Stenographischer Bericht
über die
XXII. Sitzung der fünften Jahres=Session
des böhmischen Landtages Vom Jahre 1872,
am 7. April 1876.
Stenografická zpráva
o
XXII. sezení pátého výročního zasedání
sněmu českého z roku 1872, dne
7. dubna 1876.
Inhalt:
Präsidialmittheilungen:
1. Agnoszirung der Geschäftsprotokolle der achtzehnten Sitzung.
2. Einlauf und Zuweisungen den Kommissionen.
Tagesordnung:
1. Landesausschußbericht betreffend die Uebergabe des Franz Josef=Stiftungsfondes in die Staatsverwaltung.
2. Landesausschußbericht betreffend die Ernennung des General=Direktors für die Hypothekenbank des Königreiches Böhmen.
3. Bericht der Budgetkommission über den Grunbentlastungsvoranschlag für das Jahr 1877.
4. Bericht der Bubgetkommission über die Rechnungsabschlüsse der Stiftungsfonde für das Jahr 1875.
5. Bericht der Budgetkommission über das Gesuch des Volks= und Bürgerschuldirektors Roboch in Aussig um Gehaltserhöhung.
6. Dritte Lesung des Landesvoranschlages für das J. 1877.
7. Bericht der Petitiondkommission über die Pet. Z. 79 des Franz Neuhauser und Anton Prokop um Behebung ber Entscheidung des Bezirksausschusses Böhmisch=Aicha pto Beitragdlerstung zum Pasek= Hodekerr Gemeindestraßenbau.
8. Bericht der Kommtission für Landedkulturangelegenheiten betreffend die Errichtung eines Thierarzneiinstitutes und einer Hufbeschlagschule.
9. Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über die Thätigkeit des Komités für land= unf fordtwirtschaftliche Statistik des Kömgreiches Böhmen und für die Landesdurchforschung von Böhmen im J. 1875.
10. Bericht ber Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten betreffend das Einschreiten der Gemeinde Bobenbach um Bewilligung zur Einhebung einer Bierumlage.
11. Bericht ber Petitionskommission über die Pet. = Z. 3 der Gemeinfe Rodtok um Ausscheidung aus dem Gerichtsbezirkssprengel Semil und Zuweidung zum Gerichtsbezirke Hochstadt.
Obsah:
Sdělení presidialní:
1. Jednací protokoly osmnáctého sezení schváleny.
2. Došlé spisy a petice přikázány komisím.
Denní pořádek:
1. Zpráva zemského výboru stran odevzdání jmění nadace Františka Josefa ve správu státní.
2. Zpráva zemského výboru v příčině jmenování generálního ředitele hypoteční banky království Českéno.
3. Zpráva budžetní komise o rozpočtu vyvazovacího fondu na rok 1877.
4. Zpráva budžetní komise o účetních závěrkáck fondů nadačních na rok 1875.
5. Zpráva budžetní komise o žádosti ředitele národní a měšťanské školy v Ústí, Robocha, za zvýšení služného.
6. Třetí čtění zemského rozpočtu na rok 1877.
7. Zpráva petiční komise o pet. čís. 79 F. Neuhausra a A. Prokopa za zrušení rozhodnutí okresního výboru v Českém Dubu v příčině přispívání k stavbě obecní silnice Pasecko-Hodecké.
8. Zpráva komise pro zeměvzdělání za zřízení ústavu zvěroléčitelskeho a školy podkovářske.
9. Zpráva komise pro zeměvzdělání o činnosti výboru statistického v království Českém a pro proskoumání Čech v roku 1875.
10. Zpráva komise pro záležitosti okresní a obecní k č. 189 v příčině žádosti obce Podmokelské za povolení k vybírání přirážky z piva.
11. Zpráva petiční komise k č. 3 obce Roztok za vyloučení z okresu Semilského a za přivtělení k okresu soudnímu ve Vysoké.
Vorsitzenber: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Herr Dr. Friedl Ritter von Friedensee,
Beginn der Sitzung: 12 Uhr 10 M. Mit.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.
Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada pan Dr. Friedl rytíř z Friedensee.
Sezení počalo o 12. hod. 10 m. v poled.
Oberstlandmarschall (läutet): Die Sizzung ist eröffnet.
Nám. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.
Oberstlandmarschall: Ich habe dem h. Landtage folgende Mittheilung zu machen:
Die Geschäftsprotokolle der 18. Sitzung vom 3. April find durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.
Nám. nejv. marš.: Jednací protokoly 18. sezení ze dne 3. dubna 1876 byly v určitý čas k nahlédnutí vyloženy.
Oberstlandmarschall: Wird zu deren Inhalt etwas erinnert?
Nám. nejv. marš.: Činí se dotaz, jestli někdo něco k namítání má.
Oberstlandmarschall: Da dies nicht der Fall ist, so sind sie agnoscirt.
Nám. nejv. marš.: Jsou tedy schváleny.
Oberstlandmarschall: Von den Landtagseingaben wurde Nr.. 294 Landesausschußbericht, betreffend die von der Gemeinde Lomnic angesuchte Einhebung einer Miethzinsumlage der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zugewiesen.
Nám. nejv. marš.: Z došlých sněmu spisů bylo čís. 294 zpráva zemského výboru, týkající se vybírání přirážky z nájmu obce Lomnic přikázána komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Oberstlandmarschall: Der Abg. Ritter v. Bohusch entschuldigt sein Ausbleiben durch Unwohlsein.
