Úterý 22. èervence 1902

zen liegen mußte, den Gemeinden, den sie in vielfacher Beziehung in sicherheitspolizeilicher, in hygienischer Beziehung u. s. w. Stets fort und fort mit Aufträgen und Anforderungen kommt und von den Gemeinden verlangt, daß das öffentliche Interesse durchgeführt werden muß, die Möglichkeit bieten, daß sie die Mittel für die Schaffung solcher Einrichtungen finden und haben.

Aber das ist nicht der Fall. Ich bedauere es auf das lebhafteste; wenn man sich bei diesem Gesetze an das deutsche Gesetz anlehnt, und sagt, daß drüben die Umlagsysteme nicht bestehen, dann, meine Herren, pflichte ich jedem bei.

Aber im deutschen Reiche besteht nämlich in den meisten Bundesstaaten das Gesetz, daß autonome Gemeinden das Recht besitzen, je nach der Einkommenhöhe, nach der Vermögenshöhe ihre kommunalen Steuervorschreibungen direkt machen zu können.

Meine Herren! Da ist eigentlich dann diese Kollision zwischen Vorschreibung und der Steuer, zwischen Staat und Land, aus der Welt geschafft, weil auch diese Vorschreibungen der Kontrolle des Staates unterliegen und keine Gemeinde daher eine mutwillige oder unberechtigte Steuervorschreibung machen darf.

Wenn man in so mannigsaltiger Beziehung nach dem Auslande sich richtet, und viel herübernimmt von drüben, so darf das nicht einseitig geschehen, und hier finde ich, daß einseitig vorgegangen ist, nachdem man wohl die staatliche Einkommensteuer durch Umlagen nicht beeinträchtigt wissen will, aber anderseits der Gemeinde die Möglichkeit zur Deckung ihrer Bedürfnisse nimmt. Wir haben ja fast nichts als die Umlagen auf die direkten Steuern.

Sie werden doch zugeben muffen, daß eine Solche Austeilung einfach eine ungerechte ist und daß sie nur ein zu berechtigtes Argernis in jeder Gemeinde geben muß, wenn hier die armen Gewerbetreibenden, die Landwirte, welche vielleicht ein Einkommen von 2-, 3-, 400 Gulden haben, eine Erwerbsteuer zahlen müssen. Von dieser muß er die Umlagen für den Bezirk, die Gemeinde und das Land zahlen. Hier haben wir den kleinen Landwirt. Das ist der eine Fall.

Daneben ein Angestellter der Fabrik mit 2000, 1500, 3000 Kronen, der macht die größten Anspruche und zahlt der Gemeinde nicht einen Kreuzer. Vom Rechtsstandpunkte aus betrachtet, muß es doch Jeden erbittern, wenn er diese Zustände sieht, und sie geben unserer Sozialpolitischbewährten Zeit berechtigten Anlaß zur Ärgernis und treiben oft durch derartige Zustände einen Teil der sonst ruhigen und besonnenen Staatsbürger in das Lager jener Unzufriedenen, welche überhaupt mit nichts zufrieden sind, möchte man denselben zur Zufriedenheit bieten, was man wollte.

Meine Herren! Das ist einfach ein falsches Shstem, ein Zustand, der würdig ist, von Seite der Regierung und der dazu berufenen Organe ernstlich in Erwägung gezogen zu werden, und wenn wir heute, meine Herren, wieder so skrupellos und, ohne ein Wort zu verlieren, nach dem Wunsche der Regierung diese Einkommensteuer fang- und klanglos von den Umlagen befreien, dann, meine Herren, haben wir einfach nach meinen Begriffen und meiner Auffassung von dem uns zustehenden parlamentarischen Rechte nicht den entsprechenden Gebrauch gemacht. Man hätte ernstlich mit der Regierung in Behandlung treten und hätte der Regierung nahe legen sollen und müssen, wie die Verhältnisse stehen, daß der hohe Landtag nur dann erst in der Lage ist, für die Umlagefreiheit zu stimmen, wenn ein Äquivalent für den Abgang gefunden ist.

