Sobota 12. října 1878

Stenographischer Bericht

über die

XI. Sitzung der ersten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1878,

am 12. Oktober 1878.

Stenografická zpráva

o

XI. sezení prvního výročního zasedání

sněmu českého z roku 1878, dne

12. října 1878.

Inhalt:

1.     Präsidialmittheilungen.

2.     Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung.

Obsah:

1.     Sdělení presidiální.

2.     Došlé petice a jejich přidělení.

Tages- Ordnung:

1.    Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurfe betreffend die Abänderung des §. 7, Punkt 1., 2. u. 23. der Landtagswahlordnung.

2.    Landesausschußbericht betreffend die Gewährung von Theiterungszulagen an mehrere Lehrer des Karolinenthaler und Smichower Schulbezirkes.

3.    Bericht der Commission für Gemeindeangelegenheiten der Hauptstadt Prag betreffend den Abverkauf und Austausch einiger Grundstücke für den Podskaler Quaibau.

4.    Antrag des Abgeord. Dr. Čelakowský und 19 Genossen auf Abanderung der §§. 40 u. 41 des Schulaufsichtsgesetzes.

5.    Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Petition des Städtchens Chudenitz um Errichtung eines neuen Gerichtssprengels mit dem Amtssitze in Chudenitz.

6.    Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Petition der Gemeinde Nischkau, Spinnhof und Rosička, Landtg. -Z. 11, um Auscheidung aus dem Gerichtsbezirke Přibyslau und Zutheilung zum Bezirke Polna.

7.     Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeinde Sopotnitz, Ldtgs. -Z. 22, um Ausscheidung aus dem Bezirke Wildenschwert und Zutheilung zum Bezirke Adlerkosteletz.

8.    Bericht der Petitions-Commission über von mehreren Gemeinden und Bezirksvertretungen nachgesuchte Beschränkung von Eheschließungen.

Denní pořádek:

1.    Zpráva zemského výborů v příčině změny §. 7., odst. 1., 2. a 23., řádu volení do sněmu.

2.    Zpráva zemsk. výboru za udělení drahotního příspěvku učitelům okr. Karlínského a Smíchovského.

3.    Zpráva komise pro obecní záležitosti hlavního města Prahy v příčině prodeje a směny některých pozemků k stavbě Podskalského nábřeží potřebných.

4.    Návrh posl. Dr. Čelakovského a 19 soudruhů o příčině změny §§. 40. a 41. zákona o dohlídce k školám.

5.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti městyse Chudenic za zřízení nového okresu soudního se sídlem úřadu v Chudenicích.

6.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti v příčině žádostí obcí Nížkova, Spinova a Rosičky za vyloučení ze soudního okresu Přibyslavského a přidělení k soudnímu okresu Polenskému.

7.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti v příčině žádosti obce Sopotnice za vyloučení ze soudního okresu Ústského n. Orl. a přidělení k soudnímu okresu Kosteleckému n. Orl.

8.    Zpráva petiční komise 6 žádostech více obecních a okresních zastupitelstev, ohledně obmezeného povolování k sňatkům.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Herr Oberstlandmarschall Fürst Karlos Auersperg.

Anwesend: Der Herr OberstlandmarschallStellvertreter Dr. Karl Leopold Ritter von Klaudy und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.

Předseda: Jeho Jasnost pan nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Maršálkův náměstek pan Dr. Karel Leopold rytíř Klaudy a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Am Regierungstische: Se. Excell. der Herr Statthalter Freiherr Weber von Ebenhof und der Herr k. k. Statthaltereirath Kmoch.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 40 Min. Vormittags.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. pan místodržitel svob. pán Weber z Ebenhofů a pan místodržitelský rada Kmoch.

Sezení začalo o 11 hodině 40 minut, dopoledne.

Nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.

Die Sitzung ist eröffnet

Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen: Der Abgeordnete Hr. Ziegler entschuldigt sein Ausbleiben von der heutigen (Sitzung durch Unwohlsein.

