufschristen zu erzielen, und es wird sogar der Luftraum als Privateigentum des Prager Stadtrates in Anspruch genommen, um die Anbringung Von deutschen Plakaten im Prager Gemeindegebiet unmöglich zu machen.

Die Ausstellung dieser Bedingung der tschechischen Einsprachigkeit für die Bewilligung oder Belassung Von Portalen, für die Zulassung Von Firmatafeln und Anbringung Von Plakaten muß vom wirtschaftlichen Standpunkte aus geradezu als Ungeheuerlichkeit, vom politischen Standpunkte als frevelhafte Frivolität, vom ethischen Standpunkte als brutale Gehässigkeit betrachtet werden. Ganz ab-gesehen davon ist diese Tätigkeit des Prager Stadtrates auch mit den bestehenden Gesetzen absolut unvereinbar. Der Stadtrat arrogiert sich hier ein Recht des Privateigentums, das ihm als Verwalter des öffentlichen Gemeindegutes absolut nicht zusteht. Jeder Hauseigentümer und jeder steuerzahlende Kaufmann hat ein in der Gemeindeordnung (§ 29 und 30) und im Staatsgrundgesetze (Artikel 2, 5, 13 und 19 des St. G. G. vom 21. December 1867 Nr. 142 R. G. Bl. ) verbürgtes Recht aus die Benützung des öffentlichen Gutes im Allgemeinen, und insoferne nicht polizeiliche Rücksichten dem entgegenstehen, auf die Benutzung des Straftengrundes zu Portalzwecken im besonderen. Die Gemeinde ist in Bezug auf den Straßengrund und den Luftraum oberhalb desselben keineswegs Privateigentümer (§§ 287, 288, 290 a. b. G. B: ) Sondern nur beschränkter Verwalter des zum Gebrauche jedes Gemeindemitgliedes in gleicher Weife dienstpflichtigen öffentlichen Gemeindegutes. Die angemaßte Willkür der Bestimmung des Prager Stadtrates widerspricht der Bauordnung und Gewerbeordnung § 84, § 44. sie widerspricht auch der Judikatur Gl. U. 10198 S. 182. Das Unterfangen des Prager Stadtrates, die Hausbesitzer in der Benützung der Hausfassaden zu beschränken, widerspricht dem bürgerlichen Rechte § 362 und dem Staatsgrundgesetze über die Unverletzlichkeit des Eigentums.

Die Behinderung deutscher Plakate mit Berufung auf die durch die Plakattafel oder das Plakatpapier erfolgende Beeinträchtigung des städtischen Luftraumes ist eine bewußte Verhöhnung des einfachen Wenschenverstandes. Diese Bestrebungen des Prager Stadtrates

sprechen aber auch den Interessen des Staates Hohn, welcher in seiner Existenz bedroht ist, wenn ein Teil der Bevölkerung gegen den einheimischen Nachbar mit den vergifteten Waffen der brutalen Heimtücke Vorgeht und ihn in seiner wirtschaftlichen und nationalen Existenz zu Grunde richtet. Die Bestrebungen des Prager Stadtrates widerstreben aber auch der Gemeindegesetzgebung, welche die Pflege der Interessen der Gemeinde, keineswegs aber der Schikanefreiheit gegen die Interessen einzelner Gemeindemitglieder, den automen Organen anvertraut hat

Prag ist die Hauptstadt einer von zwei Nationalitäten bewohnten österreichischen Provinz, und es ist ein aufliegendes Staatsinteresse, daß diese Landeshauptstadt, in welcher eine zahlreiche, wirtschaftlich und geistig hervorragende deutsche Bevölkerung Seit Jahrhunderten bodenständig ist und noch heute den größeren Steil der öffentlichen Laften zu tragen hat, auch in dieser Zweisprachigkeit unverändert erhalten bleibt.

Die seitens des Prager Stadtrates praftizierte Verwirklichung des aufgestellten Schlagwortes, daß jede deutsche Inschrift ein Attentat auf den tschechischen Karakter von Prag sei, i in Wahrheit ein Attentat nicht bloß auf die nationalen Interessen aller Deutschen in Böhmen, Sondern auch ein Attentat auf die Grundlagen des österreichischen Staates.