Nám. nejv. marš.: Posl. p. rytíř Bohuš omlouvá svou nepřítomnost ochuravěním.
Oberstlandmarschall: Im Druck wurden vertheilt:
Nám. nejv. marš.: V tisku bylo rozdáno:
Landtagssekr. Schmidt (liest): Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zur Z. 188, Ldtg. über das Gesuch der Gemeinde Kostenbtatt (Bezirk Bilin) um Bewilligung zur Einhebung einer erhöhten Musiklizenzgebühr.
Bericht der Kommission betreffend die Errichtung einer Universität mit böhm. Unterrichtssprache in Prag.
V tisku bylo rozdáno:
Čís. 285. Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o žádosti obce Kostomlat za povolení k vybírání zvýšeného hudebného.
Čís. 289. Zpráva komise v příčině zřízení české university.
Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung.
Nám. nejv. marš.: Z došlých spisu přiděleno.
Landtagssekr. Schmidt (liest): Abgeord. Dr. Tedesco überreicht die Petition der Louise Pilz, MedDr. und Landesaugenarztenswitwe um Be-
lassung der ihrer Tochter Marie Pilz verliehenen Gnadengabe.
Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.
Landtagssekr. Schmidt: Abgeord. Knödtgen überreicht die Pet. der Gemeinde Sauersak und Neuhaus um Subventionirung der Neuhaus-Sauersaker Bezirksstraße.
Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.
Landtagssekr. Schmidt: Der H. Abg. Neumann überreicht die Pet. der Gemeinde Tannwald um Einreihung unter die Stadtwahlbezirke.
Oberstlandmarschall: Der Kommission für Vorberathung der Landtagswahlordnung.
Langtagssekr. Schmidt: Abgeord. Dr. Zintl überreicht die Pet. der Stadtgemeinde Kaaden um Loszählung von der Beistellung sachlicher Bedürfnisse für die Knaben-Bezirksbürgerschule in Kaaden.
Oberstlandmarschall: Der Schulkommission.
Oberstlandmarschall: Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über.
Nám. nejv. marš.: Přikročuje se k dennímu pořádku.
Oberstlandmarschall: Der erste Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betreffend die Uebergabe des Franz Josef- Stiftungsfondes an die Staatsverwaltung.
Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Volkelt. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru stran odevzdání jmění nadace císaře Františka Josefa ve správu státní.
Zpravodajem jest p. dr. Volkelt.
Berichterst. Dr. Volkett (liest): Hoher Landtag!
Mit dem Erlasse des h. k k. Ministeriums für Kultus und Unterricht ddto, 10. Jänner 1876, Z. 20780, wurde gestattet, daß die im Jahre 1875 am k. k. polytechnischen Institute in Prag nicht zur Verwendung gelangten 4 Preise von je 100 sl. dem Gerstner'schen Stiftungsfonde zugewendet werden.
Bei Mittheilung dieser h. Ministerialverfügung wurde die Uebergabe jener Stiftungen in Anregung gebracht, welche für Studierende der beiden polytechnischen Institute begründet find und bezüglich welcher dem Landesausschusse theils die Verwaltung des Stiftungsvermögens, theils die Einflußnahme auf Besetzung erledigter Stiftungsplätze zukommt.
Dieses Verhältniß besteht bezüglich der von Adam Pollak begründeten Kaiser Franz Josef-Stiftung, der Geilling'schenu und Gerstner'schen Stiftung.
Der Landesausschuß um seine Wohlmeinung hierüber angegangen, hat der k. k. Statthalterei mit Note vom 25. Februar 1876, Z. 5557, Nachstehendes eröffnet:
"Die für Hörer der Prager k. k. polytechnischen Institute Begründeten Stiftungen konnten keinen Gegenstand der Uebergabe dieser vorbestandenen Landesinstitute in die Staatsverwaltung Bilden, weil hiebei nicht die zwischen den kontrahirenden Theilen getroffenen Vereinbarungen, sondern einzig und allein die Bestimmungen des Stiftsbriefes - der Wille des Stifters maßgebend und entscheidend find.
Es kann daher die augeregte Frage wegen etwaiger Uebergabe des vom Landesausschusse verwalteten Vermögens der Kaiser Franz Josef, Geilling'schen und Gerstner'schen, für Hörer der Prager Technik Bestimmten Stiftung, so wie die Modalitäten der Verleihung dieser Stiftungen Beurtheilt und gelöst werden.
An dieser Grundlage festhaltend, beehrt sich der Landesausschuß feine Meinungsäußerung Bezüglich der Benannten Stiftungen abzugeben, wie folgt:
1. Die Verwahrung, Verwaltung, Zuwendung und Verrechnung des Vermögens der vom Fabrikanten Adam Pollak Begründeten Kaiser Franz Josef Stiftung hat gemäß §. 9 des Stiftsbriefes der L. =A. oder die an dessen Stelle tretende jeweilige Administrativbehörde des technischen Institutes zu übernehmen und wird im §. 10 dem jeweiligen Herrn Statthalter das Recht eingeräumt, über Antrag des Lehrkörpers die für nothwendig Befundene Aenderungen des Stiftsbriefes in Ausführung zu Bringen. Da nun derzeit die hohe k. k. Statthalterei als Administrativbehörde der hiesigen k. k. polytechnischen Institute fungirt, und Bei Uebernahme des Vermögens der Kaiser Franz Josef Stiftung die Bestimmungen des Stiftsbriefes in keiner Weife alterirt werden, so Würde der Landesausschuß einem dießfälligen Verlangen auf Uebergabe des Stiftungsvermögens nicht entgegentreten, fühlt sich aber für verpflichtet, die Realisirung der wirklichen Uebergabe von der Genehmigung des hohen Landtages abängig zu machen.