Meine Herren, ich muß bedauern, es besteht hier eine Unterlassungsfünde, eine Lücke. Wir stehen vor einer Tatsache, können uns fast nicht anders helfen und es wird wieder auf eine große Reihe von Jahren hinaus, also bis 1909, ein Zustand geschaffen, welcher nicht zur Befriedigung der Bevölkerung angetan ist und welcher feinem ganzen Wesen nach ungerecht ist.

Meine Herren, wir haben einen Teil von Gemeinden, welche so glücklich sind, eine Sparkassa zu besitzen Vermöge des Erträg-nisses der Sparkassen sind sie in der Lage, das Gemeindewesen besser ausgestalten zu können. Aber viele von Städten und Gemeinden sind nicht so glücklich.

Hier finden wir einen kolossalen Kontraft in der Entwicklung solcher Gemeindewesen, wo diese Einnahmsquellen zur Verfügung stehen und wo nicht. Auch da ist die Regierung ziemlich hartherzig. Ich muß bedauern, daß vor 3 Jahren die Stadt Neustadt mit 6000 Einwohnern um eine eigene städtische Sparkassa sich beworben hat, um wenigstens für spätere Jahre kleine Nebeneinkünste zu gewinnen.

Die hohe Statthalterei aber hat dieses Ansuchen der Stadt Neustadt rundwegs abgelehnt, mit der Motivierung, daß zwei bestehende Sparkassen für den Bezirk genügen und die bestehenden durch die Errichtung einer neuen alteriert erscheinen, trotzdem jede dieser Sparkassen einen Reservefond von ¼ Million Gulden hat. Auch in dieser Richtung trachtet man solchen Gemeinden, welche zur Errichtung von solchen Institutionen greifen wollen, um sich Einkünste zu beschaffen, hinderund in den Weg zu treten. Ich möchte daher sehr bitten, daß auch von Seite der hohen Regierung und Statthalterei ein größeres Entgegenkommen gezeigt werden möge. ES gibt dies zu berechtigten Argernissen und Unwillen Anlaß.

Meine Herren, wir haben bereits von verschiedenen Vorrednern in manigfaltiger Richtung eine Menge von Beschwerden und Anschauungen gehört: ich werde mich daher Sehr kurz fassen und nur auf allgemeine Beschwerden mich beziehen.

Zunächst kann ich nicht umhin, gelegentlich mit daraus zu verweisen, daß gerade bei der Einkommensteuereinhebung Zustände bestehen, welche nicht dazu angetan sind, die Steuermoral zu heben.

Die hohe Regierung hat es sich vor Augen gehalten, daß durch eine richtige Sanfte Behandlung die Einkommensteuer, als die alleinige Staatssteuer ins Leben gerufen werde, um gewissermaßen die Steuermoral dal ingehend zu heben, daß richtig einbekannt werden foll.

Nun, meine sehr verehrten Herren, ich, in meiner öffentlichen Stellung als Bürgermeister u. s. w. habe die Überzeugung, daß bei uns in den kleinen und mittleren Schichten - die höheren Schichten entziehen sich meiner Beurteilung - vollkommen richtig einbekannt wurde, weil dieses Gesetz eine Arreststrase für Steuerverheintlichungen ausspricht; es wurde ganz gewissenhaft einbekannt.

Aber sehen Sie, diese gewissenhaste Einbekennung hat nichts genützt, es kam gleich dahinter der Anzweiflungsbogen en bloc, und, meine sehr verehrten Herren, ein Jeder kriegt einen solchen Anzweiflungsbogen, und wenn es der Gendarmeriewachtmeister wäre, welcher vermöge seiner Stellung keine Steuerentziehung oder Betrug am Staate verüben würde.

Nun, meine sehr verehrten Herren, welchen Eindruck diese Anzweifelungsbogen auf die Bevölkerung machen, davon haben Sie gar keine Ahnung, und jeder sagte sich: "Was ist das für eine Wirtschaft, erst werde ich an Eidesstatt verpflichtet, redlich einzubekennen, jetzt kommt der Bogen, in welchem steht und gedroht wird, ich werde bestraft; so kommt und zweifelt man mein Einbekenntnis an.

Dadurch, meine Herren, wird ein Zu stand geschaffen, der nicht zur Erhebung der Steuermoral angetan ist.

