Sobota 1. dubna 1876

Stenografická zpráva

o

XVII. sezení pátého výročního zasedání sněmu českého z roku 1872, dne 1. dubna 1876.

Stenographischer Bericht

übet die

XVII. Sitzung der fünften Jahres=Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872, am

1. April 1876.

Obsah:

Sdělení presidialní:

Jednací protokoly 13. sezení schváleny. Sděleno ustavení se komisí pro akademii hr. Straky a pro řád silniční.

Došlé spisy přikázány komisím.

Denní pořádek:

1.    Zpráva budžetní komise o žádosti č. 71 pet. nájemců stavby silnice Roketnicko-Wurzelsdorfské o vynahražení při stavbě této silnice jim vzešlých škod.

2.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti č. pet. 22 obce Tyniště za vyloučení z okresu soudního Litoměřického a za přikázání k okresu Ústskému.

3.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti více obcí za povolení k rozloučení.

4.    Zpráva zemského výboru k peticím o zřízení české university.

5.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti v příčině žádosti městské obce Třebechovické za zřízení okresního soudu tamtéž.

6.    Zpráva petiční komise o žádosti č. 27 pet. městské obce Litoměřické za spravedlivé rozdělení břemen o ubytování vojska.

7.    Zpráva zemského výboru s výkazem statistickým o přirážkách k daním v roku 1874.

8.    Zpráva zemského výboru o petici obce Čižic-Borek za vyloučení ze soudního okresu Blovického a za

přivtělení k okresu Plzeňskému. Volba komise.

Inhalt:

Präsidial=Mitthetlungen:

Agnoscirung des Geschäftsprotokolles der 13. Sitzung. Bekanntgabe der Konftituirung der Kommissionen betreffs der Straka'schen Stiftung und betr. Straßenpolizeiordnung. Einlauf und Zuweisung desselben an die Kommissionen.

Tagesordnung.

1.    Bericht der Budgetkommission über die Pet. Z. 71 der Pachter des Rochlitz=Wurzelsdorfer Landesstrassenbaues um Ersätze für Felstnfprengungen und sonstige beim Strassenbaue erlittene Verluste.

2.     Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindean= gelegenheiten über die Pet. Z. 22 der Gemeinde Tinischt um Ausscheidung aus dem Gerichtsbezirke Leitmeritz und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Aussig.

3.    Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über Gesuche um Bewilligung von Gemeindetrennungen.

4.    Landesausschußbericht zu den Petitionen über Errichtung einer böhmischen Universität.

5.    Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Petition der Stadtgemeinde Hohenbruck um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.

6.    Bericht der Petitionskommission über die Pet. Z. 27 der Stadtgemeinde Leitmeritz wegen gerechter Vertheilung der Militärbequartierungstast.

7.     Bericht des Landesausschußes mit dem statistischen Ausweise über die Steuerumlage für das Jahr 1874.

8.    Landesausschußbericht über die Petition der Gemeinde Čížic=Borek um Ausscheidung aus dem Blowitzer und Znweisung zum Pilsner Gerichtsbezirke.

Kommissionswahl.

Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada pan Dr. Friedl rytíř z Friedensee.

Sezení počalo o 12. hodině 10 minut odpoledne.

V o r s i t z e n d e r: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Herr Dr. Friedl Ritter von Frie= vensee.

Beginn der Sitzung: 12 Uhr 10 Min. Nachmittags.

Oberstlandmarschall (läutet): Die Sitzung ist eröffnet.

Nám. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.

Oberstlandmarschall: Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen.

Die Geschäftsprotokolle der 13. Sitzung vom 28. März 1876 sind durch die vorgeschriebene Zeit zur An- und Einsicht ausgelegt gewesen.

Nám. nejv. marš.: Jednací protokoly XIII. sezení ze dne 28. března 1876 byly po patřičný čas k nahlédnutí vyloženy. Činí se dotaz, zdali má někdo něco k namítání?

Oberstlandmarschall: Wird etwas zu deren Inhalte erinnert? Da dies nicht der Fall ist, sind sie agnoszirt.

Nám. nejv. marš.: Schvalují se

Oberstlandmarschall: Die Kommission für Errichtung einer gräfl. Straka'schen Akademie hat sich konstituirt n. wählte zum Obmanne Se. Excell. Ritter v. Hafner; zum Obmannstellvertreter Fürsten Metternich, zum Schriftführer Herrn Knoll.

Das Kommissionslokale ist das Bureau des Landesausschußbeistizers Herrn Fürstl v. Teicheck Departement Nr. 8.

Nám. nejv. marš.: Komise pro zřízení akademie hraběte Straky se sestavila a zvolila za předsedu J. Exc. p. rytíře Hasnera, za náměstka p knížete Metternicha, za zapisovatele p. Eduarda Knolla; komise tato zasedá v bureau čís. 8 přísedícího zem. výboru p. Fürstla z Teichecků.

Oberstlandmarschall: Die Kommission für die Straßenpolizeiordnung hat bei ihrer Konstituirung zum Obmanne den Grafen Quido Thun, zum Stellvertreter Hrn. Weinrich, z. Schriftführer Hrn. Jahnel gewählt. Das Kommissionslokale ist das Bureau des Landesausschußbeistizers Dr. Waldert Departement Nr 5.