2. Das Vermögen der Geilling'schen Stiftung wird schon jetzt Bei der k. k. Landeshauptkassa verwahrt und verrechnet, daher lediglich das im revidirten Stiftsbriefe ddto. 7. März 1868 dem Landesausschusse eingeräumte Vorschlagsrecht Gegenstand der Erörterung sein wird.
Bezüglich dieser Stiftung Beschränkt sich der Landesausschuß auf die Bemerkung, daß ihm die Ausübung dieses Rechtes im Stiftsbriefe zur Pflicht gemacht fei und hiernach so lange daran festgehalten werden muß, als nicht von kompetenter Seite eine Aenderung des Stiftsbriefes erfolgt sein wird.
3. Die geschätzte Mittheilung, daß vom h. k. k. Ministerium gestattet wurde, die im Vorjahre nicht zur Verwendung gelangten Preise im Betrage von je 400 fl. dem Gerstner'schen Stiftungsfonde zuzuwenden, wird mit freudiger Befriedigung entgegengenommen, da hiedurch der im Stiftsbriefe ausgesprochene Wunsch, 2 Reisestipendien zu begründen, seiner Verwirklichung wieder näher gerückt wird.
Das Patronat dieser Stiftung, die Bestätigung der dem Lehrkörper vorbehaltenen Präsentation des Stiftlings, dann die Verwahrung und Verwaltung des Stiftungsvermögens ist dem Landesausschusse eingeräumt, und wolle es gefällig sein, die der Stiftung zugedachten Preise an die Landeskassa erfolgen zu lassen und wegen deren Ermächtigung zur Empfangnahme die Mittheilung anher zu machen.
Nach §. 10 des Stiftsbriefes ist zwar eine Aenderung der Bestimmungen nicht ausgeschlossen, Wenn die gegenwärtig Bestehenden Normen im Verlaufe der Zeit unmöglich werden, oder sich als unzweckmäßig herausstellen sollten, aber es scheint dem Landesausschusse kein genügender Anlaß hiezu geboten zu sein und legt der Landesausschuß seinerseits einen besonderen Werth gerade auf diese unter seiner Mitwirkung neugeschaffene Stiftung und die ihm Bezüglich derselben eingeräumten Berechtigungen. "
In Beantwortung dieser Mittheilung wurde dem Landesausschusse mit Note der k. t Statthalterei vom 15. März, präs. 1. April 1. J. eröffnet, daß zwar Bezüglich der Geilling'schen und Gerstner'schen Stiftung kein genügender Anlaß vorliege, eine Aenderung in der bisherigen stiftsbriefmäßigen Verwaltung und Verleihung dieser Stiftungen anzustreben, Bezüglich der Kaiser Franz Josef Stiftung halte sich aber die k. k. Statthalterei in Folge der Uebernahme der polytechnischen Landesinstitute in die Staatsverwaltung und mit Rücksicht aus den Wortlaut des Stiftsbriefes nicht nur für Berechtigt, sondern auch für verpflichtet, die Verwahrung, Verwaltung, Zuwendung und Verrechnung des Vermögens dieser Stiftung zu übernehmen, weßhalb der Landesausschuß ersucht werde, die Uebergabe des Vermögens der Kaiser Franz Josef Stiftung zu veranlassen, Beziehungsweise die Genehmigung des h. Landtages hiezu noch in dieser Landtagssession zu erwirken.
Diesem Verlangen entsprechend Beehrt sich der L. -A. unter Vorlage der Bezugsakten den Antrag zu stellen:
Hoher Landtag wolle die Uebergabe des Vermögens der Kaiser Franz Josef Stiftung an die Staatsverwaltung genehm halten.
In formaler Beziehung Beantragt der L. A.. die Zuweisung an die Budgetkommission.
Slavný sněme račiž k tomu svoliti, aby
se jmění nadace císaře Františka Josefa odevzdati smělo c. k. vládě. Co se týče formálného vyřízení, navrhuje zems. výbor, aby se jeho zpráva přikázala budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).
Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Bericht des L. A. Betreffend die Ernennung eines Generaldirektors für die Hypothekenbank des Königreiches Böhmen.
Berichterstatter ist der Landesausschußbersitzer Dr. Schmeykal. Ich bitte, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v příčině jmenováni generálního ředitele hypoteční banky království českého.
Zpravodajem jest p. dr. Schmeykal.
