Středa 5. dubna 1876

und für den Fall, als diese Gelder nicht vorhanden wären, müßten ja die Landeszwecke auch erfüllt werden, mag nun dag Geld hergenommen werden, woher es will; es müßten daher diese benötigten 100. 000 fl. auf die Steuerträger umgelegt werden. Es ist sonach eine Täuschung, daß die Steuerträger dadurch nicht belastet Werden, wenn blos die Baarschaft verzehrt wird.

Ich kann mich dem Antrage des Herrn Abg. Jahnel in keiner Weise anschließen. Die Gründe dafür find bereits in den Berichten sowohl des Landesausschusses, als auch der Budgetkommission niedergelegt. Sowohl der Landesausschuß als auch die Budgetkommission erkennt in den Nothstandsbauten nicht das geeignete Mittel zur Abhilfe. Sie erkennt darin das geeignete Mittel nicht, weil, wenn der Landesausschußbericht sagt, die Erfahrungen der früheren Nothstandsbauten dahin gingen, daß sie ihren Zweck nicht erreichten, daß sie wohl schöne Straßen herrstellten, welche dem Lande bedeutende Geldauslagen machten, daß aber dem Nothstande dadurch nicht abgeholfen werden konnte, weil, wie der Landesausschußbericht konstatirt, die meisten dieser Straßen erst zu einer Zeit zur Ausführung kamen, als der Nothstand verschwunden war und überhaupt die Verhältnisse sich Vollständig geändert halten. Meine. Herren 1 wenn das nun der Fall ist, so steht die Frage, meiner Anficht nach, so: Ist der Nothstand wirklich ein so dringlicher, wie dargestellt worden ist, bann können die Armen eben nicht warten, sie müssen im Momente unterstützt Werben (Rufe: ganz richtig) Können sie eben mehrere Jahre warten, bann ist eben ber Noihstand nicht ein solcher, wie dargestellt werden ist (Rufe: sehr richtig). Die Budgetkommission hat sich in keiner Weise das verhehlt, daß überhaupt von Seite des Landes etwas geschehen müsse, und hat insbesondere in ihrem Berichte ausgesprochen, baß durch Arbeitgebung der Nothlage ani besten und am zweckmäßigsten abgeholfen wirb. Allein die betreffende Kommission war der Meinung, baß man nicht von Seite des Landes Bezirken für spezielle Zwecke einen Betrag geben solle, sondern daß gerade die Gemeinden in erster Reche in ber Lage sind zu beurtheilen, in welcher Weise sie am besten ihre Armen beschäftigen, und ihnen dadurch Brot verschaffen können. Deßhalb ging die Absicht der Budgetkommission dahin, dort, wo die Gemeinde nicht mehr im Stande ist, dem Bedürfnisse abzuhelfen, denselben unter die Arme

zu greifen, und das glaubte sie dadurch zu ermöglichen, daß sie gerade nur den Gemeinden Mittet vom Lande in die Hand gäbe.

Daß dies blos als Vorschuß gegeben werden soll, dafür liegt zum Theil der Grund darin, weil leider die Erfahrung gemacht worden ist, baß mit Landesgeldern nicht immer in derselben Weife gewirthschaft wird, wie mit den eigenen. Wenn

man aber weiß, man müsse den Betrag zurückstellen, und sei es auch in spaterer Zeit, so wirb man eben nur jene Gelber verwenden, welche den Zweck selbst erreichen, und in den Arbeiten nicht weiter gehen, als es der Zweck verlangt.

Es würbe alleidings auch eingewendet u. z. von dem letzten Vorredner, daß dabei auf das Armengesetz hingewiesen würde. Allerdings, und wenn auch nicht gerade in den Speziellen Fällen des Armengesetzes, so ging doch die Budgetkomrnission von der Anschauung aus, daß die Gemeinde in erster Reihe berufen sei, für ihre Armen zu sorgen, aber nicht etwa blos ihnen Almosen, zu geben, sondern sie auch da zu unterstützen, wo es gilt, ihnen Arbeit und dadurch Brot zu verschaffen. Und wenn irgend wo eine Straße das als hiefür zweckmäßige Mittel erkannt wirb, der Budgetausschuß hat nichts dagegen, und der Antrag des Budgetausschusses schließt dies in keiner Weise aus. Im Gegentheile, er läßt den Gemeinden vollständig freie Hand, und wenn die Gemeinde findet, baß eine Straße von dem Gelbe zu hauen sei, so wird diese Straße gebaut werben können.

Das Eine kann aber nicht in Abrede gestellt werden, daß, wenn eine Nothstandsstraße gebaut werden soll, dazu offenbar, damit der Landesausschuß und das Land überhaupt die gehörige Ingerenz auf die ganze Angelegenheit nach den bestehenden Gesetzen haben kann, größere Verhandlungen notwendig sind. Nun, wer die Berichte gelesen und die heutigen Ausführungen der Herren Redner gehört hat, muß sagen, daß die armen, arbeitslosen Arbeiter so lange wohl kaum warten können. Daher ist es besser, Wenn mau den Gemeinden den Betrag in die Hand gibt, und ihnen damit dasjenige zu leisten ermöglicht, was sie zu leisten für zweckmäßig halten.

Daß aber die an industrielle Arbeiten gewöhnten Arbeiter nicht diejenigen sind, welche bei Solchen Straßen immer am zweckmäßigsten beschäftigt Werden können, das braucht, glaube ich, auch nicht bewiesen zu werden, das beweisen schon die Erfahrungen, welche im Landesausschußberichte mitgetheilt worden sind, daß man es nämlich endlich aufgeben mußte, in Regie zu bauen, und daß mau den Bau an Pächter überlassen mußte, welche Pächter sich ihre Arbeiter aus der Ferne hergenommen haben.