Nám. nejv. marš.: Komise pro řád policie silniční se sestavila a zvolila za předsedu J. Exc. p. hrab. Quidona Thuna, za náměstka p. Weinricha; za zapisovatele p Jáhnla; komise tato zasedá v bureau čís. 5 přísedícího zem. výboru p. Dr. Walderta.

Von den Landtagsgeschäftseinlänfen wurde Nr. 243, die L. -A. -Vorlage über die im Wege der k. k. Statthaltereieingelangten Petitionen der Gemeinden des unteren Wittigthales um Berücksichtigung beim Nothstandsstraßenbau im Bezirke Friedland, der Buigetkommission zugewiesen.

Nám. nejv. marš.: Z došlých sněmovních spisů bylo čís. 243, zpráva zem. výboru týkající se žádosti obcí údolí Dolejní-Wittigského, c k. místodržitelstvím došlé, by byl zřetel na ně vzat při stavbě silnic v okresu Fridlandském, budžetní komisi přiděleno.

Oberstlandmarschall. In der gestrigen und heutigen Sitzung wurden in Druck ertheilt:

Nám. nejv. marš.: Během včerejšího a dnešního dne bylo v tisku rozdáno:

Sněm. sekr. Schmidt: Zpráva budžetní komise o rozpočtu zemských fondů na rok 1877.

Čís. 224. Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o peticích čís. 21 a 51 občanů Lichtenwaldu Horního a obce Lichtenwaldu Dolního za vyloučení ze společnéno svazku a ustavení co samostatné obce.

Zpráva zem. výboru o žádosti obce ČižicBorek za vyloučení z okresu Blovického a za přivtělení k okr. Plzeňskému.

Stenografická zpráva VIII. sezení.

Vertheilt wurden der Bericht der Budgetkommission über den Landesvoranschlag pro 1877.

Unter Zahl 224 der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition Z. 21 und 51 der Insassen von Niederlichtenwalde und Oberlichtenwalde um Trennung ans dem bisherigen Gemeindeverbande und Konstituirung zu selbstständigen Gemeinden.

Landes-Ausschuß-Bericht über die Pet. der Gemeinde Čižic- Borek um Ausscheidung eins dem Blowitzer und Zuweisung zum Pilsner Gerichtsbezirke, dann der stenographische Bericht der 8. Sitzung.

Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung:

Nám. nejv. marš.: Z došlých petic byly přikázány:

Sněm. sekr. Schmidt: Okr. výboru Brandýského za udělení moci exekutivní.

Nejv. marš. zems: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Sněm. sekr. Schmidt: Okresní výbor v Jílovém za udělení moci exekutivní.

Nejv. marš. zems.: Téže komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Poslanec Hruška podal petici města Police za vřadění do skupení českých měst.

Nejv. marš. zems.: Komisi pro změnu řádu volebního.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. obcí: Janova, Radvanova, Staniměřic, Horních a Dolních Koutů za podporu pro tamnější gruntovníky z příčiny utrpených škod živelních.

Nejv. marš. zems.: Budžetní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. místní školní rady Javorník - Tejmlovské za podporu na stavbu školní budovy.

Nejv. marš. zem.: Téže komisi.

Snem. sekr. Schmidt: Týž, petice osadníků ve Vřešťově za zřízení české university.

Nejv, marš. zems: Školské komisi

L. -S. Schmidt (liest): Herr Abgeordneter Hruška überreicht die Petition der Diurnistenswitwe Anna Wagner um Erhöhung ihrer Gnadengabe.

Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.

L. -S. Schmidt (liest): Abg. Ritt. v. Schwarzenfeld, Pet. des Bezirksansschußes Kaaden um Abänderung des §. 7 der Strassenpolizeiordnung.

Oberstlandmarschall: Der Kommission für Berathung der Strassenpolizeiordnung.

L. =S. Schmidt (liest): Abg. Rasp überreicht die Pet. der Stadtgemeinde Tschernoschin um Einreihung in die Wahlgruppe der Städte und Industrialorte.

O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Der Kommission für die Berathung der Landtagswahlordnung.

L. =S. Schmidt (liest): Abg. Dr. Schmeykal überreicht die Pet. des Obmannes Dr. Watzel der Gewerbeschule in Böhrnisch=Leipa um Gewährung einer Subvention.

Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.

Von der heutigen Tagesordnung ist der gestern bekannt gegebene Punkt 3, betreffend die angesuchte Trennung der Gemeinden Nieder= und Oberlichtenwalde abgesetzt worden, weil der diesbezügliche Kommissionsbericht erst heute zur Vertheilung im Druck gelangen konnte. Dafür habe ich mir erlaubt den Bericht des L. =A. über die Petition der Gemeinde Čížic=Borek um Ausscheidung aus dem Blowitzer u. Zuweisung zum Pilsner=Gerichtsbezirke in die heutige Tagesordnung einzufügen.

Nám. nejv. marš.: Z dnešního denního pořádku byl odročen odstavec 3. týkající se žádaného rozdělení obcí Horního a Dolního Lichtenwaldu, poněvadž zpráva komise teprvé dnes rozdělena býti mohla a přidělena co odstavec poslední "zpráva zem. výboru o petici obce Čižic=Borek za vyloučení ze soudního okresu Blovického a přidělení k okresu Plzeňskému. "

Oberstlandmarschall: Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über.