Meine Herren, das hätte man unterlassen sollen, in erster Linie war es unsere Staatsregierung selbst, welche die Steuermoral verletzt hat, nachdem sie einen ehrlichen Menschen, welcher richtig einbekannt hat, als unanständig, ich möchte sagen, als Lumpen betrachtet, der den Staat betrugt und verkürzt und der demselben nicht gibt, was er geben sollte.

Das, meine Herren, hat eine solche Erbitterung nach Sich gerufen, daß man beim nächsten Einbekenntnisse sagte: "Ach, das ist die alte Leier; ich werde wieder so behandelt, wie früher, wie wenn ich nicht richtig einbekennen würde.

Da muß ich natürlich etwas tun, damit ich, wenn der Anzweislungsbogen kommen sollte, sagen kann, ich habe darauf vergessen, und die Steuerbehörde wird sehr befriedigt fein, und dabei ist sie recht angeleimt und angeführt. "

Nun, meine Herren, sehe ich es als meine Pflicht an, diesen Umstand klar zu stellen und darauf ausmerksam zu machen, daß ein solches System verfehlt ist.

Die unteren und mittleren Schichten der Bevölkerung - Sie können davon überzeugt sein - bekennen gewiß richtig ein, weil sie leicht zu kontrollieren sind, ob aber auch richtig einbekannt wird in den Höheren Kreisen, das zu beurteilen, ist man selbst bei den Gemeindeangelegenheiten nicht in der Lage, dort möchte ich der Behörde empfehlen jene Mittel in Anwendung zu bringen, welche dazu notwendig sind, um ihnen, wie man zu sagen pflegt, besser aus den Zahn zu fühlen.

Sie hat ja die Mittel dazu, und wo sie gewiß ist, daß da Steuerhinterziehungen stattfinden, da lasse Sie das Gesetz im vollen Masse gelten, und wenn man einige Exempel statuiert hat, dann wird man sehen, daß diese Bestimmungen nicht nur auf dem Papiere stehen, sondern, daß die Behörde den Mut hat, dem Gesetze auch Nachdruck zu geben, aber mit den en bloc Anzweiflungsbogen ganzen Bezirken gegenüber wird man nichts richten und ich möchte empfehlen, in Zukunft dies hübsch bleiben zu lassen, Weil die Bevölkerung nicht weiter es sich bieten läßt, als schlechte Menschen betrachtet zu Werden, wenn sie redlich und ehrlich einbekannt hat.

Da gibt der Staat und die Regierung ein Schlechtes Beispiel, wenn man mit solchen Manipulationen der Bevölkerung gegenüber vorzugehen für gut erachtet.

Ich glaube, meine sehr verehrten Herren, daß ich damit den Zweck erreicht habe, welchen ich erreichen Wolle, nämlich, die Regierung zu ermahnen, daß sie bei Hebung der Steuermoral zuerst selbst ein gutes, leuchtendes Beispiel geben Solle durch richtige Handhabung der Steuerbekenntnisse und daß Sie nicht allgemein in Bausch und Bogen den redlichen Steuerzahler Verdächtigt.

Ferner will ich die Kontigentierungen besprechen. Diese sind auch so zusammengesetzt bei der Erwerbsteuer, daß sehr viel zu wünschen übrig bleibt, weil zunächst bei der Kontingentierung die Austeilung nach unten eine viel zu hohe, nach oben eine viel zu niedrige ist.

Meine sehr geehrten Herren, ich mochte behaupten, es bewegt sich nicht die Aufteilung in jener gleichmäßigen aussteigenden Richtung, wie es zu wünschen wäre, ebenso, wie es auch bei der Einkommensteuer der Faß ist, in Bezug auf die perzentuale Steigerung, Sondern es geht in beiden Steuern sprungweise, wie es, zum Umfang des Geschäftes berechnet, nach der Zahl der Hilfsarbeiter zc. nicht zutrifft.

Wenn Sie die Steuer nach den Umsätzen der Gemeindetreibenden, nach der Zahl der zwei, drei u. Hilfsarbeitern, überhaupt nach der Zahl der Arbeiter und des Umsatzes verteilen, dann kommen Sie zu dem Schlüsse, daß die bestehende Austeilung unrichtig ist.