Ich bitte Euch, nicht zu vergessen, meine Herren, daß wir ja jetzt doch der besseren Jahreszeit entgegengeben, und daß sich da in der Feldwirthschaft und Oekonomie, genügende Arbeiten finden. Unsere Oekonomen werden mir bestätigen, daß es in der Oekonomie geradezu an Arbeitern fehlt (Rufe: sehr richtig), daß daher, wenn die Leute auch nicht in weite Ferne ausziehen wollen, um Arbeit zu finden, diese auch tu der nächsten Nähe sich finden wird,

Die Bezirkshauptmannschaft von Gablonz bestätigt in einer Eingabe, welche der Budgetkommission vor Kurzem mitgetheilt worden ist, daß die Bezirke Reichenberg und Friedland bei Weitem keine so Schwierige Verhältnisse haben, als Gablonz und Tannwald, weil sie vorzugsweise ackerbautreibende Bezirke find. Daher können die Arbeiter, welche überhaupt zu Feldarbeiten geeignet sind, und welche derlei Arbeiten vernehmen wollen, gewiß dort leicht Arbeit finden. Der Antrag, den der Herr Abgeordnete Neumann stellt, ist blos in der Ziffer abweichend. Wenn ich ihn recht verstanden habe. Da ist es sehr schwer, meine Herren, etwas zu sagen. Darüber muß man mit sich einig sein, ob die Subvention nothwendig ist oder nicht, ob es weiter aber auch das Land leisten kann, ohne die übrigen Mitbewohner ohne die Steuerträger in dieser Beziehung zu überlasten.

Ich gestehe ganz offen, meine Ueberzeugung, und die der Budgetkommission geht dahin, daß 50. 000 st. mindestens für die erste Zeit genügen werden. Mich positiv dagegen auszusprechen, daß 100. 000 sl. nicht nothwendig sein werden, das bin ich für meine Person nicht im Stande. Aber ich muß bei der Üeberzeugung verharren, welche von mir tu der Budgetkommission ausgesprochen wurde und welche von der Majorität der Budgetkommission akceptirt worden ist, daß nämlich 50. 000 ff. genügen, daß aber andererseits, wie auch der Landesausschußantrag ausdrücklich erwähnt, diese 50. 000 sl. hauptsächlich aus dem Grunde in Antrag gebracht worden sind, weil dadurch die übrigen Steuerträger des Landes in keiner Weise zu sehr belastet werden. Ich empfehle daher, meine Herren, die Anträge der Budgetkommission zur Annahme. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Wir Schreiten nun zur Abstimmung. In der Abstimmung geht der Antrag des Herrn Abgeordneten Neumann voraus. Wenn dieser fällt, kommt der Antrag der Budgetkommission, und endlich in letzter Reche kommt der Antrag des Abg. Jahnel als Zusatzantrag zu dem Antrage der Budgetkommission zur Abstimmung. Der Antrag des Abg. Neumann lautet: Ein hoher Landtag wolle beschließen, es sei dem Landesausschusse ein Betrag von 100. 000 sl. aus den Kassaresten zuzuweisen, welchen derselbe als unverzinslichen Vorschuß gegen 20jährige Rückzahlung an die Gemeinden oder Bezirke der politischen Bezirke Reichenberg, Friedland und Gablonz gegen deren Haftung ausfolgen kann.

Sn. akt. Lederer: Sl. sněme račiž se usnésti takto: Zemskému výboru budiž přikázána, částka 100. 000 zl. z kasovních přebytků, kterou co nezúročitelnou zálohu proti 20letému splácení obcím a okresům politických okresů libereckého, fridlandského a jabloneckého proti jich zaručení uděliti může.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se).

Es ist die Minorität.

Oberstlandmarschall: Der Autrag der Kommission lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Es wird ein Betrag von 50. 000 sl. als Nachtragskredit zu dem Budget des Jahres 1876 aus der Kassabaarschaft des Landesfondes flüssig gemacht und der Landesausschuß ermächtigt, aus diesem Betrage den nothleidenden Gemeinden der politischen Bezirke Reichenberg, Friedland und Gablonz zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten gegenüber der ohne Verschulden verarmten und arbeitslosen Arbeiterbevölkerung nach Bedarf über deren Ansuchen unverzinsliche Vorschüsse gegen 20jährige, von deren Gewährung zu berechnende Rückzahlungsraten unter Garantie der Gemeinden oder Bezirke zu bewilligen.

Sněm. akt. Lederer: Komise budžetní navrhuje tedy:

Slavný sněme račiž se usnésti takto:

Z pokladničných přebytků zemského fondu poukazuje se suma 50. 000 zl. co dodatná potřeba budžetu roku 1876, a zmocňuje se výbor zemský, aby ze sumy té nouzí stiženým obcím politických okresů Libereckého; Fridlandského a Jabloneckého za účelem vykonávání zákonních povinností jich vůči dělnictvu, jež bez vlastní viny schudlo, o práci přišlo, podle potřeby a k požádání obcí těch povoliti mohl nezúročitelné zálohy, splatné v 20tiletých lhůtách ode dne poskytnutí záloh počínajících, za kteréžto splacení obce neb okresy, jichž se týče, ručiti mají.