Nám. nejv. marš.: Přikročíme k dennímu pořádku.

Oberstlandmarschall: Der erste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über die Pet. Zahl 71 der Pächter des Rochlitz=Wurzelsdorfer Landesstraßenbaues um Ersätze für Felsensprengungen u. sonstige beim Straßenbau erlittene Verluste. Berichterstatter ist der Abg. Dr. Görner. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o žádosti č. 71 pet nájemců stavby silnice Rokytnicko=Wurzelsdorfské o vynahražení při stavbě této silnice jim vzešlých škod. Zpravodaj p. dr. Görner.

Berichterstatter Dr. G ö r n e r: Hoher Landtag: In der Angelegenheit, welche dem hohen Landtage vorliegt, ist der Sachverhalt nachfolgender:

Auf Grund eines vom Landesingenieur Schwarz verfaßten Planes und Kostenüberschlages, wonach die Länge der in Rede stehenden Rochlitz=Wurzelsdorfer Strasse mit 4004 Klafter mit einem Kostenüberschlage von 65300 fl. präliminirt wurde, haben mehrere Baulustige diesen Bau unter dem Namen des Peter Kramař, Landbaumeister in Semil, kontraktlich gegen vereinbarte Einheitspreise über-

nommen, u. zw. gegen den Voranschlag, bei welchem, wie sie selbst annahmen, die Einheitspreise zu niedrig angesetzt worden waren, mit einem Zuschlage von 118 % mit der kontraktlichen Bestimmung übernommen, daß ein höherer Preis für den Fall angesprochen werden könne, wenn das eine ober das andere Banobjekt unter gegen den Antrag Schwierigeren Verhältnissen ausgeführt werden müßte. Ans diesen letzteren Passus des Vertrages und auf den Umstand, daß, wie sie sagen, der Voranschlag ein zu niedriger war, basiren nun die Bauunternehmer ihre Anforderung, daß die Einheitspreise möglichst erhöht werden, weil sie beim Baue Schaden erlitten hätten u. z. hauptsächlich aus dem Grunde, weil die Felsen; welche mit einer minderen Härte angenommen worden sind, sich als härter herausgestellt haben. Sie führen an, daß insbesondere die Felsen in 3 Kategorien festgestellt worden seien, wovon ziemlich jede Kategorie in gleichem Betrage angenommen wurde, während sich bei der Ausführung des Baues die Kategorie des weichen Felsens geringer, die Kategorie des Mittelselsens ebenso geringer, die Kategorie des harten Felsens aber als die größte in der Quantität herausgestellt hätte.

Da, wie ste ausführen, bei einer späteren Aufnähme auch die Profile der Strasse sich anders herausgestellt hätten, welche Profile von Seite des Ingenieurs Maier aufgenommen und vom Landes= Ausschuße auch genehmigt worden seien, so finden ste in dieser Genehmigung des Landesausschußes einen Anhaltspunkt, als habe der Landesausschuß ihnen auch gestattet, daß nicht blos die Profile, fondern auch die Kategorien der Felssprengungen geändert würden. Sie suchen daher, indem ste nachweisen, daß die Preise der Felsensprengungen im Bezirke Rochlitz höher sich darstellen, als sie ursprünglich zur Basis der vertragsmäßigen Bestimmungen festgesetzt worden sind, darin den Grund, nunmehr auch einen höheren Einheitspreis anzusetzen, weil ste, wie ste ausführen, einen Schaden von circa 18000 fl. beim Strassenbane erlitten haben. Allein der Vertrag ist in Bezug auf die Einheitspreise mit dem Landesausschuße und den Bauunternehmen vereinbart worden. Wenn sich daher auch einerseits die Preise geringer herausgestellt haben, und wenn auch anderseits von Seite des den Bau präliminirenden Hrn. Ingenieurs die Kategorien mit höheren Beträgen in die minderen Kategorien festgesetzt worden sind und wenn bei der Ausführung diese Kategorien sich derart gezeigt haben, daß die größere Menge in den höheren Kategorien gefunden worden ist, so ist doch, weil es sich eben um Einheitspreise gehandelt hat, bei der Kollaudirung darauf Rücksicht genommen worden. Bei der Kollaudirung wurde nämlich der Betrag der ganzen Strassenausführung mit 94000 fl. bezahlt, während das ursprüngliche Präliminare blos mit 65000 fl. festgesetzt worden ist. Sie haben daher in dieser Richtung einen Anspruch nicht.