Poslanec pan Siegl omlouvá svou nepřítomnost v dnešním sezení ochuravěním.

Oberstlandmarschell: Im Drucke wurden vertheilt: Der Landesausschußbericht mit dem statistischen Ausweise über die zu Verwaltungszwecken eingehobenen Umlagen im Jahre 1876.

Bericht der Budgetkommission, Betreffend Abverkaufe von Landesgütern bei Košíř, Stodulek und Troja.

Bericht der Budgetkommission, Betreffend die Reduzirung des Beamtenstatus der Landesbuchhaltung.

Antrag des Abg. Hrn. Vinzenz Hevera und 24 Genossen auf Abänderung des § 6 des Ge-: setzes vom 7. Juli 1864 Nr. 26, L. -G. -Bl. betrefft der Steuergeldfonde.

Sněm. sekr. Schmidt: V tisku bylo rozdáno č. 247. Zpráva zemského výboru se statistickým výkazem o přirážkách k veřejným účelům za rok 1876 vybíraných. Č. 292. Zpráva budžetní komise v příčině prodeje pozemků v obcích Košířích, Stodůlkách a v Tróji náležejících ku statkům zemským. Č. 293. Zpráva budžetní komise v příčině zmenšení počtu úřadnictvá při zemské účtárně.

Č. 290. Návrh poslance pana Hevery na změnění § 6 zákona daného dne 7. července 1864 č. 26. z. z. o kontribučenských fondech peněžních.

N e j v. m a r š.: Činím dotaz k poslanci panu Heverovi, kdy si přeje návrh svůj" odůvodnitt.

Posl. p. Hevera: Jsem ochoten odůvodniti návrh svůj, kdykoli sl. presidium mně to uloží.

Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Petice posl. Dr. Riegra od okr. výboru v Semilech o zálohu k stavbě silnice.

Nejv. marš.: Budžetní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Posl. p. Hevera podává petici obce Střebešské za upravení břehu řeky Labe na zemské útraty.

Nejv. marš,; Budžetní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Posl. p. Dr. Č e l a k o v. s k ý podává petici evangelické obce Opatovické za udělení subvence k stavbě školy.

Nejv. marš.: Téže komisi.

Landtagssekr. Sládek (liest):

Abg. Stibitz überreicht eine Petition des Stadtrathes Therestenstadt um Darlehen zum Schulbau.

Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission,

Landtagssekr. Sládek (liest):

Abg. Löw überreicht eine Petition der evang. Gemeinde Fleißen um Schulerhaltungsbeitrag.

Oberstlandmarschall: Derselben Kommission.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Posl. p. Dr. Rieger podáva petici sboru učitelů v Železném Brodě za osvobození od placení přirážek.

Nejv. marš.: Obecní komisi.

Landtagssekr. Sládek (liest):

Abg. Dr. Zintl überreicht eine Petition des Bauernvereins Landek um Einführung des Wuchergesetzes und Verfügungen zur Wahrung landw. Interessen.

Oberstlandmarschall: Der Commission zur Berathung des Wuchergesetzes.

Landtagssekr. Sládek (liest):

Abg. Dr. Kiemann überreicht eine Petition der Insassen von Kuschwarda und Unterzassau um Zutheilung dieser Ortschaften zum Sprengel des k. k. Bezirksgerichtes Wallern.

Oberstlandmarschall: Der GemeindeCommission.

Sněm. sekr. Schmidt (čte):

Posl. p. O. Zeithammer podává petici obce a místní školní rady Branické za vřadění školy Branické ve vyšší třídu učitelských platů.

Nejv. marš.: Obecní komisi.

Landtagssekr. Sládek (liest):

Abg. Kopper überreicht eine Petition der Stadtgemeinde Starkstadt und mehrerer Gemeinden mit dem Proteste gegen die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Oberweckelsdorf.