Nejv. marš. zems.: Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, woldie Hand erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der Zusatzantrag, welchen der Abgeordnete Jahnel stellt, lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

I. Die Straßenbaudotation des Jahres 1876 wird ausnahmsweise um den Betrag von 50. 000 sl. ö. W. erhöht, und ist diese Summe zur Subventionirung von solchen Straßenbauten zu verwenden, welche in den Bezirken Gablonz, Tannwald, Reichenberg, Kratzau und Friedlanb entwe der von den Bezirken oder von Gemeinden zu dem Zwecke unternommen werden, um den Arbeitern verschiedener Industriebranchen, welche durch anhaltende Geschäftsstockung in Nothstand gerathen sind, Arbeit und Brod zu verschaffen.

II. Diese außerordentliche Vermehrung der Straßenbaudotation des Jahres 1876 hat ihre Bedeckung in den Kassaresten des Landesfondes und insbesondere in dem nicht verausgabten Theilbe trage von 49. 314 fl. ö. W. zu finden, welcher von dem mit dem Jahresbudget pro 1875 bewilligten und zur Gewährung von Personalzulagen für be sonders bedürftige Volksschullehrer bestimmten Betrage von 100. 000 st. ö. W. in Ersparung gebracht worden ist.

Für den Fall, als der hohe Landtag in die Vertheilung dieser Subventionssumme nicht selbst eingehen würde, wäre noch weiter zu beschließen:

In. Die Auswahl der zu subventionirenden Straßenbauten und die Bestimmung der Höhe der Subventionen hat der Landesausschuß nach genauer Erwägung aller Verhältnisse und nach Einholung des Gutachtens der lanbesfürstlichen Behörden zu treffen.

Hiebei hat als Grundsatz zu gelten, daß zu den Baukosten die betheiligten Korporationnen oder Privatpersonen zunächst beizutragen haben, Sowie daß die Subvention aus Landesmitteln nur zur leichteren und rascheren Ausführung der Bauten zu gewähren ist.

IV.   Der Landesausschuß wird angewiesen, bebufs der Tracirung der zu bauenben Straßen, Sowie zur Ausarbeitung ber Pläne und Kostenüberschläge so viel als möglich Laudesingenieure zuzuweisen, sowie auch die Bauausführung Selbst nach Maßgabe bes Bedarfes durch Landesingenieure überwachen zu lassen.

V.   Der Lanbesausschuß hat vor Gewährung der Subvention dafür zu sorgen, baß von den be= tressenden Bezirken die Uebernahme ber fertigen Straßen in die Regie und Erhaltung den Bezirken zugesichert werde.

Sněm. akt. Lederer: Slavný sněme račiž se usnésti, jak následuje:

I.    Dotace roku 1876 na stavby silniční povolená, zvyšuje se výjimkou o sumu 50. 000 zlatých r. m., a budiž suma tato obrácena na udílení subvencí takovým stavbám silničním, které v okresích Jabloneckém, Tamrwaldském, Libereckém, Ghrastavském a Friedlandském podniknuty budou bud od okresů bud od obcí k tomu konci, aby se dělníkům rozličných závodů průmyslových, stále trvajícím váznutím obchodu v nouzi uvrženým, poskytla práce a výživa.

II.   Mimořádné toto zvýšení silniční dotace stavební roku 1876 uhrazeno budiž pokladničnými přebytky zemského fondu, zvláště pak nevydanou Částkou 49. 314 zl. r. m., která uspořena byla ze sumy 100. 000 zl. při vyřízení zemského rozpočtu na rok 1875 k tomu účeli povolené, aby se z ní poskytly osobní přídavky

učitelům národních škol, pomoci takové zvláště potřebujícím.

Kdyby slavný sněm subvenci nadřečenou sám rozděliti nehodlal, mělo by se dále uzavříti:

III.   Zemský výbor, uváživ dříve zevrubně poměry veškeré a vyžádav sobě dobré zdání úřadů zeměpanských, ustanoví, na kterou stavbu silniční uděliti se má subvence, a vyměří též výši subvence.

V příčině té platiti má zásada, že k nákladu stavebnímu korporace aneb osoby soukromé, jichž se týče, především přispívati mají, jakož i že se subvence zemská toliko k tomu účeli uděluje, aby stavby snáze a rychleji provésti se mohly.

IV.   Zemskému výboru ukládá se, aby okresům a obcím za účelem vytýčení směru silnic, jež se stavěti mají a k vypracování plánů a rozpočtů, pokud nejvíce možná inženýry zemské přikázal, jakož aby k provedení staveb podle potřeby skrze inženýry zemské dohlížel.

V.   Než se subvence udělí, má zemský výbor pečovati o to, aby okresové, jichž se týče, přípověď dali, že dokonané silnice převezmou ve správu a vydržování na účet okresu.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, sich zu erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť vstanou. (Stane se. )

Es ist die Minorität, der Antrag ist gefallen.

Se. Excell Hr. v. Plener hat das Wort.

Abg. v Plener: Bei ber Beratung des Berichtes ber Bubgetkommission über den Landesvoranschlag für das Jahr 1877 werben zahlreiche andere Geschäftsstücke unter Einem in Verhandlung gezogen werben, welche auf bas Budget Bezug haben, aber nicht Speziell auf die Tagesordnung gesteift sind.

Der größte Theil dieser Angelegenheiten ist in dem gedruckten und zur Vertheilung gelangten Budgetberichte enthalten und gelangte dadurch zur Kenntniß des h. Hauses. Nachdem aber der Budgetbericht in Druck gelegt war, find noch zahlreiche andere Gefchäftsstücke, welche auf bas Budget Bezug haben, der Kommission zugekommen und es werden auch tiefe Angelegenheiten gleichzeitig mit dem Landesbudget in Verhandlung gezogen werden.