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Allein es stellt sich nach der Überzeugung der Budgetkommission die ganze Angelegenheit auch derart heraus, daß nach dem Gesetze vom Jahre 1866 über Strassenadministration die Verwaltung und Administration der Strassen dem Landesausschuße gehören, wodurch sonach die Kompetenz des Landtages zweifelhaft ist, und ans dieser Rücksicht schon (was die formelle Frage anbelangt) hat die Budgetkommission den Antrag stellen zu müssen geglaubt, daß man die ganze Angelegenheit dem Landesausschuße übertrage. Aber wie bereits erwähnt, ist auch in materieller Beziehung ein Recht nicht vorhanden. Wie ich Schon erwähnt habe, wurde nicht ein Pauschalbau vorgenommen, sondern eben nach Einheitspreisen die Bezahlung festgesetzt und die Ungerechtigkeit, welche sich beim Pauschalbaue dadurch herausgestellt hätte, wenn das ursprüngliche Präliminare angenommen worden wäre, wurde dadurch wieder ausgeglichen, daß bei der Kollaudirung die höheren Presse nach der Wirklichkeit der Leistung gerechnet wurden.

Die Bauunternehmer haben ihren Anspruch darauf gestützt, daß sie sagen, es sei festgesetzt, daß sie einen höheren Betrag beanspruchen können für den Fall, wenn sich beim Baue herausstelle, daß die Objekte inner schwierigeren Verhältnissen durchgeführt werden müßten, als in dem Voranschlage angenommen wurde.

Nach der Ueberzeugung der Budgetkommission kann dies nur die Bedeutung haben, daß, wenn eine Arbeit sich als zu einer höheren Kategorie gehörig herausstellt, während man geglaubt hat, daß sie nach dem Voranschlage einer geringeren Kategorie angehöre, der Arbeiter den Betrag der höheren Kategorie für die Arbeit ansprechen kann. Es kann aber nicht dahin ausgelegt werden, daß die Unternehmer über die insprünglich vereinbarten Preise hinaus noch höhere Preise verlangen könnten und konnte der Landesausschuß um so weniger auf eine solche Auffassung eingehen, als ja in Consequenz dieses Standpunktes der Landesausschuß andererseits ohne Zustimmung der Bauunternehmer auch das Gegentheil hätte aussprechen können, indem er bei billigerer Ausführung und wenn die Arbeiten einer geringeren Kategorie angehörten, ohne Zustimmung der Bauunternehmer niedrigere Preise hätte festsetzen können, was die Bauunternehmer sich gewiß nicht würden haben gefallen lassen. Es stellt daher die Budgetkommission den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Das unter Z. 71 Pet. vorgelegte Gesuch der Pächter des Rochlitz- Wurzelsdorfer Landstraßenbaues um Bewilligung einer angemessenen Aufbesserung der Arbeitspreise für Felsensprengungen und um hochgeneigte Zusprechung einer Ersatzsumme für die beim Straßenbaue erlittenen Verluste wird dem Landesausschuße zur Erledigung zugewiesen.

Sněm. sekr. Schmidt: Budžetní komise činí návrh: Sl. sněme račiž se usnésti takto: Žádost číslo 71 pachtýřů prozatímní zemské

silnice z Roketnice do Wurzelsdorfu za povolení přiměřeného přilepšení cen na trhání skal a přiřknutí náhrady za velké ztráty při stavbě této silnice utrpené odevzdává se zemskému výboru.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Nám. nejv. marš: Návrh jest přijat.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Pet. Z 22 der Gemeinde Tynischt um Ausscheidung ans dem Gerichtsbezirke Leitmeritz und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Aussig.

Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Karl Ritter von Limbeck.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti čís. 22 pet. obce Týniště za vyloučení z okresu soudního Litoměřického a za přikázání k okresu Ústskému.

Zpravodaj p. Karel rytíř z Limbecků.

Landtagsabgeordneter Karl Ritter v. Limbeck:

Hoher Landtag! Die Ortsgemeinde Tynischt hat nach der Volkszählung am 31. Dezember 1869 26 Häuser und eine effektive Bevölkerung von 164 Einwohnern.

Dieselbe ist seit dem Jahre 1850 dem Gerichtsbezirke Leitmeritz zugetheilt, und wird in der Petition angeführt, daß damals die Kommunikation mit Außig aus unfahrbare Wege beschränkt, bei Hochwasser der Elbe aber auch unterbrochen war. Jetzt bestehe aber eine sehr bequeme Straße bei Klein-Priesen und erreiche man letzteren Ort in einer Stunde, von dem aber an beiden Usern der Elbe Eisenbahnen und aus der Elbe das Dampfschiss nach Außig führen.

Die Entfernung zwischen Tynischt und Außig sei um mindestens eine halbe Stunde geringer, als zwischen Tynischt und der 2'/8 Meilen weit entfernten Stadt Leitmeritz.

Der Verkehr im Geschäftsleben gravitire fast ausschließlich nach Außig, zu dessen Erleichterung auch eine günstige Postverbindung beitrage.

Tynischt sei nach Sauberitz eingeschult, daher durch dieses Band mit dem Bezirke Außig verbunden. Mit Leitmeritz unterhalten die Bewohner von Tynischt keinen Geschäftsverkehr.

Laut Protokoll vom 30. Jänner 1876 haben aus diesem Grunde die wahlberechtigten Mitglieder der Gemeinde Tynischt und laut dem Protokolle vom 20. Feber 1876 der Gemeindeausschuß einhellig beschlossen, die vorliegende Petition dem Lan-

desausschuße zu überreichen. Die Kommission hält dafür, daß ohne Erhebung der Verhältnisse über die Petition nicht abgesprochen werden könne und stellt den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen, die Petition der Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Tynischt Z. 22 Pet. um Ausscheidung aus dem Gerichtsbezirke Leitmeritz und Zutheilung zum Gerichtsbezirke Außig werde dem Landesausschuße zur Vornahme der Erhebung und Antragstellung übergeben.