Angesichts dieser Tatsachen, und in der Erwägung, daß die gerechte Entrüstung über diese Brutalitäten des Prager Stadtrates von weittragenden Folgen für die Gestaltung der ohnedies Schwierigen Verhältnisse dieses Landes werden mußte, wenn diese Rechtswidrigkeit nicht energisch zurückgedrängt würde, stellen die Gefertigten an Se. Exzellenz den k. k. Statthalter von Böhmen die Anfrage:

Ist die k. k. Regierung bereit, der ihr nach Artikel XVI. des Reichsgemeindegesetzes vom 5. März 1862 Nr. 18 R. -R. -Bl. und nach § 81, letzter Satz, der Prager Gemeindeordnung obliegendenden Pflicht zur Aufrecht erhaltung der bestehenden Gesetze ungesäumt nachzukommen und zur Wahrung der berechtigten Interessen der Deutschen in Böhmen in der Landeshauptstadt zunächst die zum Mißbrauch gewordene Kundmachung des Prager Stadtrates vom 22. August 1895, sowie alle auf Grund und in Gefolge dieser Kundmachung erlassenen Veschlüße und Verfügungen des

Prager Stadtrates und Magistrates sofort von Amtswegen aufzuheben?

Ist die k. k. Regierung bereit, sorgsältig zu überwachen, daß den Persektionen der Deutschen Bevölkerung seitens der Präger Gemeinde-Vertretung und des Prager Magistrates endlich gesteuert wird, daß insbesondere keiner der Prager Geschäftsleute in seinem Portalbesitz beeinträchtigt, und keinem, der einen mit den Verkehrsbedürfnissen vereinbarten Anspruch aus Portalbewilligung hat, diese Bewilligung verweigert wird, und daß die Plakatierungs- und Inschriftenfreiheit in beiden Landessprachen gewährt wird ?

Ist die k. k. Regierung bereit, der Prager Gemeinde-Vertretung mit allem Nachdrucke klar zu machen, baß in Berücksichtigung der Staatsinteressen und der berechtigten Ansprüche der Deutschen in Böhmen auf die Landeshauptstadt, die k. k. Regierung den Bestrebungen der Prager Stadwertretung auf einseitige Tschechisierung der Landeshauptstadt einen unbeugsamen und tatkräftigen Widerstand entgegensehen muß, und daß die k. k. Regierung gegen den Terrorismus, die Ungerechtigkeit und nationale Vergewaltigung der Prager Gemeinde-Vertretung und deren Organe vorscharfen Represiv-Maßregeln nicht zurückscheuen wird?

Ist die k. k. Regierung bereit, darüber zu machen, daß der mit der Agenda der politischen Behörde I. Instanz betraute Prager Magistrat gesetzmäßig in beiden, nicht bloß landes-, sondern auch ortsüblichen Sprachen amtiert, und darüber zu machen, daß der Magistrat als Vollzugsorgan der autonomen Gemeindevertretung sich nicht die Exekutivrechte der politischen Behörde arrogiert?

Ist die k. k. Regierung bereit, endlich an die oft versprochene Reform der Prager Gemeindeordnung zu schreiten, um der deutschen Bevölkerung in Prag, welche bei den Personaleinkommen-Steuerwahlen nahezu sämtliche erste Wahlkörper besitze, eine gerechte Vertretung in der Gemeinde zu sichern ?

Prag, am 18. Mai 1905.

Dr. Josef Maly und Genossen.

Interpellation der Abgeordneten Dr. Maly, Dr. Eppinger, Dr. Pergelt und Genossen an Seine Durchlaucht den Herrn Oberstlandmarschall von Böhmen.

Anläßlich der Feier von Euer Durchlaucht 70. Geburtstag haben Euere Durchlaucht auf die Glückwünsche der deutschen Bezirksvertretungen mit den Worten geantwortet, daß Euere Durchlaucht es als Ihre Ausgabe betrachtet haben und betrachten, in unparteischer und gerechter Weise das Amt des Vorsitzenden des Landesausschusses zu verwalten. Eure Durchlaucht haben bei diesem Anlasse auch ausdrücklich sich zu der Überzeugung bekannt, daß jeber der beiden Volksstämme in diesem Lande das Recht hat, auf seiner erwerbten Scholle zu sitzen, sein Volkstum zu wahren und dessen Interessen zu fördern. Euere Durchlaucht haben endlich an dieser Stelle auch erklärt, daß Euere Durchlaucht es als eine Ihrer größten Lebensaufgaben betrachten, dahin zu wirken, daß zwischen den beiden Volksstämmen Friede und Ruhe herrsche. Daß diese Schönen Worte auch die Anschauung derer ausdrückten, an die sie gerichtet waren, nämlich die Vertreter der Deutschen in Böhmen, haben dieselben in Wort und Tatsbewiesen.