Damit nun bas hohe Haus und insbesondere die einzelnen H. Abgeordneten, welche an dem einen oder anderen Gegenstände ein spezielles Interesse nehmen, auch in Betreff dieser Angelegenheiten von den bevorstehenden Verhandlungen Kenntniß erhalten, hat die Budgetkommission ein Verzeichnis über jene Gegenstände zusammengestellt welche bei der Beratung des Berichtes der Kommission über den Landesvoranschlag, ohne darin aufgeführt

zu sein, in Verhandlung kommen werben. Ich übergebe dieses Verzeichniß mit dem Ersuchen an das hohe Präsidium, dasselbe im h. Hause aufliegen zu lassen und bitte das h. Haus davon Kenntniß zu nehmen.

Oberstlandmarschall: Ich werde es so veranlassen.

Wir gehen nunmehr zum nächsten Punkt der Tagesordnung über, zum Berichte der Kommission für Angelegenheiten der Erbauung einer neuen Irrenanstalt in Dobřan.

Berichterstatter ist der Abgeordnete Löw.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro vystavení nového blázince v Dobřanech. Zpravodajem jest p. Löw.

Berichterst. Abg. Löw. (liest): Hoher Landtag!

Mit Beschluß des hohen Landtages vom 14. Mai 1875 wurde der Landesausschuß aufgefordert, auf Grund der Bestimmungen der Enquete-Komission, wie solche in dem Berathungsprotokolle vom 8. bis 12. Februar 1875 festgesetzt wurden, und im Sinne des Beschlusses des hohen Landtages vom 15. Oktober 1874 eine Konkurrenz zur Anfertigung der Baupläne für eine neue Irrenanstalt in Dobřan auszuschreiben, und nach deren Einlangung durch eine Jury, bestehend aus Architekten und Irrenärzten den geeignetsten Plan zu wählen, dessen Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen, und beide dem hohen Landtage in der diesjährigen Session zur Beschlußfassung vorzulegen.

Diesem Auftrage entsprechend bringt der Landesausschuß mittelst Bericht vom 13. März l. J. nunmehr das vollständige Projekt mit allen Bauplänen und den Kostenvorschlägen für diese für 600 Kranke und für das nöthige ärztliche, administrative und Warte-Personale berechnete Anstalt in Vorlage.

Bevor die Kommission in die Erörterung dieser Vorlage eingeht, glaubt sie vor Allem einen kurzen Rückblick auf die Genesis derselben Werfen und demgemäß zunächst hervorheben zu sollen, daß schon seit mehreren Jahren die Frage vielseitig erwogen wurde, welche Mittel zu ergreifen wären, um ber stets zunehmenden Ueberfüllung der Prager Irrenanstalt und den damit verbundenen schreienden Uebelständen abzuhelfen, daß der hohe Landtag auf Grund dieser Erwägungen bereits in Seiner Sizzung vom 17. Jänner 1874 der Anschauung, der in dieser Angelegenheit eingesetzten Kommission, daß nur durch die Errichtung einer definitiven Irrenanstalt im Südwesten Böhmens diesen Uebelständen begegnet werden könne, Seine volle Zustimmung ausgesprochen und dem Landesausschusse diesfalls den Auftrag und die Ermächtigung ertheilt habe, behufs Neubaues einer Irrenanstalt int süd-

westlichen Böhmen die Einleitung zu treffen, ein entsprechendes Objekt zu eruiren und hierüber dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten; daß ferner der hohe Landtag in der Sitzung vom 15. Oktober 1874 den Landesausschuß zum Ankaufe des für diese neue Anstatt erforderlichen Grundes in Staab ober Dobřan ermächtigt und endlich in der Sitzung vom 14. Mai 1875 zum Ankaufe der Grundstücke in Dobřan den eutsprechenden Geldbetrag bewilligt, und die Vorlage der Pläne und Kostenvoranschläge angeordnet habe.

Was nun vor Allem den Vorgang betrifft, den der Landesausschuß eingehalten hat, um dem ihm mit Beschluß vom 14. Mai v. J. ertheilten Auftrag nachzukommen, so muß die Kommission bestätigen, daß die diesbezüglichen Verfügungen genau im Sinne der vom hohen Landtage aufgestellten Prinzipien erfolgten, und den Anforderungen der Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen.

Das vom Landesausschusse hiernach vorgelegte Projekt der neuen Irrenanstalt hat die Kommission der eingehendsten Prüfung in technischer, finanzieller und sanitärer Beziehung unterzogen, und es ist dieselbe in der Lage zu konstatiren, daß die ganze Anlage als solche, sowie die Konstruktion der einzelnen Objekte selbst, im Sinne der vom h. Landtage genehmigten Bestimmungen und nach den weiter von der zur Prüfung der Pläne eingesetzten Jury als zweckmäßig erkannten Ergänzungen und Erläuterungen durchgeführt ist, und daß die demgemäß zur Ausführung gelangende Anstalt, bei Wahrung der entsprechenden Oekonomie, in jeder Beziehung auf der Höhe der von der Wissenschaft und Erfahrung an die Errichtung derartiger Anstalten gestellten Anforderungen stehen wird.

In Bezug auf die Ausführung selbst findet die Kommission lediglich zu bemerken, daß die Sokkeln der freien Verbindungsgänge mit 1 Meter zu hoch gehalten sind, und mit 0, 5 Meter Höhe vollkommen genügen, daß ferner die Glashäuser in der projektirten Größe nicht nothwendig seien, Sondern in geringerer Ausdehnung dem Zwecke entsprechen.