Komise činí návrh:

Petice obecního zastupitelstva místní obce Týniště čís. 22 pet. za vyloučení ze soudního okresu Litoměřického a přidělení k soudnímu okresu Ústskému odevzdává se zemskému výboru, aby zavedl vyhledání a ve věci návrh podal.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Nächster Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über Gesuche um Bewilligung von Gemeindetrennungen.

Berichterstatter ist H. Abgeord. Josef Theurner.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen

N á m. n e j v. rn a r š.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti více obcí za povolení k rozloučení.

Zpravodaj p. Josef Theumer.

Ref. H. Josef Theumer: Hoher Landtag !

Der Landesausschuß hat mit dem Berichte vom

9. l. M., Z. 7350, jene Gesuche um Bewilligung

von Gemeindetrennungen zur Schlußfassung des

hohen Landtages vorgelegt,

A.    bezüglich welcher der Landesausschuß die Trennung für zulassig erachtet, dieselbe jedoch wegen der gegentheiligen Auschauung der k. k. Statthalterei nicht bewilligen konnte und

B.  bezüglich welcher der Landesausschuß selbst auch die Trennung nicht zu befürworten erachtete.

Hiernach hat der Landesausschuß beantragt: 1. Die Ausscheidung der Ortschaft Klečat, Bez. Wessely, aus dem Gemeindeverbande mit Zalši und Horni und deren Konstituirung als selbstständige Gemeinde zu bewilligen;

2 den Gesuchen der Ortschaften:

a)  Turowec, Bez Tabor,

b)  Babic, Bez. Deutschbrod,

c)  Horka, Bez. Libochowitz,

d)  Trübenwasser, Bez. Trautenau,

e)  Stupitz, Bez. Řičan,

f)  Eichwald, Bez. Teplitz,

g)  Krasa, Bez. Niemes, h) Dörfel, Bez. Aufcha,

i) Tescheditz, Bez. Buchau und k) Podkosti, Bez. Sobotka, um Ausscheidung ans ihrem bisherigen Gemeindeverbande wegen Abganges der gesetzlichen Bedingungen keine Folge zu geben.

Die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten findet die vom Landesausschuße beantragte Ausscheidung der Ortschaft Klečat, Bezirk Wessely, ans dem bisherigen Gemeindeverbande mit Zalši und Horni und deren Konstituirung als selbstständige Gemeinde zu befürworten.

Was die vom Landesausschuße beantragten Abweisungen betrifft, so tritt die Kommission diesen Anträgen mit nachstehenden Ausnahmen bei:

ad b) Die Ortschaft Babic, zugleich Katastralgemeinde, strebt die Ausscheidung ans dem bisherigen Gemeindeverbanbe mit Wadin und Březinka und die Konstituirung als selbstständige Gemeinde an.

Der Ausschuß der bisherigen vereinigten Ortsgemeinde somit auch die Vertreter der Ortschasten Wadin und Březinka, sprach sich einstimmig für diese Trennung aus; der Bezirksausschuß unterstützt das Gesuch ebenfalls.

Nach erfolgter Trennung würde:

Wadin mit Březinka 434 Einwohner mit 1219 Joch und einer jährlichen Steuerschuldigkeit von 1280 st, Babic 283 Einwohner mit 710 Joch und einer jährlichen Stenerschuldigkeit von 607 fl. zählen.

Wadin hat Gemeindegrandstücke 126 Joch 1302 Q. =Klafter,

Březinka hat Gemeindegrundstücke 40 Joch 770 Q. =Klaft.,

Babic hat Gemeindegrundstücke 172 Joch 405 Q=Klft.

Die Umlagen für Gemeindebedürfnisse betragen dermal bei Wadin 10 0/0 bei Břzinka 23 1/2 0/0 bei Babic 8 0/0

Da jede der neuen Ortsgemeinden einen nicht unbedeutenden Gemeindegrundkompler hat, kann die Kommission die Beforgniß der politischen Behörden und des Landesausschußes, dieselben seien nicht lebensfähig, nicht theilen, glaubt dagegen die angesucht? Ausscheidung befürworten zu sollen, weil voraussichtlich die Deckung der Gemeindeauslagen, insoweit sie nicht durch die Einkünfte von den Gemeindegrundstücken erfolgen kann, ohne empfindliche Bedrückung der Gemeindeinsassen möglich fein wird.

ad d) Gegen die von der Ortschaft Trübenwasser angestrebte Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindeverbande mit Jungbuch und Konstituirung als selbstständige Gemeinde wird abgesehen von der Befürchtung der polit. Behörden und autonomen Organe, daß Trübenwasser nicht die Mittel zur Bestreitung der Auslagen des selbständigen und übertragenen Wirkungskreifes ohne eine sehr drükkende Umlage aufbringen könnte. Von Seite des Gemeindeausschußes und der k. k. Bezirkehauptmannschast wird angeführt, daß die Gemeinde Trübenwasser in der "ausgedehnten und zerstreuten Dorfschaft Jungbuch enclavirt" ist.