Im schreiendsten Gegensatz aber zu diesem, in feierlicher Stunde bekräftigten Rechte, jedem der beiden Volksstämme auf der ererbten Scholle ungestört sein Volkstum zu mahren, im schreiendsten Gegensatze zu dem Streben nach Friede und Ruhe in diesem Lande steht aber das Vorgehen derjenigen, welche sich in die vorderste Reihe der Euere Durchlaucht Beglückwünschenden gedrängt haben, das Vorgehen der Prager Gemeindevertreter.

Seit Jahrhunderten sitzen die Deutschen in Prag auf der ererbten Scholle, ihre Betätigung war nicht bloß eine Förderung ihrer eigenen nationalen Interessen, sondern eine weithin sichtbare und nachwirkende Förderung der allgemeinen Interessen der Landeshauptstadt und beide Volksstämme im Lande haben, wie sie beide zum Gedeihen und Wachstum der Landeshauptstadt beigetragen haben, einen zweifellosen Anspruch darauf, daß die Landeshauptstadt sich als die gemeinsame Stätte beider Nationalitäten im Lande betätige und demnach als zweisprachige Hauptstadt erhalten bleibe. Nichtsdestoweniger geht seit Jahrzehnten ein deutschfeindlicher, gehässiger Grundzug durch alle Betätigungen der Prager GemeindeVertretung, aus der die Deutschen trotz ihrer nahmhaften, numerischen, wirtschaftlichen und geistigen Bedeutung durch die Festhaltung an einer ungerechten Wahlordnung verdrängt wor-

den sind, und die Prager Gemeinde-Vertretung betätigt unter den Augen des, mit der meritorischen Überwachung der autonomen Organe betrauten Landes-Ausschusses offenkundig das brutale Programm der rücksichtslosen Tschechisierung Prags, der Ausrottung des Deutschtums aus der Landeshauptstadt, der Unterdrückung des deutschen in Prag von alters her einheimischen Volkstums - ein Programm, das in senkrechtem Gegensatze steht zu den oben bezogenen, von Euerer Durchlaucht proklamierten Bestrebungen. Die Verkümmerung und die Drangsalierung des deutschen Volksschulwesens seitens der Gemeindevertretung ist bekannt: wurde es doch in offener Stadtverordnetensitzung ausgesprochen, man dürfe es nicht laut sagen, wie man gegen die deutschen Schulen vorgehe.... Die Weigerung der Gemeindeorgane, mit den einheimischen Deutschen in ihrer Sprache zu reden Verweigert man doch den Deutschen Prags sogar zweisprachige Heimatscheine ist eine offen bare Verletzung der Rechte der Deutschen in der Landeshauptstadt. Die selbst von den Tschechen am Lande und in Mähren vielfach mißbilligte Abschaffung der zweisprachigen Strassentafeln in Prag ist eine Verkümmerung nicht bloß der Rechte der Deutschen in Prag, Sondern auch der Deutschen in Böhmen überhaupt, welche am Sitze der Landes-Zentral-Behörden der Möglichkeit der Orientierung beraubt werden, und das noch darüber hinausgehende Verbot der privaten Straßenbezeichnung in deutscher Sprache und der überdies gesetzwidrige Befehl der Unübersetzbarkeit der tschechischen Straßennahmen ist geradezu eine Verhöhnung, durch welche die Prager Gemeinde-Vertretung den Deutschen wie dem gesunden Menschenverständen ins Gesicht geschlagen hat

Neuestens hat die Prager Gemeindevertretung ganz so, wie der Pöbel in den Ausruhrtagen von 1897, sich an die Beseitigung der deutschen Aufschriften an den Prager Geschäftslokalitäten gemacht und in Übertretung des Staatsgrundgesetzes (Artikel