Und dann, die Kommissionsmitglieder sind in den seltensten Fällen sich ihrer Rechte bewußt, und da geschieht es oft, daß bei diesen Kommissionen, ganz besonders bei der Einkommensteuer, Einschätzungen, Erhöhungen gegen den Willen und gegen die Fatierung vorgenommen werden, ohne daß man einen Grund dafür anzugeben vermag. Ich habe erst in jüngster Zeit, vor etwa 8 Tagen, eine ganze Reihe von Fällen gehabt, wo ohne jedwede Grundlage bei Arbeitern, welche in Fabriken angestellt sind, welche die Bestätigung des Arbeitsgebers haben. wo auch die Frau diese Bestätigung hat, und die sonst keinen Erwerb besitzen, das Einkommen trotzdem von 500 fl. auf 620 fl. eingeschätzt wurde, und diese Leute haben rein anderes Mittel als den Rekurs, der meist erfolglos bleibt.

Sie ist es möglich, daß man bei solchen Leuten ohne jedwede Grundlage die Einkommensteuer hinausschraubt.

Die Kommission, die darüber zu entscheiden hat, hat keinen Anhaltspunkt, kein Argument; die Entscheidung lautet nur: "Ihre Angaben wurden angezweifelt" und Sie wurden also mit der Steuer in die Höhe geschraubt, Sie haben daher das und das Einkommen!

Die Behörde hat es ja in der Hand, sie kann den Arbeitsgeber leicht dazu bringen, daß er sie überzeugen muß, was der Mann Verdient.

Dieser Arbeitsgeber hat kein Interesse daran, daß er den Lohn verschweigt und dies ist auch gar nicht anzunehmen, aber so geht man mit den niedrigsten Arbeitern um, mit den fleißigsten Arbeitern, die sich etwas zu ersparen trachten, um sich etwa irgend ein Häuschen zu kaufen, um weiter fortzukommen.

Dadurch wird aber das ganze System der Besteuerung außerordentlich diskreditiert, denn selbst dieser einsache Mann sagt sich, was sind das für Zustände, ich habe es schwarz auf weiß, was ich verdiene, wie komme ich dazu, daß ich aus einmal 50 oder 60 fl. hoher eingeschätzt werde?

Das soll vermieden werden. Wenn Ihnen die Einkommensteuer zu niedrig ist, dann suchen Sie sie dort, wo sie zu suchen ist, und lassen Sie den armen Teufel in Ruhe, der mit der Last und den Mühen des Lebens zu kämpfen hat.

Zur Vorlage zurückkehrend erlaube ich mir den Herren meine persönliche Meinung dahingehend zum Ausdruck zu bringen, daß ich aus den von mir angeführten Gründen mangels eines entsprechenden Äquivalentes an die Gemeinden und Bezirke nicht in der Lage bin, für diese Vorlage, für den Kommissionsbericht stimmen zu können, obwohl ich mich vollkommen der Tragweite bewußt bin, welche ein solcher Beschluß des Landtages nach sich ziehen würde.

Aber, meine Herren, wenn man in derartigen Angelegenheiten nicht rücksichtslos seiner Meinung Ausdruck gibt, so kommt man nicht dahin, daß tatsächlich derartige Fehler in Zukunft vermieden werden.

Ich wünschte, daß meine Meinung die der Majorität des Hauses wäre, was nicht der Fall ist, und ich bin überzeugt, daß, wenn heute der Bericht und die Vorlage abgelehnt würden, sofort Verhandlungen mit der Regierung beginnen würden.

Die hohe,, Regierung würde uns ein entsprechendes Äquivalent bieten und wir würden in einiger Zeit später dazu kommen, mit ruhigem Herzen der Vorlage die Zustimmung erteilen zu können.

So wie aber jetzt die Verhältnisse liegen, bin ich nicht in der Lage, dafür zu stimmen. Dagegen werde ich in der Annahme, daß der Kommissionsantrag angenommen wird, für die Resolutionsanträge des Kollegen Iro stimmen. (Lebhafter Beifall. )

Oberstlandmarschall: Es ist niemand mehr zum Worte gemeldet.

Není nikdo více ke slovu pøihlášen.

Prohlašuji rokováni za skonèené. Ich erkläre die Debatte für geschlossen.