Die im Landesausschußberichte erwähnte Bestimmung, daß die Centralabtheilungsgebäude keine Steinsockeln zu bekommen haben, wird zwar von der Kommission vollkommen gebilligt, dagegen wird statt des vom Landesausschusse hiefür in Aussicht genommenen Cementverputzes die Cyklopenmauerung empfohlen, u. z. mit Rücksicht auf das in der dortigen Gegend hinreichend vorhandene hiezu geeignete Materiale, sowie im Hinblicke darauf, daß die Herstellung dieses Mauerwerks keine höheren Kosten erheischen, und die Erhaltung desselben in billigerer und leichterer Weise ermöglicht wird.

Aus esthätischen Rücksichten erscheint es ferner wünschenswerth, daß der Wasserthurm, jedoch ohne

Besondere Erhöhung der Kosten, aus dem Rayon der Anstaltsgebäude Beseitigt und außerhalb derselben verlegt werde.

Wetters empfiehlt die Kommission dem Landesausschusse in eingehende Erwägung zu ziehen, ob die Abführung der Fäkalien statt durch Kanäle wie projektirt - nicht durch ein anderes System zweckmäßiger und billiger bewirkt werben könnte,

Endlich glaubt die Kommission, baß auch Bei ber Anschaffung des für die Anstalt projektirten Inventars Ersparnisse zu erzielen sein werben.

Belangend die vorgelegte Baukostenrerechnung, so wurden die derselben zu Grunde liegenden Einheitspreise durch ein Subkomité einer speziellen Prüfung unterzogen, und erkannte dieses Konnte, daß mit diesen Preisen nicht nur das entsprechende Auskommen gefunden, sondern Bei der Vergebung der Arbeiten noch Ersparnisse erzielt werden könnten.

Die vom Landesausschusse in seinem erwähnten Berichte auf Baukosten laut A und B zusammen mit 1, 535. 734 fl. 34 kr. präliminirte Summe hält die Kommission unter der Bedingung für gerechtfertigt, wenn die in dem Kostenpräliminare weiters eingestellte Summe pr. 30. 000 fl. für unvorhergesehene Auslagen in Wegfall kommt.

Die Kommission geht hiebei von der Ansicht aus, daß bei dem Umstände, als die Pläne ins kleinste Detail ausgearbeitet, die Konstruktionen derselben, wie schon erwähnt, vollkommen richtig, ökonomisch und zweckentsprechend durchgeführt sind, spätere Aenderungen sich nicht als nothwendig herausstellen werden, daß weiter durch die schon dermal angedeutete Aenderung der Sockelhöhe der Korridore und der Reduktion der Glashäuser, insbesondere aber durch die Ossertverhandlung mindestens dieser Betrag von 30. 000 st. in Ersparung gebracht werden kann.

Die vom Landesausschusse durchgeführte Honorirung des Civil Architekten Benischek mit dem Betrage von 1500 fl. für die Anfertigung der Croquis zum Behuse der Ausarbeitung der definitiven Detailpläne und die Zuweisung mehrerer Techniker mit dem Taggelde von 1 fl. 50 kr. Bis 5 fl. erscheint der Kommission den Verhältnissen entsprechend, nur muß die Kommission ihre Ansicht dahin aussprechen, daß, falls dem Architekten Benischek die Bauleitung übertragen werben sollte, die für die Anfertigung ber General und Detailpläne sammt Kostenvoranschlägen, Beziehungsweise die für seine hiemit verbundene Mühewaltung erwachsende Forderung nicht separat vergütet werben könnte, sondern dieselbe in das Honorar, welches dem genannten Architekten für die Bauleitung zugesprechen werben soll, einbezogen werden mußte, weil die erwähnten Arbeiten wie aus dem Landesausschußßerichte selbst hervorgeht, zur Bauleitung und Ausführung gehören.

Die vom Landesausschusse in Aussicht genom-

mene Uebertragung der Bauleitung an einen Architekten stellt sich als eine richtige und nothwendige Maßregel dar, und hält die Kommission es auch für ersprießlich, dieselbe jenem Architekten zu übertragen, der mit der Anfertigung der Detailpläne Betraut war, so ferne derselbe die hiefür festgesetzen Bedingungen akceptirt.

In gleicher Weife erscheint es nothwendig, Behufs Kontrole der richtigen Ausführung und ökonomischen Gebahrung eine Bauadminstration in der Person eines Landesingenieurs aufzustellen, und es müssen die allgemeinen Andeutungen des Landesausschusses über die Stellung und Befugnisse dieser beiden Bauorgane als zutreffend bezeichnet werden.

Was die vom Landesausschusse in Vorschlag gebrachten Bedingungen für den Bauleiter anbelangt, so erklärt die Kommission die Bestimmung des Honorars mit ZpCt.. von der fixen Bausumme per 1, 535. 734 kr. 34 kr,, also mit 46. 072 st. als der Bestehenden Gepstogenheit entsprechend.

Dagegen kann sie sich nicht damit einverstanden erklären, daß außer diesem Honorar demselben noch weiters für die in den Vorauschlägen nicht aufgenommenen von dem Landesausschusse etwa anzuordnenden weiteren Bauherstellungen 3pCt. der hiefür entfallenden Beträge, und von der unter der Bausumme 1, 535. 743 fl. 34 kr. erzielten Ersparnissen 5pCt. zugewiesen werden,

Nach der Ansicht der Kommission Sollen und können einerseits Bei dem detaillirten allen Bedürfnisten. Rechnung tragenden Projekte keine Solche Reuherstellungen vorkommen, andererseits können allfällige Ersparungen bei odiger Bausumme nur Bei der Begebung der Arbeit erzielt werden, welche Begebung vom Landesausschusse erfolgt und auf welche der Bauleiter keinen direkten Einfluß nehmen kann, dather in Beiden Fällen das Honorar und der Gewinnantheill in Wegfall kommt.