2, 5, 13 und 19 des St. G. G. vom 21. De-

zember 1867, Nr. 142 R. G. Bl), der Gemeinde-Ordnung (§ 29 und 30), des bürgerlichen Gesetzbuches (§ 287, 288, 290, 362), der Bauordnung (§ 84) und der Gewerbeordnung (§ 44), aber auch in Verletzung aller wirtschaftlichen und ethischen Grundsätze verordnet, daß die Benutzung des Luftraumes in der Gemeinde und des zum Gemeingebrauch

bestimmten Straßengrundes nur dem gestattet Sei, der Sich verpflichtet, in Seinem Geschäfte ausschließlich tschechische Inschriften zu verwenden. Die schreiende Gesetzwidrigkeit als auch die frevelhafte Brutalität, die darin liegt, wurde bereits an anderer Stelle ausreichend dargelegt. Ein in Gemäßheit des Artikels XVIII des Reichsgemeindegesetzes vom 5. März 1862, Nr. 18 R. G Bl. gegen diese Verfügung des Prager Stadtrates eingebrachter Rekurs liegt dem Landes-Ausschusse bereits zur Entscheidung vor.

In der Erwägung, daß die von der Prager Gemeindevertretung versuchte gewaltsame Tschechisierung Prags dem positiven Rechte, aber auch den von Euerer Durchlaucht feierlich bekräftigten, an der Spitze dieser Interpellation zitierten Prinzipien der Gleichberechtigung beider Nationalitäten offenbar widerstreitet in der Erwägung, daß dieser Akt der Willkür und Brutalität Seitens der Gemeindevertretung jener Stadt, welche als die Hauptstadt dieses zweisprachigen Landes gelten und behandelt sein will, jeden Versuch, Friede und Ruhe in diesem Lande herzustellen, offenbar von vornherein untergraben muß, in der Erwägung, daß der Landesausschuß von Böhmen, welcher die Tschechisierung der Straßentafeln in der Landeshauptstadt bestätigt hat, während der gleich falls in seiner Mehrheit slavische Landes-Ausschuß in Krain die analoge Aktion des Laibacher Stadtrates als töricht und widersinnig aufhob, eine Schwere Unterlassungsschuld auf Sich geladen hat, welche nach Remedur geradezu Schreit, wenn der von Eurer Durchlaucht als Ziel hingestellter Friede im Lande erzielt werden Soll, stellen die Gefertigten an Euere Durchlaucht als Vorsitzenden des Landesausschusses die Anfrage:

Sind Eure Durchlaucht bereit, Ihren ganzen Einfluß aufzuwenden, daß die rechtsbrecherischen und die Rechte der Prager Deutschen und der Deutschen in Böhmen aus die Landeshauptstadt in gleicher Weife verhöhnenden Beschlüsse des Prager Stadtrates bezüglich der ausschließlich tschechischen Inschriften als Voraussetzung der Bewilligung zur Benützung stadtischen Straßengrundes oder Luftraumes insgesammt nach Artikel XVIII, Zahl 2 und 3 des Reichsgemeindegesetzes aufgehoben werden?

Sind Euere Durchlaucht bereit, das Schlagwort von der nationalen Reinigung

Prags und überhaupt die Persekution der deutschen Bevölkerung seitens der Prager Gemeindevertretung und deren Organe in offener Landtagssitzung gebührend zu verurteilen und das Recht der Prager Deutschen, ihr Volkstum auf der ererbten Prager Scholle frei zu wahren und zu fördern, öffentlich anzuerkennen?

Sind Euere Durchlaucht bereit, sorgfältig darüber zu wachen, daß Prag als zweisprachige Hauptstadt dieses zweisprachigen Landes erhalten bleibe und darüber nach Maßgabe

des Artikels XVIII., Zahl 2 und 3 des Rechts-

gemeindegesetzes zu wachen, daß die Gemeindevertretung und deren Organe gegenüber den Deutschen Prags in deutscher Sprache amtiert und jede nationale Gehässigkeit und jede Vergewaltigung der Deutschen in Prag künftig unterläßt?

Prag, am 18. Mai 1905.

Dr. Josef Malý und Genossen.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Wüst hat mir zwei Interpellationen an Se. Exzellenz den Herrn Statthalter überreicht, welche ich zur Verlesung bringen lasse.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Anfrage des Abg. Wüst und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Graf Coudenhove wegen der jetzt in Saaz stattgehabten Gemeindewahlen.