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlußwort.

Berichterstatter Abg. Dr. Herrmann: Hoher Landtag 1

In unserer Zeit, in welcher manche werte umgewertet worden sind, haben sich bisher festgestandene Begriffe und Erfahrungen gefallen lassen müssen, umgeprägt und umgekehrt zu werden.

Das Wort "Steuerreform" kann einen doppelten Sinn haben.

Früher mußte man nur hinsehen, wer das Wort aussprach, um zu wissen, was es bedeuten soll.

Sprach es die Regierung aus, dann bedeutete es neue Steuern oder Erhöhung bestehender Steuern zu Gunsten des Staates.

Sprachen die Staatsbürger von "Steuerreform", so dachten sie an eine Ermäßigung, Herabsetzung der Steuern, und so sollte man meinen, mußten auch die Volksvertreter denken.

Im Jahre 1896 hat nun die Regierung bei ihrer Steuerreform einen ganz neuen Standpunkt eingenommen.

Dem Staate sott nur das bleiben, was er bisher hatte: Der wesentliche Ertrag der Steuern soll jedoch den Steuerträgern zugute kommen, und zwar jenen Steuerträgern, die am schwersten, am meisten belastet sind.

In zweiter Linie sott er zugute kommen den Landesfonden. Ich will nun nicht sagen, daß die Regierung ganz und gar uneigennützig vorgegangen ist. Sie hat sich außer dem Zuwachsperzente noch einen Anteil am Gewinne Vorbehalten.

Allein, es war zweifellos ein Bruch mit alten, veralteten Prinzipien, ein ganz ungeheuerer Fortschritt nach vorwärts. Heute bringt nun die Regierung eine Vorlage ein, mit welcher Sie Witt, daß die Personaleinkommensteuer, welche an eine niedrige, mäßige Skala gebunden ist, auf diesem niedrigen Niveau festgehalten werde. Und heute hören wir Stimmen von Volksvertretern, welche jagen, wir wollen Umlagen von Steuern, wir wollen also eine Erhöhung derselben.

Das müßte auf den ersten Blick außerordentlich befremden. Wenn wir aber naher hinblicken, so ist die Lösung des Rätsels allerdings leicht.

Die Herren wollen einzelne Bevölkerungskreise. welche ihnen ferne stehen oder weniger sympatisch sind, mehr belasten und auf diese Weife jene Interessentenkreise, die Kreise und die Wählerschaft, die ihnen näher stehen, indirekt entlasten.

Ich stelle mich einen Moment auf den Standpunkt jener Herren, welche Umlagen wünschen, und will dann kurz ausführen, wie sich dies nach den bisherigen Ziffern und nach der Verteilung der Personaleinkommensteuer stellen würde.

In erster Linie wäre betroffen das Einkommen aus den Dienstbezügen, das Einkommen von jenen Personen, welche, um zu leben, ihre Arbeits- und Lebenskraft zu Markte tragen müssen.

In zweiter Linie wäre, meine Herren, betroffen das Eigentum aus den Unternehmungen. Hier wären allerdings betroffen die großen Unternehmer, jene bösen Herren, in denen viele, die sich nicht ganz klar sind über den Begriff des Unternehmergewinnes, nur sehen die Mitglieder von Kartellen, Trust's und Rayonierungen, die am liebsten morganisieren möchten. Außer jenen wird aber auch getroffen jene große Zahl kleiner, armer Unternehmungen, welche Mühe und Not haben, um die Erwerbesteuer, die aus ihrer Arbeitskraft lastet und die sie absolut nicht überwälzen können, hereinzubringen.

In dritter und vierter Linie wäre zwar nicht augenblicklich, aber für die kommenden Jahre zweifellos belastet das Einkommen aus dem Grundbesitz und Gebäudebesitz.

Meine Herren! Es ist eine feststehende Tatsache, daß die Veranlagung der Personaleinkommensteur in den Städten ein ziemlich gutes Resultat ergeben hat, dagegen am Lande sehr hinter den berechtigten Erwartungen und Voraussetzungen zurückgeblieben ist, indem viele Zensiten, die an sich steuerpflichtig wären, vorläufig unbesteuert geblieben sind.