Oberstlandmarschall: Der Gemeindekommission.

Landtagssekr. Sládek (liest):

Abg. Ziegler überreicht eine Petition der Insassen von Schätzenwald, Schlösseiwald, Rehberg, Schätzenreuth, Filipphütten, Gründergerhof, Grün-

bergerhütte, Neubrunn um Bau einer Straße von Rehberg nach Mader zur Linderung des Rothstandes des dortigen Bezirkes.

Oberstlandmarschall: Der Budgetcommission.

Landtagsekr. Sládek (liest):

Abg. Steffens überreicht eine Petition des Ausschußes des juridischen Unterstützungsvereines in Wien um Subvention.

Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.

Es ist mir ein Antrag vom Abgeordneten Hrn. Dr. Jireček und Genossen überreicht worden, welcher das Eigentumsrecht der Schulhälter betrifft.

Ich werde diesen Antrag dem Drucke zuführen und dann zur Verkeilung bringen.

Se. Exc. der Hr. Abgeordnete Banhans hat das Wort.

Abg. Dr. Banhans: Es war bisher Sitte, daß von Seite des Budget -Ausschußes über Gegenstände von minderer Wichtigkeit, deren Erledigung jedoch vor der Inangriffnahme des Budgets erfolgen muß, mit Umgehung der Drucklegung die Kommissionsberichte mündlich vorgetragen werden durften. Ich erlaube mir nun im Auftrage des Budget-Ausschußes an den h. Landtag die Bitte Zu stellen, zu gestatten, daß Berichte von minderer Wichtigkeit mit Umgehung der Drucklegung im kurzen Wege auf die Tagesordnung gefetzt und vorgetragen werden können.

Nám. nejv. marš.: Jeho Exc. poslanec p. Banhans navrhuje jmenem komise budžetní, aby zprávy o předmětech menší důležitosti mohly se přednést v plném zasedání sněmu, aniž by se byly dříve daly do tisku.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht)

Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, daß die Herren Mitglieder der Grundbuchskommission zu einer Beratung nach Schluß des heutigen Landtages eingeladen sind.

Nám. nejv. marš.: Pp. členové komise pro záležitosti kněh pozemkových zvou se k sezení dnešního dne po skončeném sezení sněmu.

Oberstlandmarschall: Die Kommission zur Revision des Gemeindegesetzes (Antrag Ruß) wirb für Montag, 10 Uhr Vormittags, zu einer Sitzung eingeladen.

Nám. nejv. marš.: Pp. členové komise pro záležitosti revise obecního zákona podle návrhu p. Dr. Russe zvou se na pondělí o 10. hod. dopolední k schůzi.

Oberstlandmarschall: Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über. Erster Gegenstand derselben ist der L. -A. -B. mit dem Gesetzentwürfe, betreffend die Abänderung des § 7 Punkt 1, 2 und 23 der Landtagswahlordnung.

Nám. nejv. marš.: První předmět rokování jest zpráva zemského výboru v příčině změny čl. 7, odst. 1., 2. a 23. řádu volení do sněmu.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Hr. Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Es ist bekannt, daß im Laufe des heurigen Jahres 3 neue Bezirksgerichtssprengel aktivirt wurden, u. zw. Kladno, Königl. Weinberge und Stecken.

Es Rändelt sich in Folge dessen darum, daß jene Punkte der Landtagswahlordnung dem entsprechend geändert werden, in welche die in die neuen Bezirksgerichte eingereihten Gemeinden fallen. Es wird diese Aenderung Selbstverständlich eine solche sein, daß an dem gegenwärtig bestehenden geographischen Umfange des Wahlsprengels nichts geändert wird, so daß es also anstatt des Punktes 1 §7: Smichow, Königssaal, Beraun, Unhoscht zu heißen haben wird: Smichow, Königssaal, Beraun, Kladno und Unhoscht und im 2 Punkte anstatt: Karolinenthal, Brandeis, nun: Karolinenthal, Brandeis, Königl. Weinberge, und anstatt des 23. Punktes: Deutschbrod, Humpoletz, Polna, Přibislau, nunmehr. Deutschbrod, Humpoletz, Polna, Pribislau und Stecken.