Dr. Schmeykal: Im §. 50 des Statutes für die Hypothekenbank des Königreiches Böhmen wird die Zusammenstellung der Bankdirekzion geregelt und verfügt, daß die Bankdirekzion zu bestehen habe aus einem besoldeten General=Direktor, aus 2 zwei besoldeten rechtskundigen Direktoren und 6 Bankdirektoren, welche letztere ohne Beschränkung der passiven Wahlbefähigung je zu 2 von den Landtagskurien gewählt werden. Es Bestimmt dieser §. ferner, daß die Ernennung des Generaldirektors, sowie der rechtskundigen besoldeten Direktoren und die Bestimmung jenes Mitgliedes aus dem Kreise der vom Landtage gewählten Direktoren, welches in Verhinderungsfällen den Generaldirektor zu vertreten hat, über Vorschlag des Landes=Ausschusses von Seite des Landtages zu erfolgen hat. Was nun die gegenwärtige Zusammenstellung der Bankdirekzion betrifft, so entspricht dieselbe den von mir eitirten Bestimmungen des §. 50 nicht.
Es besteht dem statutmäßigen Stande der Bankdirekzion gegenüber jetzt insofern eine Lücke, als die Stelle des Generaldirektors Bisher nicht Besetzt ist und ist dieser Umstand auf die Verhältnisse aus der Zeit der Begründung der Bankdirekzion zurückzuführen. Insbesondere wurde im Jahre 1865 der Beschluß gefaßt, vor der Hand von der Besetzung der Stelle des besoldeten Generaldirektors abzusehen. Wohl eben es ist 2 Jahre, wo eine Bestimmung des Statutes in Kraft getreten ist, nach welcher an die von dem Landtage gewählten Bankdirektoren nach dem Auffchwunge des Institutes eine Entschädigung verliehen werden kann, und es wurde diese Entschädigung von Seite des h. Landtages dahin Bemessen, daß der Generaldirektor=Stellvertreter einen Bezug, beziehungsweise eine Entschädigung von 3000 st. erhält, und jeder
der gewählten Bankdirektoren eine Entschädigung von 1200 fl. Der Landesausschuß glaubte au die Frage herantreten zu sollen, ob nicht die Zeit gekommen sei, die Stelle des Generaldirektors selbst zu besetzen, in der Erwägung, daß vieljährige Erfahrungen über den Geschäftsgang der Bank bereits vorliegen, daß die Bank selbst einen sehr raschen und blühenden Aufschwung genommen hat, und daß, so lange die Stelle eines Generaldirektors nicht besetzt ist, der Kreis der nach dem Statute berufenen Stimmführer Bei den Sitzungen der Bankdirekzion jedenfalls um eine Stimme weniger zählt, als er nach den Bestimmungen des Statutes zählen sollte. Der Landesausschuß ist nun in der Frage dahin schlüssig geworden, zur Besetzung dieser Stelle zu schreiten, und dem h Landtage einen diesbezüglichen dem Statute entsprechenden Vortrag zu erstatten. Was die Personalfrage betrifft, hielt sich der Landesausschuß verpflichtet, eine Persönlichkeit nicht zu übersehen, welche Bereits seit der Begründung des Institutes ihre volle Thätigkeit und ihre opferwillige Mühewaltung demselben zuwandte, welche mit geringer Pause die Leitung des Institutes Bisher führte, und welche für alle diese Verdienste Bereits mit einem vor 2 Jahren erflossenen Landtagsbeschlusse die wärmste Anerkennung des h. Landtages gefunden hat. Diese Motive waren es, welche den Landesausschuß geradezu verpflichteten, mit dem Bisherigen Generaldirektor=Stellvertreter Herrn Dr. Johann Ritter von Limbeck Verhandlungen anzuknüpfen und mit ihm jene Bedingungen zu vereinbaren, unter welchen er den Posten des Generaldirektors übernehmen, Beziehungsweise unter welchen ihm dieser Posten übergeben werden könnte. Ich erlaube mir diese Bedingungen, zur Kenntniß des h. Landtages zu bringen. Diese Bedingungen sind:
So lange, als der Regiebeitrag von Seite der Bankschuldner nicht entfällt, erfährt sein Gehalt keine Veränderung und verbleibt bei der gegenwärtigen Entschädigung von 3000 fl., wogegen aber von dem Momente an, wo der Regiebeitrag zu entfallen hat, somit der Reservefond des Institutes die statutenmäßige Höbe erreicht haben wird, dieser Gehalt eine Erhöhung auf 5000 fl. findet, jedoch ohne alle Nebenbezüge, ohne alle Quartiergelder und Quinquennalien und mit ausdrücklicher Verzichtleistung auf jeden Pensionsanspruch.
Hiebet bemerke ich, daß Bei den Verhandlungen über diese ziffermäßigen Positionen von Seiten des Dr. Johann Limbeck dem Landesausschusse entschieden der Entschluß kundgegeden wurde über diese Position nicht hinauszugehen, sondern mit derselben sein Begnügen zu finden.
Eine Weitere Bedingung ist, daß ihm die Ausübung der Advokatur wie bisher belassen werde, er jedoch verpflichtet sei, ohne Entgeld alle Rechtsangelegenheiten, welche die Hypothekenbank betreffen;
zn besorgen und seine rechtsfreundliche Intervention eintreten zu lassen. Betreffend die Dauer des Vertrages, soll die Lösung des Verhältnisses von seiner Seite mittelst einjähriger Kündigung erfolgen, von Seite des Landesausschusses beziehungsweise der Landesvertretung aber nur nach vorangegangener Disziplinarverhandlung und auf Grundlage eines von Seite des Landesausschusses geschöpften Disziplinarerkenntnisses. Eine weitere Bedingung geht dahin, daß ihm während des Jahres eine entsprechende billige Urlaubszeit gewährt werde.