Dagegen findet weitere die Kommission die Zahlung des Bauleitungshonorars im Verhältnisse der Verdienstsumme für entsprechend.

Werden die mit der Erbauung der neuen Irrenanstalt verbundenen Kosten nach den Voranschlägen des Landesausschusses und den eben angeführten Bemerkungen der Kommission zusammengestellt, so ergibt sich folgende Summe: Baukosten laut A und B des

Landesausschußberichtes.. 1, 535. 734 fl.. 34 kr. für Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände... 100. 000 " - " Honorar für die Bauleitung. 46. 072 " - " Zusammen.. 1, 681. 806 st. 34 kr.

Die Kommission hält die Bauzeit mit 5 Jahren, einschließlich des heurigen Jahres, für mehr als hinreichend, ja sie kann nicht unerwähnt lassen,

baß im Interesse der möglichst ökonomischen Ausnützung der gegenwärtigen Löhne und preise eine kürzere Bauzeit sogar angezeigt wäre.

Aus diesem Grunde wäre noch in diesem Jahre mit dem Baue zu beginnen, und zu diesem Behufe aus den Kassabeständen eine Summe bis zum Betrage von 100. 000 sl. dem Landesausschusse zur Verfügung zu stellen.

Der vom Landesausschusse Beantragten Vergebung der Arbeiten im Offertwege, nach Einheitspreisen, sei es im Ganzen oder sei es im Einzelnen, stimmt die Kommission mit der Bestimmung zu, daß die Offertverhandlung jedesmal öffentlich geschieht, und daß alle Arbeiten und Lieferungen ohne Unterschied nur auf diesem Wege vergeben werden.

Die Kommission stellt demgemäß den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1.    Der Bericht des Landesausschusses vom 13. März 1876, Betreffend den Bau einer neuen Irrenanstalt in Dobřan wird zur Kenntniß genommen.

2.   Die mit diesem Berichte vorgelegten Pläne werden genehmigt und zur Herstellung dieser Anstalt auf Grund der vorgelegten Kostenvoranschlage und der von der Kommission beantragten Aenderungen der Maximalbetrag von 1, 681. 806 sl. 34 kr. Bewilliget.

3.   Der Landesausschuß wird Beauftragt, auf Grundlage dieser Pläne und Voranschläge den Bau durchzuführen und mit demselben im laufenden Jahre zu Beginnen.

4.    Die in das Landesbudget pro 1877 eingestellte Baudotation von 300. 000 sl. wird Bewilliget, und gleichzeitig dem Landesausschusse ein Betrag Bis zu 100. 000 sl. auf Bauauslagen für das Jahr 1876 aus den Kassabeständen zur Verfügung gestellt.

5.   Sammtliche Arbeiten und Lieferungen für diese neue Anstalt sind auf Grund von Einheitspreisen nur im öffentlichen Offertwege im Ganzen oder im Einzelnen zu vergeben.

6.    Der Landesausschuß wird ermächtigt, die Bauleitung einem Architekten zu übertragen, für dessen gesammten Leistungen, wie solche in dem Landesausschußberichte angedeutet erscheinen, für die ganze Bauzeit, einschließend die Kollaudirung, ein Honorar Bis zum Betrage von 46, 072 sl. zu Bewilligen, und dieses Honorar im Verhältnisse der jeweilig ausbezahlten Verdienstsummen flüssig zu machen.

7.   Wird der Landesausschuß Beauftragt, eine Bauadministration in der vorgeschlagenen Weise einzusetzen.

Sněm. akt. Lederer: Sl. sněme račiž se usnésti takto:

1.    Zpráva výboru zemského ze dne 13. března 1876 týkající se stavby nového blázince v Dobřanech bóře se na vědomí.

2.   Piany se zprávou touto předložené schvalují se, a povoluje se ku zařízení ústavu toho na základě podaných rozpočtů výloh a podle změn od komise navržených suma až do 1, 681. 806 zlatých 34 kr.

3.   Zemskému výboru nařizuje se, aby na základě těchto plánů a rozpočtů stavbu provedl a k ní ještě roku tohoto přikročil.

4.   Stavební dotace 300. 000 zl. v zemský rozpočet na rok 1877 vložená povoluje se; zároveň poukazuje se výboru zemskému na stavební výlohy roku 1876 z přebytků pokladničních suma až do 100. 000 zl.

5.   Veškeré práce a dodávky pro nový ústav ten buďtež na základě cen jednotných zadány toliko veřejným jednáním ofertním, a to bud veškeré práce dohromady, bud jednotlivé práce o sobě.

6.   Zemský výbor zmocňuje se, aby řízení stavby některému architektovi odevzdal, za veškeré výkony jeho, v zprávě výboru zemského naznačené, na celou dobu stavební včítajíc i čas kolaudace, honorář až do sumy 46. 072 zl. povolil, a aby honorář ten v poměru sum, jež vždy dle postupu prací zapravovány budou, k výplatě poukázal.

7.   Zemskému výboru ukládá se, aby spůsobem navrženým zřídil správu (administraci) stavby.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über das Gesuch des Johann Maresch in der Weinberggemeinde pcto. Hausbaues.