Diese Aenderung wird in Gesetzesform durchgeführt und in formeller Beziehung Von Seiten des Landesausschußes der Antrag gestellt: diesen Bericht und Antrag jener Kommission zuzuweisen, welche für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten besteht.

Sněm. akt. Lederer: Co do formálního pojednání navrhuje se, aby zpráva tato přikázána byla komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Nejv. zems. marš. Žádá někdo za slovo?

Wünscht noch Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der L. -A. -Bericht, betreffend die Gewährung von Teuerungszulagen an mehrere Lehrer des Karolinenthaler und Smichower Schulbezirkes.

Nám. nejv. marš.: K rokování přijde zpráva zemského výboru za udělení drahotního příspěvku učitelům okresu Karlínského a Smíchovského.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der L. -A. -Beisitzer Dr. Volkelt.

Berichterst. Dr. Volkelt: Der Landesausschuß erlaubt sich dem hohen Landtage nachstehenden Bericht vorzutragen (liest):

Hoher Landtag!

Als es sich um die Durchführung der mit dem Landesgesetze vom 19. Dezemder 1875 neu geregelten Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den Volks- und Bürgerschulen Böhmens handelte, haben der deutsche und böhmische Ortsschulrath in Karolinenthaf, dann die Volksschullehrer in Smichow, Karolinenthal und Žižkow unmittelbar beim Landesausschuße Gesuche eingebracht, worin sie um die Weiterbelassung der von den Lehrern der genannten Vororte Prags bisher genossenen sogenannten Personal- rectius Theuerungszulagen von 180 fl. ö. W. auch nach der mit 1. Jänner 1878 in's Leben getretenen Gehaltsregulirung das Ansuchen stellten.

Während die Gesuche der Lehrer aus Smichow, Karolinenthal und Žižkow dem k. k. Landesschulrathe in Folge Beschlußes des Landesausschußes vom 20. Feber 1877, Z. 13269 mit dem Eröffnen zur Amtshandlung übermittelt wurden, daß der Landesausschuß um so weniger in eine Behandlung dieser Ansuchen einzugehen fand, als die systemmäßigen Bezüge der Petenten kraft des Gesetzes eine Verminderung durch die seit 1. Jänner 1877 in's Leben getretene Gehaltsregulirung nicht erleiden werden, darüber hinaus aber eine Zuerkennung ausnahmsweiser im obcitirten Gesetze nicht vorhergesehener Personalzulagen unzulässig erscheinen, wurden die Gesuche des deutschen und čechischen Ortsschulrathes in Karolinenthal dem k. k. Landes - Schulrathe zur Wohlmeinungseröffnung übersendet.

Derselbe äußerte sich hierüber nachstehends: "Mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 29. Dezemder 1873, Z. 22. 206, beziehungsweise Z. 20. 920 wurde im Grunde seines Sitzungsbeschlusses vom 13. Dezember 1873 sämmtlichen Oberlehrern, Lehrern, Unterlehrern, Lehrerinnen und Unterlehrerinnen an den Volksschulen in Karolinenthal, Žižkov, Wyšehrad, Weinberge und Smichow in Anbetracht der in diesen Vororten Prags konstatirten abnormen Theuerungsverhältnisse vom 1. Jänner 1874 eine Personalzulage von 180 fl. ö. W. auf Rechnung der Bezirksschulkassa zur Auszahlung bewilligt und dieselbe für so lange flüssig gemacht, als die Perzipienten in bei Dienstleistung an den genannten Schulen verbleiben, oder als dieser Bezug vom k. k. Landesschulrathe nicht ausbrücklich eingestellt werden wird.