Bei den am 4., 8. und 10. Mai in Saaz stattgefundenen Gemeindewahlen herrschten galizische Zustände.

Zeigte schon die Bestimmung des Amtszimmers im städtischen Rathause als Wahllokal, daß man Überraschungen zu gewärtigen hat, so sollten die Wahltage es bestätigen.

Die Juden in Saaz glaubten sich dort in ihrem Heime, frech wie niemals traten sie aus, anmaßend und herausfordernd gegen jene, die sich einen freien Willen bewahrt haben und nicht zum Knechte der Semiten herabgesunken sind. Oft kostete es Mühe, Zusammenstöße zu vermeiden, umsomehr stieg die Erregung, als die christlichen Wähler bemerkten, wie ihre Vollmachten als ungiltig, die der Juden als giltig, weiters wie eine unkontrollierbare Zahl von Vollmachten von den Gegnern gefälscht und dadurch jene Voll-

machten, die auch die Christen im Besitze hatten, als ungiltig erklärt wurden.

Noch am Wahltage wurde sichergestellt, daß eine Unzahl von Vollmachten gefälscht waren, wenige Tage darnach erklärten die Wähler und Wählerinnen: Anna Grasser, Saaz, Wenzel Grünes, Stankowitz, Antonia Stattek, Saaz, Alexander Klingl, Trnowan, Badstüber Anna, Saaz, Beer Alois und Marie, Stankowitz, Franz Schwarz, Stankowitz, Müller Rudolf und Hermine, Stankowitz, Abl Franziska, Saaz, Johanna Kölbl, Saaz, Polifka Maria, Saaz, Korb Rosina, Saazr John Johanna, Saaz, Storkan Katharina, Saaz, Formanek Magdalena, Saaz, Rodt Theresia, Saaz, Wiesner Marie, Saaz, Kaspar Theresia, Saaz, Passier Marie, Saaz, Dornfeld Franziska, Saaz, Fleischer Theresia, Saaz, Heller Marie, Saaz, Franz Anna, Saaz, Anna Hüttl, Saaz, Hyna Gustav, Rosina, Miltschowes, Graffer Mathilde, Tscheraditz, Wachert Anna, Saaz, Blaha Anna, Saaz, Anton Kühnl, Trnowan, Klotilde Kühnl, Trnowan, Cziharsch Ambros, Kleinholletitz, Julius Janka, Stankowitz, Olga Wuschkan, Saaz, Nowak Mathias und Marie, Bezdiek, Weinert Theresia, Bezdiek, Pilaus Antonia, Saaz, Geliert Josefa, Saaz, daß sie keine zweite Vollmacht ausstellten, dessen ungeachtet aber: von den Liberalen mit gefälschter Vollmacht gewählt und die auch von der Wahlkommission als giltig angenommen wurden.

Es ist nicht übertrieben, wenn wir erklären, daß durch diese Fälschungen den Christen hunderte von Vollmachten teils wertlos, teils ihnen gehörige Stimmen entzogen wurden.

Wie ungeeignet das Wahllokal war, zeigten die Vorkommisse, daß Personen über die Köpfe der Wähler hinweg die Stimmzettel aus der Hand rissen und in die Urne warfen, daß selbst durch Aufforderung von Wählern der Regierungsvertreter Statthaltereikonzipist Waldbrunn einschreiten mußte, den Polizeikommissar Wünsch rufen, weiters durch Polizisten den Weg zur Urne frei machen ließ. Eigentümlich berührte das Vorgehen des genannten Herrn Regierungsvertreters, wenn ihm Beschwerden von Wählern unterbreitet wurden.

So erklärte er einem Wähler gegenüber, der wegen zu großem Andrange im Wahllokale Abhilfe verlangte, in ironischer Weise:

"Ich werbe die nötigen Vorkehrungen treffen, ich hätte es nicht getan; wenn es aber der Herr wünscht, so werbe ich einschreiten. "

Die Äußerung dieser Worte ließen deutlich erkennen, baß es dem Herrn Waldbrunn nur darum zu tun war, die Wähler gegen den Beschwerdeführer einzunehmen. Bezeichnend war es für den Herrn Regierunsvertreter serner, als er im Wahllokale beim Glase Bier und brennender Zigarre seines Amtes waltete. Weiters wie dieser Herr auf mehrfache Beschwerden, daß das Wahllokal ungeeignet und für die Wähler lebensgefährlich sei, aus einen Stuhl stieg und mit höhnenden Worten rief:

"Dort an der Mauer ist noch genügend Platz, daß die Wähler Stehen können!"