Das sind die Bedingungen, auf Grundlage welcher der Vertrag mit dem Generaldirektor= Stellvertreter behufs Uebernahme der Geschäfte eines Generaldirektors errichtet werden soll, und ich glaube, es wird dem h. Landtag dem Landesausschusse zustimmen, wenn er die Ueberzeugung ausspricht, daß diese Bedingungen in der That sehr mäßig sind; und daß dadurch gewisser Maßen im gegenwärtigen Stande der Dinge nur insofern geändert wird, als ein Provisorium in ein Definitivum verwandelt und eine Lücke des Statutes selbst, die bereits bei der Abstimmung sehr fühlbar geworben ist, ausgefüllt wird. Geht der h. Lanftag auf den Vorschlag des Landesausschusses ein, bann haben noch weitere Ergänzungen der Baukdirektion einzutreten, insofern als einmal ein Direktor vom Landtage und insbesondere von der Landtagskurie des Großgrundbesitzes zu wählen sein wird und weiter von Seite des h. Landtages aus dem Kreise der Direktoren jene Persönlichkeit zu bezeichnen ist, welche in Verhinderungsfällen den Generaldirektor zu vertreten hat. Es gehen daher in der Reihe selbst die Anträge des Landesausschusses dahin, es wolle der hohe Landtag:
1. Den bisherigen Generaldirektor=Stellvertreter der Hypothenbank des Königreiches Böhmen Herrn JUDr. Johann Ritter von Limbeck zum Generaldirektor dieses Institutes ernennen.
2. Die im Berichte angeführten Bedingungen dieser Ernennung genehmigen und den Landesausschuß ermächtigen, auf Grund derselben mit dem Ernannten den formellen Vertrag abzuschließen.
3. Den H. O. =L. =M. ersuchen, die Wahl eines Bankdirektors von der Landtagskurie des Großgrundbesitzes so wie die Ernennung eines Stellvertreters des Generaldirektors aus der Mitte ber vom Landtage gewählten Bankdirektoren auf die Tagesordnung zu setzen.
In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Bericht der für Hypothekenbank Angelegenheiten bestellten Kommission zuzuweisen.
Sn. akt. Lederer: Co do formalného pojednání s tím návrhem, navrhuje se, aby byl přikázán komisi pro záležitosti hypoteční banky.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über den Grundentlastungsvoranschlag für das Jahr 1877. Berichterstatter ist Herr Dr. Ritter von Wiener. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o rozpočtu vyvažvacího fondu na rok 1877. Zpravodajem jest p. dr. ryt. z Wienerů.
Berichterst. Dr. Ritter v. Wiener (liest):
Der vom Landesausschusse vorgelegte Voranschlag gibt keinen Anlaß zur Bemängelung, indem sich derselbe den gesetzlichen Bestimmungen über die Durchführung der Grunbentlastung und dem genehmigten Tilgungsplane anschließt und die bisher bewährte Gebarung aufrecht erhält.
Der Voranschlag enthält keinen Antrag für das Erforderniß der Grundlastenablösungs= und Regulirungs=Landeskommission, sowie der Grundlastenablösungs= und Regulirungs=Lokalkommissionen, weil mit der Note der k. k. Statthaltern vom 10. Feber 1875, dem Landesausschusse eröffnet wurde, daß schon im zweiten Semester 1876 eine Ersparniß in den Regiekosten für den Grundentlastungsfond durch Auflassung des bei der k. k. Statthalterei bestehenden eigenen Grundentlastungs= Departement eintreten dürfte.
Dieser Eröffnung gemäß und über das ausdrückliche Verlangen ber k. k. Statthalterei würde in dem Voranschlage des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1876 nur das für den ersten Semester entfallende Regiekostenerforderniß eingestellt und vom hohen Landtage genehmigt.
Gemäß ber späteren Zuschriften erklärt jeboch die k. k. Statthalterei, daß sie mit Rücksicht auf den vermehrten Geschäftsstand der Grundentlastungsangelegenheiten nicht in ber Lage sei, die beabsichtigte Durchführung wegen Auffassung des eigenen Grundentlastungsdepartement schon jetzt eintreten zu lassen und glaubt diese Verfügung erst vom 1. Jänner 1877 an veranlassen, um die Zustimmung des k. k. Ministeriums hiefür erwirken zu können.
In Folge dessen wird von Seite ber k. k. Statthalterei nicht nur ein Nachtragskredit für den II. Semester 1876 im Betrage pr. 5056 fl. 50 kr. sondern auch die nachträgliche Einstellung des Regiekostenbetrages pcto. 2660 fl. in den Grundentlastungs=Voranschlag für das Jahr 1877 beansprucht.