Auf Grund dieser Verfügung bezogen vom 1. Jänner 1874 ab sämmtliche Lehrer-Individuen der obgenannten Schulen eine in das Präliminare.

jedes Jahres, Rubrik V ad 3 aufgenommene Personal- recte Theuerungszulage von 180 fl.

Im Jahre 1876 handelte es sich um die sofortige Activirung einer im Präliminare des Jahres 1875 nicht vorhergesehenen Unterlehrerstelle für die Parallelabtheilung der 4. Knabenvolksschulklasse in Smichow.

Der Landesausschuß, welcher um die Bewilligung des Kredites für den unbedeckten Gehalt von 400 st. und die Theuerungszulage von 180 fl. angegangen wurde, ertheilte in seiner Zuschrift vom 12. Oktober 1876, Z. 27. 750 seine Zustimmung zur Inanspruchnahme eines Nachtragskredites nur für den Gehalt von 420 fl., verweigerte jedoch entsprechend seiner Uederzeugung den Kredit für die Theuerungszulage pr. 180 fl., weil weder nach den früheren Gesetzen, noch nach den neueren gesetzlichen Bestimmungen, die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes betreffend, ein Unterlehrer Anspruch auf eine solche Entlohnung hat und der gegen das gesetzliche Ausmaß ihm zugewiesene Mehrbetrag auch bei der bevorstehenden GehaltsRegulirung zugestanden werden mußte.

In Folge dieser Eröffnung fand sich der Landesschulrath in Folge des Sitzungsbeschlußes vom 2. Jänner 1877 veranlaßt, mit Erlaß vom 19. Jänner 1877, Z. 23. 123 den k. k. Bezirksschulräthen in Smichow und Karolinenthal bekannt zu geben, daß die mit dem obcitirten Erlasse bewilligten Personal-Zulagen pr. 180 fl. für weiterhin aus der Bezirksschulkassa nicht auszuzahlen seien, daß sich jedoch diese Verfügung nicht auf jene wirklich angestellten Lehrkräfte der obigen Schulen zu erstrecken habe, welche sich bereits in dem Genuße dieser Personalzulage befinden, sondern, daß selbe nur jene Personen treffe, welche an den betreffenden Schulen werden neu angestellt werden; für weiterhin sei also in den ConcursAusschreibungen zur Besetzung vakanter Lehrposten an den mehrerwähnten Schulen die Personalzulage als mit der betreffenden Lehrstelle verbundenes Nebeneinkommen nicht, wie bisher, einzubeziehen.

Diese Verfügung wurde gleichzeitig auch dem Landesausschuße mitgetheilt.

Dem entgegen theilte der k. k. Landesschulrath über die demselben zur Amtshandlung übersendeten Gesuche der Lehrer der Vororte Prags mit Zuschrift vom 20. Oktober 1877, Z. 19. 285 seine Anschauung dahin mit, daß er der in der Zuschrift des Landesausschußes vom 20. Juni 1877, Z. 13. 269 kundgegebenen Ansicht theilweise entgegentreten müsse und erklärte, von dem Grundsatze ausgegangen zu sein, daß die den Lehrpersonen der vorgebachten Schulorte, wenn auch nicht systemmäßig gebührenden, so doch durch seine vorzitirten Erlässe zugesprochenen und mit dem Erlasse vom 19. Jänner 1877, Z. 23. 123 bezüglich der bereits angestellten Lehrpersonen auch für weiterhin garantirten Bezüge durch die mit 1. Jänner 1878 eintretende Regelung der Gehaltsbezüge der Volksschullehrer eine Alterirung, bez. Abminderung nicht erleiden können und daß sonach den bereits angestellten Lehrpersonen der erwähnten Schulorte der fernere Bezug der von ihnen bisher genossenen Personalzulage vom Jahre 1878 ab nur in dem Maße abgesprochen, bez. resiringirt werden könne, insoweit die Ziffer dieser bisherigen Personalzulage durch den diesem Lehrpersonale in Folge der durchgeführten Gehaltsregelung gebührenden höheren Gehaltsbezug Deckung findet.