Berichterstatter ist der Herr Dr. Nittinger.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva petiční komise o žádosti Jana Mareše z Vinohradů v příčině stavby domu.

Zpravodajem jest p. dr. Nittinger.

Dr. Nittinger:

Slavný sněme!

Jan Mareš, majitel domu ve Vinohradech, podal sem petici v záležitostech stavebních obsahu následujícího: Majitel sousedního pozemku

Jan Tockstein žádal za povolení k stavbě na sousedním pozemku tom, kteréž mu uděleno bylo obecním úřadem Vinohradským dle předloženého plánu; Jan Tockstein nešetřil však plánu toho a povolení k stavbě daného navzdor tomu, že mu nařízeno bylo obecním úřadem Vinohradským, aby schváleného plánu se držel a navzdor tomu, že stížnost Jana Tocksteina v dalším průběhu okr. výbor Karlínský i zem. výbor nařízení obecního výboru stvrdil. Když pak nic nepomáhalo, tu Jan Mareš stěžoval sobě opět na obecní úřad Vinohradský u zem. výboru, na místě aby tak byl učinil u okres. výboru karlínského, že totiž obecní úřad Vinohradský nezjednává platnému nařízení svému průchodu.

Zemský výbor viděl se nucena stížnost tu postoupiti okres. výboru karlínskému, kterýžto položiv komisi přesvědčil se, že stížnost vší podstaty postrádala a za tou příčinou zamítl stížnost Jana Mareše podanou na obecní úřad Vinohradský, odsoudil Jana Mareše k náhradě útrat s komisí spojených a nad to pohrozil mu, že učiní návrh u zem. výboru, aby jemu uložena byla pokuta pro obtěžování úřadů.

Na místě, aby Jan Mareš byl sobě stěžoval na toto vyřízení okresního výboru karlínského u zem. výboru, podal stížnost svou přímo sem slavnému sněmu.

Petiční komise uváživši, že zde jde o záležitost správní, pokud se týče stavební, o níž buď vedle zřízení obecního buď vedle řádu stavebního s konečnou platností zemský výbor rozhodnouti jest povolán, navrhuje:

Sl. sněme račiž se usnésti: petice č. 53 podaná Janem Marešem, majitelem domu č. 309 ve Vinohradech, v příčině stavby sousedního domu budiž odevzdána zemskému výboru, aby ji vyřídil vedle řádu stavebního.

Die Petitionskommission stellt den Antrag, der h. Landtag wolle deschließen, die Pet. Nr. 53 des Joh. Mares, Hausbesitzers in der Weinberggemeinde, werde dem L. =A. zur Erledigung nach der Bauordnung zugewiesen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über das Gesuch des Bezirksausschusses Niemes puncto des Eisenbahubaues Liebenau=Postelberg.

Berichterstatter ist der H. Abg. Jahnel. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Berichterstatter Abg. Jahnel (liest): Hoher Landtag!

Der Bezirksausschuß zu Niemes wendet sich in Seiner Petition NE. 124 mit der Bitte an den h. Landtag, damit bei der h. Regierung dahin gewirkt werde, daß der Ausbau der Bahn von Postelberg nach Liebenau, eventuell von Leipa nach Liebenau, durch staatliche Vermittlung bald ermöglicht werde.

In dieser Petition wird hervorgehoben, daß die Industrie der betreffenden Bezirke Schafwoll=, Baumwoll= und Leinenwaarenerzeugung, Holzmöbel= und Glasfabrikation - wegen des bisher unterbliebenen Baues der genannten Bahn ganz lahm gelegt ist, während sie, wenn die Kohle billiger Zugeführt, und die Versendung der erzeugten Waare erleichtert würde, sich heben müßte und zwischen B. =Leipa und Liebenau allein ein Gütertransport von mehr als 3 Millionen Zentner in Aussicht stäube. Der petirende Bezirksausschuß schildert weiter die mißlichen Verhältnisse, in welche der Bezirk durch mehrere aufeinander folgende Mißjahre gerathen ist, erblickt die Abhilfe in dem Baue der genannten Bahm und spricht die Hoffnung aus, daß sich die böhmische Nordbahn ohne große Opfer im eigenen Interesse dazu herbeilassen dürfte, den Bau und Betrieb zu übernehmen.

Der h. Landtag hat die Wichtigkeit des fraglichen Eisenbahnbaues bereits anerkannt, indem in der Sitzung vom 9. Oktober 1874 beschlossen wurde, drei ähnliche Petitionen der h. Regierung mit dem dringenden Ersuchen zu übermitteln, dieselbe wolle dasjenige, was den baldigsten Ausbau der Eisenbahnlinie Liebenau=Kuschwarda, soweit sie nicht auf Staatskosten hergestellt wird, oder wenigstens der Theilstrecke Liebenau=Böhmisch=Leipa sicherzustellen geeignet ist, in möglichst Schleunige Erwägung ziehen und die diesbezügliche Vorlage in der nächsten Reichsrathsession zur verfassungsmäßigen Behandlung bringen.

Die äußerst ungünstigen Zeitverhältnisse waren wohl Ursache, daß diesem dringenden Ersuchen keine Folge gegeben Werden konnte, allein da anderseits die Eisenbahn Liebenau=Kuschwarda resp. Böhm. =Leipa gerade den unter diesen ungünstigen Verhältnissen leidenden Bezirken eine Abhilfe zu bringen geeignet ist, so beantragt die Petitions= Kommission:

Ein hoher Landtag wolle beschließen: Die Petition der Stadtgemeinde Niemes Z. 124 be= treffend den baldigen Ausbau der Eisenbahn Liebenau=Postelberg, eventuell Böhm. =Leipa werde der h. Regierung mit Bezug auf den Landtagsbeschluß vom 9. Oktober 1874 zur thunlichsten Berücksichtigung empfohlen.