Die von der k. k. Statthalterei zur Begründung der erhobenen Ansprüche angeführten Umstände können zwar nicht bestritten werden, allein
es muß doch darauf Gewicht gelegt werden, daß bei Erlaß der Gesetze über die Entlastung des Grund und Bodens die Absicht nicht vorlag, die zur Durchführung dieser Gesetze berufenen Organe auf Kosten des Landes permanent zu erhalten, daß das auf Grund der Gesetze vom 7. September 1848 und 4. März 1849 ausgeführte Werk der ursprünglichen Grundentlastung in dem kurzen Zeitraume von vier Jahren vollbracht wurde, während die Verhandlungen behufs Durchführung des Ergänzungsgesetzes vom 5. Juli 1853 und 29. Mai 1869 einen Zeitraum von 26 Jahren in Anspruch genommen haben, daß eine möglichst schleunige Abwicklung dieser Verhandlungen im Interesse der zu Entlastenden als zur Schonung des Grundentlastungsfondes dringend geboten ist, daß das k. k. Ministerium des Innern schon im Jahre 1869 in seinem Schreiben vom 15. Juni 1869, die Absicht zu erkennen gab, die weitere Ablösung und Regulirung der dem Patente vom 5. Juli 1853 unterworfenen Grundlasten den ordentlichen kompetenten Behörden zuzuweisen.
Diese Erwägungen führen zu dem Antrage, daß einerseits die geforderten Nachtragskredite bewilligt werden, daß anderseits der Hohe Landtag den Wunsch wegen baldigen Abschlusses des gesammten Grundentlastungsgeschäftes zum Ausdrucke bringe.
Da für den Beitrag des Landes zum Grundentlastungsfonde der bisherige Steuerzuschlag von 6 1/2 °/o beziehungsweise pr. Steuergulden für den Bedarf des Jahres 1877 nicht nur ausreicht, fondern noch einen Ueberschuß gewahrt. welcher zur börsenmäßigen Einlösung von Obligationen zu Gunsten des Landesdrittheils verwendet werden Soll, dieser Steuerzuschlag aber auch nicht herabgemindert werden kann, weil auf das Landesdritttheil mit Ende des Jahres 1875 ein Betrag von mehr als 5 Millionen fällig war, stellt die Budgetkommission den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
A. Der von der k. k. Statthalterei beanspruchte Nachtragskredit für den II. Semester 1876 zur weiteren Bestreitung des Regieaufwandes für die k. k. Grundlasten-Ablösungs-, dann Regulirungsund Grundentlastungs-Landeskommission, sowie für die Lokalkommissionen im Gesammtbetrage pr. 5056 sl. 50 kr. aus dem Grundentlastungsfonde wird bewilligt.
B. Die Ansätze des Voranschlages des Grundentlastungsfondes werden genehmigt, wie folgt:
Bei dem Erfordernisse. I. Regiekosten.
a) Allgemeine Kosten.. 66437 sl.
b) Landeskommission.. 1160 "
c) Lokalkommissionen,,, 1500,;
II. Kapitalsrückzahlungen an die Berechtigten......1, 510800 4L.
III. Renten und Zinsen... __998000 "
Gesammterforderniß... 2, 577897 sl.
Bei der Bedeckung.
I. Kapitalseinzahlungen.. 5200 sl. II. Renten und Zinsen... 4800 "
III. Verschiedene Einnahmen. 920 "
IV. Steuerschläge.... 1, 175000 " V. Vom Staate rückgezahlte
Aktivkapitalien.....839680 "
VI. Aktivzinsen vom Staate. 391440 "
VII. Zinsen von Kassageldern. 158617 "
Gesammtbedeckung... 2, 575657 sl.
C. Die Steuerumlage zu Handen des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1877 wird mit 6 1/2 kr. per Steuergulden festgesetzt.
D. Die k. k. Regierung wird ersucht, nach; drücklichst dahin zu wirken, daß das gesammte Grundentlastungsgeschäft im Verlaufe des Jahres 1877 zum Abschlusse gebracht und die etwaigen Remanenzen ohne weitere Inanspruchnahme von Landesmitteln den kompetenten k. k. politischen Behörden zur Austragung überlassen werden.
Sn. akt. Lederer: Slavný sněme račiž se usnésti na tom:
A. Povoluje se c. k. místodržitelstvím žádaný dodatečný úvěr na druhé půlletí 1876 k dalšímu uhražení výdajů správních zemské a místních komisí pro výkup a uspořádání pozemních břemen a vyvazení pozemků, úhrnnou částkou 5056 zl. 50 kr. z vyvazovacího fondu.
B. Položky rozpočtu vyvazovacího fondu schvalují se takto:
Při potřebě:
I. Náklad na správu:
a) všeobecný náklad.. 66437 zl.
b) komise zemská... 1160 "
c) komise místní.... 1500 " II. Splátky jiným osobám k tomu oprávněným... 1510800 "
III. Důchody a úroky... 998000 " Veškerá potřeba.. 2577897 zl.
Při uhražení:
I. Splátky jistin..... 5200 zl
II. Důchody a úroky... 4800 "
III. Rozličné příjmy.... 920 "
IV. Přirážky k daním... 1175000 " V. Od státu splacené jistiny
aktivní...... 839680 "
VI. Aktivní úroky od státu
náležející..,.... 391440 " VIII Uroky z peněz kasovních 158617,, Veškerá úhrada.. 2575657 zl.
C. Přirážka k dani ve prospěch vyvazovacího fondu ustanovuje se na rok 1877 z každého zlatého berně 6 1/2 kr.
D. C. k. vláda budiž požádána za úsilovné o to pečování, aby veškeré práce vyvazovacího fondu se týkající, během roku 1877 ukončeny byly, a kdyby snad ještě nějaké zbytky k vyřízení zůstaly, aby beze všech dalších požadavků na zemských penězích kompetentním c. k. politickým úřadům odevzdány byly.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Zadá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erbeben. (Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht derselben Kommission über den Rechnungsabschluß des Stiftuntgsfondes für das Jahr 1875.
Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o účetních závěrkách fondů nadačních za rok 1875.
Zpravodaj je tentýž.
Berichterst. Dr. N. v. W i e n e r: Der Bericht über den Rechnungsabschtuß des Stiftungsfondes befindet sich bereits längere Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten. Ich glaube daher, annehmen zu sollen, daß ich von der Verlesung desselben Umgang nehmen kann.
Ich stelle nun im Namen der Budget=Kommission den Antrag, der h. Landtag wolle beschließen:
1. Die Rechnungsabschlüsse des Kaiser Leopold= Stiftungsfondes, des Kaiser Franz Josef=Stiftungsfondes, des Propinations=Entschädigungsfondes, des Fondes zur Unterstützung der im Kriege erwerbsunfähig gewordenen böhmischen Freiwilligen, des Gerstner'schen Stiftungsfondes, des Normalschulfondes und des Erzherzogin Gisela=Taubstunmen=Stiftungsfondes und des graflich Straka´schen Sitftungsfondes werden für das 1875 als richtig anerkannt.
2. Der Laudesauschuß wird beauftragt, wegen Flüssigmachung des Schulgelddrittels von den Schulen der englischen Fräulein und der Ursulinerinnen in Prag für die Jahre 1871 bis 1875 die nöthigen Schritte einzuleiten.
Sn. akt. Lederer: Sl. sněme račiž se usnésti takto:
1. Za správné uznány buďtež za rok 1875 účetní závěrky fondu nadačního císaře Leopolda, fondu nadačního císaře Františka Josefa, fondu propinačního, fondu pro podporování českých dobrovolníků, kteří ve válce výživy neschop-
nými se stali, nadačního fondu Gerstnerova, normálního fondu školního, nadačního fondu arcivévodkyně Gisely pro hluchoněmé a hraběcího Strakovského fondu nadačního se schvalují. 2. Výboru zemskému se ukládá, učiniti opatření, jichž potřebí, aby zaplacena byla třetina školního z klášterských škol u anglických panen a u Voršilek v Praze za leta 1871 až 1875.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budget=Kommission über das Gesuch des Volks= und Bürgerschuldirektors Lorenz Roboch in Aussig, um Erhöhung seines Gehaltes.
Berichterstatter ist der Abg. Freih. v. Scharschmidt.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o žádosti ředitele národní a měšťanské školy v Ustí. Robocha za zvýšení služného.
Zpravodaj svob. pán Scharschmidt.
Berichterst Abg. Freih. v. Scharschmidt: Der Gesuchsteller Lorenz Roboch, gegenwärtig Schuldirektor in Aussig, ist im Jahre 1873 auf Grundlage einer Konkursausschreibung, welche in den Blattern für Erziehung und Unterricht, vom 3. August 1873 enthalten war und worin die zweite Direktorstelle, der nach Geschlechtern getrennten Bürger= und Volksschule in Aussig, mit dem Gehalte von fl. 900 und der Funktionszulage von fl. 300 und dem Quartiergelde von fl. 360 ausgeschrieben war, um Verleihung dieser Stelle eingeschritten.
Sie ist ihm auch mit Dekret des Landesschulraches vom 29. Jänner 1874 verliehen worden, in welchem Dekrete aber der Jahresgehalt mit fl. 800 angegeben war.
Er hat gegen dieses Dekret eine Vorstellung an den Landesschulrath uberreicht und um Rektificirung des Dekretes auf den Gehalt von fl. 900 gebeten, welcher bei Ausschreibung des Konkurses angegeben war.
In dem Dekret vom 12. Februar 1874 wurde ihm jedoch vom Landesschulrathe bedeutet, daß die Stelle mit dem Gehalte von fl. 800 systemisirt sei, und daß eine Rektificirung des Dekretes, welches sonach ganz richtig sei, nicht stattzufinden habe. Er hat nun, wie die Bestätigung auf dem in beglaubigter Abschrift vorliegenden Anstellungsdekrete beweist, daraufhin am 29. April 1874 den Eid abgelegt und die Stelle angetreten.
Gegenwärtig, nämlich am 27. März 1876 hat er eine Petition überreicht, in welcher er unter Berufung auf die einstige Ausschreibung des Konkurses mit dem Gehalte von fl. 900 bittet, der h. Landtag möge ihm zu dem Gehatte noch st. 100 hinzugeben.
Wenn der Gesuchsteller mit dem Dekrete des Landesschulrathes vom Jahre 1874 sich nicht befriedigt fühlt, so ware es damals seine Sache gewesen, die wetteren Schritte im administrativen und eventuell, auch im Rechtswege zu ergreifen. Nachdem er aber die Stelle angetreten und weiter feine Schritte gethan hat, so glaube ich, daß es nicht Sache des Landtages sein kann, auch nur eine Empfehlung in dieser Richtung eintreten zu lassen, zumal feine Bezüge ohnehin höher sind, als die gesetzlichen Minima. Denn nach dem Gesetze über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes ist der mindeste Gehalt eines Bürgerschullehrers fl. 600, die Funktionszulage eines solchen, der als Direktor fungirt st. 300. Er bezieht diese fl. 300, er bezieht aber auch einen Gehalt von fl. 800, also ohnehin fl. 200 mehr, als der mindeste systernisirte Lehrergehalt beträgt.