Eine besondere Hilfe in dieser Richtung bot die gesetzliche Bestimmung, daß unter 1000 Gulden erst fatiert werden muß, wenn man zur Fassion aufgefordert wird.

Erst in fünfter, allerletzter Linie wäre betroffen das Kapital, welches die Herren, die die Zuschläge wünschen, wahrscheinlich in erster Linie hätten treffen wollen. Wenn das Kapital so wenig getroffen ist, so liegt die Ursache in seiner Natur. Einer unserer sehr geschätzten Kollegen, Herr Professor Dr. Freiherr von Wieser hat gelegentlich eines Vortrages gesagt: "Das Kapital ist die flüssige Aggregationsform des Vermögens, es ist also der Welle gleich schwer zu fallen".

Es gehört eine ganz besonders verfeinerte Steuertechnik dazu, um das Kapital wirklich zu erfassen, und selbst dann kann es sich der Versteuerung entziehen, indem es einfach auswandert.

Meine Herren! Diejenigen, welche Umlagen wünschen, würden wahrscheinlich diejenigen, die sie treffen wollen, nicht treffen, und sie würden diejenigen in erster Linie treffen, welche eine Schonung verdienen und auch eine Schonung brauchen.

Ich übergehe nun auf die wesentlichsten Einwendungen der sehr geehrten Herren Vorredner. Der Herr Abgeordnete Dr. Koldinský hat uns sehr traurige Erfahrungen über die Verarmung und die Verschuldung von Städten und Gemeinden erzählt.

Es ist dies sehr zu bedauern, allein ich glaube, daß seine Argumente weit eher für die Freiheit der Einkommensteuer von Umlagen, als für eine Belastung derfelben mit Umlagen Sprechen. Der Herr Abg. Dr. Kokdinský hat uns eine Gemeinde genannt, die 422 Perzent Gemeindeumlagen hat. Können Sie von einem unglücklichen Steuerträger einer solchen Gemeinde, der außer diesen 422 Perzent noch Bezirks- und Landesumlagen Zahlen müßte, noch verlangen, daß er beispielsweise, wenn er normal nach dem Einkommen 4 Perzent zu zahlen hätte, 30 Perzent dazu von seinem bereits versteuerten Einkommen aus den Altar des Vaterlandes hinlegt? Können Sie von einem solchen Steuerträger gar eine wahre, aufrichtige Fassion erwarten?

Ich glaube, daß der Herr Abg. Dr. Koldinský an einen solchen Ideal-Menschen und Ideal-Bürger selbst nicht glauben wird, wobei man noch berücksichtigen muß, daß die Ungleichheit der Umlagen in den verschiedenen Bezirken und Gemeinden eine ganz besondere Erschwerung bilden würde, und sehr viele Steuerträger baldigst zu einer Übersiedlung aus den schwerer belasteten Gemeinden in andere minder belastete Gemeinden veranlassen würde. Eine solche Anspannung der Personaleinkommensteuer würde geradezu zu einer Art Kommunismus führen, und kommunistische Zustände und, wie ein berühmter Nationalökonom, Roscher, gesagt hat, zwar vielleicht bei Tieren und Engeln möglich, aber bei Menschen mit menschlichen Instinkten werden sie immer Schiffbruch leiden. Der Herr Dr. Koldinský hat sehr bedauert, daß die Beamten, die sogenannte Intelligenz, von den Umlagen befreit ist.

In dieser Richtung hat bereits gestern der Herr Abg. Dr. Kramáø in seiner zur Biersteurervorlage gehaltenen Rede darauf hingewiesen, daß das Privilegium der Staats- und öffentlichen Fondsbeamten, von kämmtlichen Umlagen befreit zu fein, nicht berechtigt ist, nachdem diese Herren an allen Wohlfahrtseinrichtungen der Gemeinden partizipieren, ein privilegiertes Wahlrecht ausüben, oft in der Gemeinde dominieren, die erfte Rolle und die erste Stimme haben, und zu den Latten der Gemeinde nicht beitragen. Der Herr Abg. Dr. Kramáø hat aber selbst in einem Athem auf jene Gesetze hingewiesen, welche für die Basis des Privilegiums sind und die in erster Linie geändert werden müßten; und zwar ist das eine Ministerialverordnung vom Jahre 1858 und § 81 der Gemeindeordnung. Eine Abänderung dieser Gesetzbestimmungen ist eine absolute conditio sine qua non, wenn die Intelligenz, die Staatsbeamten überhaupt der Besteuerung unterzogen werden sollen.