Von diesem Grundsätze ausgehend, hat gleichzeitig der k. k. Landesschulrath eine Readjustirung dieser Personalzulage nach Maßgabe der einzelnen Dienstkategorien der an den obigen Schulen angestellten Lehrindividuen in nachstehender Richtung beantragt.

1.    Betreffend die Direktoren und Lehrer an den Bürgerschulen, so wäre selben, da sie durch die neue Gehaltsregulirung an ihren bisherigen Bezügen nichts gewonnen haben, die Personalzulage in dem vollen bisherigen Betrage von 180 fl. Zu belassen.

2.    Da der Gehalt der Oberlehrer und Lehrer an den Volksschulen der sämtlichen vorgedachten Vororte Prags mit 1. Jänner 1878 eine Erhöhung von 600 fl. auf 700 fl. erfahren hat, so wäre von der den Lehrindividuen dieser Kategorie bisher zugestandenen Personalzulage der Betrag von 100 st. einzuziehen, bez. zu streichen und ihnen der Bezug der Personalzulage lediglich in dem restringirten Betrage von je 80 st. für weiter zuzugestehen.

3.   Die Lehrerinnen betreffend, so wäre die Personalzulage von 180 fl. gänzlich zu streichen, da dieselben vom 1. Jänner 1878 ab statt der früheren 80 pCt. - 480 st. den mit dem männlichen Personale gleichen Gehalt von 700 st. beziehen und hiedurch den vollen Ersatz für den Entgang der eingezogenen Personalzulage erhalten.

4.    Die Unterlehrer betreffend, so wäre denselben, da sie bisher an Gehalt den Betrag pr............... 420 fl.

und an Personalzulage.......  180,,

daher in Summa...     600 fl. bezogen, in Folge der neuen Gehaltsregulirung dagegen in den restringirten Gehalt..  400 fl. einrücken, nebst der ihnen gebührenden Gehaltsergänzung pr.........   20 "

noch die Personalzulage in dem vollen

bisherigen Betrage pr........ 180 " 600 fl. zuzugestehen.

5.    Was endlich die Unterlehrerinnen anbelangt, so wäre, da dieselben bisher den Gehalt von 336 fl. bezogen, nunmehr jedoch in den erhöhten Gehaltsbezug von 400 fl. einrückten, die ihnen ferner zu belassende Personalzulage auf den Betrag pr. 116 fl. zu modifiziren.

Hiezu bemerkte der k. k. Landesschulrath, daß diese beantragte Regelung nur bezüglich jener Lehrindividuen zu gelten hatte, welche die Personalzulage von 180 fl. bereits im Jahre 1877 auf Grund der für dieses Jahr adjustirten Präliminaransätze bezogen.

Dagegen waren von dieser Regelung alle jene Lehrindividuen der genannten Schulorte auszuschließen, welche nach dem Zeitpunkte der Herausgabe seines Erlaßes Z. 23123 angestellt wurden und waren diese Lehrindividuen, sowie auch die in der Folge anzustellenden Lehrpersonen ohne Unterschied der Diensteskathegorie auf die ihnen gesetzlich zukommenden systemmäßigen Dienstbezüge zu beschranken. Der k. k. Landesschulrath machte die Ausführung dieses Antrages von der Zustimmung des Landesausschußes zu demselben abhängig und hob weiter hervor, daß diese Regelung der sog. Personalzulagen den vorwaltenden Billigkeitsrücksichten die gebührende Rechnung trägt, ohne dem Geiste, der in dieser Beziehung gegenwärtig in Kraft bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu widerstreiten.