Da die Ortschaft Trübenwasser ein bewegliches Vermögen von 707 fl. 30 kr. und an Gemeindegrundstücken 12 Joch 982 Q. -Klft. besitzt, deren Werth der Gemeindevorstand in Jungbuch, welcher als Gegner der Ausscheidung keinen Anlaß hat, diesen Werth zu hoch anzunehmen, mit 1200 fl. veranschlagt, so erachtet die Kommission, daß die Ortschaft Trübenwasser ihre Gemeindeauslagen ohne empfindlich große Umlagen würde bestreiten können.

Da jedoch die Grundhältigkeit d. er Angabe, daß Trübenwasser in Jungbnch enklavirt ist, wegen Abgang einer Planskizze nicht geprüft werden kann, beantragt die Kommission die Vervollständigung des Verhandlunsaktes durch eine der Katastralmappe entnommene Planskizze der zu einer Ortsgemeinde vereinigten Katastralgemeinden Jungbuch und Trübenwasser, nebst einer die Beschaffenheit der Kommunikationen enthaltenden Beschreibung.

ad f) Von den drei zu einer Ortsgemeinde seit 1850 vereinigten Ortschaften (zugleich Katastralgemeinden) Eichwald, Dreihunken und Pihanken strebt die Ortschaft Eichwald die Ausscheidung ans dem bisherigen Gemeindeverbande und die Konstituirung als selbstständige Gemeinde an.

Die Ortsvertretung Eichwald macht in ihrer Petition für ihr Ansuchen geltend, daß die Ortschaft Eichwald als klimatischer Kurort eines alljährlich wachsenden Aufschwunges sich erfrent, wofür die Thatsache spricht, daß die Häuserzahl in Eichwald, welche vor dem Jahre 1850 nur 27 betrug, bereits ans 160 gestiegen ist, daß die jährlich steigende Zahl der Kurgäste und die hiedurch verursachte Zunahme der einheimischen Bevölkerung eine dem Wesen des klimatischen Kurortes entsprechende eigene Verwaltung der Gemeinde, eigenthümliche Einrichtungen und Schaffung von den Bedürfnissen eines Kurortes entsprechenden Anstalten als nothwendig erscheinen läßt, daß ferner in Dreihunken und Pihanken Ackerbau, Obstbau und Viehzucht die einzige Erwerbsquelle der Mehrzahl der Einwohner bilden, während dieser Nahrungszweig für Eichwald nahezu nebensächliche Bedeutung hat, wo der Sinn der Bevölkerung hauptsächlich auf Verfolgung kurörtlicher Zwecke, Beherbergung von Kurgästen und überhaupt Herstellung von Einrichtungen behufs Ausbildung des Ortes zu einem vollkommen entsprechenden Kurorte gerichtet ist.

Mit Rücksicht auf die verschiedenartigen Interessen einerseits Eichwalds, anderseits der 2 Ortschaften Dreihunken und Pihanken, da weiters die Ortschaften Dreihunken und Pihanken 475 Seelen in 52 Häusern mit einer direkten Steuer von 1190 st. 14 kr. und einem Ortschaftsvermögen zusammen von 6942 fl. 40 kr. in Grundstücken, öffentlichen und Privatobligationen besitzen, somit nach Ansicht der Kommission diesen beiden Ortschaften die Bestreitung des Auswandes für den natürlichen und übertragenen Wirkungskreis keine empfindliche Schwierigkeit bereiten kann, glaubt die Kommission ungeachtet der von den autonomen

Organen und politischen Behörden mit der Befürchtung, die neuen Gemeinden dürften nicht lebensfähig sein, motivirten ablehnenden Erklärung, die von der Ortsvertretung Eichwald angesuchte Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindeverbande befürworten zu sollen.

Die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten erlaubt sich daher folgende Anträge zu stellen:

Hoher Landtag Wolle beschließen:

Der Ortschaft Klečat, Bezirk Wesely, wird die Ausscheidung ans dem bisherigen Gemeindeverbande mit Zalši und Horni und deren Konstituirung als selbstständige Gemeinde bewilligt.

Sněm. sekr. Schmidt: Komise činí tyto návrhy:

Sl. sněme račiž se usnésti takto: I.

Osadě Klečatům, okr. Veselského, povoluje se, aby se z posavadního svazku obecního se Zálším a Horním vyloučila a za obec o sobě ustavila.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter J. Theumer (liest): II.

Der Ortschaft Babic, Bezirk Deutschbrod, wird die Ausscheidung ans dem bisherigen Gemeindeverbande mit Wadin und Březinka und deren Konstituirung als selbstständige Gemeinde bewilligt.

Sněm. sekr. Schmidt: II.

Osadě Babicím, okr. Německobrodského, povoluje se, aby se z posavadního obecního svazku s Vadínem a Březinkou vyloučila a za obec o sobě ustavila.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter J. Theumer (liest):

III.

Der Ortschaft Eichwald, Bezirk Teplitz, wird die Ausscheidung ans dem bisherigen Gemeindeverbande mit Dreihunken und Pihanken und deren Konstituirung als selbstständige Gemeinde bewilligt.