Eine Aufregung rief dieser Herr hervor, als er angesuchte Interventionen, Wahlproteste und Wahlprotokolle aufnehmen zu lassen, kurz und bündig mit den Worten abwies: "Das Wahlprotokoll ist nicht dazu ba, um Proteste aufzunehmen. "

Das Auftreten des Herrn Statthaltercikonzipiften Waldbrunn lief annehmen, daß er mit feiner Unparteilichkeit seines Amtes waltet, ba er außer den angeführten Fällen sich nationale Wähler als Zielscheibe ungeschickter Witze aussuchte, ein Auftreten, bog des öfteren Unwillen erregte und es auch zu Zusammenstößen gekommen wäre, wenn man nicht angenommen hätte, daß all die Vorgangsweise bei der Wahl, das Ignorieren aller Beschwerden gegen das Wahllokal die nationalen Wähler der Stadt Saaz hat herausfordern sollen, um den anwesenden 35 Gendarmen Gelegenheit zu geben, einzuschreiten und Verhaftungen vorzunehmen.

Wäre die biedere deutsche Bevölkerung in Saaz nicht so friedfertig, das ungebührliche Benehmen einzelner Mitglieder der Wahlkommission, die parteiische Zusammensetzung derselben, das spreche Auftreten der Juden hätte müssen zu Ausschreitungen führen, umsomehr noch, als man die christlichen Wähler durch gefälschte Vollmachten ihres Wahlrechtes betrog.

Nachdem 15 000 Christen der Stadt Saaz nicht gewillt sind, sich von 1600 Juden unterdrücken und ihres Wahlrechtes betrügen zu lassen, so stellen die Gefertigten die Anfrage:

Geruhen Euere Exzellenz über die angeführten Vorkommnisse Erhebungen pflegen zu lassen und nach gepflogener Feststellung der einzelnen Fälle die Vollmachtenfälscher der Staatsanwaltschaft zu übergeben und die Gemeindewählen in Saaz als gesetzwidrig auszuheben ?

Ist Seine Exzellenz geneigt, dem Hause Bericht zu erstatten?

Prag, am 18. Mai 1905.

Wüst und Genossen.

Anfrage der Abg. Wüst und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter Grasen Coudenhove betreffend die im heurigen Jahre erfolgte Nothstandsverteilung im politischen Bezirke Kaaden.

Nach den erfolgten Mitteilungen aus den Gemeinden Triebischl, Wohlau, Zieberle, Okenau, Ollefchau, Wohnung Gestob, Oberhals, Unterhals, Reihen, Landwirtschaftlicher Verein Kupserberg wurden die notleidenden Lchaft in Kaaden teils nicht, teils ungenügend berücksichtigt, weshalb die Gefertigten die Anfrage stellen:

Ist Seine Exzellenz geneigt jenen Landwirten, die bei der Verteilung leer ausgingen eine Notstandsunterstützung zu gewähren?

Gedenkt Seine Exzellenz der Bezirkshauptmannschaft in Kaaben aufzutragen, daß allfällige, noch gutzumachende Verteilungen Vorgenommen werden?

Prag, am 18. Mai 1905.

Wüst und Genossen.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeorbnete Prof. Dr. Bachmann hat mir im Lause der heutigen Sitzung einen Antrag überreicht, welchen ich zur Verlesung bringe.

Pan poslanec prof. Dr. Bachmann mì podal bìhem schùze návrh, který dám pøeèísti.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Höher Landtag des Königreiches Böhmen! Die Gefertigten stellen den Antrag, der hohe Landtag von Böhmen wolle die seit langen Jahren geforderte und bereits 1895 auch im Landtage selbst verhandelte Errichtung eines Kreisgerichtes für die deutschen Bezirke Ostböhmens

in Trautenau bei der hohen Regierung nachdrücklichst betreiben.