Eine Abänderung dieser Gesetzesbestimmungen ist indeß nicht ein Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung, ich glaube daher, dieser Frage nicht näher treten zu müssen.

Der Herr Abg. Dr. Koldinský hat Sich auch aus die reichsdeutschen Verhältnisse berusen. Diese Berufung ist nicht ganz zutreffend. In Deutschland liegen die Verhältnisse ganz anders, hier ist die Personaleinkommensteuer die primäre, die Hauptsteuer, und die Ertragsteuern sind bloß Ergänzungssteuern. Bei uns ist gerade das Umgekehrte der Fall.

Die Ertragssteuern sind die Hauptsteuern und die Personaleinkommensteuer ist als eine ergänzende neu hinzugetreten.

Dem Herrn Abg. Dr. Zdenko Schücker bin ich für seine ausgezeichneten Ausfühningen, mit denen er die Kommissionsanträge unterstützte, sehr verbunden. Ich mochte nur aus zwei Punkte feiner Ausführungen reagieren. Herr Dr. Schücker ist der Anficht, daß die Regierung mit dem Finanz- plane im Rückstände ist, nachdem das höchste Maß der Nachlasse bereits erreicht ist.

Nun, meine Herren, ich freue mich dessen, daß dieses Gesetz nicht ubereilt wird; besser ein spates, aber gutes Gesetz als ein übereiltes, welchem alle Mängel einer überstürzten Gesetzgebung anhasten.

Nun, meine Herren, dieses Werk, dieser Reformplan wird außerordentlichen Schwierigkeiten begegnen.

Herr Dr. Schücker hat, glaube ich, ganz richtig hervorgehoben: Unsere Ertragssteuern sind ganz veraltet.

Sie sind in dem Zustande der Not geschaffen worden, sie sind Kriegsteuern.

Man kann ruhig lagen, sie haben den folgenden Frieden benutzt zu ihrer gedeihlichen Ausgestaltung durch Zuschläge, die man Kriegszuschläge, dann außerordentliche Zuschläge genannt hat, aber nur mit dem Recht, daß es ganz außer der Ordnung ist, daß sie so lange bestehen konnten und zum Schlusse mit der Steuer verschmolzen sind.

Diese Anderung der alten Ertragssteuer - und wenn wir hoffen, das ihre Abänderung der jetzigen Regierung, zu der wir, glaube ich, volles Vertrauen haben können, ist ein großartiges, monumentales Gesetzgebnngswerk und jene österreichische Regierung, welcher dieses Werk gelingen wird, wird sich ein Denkmal gesetzt haben aere perennius.

Bis dahin können wir aber ruhig mit dem Termin 1909 rechnen und kennen sehr Zusrieden sein, wenn dieses Werk 1909 vollendet oder wenigstens angebahnt wird.

Ich gestatte mir ferner darauf hinzuweisen, daß der Termin 1909 auch in anderen Gesehen akzeptiert ist, z. B. im Brantweinsteuergesetze von 1901 und in unserem jüngsten Gesetzentwürfe, in unferem heutigen Biersteuergesetz.

Wir haben auch die Dauer dieses Gesetzes auf die Dauer bis zum Jahre 1909 eingeschränkt, weil wir von der Annahme ausgingen, daß in diesem Jahre die Anderung des Finanzplanes und die gesetzliche Neuregelung erfolgen wird.

Herr Abgeordneter Zdenko Schücker hat weiter gemeint, daß die Ueberweisungen nicht in der Höhe geleistet werden sollen.

Das ist, glaube ich, insoferne nicht richtig, als im Jahre 1901 bereits wirklich, wie die Regierungsvorlage dieß darstellt, die Scheidung gemacht ist bis zum Betrag von 3. 000. 000 und die Austeilung des Betrages von über 3, 000. 000 ist dem Gesetze gemäß erfolgt.

Was den Antrag des Herrn Abgeordneten Iro anbelangt, so möchte ich auch hier einige Ziffern richtigstellen.