Sněm. sekr. Schmidt:

III. Osadě Dubí, okr. Teplického, povoluje se, aby se z posavadního svazku obecního

s Drahenkami a Běhánkami vyloučila a za obec o sobě ustavila.

Obertstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter I. Theumer (liest): IV.

Der Landesansschuß wird ausgeforbert, über die Petition der Ortschaft Trübeuwasser, Bezirk Trautenau, um Ausscheidung ans dem bisherigen Gemeindeverbande mit Jungbuch noch die Kommunikationsverhältnisse und die Lage beider Ortschäften und zwar letztere durch eine den Katastralmappen entnommene Planstizze erheben, so wie den wirklichen Werth der der Ortschaft Trübenwasser gehörigen Gemeindegrundstücke Sicherstellen zu lassen und nach Vervollständigung des Aktes aus Grund des Landesgesetzes vom 26. November 1874 weiter vorzugehen.

Sněm. sekr. Schmidt: IV.

Zemskému výboru ukládá se, aby za příčinou petice osady Kalné Vody, okr. Trutnovského, za vyloučení z posavadního svazku obecního s Mladými Buky dal ještě vyhledati poměry komunikace a polohu obou osad, a to polohu osad těch pomocí plánu zdělaného na základě map katastrálních, jakož aby dal na jisto postaviti skutečnou cenu obecních pozemků osadě Kalné Vodě náležejících, a aby po takovémto doplnění spisů dále jednal podle zákona zemského ze dne 26. listopadu 1874.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche für diesen Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter J. Theunmer (liest): V.

Den Gesuchen der Ortschaften 1. Turowec, Bezirk Tabor, 2. Horka, Bezirk Libochowitz, 3. Stupic, Bezirk Řican, 4. Krasa, Bezirk Niemes, 5. Dörfel, Bezirk Auscha, 6. Tescheditz, Bezitk Buchan und 7. Podkosti, Bezirk Sobotka, um Ausscheidung aus ihrem bisherigen Gemeindeverbande und Konstituirung als selbstständige Gemeinden wird wegen Abgangs der gesetzlichen Bedingungen keine Folge gegeben.

Sněm. sekr. Schmdt:

V. Pro nedostatek podmínek zákonních nedává se místa žádostem osad l. Turovce, okr. Tábor-

ského, 2. Horek, okr. Libochovického, 3. Stupice, okresu Řičanského, 4. Chrastny, okresu Mimoňského, 5. Vísky, okr. Úšťského, 6. Těšetic, okr. Bochovského a 7. Podkostí okr. Soboteckého, za vyloučení z posavadního svazku obecního a ustavení osad těch co obcí o sobě.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Landesansschußes zu den Petitionen um Errichtung einer böhmischen Universität.

Berichterstatter ist der Landesansschuß-Referent Dr. Volkelt. "Ich ersuche ihn, den Bericht-vorzutragen.

Nám. nejv. marš: Zpráva zemského výboru k peticím o zřízení české university. Zpravodajem jest pan Dr. Volkelt.

Berichterst. Dr. Volkelt (liest):

Hoher Landtag!

Während der Landtagssession des Jahres 1875 wurde eine sehr namhafte Anzahl gleichlautender Petitionen überreicht, welche unter Anrufung des Grundsatzes nationaler Gleichberechtigung die Bitte enthielten, der h Landtag wolle sich für die Errichtung einer selbstftändigen böhmischen Universität in Prag verwenden.

Diese Petitionen wurden der im Vorjahre gewählten Unterrichtskommission zur Vorberathnug und mit Beschluß des hohen Landtages vom 14. Mai 1875 dem Landesausschuße zur Erwägung und eventuellen Berichterstattung übet wiesen.

Die Einführung böhmifcher Vorträge an allen Fakultäten der Prager Universität war bereits in der Landtagssession der Jahre 1865 und 66 Gegenstand eingehender Berathüngen, welche durch einen selbstandig eingebrachten Antrag auf Durchführung der Gleichberechtigung beider Nationalitäten an der Prager Universität veranlaßt wurden.

Die damals vom h. Landtage gevählte Commission erstattete einen ans einem Majoritätts und einem Minoritäts-Votum bestehenden Bericht und gelangten die von der Commission gestellten Anträge in den Landtagssitzungen vom 1. und 2. März 1866 zur Verhandlung und Erledigung.

Die vom h. Landtage in dieser Angelegenheit gefaßten Beschlüsse lauten:

"Es wird an die hohe Regierung das Ersuchen gestellt, die Gleichberechtigung beider Nationalitäten des Landes an der Landesuniversität in nachstehender Weise durchzuführen:

I. Auszusprechen, daß es allen Professoren und Docenten derjenigen Fächer, welche nicht lateinisch vorzutragen sind, unbedingt frei stehe, ihre Vorträge in deutscher oder böhmischer Sprache zu halten.

2. Männern, welche ihre volle Befähigung in gesetzlicher Weise darthun, ohne Unterschied, ob sie in deutscher oder böhmischer Sprache vortragen, nach Verdienst und Bedarf sowohl ordentliche als außerordentliche Professuren zu verleihen und in Solcher Weise dafür zu sorgen, daß den Studierenden in dem Maaße, als die hiezu erforderlichen Vorbedingungen eintreten, ermöglicht werde, insbesondere diejenigen Lehrfächer, ans welchen Staatsprüfungen abzulegen sind, eben so wohl in böhmischer als auch in deutscher Sprache zu hören.