Weiter bemerkte der k. k. Landesschulrath, daß er in Anhoffnung der Zustimmung des Landesausschußes die von den Bezirksschulräten in Smichow und Karolinenthal vorgelegten Präliminarien für das Jahr 1878 bezüglich der Rub. V. ad 3, conform mit den oben aufgestellten Regulirungsgrundsätzen der Adjustirung unterzogen hat.

Der Landesausschuß erlaubt sich an dieser Stelle zu bemerken, daß in Folge des Berichtes der Landesbuchhaltung, sich die nach den vom k. k. Landesschulrathe beantragten Regulirungsgrundsätzen festgestellten Personalzulagen bei

Smichov mit........... 4072 fl.

Karolinenthal mit......... 4180 fl.

in Summa 8252 fl. beziffern.

Schließlich glaubte der k. k. Landesschulrath unter Hinweis auf die Gesuche der beiden Ortsschulräthe in Karolinenthal der Erwägung des Landesausschußes anheimstellen zu sollen, ob es sich in Anbetracht der konstanten abnormen Theuerungsverhältnisse in den Vororten Prags und zur Vermeidung der hervorgehobenen nachtheiligen Consequenzen für die Entwicklung des Schulwesens in diesen Orten nicht als opportun empfehlen dürfte, abgesehen von den an den betreffenden Schulen bereits angestellten Lehrindividuen auch allen übrigen event. künftig zu bestellenden wirklichen Lehrkräfte dieser Schulorte ständige Aufbesserung in Form einer Personalzulage auf Rechnung des Bezirksschulfondes zuzugestehen und stellt der k. k. Landesschulrath daher in letzter Richtung den Antrag: Es möge der Landesausschuß seine Zustimmung dazu ertheilen, daß auch in Hinkunkt den sämmtlichen Lehrindividuen von Smichow, Karolinenthal, Žižkow und Wyšehrad eine außerordentliche Personal- respective Theuerungszulage auf Rechnung des Schulbezirkes zugestanden werde, welche Bezüglich der Lehrer und Lehrerinnen ohne Unterschieb der Dienstkategorie - ob Volks- oder Bürgerschulen -- mit dem Jahresbetrage per 80 fl., bezüglich der Unterlehrer und Unterlehrerinnen aber mit dem Betrage von 100 st. zu bestimmen wäre.

Im Grunde seines Beschlußes vom 6. März 1878 erwiederte der Landesaussschuß über die obangeführten Anträge dem, k. k. Landesschulrathe Nachstehendes:

Wiewohl der Landesausschuß in Strenger Auslegung des §. 79 des Gesetzes vom 19. Dezember 1875 an der Ansicht festhält, baß sich diese Gesetzegstelle lediglich auf die systemmäßigen Bezüge der Lehrpersonen überhaupt und deshalb auch auf jene der Vororte Prags Bezieht und daher auf die sog. Personal--- und Teuerungszulagen, welche zu den Systemmäßigen Bezügen nicht gerechnet werben können, keineswegs Anwendung zu findden hat; er doch mit Hinblick auf die Genesig dieser Personal- recte Theuerungs--Zulagen und mit Rücksichtsnahme auf die von Seite der Schulbehörden, speciell des k. k. Landesschulrathes diesen Lehrpersonen in den Concursen, Dekreten und Erlässen ausdrücklich garantirte Verabfolgung derselben sich bewogen gefunden habe, gegen desondere Rechtfertigung vor dem h. Landtage zuzustimmen, daß in das Präliminare 1878 der Schulbezirke Karolinenthal und "Smichow nachträglich jener Betrag provisorisch eingestellt werbe, welcher zur Bedeckung der den bereits vor dem Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 19. Jänner 1877 angestellten und im Besitze einer Theuerungszulage befindlichen Lehrpersonen an den Schulen in Smichow, Karolinenthal Žižkow Weinberge und Wyšehrad zu erfolgenden Zulagen, jedoch nur nach Maßgabe der vom k. k. Landesschulrarthe in Seiner Zuschrift Beantragten Readjustirung nöthig erscheint; daß der Landesausschuß aber Bei der Hohe dieser Bedeckungsmittel und bei der nicht abzusehenden Fordauer dieser Zulagen für die Zukunft sich für verpflichtet erachtet, hierüber an den hohen Landtag Bericht zu erstatten und dessen diesbezüglichen Beschluß zu provociren. " -