Schon die lange Dauer und die wachsende Stärke, ja Leibenschaftlichkeit, in der von einer Bevölkerung von weit über 180. 000 Köpfen diese Forderung erhoben wird, erbringen den Beweis, daß man es hier nicht mit einem zufällig erwachten Begehren, sondern mit einem wahrhaften Bedürfnisse der deutschen Bevölkerung Ostböhmens zu tun hat, gegen dessen Befriedigung nicht der leiseste Einwand zu Recht besteht, dessen angemessene Berücksichtigung dagegen aus den triftigsten Gründen begehrt wird.

Von allen jenen Imponderabilien nicht zu sprechen, welche es durchaus rechtfertigen, daß jeder Staatsbürger sein Recht durch seine Volksgenossen vermittelt erhalte, sprechen für die endliche Kriesirung eines deutschen Kreisgerichtes mit dem Sitze in Trautenau gewichtige materielle Interessen, namentlich aber fordert eine solche Regierungsmaßnahme gebieterisch die Sicherheit der Rechtsprechung das erste und der bedeutendsten Güter eines, das dem Einzelnen durch die Gesamtheit, derber angehört, gewährleistet werden muß, soll überhaupt der Staat seinen Zwecken gerecht werden.

Die Gefertigten erhoffen die Annahme ihres Antrages um so sicherer, als er im Grunde genommen mit nationalen und politischen Bestrebungen nichts gemein hat.

In formeller Beziehung wird die Zuweisung dieses Antrages an die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten erbeten.

Prag, am 17. Mai 1905.

Prof. Dr. Bachmann und Genossen.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Prof. Dr. Bachmann hat mir noch einen Antrag überreicht, welcher dahin geht, dass einige Paragraphen der Landesordnung für das Königreich Böhmen abgeändert werden.

Ich habe mich mit dem Herrn Abgeordneten dahin geeinigt, daß der Gesetzentwurf hier nicht zur Verlesung gelangt, sondern nur der Eingang seines Antrages und der daran geschlossene formale Antrag. Selbstverständlich wird der Antrag in Drück gelegt und den Mitgliedern des hohen Landtages mitgeteilt werden.

Pan poslanec prof. Dr. Bachmann mnì podal návrh, kterým se navrhuje, aby slavný snìm pøijal zákon, týkající se zmìny zemského øádu pro království Èeské.

Ujednal jsem s p. navrhovatelem, aby osnova návrhu samého nebyla v tomto okamžiku ètena, a dám tedy toliko èísti úvod a formální návrh, který uèinil p. posl. professor Dr. Bachmann, a rozumí se samo sebou, že pak návrh ve svém celém obsahu bude vytištìn a pánùm èlenùm snìmu sdìlen.

Landtagssekretär Dr. Haasz (liest): Hoher Landtag des Königreiches Böhmen! Die Unterzeichneten beehren sich, dem hohen Landtage nachfolgenden Gesetzentwurf zur Annahme zu unterbreiten:

Gesetz vom u. s. w., womit die §§11, 12, 13 und 42 der Landesordnung für das Königreich Böhmen abgeändert werden.

In formaler Beziehung wird ersucht, den vorstehenden Antrag einer besonderen Kommission zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zuzuweisen, die aus 18 Mitgliedern bestehend, zu je einem Drittel aus den drei Kurien des Landes gewählt werden soll.

Prof. Dr. Bachmann und Genossen.

Nejvyšší maršálek zemský: Podotýkám, že veškeré interpellace, které byly èteny, pokud svìdèí J. Exellenci panu místodržiteli, odevzdám jemu, a pokud svìdèí mnì co pøedsedovi zemského výboru, dohodnu se stran odpovìdi na tyto interpellace se zemským výborem.

Ich bemerke, daß ich von den Interpellationen, welche jetzt verlesen worden sind, diejenigen, welche an seine Exzellenz den Herrn Statthalter gerichtet sind, an denselben leiten werbe, und daß ich bezüglich der Beantwortung derjenigen Interpellationen, welche an mich als Vorsitzenden des Landesausschusses gerichtet sind, mich mit dem Landesausschuß in Einvernehmen setzen werbe.

Pøejdeme k dennímu poøádku.

Wir übergehen zur Tagesordnung.

Na denním poøádku nacházejí se zprávy zemského výboru o volbách.

Auf der Tagesordnung stehen die Berichte des Landesausschusses über erfolgte Wahlen.


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