3. Den Grundsatz auszusprechen, daß bei allen an der Universität abzuhaltenden Prüfungen dem Gebrauche der böhmischen Sprache, ebenso wie jener der deutschen kein gesetzliches Hinderniß entgegenstehe.

4 Die Staatsprüfungskommissionen sobald und insoweit als möglich so einzurichten, daß die Prüflingen nach Wunsch der Examinanten ganz oder theilweise in der einen oder der andern dieser Sprachen vorgenommen werden können.

5. Bezüglich der Zulässigkeit und der Anwendung dieses Grundsatzes ans die Prüfungen zur Erwerbung akademischer Grade im Einvernehmen mit der Universität das Geeignete zu veranlassen

Diele Beschlüsse des h. Landtages wurden mit Präsidialschreiben vom 26. März 1866, Z. 302 Ldtg., der k. k. Statthalterei mit dem Ersuchen übergeben, dieselben dem k. k. Staatsministerium zur Kenntniß zu bringen.

Der Landesausschuß hielt sich verpflichtet, bei der Erwägung der durch die erwähnten Petitionen angeregten Frage, welche nach dem Wortlaute und Sinne derselben die nationale Gleichberechtigung aus dem Gebiete der Hochschule zum Gegenstande hat, auf die in gleicher Richtung stattgehabten Verhandlungen des hohen Landtages zurück zu greisen und zunächst klar zu stellen, zu welchen Verfügungen sich die k. k Regierung in Folge des derselben kund gegebenen Wunsches der Landesvertretung des Königreiches Böhmen veranlaßt gesehen hat.

In dieser Absicht hat sich der Landesausschuß an die k. k. Statthalterei gewendet und in Erledigung des bezüglichen Ansuchens durch Präsidialzuschrift der k. k. Statthalterei die Mittheilung des Schreibens Sr. Excellenz des k. k. Ministers für Cultus und Unterricht vom 21. März l. J., Z. 4194, erhalten.

Se. Exc. der k. k. Minister für Kultus und Unterricht fand sich veranlaßt, der Erörterung des angeregten Gegenstandes die Bemerkung vorauszusenden, daß Universitätsangelegenheiten verfassungsmäßig zur Kompetenz des hohen Reichsrathes gehören und daß dieser Standpunkt weder bei der gegenwärtigen Mittheilung, noch bei der ferneren Behandlung dieser und ähnlicher Angelegenheiten außer Acht gelassen werden könne.

In der Sache selbst hat Se. Exc. hierüber Nachstehendes eröffnet: Was zunächst Punkt 1 an-

belangt, so ist derselbe ohne Verletzung des Principe der Lernfreiheit offenbar undurchführbar.

Steht es unbedingt im Belieben des Professors, in welcher Sprache er lesen will, so steht es eben beim Zufalle in welcher Sprache thatsächlich gelesen wird und ob hiernach ein Studierender, der nicht beider Landessprachen mächtig ist, ein ihm nöthiges Colleg hören kann oder nicht; ja es wurde dieser Grundsatz zur Ausschließung aller Studierenden, welche nicht beider Landessprachen mächtig sind, von dem Besuche der Universität führen.

Bei einer solchen Schrankenlosen Lehrfreiheit in sprachlicher Beziehung ginge an dieser Hochschule Plan und Ordnung des akademischen Wesens verloren.                                                                    

Zu Punkt 2 der Resolution ist Alles geschehen was die Resolution wünschte. -

Die Regierung war in ihrer gleichmäßigen Sorge für beide Nationalitäten immer darauf bedacht, so viel böhmische Vorträge einzurichten, als nur möglich erschien.

Allerdings aber waren dabei 2 Voraussetzungen zu beachten:

Erstens in sachlicher Hinsicht, daß das betreffende Fach in der böhmischen Sprache und Literatur wenigstens einigermaßen die zum akademischen Studium unbedingt nothwendigen Hilfsmittel aufzuweisen habe;

zweitens in persönlicher Hinsicht, daß die betreffende Lehrkraft die volle akademische Qualifikation besitze.

Wird aber an diesen 2 unerläßlichen Voraussetzungen festgehalten, so läßt sich von Fakultät zu Fakultät nachweisen, daß die Regierung Alles gethan hat, was sich unter den bestehenden Verhältnissen thun ließ, um den augesprochenen Wünschen nachzukommen.

An der theologischen Fakultät ist die ordentliche Vortragssprache das Latein und werden nur die Fächer der praktischen Theologie in der Landessprache vorgetragen.

Alle diese Fächer, Pastoral, Katechetik und Pädagogig werden in ganz gleichem Stundenmaße wie deutsch so auch böhmisch vorgetragen.

Bis zum Jahre 1874 bestand noch insofern ein Unterschied, als das Hauptsach, die Pastoraltheologie, in deutscher Sprache von einem ordentlichen Professor, in böhmischer Sprache aber nur Von einem Docenten vorgetragen wurde.


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