Indem nun der Landesausschuß sich Beehrt, in Voranstehendem dem h. Landtage über diese Angelegenheit zu berichten, glaubt er nicht unerwähnt lassen zu Sollen, daß auch das k. k. Mini-sterium für Cultus und Unterricht, welchem über Beschluß des k. k. Landesschulrathes die vorliegende Frage zur Schlußfassung vorgelegt wurde inhaltlich der Mitteilung des k. k. Landesschulrathes vom 20. September 1878 Z. 18875 den Standpunkt des Landesausschußes in Betreff der rechtlichen Seite der Frage gebilligt und zugleich dem k. k. Landesschulrathe aufgetragen hat, nunmehr mit. dem Landesausschuße gemäß des §. 29 des Schulconcurrenzgesetzes vom 24. Februar 1873 die nöthige Vereinbarung zu treffen, weshalb derselbe nunmehr die in Aussicht gestellte Provocirung eines diesbezüglichen Beschlusses des h. Landtages das Ansuchen stellt.

Vor Allem glaubt nun der Landesausschuß die nachträgliche Genehmigung des h. Landtages dazu erbitten zu sollen, daß der Landesausschuß zu der provisorischen Einbeziehung des zur Bedeckung der den bereits vor dem 19. Jänner. 1877 angestellten und im Besitze einer Theuerungszulage befindlichen Lehrpersonen an den Schulen der mehrerwähnten Vororte Prag's nach Maßgabe der vom k. k. landesschulrathe Beantragten Readjustirung erfolgten Zulagen, nöthigen Betrages in das Präliminare pro 1878 der Schulbezirke Smíchow und Karolinenthal Seine Zustimmung ertheilt hat und gibt sich derselbe der Hoffnung hin, baß der hohe Landtag in Würdigung der Gründe, welche den Landesausschuß hiebei geleitet haben, seine Genehmigung hiezu nicht versagen werde.

Was jedoch den Bezug der Theuerungszulagen von Seite der Lehrpersonen an den Schulen der Vororte Prag's für die Zukunft, wenn auch in der restringirten Form Betrifft, so ist der Landesausschuß consequenter Weise und in strenger Wahrung der Landesfondsinteressen nicht in der Lage, selbes Befürworten zu können, weil nach Seiner Ansicht und der Entscheidung des k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht den gedachten Lehrpersonen der Bezug einer Theuerungszulage, also einer nicht systemmäßigen Gebühr nach der in Kraft getretenen Gehaltsregulirung de jure nicht mehr zusteht, weil ferner das Land, welches ohnehin an dem dedeutenden Aufwande für das Volksschulwesen zum größeren Theile schon participirt, auch noch etwaigen Billigkeitsrücksichten, welche in Folge irrhümlicher Anwendung des Gesetzes geltend gemacht werden wollen, Rechnung zu tragen kaum für berufen sich halten könnte und weil schließlich eine Berücksichtigung der Billigkeitsgründe Bezüglich der Lehr-personen an den Volksschulen der Vororte Prag's gewiß zu Exemplificationen gegenüber mehreren Lehrpersonen an den Pilsner Volksschulen führen würde. Demgemäß stellt der Landesausschuß den Antrag:

Der h. Landtag wolle die Einstellung des nöthigen Betrages zur Bedeckung der den bereits vor dem Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 19. Jän. 1877 angestellten und bis Ende 1878 im Genuße einer Theuerungszulage befindlichen Lehrpersonen an den Schulen in Karolinenthal, Wein-


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