Sn. sekr. Schmidt: Petiční komise činí návrh:

Sl. sněme račiž se usnésti takto: Pet. čís. 124 městské obce Mimoně v přičině brzkého dostavení železné dráhy Hodkovicko-Postoloprtské případně Českolipské doporučuje se vzhledem k usnesení sněmu ze dne 9. října 1874 slavné vládě, aby k ní všemožný zřetel vzala.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Assmann hat das Wort.

Abg. Assmann:

Hoher Landtag!

Ich habe Bereits in der 13. Sitzung des h. Landtages vom Jahre 1874, gestützt auf eigene Erfahrungen und eigene Anschauungen, die Gründe angeführt, welche für den Bau der Eisenbahnstrecke Kuschwarda-Liebenau oder wenigstens von Böhm. Leipa nach Liebenau sprechen. Ich habe damals angeführt, daß von dem Baue dieser Theilstrecke die größere Prosperität, ja ich möchte sagen der Fortbestand der Großindustrie in dem Nimeser Bezirke und den angrenzenden Industriebezirken, insbesondere der Zuckerfabrik Reichstadt, der Textilindustrie und der großartigen Möbelfabrikation in Niemes bedingt ist.

Seit jener Zeit haben sich die Verhältnisse nicht geändert oder gebessert, und wenn die Niemeser Bezirksvertretung neuerdings an den h. Landtag mit der Bitte herantritt, den Bau der fraglichen Strecke bei der h. Regierung befürworten zu wollen, so ist die Bezirksvertretung durch die bestehenden Inbustrieverhältnisse dazu gedrängt und sie thut es in der Ueberzeugung, daß dem wieder? holten vollwichtigen Votum der h. Landesvertretung von Seite der Regierung doch endlich Rechnung getragen und der Ausbau der fraglichen Eisenbahnstrecke ermöglicht werden wird. Als Ueberreicher der in Verhandlung stehenden Petition erlaube ich mir daher, die Bitte zu stellen, der h. Landtag wolle den Antrag der Petitionskommission annehmen.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen welche dafür sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Petitionskommission zum Gesuche des Bezirksausschusses Auscha um Ergänzung des Mauthgesetzes Bezüglich der Kompetenz zur Ausstellung von Mauthbefreiungscertifikaten.

Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Zpráva petiční komise k žádosti okresního výboru Úštského za doplnění zákona o mýtech v příčině příslušenství k vydávání certifikatů stran osvobození ód mýta.

Zpravodaj p. Jahnel.

Berichterst. Abg. Jahnel (liest): Hoher Landtag!

Der Bezirksausschuß zu Auscha bringt in seinem sub Nr. 197 überreichten Petition zur Kenntniß, daß sich bezüglich der Ausstellung der Mauthbefreiungscertifikate, soweit es sich um die in den Bestehenden Gesetzen ausgesprochenen Mauthbefreiungen und um Bezirksstraßen handelt, sehr ungleichmäßig benommen werde, indem sich dazu einerseits die Gemeinden für berechtigt halten, und andererseits die politischen Behörden die diesfällige Kompetenz in Anspruch nehmen, wo hingegen bei den Bezirksausschüssen die in der Natur der Sache und der Autonomie begründete Anficht vertreten fei, daß sie zur Ausstellung der fraglichen Certikate berufen seien. Der genannte Bezirksausschuß bittet daher um eine jeden Zweifel behebende Ergänzung des Mauthgesetzes vom 2. April 1867.

Die Petitionskommission ist der Anficht, daß es dieser Ergänzung nicht bedarf, indem der §. 11 des genannten Gesetzes ganz dentlich bestimmt, daß auf öffentlichen, nicht ärarischen Straßen, also auch auf den Bezirksstraßen, rücksichtlich der Mauthbefreiungen die diesfalls auf Aerarialstraßen Bestehenden Bestimmungen zu gelten haben, womit doch implicite gesagt ist, daß auch bezüglich der Befreiungscertifikate und ihrer Ausstellung, den öffentlichen nicht ärarischen Straßen gegenüber diejenige Geltung hat, was in den diesfalls Bestehenden Bestimmungen vorgeschrieben erscheint. Nach diesen Bestimmungen ist es nicht immer die politische Behörde, welcher das Recht zur Ausstellung des Certifikates zukommt, sondern jenes Organ, in dessen Ressort mit Rücksicht auf den Zweck der die diesfällige Beurtheilung fällt; so z. B. bei Fuhren zu Straßenbauten der Straßenkommissäre, bei Fuhren mit Materialien für den Bau von Staatseifenbahnen die k. k. Generaldirektion für Staatseifenbahnen, bei Fuhren mit Materialien zum Telegrafenbau die Direktion des Staatstelegrafen. Bei Fuhren mit Baumaterialien zur Wiedererbauung eines durch ein Elementarereigniß zerstörten Gebändes, welche die Petition aus Auscha Besonders ins Auge faßt, ist die politische Bezirksbehörde und in Stadten mit selbstständigem Wirkungskreise der Magistrat zur Ausstellung der Mauthbefreiungscertifikate Berufen, es normirt dieß der für alle Kronländer giltige Erlaß des k. k. Finanzministeriums vom 28. November 1857, Z. 232.


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