Der Herr Abg. Iro hat gesagt, unsere alte Erwerbssteuer betrug 11 bis 12 Millionen; die Erwerbssteuer sollte herabgesetzt werden und da habe man die neue Erwerbssteuer-Hauptjumme auf 17 Millionen fixiert; so werden, wie er meint, in Österreich Steuern herabgesetzt!

Das ist auf den ersten Blick frappant, aber es ist nicht richtig. Außer der alten Erwerbssteuer ist nämlich noch zu berücksichtigen die Einkommensteuer, welche im Jahre 1898 mehr wie 800. 000 betrug, denn diese ist ja zusammengezogen worden mit der anderen in eine einzige, in die neue allgemeine Erwerbsteuer. Außer der alten Einkommensteuer I. Klasse mußten auch noch einzelne Kategorien der Einkommensteuer II. Klasse berücksichtigt werden: Ärzte, Schriftsteller. Diele haben früher nur Einkommensteuer gezahlt, wurden aber jetzt der Erwerbsteuer unterworfen und infolge dessen mußten sie in dieselbe Steuerkategorie eingereiht werden.

Außer diesen drei Ziffern mußten, nach-dem der Reform die Ziffern von 1892 zugrunde gelegt worden sind, berücksichtigt werden, die Zuwächse der Steuer seit 1892, wobei man bloß 2 Perzent pro Jahr zugrunde gelegt hat. Wenn man alle diese Ziffern zusammenhält, so ergibt sich als Erwerbsteuerhauptsumme mehr als 20 Millionen, und diese wurden auf 17 Millionen herabgesetzt.

ES hat also tatsächlich eine Herabsetzung Stattgefunden.

Was nun die Wünsche des Herrn Abg. Iro anbelangt, daß das Kapital Stärker herangezogen werden sollte, so habe ich bereits geltend gemacht, daß dafür die Personaleinkommensteuer und ihre Veranlagung nicht verantwortlich gemacht werden kann. Es ist die eigentümliche Natur des beweglichen Kapitals, daß, während der fixierte Grundund Gebäudebesitz sofort faßbar ist, das bewegliche Kapital sich eben der Besteuerung außerordentlich leicht entziehen kann.

Was die Verhältnisse des Hauses Rothschild betrifft, bedauere ich in dieser Richtung nicht informiert zu fein und stehe zu meinem lebhaften Bedauern auch nicht im mindesten in persönlicher oder geschäftlicher Beziehung mit diesem Haufe.

Was die Resolution des Herrn Abg. Iro anbelangt, so werde ich auf dieselbe zum Schlusse meiner Ausführung kommen.

Der Herr Abg. Nìmec hat einzelne Fälle von wirklich kraffen Veranlagungsfällen vorgebracht. Nachdem seiner Rede der Präsident der Finanz-Landes-Direktion aufmerksam zugehört hat. So glaube ich, wird auf diese Weife die Rede ihre geeignete Erledigung finden.

Ich übergehe nun auf die Ausführungen des Hrn. Abg. Bürgermeister Posselt, von denen wir mit gutem Gewissen vieles ohne Weiteres mit unterschreiben können. Wenn der Herr Abg. Bürgermeister Posselt eine Vereinsachung des Steuerwesens verlangt, ferner verlangt, daß die Wohlfahrtseinrichtungen der Gemeinden nicht als Objekte des Fiskalismus aufgefaßt werden sollen, weiter Verlangt, daß die Gemeinden vom Staate eine Verücksichtigung erfahren sollen, so sind wir damit ganz einverstanden.

Ich möchte ein schönes Wort, das gestern hier gesprochen worden ist, daß nur in einem freien Staate eine freie Gemeinde existieren kann, ergänzen, daß ohne blühende Gemeinde ein blühender Staat nicht existieren kann.

Nun, meine Herren, auch andere Redner haben darauf hingewiesen, daß durch die Steuerreform die Interressen der Bezirke und Gemeinden verletzt worden sind. Ich kann in dieser Richtung darauf hinweisen, daß ich in meinem Berichte zugegeben habe, daß, theoretisch betrachtet, die Steuerreform tatsächlich unzweifelhaft eine Schädigung der Bezirke


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