Die Budget Kommission beantragt daher, über diese Petition des Lorenz Roboch zur Tagesordnung überzugehen.
Sn. sekr. Schmidt: Budžetní komise činí návrh, aby se přes petici Vavřince Robocha, ředitele školy v Ústí, o zvýšení jeho platu přešlo k dennímu pořádku.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist die 3. Lesung des Landesvoranschlages für das Jahr 1877. Berichterstatter ist der Herr Abg. Wolfrum.
Nám. nejv. marš.: Třetí čtení zemského rozpočtu na rok 1877.
Generální zpravodaj p. Wolfrum.
Berichterst. Wolfrum: Der h. Landtag hat in 2. Lesung die Erledigung des Landesvorauschlages für das Jahr 1877 in feinen 4 Artikeln in folgender Fassung beschlossen.
Art. I.
Die Landesausgaben des Königreiches Böhmen werden für das Jahr 1877 auf die Summe von st. 5, 686. 580 festgesetzt, wovon die in dem beifolgenden Voranschlage angeführten Beträge auf die einzelnen Fonde und deren Rubriken entfallen.
Art. II. Durch die in diesem Voranschlage bei den Rubriken der einzelnen Fonde aufgeführten Einnahmen wird ein Betrag von fl. 703. 418 gedeckt.
Art. III.
Zur Deckung des Abganges von fl. 4, 983. 162 wird die Summe von st, 70. 000 aus den Kassaresten des Landesfondes und ein Zuschlag von 26 kr. zu jedem Gulden der direkten Steuern ohne außerordentlichen Zuschlag bewilliget.
Der Ertrag dieses Steuerzuschlages wird mit st. 4, 913. 749 bestimmt und der Landesausschuß beauftragt, die Allerhöchste Genehmigung zur Ausschreibung dieser Landesumlage anzusuchen.
Art. IV.
Die zur Ausgabe für das Jahr 1877 bewilligten, entweder gar nicht oder nicht vollständig verwendeten Beträge können auch noch bis 30. Juni 1878 zu den in den gegenwärtigen Beschlüssen vorgezeichneten Zwecken und innerhalb der durch dieselben festgesetzten Anfätze verwendet werden, doch sind die diesfälligen Leistungen dem Dienste des Jahres 1877 zur Last zu schreiben.
Die Bewilligung der aber auch bis zum 30. Juni 1878 nicht zur Verwendung gelangten Beträge erlischt jedoch mit dem 1. Juli 1878 mit Ausnahme jener Beträge, welche zur Deckung stehender Bezüge, wie Gehalte, Pensionen und Zinsen bestimmt sind, die auch noch Später nach den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden können und derjenigen Beträge, welche für Schulbauten, Landesstraßen und Landeswasserbauten bewilliget sind, die noch bis zum 30. Juni 1879 ausgegeben werden können, in diesem Falle aber dem Dienste des Jahres 1878 zur zu schreiben sind.
Sněm. sekr. Schmidt: V druhém čtení bylo přijato vyřízení rozpočtu zemského na rok 1877 následujícím způsobem:
Článek I.
Zemské výdaje království Českého na rok 1877 ustanovují se sumou 5, 686. 580 zl., z níž částečné sumy v následujícím rozpočtu uvedené připadají na jednotlivé fondy a jejich rubriky.
Článek II.
Příjmy uvedenými v tomto rozpočtu při rubrikách jednotlivých fondů uhrazují se výdaje sumou 703 418 zl.
Článek III. Na uhražení schodku 4, 983. 162 zl. povoluje se suma 70. 000 zl. z hotových přebytků v pokladně fondu zemského a přirážka 26 krejcarů z každého zlatého přímých daní bez mimořádné přirážky.
Výnos této přirážky k daním ustanovuje se sumou 4, 913. 749 zl. a ukládá se výboru zemskému, aby žádal za Nejvyšší povolení k rozepsání této přirážky zemské.
Článek IV.
Peněz povolených na rok 1877, kterýchž by se bylo buď částečně, buď docela neupotřebilo, může se upotřebiti též ještě až do 30. června 1878 k účelům usneseními těmito předepsaným a v mezích ustanovených; leč musejí se výplaty takové připsati na výlohy správy z roku 1877.
Avšak povolení peněz, kterých by se ani do 30. června 1878 neupotřebilo, pozbývá platnosti dnem 1. července 1878, vyjmouc toliko ony sumy, kteréž na uhražení stálých výdajů, jako jsou služné, výslužné a úroky, ustanoveny jsou a i později ještě podle zákonních ustanovení upotřebiti se mohou, dále pak vyjmouc sumy, které na stavby škol, zemských silnic a na vodní stavby zemské povoleny jsou a ještě až do 30. června 1879 vydati se mohou, v případě tom ale připsati se mají na výlohy správy z roku 1878.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Entwurfe des Landesvoranschlages für das Jahr 1877 zustimmen, wollen sich erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť vstanou. (Stane se).
Der Antrag ist in 3. Lesung angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über die p. Z. 79 des Franz Reuhauser und Anton Prokop, um Behebung der Entscheidung des Bezirks Ausschusses Böhm. -Aicha, pcto. Beitragsleistung zum Pasek Hodeker Straßenbau.